InoSig GmbHLiquidated

10785 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Charlottenburg (Berlin) HRB 112516
Registered
3/18/2008
Industry
Manufacture of railway infrastructureRental and leasing of railroad vehiclesOperation of railroad infrastructure
Purpose
Das Bemühen um Aufträge im Bereich der elektronischen Signaltechnik und der damit verbundenen Leistungen von Eisenbahnnetzbetreibern (DB Netz AG, Nebenbahnen, Industriebahnen) für Eisenbahnnetzbetreiber ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und deren Auszuführung. Soweit die Gesellschaft Leistungen nicht selbst ausführt, wird sie ausschließlich die Gesellschafter auf der Grundlage des Vertrages mit dem Endkunden unterbeauftragen.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Jessica Morris
since 4/19/2022
Managing Director
Isabel Vollers
since 1/21/2022
Managing Director
Frank Felten
since 5/18/2017
Procura
Thomas Tschitschke
since 5/15/2014
Procura
Torsten Möckel
since 5/15/2014
Procura

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

InoSig GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

Deloitte bezieht sich auf Deloitte Touche Tohmatsu Limited ("DTTL"), ihr weltweites Netzwerk von Mitgliedsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen (zusammen die "Deloitte-Organisation"). DTTL (auch "Deloitte Global" genannt) und jedes ihrer Mitgliedsunternehmen sowie ihre verbundenen Unternehmen sind rechtlich selbstständige und unabhängige Unternehmen, die sich gegenüber Dritten nicht gegenseitig verpflichten oder binden können. DTTL, jedes DTTL-Mitgliedsunternehmen und verbundene Unternehmen haften nur für ihre eigenen Handlungen und Unterlassungen und nicht für die der anderen. DTTL erbringt selbst keine Leistungen gegenüber Mandanten. Weitere Informationen finden Sie unter www.deloitte.com/de/UeberUns.

Inhaltsübersicht

1 Prüfungsauftrag

2 Grundsätzliche Feststellungen

2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

2.2 Beachtung von Gesetz und Gesellschaftsvertrag

3 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

5.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

5.1.2 Jahresabschluss

5.1.3 Lagebericht

5.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

6 Schlussbemerkung

Anlagen

1 Lagebericht und Jahresabschluss

1.1 Lagebericht

1.2 Bilanz

1.3 Gewinn- und Verlustrechnung

1.4 Anhang

2 Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Wir weisen darauf hin, dass bei der Verwendung von gerundeten Beträgen und Prozentangaben aufgrund kaufmännischer Rundung Differenzen auftreten können.

1 Prüfungsauftrag

Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 7. September 2021 der

InoSig GmbH,

Berlin

- nachfolgend auch kurz "InoSig" oder "Gesellschaft" genannt -

wurden wir zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 gewählt. Die gesetzlichen Vertreter haben uns aufgrund dieses Beschlusses den Auftrag zur Durchführung der Abschlussprüfung nach § 317 HGB für das Geschäftsjahr 2020 erteilt.

Wir bestätigen nach § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.

Bei der Erstellung des Prüfungsberichts haben wir die deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer - IDW PS 450 n.F.) beachtet.

Für die Durchführung des Auftrags und unsere Verantwortlichkeit, auch im Verhältnis zu Dritten, gelten die unter dem 17./19. September 2021 getroffenen Vereinbarungen sowie ergänzend die als Anlage beigefügten "Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften" in der Fassung vom 1. Januar 2017.

Dieser Prüfungsbericht wurde nur zur Dokumentation der durchgeführten Prüfung gegenüber der Gesellschaft und nicht für Zwecke Dritter erstellt, denen gegenüber wir nach der im Regelungsbereich des § 323 HGB geltenden Rechtslage keine Haftung übernehmen.

2 Grundsätzliche Feststellungen

2.1 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter

Aus dem Jahresabschluss und dem Lagebericht der gesetzlichen Vertreter sowie den sonstigen geprüften Unterlagen heben wir folgende Aspekte hervor, die für die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind:

• Allgemeines

Die InoSig wurde als Joint-Venture zwischen der Balfour Beatty Rail GmbH, München, und der Bombardier Transportation (Signal) Germany GmbH, Braunschweig, gegründet und fungiert als Vertriebsgesellschaft der Gesellschafter. Ihre Aufgabe ist das Ausführen von Aufträgen im Bereich der elektronischen Signaltechnik und der damit verbundenen Leistungen für Eisenbahnnetzbetreiber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (DB Netz AG, Nebenbahnen, Industriebahnen). Für die Arbeiten werden die Gesellschafter unterbeauftragt.

• Vermögens- und Finanzlage

Die Vorräte (TEUR 28.333; Vorjahr: TEUR 5.905) betreffen neben unfertigen Leistungen im Wesentlichen geleistete Anzahlungen an die Gesellschafter. Diese sind aufgrund von Auftragsvergaben im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 24.664 angestiegen.

Die erhaltenen Anzahlungen sind im Geschäftsjahr um TEUR 31.778 auf TEUR 35.979 angestiegenen und betragen rund 92 % der Bilanzsumme. Im Wesentlichen resultieren diese aus den Ende 2019 bzw. 2020 gewonnenen Projekten ESTW Kreiensen II, Ansbach-Triersdorf sowie DSTW Koblenz-Trier. Sie betreffen wie im Vorjahr insbesondere die DB AG.

