Stammdaten

Register
Amtsgericht Stuttgart HRB 221102
Vorher
Team Absatzförderung GmbH
Eingetragen
29.1.1979
Branche
Tätigkeiten von WerbeagenturenVermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und WerbeflächenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Werkzeugen
Gegenstand
Förderung des Absatzes von Produkten und von Dienstleistungen jeder Art auf dem Kommunikationswege.

Historie

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Management

NameRolle
Martin Fink
seit 16.5.2014
Geschäftsführer
Jörg Eckhardt
seit 16.5.2014
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Ostfildern
12.783 €
50.00%
Denkendorf
12.783 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

TA Werbeagentur GmbH

Filderstadt

Jahresabschluss zum 31.12.2018

Bilanz zum 31.12.2018

TA Werbeagentur GmbH, Filderstadt

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Anlagevermögen
I. Immat. Vermögensgegenstände 5,00 5,00
II. Sachanlagen 6.881,00 8.453,00
6.886,00 8.458,00
B. Umlaufvermögen
I. Ford.u.sonst.Vermögensgegenst. 43.880,75 56.127,48
II. Kassenbestand, Bundesbankguth. 182.855,05 160.498,09
226.735,80 216.625,57
C. Aktive RAP 1.102,64
0,00 1.102,64
Summe Aktiva 233.621,80 226.186,21

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.566,00 25.566,00
II. Gewinnvortrag 137.969,21 125.937,22
III. Jahresüberschuss 10.417,01 12.031,99
Summe Eigenkapital 173.952,22 163.535,21
B. Rückstellungen 31.990,00 31.340,00
C. Verbindlichkeiten 27.679,58 31.311,00
Summe Passiva 233.621,80 226.186,21

ANHANG ZUM 31.12.2018

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr

27.679,58 Euro

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

         0,00 Euro

Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.

E. Sonstige Angaben

Im  Jahr  2018  waren die Herren Jörg Eckhardt und Martin Fink zum  Geschäftsführer  bestellt.

Die  Geschäftsführer sind jeweils alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Gewährte Vorschüsse und Kredite an Geschäftsführer liegen nicht vor.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 27.09.2019

 

Filderstadt, den 27.09.2019

TA Werbeagentur GmbH

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