FinLink
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
84.157,81 |
79.332,81 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
45.281,81 |
60.400,81 |
| II.
Sachanlagen |
38.616,00 |
18.672,00 |
| III.
Finanzanlagen |
260,00 |
260,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
246.306,53 |
540.619,67 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
173.809,09 |
185.015,89 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
23.800,00 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
72.497,44 |
355.603,78 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.335,39 |
3.483,64 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil
/ nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte
Entnahmen |
812.178,65 |
0,00 |
| Summe
Aktiva |
1.144.978,38 |
623.436,12 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
514.447,48 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
37.703,00 |
37.703,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-13.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
37.703,00 |
24.703,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
1.452.157,00 |
1.452.157,00 |
| III.
Verlustvortrag |
962.412,52 |
303.220,66 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
1.339.626,13 |
659.191,86 |
| V.
Nachrichtlich: nicht gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
812.178,65 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
32.077,61 |
5.670,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.063.721,15 |
67.879,71 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
161.749,84 |
67.768,08 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
901.971,31 |
111,63 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
49.179,62 |
35.438,93 |
| Summe
Passiva |
1.144.978,38 |
623.436,12 |
Anhang
a) Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
(1) Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf
der Grundlage der Rechnungsle-gungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
(2) Ergänzend waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
(3) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontenform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
(4) In Bilanz und G.u.V. ist zu jedem Posten der
entsprechende Wert des vorherigen Geschäftsjahres
angegeben.
(5) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit
Grundstückslasten verrechnet.
(6) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rech-nungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind bei-behalten worden.
Entwicklungskosten für Software werden im Berichtsjahr
unter der Position Fremdleistungen ausgewiesen.
(8) Zusätzliche Angaben wegen der
Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des
Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht
notwendig.
(9) Der Jahresabschluss soll ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln.
Der Geschäftsführung sind keine gegenstehenden
Umstände bekannt.
b) Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(1) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rech-nungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
(2) Gewinne wurden grundsätzlich nur
berücksichtigt, soweit diese am Abschluss-stichtag
realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind
unabhängig von den Zeit-punkten der entsprechenden
Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
(3) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz
des Geschäftsjahres stimmen mit denen der
Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres
überein.
(4) Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz
bilanzieller Überschuldung zu
Fortfüh-rungswerten. Die Fortführung der
Unternehmenstätigkeit wurde - unter Hinzuziehung von
externen Sachverständigen - anhand geeigneter interner
Unterlagen gegenwarts- und zukunftsbezogen untersucht. Die
Auswertung der Fortführungsprognose durch die
Geschäftsführung ergab, dass die Fortführung
der Unternehmenstätigkeit überwie-gend
wahrscheinlich ist.
(5) Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen
den handelsrechtlichen Bestimmungen.
(6) Die Vermögensgegenstände und Schulden
sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet
worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und
Verlus-te, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
(7) Die auf den Vorjahresabschluss angewandten
Bewertungsmethoden sind grund-sätzlich beibehalten
worden.
Anlagevermögen
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Zugänge sind mit den Anschaffungs- bzw. zu
Herstellungskosten bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen sind
ausschließlich linear, unter Zugrundelegung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer erfolgt (§ 253
Abs. 3 S. 1 HGB). Zur Ermitt-lung der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer wurden die von der
Finanzverwaltung veröffentlichten AfA-Tabellen
verwendet und betriebsübliche Erfahrungswerte
be-rücksichtigt.
Geringwertige Anlagegüter mit
Einzelanschaffungspreis bis zu 800,00 Euro sind im
Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben worden
(Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG).