Stichtagsbedingt sind die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 566 bzw. TEUR 1.509 rückläufig.

Die sonstigen Rückstellungen i.H.v. TEUR 652 haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.948 verringert. Dies ist überwiegend auf den Abschluss des Projektes Wuppertal zurückzuführen.

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2020 TEUR 751 nach TEUR 722 im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote beläuft sich auf 1,9 % (Vorjahr: 6,7 %).

Die Finanzierung des laufenden Geschäftsbetriebs erfolgt durch den Gesellschafter Bombardier.

• Ertragslage

Im Rahmen der Fertigstellung von Projekten wurden im Geschäftsjahr 2020 Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 3.879 (Vorjahr: TEUR 12.609) erzielt.

Die InoSig erhält auf Basis des Joint-Venture-Vertrags vom Gesellschafter Bombardier eine Administrationsgebühr in Höhe der jährlichen Betriebskosten zuzüglich eines Kostenaufschlags von 2 %. Diese Gebühr wird in den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Insgesamt hat die InoSig Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 5.027 nach TEUR 13.948 im Vorjahr erzielt und den Bestand an unfertigen Leistungen um TEUR 2.236 verringert (Vorjahr: verringert um TEUR 123). Der korrespondierende Materialaufwand beträgt TEUR 1.663 nach TEUR 12.607 im Vorjahr.

Die Gesellschaft weist für das Geschäftsjahr 2020 einen Jahresüberschuss von TEUR 30 nach einem Jahresüberschuss im Vorjahr von TEUR 63 aus.

• Ausblick

Auf Grundlage des Rahmenvertrags MV4, der DSTW/ETCS Digitalisierungsstrategie der DB Netz AG sowie der Erhöhung der LuFV III-Mittel sehen die gesetzlichen Vertreter ausreichend Potenzial, um in Zukunft verstärkt am Marktgeschehen in Deutschland teilhaben zu können. Dadurch sehen sie es als gewährleistet an, dass die Gesellschaft als einer von drei Fernbahn-Anbietern im deutschen Markt Stellwerke mit der EBILock950-Technologie anbietet und installiert.

Die gesetzlichen Vertreter erwarten, insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierungsoffensive der DB Netz AG, ein Auftragseingangsvolumen von TEUR 197 und TEUR 25.000 für die Geschäftsjahre 2021 und 2022.

Insgesamt rechnen die gesetzlichen Vertreter für die Geschäftsjahre 2021 und 2022 mit Umsatzerlösen von Mio. EUR 10 bzw. Mio. EUR 50 bei einem leicht positiven Ergebnis.

Zusammenfassend stellen wir nach § 321 Abs. 1 Satz 2 HGB fest, dass wir die Lagebeurteilung durch die gesetzlichen Vertreter, insbesondere die Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit und die Beurteilung der künftigen Entwicklung des Unternehmens, wie sie im Jahresabschluss und im Lagebericht ihren Ausdruck gefunden haben, als realistisch ansehen.

2.2 Beachtung von Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB weisen wir darauf hin, dass die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft ihren Offenlegungspflichten für den Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 gemäß § 325 ff. HGB noch nicht nachgekommen sind.

Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB weisen wir zudem darauf hin, dass die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft den Fristen zur Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 264 Abs. 1 Satz 3 sowie zur Feststellung nach § 42a II GmbHG verspätet nachgekommen sind.

3 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks

Wir haben dem Jahresabschluss und dem Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 der InoSig GmbH, Berlin, in der Fassung der Anlage 1 den folgenden unter dem 5. August 2022 unterzeichneten Bestätigungsvermerk erteilt:

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die InoSig GmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InoSig GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InoSig GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."

4 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Prüfungsgegenstand

Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren

• die Buchführung

• der Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang)

• der Lagebericht

der Gesellschaft.

Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft; dies gilt auch für die Angaben, die wir zu diesen Unterlagen erhalten haben. Wir verweisen ergänzend auf den Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht" unseres vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks.

Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen. Unsere diesbezügliche Verantwortung wird in den Abschnitten "Prüfungsurteile" und "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks beschrieben.

Art und Umfang der Prüfung

Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem 13. Juli 2022 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Vorjahresabschluss; er wurde am 28. Juli 2022 festgestellt.

Wir haben die Abschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.

In Bezug auf die wesentlichen Grundzüge unseres prüferischen Vorgehens verweisen wir auf die Darstellungen im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres vorstehend in Abschnitt 3 wiedergegebenen Bestätigungsvermerks. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, wenden wir unseren risiko- und prozessorientierten Prüfungsansatz an; zu dessen Umsetzung bedienen wir uns unserer Prüfungssoftware Engagement Management System (EMS). Sie unterstützt die Planung, Durchführung und Dokumentation der Abschlussprüfung.

Die Abschlussprüfung erstreckt sich nach § 317 Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung zugesichert werden kann.

Die Prüfung wurde von uns im September 2021 begonnen, mit Unterbrechungen durchgeführt und im August 2022 beendet.

Die Durchführung unserer Prüfung erfolgte unserem Prüfungsplan entsprechend grundsätzlich nicht kontrollorientiert. Daher haben wir unter Berücksichtigung unserer Risikoeinschätzung unsere analytischen Prüfungshandlungen und Einzelfallprüfungen von ausgewählten Geschäftsvorfällen und Beständen in nicht reduziertem Umfang durchgeführt. Bei Einzelfallprüfungen haben wir Nachweise in bewusster Auswahl bzw. unter Heranziehung von Stichprobenverfahren eingeholt.

