HVB Entertainment GmbH
Same addressProvision of other services for non-artistic events
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Anja Nadine Sager-Bothe since 3/17/2025 | Managing Director |
Barbara Grimm since 12/23/2024 | Procura |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
HJR Utland 3 AS | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
Dibber gGmbHStuttgart (vormals: Köln)Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lagebericht Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024der Dibber gGmbH, StuttgartA. Grundlagen der Gesellschaft 1. Allgemein Die Dibber gGmbH mit Verwaltungssitz in Stuttgart ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht. Am 23.12.2024 erfolgte die Verlegung ihres gesellschaftsvertraglichen Sitzes von Köln nach Stuttgart. Dort ist die Gesellschaft jetzt im Handelsregister Stuttgart (HRB 797709) eingetragen. Sie fungiert als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe. Ihre Haupttätigkeit liegt im Bereich der Betreuung von Kindern. Die Dibber gGmbH ist Teil der führenden norwegischen Dibber Unternehmensgruppe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Deutschland. Mit der Tochtergesellschaft Dibber 2 gGmbH ist die Dibber Unternehmensgruppe bereits seit 2020 aktiv. Die Gesellschaft hat im Jahr 2022 die ersten eigenen Kindertageseinrichtungen in Roetgen und Königswinter (beide Nordrhein-Westfalen) eröffnet. Mittlerweile betrieb die Gesellschaft zum 01.01.2024 neun Kindertagesstätten mit insgesamt 849 Plätzen, die Auslastung lag im Jahr 2024 bei rund 76%. Seit 2003 ist die Dibber-Gruppe mit heute über 600 Einrichtungen zu einer weltweit präsenten Unternehmensgruppe gewachsen. Mit ihrer skandinavisch geprägten Pädagogik und der Kernmission - Jedes Kind ist wertvoll - betreibt Dibber Kindertagesstäten in Norwegen, Kitas und Schulen in Schweden sowie weitere Einrichtungen in Finnland, Lettland, Südafrika, Dubai, Indien und Hongkong. Seit 2020 ist Dibber in Deutschland mit der Trägerschaft von Kindertagesstätten aktiv - gestützt auf den Erwerb der damaligen Himpelchen und Pimpelchen gGmbH. 2. Geschäftsverlauf Mit der Einrichtung "Königskoppel" wurde im August 2024 in Glückstadt die erste Dibber Einrichtung in Schleswig-Holstein eröffnet. Damit ist die Gesellschaft nunmehr in fünf Bundesländern: Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vertreten. Die Gesellschaft betrieb zum Jahresende zehn Kindertageseinrichtungen mit insgesamt 905 Plätzen. Im Jahr 2025 sind weitere Eröffnungen von Kindertageseinrichtungen u.a. in Munster, Neu-Isenburg, Meckenheim und Stuttgart geplant. 3. Erbrachte Leistungen, Finanzen Die Einnahmen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um knapp 40% erhöht (2024: TEUR 12.539; 2023: TEUR 7.583). Die Gesellschaft wird zu 87% durch öffentliche Mittel und finanzielle Hilfen gefördert. Die restlichen 13% entfallen auf die Betreuungsgebühren, die von den Eltern entrichtet werden. Der Materialaufwand (Verpflegung und Pflegemittel) ist im Vergleich zum Vorjahr um knapp 73% gestiegen, (2024: TEUR 452; 2023: TEUR 259) gestiegen. Dies lässt sich durch den Zuwachs der Betreuungszahlen erklären. Im Schnitt wurden im Jahr 2024 639 Kinder (2023: 366 Kinder) in den Einrichtungen betreut. Die Personalkosten stiegen um 61% auf TEUR 7.431 (2023: TEUR 4.604). Auch diese Entwicklung lässt sich mit der Erhöhung der Betreuungszahlen erklären. Im Schnitt wurden 273 Kinder mehr betreut, dafür sind ca. 100 zusätzliche Fachkräfte in den Einrichtungen notwendig. Insgesamt wurde ein Jahresüberschuss