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht erforderlich gewesen.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 Satz 2 HGB wurden be-achtet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen werden grundsätzlich mit ihrem
Nominalbetrag angesetzt. Erforderli-che
Einzelwertberichtigungen werden durchgeführt:
" bei un- oder niedrigverzinslichen Forderungen
erfolgt ein Ansatz zum Barwert (Zinsfuß 5 v. H.),
sofern ihre Restlaufzeit am Abschlussstichtag 12 Monate
über-schreitet
" Forderungen, die aufgrund spezieller Kreditrisiken
zweifelhaft sind, sind mit ih-rem wahrscheinlichen Wert
angesetzt (indirekte Abschreibung auf den Nettobe-trag),
uneinbringliche hingegen werden voll abgeschrieben.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich mit ihrem Nominalwert bewertet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Die Euro-Bestände werden grundsätzlich mit
ihrem Nominalbetrag bewertet.
aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Rückstellungen
Rückstellungen sind Verpflichtungen, die dem
Grunde, der Höhe bzw. dem Zeitpunkt nach noch nicht
sicher feststehen. Sie nehmen künftige Risiken vorweg
bzw. decken Schulden ab, die wirtschaftlich im laufenden
Berichtsjahr verursacht worden sind und bezüglich
derer wahrscheinlich von einer Inanspruchnahme des
Unternehmens aus-zugehen ist.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs.1 HGB gebildet. Die Berechnung ist im Wege der
Einzelermittlung erfolgt, so dass die Rückstellungen
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt
sind. Die in den Vorjahren gebildeten Rückstellungen
sind bei tatsächlichem Anfall der
zurückgestellten Aufwendungen verbraucht worden.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Dieser stimmt
grundsätzlich mit ihrem Ausgabebetrag, d.h. dem Betrag
zu dem sie eingegangen wurden, überein.
passive Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Es handelt sich hier um Einnahmen vor dem
Bilanzstichtag, die (wirtschaftlich be-trachtet) Ertrag
für eine bestimmte Zeit danach darstellen.
Die Rechnungsabgrenzungsposten sind
grundsätzlich zum Nominalbetrag bewertet;
Auflösungen sind - soweit nötig - erfolgt.
c) Angaben zu Bilanzposten
Vermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben folgende
Restlaufzei-ten:
" bis zu 1 Jahr: 150.009,09 Euro
" über 1 Jahr: 23.800,00 Euro
" über 5 Jahre: 0,00 Euro.
Fremdkapital
Die Verbindlichkeiten haben folgende Restlaufzeiten:
" bis 1 Jahr: 161.749,84 Euro
" über 1 Jahr: 901.971,31 Euro
" über 5 Jahre: 0,00 Euro.
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen sind in Höhe von 901.971,31 Euro zugleich
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern; hierzu
liegen nach den Angaben der Geschäftsführung
vollumfängliche Rangrücktrittserklärungen
vor.
Für die Verbindlichkeiten bestehen im
geschäftsgewöhnlichen Umfang
branchenübli-che bzw. kraft Gesetzes entstehende
Sicherheiten.
d) Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Allgemeines zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren geglie-dert.
In den Zinsaufwenungen sind Zinsaufwendungen an
verbundene Unternehmen in Hö-he von 6.971,31 Euro
enthalten.
e) Sonstige Angaben
Firma, Sitz, Registergericht
Die FinLink GmbH, Schönhauser Allee 149, 10435
Berlin, hat ihren Sitz in Berlin und ist eingetragen in das
Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg unter der
Regis-ternummer HRB 189481 B.
Name und Beruf der Geschäftsführer
" Basar Caniperk, Kaufmann
" Gernot Schusser, Kaufmann
Die sonstigen Vermögensgegenstände in
Höhe von 899,00 Euro sind ausgereichte (kurzfristige)
Kredite an die Geschäftsführung und betreffen das
sog. Verrechnungs-konto.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
" Mieten für Büro Schönhauser Allee
149, Erfüllungsbetrag zum nächstmöglichen
Kündigungstermin (31. März 2021): 12.000,00 Euro
Miete inklusive Nebenkosten.
" Mieten für Büro Oranienburger
Straße 45, Erfüllungsbetrag zum
nächstmöglichen Kündigungstermin (31.
März 2021): 6.796,02 Euro Miete zuzüglich 825,00
Euro Ne-benkosten.
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl i.S.v. §285
Nr. 7 HGB: 11.
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, den 15. April 2021
gez. Basar Caniperk, Geschäftsführer gez.
Gernot Schusser, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 24.11.2021
festgestellt.
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