Folgende Prüfungsschwerpunkte wurden gesetzt:

Vollständigkeit der Verbindlichkeiten und Rückstellungen

Umsatzerlösrealisierung

Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung der Gesellschaft haben wir uns einen Überblick über die Organisation der Buchführung verschafft.

Die Gesellschaft hat ihre gesamte Buchführung auf das Dienstleistungsunternehmen Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Berlin, ausgelagert. Die Ordnungsmäßigkeit der ausgelagerten Buchführung haben wir bei dem Dienstleistungsunternehmen geprüft.

Die Gesellschaft hat keine Inventur durchgeführt. Das Vorratsvermögen besteht ausschließlich aus geleisteten Anzahlungen sowie nicht abgerechneten unfertigen Leistungen.

Im Rahmen der Prüfung der Guthaben bei Kreditinstituten und der Rückstellungen haben wir von allen Kreditinstituten und allen Rechtsanwälten sowie Steuerberatern der Gesellschaft Bestätigungen über Guthaben, Ansprüche und Verpflichtungen der Gesellschaft eingeholt.

Zukunftsbezogene Angaben im Lagebericht haben wir vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben auf Plausibilität und Übereinstimmung mit den während der Abschlussprüfung gewonnenen Erkenntnissen beurteilt.

Die gesetzlichen Vertreter haben alle gewünschten Aufklärungen und Nachweise erbracht und unter dem 5. August 2022 die berufsübliche Vollständigkeitserklärung in schriftlicher Form abgegeben. Darin wird insbesondere versichert, dass die gesetzlichen Vertreter ihrer Verantwortlichkeit für die Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen Vorschriften nachgekommen sind und dass alle Geschäftsvorfälle entsprechend den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufgezeichnet und im Jahresabschluss bzw. im Lagebericht entsprechend den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften berücksichtigt sind.

5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

5.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Die Buchführung entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden Informationen sind in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht abgebildet.

5.1.2 Jahresabschluss

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020 ist diesem Bericht als Anlagen 1.2 bis 1.4 beigefügt.

Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang wurden in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

5.1.3 Lagebericht

Der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 ist diesem Bericht als Anlage 1.1 beigefügt.

Nach dem Ergebnis unserer Prüfung entspricht der Lagebericht in allen wesentlichen Belangen den gesetzlichen Vorschriften.

5.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss insgesamt, d.h. das Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang, vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

6 Schlussbemerkung

Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 der InoSig GmbH, Berlin, erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer - IDW PS 450 n.F.).

Zu dem von uns erteilten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk verweisen wir auf Abschnitt 3 "Wiedergabe des Bestätigungsvermerks".

 

München, den 5. August 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
München

Julius Pinckernelle, Wirtschaftsprüfer

Alexander Attensberger, Wirtschaftsprüfer

Für Veröffentlichungen oder die Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der testierten Fassung abweichenden Form sowie für den Fall der Übersetzung in andere Sprachen bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, falls dabei der von uns erteilte Bestätigungsvermerk zitiert wird oder ein Hinweis auf unsere Jahresabschlussprüfung erfolgt; wir weisen hierzu auf die Bestimmungen des § 328 HGB hin.

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

1. Geschäft und Rahmenbedingungen

Die InoSig GmbH (im folgenden InoSig) wurde am 19. Oktober 2007 als Vertriebs-Joint-Venture zwischen der Balfour Beatty Rail GmbH, München, und der Bombardier Transportation (Signal) Germany GmbH, Braunschweig, gegründet.

Ihre Aufgabe ist die Teilnahme an Ausschreibungen, die Angebotslegung sowie das Ausführen von Aufträgen im Bereich der elektronischen Signaltechnik und der damit verbundenen Leistungen für Eisenbahnnetzbetreiber innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (DB Netz AG, Nebenbahnen und Industriebahnen).

Der Abschluss des Gesellschaftsvertrages erfolgte am 18. Dezember 2007. Das Stammkapital beträgt TEUR 200 und damalig zu gleichen Teilen durch die Gesellschafter getragen. Die Eintragung in das Handelsregister erfolgte am 18. März 2008.

2. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1

Auf dem Bahnsteuerungsinfrastrukturmarkt der DB Netz AG hat sich die InoSig, neben Siemens und Thales, als dritter Anbieter für elektronische Stellwerke im Bereich Fern- und Ballungsnetz etabliert. Auch im Bereich der elektronischen Stellwerke für den Regionalverkehr ist die InoSig neben Scheidt & Bachmann und den oben genannten Wettbewerbern bei der DB Netz AG etabliert und präqualifiziert.

Mit dem zum 31. Dezember 2017 erfolgten Abschluss des Rahmenvertrages "Modulvertrag 4" (mit einer festen Laufzeit von drei Jahren und einer Verlängerungsoption von einem Jahr) ist gewährleistet, dass die InoSig weiterhin an den Projektausschreibungen der DB Netz AG bis Ende 2021 (erfolgreich) teilnehmen kann.

Seit 2009 dient die zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), und den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (DB Netz AG) abgeschlossene Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) als stabile Grundlage der Finanzierung für das Bestandsnetz. Damit besteht eine Abhängigkeit von den Infrastrukturmaßnahmen (insbesondere für Signaltechnik) von der öffentlichen Hand/öffentlichen Bahnbetreibern.