i. H. v. TEUR 176 (2023: TEUR 281) erzielt. Das Ergebnis hat sich somit um knapp 38% gegenüber dem Vorjahr verschlechtert. Dieser Rückgang ist dadurch begründet, dass für die neuen Einrichtungen bislang nur in Höhe der Abschlagszahlungen für die Betriebskostenförderung ein Ertrag erfasst wurde. Es ist davon auszugehen, dass mit Einreichung der Verwendungsmittelnachweise eine Nachzahlung der Betriebskostenförderung erfolgen wird. B. Wirtschaftsbericht 1. Wirtschaftliches Umfeld und Zukunftserwartungen Der akute Fachkräftemangel führte im Jahr 2024 zur Reduzierung unseres Betreuungsangebotes. Dies hat jedoch keine Auswirkungen auf das Ergebnis, da die Personalkosten ebenfalls entsprechend gesunken sind. 2. Soziale Verantwortung In den Einrichtungen der Gesellschaft betreuen die pädagogischen Fachkräfte immer mehr integrative Kinder sowie zunehmend mehr Kinder aus Flüchtlingsfamilien . Diese Vielfalt stellt das Personal vor anspruchsvolle Aufgaben. 3. Ausblick Um eine stabile und verlässliche Betreuung anbieten zu können, wurden die angebotenen wöchentlichen Betreuungszeiten von 50 Stunden auf 45 oder 40 Wochenstunden reduziert. Die Reduzierung der Betreuungszeiten hat zur Folge, dass die Belegschaft in den Einrichtungen meistens stabil bleibt und die Eltern mit der verlässlichen Betreuungszeit rechnen können. In den vergangenen Jahren hat sich der Wettbewerb um gut qualifizierte Mitarbeiter verschärft. Gleichzeitig führt der demografische Wandel langfristig zu einem erheblichen Rückgang des erwerbsfähigen Bevölkerungsanteil. Der branchenweite Mangel an Erziehungskräften kann in Verbindung mit den vorgegebenen Fachkraftquoten und Personalschlüsseln dazu führen, dass Einrichtungen trotz hoher Nachfrage nicht mehr voll ausgelastet werden können und somit belegungsunabhängige Aufwendungen unvollständig refinanziert werden. Regional sind auf dem Fachkräftemarkt hohe Unterschiede zu verzeichnen; die Bewerberlage im Raum Stuttgart ist unverändert angespannt. Aus diesem Grund haben wir begonnen, eine eigene Arbeitgebermarke zu entwickeln und setzen verstärkt auf eine starke und wettbewerbsfähige Positionierung als attraktiver Arbeitgeber mit einem effektiven Personalentwicklungskonzept. Weiterhin wurden diverse Maßnahmen ergriffen, um die finanzielle Situation der Gesellschaft zu verbessern und die Entstehung weiterer Verluste bei einzelnen Kindertagesstätten deutlich zu reduzieren. Bei der Auswahl potenziell neuer Standorte wird neben einer soliden Finanzierung auch darauf geachtet, dass genügend Fachkräfte für diesen Standort vorhanden sind. 4. Risikobericht Zum Jahresabschluss 31.12.2024 bestand eine bilanzielle Überschuldung i. H. v. TEUR 2.375. Sie resultiert im Wesentlichen aus den Anlaufverlusten. Zur Vermeidung einer Überschuldung wurde mit der Alleingesellschafterin der Gesellschaft; HJR Utland 3 AS, Norwegen, für das von ihr gewährte Darlehen in Höhe von 10,8 Mio. EUR eine qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarung abgeschlossen. Damit hat die Gesellschaft auch für den Fall, dass die die historischen Anschaffungskosten bilanzierte Beteiligung an der Dibber 2 gGmbH, Stuttgart, außerordentlich abgeschrieben werden müsste, Vorsorge getroffen. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses und der Erstellung des Lageberichtes kann also weiterhin von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen werden. Durch das weitere Wachstum der Gesellschaft ist davon auszugehen, dass sich die wirtschaftliche Lage des Unternehmens mittelfristig nachhaltig verbessert.
