Master Data

Registry
Register court Essen HRB 5979
Registered
4/12/1984
Industry
Manufacture of builders’ ware of plasticManufacture of ceramic household and ornamental articlesFinishing of wooden products
Purpose
Die Unterhaltung eines Gravierbetriebes.

History

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Management

NameRole
Pavel Grotkamp
since 3/20/2025
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Pavel Grotkamp
Essen
50000
100.00%

Financial Report

Gravuren Greger GmbH

Essen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31. Dezember 2010

Aktiva

31.12.2010
31.12.2009
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 634,00 1.036,00
II. Sachanlagen 169.711,00 170.345,00 119.696,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 15.309,78 13.184,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 63.844,98 76.265,65
- davon gegen Gesellschafter: € 203,89 (1.269,79)
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 1.108,21 (51.949,21)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 68.317,57 147.472,33 59.802,16
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.771,88 2.300,58
321.589,21 272.284,70

Passiva

31.12.2010
31.12.2009
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn 91.118,16 116.682,75 97.591,19
B. Rückstellungen 83.945,17 87.543,00
C. Verbindlichkeiten 116.884,29 48.603,92
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 74.384,29 (36.603,92)
D. Passiv latente Steuern 4.077,00 12.982,00
321.589,21 272.284,70

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Für den Anhang wurde daher von den in § 288 HGB genannten Erleichterungen Gebrauch gemacht.

Der Jahresabschluss wurde entsprechend den Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff. HGB aufgestellt. Dabei ist die Neufassung des Handelsgesetzbuches (HGB) durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) beachtet worden.

Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Artikel 67 Abs. 8 Satz 1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Zum 01. Januar 2010 wurde auf Grund des Übergangs auf die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von € 25.346,00 bilanziert.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 HGB.

Die Bewertung ist nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 252 - 256 a HGB vorgenommen worden.

Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten erfolgt nach dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB (Going-Concern-Prinzip).

Die gesetzlichen Vorschriften sowie die ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages wurden beachtet.

• Die immateriellen Vermögensgegenstände sind mit ihren Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

• Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

• Die Vorräte werden gemäß § 255 Abs. 1 HGB zu Anschaffungskosten bewertet

• Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bilanziert. Möglichen Ausfallrisiken der Forderungen wurde durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen.

Das unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesene zum 31. Dezember 2006 festgestellte Körperschaftsteuerguthaben wurde mit dem abgezinsten Betrag angesetzt.

• Die liquiden Mittel (Kassenbestand, Bankguthaben) werden zum Nominalwert angesetzt.

• In den Rechnungsabgrenzungsposten sind die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag enthalten, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

• Die Rückstellungen für Pensionen werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 2 HGB).

Sie wurden nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels des Teilwertverfahrens ohne Fluktuation gebildet.

Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Klaus Heubeck verwendet.

Folgende weitere Annahmen liegen der Bewertung zu Grunde (§ 285 Nr. 24 HGB):

Rechnungszinssatz p. a.: 5,15 %
Anwartschaftstrend (z. B. Gehalt) p. a.: 0,00 %
Rententrend p. a.: 2,00 %
Fluktuation p. a.: 0,00 %

Durch die Umstellung der Bewertungsmethode nach dem BilMoG ergibt sich ein einmaliger Zuführungsbetrag in Höhe von € 25.346,00. Von dem Beibehaltungswahlrecht gem. Art. 67 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht. Der aus der Zuführung resultierende Betrag wurde gem. Art. 67 Abs. 7 EGHGB in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten "außerordentliche Aufwendungen" berücksichtigt.

Gem. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB werden die Ansprüche aus der Rückdeckungsversicherung (€ 51.425,28) mit den Pensionsrückstellungen zum 31. Dezember 2010 (€ 106.778,00) saldiert.

Die Bewertung für die Rückdeckungsversicherung erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert.

• Der Bilanzgewinn enthält Gewinnvorträge aus Vorjahren in Höhe von € 97.591,19.

• Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB).

• Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch die Sicherungsübereignung des finanzierten Inventars besichert.

• Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

III. Sonstige Bilanzerläuterungen

Bezüglich der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen ist auf die branchen-üblichen Sicherungsrechte (z. B. Eigentumsvorbehalte) hinzuweisen.

Geschäftsführer im Kalenderjahr 2010 war

Herr Sven Mrugowski, Graveurmeister

IV. Ergebnisverwendung

Auf Angaben zur Ergebnisverwendung wird unter Hinweis auf § 325 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Hiernach brauchen Gesellschaften mit beschränkter Haftung Angaben über die Ergebnisverwendung nicht zu machen, wenn sich anhand dieser Angaben die Gewinnanteile von natürlichen Personen feststellen lassen.

 

Essen, 12. Oktober 2011

Sven Mrugowski

Der Jahresabschluss wurde am 24. Oktober 2011 festgestellt.

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