Stammdaten

Register
Amtsgericht Hamburg HRB 154334
Eingetragen
11.7.2017
Branche
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Verwalten von Spezial-AIF und alle damit zusammenhängenden Geschäfte auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung nach § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, wobei die verwalteten Vermögensgegenstände der Spezial-AIF insgesamt den Wert von 500 Millionen Euro nicht übersteigen dürfen. Die Gesellschaft darf sich außerdem an Unternehmen beteiligen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft darf keine Tätigkeiten erbringen, die Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen gemäß § 20 Abs. 2 oder 3 KAGB sind. Die Gesellschaft darf Geschäfte zur Anlage ihres eigenen Vermögens betreiben. Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Matthias Dr. Graeper
seit 23.11.2018
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Stettiner Holding GmbH & Co. KG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

GFEP Management GmbH

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Lagebericht

I. Grundlagen der Gesellschaft

Die Gesellschaft ist eine externe Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.

Die GFEP Management GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft der Stettiner Holding GmbH & Co. KG.

Gegenstand der Gesellschaft ist das Verwalten von Spezial-AIF (Alternative Investmentfonds) und alle damit zusammenhängenden Geschäfte auf Grundlage und im Umfang einer Registrierung nach § 44 i.V.m. § 2 Abs. 4 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft, wobei die verwalteten Vermögensgegenstände der Spezial-AIF insgesamt den Wert von 100 Millionen Euro nicht übersteigen.

Die GFEP Management GmbH übernimmt die kollektive Vermögensverwaltung der von ihr verwalteten Spezial-AIF. Als Gegenleistung erhält sie für Ihre Managementtätigkeit Verwaltungsvergütungen. Die Gesellschaft verwaltete im Geschäftsjahr sieben Spezial-AIF.

II. Wirtschaftsbericht

Geschäftsverlauf

Im Geschäftsjahr 2021 hat die GFEP Management GmbH ihre Ausweitung der Verwaltungstätigkeit fortgesetzt. Der Umsatz 2021 ist gegenüber dem Vorjahr 2020 um EUR 11.684 gestiegen. Der Anstieg der Umsatzerlöse ist vor allem auf die Übernahme der Verwaltungstätigkeit zwei neuer Spezial-AIF zurückzuführen. Im Geschäftsjahr 2021 hat die Gesellschaft die Vermögensverwaltung der im Jahr 2021 gegründeten FE Fünf Holding GmbH & Co. KG und FE Sieben Holding GmbH & Co. KG übernommen.

Der Jahresüberschuss blieb mit EUR 3.638,62 (Vorjahr: EUR 3.569,88) konstant. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass trotz gestiegener Umsätze die Aufwendungen für die Abschlussprüfung, aufgrund der erstmaligen Prüfungspflicht nach § 45a KAGB, gestiegen sind.

Vermögens- Finanz und Ertragslage

Ertragslage

Die Ertragslage wird bestimmt durch Erträge aus Verwaltungsvergütungen (Umsatzerlöse), Aufwendungen für bezogene Leistungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen .

Die Umsatzerlöse sind gegenüber dem Vorjahr um TEUR 11,7 auf TEUR 23,5 gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf die bereits im Geschäftsverlauf erwähnte Ausweitung der Verwaltungstätigkeit zurückzuführen.

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind auf TEUR 1,7 gestiegen (Vorjahr: TEUR 0). Dies betrifft Verwaltungstätigkeiten, die die Gesellschaft an einen externen Dienstleister ausgelagert hat und in den Umsatzerlösen an die verwalteten Spezial-AIF weiterbelastet hat.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind um TEUR 10,7 auf TEUR 17,7 gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der Abschlussprüfungskosten zurückzuführen.

Die Erträge aus Beteiligungen betragen im Geschäftsjahr 2021 TEUR 0,8 (Vorjahr: TEUR 0) und beinhalten die Gewinnanteile aus der Beteiligung an der ETT Holding GmbH & Co. KG.

Der Jahresüberschuss beträgt TEUR 3,6 (Vorjahr: TEUR 3,6).

Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt TEUR 41,6 (Vorjahr TEUR 19,8), das Eigenkapital TEUR 19,3 (Vorjahr TEUR 15,6) und hat damit einen Anteil an der Bilanzsumme von 46,3 %. Die Erhöhung des Eigenkapitals beruht auf dem Jahresüberschuss.

Das Umlaufvermögen ist im Berichtsjahr um TEUR 21,9 auf TUR 41,5 gestiegen, im Wesentlichen durch den Anstieg der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände (+ TEUR 2,6) und den Anstieg der flüssigen Mittel (+ TEUR 19,3).

