ATON
MedTech GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
70.862.433,48 |
70.862.433,48 |
| I.
Finanzanlagen |
70.862.433,48 |
70.862.433,48 |
| B.
Umlaufvermögen |
15.583.770,98 |
1.122.046,50 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
14.258.478,77 |
10.627,27 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.325.292,21 |
1.111.419,23 |
| Aktiva |
86.446.204,46 |
71.984.479,98 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
67.963.086,53 |
44.606.642,39 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
1.790.100,00 |
1.790.100,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
113.219.433,48 |
113.219.433,48 |
| III.
Gewinnrücklagen |
988.008,60 |
988.008,60 |
| IV.
Verlustvortrag |
71.390.899,69 |
70.429.052,40 |
| V.
Jahresüberschuss |
23.356.444,14 |
-961.847,29 |
| B.
Rückstellungen |
5.151.862,03 |
5.202.915,60 |
| C.
Verbindlichkeiten |
13.331.255,90 |
22.174.921,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
13.331.255,90 |
23.608,63 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
|
22.151.313,36 |
| Passiva |
86.446.204,46 |
71.984.479,98 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die ATON MedTech GmbH, München, ist im
Handelsregister des Amtsgerichts München unter der
Registernummer HRB 250972 eingetragen.
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Gesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB
i. V. m. § 264 a HGB. Der Jahresabschluss
für das Geschäftsjahr 2023 ist nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend
die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
aufgestellt worden. Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr. Der Jahresabschluss ist vor Gewinnverwendung
aufgestellt worden.
Die ATON MedTech GmbH ist eine hundertprozentige
Tochtergesellschaft der ATON GmbH, München, welche
wiederum von der ATON 2 GmbH, München, gehalten wird.
Die Ober- gesellschaft ATON 2 GmbH, München, stellt
einen Konzernabschluss nach den Vorschriften der von der
Europäischen Union anerkannten International Financial
Reporting Standards (IFRS) (kleinster und
größter Kreis) auf, in den die ATON MedTech GmbH
einbezogen wird. Der Konzernabschluss der ATON 2 GmbH,
München, wird beim Unternehmensregister elektronisch
eingereicht und über die Publikations-Plattform
(gemeinsames Portal von Bundesanzeiger und
Unternehmensregister) veröffentlicht.
Aufgrund des am 6. Dezember 2022 mit Wirkung zum 1.
Januar 2023 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrags
besteht eine steuerliche Organschaft zwischen der ATON
MedTech GmbH als Organträgerin und der Ziehm Imaging
GmbH als Organgesellschaft. Diesbezüglich führt
die Ziehm Imaging GmbH auch ihr handelsrechtliches Ergebnis
an die ATON MedTech GmbH ab.
B. Angaben zu den Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Ausweismethoden
1. Allgemeine Angaben
Im Rahmen der Aufstellung des Anhanges werden
für das Berichtsjahr 2023 die größen-
abhängigen Erleichterungen des § 288
Abs. 2 HGB teilweise in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
sind jeweils die entsprechenden Vorjahres- beträge
angegeben.
2. Bilanzierung und Bewertung der Aktivposten
Die
Finanzanlagen werden zu Buchwerten bewertet.
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2023 besteht zwischen
der Ziehm Imaging GmbH und der ATON MedTech GmbH ein
Ergebnisabführungsvertrag. Die Ziehm Imaging GmbH
verpflichtet sich dadurch, ihr handelsrechtliches
Jahresergebnis an die ATON MedTech GmbH abzuführen.
Die
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich
zum Nominalwert bilanziert. Ausfallrisiken waren nicht
erkennbar. Insofern wurde auf die Bildung von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen verzichtet.
Die
Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Aufgrund der noch bestehenden steuerrechtlichen
Verlustvorträge würde insgesamt, nach
Berück- sichtigung der zeitlichen Unterschiede
zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen
Ansätzen von Vermögensgegenständen und
Schulden, eine Steuerentlastung entstehen. Die
passiven Steuerlatenzen betreffen im Wesentlichen
die Pensionsrückstellungen. Aus den unterschiedlichen
Ansätzen zwischen Steuer- und Handelsbilanz und
aufgrund der vorliegenden steuerlichen Verlustvorträge
entstehen
aktive latente Steuern, die deutlich über den
passiv latenten Steuern liegen. Von dem Wahlrecht des
§ 274 HGB, diesen
Überhang aktiver latenter Steuern zu
aktivieren, wurde aber kein Gebrauch gemacht.
3. Bilanzierung und Bewertung der Passivposten
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Für erteilte Zusagen auf
Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden
Rückstellungen generell auf der Grundlage
versicherungsmathematischer Berechnung nach dem
Anwartschafts- barwertverfahren (
Projected
Unit
Credit Method) unter Berücksichtigung der
"Richttafeln 2018 G" (als biometrische Rechnungsgrundlagen)
von Prof. Dr. Klaus Heubeck bewertet. Der
Rückstellungsbetrag ist demnach definiert als der
versicherungsmathematische Barwert der
Pensionsverpflichtungen, der von den Mitarbeitern bis zum
Stichtag gemäß Planformel und
Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer bis dahin
geleisteten Dienstzeiten erdient worden ist. Bei der
Ermittlung des Rückstellungsbetrags wurden
Trendannahmen hinsichtlich der zukünftigen
Anwartschafts- bzw. Rentenentwicklung sowie evtl.
Fluktuationswahrscheinlichkeiten einbezogen.
So wurde für die Berechnung der
Pensionsrückstellung ohne Entgeltumwandung jeweils ein
Betrag von 0,00 % p. a. für den
Anwartschaftstrend (z. B. für Lohn- und Gehalt) sowie
von 2,50 % p. a. für den Rententrend angenommen.
