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ALBIS Direct Leasing GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die ALBIS Direct Leasing GmbH (ADL) ist eine Gesellschaft mit Sitz in Hamburg, Ifflandstraße 4, 22087 Hamburg. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 121600 eingetragen. 100 % der Geschäftsanteile stehen im Eigentum der ALBIS HiTec Leasing GmbH. Gegenstand der Gesellschaft ist der Abschluss und die Vermittlung von Leasingverträgen für Wirtschaftsgüter jeglicher Art. Umsätze werden nur im Inland erzielt. Zwischen der ALBIS HiTec Leasing GmbH (beherrschende Gesellschaft) und der ALBIS Direct Leasing GmbH (beherrschte Gesellschaft) ist mit Wirkung zum 1. Januar 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Das Ergebnis des Geschäftsjahres 2019 ist an die ALBIS HiTec Leasing GmbH abzuführen. Die ALBIS Direct Leasing GmbH ist seit dem Jahr 2017 in eine umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Organschaft mit der ALBIS Leasing AG einbezogen. Die ALBIS Direct Leasing GmbH ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG. Die notwendige Erlaubnis zum Betrieb eines Finanzdienstleistungsinstituts wurde durch fristgerechte Anzeige an die BaFin erwirkt. Anteile an verbundenen Unternehmen im Sinne des § 340a Abs. 4 Nr. 2 HGB wurden in Höhe von T€ 25 (Vorjahr T€ 25), entsprechend 100% des Stammkapitals, an der ALBIS Fullservice Leasing GmbH gehalten. Zwischen der ALBIS Direct Leasing GmbH (beherrschende Gesellschaft) und der ALBIS Fullservice Leasing GmbH (beherrschte Gesellschaft) ist ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg, betreibt das Finanzierungsleasing und ist damit Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG. Gemäß § 340 Abs. 4 i. V. m. § 340a Abs. 1 HGB haben Finanzdienstleistungsinstitute auf ihren Jahresabschluss die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften anzuwenden und außerdem einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des § 289 HGB aufzustellen. § 267 HGB ist nicht anzuwenden (§ 340a Abs. 2 HGB). Für den Jahresabschluss gelten die allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB, die ergänzenden Vorschriften für Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute nach §§ 340 ff. HGB sowie die Regelungen der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute RechKredV. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind gemäß § 340 Abs. 4 Satz 1 HGB nach den Gliederungsvorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) in der Fassung vom 23. Juli 2015 erstellt worden. Es gelten die Formvorschriften des § 2 RechKredV. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Die Forderungen an Kreditinstitute sind gemäß § 340e HGB zum Nennwert angesetzt. Die Forderungen an Kunden sind - bis auf Mietkaufforderungen - gemäß § 340e HGB zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener pauschalierter Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen werden die Anteilsrechte zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das Leasingvermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen bewertet. Die den Abschreibungen beim Leasingvermögen zugrunde liegenden Nutzungsdauern orientieren sich bei Vollamortisationsverträgen an der Laufzeit des jeweiligen Leasingvertrages (Grundmietzeit). Diejenigen Verträge, deren Restbuchwerte nicht durch eine Rückkaufsvereinbarung abgesichert sind, werden auf einen Restbuchwert von 16 % der historischen Anschaffungskosten über die Grundmietzeit abgeschrieben. Die Abschreibungsdauer der zum Vertragsende ausgewiesenen Restbuchwerte wird mit 12 Monaten angesetzt. Bei Teilamortisationsverträgen werden ergänzend die vereinbarten Restwerte als Anhaltewerte berücksichtigt. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern bis zu einem Anschaffungswert von € 800,00 wurde von dem Wahlrecht zur Sofortabschreibung Gebrauch gemacht. Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen auf Grundlage der voraussichtlichen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die Sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Erkennbaren und latenten Risiken wird durch Bildung von Wertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen nahmen wir unter Verwendung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 2,71 % (Vorjahr 3,21 %) und einer kalkulierten Rentenanpassung von 2,0 % vor. Angewendet wurde die Projected Unit Credit Method (PUC-Methode). Die Pensionsverpflichtungen werden pauschal mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Im Falle von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen ist der Unterschiedsbetrag gemäß § 253 Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren (1,97%, Vorjahr 2,32 %) und dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren (2,71 %, Vorjahr 3,21 %) in jedem Geschäftsjahr zu ermitteln. Gewinne dürfen nur ausgeschüttet werden, wenn die nach der Ausschüttung verbleibenden frei verfügbaren Rücklagen zuzüglich eines Gewinnvortrags und abzüglich eines Verlustvortrags mindestens diesem Unterschiedsbetrag entsprechen. Der Unterschiedsbetrag ist in jedem Geschäftsjahr im Anhang oder unter der Bilanz darzustellen: Sollrückstellung mit Zinssatz: Durchschnitt 7 Jahre (Zins 1,97 %): € 188.398, (Vorjahr (Zins 2,32 %): € 183.873) Durchschnitt 10 Jahre (Zins 2,71 %):€ 177.745 (Vorjahr (Zins 3,21 %): € 171.203) Unterschiedsbetrag: € 10.653, (Vorjahr € 12.670) Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit den laufzeitspezifischen Zinssätzen gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung abgezinst. Das Stammkapital beträgt € 640.000,00. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wird linear über die Grundmietzeiten aufgelöst - entsprechend dem linearen Nutzungsverlauf. Soweit vorstehend nicht abweichend erläutert (s. Leasingvermögen) wurden die Bewertungsgrundsätze im Geschäftsjahr stetig angewendet. III. Erläuterungen zur Bilanz AKTIVA Für die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten gelten gemäß § 340d HGB i. V. m. § 9 RechKredV bestimmte Restlaufzeiten. Die Forderungen an Kreditinstitute gliedern sich nach Restlaufzeit (soweit nicht täglich fällig) wie folgt:
In den Forderungen an Kreditinstitute sind täglich fällige Forderung in Höhe von T€ 242 (Vorjahr T€ 127) enthalten. Die Forderungen an Kunden gliedern sich nach Restlaufzeit wie folgt:
In den Forderungen an Kunden sind Forderung mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von T€ 3.577 (Vorjahr T€ 4.055) enthalten. Der Ausweis beinhaltet im Wesentlichen Forderungen an verbundene Unternehmen T€ 1.569 (Vorjahr T€ 2.395) und Forderungen an Kunden T€ 2.008 (Vorjahr T€ 1.660). Anteile an verbundenen Unternehmen im Sinne des § 340a Abs. 4 Nr. 2 HGB wurden in Höhe von T€ 25 (Vorjahr T€ 25), entsprechend 100% des Stammkapitals, an der ALBIS Fullservice Leasing GmbH gehalten. Das Ergebnis der ALBIS Fullservice Leasing GmbH betrug im Jahr 2019 T€ 148 (Vorjahr T€ 329). Die Entwicklung der einzelnen Posten des Leasingvermögens und der Sachanlagen gemäß § 340e Abs. 1 HGB i.V.m. § 34 Abs. 3 RechKredV ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt, der Bestandteil dieses Anhangs ist. Der Ausweis nach RechKredV wurde entsprechend berücksichtigt. Die Sonstigen Vermögensgegenstände T€ 2 (Vorjahr T€ 15) betreffen im Wesentlichen Forderungen gegenüber dem Finanzamt T€ 2 (Vorjahr T€ 15). PASSIVA Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten gliedern sich (soweit nicht täglich fällig) nach Restlaufzeit wie folgt:
In den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind täglich fällige Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 1.402 (Vorjahr T€ 1.255) enthalten. Der Ausweis betrifft im Wesentlichen die zweckgebundene Kontokorrentlinie bei der Deutschen Bank AG, Frankfurt am Main, die zur Vorfinanzierung des Leasinggeschäfts genutzt wird, in Höhe von T€ 859 (Vorjahr T€ 952), der Sparkasse Bremen T€ 473 (Vorjahr T€ 0) und ebenso der Oldenburgischen Landesbank T€ 70 (Vorjahr T€ 303). Gegenüber der Nord LB besteht ein Darlehen in Höhe von T€ 1.104, gegenüber der Sparkasse Bremen besteht ein Darlehen in Höhe von T€ 1.579 (Vorjahr T€ 322) sowie gegenüber der ING-DiBA AG T€ 7.666 (Vorjahr T€ 1.349). In den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden sind Verbindlichkeiten mit täglicher Fälligkeit in Höhe von T€ 9 (Vorjahr T€ 98) enthalten. Die Sonstigen Verbindlichkeiten T€ 4.319 (Vorjahr T€ 4.733) enthalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen T€ 3.677 (Vorjahr T€ 4.305) aus Kostenumlage, Verbindlichkeiten aus erhaltenen Kautionen T€ 134 (Vorjahr T€ 115), aus kreditorischen Debitoren T€ 135 (Vorjahr T€ 265) sowie Übrige mit T€ 373 (Vorjahr T€ 313). Der Ausweis der passiven Rechnungsabgrenzungsposten T€ 9.486 (Vorjahr T€ 13.376) beinhaltet im Wesentlichen die Barwerte von veräußerten zukünftigen Leasingforderungen, die linear über die Vertragslaufzeit aufgelöst werden. Der Ausweis der Rückstellungen für Pensionen T€ 177 (Vorjahr T€ 171) betrifft die Versorgungszusage gegenüber einem ehemaligen Mitarbeiter. Der Versorgungsfall ist inzwischen eingetreten. Die anderen Rückstellungen T€ 66 (Vorjahr T€ 41) wurden für Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskosten T€ 30 (Vorjahr T€ 30), für Händlerprovisionen T€ 27 (Vorjahr T€ 0), für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen T€ 8 (Vorjahr T€ 8) sowie für Übrige T€ 1 (Vorjahr T€ 3) gebildet. Das Stammkapital (§ 272 Abs. 1 HGB i.V.m. § 5 GmbHG) beträgt € 640.000,00. