Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)
Same addressOperation of terminal facilities for passenger transport, including bus stations
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Stefan Tauber since 5/30/2007 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
Stadtwerke München GmbHSelf-held cycle | 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Official financial statements and annual reports
SWM Kundenservice GmbHMünchenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023SWM Kundenservice GmbH, MünchenGliederung 1. Geschäftsmodell 2. Wirtschaftsbericht 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht 1. Geschäftsmodell Der Geschäftsumfang der SWM Kundenservice GmbH (SWM Kundenservice) umfasst die Betreuung sämtlicher Privat-, Gewerbe- und Geschäftskund*innen der Stadtwerke München GmbH (telefonisch, schriftlich, persönlich), die Abwicklung der vertrieblichen Lieferantenwechselprozesse sowie die Durchführung des Forderungsmanagements und der Abrechnung für alle Kundensegmente. Die SWM Kundenservice agiert dabei als Dienstleister für die SWM Versorgungs GmbH (SWM Versorgung) und die SWM Services GmbH (SWM Services). Ziel der SWM Kundenservice ist es, nachhaltig operative Exzellenz in den Kundenbetreuungsprozessen aller angebotenen Kundenkontaktkanäle zu gewährleisten, so dass die hohe Kundenbindung zum Stadtwerke München Konzern (SWM) erhalten bleibt. Darüber hinaus unterstützt die SWM Kundenservice die SWM Versorgung bei der Akquisition von Neukundschaft sowie bei der Konzeption und Abwicklung von Kampagnen für die Bestandskund*innen. 2. Wirtschaftsbericht Geschäftsverlauf Der Beginn des Jahres 2023 stand noch im Zeichen hoher Marktpreise für Strom und Erdgas u.a. aufgrund des russischen Angriffskrieges. Im Laufe des Jahres sind die Preise spürbar zurückgegangen, was auch den Wettbewerb im Endkundenmarkt wieder intensiviert hat. Das operative Geschäft der SWM Kundenservice wurde im Geschäftsjahr 2023 maßgeblich durch die Umsetzung der sog. Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme geprägt. Die Energiekrise und die Energiepreisbremsen haben zu einer starken Zunahme der Kundenkontakte geführt und damit die Kapazitäten der SWM Kundenservice erheblich belastet. Vor diesem Hintergrund wurden die Kapazitäten für das Kundenkontaktmanagement bei den externen Dienstleistern deutlich aufgestockt. Es bleibt zentrales Ziel der SWM Kundenservice, den Privat- und Gewerbekund*innen eine optimale Kundenbetreuung zu attraktiven Preisen zu bieten. Aufgrund der hohen Energiepreise und den Verzögerungen bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen hat die Kundenzufriedenheit und -loyalität leicht abgenommen. Es ist Ziel für das Geschäftsjahr 2024 das Vertrauen der Kunden und die Kundenzufriedenheit wieder maßgeblich zu verbessern. Neben dem im Geschäftsjahr 2019 eröffneten Bürostandort in Holzkirchen wurde ein weiterer Standort in Augsburg aufgebaut, um die eigenen Mitarbeiterkapazitäten weiter auszubauen. Beschreibung der Tätigkeitsbereiche Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)) vom 7. Juli 2005, zuletzt geändert am 5. Februar 2024, sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Kontentrennung in der internen Rechnungslegung (buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen. Die SWM Kundenservice erbringt mittelbare energiespezifische Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen Elektrizitäts- und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG an ein verbundenes, vertikal integriertes Unternehmen. Die mittelbar erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen sind auch beim Erbringer der energiespezifischen Dienstleistung den jeweiligen Tätigkeitsbereichen Elektrizitäts- und Gasverteilung zuzuordnen. Für die anderen Tätigkeiten innerhalb bzw. außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors werden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG getrennte Konten geführt. Lage