E.DIS AG
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jochen Mühmert seit 6.9.2024 | Geschäftsführer |
Laura Anne Buchmann seit 6.9.2024 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Netzgesellschaft Panketal GmbHPanketalJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023bestehend aus:
Bilanz zum 31. Dezember 2023
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang
für das Geschäftsjahr 2023
|
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| Technische Anlagen und Maschinen | 5 bis 35 Jahre |
Abnutzbare Vermögensgegenstände mit
Anschaffungskosten von mehr als 250 € und bis zu 800
€ werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe
abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände,
deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen,
werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam
berücksichtigt. Davon abweichend werden moderne
Messeinrichtungen unabhängig von der Höhe ihrer
Anschaffungskosten aktiviert und über die jeweilige
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihren
Nennbeträgen bzw. abzüglich angemessener
Wertberichtigungen zum niedrigeren beizulegenden Wert
bilanziert. Es werden alle erkennbaren Einzelrisiken
berücksichtigt. Das allgemeine Ausfallrisiko wird
durch pauschale Abschläge berücksichtigt.
Forderungen für noch nicht in Rechnung gestellte
Lieferungen und Leistungen werden mittels anerkannter
Schätzverfahren kunden- bzw. abnahmestellenbezogen zum
Bilanzstichtag abgegrenzt.
Latente Steuern werden wegen der bestehenden
ertragsteuerlichen Organschaft auf Ebene des
Organträgers E.DIS AG berücksichtigt. Nur dort
werden künftige Steuerbe- und -entlastungen
zahlungswirksam.
Passiva
Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag
angesetzt.
Bei den Zuschüssen handelt es sich um
Ertragszuschüsse, die als Baukostenzuschüsse von
den Netzkunden vereinnahmt werden. Die Auflösung des
Postens erfolgt linear über eine Gesamtdauer von 20
Jahren zugunsten der Umsatzerlöse.
Rückstellungen tragen allen erkennbaren Risiken
im Rahmen der handelsrechtlichen Vorschriften ausreichend
Rechnung und werden in Höhe des nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei den sonstigen
Rückstellungen sind auch zukünftige Preis- und
Kostensteigerungen mit einbezogen, sofern ausreichend
objektive Hinweise für ihren Eintritt vorliegen.
Rückstellungen mit einer originären Laufzeit von
mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechendem durchschnittlichen Marktzinssatz, der von
der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekannt gegeben
wird, abgezinst.
Verbindlichkeiten werden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen und Verbindlichkeiten für
noch nicht in Rechnung gestellte Lieferungen und Leistungen
werden mittels anerkannter Schätzverfahren zum
Bilanzstichtag abgegrenzt.
C. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Die in der Bilanz zusammengefasst ausgewiesenen
Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung im
Geschäftsjahr werden in einer gesonderten Aufstellung
- Entwicklung des Anlagevermögens - dargestellt. Sie
ist integraler Bestandteil des Anhangs.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
| in T€ | 31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|
|
Gesamt-
betrag |
davon
> 1 Jahr |
Gesamt-
betrag |
davon
> 1 Jahr |
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 2.218 | - | 1.382 | - |
| abzüglich erhaltener Abschlagszahlungen | -1.174 | - | -1.361 | - |
|
|
1.044 | - | 21 | - |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 3.360 | - | 5.246 | - |
| Sonstige Vermögensgegenstände | 17 |
|
- |
|
|
|
4.421 | - | 5.267 | - |
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
resultieren im Wesentlichen aus Forderungen für die
Netznutzung sowie Ansprüchen auf Kostenwälzung
nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG) an den
Übertragungsnetzbetreiber.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen
beinhalten Finanzforderungen in Höhe von 2.649 T€
(Vorjahr 3.871 T€), Forderungen aus der
Verlustübernahme in Höhe von 179 T€ (Vorjahr
1.128 T€) sowie Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen in Höhe von 532 T€ (Vorjahr 247
T€ ). Von den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen gegen verbundene Unternehmen wurden zuvor 757
T€ (Vorjahr 1.168 T€) darauf erhaltener
Abschlagszahlungen abgesetzt.