Bei der am 1. Januar 2015 abgeschlossenen und mit einer Laufzeit von fünf Jahren (2015 bis 2019) in Kraft getretenen LuFV II liegt der Investitionsschwerpunkt der DB Netz AG immer noch im Bereich des Bahnmarktes, bestehend aus Gleisbau, Brücken und Oberleitung.

1 Quelle: BMDV, VDB, DB Netz AG.

Mit Auslaufen LuFV II ist zum 1. Januar 2020 die LuFV III mit einer Laufzeit von zehn Jahren (2020 bis 2029) in Kraft getreten. Im Rahmen dieser Vereinbarung wird der Bund seinen Beitrag stark erhöht. So sollen in den Jahren 2020 bis 2029 insgesamt Mrd. EUR 63,4 für Ersatzinvestitionen in das Bestandsnetz eingesetzt werden. Hinzu kommen Bedarfsplaninvestitionen des Bundes, die dem Bestandsnetz zugutekommen. Damit sollen im Vertragszeitraum mind. Mrd. EUR 86,2 für Ersatzinvestitionen und die Instandhaltung des bestehenden Schienennetzes bereitstehen.

Die Laufzeit von zehn Jahren schafft mehr Planungssicherheit für die DB und die bauende Wirtschaft. So können Kapazitäten bei Bau- und Planungsfirmen zukunftssicher aufgebaut und langfristige Vereinbarungen mit Lieferanten geschlossen werden. Neu in der LuFV III werden die Qualitätskennzahlen Netzverfügbarkeit, Substanzwert und Gleislage.

Die Strategie der DB Netz AG sieht einen beschleunigten Flächenrollout von ETCS und DSTW über das gesamte Netz bis 2040, basierend auf der Machbarkeitsstudie des Bundes zum Rollout ETCS/DSTW, vor. Derzeit wird eine weitere Beschleunigung auf 2035 in Abstimmung mit dem BMVI geprüft. Der Rollout sieht eine synchronisierte Umrüstung von ganzen Netzbezirken mit ETCS und DSTW vor, da dadurch im Vergleich zur bisherigen ETCS-Streckenausrüstung Synergiepotenziale gehoben werden können.

Im Rahmen der Planung zum Rollout von ETCS/DSTW wird derzeit die entsprechende Ausrüstungssequenz der Netzbezirke erarbeitet, die in den National Implementation Plan (NIP) einfließen soll und die Ausrüstungsstrategie des European Deployment Plan (EDP) berücksichtigt bzw. fortschreibt.

Die DB Netz AG hat im Kontext ihrer oben genannten Digitalisierungsstrategie den Baustein ,Digitale Stellwerke (DSTW)' gesetzt. Basis ist die Vergabe der digitalen Vorserienprojekte. Da die InoSig bereits ein modernes, digitales und IP gesteuertes Stellwerkssystem vorhält, wurde sie im Jahr 2019 über alle Lose mit der Errichtung eines vollständigen DSTW-Vorserienprojektes beauftragt (DSTW Trier-Koblenz), das Projekt befindet sich nun in der Abarbeitung.

Hinzu kam, ausgelöst durch die Corona-Pandemie, dass Ende 2020 am deutschen Markt Beauftragungen aus dem Corona-Konjunkturpaket erfolgten, finanziert durch den Bund, das zusätzliche Investitionen von rd. 500 Millionen Euro vorsieht. Den Einsatz der Mittel sowie die Initiierung des Beschleunigungsprogramms hatten das Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur, die DB Netz und der VDB mit seinen Mitgliedsfirmen 2020 vereinbart. Aus diesem Programm erhielt die InoSig einen wichtigen Auftrag (GU ESTW Ansbach-Triesdorf).

Der Auftragseingang der Gesellschaft betrug im Jahr 2020 TEUR 85.720 und lag damit weit oberhalb der eigenen Erwartungen (Vorjahr: TEUR 35.911). Wesentlicher Bestandteil des erreichten Auftragseinganges sind die Projekte GU ESTW Ansbach-Triesdorf (TEUR 56.631) sowie ESTW Kreiensen II/Elze (TEUR 26.752).

Die Basis für den äußerst hohen Auftragseingang liegt einerseits in der Umsetzung der strategischen Orientierung der DB Netz AG sowie ihrer Zielarchitektur DSTW/ETCS im Bereich der Leit- und Sicherungsebene, andererseits am o.g. Konjunkturpaket.

3. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

3.1 Vermögenslage und Finanzlage

Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2020 hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 28.296 auf TEUR 39.078 erhöht. Im Wesentlichen ist dies auf gestiegene geleistete Anzahlungen gegenüber Unterauftragnehmern (TEUR 24.664) bzw. erhaltenen Anzahlungen von Kunden (TEUR 31.778) zurückzuführen. Diese basieren auf mehreren im Geschäftsjahr bzw. Vorjahr erfolgten Auftragsvergaben.

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind stichtagsbedingt um TEUR 566 bzw. TEUR 1.509 rückläufig.

Die sonstigen Rückstellungen haben sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 2.948 auf TEUR 652 verringert. Dies ist überwiegend auf den Abschluss eines Großprojektes zurückzuführen.

Der Gesellschaft wurden von den Mutterhäusern, wie in der Vergangenheit auch, ausreichend bemessene Liquidität und Avallinien eingeräumt.