Die Rückstellungen sind um TEUR 11,2 auf TEUR 14,8 gestiegen. Dies ist im Wesentlichen auf den Anstieg der sonstigen Rückstellung (+ TEUR 12,4) aufgrund der Bildung der Rückstellung für die Jahresabschlussprüfung zurückzuführen.

Die Verbindlichkeiten sind um TEUR 7,1 auf TEUR 7,6 gestiegen, im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg der sonstigen Verbindlichkeiten (+ TEUR 7,5).

Finanzlage

Die flüssigen Mittel betragen zum Bilanzstichtag TEUR 38,9 (Vorjahr TEUR 19,7). Der Anstieg der liquiden Mittel in Höhe von TEUR 19,2 ist auf den operativen Cashflow von TEUR 19,2 zurückzuführen: Jahresüberschuss (+ TEUR 3,6), zzgl. der Zunahme der Rückstellungen (+ TEUR 11,1), zzgl. Zunahme der Verbindlichkeiten (+ TEUR 7,1), abzgl. der Zunahme der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (- TEUR 2,6).

III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Die Geschäftsführung sucht die zu verwaltenden Spezial-AIFs unter den Gesichtspunkten der Rendite und der Anlagesicherheit aus.

Wesentliche Risiken, die den Bestand der Gesellschaft gefährden oder ihre Entwicklung wesentlich beeinträchtigen könnten, bestehen unseres Erachtens nicht. Um den Anforderungen der Regularien zur Stärkung des Anlegerschutze gerecht zu werden, bedient sich die Gesellschaft eines externen Finanzdienstleisters.

IV. Prognose

In 2022 soll die Verwaltung weiterentwickelt und sowohl beim Umsatz als auch Ergebnis eine Steigerung erreicht werden.

Im Geschäftsjahr 2022 hat die GFEP Management GmbH die Verwaltungstätigkeit eines weiteren Spezial-AIF übernommen (FE Acht Holding GmbH & Co. KG), für die sie eine Vergütung erhält.

Aus den gesteigerten Verwaltungsvergütungen erwarten wir (relativ betrachtet) einen Anstieg der Umsatzerlöse von ca. TEUR 5 bis TEUR 9, sodass bei erwarteten steigenden Aufwendungen durch externe Dienstleister, die allerdings an die Spezial-AIF weiterbelastet werden, ein Anstieg von ca. TEUR 4 bis TEUR 5 des Jahresüberschusses für 2022 zu erwarten ist.

Auch wenn der Geschäftsverlauf bisher nicht wesentlich beeinträchtigt ist, so können die Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie und des Russland/Ukraine Kriegs auf den künftigen Geschäftsverlauf nicht verlässlich prognostiziert werden. Über einen längeren Zeitraum andauernde Beeinträchtigungen könnten sicherlich das Ergebnis und die Liquidität unseres Unternehmens negativ beeinflussen.

 

Hamburg, den 28.09.2022

GFEP Management GmbH

gez. Ralf Baumeister

gez. Alexander Tewaag

gez. Dr. Matthias Graeper

gez. Christian Drewes

gez. Matthias Wimmer

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 100,00 100,00
I. Finanzanlagen 100,00 100,00
1. Beteiligungen 100,00 100,00
B. Umlaufvermögen 41.534,40 19.670,05
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.640,31 1,86
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.684,00  
2. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 839,64 1,86
3. sonstige Vermögensgegenstände 116,67  
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 38.894,09 19.668,19
Aktiva 41.634,40 19.770,05

Passiva

   
31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 19.254,26 15.615,64
I. eingefordertes Kapital 12.500,00 12.500,00
1. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
2. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -12.500,00 -12.500,00
II. Gewinnvortrag 3.115,64 -454,24
III. Jahresüberschuss 3.638,62 3.569,88
B. Rückstellungen 14.800,00 3.647,91
1. Steuerrückstellungen 0,00 1.247,91
2. sonstige Rückstellungen 14.800,00 2.400,00
C. Verbindlichkeiten 7.580,14 506,50
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 38,79 506,50
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 38,79 506,50
2. sonstige Verbindlichkeiten 7.541,35 0,00
davon aus Steuern 1.248,21  
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 7.541,35 0,00
Passiva 41.634,40 19.770,05

Gewinn- und Verlustrechnung

1.1.2021 - 31.12.2021
EUR
1.1.2020 - 31.12.2020
EUR
1. Umsatzerlöse 23.484,00 11.800,00
2. sonstige betriebliche Erträge   19,15
3. Materialaufwand 1.666,00  
a) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.666,00  
4. sonstige betriebliche Aufwendungen 17.705,35 7.001,36
5. Erträge aus Beteiligungen 837,78  
6. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.311,81 1.247,91
7. Ergebnis nach Steuern 3.638,62 3.569,88
8. Jahresüberschuss 3.638,62 3.569,88

Anhang

I. Allgemeine Angaben einschließlich der Angaben zum Unternehmen

Das Unternehmen wird unter der Registernummer HRB 154334 beim Amtsgericht Hamburg geführt. Sitz der Gesellschaft ist Hamburg.