Forderungen gegen die Gesellschafterin bestehen in
Höhe von 2.897 T€ (Vorjahr 5.232 T€). Diese
betreffen Finanzforderungen in Höhe von 2.649 T€
(Vorjahr 3.871 T€), Forderungen aus der
Verlustübernahme in Höhe von 179 T€ (Vorjahr
1.128 T€) sowie Lieferungen und Leistungen in
Höhe von 69 T€ (Vorjahr 233 T€).
Die sonstigen Vermögensgegenständen
enthalten im Wesentlichen eine Forderung aus der
Spitzabrechnung für die Konzessionsabgaben.
Eigenkapital
| in T€ | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Gezeichnetes Kapital | 100 | 100 |
| Kapitalrücklage | 3.175 | 3.175 |
| Verlustvortrag | -19 | -19 |
| Jahresfehlbetrag | - | - |
|
|
3.256 | 3.256 |
Das vollständig eingezahlte Stammkapital
beträgt zum Bilanzstichtag 100.000 €. Alleinige
Gesellschafterin ist die E.DIS Netz GmbH,
Fürstenwalde/Spree.
Zuschüsse
| in T€ | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Baukostenzuschüsse | 1.417 | 1.538 |
|
|
1.417 | 1.538 |
Rückstellungen
| in T€ | 31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Sonstige Rückstellungen | 114 | 888 |
| | | 114 | 888 |
Die sonstigen Rückstellungen betreffen vor allem
Rückzahlungsverpflichtungen aus dem Regulierungskonto
sowie für weitere noch nicht abgerechnete Lieferungen
und Leistungen einschließlich der Kosten der
Jahresabschlussprüfung.
Verbindlichkeiten
| in T€ | 31.12.2023 | |||
|
|
|
davon mit einer Restlaufzeit | ||
|
|
Gesamtbetrag | ≤ 1
Jahr |
> 1 Jahr | davon
> 5 Jahre |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | - | - | - | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.144 | 2.144 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 917 | 917 | - | - |
| davon gegenüber der Gesellschafterin | 450 | 450 | - | - |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 369 | 369 | - | - |
| davon aus Steuern (Organschaft) | 81 | 81 | - | - |
| davon gegenüber übrigen verbundenen Unternehmen | 467 | 467 | - | - |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 467 | 467 | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 116 | 116 | - | - |
|
|
3.177 | 3.177 | - | - |
| in T€ | 31.12.2022 | ||
|
|
|
davon mit einer Restlaufzeit | |
|
|
Gesamt-
betrag |
≤ 1
Jahr |
> 1 Jahr |
| Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen | 31 | 31 | - |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 882 | 882 | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 2.084 | 2.084 | - |
| davon gegenüber der Gesellschafterin | 1.717 | 1.717 | - |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 1.456 | 1.456 | - |
| davon aus Steuern (Organschaft) | 261 | 261 | - |
| davon gegenüber übrigen verbundenen Unternehmen | 367 | 367 | - |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 367 | 367 | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 16 | 16 | - |
|
|
3.013 | 3.013 | - |
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
entfallen auf abgerechnete bzw. abgegrenzte Verpflichtungen
für im Geschäftsjahr bezogene Lieferungen und
Leistungen.
Sonstige Verbindlichkeiten betreffen den Abschlag
für die Konzessionsabgaben.
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Gemäß § 13a EnWG hat der
Netzbetreiber, an dessen Netz eine EEG-Anlage angeschlossen
ist, den Anlagenbetreiber im Falle einer
Einspeisemanagementmaßnahme für den
Ertragsausfall zu entschädigen bzw. einen bilanziellen
Mengenausgleich vorzunehmen. Der Netzbetreiber, in dessen
Netz die Ursache der Einspeisemanagementmaßnahme
liegt, hat dem Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlage
angeschlossen ist, die Kosten für die
Entschädigung zu ersetzen. Nach den Erfahrungen der
letzten Geschäftsjahre ist in Einzelfällen mit
einer Inanspruchnahme der E.DIS Netz GmbH in unwesentlicher
Höhe zu rechnen.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen -
vollständig gegenüber verbundenen Unternehmen -
bestehen in Höhe von insgesamt 1.000 T€. Sie
betreffen im Wesentlichen Dienstleistungsverträge
für kaufmännische Unterstützungsfunktionen
und technische Betreuungsleistungen sowie darüber
hinaus branchentypische energiewirtschaftliche
Beschaffungsvorgänge.
