HEPPI QUAD
GmbH
Leverkusen
Jahresabschluss zum 31.12.2006
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
828,00 |
| I.
Sachanlagen |
828,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.361.750,36 |
| I.
Vorräte |
1.154.202,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
196.034,79 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.512,98 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
6.139,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
1.368.717,40 |
Passiva
|
|
31.12.2006
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
31.139,04 |
| B.
Verbindlichkeiten |
1.368.717,40 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
1.368.717,40 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die Heppi Quad GmbH wurde am 14.2.2006 mit Sitz in
Leverkusen gegründet.
Der Jahresabschluß der Heppi Quad GmbH wurde
auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder
im Anhang ausgeübt werden können, wurde der
Vermerk in der Bilanz gewählt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluß der Heppi Quad GmbH wurde
auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlaßte
Abschreibungen einbezogen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.
Die Finanzanlagen wurden wie folgt angesetzt und
bewertet:
- Beteiligungen zu Anschaffungskosten
- Anteile an verbundenen Unternehmen zu
Anschaffungskosten
- Ausleihungen zum Nennwert
- unverzinsliche und niedrig verzinsliche
Ausleihungen zum Barwert
- sonstige Wertpapiere zu Anschaffungskosten
Soweit erforderlich, wurde der am Bilanzstichtag
vorliegende niedrigere Wert angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Besondere Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Zur Bewertung des Vorratsvermögens wurde
gemäß § 240 Abs. 4 HGB das
Durchschnittswertverfahren angewandt. Zwischen den Werten
dieses Verfahrens und den auf der Grundlage von
Marktpreisen festgelegten Werten ergaben sich wesentliche
Unterschiede, die an dieser Stelle angegeben werden.
Planmäßige Verteilung des Geschäfts- und
Firmenwertes
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde aktiviert. Die planmäßige
Verteilung des aktivierten Wertes wurde auf 15 Jahre
festgelegt.
Die planmäßige Verteilung auf 15 Jahre
entspricht der steuerlich anzunehmenden
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Sonstige Vermögensgegenstände
Unter den sonstigen Vermögensgegenständen
wurden größere Beträge für noch nicht
vereinnahmte Umsatzsteuervoranmeldung Dezember 2006
erfaßt.
Die Abgrenzung dient der periodengerechten
Gewinnermittlung. Die Beträge haben
Forderungscharakter.
Verbindlichkeiten die erst nach dem Bilanzstichtag
entstehen
In den Verbindlichkeiten sind größere
Beträge enthalten, die erst nach dem Bilanzstichtag
rechtlich entstehen. Dabei handelt es sich um Beträge,
die erst nach dem Bilanzstichtag zu Ausgaben führen,
aber zum Zweck der periodengerechten Gewinnermittlung
bereits zum Bilanzstichtag als Aufwand erfaßt wurden.
Im einzelnen waren folgende antizipative Sachverhalte
zu berücksichtigen:
Darlehn 60.000,00 EUR
Aufgliederung von aus Gründen der Klarheit in Bilanz
und GuV zusammengefassten Posten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr beträgt 1.368.717,40 EUR.
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