CHW-Warenhandelsgesellschaft mbH
Ahrensburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
4.811,00 |
7.867,00 |
| I.
Sachanlagen |
4.811,00 |
7.867,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
62.249,78 |
53.703,26 |
| I.
Vorräte |
5.355,00 |
2.230,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
24.236,27 |
15.160,55 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
32.658,51 |
36.312,71 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
67.060,78 |
61.570,26 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
33.490,12 |
21.815,62 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
Eigene Anteile - offen vom Gezeichneten Kapital
abgesetzt |
-6.250,00 |
-6.250,00 |
| 2.
Ausgegebenes Kapital |
18.750,00 |
18.750,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
6.250,00 |
6.250,00 |
| III.
Verlustvortrag |
3.184,38 |
-2.145,07 |
| IV.
Jahresüberschuss |
11.674,50 |
-5.329,45 |
| B.
Rückstellungen |
4.000,00 |
2.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
29.570,66 |
37.054,64 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
67.060,78 |
61.570,26 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2011
der
CHW-Warenhandelsgesellschaft mbH,
Ahrensburg
I.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der CHW-Warenhandelsgesellschaft
mbH, Ahrensburg, zum 31. Dezember 2011 wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie hat bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß
§ 288 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang
gemacht werden können, sind überwiegend im Anhang
aufgeführt.
II.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Änderungen ergeben sich aufgrund der erstmaligen
Anwendung der Ansatz- und Bewertungsvorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes. Insofern ist die
Stetigkeit bei Ansatz, Bewertung und Ausweis von
Jahresabschlussposten zulässigerweise durchbrochen und
damit die Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr
eingeschränkt. Die Vorjahreszahlen wurden nicht an die
neuen Bilanzierungsmethoden angepasst.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 410 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 Abs. 2
Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet, d.
h. es wurden von den voraussichtlichen
Verkaufspreisen Abschläge für noch
anfallende Kosten und angemessenen Gewinn vorgenommen.
Alle erkennbaren Risiken im
Vorratsvermögen, die sich aus
überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter
Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten
ergeben, sind durch angemessene Abwertungen
berücksichtigt.
Abgesehen von handelsüblichen
Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten
Dritter.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen sind den Grundsätzen
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung in
Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme gebildet.
Die
Verbindlichkeiten sind gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
III.
Angaben zur Bilanz
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
IV.
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V.
Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung durch den
Geschäftsführer:
Frank Krispin.
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Ahrensburg, 21. März 2012
CHW-Warenhandelsgesellschaft mbH,
Ahrensburg
Frank Krispin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 26.03.2012 festgestellt.
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