Im Übrigen bestehen keine wesentlichen sonstigen
finanziellen Verpflichtungen, die über den Rahmen der
normalen Geschäftstätigkeit hinausgehen.
D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Umsatzerlöse
| in T€ | 2023 | 2022 |
| Umsatzerlöse Strom | 6.754 | 4.706 |
| Sonstige Umsatzerlöse | 69 | 66 |
|
|
6.823 | 4.772 |
Die Umsatzerlöse Strom enthalten
hauptsächlich Entgelte für die Nutzung des
Stromnetzes sowie Erlöse aus der Erstattung von
Vergütungen im Rahmen des EEG.
Die sonstigen Umsatzerlöse betreffen die
Weiterberechnung von Lieferungen und Leistungen sowie
sonstige Betriebsführungsentgelte.
Alle Umsatzerlöse wurden im Inland erzielt.
Sonstige betriebliche Erträge
Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen sind
vor allem Erträge aus der Inanspruchnahme der
Drohverlustrückstellung in Höhe von 800 T€
und sonstige Erträge aus Schadenersatz in Höhe
von 1 T€ erfasst.
Da bei der Bildung der Drohverlustrückstellung
noch nicht feststand, welche Aufwandsposten endgültig
betroffen sein werden, erfolgte die Bildung in voller
Höhe zu Lasten der sonstigen betrieblichen
Aufwendungen. Mit der Inanspruchnahme der Rückstellung
im Geschäftsjahr sind die Aufwendungen als
Primäraufwand in voller Höhe unter den
Materialaufwendungen ausgewiesen und gleichzeitig wird ein
Ausgleichsposten, der der Inanspruchnahme der
Rückstellung entspricht, unter den sonstigen
betrieblichen Erträgen ausgewiesen.
Materialaufwand
| in T€ | 2023 | 2022 |
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren | 4.284 | 1.846 |
| Aufwendungen für bezogene Leistungen | 3.282 | 2.912 |
|
|
7.566 | 4.758 |
Der Materialaufwand enthält im Wesentlichen
Aufwendungen für die Nutzung des vorgelagerten Netzes,
Betriebsführungsentgelte sowie Aufwendungen für
die nach dem EEG aufgenommenen Energiemengen.
Abschreibungen
| in T€ | 2023 | 2022 |
| Abschreibungen auf Sachanlagen | 298 | 301 |
| davon außerplanmäßige Abschreibungen (gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB) | - | - |
|
|
298 | 301 |
Sonstige betriebliche Aufwendungen
| in T€ | 2023 | 2022 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen | 47 | 844 |
|
|
47 | 844- |
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen im
Wesentlichen Kosten der Abschlussprüfung sowie
weiterer Bestätigungsleistungen und übrige
Verwaltungsaufwendungen.
Finanzergebnis
| in T€ | 2023 | 2022 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 108 | 2 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | 108 | 2 |
|
|
108 | 2 |
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
resultieren aus kurzfristigen Geldanlagen bei der
Gesellschafterin (Cashpooling) in Höhe von 108 T€
(Vorjahr 2 T€).
Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrages
auszugleichender Verlust
Aufgrund des bestehenden
Gewinnabführungsvertrages ist der im
Geschäftsjahr 2023 erzielte Verlust in Höhe von
179 T€ in entsprechender Anwendung von § 302 AktG
vollständig durch die E.DIS Netz GmbH zu erstatten.
E. Sonstige Angaben
Angaben nach dem Energiewirtschaftsgesetz
Es bestehen folgende Geschäfte
größeren Umfangs mit verbundenen und
assoziierten Unternehmen, welche aus dem Rahmen der
gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit
herausfallen und nicht lediglich von untergeordneter
Bedeutung sind (Angaben gemäß § 6b Abs. 2
EnWG):
Aufgrund des zwischen der Netzgesellschaft Panketal
GmbH und der E.DIS Netz GmbH bestehenden
Gewinnabführungsvertrages sind für das
Berichtsjahr Verluste in Höhe von insgesamt 179
T€ von der Gesellschafterin zu erstatten.