Ertragslage In der Gewinn- und Verlustrechnung wird für das Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis vor Steuern in Höhe von 2.376 Tsd. EUR (Vorjahr: 2.863 Tsd. EUR) ausgewiesen. Nach Berücksichtigung des Steueraufwands von 784 Tsd. EUR (Vorjahr: 948 Tsd. EUR) wird ein Betrag in Höhe von 1.592 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.924 Tsd. EUR) entsprechend dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag an die Stadtwerke München GmbH abgeführt. Die Umsatzerlöse bei der SWM Kundenservice erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 15.271 Tsd. EUR auf 80.359 Tsd. EUR. Dies resultiert aus einem Anstieg von erbrachten Dienstleistungen an Konzernunternehmen. Die sonstigen betrieblichen Erträge sanken um 82 Tsd. EUR auf 453 Tsd. EUR und resultieren wie im Vorjahr vornehmlich aus der Auflösung von Rückstellungen. Der Betriebsaufwand ist um 15.607 Tsd. EUR auf 78.424 Tsd. EUR gestiegen. Dieser Anstieg ist auf den im Betriebsaufwand enthaltenen Materialaufwand zurückzuführen. Der Personalaufwand erhöhte sich von 28.379 Tsd. EUR auf 29.523 Tsd. EUR. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen im Wesentlichen bedingt durch eine Steigerung der Werbeausgaben von 974 Tsd. EUR auf 1.774 Tsd. EUR. Vermögenslage Die Bilanzsumme erhöhte sich um 486 Tsd. EUR auf 6.032 Tsd. EUR. Das Umlaufvermögen ist gegenüber dem Vorjahr von 5.536 Tsd. EUR auf 5.964 Tsd. EUR gestiegen. Dies resultiert aus um 431 Tsd. EUR höheren Forderungen gegen die Gesellschafterin und dem aktiven Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 56 Tsd. EUR. Im Geschäftsjahr 2023 blieb die Eigenkapitalquote unverändert bei 1,7 %, gleichauf mit dem Vorjahreswert. Die Rückstellungen sind von 3.842 Tsd. EUR auf 3.717 Tsd. EUR gesunken. Dies resultiert im Wesentlichen aus verringerten Rückstellungen für ausstehende Rechnungen. Die Verbindlichkeiten haben sich gegenüber dem Vorjahr von 1.600 Tsd. EUR auf 2.211 Tsd. EUR erhöht. Hintergrund ist der Anstieg der Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung. Finanzlage Cashflow Die Finanzlage der Gesellschaft stellt sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt dar:
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit ist auf einen Anstieg der operativen Forderungen, ohne Berücksichtigung des Cash-Poolings-Guthabens, zurückzuführen. Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit resultiert im Wesentlichen aus der Durchführung des Gewinnabführungsvertrags mit der Stadtwerke München GmbH. Der Finanzmittelbestand besteht aus der Cash-Pooling-Verbindlichkeit gegenüber der Stadtwerke München GmbH in Höhe von 2.707 Tsd. EUR. Liquidität Die SWM Kundenservice ist in das Cash-Pooling der Stadtwerke München GmbH mit einbezogen. Ihre liquiden Mittel werden im Rahmen des Cash-Poolings bei der Stadtwerke München GmbH angelegt und sind im Saldo der kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin erfasst. Die Liquidität war im Geschäftsjahr jederzeit gewährleistet. Soll-Ist-Vergleich Finanzielle Leistungsindikatoren Die Umsatzerlöse lagen aufgrund der sich entspannenden Marktsituation leicht oberhalb der Erwartungen. Das Ergebnis vor Gewinnabführung hingegen lag aufgrund der gestiegenen Umsatzerlöse und der damit verbundenen Marge oberhalb der Erwartungen. 3. Prognose-, Risiko- und Chancenbericht Prognosebericht Erwartete Entwicklung der Rahmenbedingungen Zum Bilanzstichtag hat die SWM Kundenservice in den Prämissen für ihre Planung des Jahres 2024 die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges und Energiepreissituation berücksichtigt. Die von der Bundesregierung beschlossenen Energiepreisbremsen (Strom, Gas, Wärme) sind zum 31. Dezember 2023 beendet worden. Die vollständige Abwicklung bzw. Nacharbeit inkl. der notwendigen Prüfungen wird bei SWM Kundenservice im ersten1. Halbjahr 2024 noch zu erheblichem Mehraufwand führen. Ab Mitte des Jahres 2024 gehen wir wieder von einer regulären Prozessbearbeitung