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Aufwendungen aus dem Leasing- und Mietkaufgeschäft T€ 3.450 (Vorjahr T€ 3.497) umfassen im Wesentlichen die Aufwendungen aus dem Abgang der Restbuchwerte für verkaufte Leasingobjekte T€ 1.089 (Vorjahr T€ 1.301) und die Aufwendungen aus dem Wareneinsatz Mietkauf T€ 2.246 (Vorjahr T€ 1.947). Darüber hinaus Aufwendungen T€ 11 (Vorjahr T€ 27), welche im Zusammenhang mit erzielten Versicherungserträgen aus Elektronik- Versicherungen in Zusammenhang stehen. Die Übrigen Aufwendungen aus dem Leasing- und Mietkaufgeschäft betragen T€ 104 (Vorjahr T€ 222). Die Zinsaufwendungen T€ 201 (Vorjahr T€ 122) betreffen im Wesentlichen Zinsen aus der Refinanzierung T€104 (Vorjahr T€ 52), Zinsaufwand aus der Inanspruchnahme von Kontokorrentlinien T€ 83 (Vorjahr T€ 57) und Zinsen aus der Aufzinsung der Pensionsrückstellung T€ 12 (Vorjahr T€ 12) sowie Übrige T€ 2 (Vorjahr T€ 1). Die Provisionsaufwendungen beinhalten Händler- und Vermittlerprovisionen für die Vermittlung von Leasing- und Mietkaufgeschäften T€ 370 (Vorjahr T€ 214). Zu den allgemeinen Verwaltungsaufwendungen T€ 2.059 (Vorjahr T€ 2.406) gehören insbesondere die Kostenumlagen für Dienstleistungen T€ 1.941 (Vorjahr T€ 2.219), Rechts- und Beratungskosten T€ 64 (Vorjahr T€ 54), Kosten für Wirtschaftsprüfer T€ 31 (Vorjahr T€ 33) sowie Übrige T€ 23 (Vorjahr T€ 78). Im Vorjahr wurden zusätzlich unter den allgemeine Verwaltungsaufwendungen Aufwand aus Inkassokosten geführt mit T€ 22. Diese sind nun unter den Leasingaufwendungen aufgeführt. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Leasingvermögen, immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen belaufen sich auf T€ 6.487 (Vorjahr T€ 6.207). Die Immateriellen Anlagewerte und Sachanlagen betreffen eigengenutztes Anlagevermögen. Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen umfassen die Zuführung zu Einzelwertberichtigungen zu Forderungen T€ 186 (Vorjahr T€ 719). Im Vorjahr stand der hohe Betrag im Zusammenhang mit, im Rahmen von Revalutierungsprogrammen von der Orange Finance S.A. zurück erworbenen, leistungsgestörten Leasingforderungen. Die Aufwendungen aus Verlustübernahme stammen im Vorjahr von der ALBIS Fullservice Leasing GmbH T€ 329. Die auf Grund einer Gewinngemeinschaft, eines Gewinnabführungs- oder eines Teilgewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinne beinhaltet die Ergebnisabführung an die ALBIS HiTec Leasing GmbH in Höhe von T€ 170 (Vorjahr T€ 0). Bei den Erträgen aus dem Leasinggeschäft T€ 12.259 (Vorjahr T€ 12.137) handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus dem Geschäft mit Leasingverträgen T€ 8.425 (Vorjahr T€ 8.616), Erträge aus der Verwertung von Leasinganlagevermögen T€ 1.180 (Vorjahr T€ 1.556), sowie um Erträge aus dem Geschäft mit Mietkaufverträgen T€ 2.365 (Vorjahr T€ 1.965). In den Leasingerträgen werden darüber hinaus Versicherungserträge aus Elektronik-Versicherungen T€280 (Vorjahr T€ 312) ausgewiesen. Die Zinserträge T€ 38 (Vorjahr T€ 82) beinhalten im Wesentlichen Zinsen für den Subordinated Loan an die Orange Finance S.A. Die Erträge aus der Gewinnübernahme von verbundenen Unternehmen stammen von der ALBIS Fullservice Leasing GmbH T€ 148 (Vorjahr T€ 0). Die Provisionserträge beinhalten Erträge aus der Antragsbearbeitung im Rahmen von Leasing und Mietkaufgeschäften T€ 25 (Vorjahr T€ 24). Die Erträge aus der Zuschreibung zu Forderungen beinhalten die Erträge aus der Auflösung von Einzelwertberichtigungen T€ 18 (Vorjahr T€ 0). Die sonstigen betrieblichen Erträge T€ 436 (Vorjahr T€ 603) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus Schadenersatz T€ 401 (Vorjahr T€ 555) sowie Erträge aus Mahn- und Kündigungsgebühren T€ 35 (Vorjahr T€ 33). Die Erträge aus Verlustübernahme T€ 0 (Vorjahr T€ 649) ergaben sich im Vorjahr aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH. V. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse (§ 251 i.V.m §§ 268 Abs. 7 HGB und 285 Nr. 27 HGB) Die Haftungsverhältnisse betreffen in Höhe von T€ 9.168 (Vorjahr T€ 13.482) vollständig die im Rahmen des regresslosen Forderungsverkaufs an die refinanzierende Bank sicherungsübereigneten Leasinggegenstände, bewertet zum Restbuchwert. Aufgrund des störungsfreien Verlaufs der Leasinggeschäfte sowie der guten Bonität der Leasingnehmer gehen wir nicht von einer Inanspruchnahme aus. Ferner bestehen Haftungsverhältnisse aus einer gesamtschuldnerischen Haftung als einem von drei Schuldnern im Rahmen der Inanspruchnahme des Covered Bonds der ING-DiBA AG über € 50 Mio. Bezogen auf die von den beiden anderen Schuldnern stichtagsbezogenen Inanspruchnahmen von T€ 42.334 ergibt sich ein Haftungsverhältnis. Weitere Haftungsverhältnisse, aus denen Risiken erwachsen könnten, bestanden zum 31. Dezember 2019 nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 285 Nr. 3 und 3a HGB) Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus Dienstleistungsverträgen. Die Dienstleistungsverträge beziehen sich auf Leistungen in den Bereichen Empfang, IT, Personal, Finanzbuchhaltung und Vertragsverwaltung. Die verbundenen Unternehmen erhalten für die Leistungen eine angemessene Vergütung. Hierfür besteht eine Verpflichtung in Höhe von T€ 72 (davon bis 1 Jahr T€ 24, 1 -5 Jahre: T€ 48). Weitere Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Durchschnittliche Mitarbeiterzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Im Jahr 2019 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt. Gesamtbezüge der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9 HGB) Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen T€ 0. Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung gemäß § 34 Abs. 2 Nr. 2 RechKredV und § 285 Nr. 9c HGB Kredite an Mitglieder der Geschäftsführung bestanden während des Geschäftsjahres 2019 nicht. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans (§ 285 Nr. 10 HGB) Die Geschäftsführung setzte sich wie folgt zusammen: Andreas Oppitz, Kaufmann, Weißkirchen (Österreich) Michael Hartwich, Kaufmann, Escheburg Bernd Dähling, Kaufmann, Aumühle (bis zum 28. Februar 2019) Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft jeweils gemeinsam mit einem Mitglied der Geschäftsführung oder einem Prokuristen. Herr Andreas Oppitz ist gleichzeitig wie folgt tätig: ALBIS Leasing AG, Hamburg (Mitglied des Vorstands) ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg (Geschäftsführer) ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg (Geschäftsführer) LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, Hamburg (Geschäftsführer) ALBIS Service GmbH, Hamburg (Geschäftsführer) Herr Hartwich ist gleichzeitig wie folgt tätig: ALBIS Leasing AG, Hamburg (Mitglied des Vorstands) ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg (Geschäftsführer) ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg (Geschäftsführer) LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, Hamburg (Geschäftsführer) ALBIS Service GmbH, Hamburg (Geschäftsführer) Herr Dähling war bis zum 28. Februar 2019 gleichzeitig wie folgt tätig: ALBIS Leasing AG, Hamburg, (Sprecher des Vorstands) ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg (Geschäftsführer) ALBIS Fullservice Leasing GmbH, Hamburg (Geschäftsführer) LGH Leasinggesellschaft für den Handel mbH, Hamburg (Geschäftsführer) ALBIS Service GmbH, Hamburg (Geschäftsführer) Angaben gemäß § 285 Nr. 11 HGB Die ALBIS Direct Leasing GmbH ist an den folgenden Gesellschaften beteiligt:
1) Ergebnisabführungsvertrag; Ergebnisse
vor Ergebnisabführung
Konzernzugehörigkeit (§ 285 Nr. 14 HGB) Die ALBIS Leasing AG erstellt in ihrer Eigenschaft als deutsche Konzernleitung zum 31. Dezember 2019 einen Konzernabschluss und Konzernlagebericht mit befreiender Wirkung für die Tochtergesellschaften (kleinster und größter Konsolidierungskreis). Diese sind im Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Die Gesellschaft wird über die ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg, in den Konzernabschluss der ALBIS Leasing AG, Hamburg, einbezogen. Die ALBIS Direct Leasing GmbH macht von der Befreiungsmöglichkeit gemäß § 291 Abs. 1 HGB Gebrauch und stellt keinen eigenen Konzernabschluss auf. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird gemäß der Erleichterung des § 285 Nr. 17 HGB im Konzernanhang der ALBIS Leasing AG, Hamburg, angegeben. Beziehungen zu nahestehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB) Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen werden zu marktüblichen Bedingungen geschlossen. Wesentliche Beziehungen bestehen insbesondere zu, in mittel- oder unmittelbar 100- prozentigem Anteilsbesitz der ALBIS Leasing AG stehenden und in deren Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Beziehungen bestehen überwiegend aufgrund von Miet- und Dienstleistungsverträgen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (§ 285 Nr. 33 HGB) Wir nehmen die aktuelle Risikolage durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) sehr ernst undanalysieren diese laufend hinsichtlich der Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit. Wir haben mögliche Reaktionen und Notfallpläne erarbeitet und passen diese laufend der Entwicklung an. Die Notfallpläne sind teilweise aktiviert. Die aktuelle Lage hat uns noch nicht veranlasst unsere Planung oder unsere Prognosen anzupassen. Die ersten zwei Monate des Jahres 2020 sind plangemäß verlaufen. Sollte die Entwicklung ab März 2020 zu erheblichen Auswirkungen auf unsere betrieblichen Abläufe oder die unserer Geschäftspartner führen, wird dies Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft haben. Der Umfang der Auswirkungen kann gegenwärtig nicht quantifiziert werden. Die weitere Entwicklung ist abzuwarten. Sie kann im weiteren Verlauf des Jahres zu einer Anpassung der Prognosen führen. Darüber hinaus liegen keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem 31. Dezember 2019 vor, die wesentliche Auswirkungen auf den Geschäftsverlauf der ALBIS Direct Leasing GmbH haben. Gewinnverwendungsvorschlag (§ 285 Nr. 34 HGB)Im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrages wird das Jahresergebnis von der ALBIS HiTec Leasing GmbH übernommen. Im Berichtsjahr wurde beschlossen den vororganschaftlichen Gewinnvortrag in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