Mit der E.DIS Netz GmbH bestehen darüber hinaus
Dienstleistungsverträge - insbesondere zur
kaufmännischen und technischen Betriebsführung
und Verlustenergiebeschaffung. In diesem Zusammenhang
wurden auch die Zähler für den Bestands- sowie
den grundzuständigen Messstellenbetrieb erworben.
Insgesamt wurden von der Netzgesellschaft Panketal GmbH
daraus resultierende Aufwendungen in Höhe von 631
T€ (Vorjahr 677 T€) und Investitionen in
Höhe von 413 T€ (Vorjahr 20 T€) erfasst.
Von der E.ON Grid Solutions GmbH, Hamburg, wurden
Energieabrechnungsleistungen gegenüber den Kunden der
Netzgesellschaft Panketal GmbH vorgenommen. Das
Dienstleistungsentgelt betrug im Jahr 2023 224 T€
(Vorjahr 377 T€).
Mit der E.DIS Netz GmbH findet ein Cashpooling statt.
Daraus resultierten im Jahr 2023 Zinserträge in
Höhe von 108 T€ (Vorjahr 2 T€).
Honorar des Abschlussprüfers
Die für das Geschäftsjahr erfassten
Abschlussprüferleistungen betragen 28 T€.
Für das Geschäftsjahr 2022 sind zudem
Aufwendungen für andere Bestätigungsleistungen in
Höhe von 8,5 T€ erfasst wurden. Diese betreffen
Prüfungen nach dem Gesetz für den Ausbau
erneuerbarer Energien (EEG), dem Gesetz für die
Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der
Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG) sowie dem
Energiefinanzierungsgesetz (EnFG).
Nachtragsbericht
Nach dem Abschlussstichtag sind keine Ereignisse
eingetreten oder bekannt geworden, die wesentlichen
Einfluss auf die laufende oder zukünftige
Geschäftstätigkeit oder das Ergebnis der
Gesellschaft haben.
Geschäftsführung
Marcus Wenzel - Geschäftsbereich Asset
Management, Gosen-Neu Zittau
Der Geschäftsführer erhielt von der
Gesellschaft keine Vergütung.
Entwicklung des Anlagevermögens
| in € | Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|
|
01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3.713.848 | 343.156 | - | - | 4.057.004 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 15.395 | 69.577 | - | - | 84.972 |
| Sachanlagen | 3.729.243 | 412.733 | - | - | 4.141.976 |
| Anlagevermögen | 3.729.243 | 412.733 | - | - | 4.141.976 |
| in € | Kumulierte Abschreibungen | ||||
|
|
01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 301.210 | 298.511 | - | - | 599.721 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | - | - | - | - | - |
| Sachanlagen | 301.210 | 298.511 | - | - | 599.721 |
| Anlagevermögen | 301.210 | 298.511 | - | - | 599.721 |
| in € | Buchwerte | |
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 |
| Technische Anlagen und Maschinen | 3.457.283 | 3.412.638 |
| Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau | 84.972 | 15.395 |
| Sachanlagen | 3.542.255 | 3.428.034 |
| Anlagevermögen | 3.542.255 | 3.428.034 |
Panketal, den 28. Juni 2024
Netzgesellschaft
Panketal GmbH
Geschäftsführung
Marcus Wenzel
| Aktiva |
|
|
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|
|
Euro | Euro |
| A. Anlagevermögen |
|
|
| Sachanlagen |
|
|
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 3.367.612 | 3.308.464 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen |
|
|
| im Bau | 66.757 | 15.395 |
|
|
3.434.368 | 3.323.859 |
| B. Umlaufvermögen |
|
|
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 988.525 | 21.190 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 3.498.045 | 5.277.433 |
| 3. Sonstige Vermögensgegenstände | 15.727 | 0 |
|
|
4.502.298 | 5.298.623 |
|
|
7.936.666 | 8.622.482 |
| Passiva |
|
|
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|
|
Euro | Euro |
| A. Eigenkapital |
|
|
| Gezeichnetes Kapital | 99.081 | 98.597 |
| Kapitalrücklage | 3.174.873 | 3.174.873 |
| Verlustvortrag | -18.759 | -18.759 |
|
|
3.255.195 | 3.254.711 |
| B. Zuschüsse | 1.416.790 | 1.538.044 |
| C. Rückstellungen |
|
|
| Sonstige Rückstellungen | 113.934 | 888.257 |
|
|
113.934 | 888.257 |
| D. Verbindlichkeiten |
|
|
| 1. Erhaltene Anzahlungen | 0 | 31.000 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen |
|
|
| und Leistungen | 2.143.966 | 881.533 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen |
|
|