und zurückgehenden Kundenanfragen aus. Auch im Jahr 2024 wird durch regulatorische Anforderungen u. a. der Bundesnetzagentur Aufwand insbesondere bei der Anpassung der IT-Systeme entstehen. Damit wird die Komplexität der energiewirtschaftlichen Abwicklungsprozesse weiter zunehmen. Die SWM Kundenservice erwartet unter diesen Voraussetzungen steigende Umsatzerlöse von über 80.000 Tsd. EUR. Das Ergebnis nach Steuern wird im Geschäftsjahr 2024 positiv, aber voraussichtlich unter dem Niveau des Jahres 2023 sein. Die Vermögens- und Finanzlage der SWM Kundenservice bleibt solide. Die Geschäftsführung hat die Prognose unter Beachtung der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag nochmals validiert und hält für den Jahresabschluss 2023 an ihr fest. Risikobericht Risikomanagementsystem Die SWM verfügen über ein unternehmensweites Frühwarn- und Risikomanagementsystem gemäß dem Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Mit diesem Risikomanagementsystem ist sichergestellt, dass alle innerhalb der SWM existierenden Risiken systematisch erfasst, bewertet und in einem permanent fortgeschriebenen Risikokatalog umfassend dokumentiert werden. Die SWM Kundenservice ist in dieses Risikomanagementsystem integriert. Die Konzernrevision untersucht prozessunabhängig die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagementsystems. Risikolage Die Geschäftsführung hat sich mit den Folgen des russischen Angriffskrieges, den damit verbundenen volatilen und steigenden Energiepreisen sowie deren Einfluss auf die Risikopositionen beschäftigt. Die SWM Kundenservice beobachtet weiter die neuesten Entwicklungen und Ankündigungen der nationalen Behörden und ergreift gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen. Wesentliche Risiken für die SWM Kundenservice sind zu sehen in: - einer sich verschlechternden Auftragslage aufgrund der Gefährdung der bestehenden Marktposition im Münchner Privatkundenmarkt, - einem starken Konkurrenzdruck bei angebotenen Dienstleistungen und - einem Mangel an geeigneten Fach- und Führungskräften. Die SWM Kundenservice begegnet bestehenden Risiken durch eine kontinuierliche Qualitäts- und Effizienzverbesserung in den Kundenkontaktprozessen, Durchführung von permanenten Kundenzufriedenheitsmessungen und Ableitung entsprechender Maßnahmen. Außerdem wird die systemtechnische Unterstützung der kundenrelevanten Prozesse, der Prozesse des Forderungsmanagements sowie im Datenaustausch verbessert. Darüber hinaus erfolgt ein regelmäßiger Austausch zur Optimierung des Leistungsspektrums mit den Auftraggebern SWM Versorgung und SWM Services. Den potenziellen Personalengpässen begegnen die SWM Kundenservice aktiv mit neuen Formen von Personalgewinnung, Arbeitgebermarketing und dem Aufbau von Satellitenstandorten. Eine zielgruppenspezifische Kandidatenansprache und -bindung sowie gezieltes Talentmanagement sollen die Besetzung von Fach- und Führungspositionen sicherstellen. Gesamtbeurteilung Risiken, die den Fortbestand der SWM Kundenservice gefährden, sind weder im Geschäftsjahr 2023 eingetreten noch für das Geschäftsjahr 2024 erkennbar. Solange der Ukrainekrieg nicht beendet ist und die Energiepreise sehr volatil sind, bestehen aber weiterhin erhöhte Risikofaktoren. Chancenbericht Die SWM Kundenservice sieht zukünftige Chancen insbesondere in: - dem weiteren Ausbau des Service als Vertriebskanal, - dem Ausbau und der Automatisierung digitaler Services und Servicekanäle, - der weiteren Individualisierung des Kundenservice, - Maßnahmen zur stärkeren Kundenbindung und Kundenrückgewinnung. Die Kundenbetreuung und das Forderungsmanagement werden daher konsequent weiterentwickelt, damit die Kundenzufriedenheit und der Marktanteil der Stadtwerke München weiterhin auf hohem Niveau gehalten werden kann. Um auch in neuen Kundenbeziehungen ein hohes Niveau an Servicequalität bieten zu können, werden die Abwicklungsprozesse im Bereich der Neukundengewinnung regelmäßig überprüft und optimiert.