Das Eigenkapital der Gesellschaft beträgt TEUR 751 und erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 30.

Die sonstigen Verbindlichkeiten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 933 auf TEUR 1.156 erhöht, im Wesentlichen aus einer gestiegenen Umsatzsteuerzahllast. Dies resultiert aus im Dezember gestellten Anzahlungsrechnungen für neu gewonnene Projekte.

3.2 Ertragslage

Das Jahresergebnis im Berichtszeitraum beläuft sich auf TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 63).

Im Geschäftsjahr 2020 wurden Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 5.027 erzielt. Diese liegen rd. TEUR 8.921 unterhalb des Vorjahres (TEUR 13.948), bedingt durch die bestehenden Abrechnungsbedingungen für Bestands- und Neuprojekte in den bestehenden Modulverträgen und GU-Projekten.

Aufgrund der Fertigstellung in den Projekten und der Umsatzlegung ggü. den Kunden verringerte sich der Materialaufwand ggü. dem Vorjahr um TEUR 10.945 und betrug im Jahr 2020 TEUR 1.663.Die Materialaufwandsquote hat sich in Bezug auf die Umsatzerlöse aus dem Projektgeschäft konstant entwickelt.

4. Investitionen

Investitionen der Gesellschaft in die Betriebs- und Geschäftsausstattung wurden im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen.

5. Finanzinstrumente

Die Gesellschaft begrenzt Finanzierungsrisiken, indem die Zahlungsflüsse in den Projekten grundsätzlich auf einer Back-to-Back-Regelung mit den Mutterhäusern erfolgen.

Derivative Finanzinstrumente bestehen nicht.

6. Mitarbeiter

Im Jahresdurchschnitt des Geschäftsjahres betrug die Mitarbeiterzahl der Gesellschaft fünf Personen (Vorjahr: sechs). Zum 31. Dezember 2020 waren fünf Mitarbeiter bei der InoSig beschäftigt.

7. Risiken und Chancen der Geschäftsentwicklung

Schadens- und Haftungsrisiken aus Verträgen bestehen für die InoSig nicht, da auf Basis des Joint-Venture-Vertrages alle Risiken gemäß bestehender Auftragsunterverteilung im Innenverhältnis durch die beauftragten Mutterhäuser getragen werden.

Wir gehen weiterhin davon aus, dass durch die erfolgreiche Abwicklung unserer Projekte eine solide Grundlage für weitere künftige Geschäftsentwicklung gelegt wurde und die Gesellschaft ihre Position im Markt in der Zukunft stärken wird.

Liquiditätsengpässe sind ebenfalls durch die Kostenverrechnung an die Eigentümer nicht gegeben.

8. Ausblick

Mit der vollständigen Beauftragung des DSTW Trier-Koblenz kann die InoSig auf ihre moderne dezentrale LST-Architektur aufsetzen und damit dieses Referenzstellwerk für den angedachten späteren DSTW-Serienrollout der DB Netz AG verwenden.

Der Rahmenvertrag MV4 gibt der InoSig neben der DSTW/ETCS Digitalisierungsstrategie der DB Netz AG die notwendige Planungssicherheit für den Bereich ESTW. Damit ist gewährleistet, dass InoSig auch weiterhin als einer von drei Fernbahn-Anbietern im DB Netz AG Markt der ESTW Stellwerke die EBILock950-Technologie anbieten und installieren kann. Mit der signifikanten Erhöhung der LuFV III-Mittel, als auch einem zusätzlichen Digitalisierungspaket, wurden durch den Haushaltsausschuss wichtige Weichen hierfür gestellt.

Unter der Annahme einer nachhaltigen Umsetzung der Digitalisierungsoffensive durch die DB Netz AG ist mit einem erhöhten Auftragseingangsvolumen zwischen TEUR 30.000 und TEUR 50.000 in den nächsten Jahren zu rechnen, allerdings fällt dieser aufgrund des sehr hohen Auftragseinganges der Gesellschaft im Jahr 2020 im Folgejahr (2021) geringer aus. Dieser betrug im Jahr 2021 lediglich TEUR 197, was im Wesentlichen durch die Verschiebung von Projektvergaben zu erklären ist.

Für das Geschäftsjahr 2021 wurde ein ähnlicher Umsatz erwartet, wie im Vorjahr (2019) erreicht, bei gleichbleibender Ergebniserwartung aus dem operativen Geschäft. Der Umsatz wird mit TEUR 10.464 ausgewiesen.

Für das Jahr 2022 rechnet die Gesellschaft mit einem Auftragseingang in Höhe von TEUR 25.000, bei einem Umsatz in Höhe von rd. TEUR 50.000, der im Wesentlichen durch die Fertigstellung eines GU-Projektes geprägt wird. Das Ergebnis der InoSig GmbH wird sich auch hier gleichbleibend positiv gestalten.

Der ALSTOM-Konzern plant, die Verschmelzung der InoSig GmbH mit der ALSTOM Signal GmbH im Geschäftsjahr 2022 rückwirkend zum 31. Dezember 2021 vorzunehmen. Diese Aufschmelzung hat keinen Einfluss auf die geplante Projektumsetzung.

