Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 240168
Vorher
KÜTTNER MARTIN Technology GmbH
Eingetragen
10.4.2018
Branche
Herstellung von Dampfkesseln und Kesseln zum Erzeugen von überhitztem WasserHerstellung von TurbinenHerstellung von feuerfesten keramischen Werkstoffen und Waren
Gegenstand
Planung, Herstellung, Entwicklung und Inbetriebnahme von Anlagen zur Verbrennung von niederkalorischen Stoffen mittels Wirbelschichttechnologie sowie Übernahme von Dienstleistungsaufgaben für derartige Anlagen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Michael Stotz
seit 15.12.2025
Prokura
Matthias Horn
seit 19.8.2025
Geschäftsführer
Ulrich Liepelt
seit 5.6.2024
Prokura
Thomas Daffner
seit 14.10.2021
Prokura
Fritz Dr. Brühl
seit 29.4.2021
Geschäftsführer
Hans Peter Holl
seit 10.4.2018
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

KMT GmbH (vormals: KÜTTNER MARTIN Technology GmbH)

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Inhaltsübersicht

Jahresabschluss

Bilanz

Gewinn- und Verlustrechnung

Anhang

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Aktiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 753.159,62 1.149
II. Sachanlagen
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 310.539,79 369
1.063.699,41 1.518
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. In Ausführung befindliche Aufträge 41.001.456,00 23.544
2. Geleistete Anzahlungen 50.414.067,78 29.566
abzüglich erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen -88.307.428,93 -52.388
3.108.094,85 722
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 343.270,35 255
2. Sonstige Vermögensgegenstände 554.617,82 520
897.888,17 775
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 917.816,54 3.631
4.923.799,56 5.127
C. Rechnungsabgrenzungsposten 95.844,35 83
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 23.879.739,98 11.201
29.963.083,30 17.930

Passiva

31.12.2023 Vorjahr
EUR EUR TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000
II. Kapitalrücklage 6.000.000,00 1.000
III. Verlustvortrag -13.201.314,67 -9.786
IV. Jahresfehlbetrag -17.678.425,31 -3.415
-23.879.739,98 -11.201
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 23.879.739,98 11.201
(Ausweis unter Aktiva D.)
0,00 0
B. Rückstellungen
Sonstige Rückstellungen 1.958.194,11 791
C. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 106.919.630,84 66.250
abgesetzt von den Vorräten -88.307.428,93 -52.388
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.287.054,16 2.133
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.006.659,27 929
4. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 0,00 100
5. Sonstige Verbindlichkeiten 98.973,85 114
davon aus Steuern: EUR 91.858,64 (Vorjahr: TEUR 50)
davon gegenüber Gesellschaftern: EUR 0,00 (Vorjahr TEUR 58)
28.004.889,19 17.138
29.963.083,30 17.930

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023

2023 Vorjahr
EUR EUR EUR TEUR
1. Umsatzerlöse 3.413.236,47 49.824
2. Erhöhung (Vorjahr: Verminderung) des Bestands an in Ausführung befindlicher Aufträge 32.587.934,00 -8.849
3. Gesamtleistung 36.001.170,47 40.975
4. Sonstige betriebliche Erträge 59.659,15 52
36.060.829,62 41.026
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh- und Fertigteile 16.283.312,04 23.141
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 14.451.233,53 14.854
30.734.545,57 37.995
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 3.835.793,57 3.246
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 561.759,43 556
4.397.553,00 3.801
7. Abschreibungen
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 491.020,03 510
b) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die üblichen Abschreibungen übersteigen 15.130.142,00 0
15.621.162,03 510
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 2.876.933,19 2.011
53.630.193,79 44.318
-17.569.364,17 -3.292
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 31.337,24 0
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 139.286,38 123
-107.949,14 -123
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0,00 0
12. Ergebnis nach Steuern -17.677.313,31 -3.414
13. Sonstige Steuern 1.112,00 1
14. Jahresfehlbetrag -17.678.425,31 -3.415

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Das Unternehmen ist unter der Firma KMT GmbH, mit Sitz in München, (vormals firmierend als KÜTTNER MARTIN Technology GmbH) im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 240168 eingetragen.

Die Gesellschaft schließt das Geschäftsjahr zum 31.12.2023 mit einer Bilanzsumme von TEUR 29.963 und einem Jahresfehlbetrag von TEUR 17.678 ab. Es ergibt sich ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag von TEUR 23.880 (Vorjahr: TEUR 11.201). In einer von der Muttergesellschaft MARTIN GmbH für Umwelt- und Energietechnik begebenen Patronatserklärung mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025 wird der Gesellschaft zugesichert, diese so auszustatten, dass die KMT GmbH ihren Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen kann. Damit ist die Fortführung der Unternehmenstätigkeit der Gesellschaft gesichert.