München, den 22. März 2024 SWM Kundenservice GmbH Geschäftsführer Stefan Tauber Bilanz zum 31.12.2023der SWM Kundenservice GmbH, MünchenAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023der SWM Kundenservice GmbH, München
Anhang 2023SWM Kundenservice GmbH, MünchenAllgemeine Angaben Die SWM Kundenservice GmbH (SWM Kundenservice) hat ihren Sitz in München und ist in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 126660) eingetragen. Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften und nach den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Dabei werden die Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) beachtet. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und besseren Information werden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) Posten zusammengefasst, die im Anhang gesondert ausgewiesen werden. Für die Gliederung der GuV findet das Gesamtkostenverfahren Anwendung. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Soweit eine dauernde Wertminderung vorliegt, werden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag vorgenommen. Sofern die Gründe, die zu einem niedrigeren Wertansatz geführt haben, am Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, wurde eine Zuschreibung maximal bis zur Höhe der fortgeführten Anschaffungskosten vorgenommen. Umlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert und unter Berücksichtigung erforderlicher Wertberichtigungen, die sich am tatsächlichen Ausfallrisiko orientieren, bilanziert. Im Geschäftsjahr wurden zum Bilanzstichtag alle Forderungen und Verbindlichkeiten der verbundenen Unternehmen, die einen Ergebnisabführungsvertrag mit der Stadtwerke München GmbH haben und in deren Konzernabschluss einbezogen sind, auf die Stadtwerke München GmbH übertragen und verrechnet. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie einen Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Für Altersteilzeit- und Sabbaticalverpflichtungen wurden durch die Gesellschaft Vermögensgegenstände an einen Treuhänder übertragen, welche ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind (Deckungsvermögen i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB). Dieses Vermögen besteht aus Wertpapieren sowie Kontokorrentguthaben, die gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Entsprechend werden die Verpflichtungen und der beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert ausgewiesen. Übersteigt das zum Zeitwert bewertete Deckungsvermögen die Höhe der Verpflichtungen, wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 266 Abs. 2 HGB der Vermögens-überhang unter dem gesonderten Posten "Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung" aktiviert. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Rückstellungen Gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB sind Rückstellungen mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Rückstellungen, die eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, sind laut § 253 Abs. 2 HGB mit den von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssätzen der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst worden. Pensionsverpflichtungen an außertariflich Angestellte, deren Höhe sich ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert einer Rückdeckungsversicherung bestimmt, sind bilanziell wie wertpapiergebundene Versorgungszusagen zu behandeln. Folglich werden auch leistungskongruent rückgedeckte Versorgungszusagen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB bewertet, wenngleich die Ansprüche aus einer Rückdeckungsversicherung formal keine Wertpapiere des Anlagevermögens i. S. v. § 266 Abs. 2 A. lll. 5 HGB darstellen. Eine Rückdeckungsversicherung ist als leistungskongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr erfolgenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch der Zeitpunkte deckungsgleich mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten sind (vgl. Rz 74 IDW RS HFA 30). Seit dem 31. Dezember 2022 werden auch die Regelungen des IDW RH FAB 1.021 berücksichtigt. Pensionsverpflichtungen an außertariflich Angestellte deren Wert sich aus dem notwendigen Erfüllungsbetrag ergibt, werden auf Basis versicherungsmathematischer Berechnungen nach der "Projected Unit Credit Method" (Methode der laufenden Einmalprämien) unter Zugrundelegung der Richttafeln (Sterbetafeln) 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck und der Berücksichtigung eines Rechnungszinses von 1,83 % (Vorjahr: 1,79 %) gemäß RückAbzinsV sowie einer Rentendynamik in Höhe von 2,00 % (Vorjahr: 2,00 %) bewertet. Der handelsrechtliche Rechnungszins ergibt sich nach Maßgabe des in der Rückstellungsabzinsungsverordnung vorgegebenen Verfahrens bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Rechnungszins für die Bewertung der Pensionsverpflichtung beruht gemäß § 253 Abs. 2 HGB auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre. Bei einer mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren beträgt der durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre 1,76 % (Vorjahr: 1,45 %). Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (§ 253 Abs. 6 HGB) beträgt 5 Tsd. EUR. Das BMF hat mit Schreiben vom 23. Dezember 2016 zur Auswirkung des § 253 HGB n. F. auf die Anerkennung steuerlicher Organschaften Stellung genommen. Aufgrund der steuerlichen Organschaft besteht für diesen Unterschiedsbetrag keine Abführungssperre an die Gesellschafterin. Den Pensionsverpflichtungen an außertariflich Angestellte stehen zur Absicherung Rückdeckungsversicherungsverträge gegenüber, die gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet werden und teilweise an die Pensionär*innen verpfändet sind. Der beizulegende Zeitwert entspricht für Neuverträge bis zum 31. Dezember 2021 den fortgeführten Anschaffungskosten. Seit dem 01. Januar 2022 werden Neuverträge nur noch in Form einer fondsgebundenen, d.h. wertpapiergebundenen Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Der beizulegende Zeitwert entspricht hier dem Marktpreis. Entsprechend werden die Pensionsverpflichtungen und das Deckungsvermögen der Rückdeckungsversicherung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB saldiert ausgewiesen. In Summe ergeben sich im Geschäftsjahr sowohl eine Pensionsrückstellung sowie ein Aktivwert, der unter den sonstigen Vermögensgegenständen aktiviert wird. Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeit erfolgt nach dem Teilwertverfahren auf Basis der Richttafeln (Sterbetafeln) 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes von 1,00 % (Vorjahr: 0,42 %) auf der Grundlage einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von einem Jahr. Bei der Besoldungs- bzw. Entgeltdynamik werden für das Jahr 2024 die zum Stichtag bereits feststehenden Anpassungen um einen Sockelbetrag von 200 EUR und anschließend 5,50 %, mindestens aber um 340 EUR zum 01. März 2024 für die Tarifbeschäftigten berücksichtigt. Ferner werden für das Jahr 2024 eine Besoldungsanpassung um 10,00 % bei Beamten sowie eine Anpassung um 6,50 % für die außertariflich Beschäftigten berücksichtigt. Zusätzlich wird eine Dynamik bezüglich des Erfüllungsrückstandes und der Aufstockungszahlungen von 2,0 % p.a. ab dem Jahr 2025 in Ansatz gebracht. Bei den Kapitalleistungen wurde wie im Vorjahr keine Dynamik berücksichtigt, da diese in festen Beträgen festgesetzt sind, die nicht dynamisiert werden. (Vorjahr: 2,00 % - 4,00 % bezüglich des Erfüllungsrückstandes, der Aufstockungszahlungen und der Abfindungen). Die Rückstellung für Altersteilzeit wird gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem Deckungsvermögen saldiert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr ergibt sich ein aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung. Im Geschäftsjahr wurde erstmalig in wesentlichem Umfang eine Rückstellung für Langzeitkonten (Sabbaticals) gebildet. Die Bewertung der Rückstellung erfolgt in Höhe der aufgelaufenen Zeitguthaben zuzüglich der darauf entfallenden Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Rückstellung für Sabbatical wird gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem Deckungsvermögen saldiert ausgewiesen. Die Bewertung der Jubiläumsrückstellung erfolgt nach dem Teilwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln (Sterbetafeln) 2018 G nach Prof. Dr. Klaus Heubeck und unter Berücksichtigung eines Rechnungszinssatzes bei einer durchschnittlichen mittleren Restlaufzeit von 15 Jahren. Der Rechnungszins für die Bewertung der Jubiläumsverpflichtungen beruht auf dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre und beträgt 1,76 % (Vorjahr: 1,45 %). Als Entgelttrend werden für das Jahr 2024 die zum Stichtag bereits feststehenden Anpassungen um einen Sockelbetrag von 200 EUR und anschließend 5,50 %, mindestens aber um 340 EUR zum 01. März 2024 für unter den TV-V, TV-N oder TV KD fallende Beschäftigte berücksichtigt. Ferner werden eine Besoldungsanpassung um 10,00 % bei Beamten sowie eine Anpassung um 6,50 % für die außertariflich Beschäftigten berücksichtigt. Ab dem Jahr 2025 werden 2,0 % p.a. angesetzt (Vorjahr: 2,00 % - 4,00 %). Zusätzlich wird eine Dynamik der Beitragsbemessungsgrenzen von 2,0 % p.a. ab dem Jahr 2025 in Ansatz gebracht (Vorjahr: 2,00 %). Bei den Rückstellungen wird allen erkennbaren Risiken ausreichend Rechnung getragen. Die Effekte aus Änderungen der Abzinsungszinssätze werden im Finanzergebnis ausgewiesen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Latente Steuern Latente Steuern sind aufgrund der Einbeziehung in den ertragsteuerlichen Organkreis nicht zu bilden. Erläuterungen zur Bilanz 1. Finanzanlagen Bei den Finanzanlagen handelt es sich in voller Höhe um Wertpapiere zur Sicherung der Altersteilzeitguthaben, die in einem Treuhandvermögen verwaltet werden. Diese Wertpapiere sind ein Teil des Deckungsvermögens i. S. d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB, werden gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihrem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit den Verpflichtungen für Altersteilzeit saldiert. Die fortgeführten Anschaffungskosten betragen 2 Tsd. EUR, der Zeitwert beläuft sich auf 2 Tsd. EUR. 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