Der Jahresabschluss der GFEP Management GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) sowie der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Zusätzlich wurden die Regelungen des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) beachtet.

Bei der Gesellschaft handelt es sich nach den in § 267a HGB angegebenen Größenklassen um eine Kleinstkapitalgesellschaft. Für den Jahresabschluss und Lagebericht gilt allerdings § 45 KAGB, sodass von den handelsrechtlichen größenabhängigen Aufstellungserleichterungen kein Gebrauch mehr gemacht werden kann.

Die Gesellschaft macht von den Bilanzierungserleichterungen für kleine und Kleinstkapitalgesellschaften (§267a HGB) der §§ 274a HGB und 288 HGB teilweise Gebrauch.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde - wie im Vorjahr - nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den im Vorjahr angewandten Methoden.

Die Finanzanlagen bestehen aus Beteiligungen an Personengesellschaften und werden zu Anschaffungskosten, oder bei Vorliegen von voraussichtlich dauernder Wertminderung, zu niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel sind zu Nennwerten angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch entsprechende Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die Rückstellungen werden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wird vorsichtig bewertet und alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.

III. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens im Geschäftsjahr können aus dem beigefügten Anlagenspiegel entnommen werden.

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Restlaufzeiten aller Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen nicht mehr als ein Jahr.

Die Forderungen gegen Unternehmen, mit den ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von EUR 839,64 (Vorjahr EUR 1,86), betreffen die Erträge aus den Gewinnanteilen an der ETT Holding GmbH & Co. KG.

5. Eigenkapital

Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt EUR 25.000. Es wurde zur Hälfte eingezahlt.

6. Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen beinhalten die externen Kosten zur Jahresabschlusserstellung und -prüfung für das Geschäftsjahr 2021.

7. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind nicht besichert.

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus Steuern in Höhe von EUR 1.248,21 (Vorjahr: EUR 0,00) enthalten.

IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse bestehen zu wesentlichen Teilen aus Verwaltungsvergütungen.

2. Materialaufwand

Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen Aufwendungen für den externen BaFin-Dienstleister.

Die Aufwendungen für den externen BaFin-Dienstleister wurden im Vorjahr in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen im Wesentlichen Jahresabschlusserstellungs- und Prüfungskosten.

V. Sonstige Pflichtangaben

1. Angabe der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl

Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahres keine eigenen Arbeitnehmer.

2. Geschäftsführung

Die Gesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 durch folgende Geschäftsführer vertreten:

Herr Ralf Baumeister, Elleben

Herr Alexander Tewaag, München

Herr Dr. Matthias Graeper, Hamburg

Herr Christian Drewes, Göttingen

Herr Matthias Wimmer, Kronberg im Taunus

Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

3. Gesamtbezüge Geschäftsführung

Die Geschäftsführer erhielten für die geleisteten Tätigkeiten im Berichtsjahr keine Vergütung.

4. Honorare des Abschlussprüfers

Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses beträgt im Berichtsjahr EUR 10.000,00 zuzüglich Umsatzsteuer.

5. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen.

8. Nachtragsbericht

Nach dem Abschlussstichtag sind keine Vorgänge eingetreten, die für die Gesellschaft eine i.S.d. § 285 Nr. 33 HGB besondere Bedeutung haben. Die Auswirkungen der Corona-Pandemie und des Russland/Ukraine Krieges auf den künftigen Geschäftsverlauf können derzeit nicht verlässlich prognostiziert werden.

 

Hamburg, den 28.09.2022

GFEP Management GmbH

gez. Ralf Baumeister

gez. Alexander Tewaag

gez. Dr. Matthias Graeper

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 10.10.2022 festgestellt.

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die GFEP Management GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der GFEP Management GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GFEP Management GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungs¬legungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

- beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Bad Homburg, den 28. Spetember 2022

SBC WP GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Karina Buß, Wirtschaftsprüferin

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