I Erläuterungen zur Gliederung und zur Form der Darstellung

Die Gliederung von Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend § 266 HGB bzw. § 275 HGB vorgenommen.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Gemäß § 267 HGB handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 1 HGB wird teilweise Gebrauch gemacht.

II Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten, vermindert um Abschreibungen, aktiviert. Die Abschreibungen werden unter Anwendung der linearen Methode gemäß der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Bei den Vorräten werden die in Ausführung befindlichen Aufträge zu Anschaffungs- und Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag bewertet. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungskosten einschließlich angemessener Teile der Gemeinkosten sowie Sonderkosten der Fertigung. Die geleisteten Anzahlungen sind zu Nominalwerten aktiviert. Valutazahlungen werden mit dem Kurs zum Zahlungszeitpunkt in Euro umgerechnet.

Forderungen sind zum Nennwert bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Wesentliche Forderungen in fremder Währung bestehen nicht.

Die sonstigen Vermögensgegenstände sowie die Guthaben bei Kreditinstituten sind mit den Nominalwerten angesetzt.

Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgen nach § 272 HGB.

Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger werden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.

Umsatzerlöse werden unter Beachtung des Realisationsprinzips realisiert und ausgewiesen, wenn die Lieferungen oder Leistungen ausgeführt sind und der Gefahrenübergang erfolgt ist. Wahrscheinliche Risiken aufgrund von Gewährleistungen oder sonstigen Reklamationen werden nach dem Grundsatz der Einzelbewertung sowie als Pauschale zurückgestellt.

Aufwendungen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung periodengerecht erfasst.

III. Erläuterungen zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung

Sämtliche Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind somit als kurzfristig zu klassifizieren.

In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von EUR 19.662,18 (Vorjahr: EUR 19.032,18) enthalten. Die übrigen sonstigen Vermögensgegenstände haben ausschließlich eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind daher als kurzfristig zu klassifizieren.

Das Stammkapital beträgt EUR 1.000.000,00. Im Berichtsjahr leistete die Gesellschafterin MARTIN GmbH für Umwelt- und Energietechnik eine Zuzahlung in Höhe von TEUR 5.000 in die Kapitalrücklage der Gesellschaft gem. § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB. Somit beträgt die Kapitalrücklage zum 31. Dezember 2023 TEUR 6.000.

In den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr von EUR 40.525,12 (Vorjahr: EUR 11.902,97) enthalten.

Die restlichen Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr und sind somit ebenfalls als kurzfristig zu klassifizieren.

Die Gesellschafterin MARTIN GmbH für Umwelt- und Energietechnik gewährte der KMT GmbH in 2023 einen Kreditrahmen über TEUR 10.000, der per 31.12.2023 mit TEUR 3.300 kurzfristig in Anspruch genommen wurde.

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen entfallen inkl. des o.g. Darlehens über TEUR 3.300 mit TEUR 5.007 (Vorjahr: TEUR 929) auf die Gesellschafterin MARTIN GmbH für Umwelt- und Energietechnik.

In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind mit EUR 2.379,65 (Vorjahr: EUR 2.196,83) und in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen mit EUR 2.299,10 (Vorjahr: EUR 1.906,90) Erträge bzw. Aufwendungen aus der Währungsumrechnung enthalten.

Für sechs in Ausführung befindliche Aufträge wurde zum 31. Dezember 2023 eine Abschreibung auf den niedrigeren beizulegenden Wert in Höhe von EUR 15.130.142,00 (Vorjahr: EUR 0,00) auf den Bestand aktivierter Kosten sowie geleisteter Anzahlungen vorgenommen. Für einen Auftrag wurde zusätzlich eine Drohverlustrückstellung in Höhe von EUR 1.069.858,00 gebildet.

IV Sonstige Angaben

Arbeitnehmer

Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich beschäftigt:

Anzahl
Angestellte 40
Arbeiter 0
40

Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Es haben sich keine berichtspflichtigen Ereignisse nach dem Bilanzstichtag ergeben.

Organe der Gesellschaft

Geschäftsführung:

Dr. Fritz Brühl

Dr.-Ing. Peter Weber (bis 3. April 2023)

Achim Weiher

 

München, den 3. Juni 2024

Die Geschäftsführer:

Dr. Fritz Brühl

Achim Weiher

"BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die KMT GmbH, München

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der KMT GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 3. Juni 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Julius Pinckernelle, Wirtschaftsprüfer

Sophia Maria Schorp, Wirtschaftsprüferin

Nachrichten & Medien

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