Stuttgart, den 15. April 2025 gez. Anja Nadine Sager-Bothe, Geschäftsführerin 1 BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG). Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 2 HGB auf. Daher ist zusätzlich zum Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, ein Lagebericht aufzustellen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Weitere allgemeine Angaben Die Gesellschaft weist zum Stichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auf, der als bestandsgefährdendes Risiko gilt. Zu den erfolgten Maßnahmen zur Vermeidung einer Insolvenzantragspflicht sowie weiteren Erläuterungen zur Beseitigung des bestandsgefährdenden Risikos verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht der Gesellschaft. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt. Angaben und Erläuterung von nicht vergleichbaren Vorjahreszahlen Die Gesellschaft befindet sich in einer dynamischen Wachstumsphase. Im Berichtsjahr wurden sukzessive weitere Kindertagesstätten eröffnet. Dies und auch die unterjährige Eröffnung von Kindertagesstätten im Vorjahr schränkt die Vergleichbarkeit der Zahlen zum Vorjahr insoweit ein. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden an den handelsrechtlichen Vorschriften ausgerichtet. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen, wobei für die folgenden Wirtschaftsgutgruppen die aufgeführten Bandbreiten von voraussichtlichen Nutzungsdauern zugrundegelegt wurden:
Auf die Ausübung des Wahlrechtes betreffend die sofortige Abschreibung Geringwertiger Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-, Herstellungskosten bzw. Einlagewerten bis zu 800 EUR netto wurde im Berichtsjahr verzichtet. Die Sammelposten von untergeordneter Bedeutung (geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-, Herstellungskosten bzw. Einlagewerten von 250 bis 1.000 EUR netto) werden über 5 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und bewertet: - Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten Die Vorräte wurden zu einem Festwert angesetzt. Forderungen und Wertpapiere wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet. Die Gesellschaft erhält im Rahmen öffentlicher Förderungsprogramme Betriebskosten- und Investitionskostenzuschüsse der öffentlichen Hand. Die Aktivierung eines Anspruchs auf Zuschüsse erfolgt bereits dann, wenn die Gesellschaft am Jahresabschlussstichtag die sachlichen Voraussetzungen für die Gewährung des jeweiligen Zuschusses erfüllt hat und zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung der erforderliche Antrag gestellt ist oder mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gestellt werden wird. Ohne Auszahlungsvorbehalt bewilligte Betriebskostenzuschüsse werden in der Höhe des für den gesamten Bewilligungszeitraum bewilligten Zuschusses aktiviert. Wenn sich der Bewilligungszeitraum auch auf einen Zeitraum nach dem Abschlussstichtag erstreckt, wird für den darauf entfallenden Zuschussbetrag ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Erhaltene Investitionszuschüsse für die Anschaffung von Anlagevermögen werden nicht von den Anschaffungskosten abgezogen, sondern erfolgsneutral dem gesonderten Bilanzposten " Sonderposten für Zuschüsse zum Anlagevermögen" zugeführt. Der Sonderposten wird in Höhe der Abschreibungen und Abgänge des betroffenen Anlagevermögens erfolgswirksam aufgelöst. Die entsprechenden Erträge werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen erfasst. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen werden. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Angaben zur Bilanz Mitzugehörigkeitsvermerke Einzelne Sachverhalte können im vorliegenden Gliederungsschema mehreren Bilanzposten zugeordnet werden. Aus Gründen der Klarheit und Übersichtlichkeit wird dazu folgende Erläuterung gegeben: Die Mitzugehörigkeitsvermerke betreffen folgende Posten und Sachverhalte: In dem Bilanzposten Forderung gegen verbundene Unternehmen sind enthalten: Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit 1.544 EUR (Vorjahr: 659 EUR) und Sonstige Vermögensgegenstände mit 1.987.517 EUR (Vorjahr: 1.370.250 EUR). In dem Bilanzposten Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen sind enthalten: Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit 119.213 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR) und Sonstige Verbindlichkeiten mit 10.800.000 EUR (Vorjahr: 10.852.394 EUR), hiervon Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 10.800.000 EUR (Vorjahr: 10.800.000 EUR). Anlagespiegel für die einzelnen Posten des Anlagevermögens Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Angaben zu Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr Unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 1.350.000 EUR) ausgewiesen. Gewinn-/Verlustvortrag Bei Aufstellung der Bilanz wurde im Bilanzverlust ein Verlustvortrag von 2.751.081,78 EUR einbezogen. Angaben und Erläuterungen zu Rückstellungen Der Posten sonstige Rückstellungen entfällt weit überwiegend auf Rückzahlungsverpflichtungen für erhaltene Betriebskostenzuschüsse. Darüber hinaus betrifft er insbesondere Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen und Urlaubsrückstellungen. Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit > 5 Jahre
