Behrendt
Recycling GmbH
Neumünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.004.461,90 |
940.928,42 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
8.568,00 |
15.596,00 |
| II.
Sachanlagen |
995.693,90 |
925.132,42 |
| III.
Finanzanlagen |
200,00 |
200,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
3.378.234,06 |
2.220.671,29 |
| I.
Vorräte |
125.704,61 |
91.500,53 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
2.609.066,76 |
1.173.574,73 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
643.462,69 |
955.596,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
703,70 |
703,70 |
| Aktiva |
4.383.399,66 |
3.162.303,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
3.145.017,63 |
1.963.126,45 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
13.000,00 |
13.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-13.000,00 |
-13.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
3.132.017,63 |
1.950.126,45 |
| B.
Rückstellungen |
248.164,38 |
94.059,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
983.291,65 |
1.105.117,76 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
6.926,00 |
|
| Summe
Passiva |
4.383.399,66 |
3.162.303,41 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2023 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB
unter Beachtung der ergänzenden
Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff. HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)
erstellt.
Die Rechnungslegung erfolgte nach Art und Umfang nach
den für kleine Kapitalgesellschaften (§ 267
Absatz 1 HGB) maßgeblichen Vorschriften. Teilweise
wurden die Darstellungen freiwillig an die
Vorschriften für mittelgroße
Kapitalgesellschaften angepasst.
Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Kiel, HRB Nr. 952 unter der Firma
Behrendt Recycling GmbH eingetragen. Der Sitz der
Gesellschaft ist Neumünster.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem
Gesamtkostenverfahren erstellt.
Bei der Bewertung ist von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
(§ 252 Absatz 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen worden.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Im Einzelnen wurden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewendet:
1. Die
Immateriellen Vermögensgegenstände sowie
das
Sachanlagevermögen wurden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung von
Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen
angesetzt und um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
2. Die
Vermögensgegenstände des
abnutzbaren Anlagevermögens wurden unter
Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear bzw. degressiv abgeschrieben.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Netto-Einzelanschaffungswert
von bis zu € 800,00 wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
3. Die
Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten
bewertet. Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Für außerplanmäßige
Abschreibungen bzw. Zuschreibungen bestand keine
Veranlassung.
Die Darstellung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem beigefügten Anlagenspiegel.
4. Das
Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten nach dem Grundsatz der Einzelbewertung
unter Berücksichtigung der zulässigen
Bewertungsvereinfachungsverfahren angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Wert, der sich
aus dem Tageswert am Abschlussstichtag ergibt,
wurden entsprechend berücksichtigt. Hierbei wurde
das Alter der Bestände, Gängigkeit und
Verwertbarkeit bei der Bewertung zu Grunde
gelegt. Alle erkennbaren Risiken aus einer
verminderten Verwertbarkeit des
Vorratsvermögens wurden berücksichtigt.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu den
Herstellungskosten (Materialkosten, die Fertigungskosten
und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene
Teile der Materialgemeinkosten, der
Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die
Fertigung veranlasst ist, Einzelkosten sowie
angemessene Teile der allgemeinen
Verwaltungskosten) bewertet.
5. Die
Forderungen und
sonstigen Vermögensgegenstände sind mit
dem Nennwert, soweit erforderlich abzüglich
Einzelwertberichtigungen sowie abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko, bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände mit einer
Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bestehen
nicht.
Die Umrechnung von
Geschäftsvorfällen in fremder Währung
erfolgte bei den Forderungen mit dem aktuellen Kurs am
Entstehungstag bzw. dem niedrigeren Kurs am
Abschlussstichtag.
6.
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nennwert angesetzt.
7. Für Ausgaben, die vor dem Bilanzstichtag
geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine bestimmte Zeit
nach dem Bilanzstichtag betreffen, wurden aktive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
8. Die Bilanz ist unter Berücksichtigung
der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses
aufgestellt worden (§ 268 Absatz 1
HGB). In dem Posten "Bilanzgewinn" in Höhe von €
3.132.017,63 ist ein Gewinn- / Verlustvortrag aus dem
Vorjahr in Höhe von € 1.950.126,45 enthalten.
9. Der Gesamtbetrag, der gemäß §
268 Absatz 8 HGB der
Ausschüttungssperre unterliegt,
beträgt € 0,00.
10. Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst worden.
11. Die
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Die Umrechnung von
Geschäftsvorfällen in fremder Währung
erfolgte bei den Verbindlichkeiten mit dem aktuellen
Kurs am Entstehungstag bzw. dem Devisenmittelkurs am
Abschlussstichtag.
12. Für Einnahmen, die vor dem
Bilanzstichtag geleistet wurden, wirtschaftlich aber eine
bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag betreffen,
wurden passive
Rechnungsabgrenzungsposten gebildet.
3. Sonstige Pflichtangaben gemäß §
285 HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu 1 Jahr betrug im Vorjahr
€ 1.105.117,76 und mit einer Restlaufzeit von
mehr als 5 Jahren € 0,00.
Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen in
Höhe von € 392.797,56.
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 47.
Geschäftsführer war im abgelaufenen
Geschäftsjahr Herr Tammo Behrendt (§ 285 Nr. 10
HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Neumünster, den 20.
Januar 2025
gez.
Tammo Behrendt
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.01.2025
festgestellt.
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