Networkers
GmbH
Ingolstadt
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
12.385,00 |
17.381,00 |
| I.
Sachanlagen |
12.385,00 |
17.381,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
101.762,19 |
114.723,78 |
| I.
Vorräte |
1.200,00 |
1.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
88.923,57 |
69.153,75 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.638,62 |
44.570,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
970,20 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
115.117,39 |
132.104,78 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.560,08 |
37.892,87 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
12.328,28 |
25.823,01 |
| III.
Jahresüberschuss |
19.667,21 |
-13.494,73 |
| B.
Rückstellungen |
17.588,52 |
34.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
39.968,79 |
60.011,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
115.117,39 |
132.104,78 |
Anhang
I.
Erläuterungen zur Bilanz
1. Allgemeine Anmerkungen zur Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden wurde nach
den für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Die
Bilanzierung und Bewertung erfolgte unter
Berücksichtigung des Grundsatzes der
Unternehmensfortführung.
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
erstmals nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften
(§§ 264 ff. HGB) in der Fassung
des am 29. Mai 2009 in Kraft getretenen
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) erstellt.
Soweit die Anwendung des BilMoG Ansatz- und
Bewertungsänderungen ergab, wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
2. Angewandte Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung erfolgte nach dem
Anschaffungskostenprinzip. Anschaffungsnebenkosten wurden
ebenfalls erfasst. Die Abschreibungen wurden unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer berechnet.
Die Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten,
vermindert um lineare Abschreibungen (Nutzungsdauer
zwischen zwei und zehn Jahren) und bei einem dauerhaft
niedrigeren Wert auch vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen angesetzt.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten
von weniger als 410,00 Euro wurden im Jahr des Zugangs in
voller Höhe abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von
150,01 Euro bis 1.000,00 Euro, die vor 2010 angeschafft
wurden, wurden gemäß § 6
Abs. 2 a EStG i.V.m. § 254 HGB
(alte Fassung) in einem Sammelposten erfasst und auf
fünf Jahre abgeschrieben (Art. 67 Abs. 4 EGHGB).
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden zu
Anschaffungskosten bei Anwendung zulässiger
Bewertungsvereinfachungsverfahren oder zu niedrigeren
Tageswerten angesetzt.
Die Forderungen wurden mit dem Nominalbetrag
aktiviert. Wertberichtigungen wegen Uneinbringlichkeit
waren nicht vorzunehmen. Einzelwertberichtigungen wurden
nicht vorgenommen. Die Sonstigen
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw.
Barwert angesetzt.
Der Kassenbestand und das Bankguthaben sind zu
Nennwerten bilanziert.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft wurde mit
dem Nominalbetrag angesetzt. Es entspricht dem
Gesellschaftsvertrag und dem Handelsregistereintrag.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages für erkennbare
ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.
Die Verbindlichkeiten wurden mit den
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
3. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Alle Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
4. Angaben zu Restlaufzeiten und Sicherheiten
der Verbindlichkeiten
(§ 285 Nr. 1 und Nr. 2 HGB)
Es bestehen keine Verbindlichkeiten, deren
Restlaufzeit mehr als fünf Jahre beträgt.
Für die Lieferantenverbindlichkeiten gelten die
üblichen Eigentumsvorbehalte.
II.
Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
1. Forderungen gegen Gesellschafter bzw.
Geschäftsführer
(§ 42 Abs. 3 GmbHG, § 285 Nr. 9c
HGB)
Gegen die Gesellschafter-Geschäftsführer
bestehen Forderungen auf Verrechnungskonten in Höhe
von 2.062,00 Euro. Diese wurden mit einem Zinssatz von 5
v.H. p.a. verzinst.
2. Mitglieder der Geschäftsführung
(§ 285 Nr. 10 HGB)
Zu allein vertretungsberechtigten
Geschäftsführern der Gesellschaft sind Herr
Günter Graml und Herr Udo Kring bestellt.
Sie sind von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
Ingolstadt, den 14. Juni 2011
gez.
gez.
Günter
Graml
Udo Kring
Geschäftsführer
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.07.2011 festgestellt.
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