Angaben zu Restlaufzeitvermerken
Angaben zu Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern belaufen sich auf 10.800,0 TEUR (Vorjahr: 10.800,0 TEUR) und sind unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bilanziert. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren betragen 10.800,0 TEUR (Vorjahr: 10.800,0 TEUR) und sind unter den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bilanziert. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 13.334,4 TEUR. Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte: - Eventualverbindlichkeiten aus erhaltenen, bedingten Investitionszuschüssen: 518,7 TEUR. Die von den Zuschussgebern erhaltenen Investitionskostenzuschüsse unterliegen einer Zweckbindungsfrist. Bei Nichteinhaltung sind die Zuschüsse anteilig zurückzuzahlen. - Verbindlichkeiten in Höhe von 12.815,7 TEUR aus abgeschlossenen Mietverträgen - davon gegenüber verbundenen Unternehmen: 0,00 EUR. Sonstige Angaben Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die nachfolgenden Arbeitnehmergruppen waren während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigt:
Namen der Geschäftsführer Die Geschäfte des Unternehmens wurden/werden durch folgende Personen geführt:
Angaben über den Anteilsbesitz an anderen Unternehmen von mind. 20 Prozent der Anteile Gemäß § 285 Nr. 11 HGB wird über nachstehende Unternehmen berichtet:
Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Unternehmen und Personen gem. § 285 Nr. 21 HGB Im Geschäftsjahr wurden diverse Managementdienstleistungen in Höhe von 97,6 TEUR durch ein nahestehendes Unternehmen an die Dibber gGmbH erbracht. Konzernzugehörigkeit Die Dibber gGmbH wird in den Konzernabschluss der Dibber AS, Jessheim, Norwegen einbezogen. Die Dibber AS, Jessheim, Norwegen stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Konzernkreis auf. Die HJR Holding AS, Jessheim, Norwegen, stellt den Konzernabschluss für den größten Konzernkreis auf. Die offen gelegten Konzernabschlüsse sind beim Brønnøysund Register Centre, Norwegen, erhältlich. Angaben zu einem befreienden Konzernabschluss Die Dibber gGmbH ist gem. § 291 HGB von der Erstellung eines Konzernabschlusses befreit. Angaben zum Mutterunternehmen, das einen befreienden Konzernabschluss aufstellt:
Der befreiende Konzernabschluss der Dibber AS, Jessheim, wird nach IFRS erstellt. Vorschlag bzw. Beschluss zur ErgebnisverwendungDer Bilanzverlust wird in voller Höhe auf neue Rechnung vorgetragen. Unterschrift der Geschäftsführung
Stuttgart, den 15.04.2025 gez. Anja Nadine Sager-Bothe, Geschäftsführerin sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2025 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Dibber gGmbH, Stuttgart Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und eingeschränktes Prüfungsurteil zum Lagebericht Wir haben den Jahresabschluss der Dibber gGmbH, Stuttgart, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Dibber gGmbH, Stuttgart, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen der im Abschnitt "Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Lagebericht" beschriebenen Sachverhalte insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen, mit Ausnahme der möglichen Auswirkungen dieser Sachverhalte, steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Lagebericht zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Lagebericht Entgegen § 289 Abs 1 Sätze 2 und 3 HGB enthält der Lagebericht keine umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse der Geschäftsverlaufs und der Lage der Gesellschaft unter Einbeziehung der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren. Außerdem werden entgegen § 289 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht alle wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung beurteilt und erläutert. Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss und unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Lagebericht zu dienen. Wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Angaben im Abschnitt "Weitere Allgemeine Angaben" im Anhang sowie die Angaben in Abschnitt "B.5. Risikobericht" des Lageberichts, in denen der gesetzliche Vertreter beschreibt, dass ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag und damit eine bilanzielle Überschuldung besteht. Wie im Anhang und im Lagebericht dargelegt, zeigen diese Ereignisse und Gegebenheiten, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Die Dibber gGmbH hat mit der Alleingesellschafterin zum Zwecke der Vermeidung einer insolvenzrechtlichen Überschuldung qualifizierte Rangrücktrittsvereinbarungen getroffen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Der Jahresabschluss und der Lagebericht der Dibber gGmbH für das vorherige, am 31.12.2023 endende Geschäftsjahr, die Grundlage für die Vergleichsangaben im Jahresabschluss und Lagebericht zum 31.12.2024 sind, wurden nicht geprüft. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Köln, den 15. April 2025 E + P GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gez. Eike Ellerbeck, Wirtschaftsprüfer |
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