Simply's GmbHLiquidated

10717 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 111908
Registered
2/15/2008
Industry
Agents involved in the sale of wine, sparkling wine and spiritsRetail sale of other foodWholesale of beverages
Purpose
Betrieb einer gastronomischen Restauration mit Herstellung und Verkauf von Speisen aller Art, dem Ausschank von alkoholischen und nicht alkoholischen Getränken nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis sowie dem Betrieb einer Indoor-Kinderspielstätte im Restaurationsbetrieb sowie Handel mit nicht genehmigungspflichtigen Waren aller Art.

History

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Management

NameRole
Klaus Hause
since 2/15/2008
Managing Director
Beysat Altindag
since 2/15/2008
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

€20,000
50.00%
€20,000
50.00%

Financial Report

Simply's GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

105.654

98

III. Finanzanlagen

208

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

10.208

14

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

8.231

C. Rechnungsabgrenzungsposten

12.156

17

Summe Aktiva

136.457

129



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

40.000

40

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-51.057

-3

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-77.279

-48

B. Rückstellungen

1.000

1

C. Verbindlichkeiten

223.793

139

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

136.457

129

ANHANG

A. Allgemeine Angaben

Die Form der Darstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Vorschriften des Handelsgesetzbuches. Sämtliche Wertansätze lauten auf Euro; § 244 HGB.

Gemäß § 284 Abs. 1 HGB sind in den Anhang diejenigen Angaben aufzunehmen, die zu den einzelnen Posten der Bilanz oder der Gewinn- und Verlustrechnung vorgeschrieben oder die im Anhang zu machen sind, weil sie in Ausübung eines Wahlrechts nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen werden. Im Bericht sind die vorgeschriebenen oder wahlweise in den Anhang aufzunehmenden Angaben entweder in den allgemeinen Erläute­rungen zum Anhang oder in den Er­läuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung enthalten. Sofern es aus Gründen der Übersichtlichkeit der Darstellung erforderlich war, Angaben in die Anlagen zu die­sem Bericht zu verlagern, ist dies geschehen. In diesen Fällen wird jeweils im Rahmen der Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung auf die Angaben in den entsprechenden Anlagen verwiesen.

Eine von der Handelsbilanz abweichende Steuerbilanz wurde nicht erstellt. Die Ausweise entsprechen sowohl den handels- als auch den steuerrechtlichen Vorschriften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Nachweis der Pflichtangaben der §§ 284, 285 HGB

- Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgte nach den Vorschriften des HGB, §§ 252 - 256 HGB sowie §§ 279 - 283.

- Die Mitglieder der Geschäftsführung werden unter C. "Ergänzende Angaben" genannt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Gesellschaft
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Steuerrechtliche Vorschriften finden bei der Bilanzierung nur insoweit Berücksichtigung, als sie sich durch die Umkehrung der Maßgeblichkeit in das Handelsrecht auswirken.

I. Bilanzierungsgrundsätze

Planmäßige Abschreibungen sind bei allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens vorzunehmen deren Nutzung zeitlich begrenzt ist. Bei anderen Vermögensgegenständen können planmäßige Abschreibungen nicht vorgenommen werden. Die planmäßigen Abschreibungen dienen der Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre, in denen der einzelne (abnutzbare) Anlagegegenstand voraussichtlich genutzt werden kann. Die Vornahme planmäßiger Abschreibungen ergibt sich aus dem Grundsatz der Bewertungsstetigkeit (§ 252 Abs. 1 HGB).

Nach den einschlägigen Vorschriften des Handelsrechts (§ 253 Abs. 2 HGB) kommen außerplanmäßige Abschreibungen bei allen Gegenständen des Anlagevermögens ohne Rücksicht darauf in Betracht, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist. Sie erfolgen, um Anlagegegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist. Bei einer vor­aussichtlich dauernden Wert­minderung müssen außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden. Demgegenüber lässt das Steuerrecht (§ 6 Abs. 1 EStG) außerplanmäßige Abschreibungen nur bei dauernden Wertminderungen zu. Da der vorliegende Jahresabschluss so­wohl den handelsrechtlichen als auch den steuerrechtlichen Vorschriften zu entsprechen hat, werden außerplanmäßige Abschreibungen nur bei voraussicht­lich dauernden Wertminderungen vorgenommen.

a. Anlagevermögen

Die immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibung erfolgt entspre chend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten - vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen - angesetzt. Die Abschreibung erfolgt linear. Gegenstände des beweglichen Anlagevermögens mit Anschaffungskosten bis € 150,00 sind gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Zugangsjahr (ab dem 1.1.2008) in voller Höhe Betriebsausgaben. Ein Wahlrecht besteht insoweit nicht mehr. Für Anschaffungen zwischen € 150,00 und € 1.000,00 wurde ein Sammelposten gebildet und nach den ge­setzlichen Vorgaben über fünf Jahre abgeschrieben.

Die Aufwendungen der erforderlichen Umbauten in den angemieteten Räumlichkeiten werden aktiviert und über die Laufzeit des Mietvertrages (Grundmietzeit und Verlängerungsoption) linear abgeschrieben.

Die übernommenen Geschäftsanteile der Berliner Volksbank eG wurden dem Finanzanlagevermögen zugeführt. Der Ausweis erfolgt mit den Anschaffungskosten.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Soweit die Gründe für derartige Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden Zuschreibungen vorgenommen.

Die Anschaffungskosten und die bisher in Anspruch genommenen Abschreibungen sind in einem An­lagenspiegel zusammengefasst dargestellt, der diesem Anhang als Anlage 3 beigefügt ist.

b. Umlaufvermögen

Beim Umlaufvermögen sind gem. § 253 HGB bis zur Bilanzaufstellung eingetretene Wertmin­derungen durch außerplanmäßige Abschreibungen zu berücksichtigen. Soweit die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibungen nicht mehr bestehen, werden, soweit dies zulässig ist, Zuschreibungen vorgenommen.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertbe­richtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel werden mit dem Nennbetrag bilanziert.

Die Abgrenzung der sonstigen Vermögensgegenstände dient der periodengerechten Gewinnermittlung. Die Beträge haben Forderungscharakter.

c. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis zum Bilanzstichtag erkennbaren Risiken und be­kannt ge­wordenen ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen.

d. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter Klaus Hause bestehen in Höhe von rd. T€ 44. Die Rückzahlung wurde ausgesetzt.

Die Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH hat für den Kreditvertrag mit der Berliner Volksbank eG in Höhe von € 70.000,00 eine Ausfallbürgschaft über € 56.000,00 ( 80% des Kredites ) übernommen. Außerdem haben die Gesellschafter selbstschuldnerische Bürgschaften abgegeben.

II. Bewertungsgrundsätze

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden fand somit nicht statt.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB.

Die Gesellschaft ist durch Abschluss eines Leasingvertrages Verpflichtungen eingegangen. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 48 Monaten. Die erste Rate war am 1. Oktober 2008 fällig.

C. Ergänzende Angaben

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich drei Arbeitnehmer beschäftigt.

Zur Geschäftsführung waren die Herren Klaus Hause und Beysat Altindag bestellt worden.

Die Geschäftsführer haben im Berichtsjahr keine Bezüge erhalten.

 

Klaus Hause

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.03.2012

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