FISCHER Logistik GmbHLiquidiert

77855 Achern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 704589
Eingetragen
19.6.2008
Branche
Erbringung von LogistikdienstleistungenVermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungGüterbeförderung im Straßenverkehr
Gegenstand
Durchführung von Transporten und deren Vermittlung sowie allgemeine Logistik.

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

In den Erlen 21, 77887 Sasbachwalden
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

FISCHER Logistik GmbH

Achern

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2008 bis zum 31.12.2008

Bilanz zum 31. Dezember 2008

Aktiva

A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 1.503,00
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und so. Vermögensgegenstände 11.185,59
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 34.537,69
Summe 47.226,28

Passiva

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresüberschuss 4.195,84
B. Rückstellungen 1.222,85
C. Verbindlichkeiten 16.807,59
Summe 47.226,28

Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2008

A) Erläuterungen zur Bilanz im Sinne des § 284 HGB

1) § 284 (2) S. 1 Nr. 1

a) Anlagevermögen

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung bewertet. Diese erfolgt entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei den beweglichen Anlagegütern erhält die degressive Abschreibung grundsätzlich den Vorzug vor der linearen Abschreibung, solange diese im Rahmen der steuerlichen Zulässigkeit zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Ist dies nicht der Fall, so wird zur linearen Abschreibungsmethode übergegangen.

Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden nach § 6 (2) EStG bis zu einem Wert von 150 € in voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt. Die beweglichen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1000 € liegen sind nach § 6 (2a) in einen wirtschaftsjahresbezogenen Sammelposten eingestellt und werden auf 5 Jahre abgeschrieben.

b) Umlaufvermögen

Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Die Forderungen sind in Höhe des Nennbetrags berücksichtigt.

2) § 284 (2) S. 1 Nr. 2 HGB

Umrechnungen von Fremdwährungen in Euro waren nicht notwendig.

3) § 284 (2) S. 1 Nr. 3 HGB

Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen zu vermerken.

4) § 284 (2) S. 1 Nr. 5 HGB

Es wurden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen.

B) Sonstige Pflichtangaben im Sinne des § 285 HGB

1) § 285 S. 1 Nr. 1a HGB

Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag
(in €)
davon mit einer Restlaufzeit
bis 1 Jahr
(in €)
über 1 Jahr
(in €)
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00
Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung 16.455,39 16.455,39 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten 0,00 0,00 0,00
Summe 16.455,39 16.455,39 0,00

2) § 285 S. 1 Nr. 1b HGB

Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte.

3) § 285 S. 1 Nr. 8 HGB

Das Unternehmen wendet das Gesamtkostenverfahren an.

4) § 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Stephan Fischer, Geschäftsführer

5) § 285 S. 1 Nr. 11 HGB

Die Gesellschaft ist nicht zu mehr als 20 % an einer anderen Gesellschaft beteiligt.

6) § 285 S. 1 Nr. 11a HGB

Die Gesellschaft ist auch nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter eines anderen Unternehmens.

7) § 285 S. 1 Nr. 13 HGB

Der Geschäfts- oder Firmenwert ist originär - folglich wird er nicht abgeschrieben.

8) § 285 S. 1 Nr. 14 HGB

Es gibt kein Mutterunternehmen der Kapitalgesellschaft.

9) § 285 S. 1 Nr. 15 HGB

Nicht anwendbar - Das Unternehmen ist keine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB.

10) § 285 S. 1 Nr. 16 HGB

Nicht anwendbar.

11) § 285 S. 1 Nr. 19a HGB

Die Vermögensgegenstände werden nicht über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen.

12) § 285 S. 1 Nr. 19b HGB

Nicht anwendbar.

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