Stephan Fischer Verwaltungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
FISCHER Logistik GmbHAchernJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz zum 31. Dezember 2008Aktiva
Anhang zur Bilanz zum 31. Dezember 2008A) Erläuterungen zur Bilanz im Sinne des § 284 HGB1) § 284 (2) S. 1 Nr. 1 a) Anlagevermögen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen Abschreibung bewertet. Diese erfolgt entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bei den beweglichen Anlagegütern erhält die degressive Abschreibung grundsätzlich den Vorzug vor der linearen Abschreibung, solange diese im Rahmen der steuerlichen Zulässigkeit zu höheren Abschreibungsbeträgen führt. Ist dies nicht der Fall, so wird zur linearen Abschreibungsmethode übergegangen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden nach § 6 (2) EStG bis zu einem Wert von 150 € in voller Höhe als Betriebsausgabe angesetzt. Die beweglichen Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten zwischen 150 € und 1000 € liegen sind nach § 6 (2a) in einen wirtschaftsjahresbezogenen Sammelposten eingestellt und werden auf 5 Jahre abgeschrieben. b) Umlaufvermögen Die Vorräte sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Forderungen sind in Höhe des Nennbetrags berücksichtigt. 2) § 284 (2) S. 1 Nr. 2 HGB Umrechnungen von Fremdwährungen in Euro waren nicht notwendig. 3) § 284 (2) S. 1 Nr. 3 HGB Hinsichtlich der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr keine wesentlichen Veränderungen zu vermerken. 4) § 284 (2) S. 1 Nr. 5 HGB Es wurden keine Zinsen für Fremdkapital in die Herstellungskosten einbezogen. B) Sonstige Pflichtangaben im Sinne des § 285 HGB1) § 285 S. 1 Nr. 1a HGB
2) § 285 S. 1 Nr. 1b HGB Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Halbfabrikaten und Waren bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. 3) § 285 S. 1 Nr. 8 HGB Das Unternehmen wendet das Gesamtkostenverfahren an. 4) § 285 S. 1 Nr. 10 HGB Stephan Fischer, Geschäftsführer 5) § 285 S. 1 Nr. 11 HGB Die Gesellschaft ist nicht zu mehr als 20 % an einer anderen Gesellschaft beteiligt. 6) § 285 S. 1 Nr. 11a HGB Die Gesellschaft ist auch nicht unbeschränkt haftender Gesellschafter eines anderen Unternehmens. 7) § 285 S. 1 Nr. 13 HGB Der Geschäfts- oder Firmenwert ist originär - folglich wird er nicht abgeschrieben. 8) § 285 S. 1 Nr. 14 HGB Es gibt kein Mutterunternehmen der Kapitalgesellschaft. 9) § 285 S. 1 Nr. 15 HGB Nicht anwendbar - Das Unternehmen ist keine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 264a Abs. 1 HGB. 10) § 285 S. 1 Nr. 16 HGB Nicht anwendbar. 11) § 285 S. 1 Nr. 19a HGB Die Vermögensgegenstände werden nicht über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen. 12) § 285 S. 1 Nr. 19b HGB Nicht anwendbar. |
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