Hamburg, den 25. Februar 2020 ALBIS Direct Leasing GmbH Andreas Oppitz, Geschäftsführer Michael Hartwich, Geschäftsführer Anlagenspiegel
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ALBIS Direct Leasing GmbH, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 28. Februar 2020 Vistra
Treuhand GmbH
Wolfgang von Thermann, Wirtschaftsprüfer Alexander Grewer, Wirtschaftsprüfer Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; wir weisen insbesondere auf § 328 HGB hin. BilanzAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019A. Grundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftsmodell, Ziele und Strategien Die ALBIS Direct Leasing GmbH ist eine Gesellschaft mit Sitz in 22087 Hamburg, Ifflandstraße 4. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Hamburg, Abteilung B, unter der Nr. 121600 eingetragen. 100 % der Geschäftsanteile stehen im Eigentum der ALBIS HiTec Leasing GmbH, Hamburg. Gegenstand der Gesellschaft ist der Abschluss und die Vermittlung von Leasingverträgen für Wirtschaftsgüter jeglicher Art. Umsätze werden nur im Inland erzielt. Zwischen der ALBIS HiTec Leasing GmbH (beherrschende Gesellschaft) und der ALBIS Direct Leasing GmbH (beherrschte Gesellschaft) ist mit Wirkung zum 1. Januar 2014 ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS Direct Leasing GmbH ist seit dem Jahr 2017 in eine umsatzsteuerliche und ertragsteuerliche Organschaft mit der ALBIS Leasing AG einbezogen. Die ALBIS Direct Leasing GmbH ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG. Die Erlaubnis zum Betrieb eines Finanzdienstleistungsinstituts wurde erteilt. Die ALBIS Direct Leasing GmbH ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unter der BAK-Nummer 121948 registriert. Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit sind die jeweiligen regulatorischen sowie gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen. Diese wurden in den operativen Prozessen implementiert. Anteile an verbundenen Unternehmen im Sinne des § 340a Abs. 4 Nr. 2 HGB wurden in Höhe von T€25 (Vorjahr T€25), entsprechend 100% des Stammkapitals, an der ALBIS Fullservice Leasing GmbH gehalten. Ziel der Beteiligung ist die Nutzung von Synergieeffekten und die Steigerung des weiteren Unternehmenswachstums. Zwischen der ALBIS Direct Leasing GmbH (beherrschende Gesellschaft), der ALBIS Fullservice Leasing GmbH (beherrschte Gesellschaft) ist ein Ergebnisabführungsvertrag geschlossen. Die ALBIS Direct Leasing GmbH ist im Bereich des Small bis Middle-Ticket-Leasinggeschäfts für branchenübergreifende Investitionsobjekte für die gewerbliche Verwendung tätig. Die Investitionsobjekte haben einen im Wert zwischen T€ 1 bis T€ 1.000. Der Tätigkeitschwerpunkt der ALBIS Direct Leasing GmbH liegt bei Objekten aus den Produktgruppen Sport- und Fitnessgeräte, Gastronomie- und Großküchentechnik, Maschinen/Anlagen, EDV (Hard- und Software), Büro- und Ladeneinrichtung, Sicherheitstechnik, Flurfördertechnik, Werksstattausrüstung und Medizintechnik. Das Leasinggeschäft der ALBIS Direct Leasing GmbH konzentriert sich auf das Direktleasing. Hierbei treten die Leasingnehmer direkt an die Gesellschaft heran. Die Gesellschaft finanziert sich über Forfaitierungsrahmenvereinbarungen, Kreditlinien und Vorfinanzierungskreditlinien mit Bankenpartnern und über die zur strukturierten Finanzierung des Leasinggeschäftes der ALBIS HiTec Leasing Gruppe gegründeten Hanse Finance S.A. (Compartments "Kogge" und "HiTLeases") in Luxemburg. Die Abwicklung des Neugeschäfts wird über standardisierte Prozesse mit eigenen sowie Standard-EDV-Tools vorgenommen. Bei der Geschäftstätigkeit werden die risikopolitischen Grundsätze der Gesellschaft beachtet. Die Erfolgsfaktoren sind niedrige Transaktionskosten durch definierte und automatisierte Prozesse, ein qualifiziertes und motiviertes Team, ein hohes Ertragspotenzial durch Nebenerlöse, die breite Risikostreuung sowie die selbst entwickelte und über Jahre erprobte IT Plattform (Workflow), die vollautomatische Vertragsprüfungen und Antragsbearbeitungen über das Internet mit den kooperierenden Händlern zulässt. Ziel der Gesellschaft ist es, die bestehenden Erfolgsfaktoren langfristig zu sichern, um die unter den risikopolitischen Gesichtspunkten mögliche Unternehmenswertmaximierung operativ umzusetzen. Das Reporting/Monitoring der Vertragsbestände der ALBIS Direct Leasing GmbH und ihrer Tochtergesellschaft erfolgt mit Unterstützung des Dienstleisters QuantFS GmbH, Hamburg, und liefert der Geschäftsführung umfassende Informationen für die Unternehmenssteuerung. 2. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte zum Jahresultimo 2019 wie im Vorjahr keine Mitarbeiter. 3. Steuerungssystem Die ALBIS Direct Leasing GmbH verfügt über ein Vertriebscontrolling, welches neben der Neugeschäftsentwicklung inkl. Margen und Zusatzerlöse auch die Performance der Vertriebsmitarbeiter im Vergleich zu den vereinbarten persönlichen Zielvereinbarungen sowie die Überwachung von Besuchsfrequenz im Vergleich zur Neugeschäftsentwicklung darstellt. Dieses wird monatlich an die Geschäftsleitung und die Regionalleiter kommuniziert. Die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren der Gesellschaft sind:
Die Prognose und die Analyse der Entwicklung gegenüber dem Vorjahr erfolgt im Prognosebericht. Die finanziellen Leistungsindikatoren werden auch intern unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit verwendet. Die Gesellschaft hat keine nichtfinanziellen Leistungsindikatoren identifiziert, die für das Verständnis des Geschäftsverlaufes oder der Lage von Bedeutung sind. Die Neugeschäftsentwicklung wird auf täglicher Basis an Hand des Antragseinganges, der erfolgten Bestellungen (genehmigte Leasinganträge) und an Hand der täglich erfolgten in Miete gesetzten Leasingverträge (abgerechnete Leasingverträge) beobachtet. Darüber hinaus werden die Erlöse aus Vormieten, Nachmieterlöse (Verlängerungsraten und Verwertungserlöse) und Erlöse aus der Vermittlung von Versicherungen monatlich ermittelt und überwacht. Die Liquiditätsentwicklung und Liquiditätsplanung wird ebenfalls regelmäßig mit der Geschäftsleitung abgestimmt. Geschäftspolitische Entscheidungen werden in regelmäßigen Absprachen zwischen Geschäftsführung und Abteilungsleitern vorbereitet. Vertriebliche Entscheidungen werden in regelmäßigen Regionalleitermeetings vorbesprochen. Der Geschäftsführung und dem Gesellschafter stehen monatliche Reportings zur Verfügung. Diese enthalten die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, die aktuelle Bilanz, den Plan-Ist Vergleich, die Entwicklung der offenen Posten und Rücklastschriften sowie die Entwicklung des Neugeschäftes. Darüber hinaus steht der Geschäftsführung monatlich eine Gesamtportfolioanalyse, die die Entwicklung des Bestandes aufzeigt, zur Verfügung. Das Reporting/Monitoring des Gesamtportfolios wird durch den Dienstleister QuantFS GmbH zur Verfügung gestellt. Durch die genannten Systeme ist die Geschäftsführung jederzeit in der Lage, kurzfristig auf Veränderungen zu reagieren. Die Geschäftsführer stimmen sich nahezu täglich über das Tagesgeschäft ab und informieren sich somit gegenseitig über Themen des jeweiligen Aufgabengebietes. Darüber hinaus finden monatlich Sitzungen der Geschäftsführung statt, in den Maßnahmen besprochen und entsprechende notwendige Beschlüsse gefasst werden. Ertragsteuerung Die Organisation, die technischen Systeme und die Arbeitsabläufe werden den Prozessen konsequent angepasst. Der dadurch erzielte Wettbewerbsvorsprung im technischen Bereich und die kostengünstige und schnelle Abwicklung von Leasinganträgen- und Leasingverträgen ermöglicht im Wettbewerb mit anderen deutschen Leasinggesellschaften eine attraktive Positionierung. Maßgeblich für den Unternehmenserfolg sind neben der Verfahrenseffizienz die Nebenerlöse vor (Vormiete) und nach (Nachmieterlöse) der festen Laufzeit der Leasingverträge sowie die Erträge aus der Vermittlung von Versicherungen. Weitere Erfolgsfaktoren sind zudem niedrige Transaktionskosten durch definierte und automatisierte Prozesse sowie ein qualifiziertes und motiviertes Team. Ein hohes Ertragspotenzial wird durch die vorgenannten Nebenerlöse, die breite Risikostreuung sowie die selbst entwickelte und über Jahre erprobte IT-Plattform erzielt. Diese ermöglicht eine vollautomatische Vertragsprüfung und Antragsbearbeitung über das Internet. Liquiditätssteuerung Die Refinanzierung des Leasinggeschäfts erfolgt durch den Verkauf von Leasingforderungen an die Hanse Finance S.A. Darüber hinaus werden Darlehen von Bankenpartnern genutzt. Es stehen Kontokorrentlinien für den Spitzenausgleich und die Vorfinanzierung neuer Verträge zur Verfügung. Daneben gibt es einen laufenden Liquiditätszufluss aus laufenden Nebenerlösen und eigenfinanzierten Verträgen. Die Steuerung der Liquidität erfolgt über entsprechende kurz-, mittel- und langfristige Planungen als Bestandteil des Reportings an die Geschäftsführung. Die Liquidität ermöglichte die Begleichung aller fälligen Verbindlichkeiten. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war 2019 - nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes - um 0,6 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft wuchs damit, wenn auch mit weniger Schwung, im zehnten Jahr in Folge. In den beiden vorangegangenen Jahren stieg das preisbereinigte BIP im Jahresdurchschnitt um 2,5 % (2017) beziehungsweise 1,5 % (2018). Die positiven Impulse kamen primär aus dem Inland: Sowohl die privaten Konsumausgaben (+1,6 %) als auch die Konsumausgaben des Staates (+2,5 %) waren höher als im Vorjahr. Auch die Bruttoanlageinvestitionen sind kräftig gestiegen: In Immobilien wurde preisbereinigt 3,8 % mehr investiert als ein Jahr zuvor. Die sonstigen Anlagen, zu denen die Investitionen in Forschung und Entwicklung gehören, lagen mit +2,7 % ebenfalls weit über Vorjahresniveau. Die Ausrüstungsinvestitionen - darunter fallen hauptsächlich Investitionen in Maschinen und Geräte sowie Fahrzeuge - stiegen hingegen nur um 0,4 %. Auf der Entstehungsseite des BIP war die wirtschaftliche Entwicklung 2019 zweigeteilt: Einerseits verzeichneten die Dienstleistungsbereiche (Information und Kommunikation sowie die Finanz- und Versicherungsdienstleister) mit jeweils mit +2,9 % und das Baugewerbe mit einem Plus von 4,0 % kräftige Zuwächse. Andererseits ging die Wirtschaftsleistung des produzierenden Gewerbes (ohne Baugewerbe) zurück (-3,6 %). Für diesen Rückgang ist vor allem die schwache Produktion in der Automobilindustrie verantwortlich. 1 Der Deutschen Bundesbank zufolge dürfte die deutsche Wirtschaft "ihre gegenwärtige Schwächephase allmählich überwinden." 2 Darauf deute auch der jüngste Anstieg des ifo Geschäftsklimaindexes um 1,2 auf 96,3 Punkte hin. 3 Die Binnennachfrage steige zwar nicht mehr so dynamisch an wie in der vorangegangenen Hochkonjunktur. Ausschlaggebend hierfür seien, aufgrund einer deutlich schwächeren Beschäftigungsentwicklung, die real verfügbaren Einkommen der Haushalte. Die Exporte dürften sich aber nach und nach aus ihrer Stagnation befreien und im Laufe des kommenden Jahres im Einklang mit der Auslandsnachfrage wieder stärker steigen. Damit sollte sich - so die Erwartung der Bundesbank - auch die Industrie fangen. Die merklich stützende Finanzpolitik und die sehr expansive Geldpolitik sorgen für zusätzlichen Auftrieb. Vor diesem Hintergrund erwarten die Bundesbank-Ökonomen ein kalenderbereinigtes Wachstum des BIP von 0,5 % im kommenden Jahr. In den Jahren 2021 und 2022 könne das Wachstum auf 1,5 % pro Jahr steigen. 4 Die Entwicklung des deutschen Leasingmarktes Die Leasingwirtschaft konnte ihr Neugeschäft Leasing und Mietkauf in 2019 erneut steigern - und zwar um 9,0 %. "Für € 74,4 Mrd. Euro realisierten die Leasinggesellschaften in Deutschland Investitionen in Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge, IT-Equipment und andere Wirtschaftsgüter, davon € 9,1 Mrd. mittels Mietkauf. Ein All Time High: Noch nie wurde so viel geleast wie in diesem Jahr. Leasing erweist
1 Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr.
018 vom 15. Januar 2020
sich erneut als Investitionsmotor, insbesondere für den deutschen Mittelstand. Denn Digitalisierung, Elektromobilität, Energieeffizienz und Umwelttechnik werden zu entscheidendem Anteil über Leasing finanziert. 5 Besonders gut entwickelte sich das Neugeschäft im Leasing von Büromaschinen, Computern, Servern und IT-Ausstattung. Die Produktgruppe legte, nach schwächeren Jahren um 13,0 % zu. Die Investitionszurückhaltung in den Vorjahren löste in dieser Produktgruppe einen enormen Nachholbedarf aus. Die öffentliche Hand und Unternehmen müssen in leistungsfähige Hard- und Software investieren, um bei fortschreitenden Digitalisierung nicht ins Hintertreffen zu geraten. Das Fahrzeugleasing stieg um 9,0 % im Vergleich zum Vorjahr. In der Produktgruppe Nachrichten- und Signaltechnik sowie sonstige Ausrüstungen stieg das Neugeschäft um 5,8 %. Lediglich das Leasing von Produktionsmaschinen ging um 1,6 % zurück und spiegelt damit die Entwicklung im Maschinenbau wider, die bei international instabilen Rahmenbedingungen, unter rückläufigen Auftragseingängen leidet. Leasing dominiert seit Jahren alle Finanzierungsformen. In 2019 betrug der Leasinganteil an den außenfinanzierten Investitionen 54 %. Der Anteil der Leasinginvestitionen an den gesamten Ausrüstungsinvestitionen (Mobilien-Leasingquote) lag 2019 bei 24 % und damit leicht über dem Anteil des Vorjahres (23,2 %). Für das Jahr 2020 rechnet die Branche mit einem stabilen Neugeschäft. 6 2. Wesentliche Entwicklungen im Geschäftsjahr Das Neugeschäftsvolumen konnte im Geschäftsjahr 2019 um 38 % auf T€ 14.525 (Vorjahr T€ 10.514) gesteigert werden. Die Qualität des Geschäftes ist weiter gesteigert worden. Im ersten Quartal 2019 wurde ein Finanzierungsvolumen von € 6,5 Mio. bei der Orange Finance S.A. abgelöst und über ING-DiBA AG ("ING") neu finanziert. Die Umfinanzierung verursachte im Geschäftsjahr einen nicht zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von T€ 176. Die günstigen Refinanzierungskonditionen der ING werden die anfänglichen Kosten durch Kosteneinsparungen und Erträge in den Folgejahren überkompensieren. Die ALBIS Direkt Leasing GmbH refinanzierte sich in 2019 weitgehend über die Hanse Finance S.A., Compartments "HiTLeases" und "Kogge" sowie über einen Covered Loan bei der ING und einen Finanzierungsrahmen bei der NORD/LB. Die Refinanzierungen über die ING, "Kogge" und die NORD/LB bieten bessere Konditionen als älterer Finanzierungen. Dies ist überwiegend auf die Entwicklung des Marktzinses in den letzten Jahren zurück zu führen und war auch maßgeblich für die Entscheidung, die Refinanzierung über die Orange Finance S.A. abzulösen. Infolge der Veränderung der Refinanzierungsart ist eine Veränderung im Bilanzbild der ALBIS Direkt Leasing GmbH zu erkennen. Namentlich ist ein Rückgang des passiven Rechnungsabgrenzungspostens (Ablösung Orange Finance S.A.) zugunsten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Finanzierung ING) erkennbar.
5 BDL-Pressemitteilung vom 04. Dezember 2019
3. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 3.1 Ertragslage Das Jahresergebnis - ohne Erträge und Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen - für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 liegt bei T€ 23 (Vorjahr T€ -320). Im Berichtsjahr lagen die Leasingerträge der ALBIS Direct Leasing GmbH bei T€ 12.259 (Vorjahr T€ 12.137). Es wurden 556 Neuverträge (Vorjahr 544) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von T€ 14.525 (Vorjahr T€ 10.514). Dies entspricht einem durchschnittlichen Vertragsvolumen von € 26.124 (Vorjahre 19.327). Die Zinserträge fielen um T€ 46 auf T€ 38 (Vorjahr T€ 82) und beinhalten im Wesentlichen Zinsen für den Subordinated Loan an die Hanse Finance S.A. Die ALBIS Direct Leasing GmbH hält 100 %ige Beteiligungen an der ALBIS Fullservice Leasing GmbH. Aus den Gewinnabführungen ihrer Tochtergesellschaft vereinnahmte die ALBIS Direct Leasing GmbH T€ 148 (Vorjahr T€ 0). Die sonstigen betrieblichen Erträge sind von T€ 603 auf T€ 436 gesunken. Hierbei sind insbesondere die Erträge aus Schadenersatz von T€ 555 auf T€ 401 gesunken Im Vorjahr ergaben sich Erträge aus Verlustübernahme aus dem Ergebnisabführungsvertrag mit der ALBIS HiTec Leasing GmbH in Höhe von T€ 649. Die Aufwendungen aus dem Leasing- und Mietkaufgeschäft lagen bei T€ 3.450 (Vorjahr T€ 3.497) und sind nahezu gleich zum Vorjahr geblieben. Die Abschreibungen auf Leasingvermögen, Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen betrugen T€ 6.487 (Vorjahr T€ 6.207). Die Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen ergaben sich in Höhe von T€ 186 (Vorjahr T€ 719). Im Vorjahr umfasste der Mehraufwand die im Rahmen von Revalutierungs-Programmen von der Orange Finance S.A. leistungsgestörten zurück erworbenen Leasingforderungen, die weiteren Risikovorsorgeaufwand nach sich zogen. Die ALBIS Direct Leasing GmbH hält eine 100 %ige Beteiligung an der ALBIS Fullservice Leasing GmbH. Aus dem bestehenden Ergebnisabführungsvertrag ergab sich im Vorjahr die Verpflichtung zur Übernahme von Verlusten in Höhe von T€ 329. Den Geschäftsverlauf beurteilt die Geschäftsführung insgesamt als gut. Die ALBIS Direct Leasing GmbH ist, nach Einschätzung der Geschäftsführung, für das Geschäftsjahr 2020 gut aufgestellt. 