In den Forderungen gegen die Gesellschafterin sind neben Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen auch Forderungen aus dem Cash-Pooling und dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag enthalten. 3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Dieser Posten beinhaltet im Wesentlichen vorausbezahlte Bezüge für Januar 2024 in Höhe von 9 Tsd. EUR. 4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen für Altersteilzeitverpflichtungen, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen saldiert. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen 384 Tsd. EUR, der Zeitwert des saldierungsfähigen Deckungsvermögens beläuft sich auf 384 Tsd. EUR, der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden beträgt 328 Tsd. EUR. Es ergibt sich ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung in Höhe von 56 Tsd. EUR. 5. Eigenkapital
Alleingesellschafterin ist die Stadtwerke München GmbH, mit der ein Gewinnabführungsvertrag besteht. Abführungssperre Zur Erfüllung von Altersteilzeitverpflichtungen sind entsprechende Mittel zweckgebunden und insolvenzgeschützt in Wertpapieren und Kontokorrentguthaben angelegt. Sie sind in Anwendung des § 253 Abs. 1 HGB zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Dieser beläuft sich zum Abschlussstichtag auf 384 Tsd. EUR und entspricht somit den Anschaffungskosten von 384 Tsd. EUR. Eine Abführungssperre besteht daher im Geschäftsjahr nicht. 6. Rückstellungen
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird die Rückdeckungsversicherung im Rahmen einer Pensionszusage gegenüber außertariflich Angestellten, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen 1.210 Tsd. EUR, der beizulegende Zeitwert des saldierungsfähigen Deckungsvermögens beläuft sich auf 1.103 Tsd. EUR, der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden beträgt 1.198 Tsd. EUR. Nach Verrechnung ergibt sich eine Pensionsrückstellung in Höhe von 95 Tsd. EUR. Der Zinsertrag aus der Bewertung der Pensionsverpflichtung beträgt 61 Tsd. EUR. Der Aufwand aus den saldierungsfähigen Vermögenswerten vor Saldierung beläuft sich auf 59 Tsd. EUR. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen für Altersteilzeitverpflichtungen, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersteilzeitverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen saldiert. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Vermögenswerte betragen 384 Tsd. EUR, der Zeitwert des saldierungsfähigen Deckungsvermögens beläuft sich auf 384 Tsd. EUR, der Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden beträgt 328 Tsd. EUR. Im Berichtsjahr ergibt sich per Saldo ein Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 56 Tsd. EUR (Vorjahr: Rückstellung 65 Tsd. EUR). Die Aufwendungen aus der Aufzinsung für Altersteilzeitverpflichtungen betragen 1 Tsd. EUR. Die Erträge aus den saldierungsfähigen Vermögenswerten vor Saldierung belaufen sich auf 7 Tsd. EUR. Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB wird das Deckungsvermögen für Sabbaticalverpflichtungen, das dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen ist und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Sabbaticalverpflichtungen dient, mit diesen Verpflichtungen verrechnet. Der beizulegende Zeitwert, der den fortgeführten Anschaffungskosten entspricht, beläuft sich auf 24 Tsd. EUR und wird mit dem Erfüllungsbetrag der zu verrechnenden Schulden in Höhe von 24 Tsd. EUR saldiert. Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie Personalrückstellungen. Die Personalrückstellungen betreffen insbesondere die Rückstellungen für Erfolgs- und Leistungsprämien sowie Jubiläumszuwendungen. 7. Verbindlichkeiten
Sämtliche Verbindlichkeiten sind unbesichert. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung 8. Umsatzerlöse
9. Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von 271 Tsd. EUR enthalten. Die periodenfremden Erträge betreffen vollumfänglich Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen. 10. Materialaufwand
11. Personalaufwand
