Bernstein Health GmbH
Selbe AdressePublic-Relations-Beratung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Danzl seit 24.5.2022 | Geschäftsführer |
Huw Tippett seit 7.12.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Shionogi B.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Shionogi GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024Zur Offenlegung bestimmte Bilanz zum 31. März 2024Aktiva
Passiva
Zur Offenlegung bestimmter Anhang für das Geschäftsjahr 2023/2024der Shionogi GmbH, BerlinI. Allgemeines Der Jahresabschluss der Shionogi GmbH, Berlin, Handelsregister Berlin (Charlottenburg), HRB 203152, zum 31. März 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung aufgestellt. Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung. Soweit "Davon-Vermerke" nicht in der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung enthalten sind, werden sie im Anhang vorgenommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Fertige Erzeugnisse und Waren werden zu durchschnittlichen Einstandspreisen bewertet. Soweit niedrigere Wiederbeschaffungspreise vorliegen, werden diese unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips angesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Bilanzstichtag angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Sonstige Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden gemäß § 256a HGB bewertet. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Fälligkeit von unter einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in Höhe von EUR 933.682,06 gegen den Gesellschafter Shionogi B.V., Amsterdam, Niederlande (Vorjahr: EUR 66.064,86). Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. IV. Ergänzende Angaben 1. Name und Sitz des Mutterunternehmens Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Shionogi & Co. Ltd mit Sitz in Osaka, Japan, die den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen. Der Konzernabschluss wird in Japan aufgestellt und veröffentlicht. 2. Anzahl Mitarbeiter Im Jahresdurchschnitt beschäftigte die Gesellschaft 23 Arbeitnehmer. 3. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus Miet-, Pacht- und Leasingverträgen betragen am Bilanzstichtag EUR 703.840. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB bestehen zum Abschlussstichtag nicht. Unterschrift der Geschäftsführung
Berlin, den 26. September 2024 gez. Michael Danzl Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Shionogi GmbH, Berlin Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Shionogi GmbH, Berlin, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt - Erstprüfung Der Jahresabschluss der Shionogi GmbH für das vorherige, am 31. März 2023 endende Geschäftsjahr, der Grundlage für die Vergleichsangaben im Jahresabschluss zum 31. März 2024 ist, wurde nicht geprüft. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegen- stehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 4. Oktober 2024 Grant
Thornton AG
Stefanie Weisner, Wirtschaftsprüfer Tobias Genz, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss auf den 31. März 2024 wurde von der Gesellschafterversammlung am 25. Oktober 2024 festgestellt. |
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