3.2 Finanzlage Die ALBIS Direkt Leasing GmbH refinanzierte sich in 2019 weitgehend über die Hanse Finance S.A., Compartments "HiTLeases" und "Kogge" sowie über einen Covered Loan bei der ING, der im Januar 2019 von € 25 auf maximal € 50 Mio. aufgestockt wurde. Seit Anfang 2019 wird zudem der noch im November 2018 vereinbarte Finanzierungsrahmen der ALBIS HiTec Leasing Gruppe mit der NORD/LB über ein Volumen von bis zu € 10 Mio. genutzt. Die am 31. Dezember 2019 bestehen Forfaitierungsrahmenvereinbarungen, Kreditlinien und Vorfinanzierungskreditlinien mit Bankenpartnern und Refinanzierungsrahmen mit der Hanse Finance S.A. (Compartment "Kogge" und "HiTLeases"), gewährleisten die die Refinanzierung des geplanten Neugeschäfts. Die Liquidität ermöglichte die Begleichung aller im Geschäftsjahr fälligen Verbindlichkeiten. Es bestehen mit mehreren Kreditinstituten Refinanzierungs- und Kreditvereinbarungen, die nicht ausgeschöpft wurden. Die täglich fälligen Bankverbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2019 T€ 1.402 (Vorjahr: T€ 1.255). Wesentliche Investitionen wurden im Jahr 2019 nicht durchgeführt und sind für das Geschäftsjahr 2020 auch nicht geplant. Die Finanzlage beurteilt die Geschäftsführung als geordnet. Die Eigenkapitalquote ist angemessen und das bestehende Leasinggeschäft ist finanziert. 3.3 Vermögenslage Die Bilanzsumme stieg von T€ 22.101 auf T€ 26.562. Die Aktiva der Gesellschaft sind im Wesentlichen durch das Leasingvermögen geprägt. Das Leasingvermögen der Gesellschaft hat einen Anteil an der Bilanzsumme von 85,39% (Vorjahr 80,73 %). Es stieg auf T€ 22.680 (Vorjahr T€ 17.843). Die Entwicklung wird von dem Neugeschäft des Berichtsjahrs, in erheblichem Umfang aber auch von der Geschäftsentwicklung vorangegangener Jahre bestimmt. Die Forderungen an Kreditinstitute sind von T€ 160 auf T€ 275 gestiegen. In den Forderungen an Kunden sind Forderung mit unbestimmter Laufzeit in Höhe von T€ 3.577 (Vorjahr T€ 4.055) enthalten. Der Ausweis beinhaltet Forderungen an verbundene Unternehmen in Höhe von T€ 1.569 (Vorjahr T€ 2.395). In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus Nachrangdarlehen T€ 727 (Vorjahr T€ 620) enthalten sind. Darüber hinaus bestehen Forderungen an Kunden T€ 2.008 (Vorjahr T€ 1.660). Anteile an verbundenen Unternehmen im Sinne des § 340a Abs. 4 Nr. 2 HGB wurden in Höhe von T€ 25 (Vorjahr T€ 25) an der ALBIS Fullservice Leasing GmbH gehalten. Die Sonstigen Vermögensgegenstände T€ 2 (Vorjahr T€ 15). Die Eigenkapitalquote der ALBIS Direct Leasing GmbH betrug zum 31. Dezember 2019 2,84% der Bilanzsumme gegenüber 3,42 % im Vorjahr. Das Eigenkapital belief ich auf T€ 755 (Vorjahr T€ 755). Für die bestehenden Kreditrisiken ist ausreichend Vorsorge getroffen. Die Risikotragfähigkeit ist unter dem Punkt "C. 2.2 Risikomanagementsystem" dargestellt und unter Berücksichtigung des bestehenden Substanzwertes als sehr gut zu beurteilen. Eine höhere bilanzielle Eigenkapitalausstattung ist daher auf Ebene der ALBIS Direct Leasing GmbH nicht erforderlich. Es besteht zudem jedoch ein Haftungsverbund mit Konzernunternehmen, die bis zur ALBIS Leasing AG mit Ergebnisabführungsverträgen verbunden sind. Die Passiva werden vorrangig mit 44,2 % (Vorjahr 13,2 %) von den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestimmt. Die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten beliefen sich auf T€ 11.750 (Vorjahr: T€ 2.926). Die Steigerung um T€ 8.824 beruht auf der zunehmenden Inanspruchnahme der Refinanzierungen "ING" und "Nord LB". Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerten sich von T€ 98 auf T€ 9. Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 4.319 (Vorjahr T€ 4.733) enthalten Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 3.677 (Vorjahr T€ 4.305). Die Rückstellungen für Pensionsansprüche T€ 178 (Vorjahr T€ 171) betreffen ausschließlich unverfallbare Anwartschaften für ausgeschiedene Mitarbeiter. Pensionszusagen an aktive Mitarbeiter bestehen nicht. Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden in ausreichendem Maße Rückstellungen gebildet. Die anderen Rückstellungen sind gebildet für:
Das Stammkapital (§ 272 Abs. 1 HGB i.V.m. § 5 GmbHG) beträgt € 640.000,00. Die Vermögenslage beurteilt die Geschäftsführung als geordnet. C. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Prognosebericht Die Geschäftsführung hat im September mit den Regionalleitern und den Vertriebsmitarbeitern eine Neugeschäftsplanung als bottom up Planung für das Geschäftsjahr 2020 erstellt. Auf Basis dieser Neugeschäftsplanung wurde dann eine entsprechende Ertrags- und Kostenplanung erstellt. Für 2020 plant die Gesellschaft einen weiteren Ausbau des Direktgeschäftes mit den vorhandenen Ressourcen. Für das Jahr 2019 wurde ein Neugeschäft von € 16,4 Mio. prognostiziert, das tatsächliche Neugeschäft betrug T€ 14.525. Die Erfüllung des Plans ist im Direktleasinggeschäft der Gesellschaft nicht vollständig gelungen. Dennoch konnte das Neugeschäft um 38 % gesteigert werden. Für das Jahr 2020 plant die Geschäftsführung mit einem Neugeschäft in Höhe von € 16,1 Mio. Die Gesellschaft hatte für das Kalenderjahr 2019 ein Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von € 2,6 - 2,8 Mio. (davon aus der Ergebnisabführung der ALBIS Fullservice Leasing GmbH € 2,2 - 2,3 Mio. und aus eigenem Ergebnis € 0,4 - 0,5 Mio.) prognostiziert und ein Ergebnis von T€ 171 (davon aus der Ergebnisabführung der ALBIS Fullservice Leasing GmbH T€ 148 und aus eigenem Ergebnis T€ 23) erwirtschaftet. Das prognostizierte Ergebnis wurde nicht erreicht. Grund für die Abweichung vom Plan ist im Wesentlichen, soweit es das eigene Ergebnis betrifft, die ungeplante Ablösung der Finanzierung bei der Orange Finance S.A. Abgelöst wurden € 6,5 Mio. Die Neue Finanzierung erfolgte über ING-DiBA AG ("ING"). Die Umfinanzierung verursachte im Geschäftsjahr einen nicht zahlungswirksamen Aufwand in Höhe von € 0,2 Mio. Die günstigen Refinanzierungskonditionen werden die anfänglichen Kosten durch Kosteneinsparungen und Erträge in den Folgejahren überkompensieren. Im Umfang von € 2,1 Mio. ergab sich eine Planabweichung aus dem Beteiligungsergebnis der ALBIS Fullservice Leasing GmbH. Die Gesellschaft erwartet für 2020 ein Ergebnis in Höhe von €2,9 - 3,3 Mio. (davon aus der Ergebnisabführung der ALBIS Fullservice Leasing GmbH € 1,9 - 2,1 Mio. und aus eigenem Ergebnis € 1,0 - 1,2 Mio.). Für das Geschäftsjahr 2019 wurde eine leicht rückläufige Eigenkapitalquote prognostiziert. Die Eigenkapitalquote ergab sich mit 2,84 % (Vorjahr 3,42%). Der prognostizierte Wert wurde damit erreicht. Die Geschäftsführung geht von einem Rückgang der Eigenkapitalquote für 2020 aus. Die sinkende Eigenkapitalquote ist durch den Anstieg der Bilanzsumme infolge des wachsenden Neugeschäfts, bei gleichzeitig absolut unverändertem Eigenkapital, bestimmt. 2. Risikobericht 2.1. Risikomanagement und Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) Die Geschäftsführung der ALBIS Direct Leasing GmbH hat ein auf die unternehmensspezifischen Anforderungen zugeschnittenes Risiko-Chancen-Management-System (RCMS) implementiert, um Entwicklungen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, frühzeitig zu erkennen. Das RCMS dient auch zur Unternehmenssteuerung und wird laufend den aktuellen Erfordernissen angepasst. Das Risikomanagement ist integraler Bestandteil der allgemeinen Geschäftspolitik der ALBIS Direct Leasing GmbH. Ziel des Risikomanagements ist es, den Unternehmenswert über risikobewusste Entscheidungen zu erhalten und zu steigern. Vorrangig soll eine möglichst hohe Risikotransparenz geschaffen werden, die das Erkennen von Chancen und Risiken sowie das bewusste Eingehen oder Vermeiden von Chancen und Risiken aufgrund der Kenntnis von Risikoursachen und Wirkungszusammenhängen erlaubt. So soll erreicht werden, dass potenziell bestandsgefährdende Bedrohungen aus Risiken ebenso wie ein mögliches Versäumen von Chancen rechtzeitig erkannt und geeignete Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um das Unternehmensergebnis insgesamt zu verbessern beziehungsweise Verluste zu vermeiden. Die Risiken der ALBIS Direct Leasing GmbH und ihrer Tochtergesellschaft werden nach den in Abschnitt "3. Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten" beschriebenen Kategorien systematisiert, erfasst und mit dem IT-basierten RCMS nach den in Abschnitt "2.2 Risikomanagementsystem" beschriebenen Kriterien analysiert, quantifiziert, gesteuert und kommuniziert. Führungskräfte und Mitarbeiter unterschiedlicher Funktionen und Tochtergesellschaften werden in das RCMS einbezogen, um - dem Bestreben der Geschäftsleitung entsprechend - ein einheitliches Risikogrundverständnis zu schaffen. So können die Belange der ALBIS Direct Leasing GmbH sowie die Besonderheiten der einbezogenen Unternehmen berücksichtigt und das unternehmens- und bereichsübergreifende Risikobewusstsein gestärkt werden. Da die wirtschaftliche Lage der ALBIS Direct Leasing GmbH auch durch die Entwicklung ihrer Tochtergesellschaft bestimmt wird, erfolgt für die Tochtergesellschaft eine Risikosteuerung im Rahmen der Risikosteuerung des Teilkonzerns. Der gesamte RCMS-Prozess wird von einer Software begleitet, die einen schnellen Datenzugriff ermöglicht und hilft, den Aufwand für das Systemhandling bei Risikoinventuren und für die regelmäßig zu betreibende Datenpflege (Abgrenzung von Betrachtungszeiträumen, Auswertungsanforderungen, Berichtsfunktion, Export-/Importfunktion etc.) zu reduzieren. Mit diesem RCMS kann die ALBIS Direct Leasing GmbH sämtliche für sie relevanten Risiken sowie wahrnehmbare Chancen, die sich aus der Geschäftstätigkeit ergeben können, identifizieren, analysieren, quantifizieren, steuern und kommunizieren. Im Rahmen des RCMS integriert die ALBIS Direct Leasing GmbH Maßnahmen, Verfahren und Systeme, die zur Überwachung dieser Risiken und Chancen angewendet werden. Die Geschäftsführung erhält darüber hinaus monatlich einen Bericht über die wesentlichen Entwicklungen in den einzelnen Gesellschaften. 2.2 Risikomanagementsystem Das Gesamtrisiko wird auf Grundlage des RCMS in Kombination mit den eingesetzten Planungs-, Steuerungs- und Kontrollsystemen eingeschätzt. Die von der ALBIS Direct Leasing GmbH angewendete Methode zur Quantifizierung der Risiken und Chancen bedient sich einer Matrix-Struktur. Die Bewertungsmatrix ist portfolio-orientiert aufgebaut und besteht aus 16 Feldern. Das Kriterium "Höhe der Auswirkung" wird auf der X-Achse erfasst, die Dimension "Eintrittswahrscheinlichkeit" auf der Y- Achse. Die Einzelrisiken werden bezogen auf den zugrunde gelegten Bewertungsmaßstab "Höhe der Auswirkung" in vier Kategorien eingeteilt (Bruttomethode):
Die Dimension "Eintrittswahrscheinlichkeit" wird analog in vier Beurteilungsstufen aufgeteilt:
Die Risiken und Chancen werden bezüglich ihrer Wirkung auf das Eigenkapital sowie auf das zugrunde liegende Jahresergebnis gemessen. Bestehende Risiken werden konsequent überwacht und durch Maßnahmen minimiert beziehungsweise vermieden. Per 31. Dezember 2019 besteht demnach kein wesentliches Risiko. Die Verantwortung für das Risikomanagement der ALBIS Direct Leasing GmbH obliegt der Geschäftsführung. Für die Einschätzung der Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken wird die Geschäftsführung vom Leiter Rechnungswesen unterstützt. Bei allen anderen Risiken erfolgt eine Abstimmung mit den einzelnen Abteilungen. Die Kernaufgaben des Kreditmanagements sind die Entscheidung von Einzelanfragen und Rahmenlinien gemäß den erteilten Kompetenzen in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung. In ihrer Verantwortung sorgt die Geschäftsführung weiterhin für die Einrichtung eines angemessenen Risikomanagement-und Controlling Systems. Oberste Leitlinie der Risikopolitik der ALBIS Direct Leasing GmbH ist es, dass der Eintritt des Unerwarteten den Fortbestand der Gesellschaft nicht gefährdet. Somit sind im Rahmen der Risikosteuerung folgende Prozesse aufgesetzt worden: Risikoidentifikation, Risikoanalyse, Risikobemessung, Risiko Monitoring, Risikomanagement und das entsprechende Reporting. Das Organisationshandbuch der ALBIS Direct Leasing GmbH gibt die weitgehenden organisatorischen Regelungen des Unternehmens vor und enthält entsprechende Beschreibungen des Geschäftsablaufes und Arbeitsanweisungen. Das systemgestützte Risiko- und Chancenmanagement der ALBIS Direct Leasing GmbH wird quartalsweise geführt. Dies ermöglicht der Geschäftsführung und dem Gesellschafter eine zeitnahe Beurteilung der Risikoposition. Risikodeckungspotential
Risikoarten (gemäß MaRisk)
Ergebnis: Risikotragfähigkeit ist gegeben.
ALBIS Direct Leasing GmbH, Risikotragfähigkeitsrechnung, Stand 31.12.2019 Das Missbrauchspotenzial im Leasinggeschäft wird durch den Ausschluss von Bartransaktionen minimiert. Der Einzug der Leasingraten erfolgt zu Lasten von Konten bei in Deutschland ansässigen Kreditinstituten, die im Vorwege die Identifizierung ihrer Kunden und eine Plausibilisierung der Mittelherkunft gemäß dem Geldwäschegesetz (GWG) vornehmen müssen. Eingänge von Zahlungen per Überweisung erfüllen grundsätzlich die gleichen Kriterien. Soweit Zahlungen nicht aufgrund der systemseitig automatisierten Prozesse im Rahmen der Abwicklung des Leasinggeschäfts erfolgen oder sonst auffällige Zahlungen werden manuell von geschulten Mitarbeitern bearbeitet. Bei Auffälligkeiten in diesem Zusammenhang wird der Geldwäschebeauftrage sofort hinzugezogen. Zusätzlich werden die Prozesse und die Einhaltung der Vorgaben von der Internen Revision geprüft. Die Geschäftsführung sieht auf Grund des derzeitigen wirtschaftlichen Umfeldes und auf Grund der ständigen Risikokontrollmechanismen eine normale Risikolage und keine bestandsgefährdenden Risiken. 3. Risikokategorien, Risikoberichterstattung in Bezug auf die Verwendung von Finanzinstrumenten 3.1 Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken Das Kredit-/Adressenausfallrisiko misst Risiken aus Verlusten oder entgangenen Gewinnen aufgrund von "Defaults" (Ausfall oder Bonitätsverschlechterung) von Geschäftspartnern sowie die Veränderung dieser Risiken. Ziel der eingesetzten Systeme ist es, die Steuerung und damit die Vermeidung von Adressausfallrisiken unter gleichzeitiger Optimierung der bei den Leasingverträgen gewünschten Annahmequoten zu ermöglichen. Die Entwicklung der Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken wird im Rahmen der MaRisk-Anforderungen intensiv analysiert und adjustiert. Das gilt auch für die Methoden und Verfahren zur Risikoüberwachung. Die eingesetzten Risikocontrollingsysteme und die vorhandenen Geschäftsprozesse werden zur Vermeidung von Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken permanent überwacht und verbessert. Gemäß der festgelegten Geschäftspolitik fokussiert sich die ALBIS Direct Leasing GmbH auf klein- und mittelvolumige Leasingverträge mit Vollamortisation (d. h. ohne Restwertvereinbarungen) und begrenzt damit die einzelgeschäftsbezogenen Risiken. Das Ausfallrisiko einzelner Leasingnehmer ist damit für das Unternehmen leichter zu tragen. Durch die Kooperation mit vielen Händlern wird hier das Ausfallrisiko der Händler (insbesondere werden deren Haftungen z. B. aus Gewährleistungen) breit verteilt. Der Wegfall einzelner Partner hätte damit auch für die Gesellschaft keine existenzgefährdende Wirkung. Das Ausfallrisiko ist zudem begrenzt, weil die Gesellschaft Eigentümerin der Leasingobjekte ist beziehungsweise Sicherheiten an den Mietkaufobjekten hat. Treten Verluste aus Kreditrisiken / Adressenausfallrisiken ein können diese ganz oder teilweise aus der Verwertung der Leasing- und Mietkaufgegenstände kompensiert werden. Die Überwachung der Adressenausfallrisiken wird im Rahmen der MaRisk-Anforderungen intensiv analysiert und adjustiert. Das gilt auch für die Methoden und Verfahren zur Risikoüberwachung. Das im Unternehmen gemeinsam mit der Schufa entwickelte und von den Kreditentscheidern eingesetzte Scoringsystem dient zur Identifizierung von Kredit- und Adressenausfallrisiken. Sehr erfahrene und langjährig für das Unternehmen tätige Mitarbeiter in der Kreditabteilung reduzieren durch qualifizierte Kreditentscheidungen sowie regelmäßige Bonitätsprüfungen darüber hinaus das bestehende Forderungsausfallsrisiko. Seit Jahren bestehen standardisierte Prozesse, die es ermöglichen, offene Forderungen umgehend zu identifizieren und dann umgehend einzutreiben. Für mögliche Ausfälle wird in den Planungen ein Ausfallrisiko zwischen 1,0 % für das Jahr 2020 bis zu, pro Jahr um 0,25 % ansteigend, 2,0 % im Jahr 2024 angenommen. In der Substanzwertrechnung wird ein Ausfallrisiko von 3,5 % des Leasingbestandes berücksichtigt. Diese Risikovorsorge kompensiert nach unseren Erfahrungen die tatsächlichen Ausfälle. Für die Zukunft wird eine gleichbleibende Brutto-Ausfall-Rate erwartet. Als Obergrenze für das selbst zu tragende Kreditausfallrisiko sind maximal € 1,0 Mio. pro Kreditnehmereinheit vorgesehen. In besonderen Einzelfällen kann unter Mitwirkung der Geschäftsleitung auch ein Obligo von € 3 Mio. erreicht werden. An Dritte regresslos verkaufte Forderungen (d. h. vollständige Übertragung des Ausfallrisikos) sind bei der Berechnung der vorstehenden Limite nicht mit einzuberechnen. Der Geschäftsführung stehen regelmäßige Risikoberichte über die Entwicklung des Portfolios, über den Umfang der Großengagements, die Entwicklung des Neugeschäftes, die Entwicklung der Risikovorsorge sowie die von der generellen Strategie abweichenden Kreditentscheidungen und mögliche Limitüberschreitungen zur Verfügung. 