| Unternehmen | 891.115 | 2.012.450 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 115.666 | 16.487 |
|
|
3.150.747 | 2.941.470 |
|
|
7.936.666 | 8.622.482 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
|
|
2023 |
|
2022 |
|
|
|
Euro |
|
Euro |
| Umsatzerlöse |
|
6.753.770 |
|
4.705.684 |
| Sonstige betriebliche Erträge |
|
800.353 |
|
3 |
| Materialaufwand |
|
|
|
|
| a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebs- |
|
|
|
|
| stoffe und für bezogene Waren | 6.203.913 |
|
3.205.319 |
|
| b) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 1.317.476 | 7.521.388 | 1.497.714 | 4.703.033 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- |
|
|
|
|
| stände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
284.009 |
|
286.707 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
46.781 |
|
843.460 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
107.118 |
|
2.549 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (107.118) |
|
(2.549) |
|
| Ergebnis vor Ertragsteuern |
|
-190.937 |
|
-1.124.963 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
0 |
|
0 |
| Ergebnis nach Steuern |
|
-190.937 |
|
-1.124.963 |
| Erträge aus der Verlustübernahme |
|
190.937 |
|
1.124.963 |
| Aufwendungen aus der Gewinnabführung |
|
0 |
|
0 |
| Jahresüberschuss |
|
0 |
|
0 |
| Aktiva |
|
|
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|
|
Euro | Euro |
| A. Anlagevermögen |
|
|
| Sachanlagen |
|
|
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 89.671 | 104.174 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen |
|
|
| im Bau | 18.216 | 0 |
|
|
107.887 | 104.174 |
| B. Umlaufvermögen |
|
|
| Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
|
|
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 55.632 | 0 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | -11.757 | 8.527 |
|
|
43.875 | 8.527 |
|
|
151.762 | 112.701 |
| Passiva |
|
|
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|
|
Euro | Euro |
| A. Eigenkapital |
|
|
| Gezeichnetes Kapital | 847 | 1.265 |
| Kapitalrücklage | 0 | 0 |
| Verlustvortrag | 0 | 0 |
|
|
847 | 1.265 |
| B. Zuschüsse | 0 | 0 |
| C. Rückstellungen |
|
|
| Sonstige Rückstellungen | 131 | 196 |
|
|
131 | 196 |
| D. Verbindlichkeiten |
|
|
| 1. Erhaltene Anzahlungen | 0 | 0 |
| 2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen |
|
|
| und Leistungen | 0 | 0 |
| 3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen |
|
|
| Unternehmen | 150.784 | 111.240 |
| 4. Sonstige Verbindlichkeiten | 0 | 0 |
|
|
150.784 | 111.240 |
|
|
151.762 | 112.701 |
Gewinn- und Verlustrechnung
|
|
|
2023 |
|
2022 |
|
|
|
Euro |
|
Euro |
| Umsatzerlöse |
|
64.550 |
|
60.375 |
| Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand |
|
0 |
|
0 |
| a) Aufwendungen für bezogene Leistungen | 38.946 | 38.946 | 53.957 | 53.957 |
| Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegen- |
|
|
|
|
| stände des Anlagevermögens und Sachanlagen |
|
14.503 |
|
14.503 |
| Sonstige betriebliche Aufwendungen |
|
170 |
|
474 |
| Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge |
|
915 |
|
33 |
| davon aus verbundenen Unternehmen | (915) |
|
(33) |
|
| Ergebnis vor Ertragsteuern |
|
11.847 |
|
-8.527 |
| Steuern vom Einkommen und vom Ertrag |
|
0 |
|
0 |
| Ergebnis nach Steuern |
|
11.847 |
|
-8.527 |
| Erträge aus der Verlustübernahme |
|
0 |
|
8.527 |
| Aufwendungen aus der Gewinnabführung |
|
11.847 |
|
0 |
| Jahresüberschuss |
|
0 |
|
0 |
- inkl. der Anlage I (Zusätzliche Angaben) und
Anlage II (Anlagenspiegel) -
I. Zuordnungsregeln zur Aufstellung der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung der einzelnen
Tätigkeiten:
Die handelsrechtlichen Bilanzen sowie Gewinn- und
Verlustrechnungen je Tätigkeit wurden entsprechend der
Regelungen im § 6b Abs. 3 EnWG und der
Netzentgeltverordnungen (StromNEV) aufgestellt. Die
Netzgesellschaft Panketal GmbH hat die
Tätigkeitsabschlüsse der Katalogtätigkeiten
gemäß § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG - betreffend
der Elektrizitätsverteilung - erstellt.