Für die Berechnung der Pensionsrückstellung mit
Entgeltumwandung betrug der angenommene Wert für den
Anwartschaftstrend 0,00 % p. a. und für den
Rententrend 1,00 %. Die Ermittlung der
Rückstellung für die Witwen-/ Witweranwartschaft
erfolgte nach der sog. kollektiven Methode unter
Berücksichtigung einer entsprechenden
Verheiratungswahrscheinlichkeit. Für die Ermittlung
der Altersversorgungsverpflichtungen wurden die
Rückstellungen für Pensionen ohne
Entgeltumwandlung außerdem pauschal mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre
in Höhe von 1,83 % p. a. (Laufzeit zehn Jahre)
und die Rückstellungen für Pensionen mit
Entgeltumwandlung in Höhe von 1,83 %
p. a. (Laufzeit zehn Jahre) abgezinst. Zur Angabe des
Unterschiedsbetrags im Anhang oder unter der Bilanz bzw.
zur Ermittlung der Ausschüttungssperre
gemäß § 253 Abw. 6 HGB wurde für
die Rückstellungen für Pensionen ohne
Entgeltumwandlung ein Rechnungszinssatz p. a. von
1,75 % (Sieben-Jahres-Durchschnitt und Laufzeit zehn
Jahre) und für Rückstellungen für Pensionen
mit Entgeltumwandlung von 1,75 %
(Sieben-Jahres-Durchschnitt und Laufzeit zehn Jahre)
herangezogen.
Die übrigen
Rückstellungen werden für weitere
ungewisse Verbindlichkeiten sowie für zukünftigen
Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen,
für offene Rechtsstreitigkeiten und
Garantieverpflichtungen und drohende Verluste gebildet. Sie
sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die
Verbindlichkeiten sind generell zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. Erläuterungen zu Bilanzposten
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres
fällig. Es bestehen gegennüber der Ziehm Imaging
GmbH Forderungen gegen verbundene Unternehmen aus dem
Ergebnisabführungevertrag in Höhe von 25.732
T€ (Vorjahr 0 T€), für welche die
Organgesellschaft unterjährig schon Vorauszahlungen in
Höhe von 11.500 T€ geleistet hat. Forderungen und
Vorauszahlungen sind hier genettet ausgewiesen.
Eigenkapital
Außer den im nächsten Absatz
erläuterten Ausschüttungsbeschränkungen
unterliegt zum Abschlussstichtag, wie im Vorjahr, kein
Betrag der Ausschüttungssperre.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Aus der Umstellung der Pensionsrückstellungen im
Rahmen des BilMoG zum 1. Januar 2010
(BilMoG-Eröffnungsbilanz) ergab sich ein
Zuführungsbetrag im Vergleich zum alten Ansatz zum
31. Dezember 2009 von 760 T€. Die
Gesellschaft machte von dem Wahlrecht des Art. 67
Abs. 1 Satz 1 EGHGB Gebrauch und verteilt den
Aufwand aus der Umstellung linear über einen Zeitraum
von maximal 15 Jahren. Im Geschäftsjahr 2023 wurden
rd. 51 T€ (Vorjahr rd. 51 T€) als
sonstiger betrieblicher Aufwand erfasst. Zum
Abschlussstichtag beläuft sich die ausstehende
Unterdeckung bei den Pensionsrückstellungen somit noch
auf 51 T€ (Vorjahr 101 T€). Der
Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB
beträgt 51 T€ (Vorjahr 236 T€).
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten folgende
Beträge:
|
31.12.2023
T€
|
31.12.2022
T€
|
Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen
|
97
|
110
|
Steuerrückstellungen
|
57
|
0
|
Garantien und
nachlaufende Auftragsrisiken
|
50
|
50
|
Abschlusserstellung und
-prüfung
|
28
|
16
|
Ausstehende Rechnungen
|
12
|
17
|
Insgesamt
|
244
|
194
|
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte gesichert sind, bestanden zum
Bilanzstichtag nicht. Die Gesellschaft weist zum Jahresende
unbesicherte Darlehens- verbindlichkeiten gegenüber
dem Gesellschafter ATON GmbH in Höhe von 13.312
T€ aus. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem
Gesellschafter sind zugleich Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten im
Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Pensionsrückstellungen aufgrund Zinssatzänderung
in Höhe von 241 T€ (Vorjahr 0 T€) sowie
Erträge aus Auflösungen von sonstigen
Rückstellungen in Höhe von 14 T€
(Vorjahr 12 T€).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe
von 366 T€ (Vorjahr 356 T€) beinhalten
Rechts- und Beratungskosten 22 T€ (Vorjahr
22 T€) sowie die Aufwendungen nach Art. 67 Abs. 1
Satz EGHGB 51 T€ (Vorjahr 51 T€). Die
übrigen Kosten sind überwiegend Kosten der
Abwicklung des Standortes Dortmund.
E. Sonstige Angaben
Personal
Die Gesellschaft beschäftigte weder in 2022 noch
in 2023 Mitarbeiter.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Haftungsverhältnisse bestehen nicht.
Zum Jahresende bestanden keine sonstigen finanziellen
Verpflichtungen.
Geschäftsführung
Der Geschäftsführung gehörten im
Geschäftsjahr an
Sylvia Schorr, München
Adalbert Orth, München
Von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4
HGB wird Gebrauch gemacht.
München, 26.04.2024
Die Geschäftsführung
Sylvia Schorr
Adalbert Orth
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 05.06.2024
festgestellt.
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