3.2 Marktpreisrisiken Marktpreisrisiken können zu Verlusten führen, wenn sich, hervorgerufen durch Marktpreisschwankungen, negative Wertänderungen von Vermögenspositionen ergeben. Eine wesentliche Vermögensposition bilden bei der ALBIS Direct Leasing GmbH die Beteiligungen an der ALBIS Fullservice Leasing GmbH. Es besteht das Risiko, dass der Buchwert der Tochtergesellschaft, bei unzureichender Ertragslage, nicht durch im Rahmen von Impairment-Tests zu ermittelnde Werte unterlegt werden kann. Dies hätte Abschreibungen auf die Beteiligungsansätze zur Folge. Die Beteiligungsbewertung erfolgt gemäß § 253 Abs. 3 HGB nach den für das Anlagevermögen geltenden Grundsätzen zu Anschaffungskosten oder zum niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag. Der Geschäftsführung der ALBIS Direct Leasing GmbH stehen zum Zwecke der Überwachung und Steuerung der Tochtergesellschaft jährliche und monatliche Reportings zur Verfügung. Diese enthalten die Neugeschäftsplanung, die Ergebnisplanung, aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung, aktuelle Bilanz, Plan-Ist Vergleiche, Entwicklung der offenen Posten und Rücklastschriften sowie Entwicklung des Neugeschäftes. Darüber hinaus steht der Geschäftsführung monatlich eine Gesamtportfolioanalyse, die die Entwicklung des Bestandes aufzeigt, zur Verfügung. In der Geschäftsleitung der Mutter- und Tochtergesellschaft besteht zudem wenigstens teilweise Personenidentität. Durch die genannten Vorkehrungen ist die Geschäftsführung jederzeit in der Lage, kurzfristig auf Veränderungen zu reagieren. Der Austausch mit dem Gesellschafter erfolgt regelmäßig unterjährig. Marktpreisrisiken bestehen bei der ALBIS Direct Leasing GmbH zudem aufgrund des Leasinggeschäftes. Die negative Veränderung von kalkulatorischen Restwerten durch einen allgemeinen Preisverfall im Zweitmarkt oder Zinsänderungsrisiken aus den festverzinslichen Leasinggeschäften gegenüber der nicht immer ganz erreichbaren laufzeitkongruenten Refinanzierung zu festen Zinssätzen können zu Verlusten führen. Die ALBIS Direct Leasing GmbH schließt überwiegend Vollamortisationsverträge ab. Bei diesen Verträgen bestehen keine Restwertrisiken. Darüber hinaus besteht eine Konzernanweisung, wonach offene Restwertrisiken grundsätzlich zu vermeiden sind. Im Leasing- und Mietkaufgeschäft der ALBIS Direct Leasing GmbH können sich Marktpreisrisiken aus eigenfinanzierten Verträgen ergeben. Die Eigenfinanzierung hat jedoch nur ein geringes Volumen. Darüber hinaus sind Risiken aus der Zwischenfinanzierung des Leasinggeschäfts bis zur Darlehensfinanzierung oder Forfaitierung denkbar. Da die Zwischenfinanzierung aber kaum länger als 2 Wochen ist, bleibt auch das Risiko gering. Letztlich kann sich ein Risiko aus nicht völliger fristenkongruenter Refinanzierung ergeben. Dies wird aber grundsätzlich gemieden soweit möglich. Dennoch können sich Risiken aus vorzeitigen Vertragsauflösungen ergeben, auch hier handelt es sich außerhalb der Schadenabwicklung aber um Einzelfälle. Verkäufe an die Hanse Finance S.A. sind immer kurzfristig möglich, daher kann die ALBIS Direct Leasing GmbH bei signifikanten Zinsänderungen am Markt sofort reagieren um Margenverlusten entgegenzuwirken. Währungsrisiken werden nicht eingegangen. Die Leasinggeschäfte werden ausschließlich in EURO und im Inland abgeschlossen. Die Refinanzierung wir ausschließlich in EURO abgeschlossen. 3.3 Beteiligungsrisiken/Haftungsrisiken Die Beteiligungsrisiken/Haftungsrisiken beschreiben ergänzend zum Marktpreisrisiko Verluste, die aus Ergebnisabführungsverträgen (Verlustübernahmen) oder Haftungsrisiken (z. B. aus Patronatserklärungen) entstehen können oder die ohne bestehende Ergebnisabführungsverträge entstehen, wenn aus Tochtergesellschaften, aufgrund unzureichender Ertragslage, die erwarteten Beteiligungserträge nicht realisiert werden können. Die Risiken werden im Rahmen des unter "3.2. Marktpreisrisiken" beschriebenen Beteiligungscontrollings überwacht und gesteuert. Die Geschäftsführung steht im engen Kontakt zu den jeweiligen Beteiligungen und nimmt dort teilweise auch Führungspositionen ein. Darüber ist die zeitnahe Information sämtlich relevanter Geschäftsvorfälle sowie Risikopotenziale möglich. Die Haftungsrisiken gem. § 251 HGB sind im Anhang beschrieben. 3.4 Liquiditätsrisiken Liquiditätsrisiken können zu Verlusten führen, wenn liquide Mittel zur termingerechten Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen und zu ungünstigen Konditionen beschafft werden müssen. Liquiditätsrisiken entstehen überwiegend aus der Refinanzierung des Leasinggeschäfts und dem verspäteten oder nicht erfolgten Eingang von fälligen Zahlungsansprüchen gegen Kunden insbesondere den Mietern und Leasingnehmern. Die Liquiditätsrisiken werden laufend aktiv überwacht und gesteuert. Hierzu besteht ein differenziertes Steuerungsinstrumentarium, in dessen Mittelpunkt die kurz- und mittelfristige Liquiditätsplanung sowie die monatlichen Berichte über die aktuelle Bankenliste nebst bestehender Forfaitierungs- und Kreditlinien steht, um damit die Liquidität und die Auslastung der freien Liquiditätslinien jederzeit feststellen zu können. Bei der Entwicklung der Risiken ist zwischen dem Neu- und Bestandsgeschäft zu unterscheiden. Das Bestandsportfolio ist grundsätzlich laufzeitkongruent refinanziert, so dass wesentliche Risiken hieraus nicht erkennbar sind. Es wird zwischen klassischem Liquiditätsrisiko und dem Refinanzierungsrisiko unterschieden. Als klassisches Liquiditätsrisiko wird die Gefahr bezeichnet, dass die ALBIS Direct Leasing GmbH aufgrund von fremdinduzierten Marktstörungen oder durch unerwartete Ereignisse im Leasinggeschäft ihren kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Das Refinanzierungsrisiko bezeichnet die Gefahr, dass ein Liquiditätsbedarf, der bereits heute bekannt ist, nicht strukturkongruent eingedeckt wird und sich damit an irgendeiner Stelle auf der Zeitachse eine Liquiditätsunterversorgung (Liquiditäts-GAP) einstellt. Controllinginstrumente zur Identifizierung von Liquiditätsengpässen oder Liquiditätsüberflüssen sind täglich vorhanden. Liquiditätsschwellwerte sind definiert, die unternehmensseitig ohne Meldung nicht unterschritten werden dürfen. Monatlich werden Reportings bzgl. der Liquiditätslage zur Verfügung gestellt. Zur Abschätzung des Liquiditätsbedarfs meldet der Ressortleiter Rechnungswesen, wenn der Liquiditätsbedarf vom vereinbarten Schwellenwert abweicht oder durch Sonderaufwendungen abzuweichen droht. Damit sind Instrumente zur Sicherung und Kontrolle der Liquidität vorhanden. Eine Liquiditätsenge aufgrund fehlender ausreichender Refinanzierbarkeit reduziert die Neugeschäftsmöglichkeiten. Damit verbunden ist das Risiko, dass der Rohertrag sinkt. Ein sinkender Ertrag führt bei gleichen oder nicht ausreichend angepassten Kosten zu einer Verschlechterung der Ergebnisse der Gesellschaft. In der aktuellen Marktsituation kommt deshalb der Überwachung des Neugeschäftsvolumens im Rahmen des Risikomanagements eine besondere Bedeutung zu. Sie ist deshalb Bestandteil des monatlichen Risikoreportings. Trotz der von der Geschäftsführung gesehenen möglichen Folgen eines rückläufigen Neugeschäfts, muss der Grundsatz der Sicherstellung der Liquidität, dem Grundsatz der Geschäftsausweitung vorgehen. Deshalb darf Neugeschäft nur im Rahmen der vorhandenen Liquidität und damit zugesagter, freier Linien eingegangen werden. Bestellungen von Leasingobjekten oder Finanzierungszusagen werden nur dann ausgesprochen, wenn entweder eine konkrete Refinanzierungszusage zum Einzelgeschäft vorliegt oder wenn durch eigene Kreditentscheider geprüft wurde, dass die aus einem Geschäftsabschluss resultierenden Forderungen unter einen bestehenden Refinanzierungsrahmenvertrag fallen und damit sofort refinanzierbar sind. Die täglich fälligen Forderungen an Kreditinstitute zum 31. Dezember 2019 beliefen sich auf € 0,2 Mio. (Vorjahr € 0,1 Mio.) Das Verhältnis der Zahlungsmittel und kurzfristigen Forderungen zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten, bezogen auf Fälligkeiten bis zu einem Jahr, beträgt 66,51 % (Vorjahr 53,07 %). 3.5 Operationelle Risiken / Geschäftsrisiken Operationelle Risiken umfassen Verluste, die entstehen können, wenn interne Prozesse oder technische Einrichtungen (z.B. IT-Struktur) versagen oder wenn Verluste infolge menschlichen Versagens, höherer Gewalt oder vorsätzlich schädigender Handlungen entstehen. Bei den operationellen Risiken stehen weiterhin die IT- und Prozessrisiken im Mittelpunkt der Überwachung. Zur Reduzierung der IT-Ausfallrisiken hat die ALBIS Direct Leasing GmbH den IT- Service auf die ALBIS Service GmbH ausgelagert, die über ausreichende Kapazitäten verfügt, und die Vorgabe hat, die Betriebssicherheit laufend zu verbessern und das Katastrophenmanagement laufend weiter zu entwickeln. Sofern externe Dritte mit der Durchführung von Dienstleistungen für die Gesellschaft beauftragt werden, ist bei der Auswahl darauf zu achten, dass diese für die ihnen übertragenen Aufgaben über die erforderliche Erfahrung und entsprechend ausgebildetes Personal verfügen, sowie von ausreichender Bonität und Größe sind. Die Einzelheiten der übertragenen Dienstleistungen und deren Kosten sind vertraglich genau zu regeln. Die Dienstleistungsverträge müssen (auch im ALBIS Leasing Konzern) zudem gegebenenfalls die Outsourcinganforderungen der MaRisk erfüllen. Die Mitarbeiter werden kontinuierlich in Bezug auf Betrugsverdachtsmomente sensibilisiert. Darüber hinaus bestehen diesbezügliche Arbeitsanweisungen sowie Kontrollinstrumente. Im Rahmen der Zentralisierung aller Prozesse wurden diese an die ALBIS Service GmbH, ALBIS Leasing AG sowie externe Dienstleister ausgelagert. Es besteht die Verpflichtung der Dienstleister, Betrugsverdachtsmomente umgehend