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Graf plus GmbH & Co. KGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2011 bis zum 31.03.2012BILANZ
ANHANGA. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden teilweise in Anspruch genommen. I. Gliederungsgrundsätze Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach § 264c, § 266 und § 275 HGB. II. Bilanzierungsmethoden Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben. III. Bewertungsmethoden Auf den 1. April 2011 wurde die erste Eröffnungsbilanz erstellt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden - soweit vorhanden - wie folgt bewertet: 1. Immaterielle Vermögensgegenstände Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. 2. Sachanlagen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Bei Gebäuden wurden die Abschreibungen nach steuerrechtlichen Vorschriften vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 150,00 Euro wurden sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als 150,00 Euro bis 410,00 Euro wurden als Geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und entsprechend der gesetzlichen Vorschrift des § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe abgeschrieben. 3. Finanzanlagen Es sind keine Finanzanlagen vorhanden. 4. Vorräte Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. 5. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder niedrigere beizulegende Werte wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde gegebenenfalls durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von EUR 13.396,08. 6. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestanden in Höhe von EUR 30.081,12. 7. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. 8. Pensionsrückstellungen Pensionszusagen wurden nicht erteilt. IV. Währungsumrechnung Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, die ursprünglich auf fremde Währung lauteten, so wurden diese zum Tageskurs umgerechnet. Fremdwährungsforderungen und Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden mit dem Kurs ihres Entstehens bewertet. Soweit sich wegen sinkender Wechselkurse Abwertungserfordernisse ergeben, wurden die Verluste im Jahresabschluss erfasst. B. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind aus dem Anlagenspiegel ersichtlich, ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie ggf. in dem unter dem Gliederungspunkt E des Anhangs dargestellten Rückstellungsspiegel zusammen. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. C. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen.
Am Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse: Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt durch die Geschäftsführer der Graf Hören und Sehen Verwaltungs-GmbH, Sitz Stuttgart.
Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Das Haftkapital der Graf Hören und Sehen Verwaltungs-GmbH beträgt EUR 25.000,00 Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Ergebnisverwendung Der Jahresabschluss ist nach den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften unter vollständiger Verwendung des Jahresergebnisses aufzustellen. Der Jahresüberschuss wurde daher den Gesellschafterdarlehenskonten gutgeschrieben. E. Rückstellungsspiegel
Unterzeichnung des Jahresabschlusses Der verantwortliche Geschäftsführer bestätigt, dass im vorliegenden Jahresabschluss vom 1. April 2011 bis zum 31. März 2012 alle Vermögensposten und Schuldposten vollständig enthalten sind. Auch sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt und sämtliche buchungspflichtigen Geschäftsvorfälle erfasst. Nach Ablauf des Geschäftsjahres sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung für das Unternehmen eingetreten, über die zu berichten wäre.
Thorsten Graf Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.07.2012 |
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