9. Nachtragsinformation

Die im Jahr 2013 getroffene Geschäftsentscheidung der Balfour Beatty plc. UK, sich sukzessive vom Kontinentalgeschäft zurückzuziehen, wurde, nachdem alle Kundenprojekte unter Beteiligung des InoSig-Shareholders Balfour Beatty Rail GmbH erfolgreich abgeschlossen wurden, im Februar 2021 auch im Hinblick ihrer Beteiligung an der InoSig GmbH vollzogen. Die Bombardier Transportation Signal Germany GmbH übernahm den 50 %igen Anteil der Balfour Beatty Rail GmbH an der InoSig GmbH und ist damit 100 %iger Eigentümer der InoSig GmbH.

Nach Ankündigung von ALSTOM S.A. im Februar 2020, Bombardier Transportation übernehmen zu wollen, und der Umsetzung dieses Vorhabens im Februar 2021, ist die Bombardier Transportation Signal Germany GmbH ebenfalls dem ALSTOM-Konzern zugehörig, somit auch die InoSig GmbH.

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgten Änderungen in der Geschäftsführung der InoSig GmbH, die sich wie folgt darstellen:

• 4. Februar 2021:

Herr Günter Martens legt sein Amt als Geschäftsführer der Gesellschaft nieder und Herr Jörg Fricke wird zum zweiten Geschäftsführer der InoSig GmbH bestellt, neben Herrn Eric Biedemann von der Bombardier Transportation Signal Germany GmbH.

• 25. Februar 2021:

Mit Übernahme der Anteile der Balfour Beatty Rail GmbH-Anteile durch die Bombardier Transportation Signal Germany GmbH legt Herr Jörg Fricke sein Amt als Geschäftsführer nieder, damit ist Herr Eric Biedemann alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.

• 21. Januar 2022:

Frau Isabel Vollers wird zur zweiten Geschäftsführerin der InoSig GmbH bestellt.

Im März 2022 legt Herr Biedemann sein Amt als Geschäftsführer nieder, Frau Jessica Morris wird zur zweiten Geschäftsführerin bestellt.

Die InoSig GmbH änderte im Dezember 2021 ihren Firmensitz und ist nicht mehr in der Luisenstraße 38 in 10117 Berlin vertreten, sondern bezog ihre Büroräume in der Eichhornstraße 3 in 10785 Berlin. Mit Umzug wurden die Mitarbeiter der InoSig GmbH in den ALSTOM-Konzern übernommen.

Am 21. Februar 2022 erfolgte die Umbenennung der Bombardier Transportation Signal Germany GmbH in die ALSTOM Signal GmbH.

 

Berlin, 5. August 2022

InoSig GmbH, Berlin

Die Geschäftsführung

Isabel Vollers

Jessica Morris

Bilanz zum 31. Dezember 2020

Aktiva

31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.030,00 6.743,00
3.030,00 6.743,00
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 255.539,96 2.491.973,29
2. Geleistete Anzahlungen 28.077.428,69 3.413.302,53
28.332.968,65 5.905.275,82
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.630.801,34 2.197.184,41
2. Sonstige Vermögensgegenstände 68.327,01 79.118,23
davon aus Steuern: EUR 65.327,01 (Vorjahr: EUR 76.118,23)
1.699.128,35 2.276.302,64
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 9.032.319,31 2.583.117,87
39.064.416,31 10.764.696,33
C. Rechnungsabgrenzungsposten 10.837,10 10.871,50
39.078.283,41 10.782.310,83

Passiva

31.12.2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 200.000,00 200.000,00
II. Kapitalrücklage 400.000,00 400.000,00
III. Gewinnvortrag 121.757,13 58.293,81
IV. Jahresüberschuss 29.672,04 63.463,32
751.429,17 721.757,13
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 64.862,62 51.882,52
2. Sonstige Rückstellungen 651.998,79 3.600.339,65
716.861,41 3.652.222,17
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 35.979.393,19 4.201.553,86
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 474.657,64 1.984.061,17
3. Sonstige Verbindlichkeiten 1.155.942,00 222.716,50
davon aus Steuern: EUR 1.155.942,00 (Vorjahr: EUR 213.747,00)
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
37.609.992,83 6.408.331,53
39.078.283,41 10.782.310,83

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 5.026.998,66 13.948.470,41
2. Verminderung des Bestands in Arbeit befindlicher Aufträge -2.236.433,33 -122.521,56
3. Sonstige betriebliche Erträge 29.762,61 27.004,17
davon aus Währungsumrechnung EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogene Waren 0,00 11.641,81
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -1.662.585,53 -12.619.039,94
-1.662.585,53 -12.607.398,13
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -621.405,82 -605.183,35
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung -75.349,88 -84.984,88
davon für Altersversorgung: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
-696.755,70 -690.168,23
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -4.853,00 -11.568,22
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen -392.129,32 -427.354,70
davon aus Währungsumrechnung EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -13.909,06 -14,00
davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -20.423,29 -52.986,42
10. Ergebnis nach Steuern 29.672,04 63.463,32
11. Sonstige Steuern 0,00 0,00
12. Jahresüberschuss 29.672,04 63.463,32

Anhang für das Geschäftsjahr 2020

I. Allgemeine Angaben

Die InoSig GmbH hat ihren Sitz in Berlin. Die Gesellschaft wird beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) unter HRB 112516 geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt worden.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gewählt.

Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB und hat größenabhängige Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.

Aufgrund des Projektgeschäftes unterliegen die Umsatzerlöse erheblichen Schwankungen, die den Jahresvergleich beeinträchtigen.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bei der Bewertung wurde von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Die in der Bilanz ausgewiesenen Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet (§ 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB).