Während des Geschäftsjahres 2023 waren durchschnittlich 420 (Vorjahr: 417) Arbeitnehmer*innen (davon 177 männlich und 243 weiblich) und drei (Vorjahr: vier) Aushilfen (davon eine männlich und zwei weiblich) beschäftigt. 12. Finanzergebnis
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuer wird pauschal auf Basis des auf volle Prozent aufgerundeten nominellen kombinierten Steuersatzes (33 %) aus Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer des Betriebs gewerblicher Art (BgA) U-Bahnbau und -verpachtung umgelegt. 14. Aufwendungen aus Gewinnabführung Das Jahresergebnis in Höhe von 1.592 Tsd. EUR (Vorjahr: 1.915 Tsd. EUR) wird gemäß dem Gewinnabführungsvertrag an die Gesellschafterin abgeführt. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen - Mit der Stadtwerke München GmbH wurde am 29. Dezember 2006 mit Wirkung zum 01. Januar 2007 ein Mietvertrag geschlossen. Dieser Vertrag verlängert sich automatisch um zwölf Monate, wenn er nicht von einem oder einer Vertragspartner*in mit einem Vorlauf von zwölf Monaten gekündigt wird. - Einschließlich des oben genannten Vertrags bestehen zum 31. Dezember 2023 sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 32.219 Tsd. EUR. - Das übrige Bestellobligo beträgt 10.877 Tsd. EUR. - Für die Mitarbeiter*innen der SWM Kundenservice besteht, soweit sie nicht nach beamtenrechtlichen oder eigenversorgungsrechtlichen Grundsätzen einen Anspruch auf Altersversorgung haben und damit eine entsprechende Vorsorge über die Pensionsrückstellungen getroffen wurde, eine Mitgliedschaft bei der Bayerischen Versorgungskammer, Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden. Der Regelumlagesatz zur Zusatzversorgungskasse zur Altersversorgung beträgt 7,75 % (seit 01. Januar 2013). Diese Arbeitgeberbeträge sind im Gesamtbrutto enthalten. Im Jahre 2023 betrug die umlagepflichtige Gehaltssumme 5.226 Tsd. EUR für 99 Anspruchsberechtigte. Angaben nach § 6b Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz Im Berichtsjahr wurden folgende Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens nicht von untergeordneter Bedeutung sind, getätigt: SWM Kundenservice erbringt Leistungen für verbundene Unternehmen:
Bezüge für Mitglieder der Geschäftsführung Die Angabe der Bezüge für Mitglieder der Geschäftsführung unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB. Abschlussprüferhonorar Auf die Angabe des Gesamthonorars des bestellten Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB wurde verzichtet, da die Angabe im Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH enthalten ist. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Stadtwerke München GmbH, München (HRB 121920) einbezogen. Diese stellt als Mutterunternehmen für das Geschäftsjahr 2023 einen Konzernabschluss für den größten und kleinsten Konsolidierungskreis auf, der beim Betreiber des Unternehmensregisters zur Veröffentlichung eingereicht wird. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben. Die Organe der SWM Kundenservice GmbH Die Geschäftsführung Leiter Kundenservice Stefan Tauber
München, den 22. März 2024 SWM Kundenservice GmbH Geschäftsführer Stefan Tauber Tätigkeitsabschluss der SWM Kundenservice GmbH, München zum 31.12.2023Tätigkeitsabschlüsse der SWM Kundenservice GmbH, München für das Geschäftsjahr 2023 A. Vorbemerkung Nach dem Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)), sind vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zur Kontentrennung in der internen Rechnungslegung (buchhalterisches Unbundling) verpflichtet. Hierunter ist die Aufstellung jeweils eines Tätigkeitsabschlusses (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) für die in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 EnWG aufgeführten Tätigkeitsbereiche zu verstehen. Nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG ist zu den genannten Tätigkeitsabschlüssen jeweils ein sogenannter Erläuterungsteil zu erstellen. In diesem sind die Regeln der Rechnungslegung einschließlich der Abschreibungsmethoden anzugeben, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 bis 4 EnWG geführten Konten zugeordnet worden sind. In dem Verwaltungsverfahren nach § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 6b Abs. 6 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 EnWG haben die Beschlusskammern 8 und 9 der Bundesnetzagentur (BNetzA) für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn mit Beschluss vom 25. November 2019 zusätzliche Bestimmungen für die Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen und Tätigkeitsabschlüssen gegenüber vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen und rechtlich selbstständigen Netzbetreibern (§ 6b Abs. 1 Satz 1 EnWG) getroffen. Die SWM Kundenservice GmbH (SWM Kundenservice) als verpflichtetes Unternehmen, erbringt mittelbare energiespezifische Dienstleistungen gegenüber den Tätigkeitsbereichen Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung nach § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 4 EnWG an ein verbundenes, vertikal integriertes Unternehmen. Die mittelbar erbrachten energiespezifischen Dienstleistungen sind auch beim Erbringer der energiespezifischen Dienstleistung den jeweiligen Tätigkeitsbereichen Elektrizitäts- und Gasverteilung zuzuordnen. 