an die Geschäftsführung der ALBIS Direct Leasing GmbH zu melden. Dies gilt insbesondere für operative Risiken sowie auch Kreditlimitüberschreitungen oder Liquiditätsengpässe. Veränderungen von operativen Prozessen bzw. die Einführung von neuen Produkten und Märkten erfolgt nur nach vorab geprüften und freigegebenen Fachkonzepten. Diese analysieren sämtliche aus den Veränderungen resultierenden Chancen und Risiken. Die Fachkonzepte werden im Rahmen von Projektarbeiten erstellt und auch erst nach Testphase von den jeweiligen Entscheidungsträgern freigegeben. Bei den Geschäftsrisiken liegt das Hauptaugenmerk auf der kontinuierlichen Überwachung des Marktumfeldes der Gesellschaften, so dass frühzeitig auf Marktveränderungen reagiert werden kann. Wesentliche Geschäftsrisiken entstehen bei allen Gesellschaften aus der aktuellen Wettbewerbs-/ Konjunkturentwicklung und damit der Entwicklung des Neugeschäfts und den damit verbundenen Risiken und Erträgen. Die Geschäftsplanung der ALBIS Direct Leasing GmbH erfolgt auf der Grundlage eines einheitlichen Planungsprozesses und wird auf der Basis von Kernvorgaben durch die ALBIS HiTec Leasing GmbH in einem Bottom-Up Prozess vorgenommen. Die von der ALBIS Leasing Gruppe vorgegebenen Rahmenbedingungen werden über eine jeweils aktuell erstellte Marktanalyse unter Berücksichtigung des aktuellen und zu erwartenden Konjunkturumfeldes verprobt. Ein Risiko besteht im Hinblick auf die zum Einsatz kommende leasingspezifische Software und die weitere IT-Infrastruktur. Diese Systeme sind für eine effiziente Bearbeitung des Leasingbestandes von hoher Bedeutung. Ein Ersatz dieser Systeme ist nur mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand möglich. Zudem kann es bei Ausfällen zu einer Störung der Bearbeitung von Leasinganträgen kommen, sodass Neugeschäft nicht in dem möglichen Umfang geschlossen werden kann. 3.6 Weitere Risiken Risiken können sich im Bereich der Refinanzierung des Leasinggeschäfts ergeben. Steht ausreichende Refinanzierung nicht zur Verfügung, kann Neugeschäft nicht in dem möglichen Umfang geschlossen werden. Dies hätte negativen Einfluss auf Kundenbeziehungen und die Ertragslage der Gesellschaft. Betrugsrisiken bestehen im Finanzierungsgeschäft immer. Zur Reduzierung dürfen Geschäfte daher nur abgeschlossen werden, wenn die Existenz des Kunden und der wirtschaftliche Hintergrund des jeweiligen Geschäfts bekannt sind. Werden Dritte bei Geschäften als Vermittler zwischengeschaltet, sind diese vor Geschäftsannahme ausreichend zu überprüfen. Die entsprechende Prüfung ist implementiert und Vermittlergeschäfte werden laufend kontrolliert. Das Risiko, zur Geldwäsche missbraucht zu werden besteht grundsätzlich auch im Leasinggeschäft. Aufgrund des unbaren Zahlungsverkehrs über Bankkonten (in der Regel Lastschrifteinzug der Leasingraten) ist dieses Risiko jedoch als relativ gering einzustufen. Trotzdem ist jeder Mitarbeiter dazu gehalten, alles zu tun, damit ein derartiger Missbrauch verhindert wird. Die Vorgaben des GWG und des KWG sind dabei zu beachten. Die Geschäftsführung ist für die Unterrichtung der Mitarbeiter und deren Beteiligung an den vorgegebenen Schulungsmaßnahmen verantwortlich. Zur Vermeidung von Rechts- und Prozessrisiken müssen alle Verträge mit Dritten schriftlich auf Basis rechtlich geprüfter Vertragsunterlagen abgeschlossen werden. Die Geschäftsleiter haben organisatorisch sicherzustellen, dass die verwandten Vertragsunterlagen regelmäßig daraufhin rechtlich und sachlich überprüft werden, ob diese noch dem aktuellen Stand entsprechen. Das gilt insbesondere für die verwandten Leasing-, Mietkauf- und Sicherheitenverträge. Negative konjunkturelle Entwicklungen führen tendenziell zu einem Rückgang des Neugeschäfts. Gleichzeitig kann es zu einer Beeinträchtigung der Zahlungsströme seitens der Leasingnehmer kommen. Beide Auswirkungen können zu einer Beeinträchtigung der Ertragslage der Gesellschaft führen. Steuerrisiken sind Risiken, bei denen anfallende Steuern nicht oder nicht in der ausreichenden Höhe erkannt worden sind und deshalb nicht oder nicht in der richtigen Höhe abgeführt oder Dritten als Umsatzsteuer oder im Rahmen der Preiskalkulation entsprechend belastet wurden. Im Leasinggeschäft gehören dazu aufgrund ihrer Komplexität insbesondere die Gewerbesteuer und die Umsatzsteuer. Die Geschäftsleiter sind angehalten, keine steuerlichen Risiken einzugehen und sich ausreichend steuerlich beraten zu lassen. Auch hier haben die Gesellschaften die steuerlich korrekte Handhabung sicherzustellen. Im 1. Quartal 2020 ist in China eine neuartige Epidemie ausgebrochen. Wir nehmen die aktuelle Risikolage durch das Corona-Virus (SARS-CoV-2) sehr ernst, analysieren diese laufend hinsichtlich der Auswirkungen auf unsere Geschäftstätigkeit. Wir haben mögliche Reaktionen und Notfallpläne erarbeitet und passen diese laufend an die Entwicklung an. Die Notfallpläne sind teilweise aktiviert. Die aktuelle Lage hat uns noch nicht veranlasst unsere Planung oder unsere Prognosen anzupassen. Die ersten zwei Monate des Jahre 2020 sind plangemäß verlaufen. Sollte die Entwicklung ab März 2020 zu erheblichen Auswirkungen auf unsere betrieblichen Abläufe oder die unserer Geschäftspartner führen, wird dies Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage der Gesellschaft haben. Der Umfang der Auswirkungen kann gegenwärtig nicht quantifiziert werden. Die weitere Entwicklung ist abzuwarten, sie kann im weiteren Verlauf des Jahres zu einer Anpassung der Prognosen führen. 4. Chancenbericht Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war 2019 - nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes - um 0,6 % höher als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft wuchs damit, wenn auch mit weniger Schwung, im zehnten Jahr in Folge. Die Binnennachfrage steige zwar nicht mehr so dynamisch an wie in Vorjahren, die Exporte dürften aber im Einklang mit der Auslandsnachfrage wieder stärker steigen. Damit sollte sich - so die Erwartung der Bundesbank - auch die Industrie fangen. Die merklich stützende Finanzpolitik und die sehr expansive Geldpolitik sorgen für zusätzlichen Auftrieb. Vor diesem Hintergrund erwarten die Bundesbank-Ökonomen ein kalenderbereinigtes Wachstum des BIP von 0,5 % im kommenden Jahr. In den Jahren 2021 und 2022 könne das Wachstum auf 1,5 % pro Jahr steigen. 7 Diese Entwicklung sollte zu einer positiven Geschäftsentwicklung bei der ALBIS Direct Leasing GmbH führen. Die Leasingwirtschaft konnte ihr Neugeschäft Leasing und Mietkauf in 2019 erneut steigern - und zwar um 9,0 %. Noch nie wurde so viel "geleast" wie im Jahr 2019. Die Aussichten für das Refinanzierungsinstrument Leasing in Deutschland sind weiterhin sehr gut. Im wachsenden Markt Deutschland wird die Finanzierungsart Leasing vom Mittelstand unverändert lebhaft nachgefragt und ist als Alternative zur klassischen Kreditfinanzierung gut etabliert. Digitalisierung, Elektromobilität, Energieeffizienz und Umwelttechnik sind aktuelle Herausforderungen. Die erheblichen Investitionen werden auch künftig zu entscheidendem Anteil über Leasing finanziert. Die ALBIS Direct Leasing GmbH, als spezialisierter Leasinganbieter für den deutschen Mittelstand, wird an einer positiven Entwicklung des Marktes teilhaben. Chancen liegen zudem in der intensiveren Nutzung der in den Jahren 2018 und 2019 geschlossenen Refinanzierungslinien bei der ING, der Hanse Finance S.A., Compartment "HiT Leases" und der
7 Deutsche Bundesbank, Monatsbericht Dezember
2019
NORD/LB, die mit verbesserten Zinskonditionen positive Ergebnisbeiträge liefern werden. Die Gesellschaft erwartet deshalb eine Steigerung der Marge. D. Internes Kontrollsystem und Risikomanagementsystem bezogen auf den Rechnungslegungsprozess Die ALBIS Direct Leasing GmbH setzt für ihr Rechnungswesen die bewährte Standardsoftware "RP Finance" des Systemhauses Röhrich & Partner GmbH, Bochum, ein, die eine zutreffende Verarbeitung der erfassten Sachverhalte gewährleistet. Die laufende und zeitnahe Datensicherung liegt bei der IT der Konzerngesellschaft ALBIS Service GmbH. Die im Rechnungswesen implementierten Prozesse stellen eine vollständige und zeitnahe Erfassung aller Geschäftsvorfälle sicher. Die Prozesse reglementieren und überwachen insbesondere den Belegfluss. Die Abteilung Rechnungswesen der ALBIS Direct Leasing GmbH ist qualifiziert besetzt. Sie wird vom Geschäftsführer über laufende, wenigstens monatliche Auswertungen kontrolliert. Maßgeblich für die Prozesse im Rechnungswesen sind die klare Trennung von unvereinbaren Tätigkeiten sowie die Verwendung des Vier-Augen-Prinzips in Bezug auf alle wesentlichen Vorgänge. Stichprobenprüfungen der Fachabteilungen dienen der Sicherstellung der Datenintegrität. Darüber hinaus unterstützen Prüfungen der internen Revision das Kontrollsystem im Rechnungswesen. Der IT-Abteilung der Konzerngesellschaft ALBIS Service GmbH wurden zum Zwecke der Systemwartung Schreib- und Leseberechtigungen für die EDV-Programme eingeräumt, die für die Finanzbuchhaltung relevant sind.
Hamburg, den 25. Februar 2020 ALBIS Direct Leasing GmbH Michael Hartwich, Geschäftsführer Andreas Oppitz, Geschäftsführer |
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