Aktiva

Anlagevermögen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen auf Sachanlagen werden linear vorgenommen.

Die Abschreibungszeiträume basieren auf der jeweils voraussichtlichen Nutzungsdauer. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die unterjährig erworben wurden, werden zeitanteilig abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis € 250,00 werden im Jahr des Zugangs abgeschrieben. Für Vermögensgegenstände, die nach dem 31. Dezember 2017 erworben wurden und Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 800,00 aufweisen, besteht ein Wahlrecht, einen Sofortabzug nebst Erfassung in einem laufend zu führenden Verzeichnis vorzunehmen. Alternativ kann für Vermögensgegenstände, die nach dem 31. Dezember 2017 erworben wurden und Anschaffungskosten zwischen € 250,00 und € 1.000,00 aufweisen, ein Sammelposten gebildet werden. Dieser ist linear über fünf Jahre abzuschreiben.

Umlaufvermögen

Die Vorräte wurden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet bzw. mit dem zum Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Zinsverlusten und Mahnkosten wird durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen.

Der Kassenbestand sowie das Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert.

Rechnungsabgrenzungsposten

Der Rechnungsabgrenzungsposten wird zum Nennwert angesetzt.

Passiva

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen wurden nach Maßgabe des § 253 HGB ermittelt. Anzusetzen ist hierbei der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendige Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 HGB. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).

Sonstige Rückstellungen

Die Sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen mit den Erfüllungsbeträgen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind. Beträgt ihre Restlaufzeit mehr als ein Jahr, werden die Rückstellungen mit einem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2020 wird gesondert im Anlagenspiegel dargestellt.

Umlaufvermögen

Vorräte

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Anzahlungen wurden im Geschäftsjahr 2020 i.H.v. € 28.025.448,71 (Vorjahr: € 3.413.302,53) gegenüber den Gesellschaftern geleistet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt € 1.630.900,39 (Vorjahr: € 2.208.074,68), darin enthalten sind Forderungen gegen die Gesellschafter in Höhe von € 1.365.978,05 (Vorjahr: € 1.593.599,70).

Nur in den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von € 68.227,96 mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr enthalten (Vorjahr: € 68.227,96). Es handelt sich um einbehaltene Bauabzugssteuern aus November 2018 und April 2019 sowie um gezahlte Mietkautionen.

Passiva

Eigenkapital

Das Gezeichnete Kapital beträgt € 200.000,00 und ist in voller Höhe eingezahlt.

Steuerrückstellungen

Die Steuerrückstellungen betreffen im Wesentlichen für Vorjahre noch nicht beschiedene zu erwartende Nachzahlungen zur Körper- und Gewerbesteuer.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen belaufen sich zum Abschlussstichtag auf € 651.998,79 (Vorjahr: € 3.600.339,65) und betreffen im Wesentlichen fehlende Herstellkosten in Höhe von € 337.729,70 (Vorjahr: € 3.394.059,02).

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr betragen € 1.630.599,64 (Vorjahr: € 2.206.777,67). Die erhaltenen Anzahlungen i.H.v. € 35.979.393,19 (Vorjahr: € 4.201.553,86) haben keinen Rückzahlungstermin und werden planmäßig bei Projekt- bzw. Teilprojektabschluss verrechnet.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen entfallen mit € 387.053,82 (Vorjahr: € 1.339.440,00) bzw. die sonstigen Verbindlichkeiten mit € 0,00 (Vorjahr: € 0,00) auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr oder mehr als fünf Jahren bestehen nicht.

Besicherungen von Verbindlichkeiten bestehen nicht.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen € 392.129,32 (Vorjahr: € 427.354,70) und beinhalten Buchführungs-, Abschluss- und Prüfungskosten i.H.v. € 97.806,00 (Vorjahr: € 103.878,53), Rechts- und Beratungskosten € 47.817,00 (Vorjahr: € 44.969,26) sowie Mietkosten i.H.v. € 95.010,00 (Vorjahr: € 47.168,04- Mietkostenzuordnung im Jahr 2019 abweichend). Außergewöhnliche Aufwendungen sind nicht enthalten.

V. Sonstige Angaben

Sonstige finanzielle Verpflichtungen von nicht in der Bilanz enthaltenen Geschäften

Nicht in der Bilanz erscheinende sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen für nachfolgende Positionen:

Mietvertrag bzgl. Anmietung der Büroflächen in der Luisenstraße 38 in 10117 Berlin. Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate, die Kosten liegen bei rd. TEUR 83,0 p.a. Zwischenzeitlich wurde der Mietvertrag gekündigt und endete zum 31.10.2021.

Mietvertrag für die zusätzliche Anmietung von Büroflächen für die in Braunschweig tätigen InoSig-Mitarbeiter in der Obergstraße 3 in 38102 Braunschweig. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, die Kosten liegen bei rd. TEUR 12,0 p.a. Der Mietvertrag wurde zwischenzeitlich gekündigt und endet zum 31.08.2022.

Verpflichtungen aus Bestellobligo werden über den JV-Vertrag geregelt, Risiken daraus ergeben sich für die Gesellschaft nicht.

Belegschaft

Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 5 Mitarbeiter (Vorjahr: 6 Mitarbeiter).

Geschäftsführung

Geschäftsführer waren im Jahr 2020:

Eric Biedemann, (Jurist) Berlin; seit 1. Januar 2013

Günter Martens, (Dipl.-Ing.) Bensheim; seit 31. März 2013

Die Geschäftsführer haben von der Gesellschaft keine Bezüge erhalten.

