Master Data

Registry
Register court Stuttgart HRB 721740
Registered
12/20/2006
Industry
Hairdressing and barber activitiesOperation of tree nurseriesWholesale of fish and fish products
Purpose
Führung eines Friseurgeschäftes

History

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Management

NameRole
Petra Schäftlmeier
since 12/20/2006
Managing Director

Beneficial Owners

50.00% identified50.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
50.00%

Unresolved chains (1)

NameOwnership
FINO GmbHSelf-held cycle
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Germany
€12,500
50.00%
Winnenden
€12,500
50.00%

Holdings

NameOwnership
50.00%

Financial Report

FINO GmbH

Winnenden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

-. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital

0,00

12

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

230,00

1

II. Sachanlagen

70.546,00

70.776,00

24

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

1.748,00

1

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

87.745,50

49

III. Flüssige Mittel

20.627,93

110.121,43

7

C. Rechnungsabgrenzungsposten

1.225,70

0

Summe Aktiva

182.123,13

94



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

Ausstehende, nicht eingeforderte Einlagen

12.250,00

Eingefordertes Kapital

12.750,00

II. Gewinnvortrag

32.730,56

III. Jahresfehlbetrag

-34.022,86


11.457,70


58

B. Rückstellungen

2.500,00

1

C. Verbindlichkeiten

132.165,43

5

D. Rechnungsabgrenzungsposten

36.000,00

30

Summe Passiva

182.123,13

94

ANHANG

FINO GmbH - Hairkiller und Unicum
Winnenden und Waiblingen

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der Anhang enthält alle Pflichtangaben der §§ 284 und 285 HGB für eine kleine Kapitalgesellschaft, darüber hinaus sind alle sonstigen, im HGB und GmbHG genannten Einzelvorschriften berücksichtigt, soweit die darzustellenden Sachverhalte vorliegen.

Von der Möglichkeit der größenabhängigen Erleichterung für kleine Kapitalgesellschaften bei der Offenlegung nach § 326 HGB wird Gebrauch gemacht.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen bewertet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen angesetzt. Die Wirtschaftsgüter bis EUR 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die noch nicht veranlagten Steuern des Geschäftsjahres und zu erwartende Steuernachzahlungen aus Vorjahren.

Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Erfüllungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

III. Angaben zur Bilanz

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Bezüglich den Angaben zur Ergebnisverwendung verweisen wir auf § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB.

IV. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Geschäftsführung durch eine Geschäftsführerin:

- Frau Petra Schäftlmeier, Architektin, Winnenden

Die Geschäftsführerin ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Winnenden, 28. Februar 2012

Petra Schäftlmeier

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29.02.2012

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