In Ausübung der Marktrolle als
grundzuständiger Messstellenbetreiber (§ 2 Nr. 4
Messstellenbetriebsgesetz - MsbG) beachtet die
Netzgesellschaft Panketal GmbH auch die Anforderungen aus
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Die Vorschriften des § 6b
EnWG wurden entsprechend angewendet und eine Bilanz sowie
Gewinn- und Verlustrechnung für den
grundzuständigen Messstellenbetreiber aus dem
handelsrechtlichen Jahresabschluss abgeleitet.
Die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten -
Elektrizitätsverteilung sowie grundzuständiger
Messstellenbetreiber- erfolgt grundsätzlich durch
direkte Zuordnung der Konten und Kostenstellen, ist eine
direkte Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten nicht
oder nur mit unvertretbar hohem Aufwand möglich,
erfolgt die Zuordnung über verursachungsgerechte
Schlüsselungen.
Die Erträge und Aufwendungen aus
energiespezifischen Dienstleistungen für verbundene
vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen werden
grundsätzlich den vorstehend genannten
Tätigkeiten zugeordnet. Hinsichtlich der Bestimmung
energiespezifischer Dienstleistungen werden nur
Erträge und Aufwendungen aus der tatsächlichen
Dienstleistungserbringung berücksichtigt.
Originär energiewirtschaftliche Umsatzerlöse und
Materialaufwendungen (z. B. für Mengen aus der
Netznutzung oder der Bilanzkreisbewirtschaftung) sind
hierunter nicht erfasst.
Es wurden die dem handelsrechtlichen Jahresabschluss
der Netzgesellschaft Panketal GmbH zugrunde gelegten
Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden angewendet.
a) Zuordnung der Bilanzposten zu den einzelnen
Tätigkeiten:
Die Vermögenswerte, Rückstellungen und
Verbindlichkeiten werden überwiegend direkt einer
Tätigkeit zugeordnet.
Die Sachanlagen und Zuschüsse können
über Kostenstellen bzw. über Bilanzkonten direkt
den Tätigkeiten zugeordnet werden.
Erhaltene Anzahlungen, Forderungen,
Rückstellungen und Verbindlichkeiten wurden, soweit
mit vertretbarem Aufwand möglich, anhand der
Bilanzeinzelposten direkt den Tätigkeiten zugeordnet.
Ansonsten wurden diese Bilanzposten
sachverhaltsabhängig den einzelnen Tätigkeiten
durch Schlüsselung zugeordnet.
Beim Eigenkapital wurden die Kapitalrücklage
vollständig dem Tätigkeitsbereich
Elektrizitätsverteilung zugeordnet. Die Zuordnung des
gezeichneten Kapitals erfolgte im Rahmen einer
Schlüsselung. Der Verlustvortrag ergibt sich aus
vorbereitenden Maßnahmen im Bereich der
Elektrizitätsverteilung und wurde deshalb
vollständig dem Tätigkeitsbereich
Elektrizitätsverteilung zugeordnet.
