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| Name | Anteil |
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| 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Solvent GmbHAurichJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Bilanz zum 31. Dezember 2019
Anhang für das Geschäftsjahr 2019I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 der Solvent GmbH mit Sitz in Aurich, Amtsgericht Aurich, Handelsregister HRB 1131, wurde gemäß den allgemeinen Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Von den Offenlegungserleichterungen des § 326 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Weitere größenabhängige Erleichterungen, die bei der Aufstellung des Jahresabschlusses nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wurden, wurden bei der Offenlegung nachgeholt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem bisher angewandten Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In Anlehnung an § 265 Abs. 5 HGB wurde die Bilanzgliederung für unfertige Erzeugnisse an Kundenprojekten um den Posten "in Ausführung befindliche Projekte" und die Gewinn- und Verlustrechnung um die "Gesamtleistung", das "Betriebliche Ergebnis" und das "Ergebnis vor Steuern" erweitert. Gem. § 265 Abs. 6 HGB wurde der Posten "Ergebnis nach Steuern" klarstellend zu "Ergebnis nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" erweitert. Aufgrund von Rundungen können sich im Jahresabschluss bei Summenbildung geringfügige Abweichungen ergeben. Die weltweit aktive Unternehmensgruppe um die ENERCON GmbH (nachfolgend auch ENERCON genannt) als Muttergesellschaft befindet sich in einem Prozess der Restrukturierung und Neuausrichtung. Sofern ENERCON aus strategischen oder sonstigen Erwägungen Veränderungen in der Wertschöpfungskette vornimmt, kann die Gesellschaft aufgrund von Nichtauslastung bestehender Kapazitäten davon derart betroffen sein, dass sie in ihrem Fortbestand gefährdet ist. Der Fortbestand der Gesellschaft ist auch dann gefährdet, wenn Zahlungsstörungen in Bezug, auf den von der ENERCON GmbH geführten Cash-Pool auftreten. Wir stehen mit den Verantwortlichen von ENERCON bezogen auf die Auftragsvergabe sowie bezogen auf die Finanzierung durch den Cash-Pool in einem laufenden Austausch, auf dessen Grundlage wir zu der Erkenntnis gelangt sind, den Abschluss unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufstellen zu können. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die in Ausführung befindlichen Projekte stellen Windenergieanlagen im Fertigungsprozess dar, die zu Anschaffungskosten bzw. zu Herstellungskosten bewertet werden. In den Herstellungskosten werden die Materialkosten, die Einzelkosten der Fertigung, angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie angemessene Teile des Werteverzehrs des Anlagevermögens einbezogen. Im Geschäftsjahr wurden, wie im Vorjahr, die erhaltenen Anzahlungen bis zur Höhe der korrespondierenden Projekt-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten offen von den Vorräten abgesetzt. Soweit die Projekt-Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten der in Ausführung befindlichen Projekte über dem am Bilanzstichtag beizulegenden Wert liegt, wird diesem Umstand durch die Vornahme von Wertberichtigungen Rechnung getragen. Allen risikobehafteten Posten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wird durch die Bildung angemessener Pauschal- und Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Alle auf Fremdwährung lautenden Vermögensgegenstände und Schulden wurden am Abschlussstichtag grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Beträgt die Restlaufzeit der Vermögensgegenstände und Schulden mehr als ein Jahr, wurden entstandene Kursverluste unmittelbar erfolgswirksam, Währungskursgewinne hingegen nur insoweit erfasst, als sie nicht zu einer Überschreitung der ursprünglichen Anschaffungskosten beziehungsweise zu einer Unterschreitung des ursprünglichen Erfüllungsbetrags führten. III. Erläuterung zur Bilanz 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. In den Forderungen waren im Vorjahr Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von T€ 2.750,9 enthalten. 2. Eigenkapital Die anderen Gewinnrücklagen resultieren aus der Anpassung der langfristigen Rückstellung gemäß Art. 67 EGHGB, die im Übergangszeitraum zum 1. Januar 2010 erfolgsneutral in die Gewinnrücklagen einzustellen waren. Der Bilanzgewinn enthält einen Gewinnvortrag in Höhe von T€ 3.866,5 (Vorjahr: T€ 3.804,9). 3. Verbindlichkeiten Die gesamten Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 50.192,4 (Vorjahr: T€ 43.133,4) haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin in Höhe von T€ 49.731,6 (Vorjahr: T€ 39.139,3) enthalten. IV. Sonstige Angaben 1. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2019 waren - neben der Geschäftsführung - keine Mitarbeiter (Vorjahr: ebenfalls keine Mitarbeiter) beschäftigt. 2. Organe Als Geschäftsführer der Gesellschaft ist bestellt: Herr Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Kettwig 3. Angaben zum Konzern Die Solvent GmbH nimmt die Befreiungsvorschrift des § 291 HGB hinsichtlich der Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts in Anspruch. Die UEE Holding GmbH, Aurich, stellt als oberstes Mutterunternehmen einen Konzernabschluss auf, der im elektronischen Bundesanzeiger offengelegt wird. 4. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von T€ 6.216,8 auf neue Rechnung vorzutragen. 5. Nachtragsbericht Nach Abschluss der Planungen für das laufende Geschäftsjahr hat sich im ersten Quartal 2020 das sog. Corona-Virus global rasant verbreitet und zu einer Pandemie in allen Teilen der Welt geführt. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das wirtschaftliche Umfeld und auf die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft lassen sich zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 nicht endgültig beurteilen, werden jedoch als zu vernachlässigend eingestuft. Aurich, 31. August 2020 Herr Dipl.-Kfm. Hans-Dieter Kettwig Geschäftsführer Ergebnisverwendungsbeschluss und FestsetzungIn der Gesellschafterversammlung vom 15. September 2020 wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 festgestellt und es wurde beschlossen, den in der Bilanz zum 31. Dezember 2019 ausgewiesenen Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen. |
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