1. Erläuterung zu den Tätigkeiten Die SWM Kundenservice erbringt mittelbare energiespezifische Dienstleistungen an die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung. Sie hat die erbrachten Dienstleistungen deshalb gemäß der Festlegung der BNetzA diesen Tätigkeitsbereichen zuzuordnen. Für die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- und Gasverteilung wird jeweils ein Tätigkeitsabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) aufgestellt. Für die anderen Tätigkeiten innerhalb bzw. außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors werden gemäß § 6b Abs. 3 Satz 3 und 4 EnWG getrennte Konten geführt. Die "anderen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors bzw. Gassektors" beinhalten bezogene und erbrachte Dienstleistungen. Bei den "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitätssektors bzw. Gassektors" werden Dienstleistungen u. a. für die Sparten Wasser und Fernwärme erfasst. Der moderne und intelligente Messstellenbetrieb betrifft die "Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors". Die im Anhang der SWM Kundenservice genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auf den Tätigkeitsabschluss entsprechend Anwendung. Unter Beachtung der Vorschriften des § 268 HGB sind Angaben zu den Restlaufzeiten der Forderungen und Verbindlichkeiten zu machen. Darüber hinaus sind die finanziellen Haftungsverhältnisse aufzugliedern, die sich bei der SWM Kundenservice nicht ergeben. 2. Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse Die an ein verbundenes Unternehmen mittelbar erbrachte energiespezifische Dienstleistung wird in den Bilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen direkt zugeordnet und mittels detailliertem FTE-Schlüssel auf die Bereiche Elektrizitätsverteilung bzw. Gasverteilung verteilt. Die an ein verbundenes Unternehmen erbrachte Dienstleistung im Zusammenhang mit intelligentem Messstellenbetrieb wird hauptsächlich direkt zugeordnet. Für alle anderen betroffenen Posten in den Bilanzen und den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt die Zuordnung zu den Tätigkeitsbereichen mit einem sachgerechneten Schlüssel, weil die direkte Zuordnung nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre. Bei der Zuordnung werden im ersten Schritt mittels eines Umsatz- bzw. summarischen FTE-Schlüssels betroffene Konten dem Bereich energiespezifische Dienstleistungen zugeordnet. Im zweiten Schritt erfolgt die Zuordnung auf die Tätigkeitsbereiche Elektrizitäts- bzw. Gasverteilung mit einem detaillierten FTE-Schlüssel. Die Aufteilung der Steuern vom Einkommen und vom Ertrag erfolgt in Abhängigkeit des Ergebnisses vor Steuern und nach sonstigen Steuern. Es wird jährlich ein neuer Schlüssel ermittelt, nach dem die Steuern auf die einzelnen positiven Geschäftsbereiche verteilt werden. Negative Ergebnisse führen nicht zu Steuergutschriften. B. Tätigkeitsabschlüsse 1. Elektrizitätsverteilung a) Bilanz des Bereichs ElektrizitätsverteilungAKTIVA
b) Gewinn- und Verlustrechnung des Bereichs Elektrizitätsverteilung
c) Weitere Angaben Restlaufzeiten der Forderungen des Bereichs Elektrizitätsverteilung
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten des Bereichs Elektrizitätsverteilung
2. Gasverteilung a) Bilanz des Bereichs GasverteilungAKTIVA
b) Gewinn- und Verlustrechnung des Bereichs Gasverteilung
c) Weitere Angaben Restlaufzeiten der Forderungen des Bereichs Gasverteilung
Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten des Bereichs Gasverteilung
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die SWM Kundenservice GmbH Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der SWM Kundenservice GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der SWM Kundenservice GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. - Nach unserer Beurteilung sind die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten worden. - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n. F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob der gesetzliche Vertreter ihren Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten hat und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Nürnberg, den 22. März 2024 PKF
Fasselt
Hünger, Wirtschaftsprüfer Sommer, Wirtschaftsprüfer Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.04.2024 |
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