Der Bilanzausgleichsposten wird in der Zuordnung des
Cashpooling in den Posten Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen abgebildet.
b) Zuordnung der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung
zu den einzelnen Tätigkeiten:
Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden,
bis auf einen geringen Anteil, über Kostenstellen und
über Einzelkonten direkt den Tätigkeiten
zugeordnet.
Das Jahresergebnis und die Erträge aus der
Verlustübernahme sind je Tätigkeit rechnerisch
ermittelte Positionen.
Der verwendete Zuordnungsschlüssel für die
Gewinn- und Verlustrechnungen wurde anteilig je
Tätigkeit aus den Umsatzerlösen ermittelt.
II. Abschreibungsmethoden:
Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen bewertet. Zugänge werden linear
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben. Die für die technischen Anlagen und
Maschinen verwendeten Abschreibungsdauern liegen
überwiegend zwischen 5 und 35 Jahren.
Aufgrund untergeordneter Bedeutung werden abnutzbare,
bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten zwischen 250
€ und 800 € grundsätzlich sofort
abgeschrieben. Abnutzbare Vermögensgegenstände,
deren Anschaffungskosten 250 € nicht übersteigen,
werden im Zugangsjahr voll aufwandswirksam
berücksichtigt. Davon abweichend werden moderne
Messeinrichtungen unabhängig von der Höhe ihrer
Anschaffungskosten aktiviert und über die jeweilige
Nutzungsdauer abgeschrieben.
Panketal, den 28. Juni 2024
Netzgesellschaft
Panketal GmbH
Geschäftsführung
Marcus Wenzel
Zusätzliche Angaben
Angabe nach § 42 Absatz 3 GmbHG (in
T€):
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|
|
Strom- | grundzust. | Strom- | grundzust. |
|
|
verteilung | Messstellenb. | verteilung | Messstellenb. |
| Forderungen gegen Gesellschafter | 2.908 | -12 | 5.229 | 9 |
| davon Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 68 | 0 | 233 | 0 |
| davon Finanzforderungen | 2.649 | 0 | 3.871 | 0 |
| davon Forderung aus Verlustübernahme | 191 | -12 | 1.125 | 9 |
| Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern | 432 | 19 | 1.692 | 25 |
| davon Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 351 | 18 | 1.434 | 22 |
| davon aus Steuern (Organschaft) | 81 | 1 | 258 | 3 |
Alle vorgenannten Posten haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Forderungen gegen verbundene Unternehmenmit mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr (in T€):
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|
|
Strom- | grundzust. | Strom- | grundzust. |
|
|
verteilung | Messstellenb. | verteilung | Messstellenb. |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 3.498 | -12 | 5.263 | 9 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 532 | 0 | 247 | 0 |
| davon Finanzforderungen | 2.775 | 0 | 3.891 | 0 |
| davon Forderung aus Verlustübernahme | 191 | -12 | 1.125 | 9 |
Alle Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
unter einem Jahr.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem
Jahr (in T€):
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|
|
Strom- | grundzust. | Strom- | grundzust. |
|
|
verteilung | Messstellenb. | verteilung | Messstellenb. |
| Erhaltene Anzahlungen | 0 | 0 | 31 | 0 |
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.144 | 0 | 882 | 0 |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 891 | 152 | 2.012 | 111 |
| davon aus Lieferungen und Leistungen | 811 | 151 | 1.754 | 108 |
| davon aus Steuern | 80 | 1 | 258 | 3 |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 116 | 0 | 16 | 0 |
| davon aus Steuern | (0) | (0) | (0) | (0) |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | (0) | (0) | (0) | (0) |
|
|
3.151 | 152 | 2.941 | 111 |
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen (in T€):
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 | ||
|
|
Strom- | grundzust. | Strom- | grundzust. |
|
|
verteilung | Messstellenb. | verteilung | Messstellenb |
| Sonstige finanzielle Verpflichtungen | 1.000 | 0 | 700 | 0 |
| davon gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehme | 1.000 | 0 | 700 | 0 |
Tätigkeitsbereich Elektrizitätsverteilung
Anlagenspiegel
|
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|
|
01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 |
|
|
€ | € | € | € | € |
| Anlagevermögen |
|
|
|
|
|
| Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 3.595.171 | 343.156 | 0 | 0 | 3.938.327 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen |
|
|
|
|
|
| im Bau | 15.395 | 51.361 | 0 | 0 | 66.757 |
|
|
3.610.566 | 394.517 | 0 | 0 | 4.005.084 |
|
|
Abschreibungen | ||||
|
|
01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 |
|
|
€ | € | € | € | € |
| Anlagevermögen |
|
|
|
|
|
| Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 286.707 | 284.009 | 0 | 0 | 570.715 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen |
|
|
|
|
|
| im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
|
286.707 | 284.009 | 0 | 0 | 570.715 |
|
|
Restbuchwert | |
|
|
01.01.2023 | 31.12.2023 |
|
|
€ | € |
| Anlagevermögen |
|
|
| Sachanlagen |
|
|
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 3367612 | 3.308.464,00 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen |
|
|
| im Bau | 66757 | 15.395,00 |
|
|
3.434.368 | 3.323.859 |
Tätigkeitsbereich grundzuständiger
Messstellenbetreiber
Anlagenspiegel
|
|
Anschaffungs- und Herstellungskosten | ||||
|
|
01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 |
|
|
€ | € | € | € | € |
| Anlagevermögen |
|
|
|
|
|
| Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 118.677 | 0 | 0 | 0 | 118.677 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen |
|
|
|
|
|
| im Bau | 0 | 18.216 | 0 | 0 | 18.216 |
|
|
118.677 | 18.216 | 0 | 0 | 136.893 |
|
|
Abschreibungen | ||||