Konzernzugehörigkeit

Das Unternehmen wird zum Stichtag 31.12.2020 zu je 50 % von der Bombardier Transportation Signal Germany GmbH, Braunschweig, und der Balfour Beatty Rail GmbH, München, gehalten.

Der Jahresabschluss der InoSig GmbH, Berlin, wird in die Konzernabschlüsse der Balfour Beatty plc, London, England, sowie der Bombardier Inc., Montreal, Kanada, einbezogen.

Die Konzernabschlüsse der genannten Mutterunternehmen sind am Sitz der Unternehmen erhältlich.

Nachtragsbericht

Nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2020 sind folgende Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, finanzielle Auswirkungen ergeben sich daraus jedoch nicht.

Die im Jahr 2013 getroffene Geschäftsentscheidung der Balfour Beatty plc. London, England, sich sukzessive vom Kontinentalgeschäft zurückzuziehen, wurde, nachdem alle Kundenprojekte unter Beteiligung des InoSig-Shareholders Balfour Beatty Rail GmbH erfolgreich abgeschlossen wurden, im Februar 2021 vollzogen. Die Bombardier Transportation Signal Germany GmbH übernahm den 50%igen Anteil der Balfour Beatty Rail GmbH an der InoSig GmbH und ist damit 100%iger Eigentümer der InoSig GmbH.

Nach Ankündigung von ALSTOM S A. im Februar 2020, Bombardier Transportation übernehmen zu wollen, und Umsetzung dieses Vorhabens im Februar 2021 ist die Bombardier Transportation Signal Germany GmbH ebenfalls dem ALSTOM-Konzern zugehörig, damit ebenfalls die InoSig GmbH.

Hinsichtlich der Anfang 2020 aufgetretenen Corona-Pandemie ist festzuhalten, dass sich diese weder auf das allgemeine Geschäft noch auf die Projektabwicklung der Gesellschaft auswirkte, alle Leistungen konnten ohne Einschränkung erbracht werden.

In den Jahren 2021 und 2022 erfolgten Änderungen in der Geschäftsführung der InoSig GmbH, die sich wie folgt darstellen:

• 4. Februar 2021:

Herr Günter Martens legt sein Amt als Geschäftsführer der Gesellschaft nieder und Herr Jörg Fricke wird zum zweiten Geschäftsführer der InoSig GmbH bestellt, neben Herrn Eric Biedemann von der Bombardier Transportation Signal Germany GmbH.

• 25. Februar 2021:

Mit Übernahme der Anteile der Balfour Beatty Rail GmbH-Anteile durch die Bombardier Transportation Signal Germany GmbH legt Herr Jörg Fricke sein Amt als Geschäftsführer nieder, damit ist Herr Eric Biedemann alleiniger Geschäftsführer der Gesellschaft.

• 21. Januar 2022

Frau Isabel Vollers wird zur zweiten Geschäftsführerin der InoSig GmbH bestellt.

Im März 2022 legt Herr Biedemann sein Amt als Geschäftsführer nieder, Frau Jessica Morris wird zur zweiten Geschäftsführerin bestellt.

Die InoSig GmbH änderte im Dezember 2021 ihren Firmensitz und ist nicht mehr in der Luisenstraße 38 in 10117 Berlin vertreten, sondern bezog ihre Büroräume in der Eichhornstraße 3 in 10785 Berlin. Mit Umzug wurden alle Mitarbeiter der InoSig GmbH in den ALSTOM-Konzern übernommen.

Am 21. Februar 2022 erfolgte die Umbenennung der Bombardier Transportation Signal Germany GmbH in die ALSTOM Signal GmbH.

Ergebnisverwendung

Das Geschäftsjahr 2020 schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von € 29.672,04 ab. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

 

Berlin, 5. August 2022

InoSig GmbH, Berlin

Die Geschäftsführung

Isabel Vollers

Jessica Morris

Anschaffungskosten/Herstellungskosten
Stand 1.1.2020 Zugänge Abgänge Stand 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.012.000,00 0,00 0,00 8.012.000,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 8.012.000,00 0,00 0,00 8.012.000,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
164.700.32 1.140,00 0,00 165.840,32
Summe Sachanlagen 164.700,32 1.140,00 0,00 165.840,32
Summe Anlagevermögen 8.176.700,32 1.140,00 0,00 8.177.840,32
Abschreibungen
Stand 1.1.2020 Geschäftsjahr Abgänge Stand 31.12.2020
EUR EUR EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 8.012.000,00 0,00 0,00 8.012.000,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 8.012.000,00 0,00 0,00 8.012.000,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
157.957,32 4.853,00 0,00 162.810,32
Summe Sachanlagen 157.957,32 4.853,00 0,00 162.810,32
Summe Anlagevermögen 8.169.957,32 4.853,00 0,00 8.174.810,32
Bucherwerte
31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 0,00 0,00
Summe immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 0,00
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung
3.030,00 6.743,00
Summe Sachanlagen 3.030,00 6.743,00
Summe Anlagevermögen 3.030,00 6.743,00

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die InoSig GmbH, Berlin

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der InoSig GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der InoSig GmbH, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 5. August 2022

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
München

Julius Pinckernelle, Wirtschaftsprüfer

Alexander Attensberger, Wirtschaftsprüfer

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