Martin GmbH für Umwelt- und Energietechnik
Selbe AdresseHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Michael Stotz seit 15.12.2025 | Prokura |
Matthias Horn seit 19.8.2025 | Geschäftsführer |
Ulrich Liepelt seit 5.6.2024 | Prokura |
Thomas Daffner seit 14.10.2021 | Prokura |
Fritz Dr. Brühl seit 29.4.2021 | Geschäftsführer |
Hans Peter Holl seit 10.4.2018 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
KMT GmbH (vormals: KÜTTNER MARTIN Technology GmbH)MünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Inhaltsübersicht Jahresabschluss Bilanz Gewinn- und Verlustrechnung Anhang Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Das Unternehmen ist unter der Firma KMT GmbH, mit Sitz in München, (vormals firmierend als KÜTTNER MARTIN Technology GmbH) im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 240168 eingetragen. Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von TEUR 29.963 und einem Jahresfehlbetrag von TEUR 17.678 ab. Es ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 23.880 (Vorjahr: TEUR 11.201). In einer von der Muttergesellschaft MARTIN GmbH für Umwelt- und Energietechnik begebenen Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 wird der Gesellschaft zugesichert, diese so auszustatten, dass die KMT GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Damit ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft gesichert. I Erläuterungen zur Gliederung und zur Form der Darstellung Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 266 HGB bzw. § 275 HGB vorgenommen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Gemäß § 267 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht. II Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, aktiviert. Die Abschreibungen werden unter Anwendung der linearen Methode gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Bei den Vorräten werden die in Ausführung befindlichen Aufträge zu Anschaffungs- und Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungskosten einschließlich angemessener Teile der Gemeinkosten sowie Sonderkosten der Fertigung. Die geleisteten Anzahlungen sind zu Nominalwerten aktiviert. Valutazahlungen werden mit dem Kurs zum Zahlungszeitpunkt in Euro umgerechnet. Forderungen sind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Wesentliche Forderungen in fremder Währung bestehen nicht. Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten angesetzt. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgen nach § 272 HGB. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet. Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Umsatzerlöse werden unter Beachtung des Realisationsprinzips realisiert und ausgewiesen, wenn die Lieferungen oder Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Wahrscheinliche Risiken aufgrund von Gewährleistungen oder sonstigen Reklamationen werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sowie als Pauschale zurückgestellt. Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht erfasst. III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind somit als kurzfristig zu klassifizieren. In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von EUR 19.662,18 (Vorjahr: EUR 19.032,18) enthalten. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände haben ausschließlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind daher als kurzfristig zu klassifizieren. Das Stammkapital beträgt EUR 1.000.000,00. Im Berichtsjahr leistete die Gesellschafterin MARTIN GmbH für Umwelt- und Energietechnik eine Zuzahlung in Höhe von TEUR 5.000 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Somit beträgt die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2023 TEUR 6.000. In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von EUR 40.525,12 (Vorjahr: EUR 11.902,97) enthalten. Die restlichen Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind somit ebenfalls als kurzfristig zu klassifizieren. Die Gesellschafterin MARTIN GmbH für Umwelt- und Energietechnik gewährte der KMT GmbH in 2023 einen Kreditrahmen über TEUR 10.000, der per 31.12.2023 mit TEUR 3.300 kurzfristig in Anspruch genommen wurde. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen inkl. des o.g. Darlehens über TEUR 3.300 mit TEUR 5.007 (Vorjahr: TEUR 929) auf die Gesellschafterin MARTIN GmbH für Umwelt- und Energietechnik. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind mit EUR 2.379,65 (Vorjahr: EUR 2.196,83) und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit EUR 2.299,10 (Vorjahr: EUR 1.906,90) Erträge bzw. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung enthalten. Für sechs in Ausführung befindliche Aufträge wurde zum 31. Dezember 2023 eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von EUR 15.130.142,00 (Vorjahr: EUR 0,00) auf den Bestand aktivierter Kosten sowie geleisteter Anzahlungen vorgenommen. Für einen Auftrag wurde zusätzlich eine Drohverlustrückstellung in Höhe von EUR 1.069.858,00 gebildet. IV Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich beschäftigt:
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ergeben. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung: Dr. Fritz Brühl Dr.-Ing. Peter Weber (bis 3. April 2023) Achim Weiher
München, den 3. Juni 2024 Die Geschäftsführer: Dr. Fritz Brühl Achim Weiher "BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die KMT GmbH, München Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der KMT GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 3. Juni 2024 Deloitte
GmbH
Julius Pinckernelle, Wirtschaftsprüfer Sophia Maria Schorp, Wirtschaftsprüferin |
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