|
|
01.01.2023 | Zugänge | Abgänge | Umbuchungen | 31.12.2023 |
|
|
€ | € | € | € | € |
| Anlagevermögen |
|
|
|
|
|
| Sachanlagen |
|
|
|
|
|
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 14.503 | 14.503 | 0 | 0 | 29.006 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen |
|
|
|
|
|
| im Bau | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
|
|
14.503 | 14.503 | 0 | 0 | 29.006 |
|
|
Restbuchwert | |
|
|
31.12.2023 | 31.12.2022 |
|
|
€ | € |
| Anlagevermögen |
|
|
| Sachanlagen |
|
|
| 1. Technische Anlagen und Maschinen | 89.671 | 104.174 |
| 2. Geleistete Anzahlungen und Anlagen |
|
|
| im Bau | 18.216 | 0 |
|
|
107.887 | 104.174 |
An die Netzgesellschaft Panketal GmbH, Panketal
Vermerk über die Prüfung des
Jahresabschlusses
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der Netzgesellschaft
Panketal GmbH, Panketal, - bestehend aus der Bilanz zum 31.
Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember
2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.
Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses
in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung
der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden
handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen
Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die
gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen
Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den
deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund
von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der
Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder
Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von
dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche
Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG
Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre
Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter
Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus
haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die
Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und
Grundzuständiger Messstellenbetrieb nach § 6b
Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG -
bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und
der Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
sowie den als Anlage beigefügten Angaben zu den
Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
| ― |
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. |
| ― |
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. |
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der
Pflichten zur Führung getrennter Konten und der
Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit
§ 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW
Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b
Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021))
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend
weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen
unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen
handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und
haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in
Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt.
Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft den IDW
Qualitätsmanagementstandard: Anforderungen an das
Qualitätsmanagement in der
Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS1 (09.2022)) an. Wir
sind der Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b
Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich
für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3
Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur
Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter
sind auch verantwortlich für die Aufstellung der
Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen
Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG
und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter
verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie
als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur
Führung getrennter Konten einzuhalten.
Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für
die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im
Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
für den Jahresabschluss" hinsichtlich des
Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der
Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Tätigkeit zu vermitteln braucht.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen,
| ― |
ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und |
| ― |
ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. |
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den
Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere
Prüfungsurteile zur Einhaltung der
Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und
§ 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach
§ 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs.
4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst
die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den
Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4
EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und
nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der
Stetigkeit beachtet wurde.
Unsere Verantwortung für die Prüfung der
Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" hinsichtlich des
Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der
Ausnahme, dass wir für den jeweiligen
Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der
sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Leipzig, den 11. Juli 2024
KPMG
AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Strom, Wirtschaftsprüfer
Unger, Wirtschaftsprüferin
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