Classic & Mode GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit Textilien
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
BESTSELLER A/S | 63.60% |
VILA A/S | 36.40% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BESTSELLER Stores Germany GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2024Bilanz zum 31. Juli 2024AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 31. Juli 2024 ist nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt worden. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem gleichen Grunde wurden die Angaben zu Mitzugehörigkeit zu den anderen Posten ebenfalls an dieser Stelle gemacht. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma BESTSELLER Stores Germany GmbH mit Sitz in Hamburg im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 115335 eingetragen. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die folgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie Sachanlagen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die Abschreibungen werden innerhalb von 3 bis 10 Jahren nach der linearen Methode vorgenommen. Entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte werden planmäßig über mindestens fünf Jahre, maximal über die ursprüngliche Länge der jeweiligen Mietverträge abgeschrieben (max. 10 Jahre), sofern die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer hiervon nicht abweicht. Die Abschreibungen auf Zugänge des abnutzbaren Anlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen. Geringwertige Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit Anschaffungskosten, deren Höhe für den einzelnen Vermögensgegenstand EUR 800,00 nicht übersteigt, werden in voller Höhe sofort als Aufwand gebucht. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Handelswaren sind zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bilanziert. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, sind durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Ab dem Berichtsjahr 2012/2013 wird auf Vorräte, die älter als 12 Wochen sind, eine Abwertung von 10 % vorgenommen. Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter. Forderungen und die sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel wurden zu Nennwerten bilanziert. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale Abschläge berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten stellen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag dar, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag sind. Das gezeichnete Kapital wurde mit dem Nennwert angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Einnahmen vor dem Stichtag gebildet, sofern sie Erträge für eine bestimmte Zeit nach dem Stichtag darstellen. Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden grundsätzlich zum Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wird dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Davon-Vermerke zur Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Der Berechnung wurde ein Steuersatz von 29,93% (Vj. 29,93%) zugrunde gelegt. Die passiven latenten Steuern werden soweit geboten mit aktiven latenten Steuern saldiert. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung einzelner Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres 2023/2024 im Anlagenspiegel dargestellt. Finanzanlagen Die BESTSELLER Stores Germany GmbH, Hamburg, ist zu 100% an der Vila GmbH, Hamburg, beteiligt. Das Eigenkapital der Vila GmbH, Hamburg, zum 31. Juli 2024 betrug TEUR 634 und das Jahresergebnis nach Gewinnabführung TEUR 0. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. In den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen aus dem Gewinnabführungsvertrag mit der Vila GmbH in Höhe von TEUR 4.882 (Vj. TEUR 10.116) enthalten sowie aus Lieferungen und Leistungen TEUR 56 (Vj. EUR 66). Die Forderungen gegen Gesellschafter enthalten Forderungen aus dem Cash-pooling in Höhe von TEUR 60.364 (Vj. TEUR 51.756) und Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr in Höhe von TEUR 1.369 (Vj. TEUR 0). Latente Steuern Die passiven latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus unterschiedlichen Bewertungsansätzen des Anlagevermögens zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Sonstige Rückstellungen Die Gesellschaft ist für eine Vielzahl von Standorten aufgrund der abgeschlossenen Mietverträge verpflichtet, die selbst vorgenommenen Einbauten in den gemieteten Geschäften bei Beendigung der Mietverhältnisse wieder zu beseitigen. Die Rückstellung beträgt TEUR 4.573 (Vj. TEUR 4.391). Die Berechnung erfolgt unter Annahme der jeweiligen Grundmietdauer und unter Verwendung des nach § 253 Abs. 2 HGB vorgegebenen Zinssatzes. Darüber hinaus wurden sonstige Rückstellungen für ausstehende Eingangsrechnungen TEUR 863 (Vj. TEUR 730), ausstehenden Urlaub TEUR 1.071 (Vj. TEUR 964), umsatzabhängige Miete TEUR 236 (Vj. TEUR 275), Retouren TEUR 270 (Vj. TEUR 300), sonstige personalbezogene Rückstellungen TEUR 448 (Vj. TEUR 325), Berufsgenossenschaftsbeiträge TEUR 117 (Vj. TEUR 108), Archivierung TEUR 194 (Vj. TEUR 189) und Schwerbehindertenabgabe TEUR 84 (Vj. TEUR 88) gebildet. Verbindlichkeiten Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und sind ungesichert. Bei den zum Bilanzstichtag ausgewiesenen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich wie im Vorjahr in voller Höhe um Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Umsatzerlöse Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland mit fremden Dritten erzielt. In diesen sind Erlöse aus der Untervermietung enthalten in Höhe von TEUR 1.208 (Vj. TEUR 1.213). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten nachträgliche Mietminderungen in Höhe von TEUR 853 (VJ. TEUR 1.206). Aufwendungen für Altersversorgung Der Personalaufwand enthält Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von TEUR 7 (Vj. TEUR 6). Zinserträge und Zinsaufwendungen In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Avalprovisionen in Höhe von TEUR 83 (Vj. TEUR 70) enthalten. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Steuerwirkungen, die sich aus der künftigen Anwendung der Regelungen zur globalen Mindestbesteuerung (Pillar II) ergeben können, werden bei der Ermittlung des Ansatzes von aktiven und passiven latenten Steuern nicht berücksichtigt. Derzeit gehen wir von einer Anwendung dieser Regelungen im gesamten BESTSELLER-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2024/25 aus. Die Regelungen wurden in Deutschland mit dem Mindeststeuergesetz in lokales Recht umgesetzt. Das Unternehmen erwartet aus der Anwendung der nationalen Ergänzungssteuer (Domestic Minimum Top-Up Tax) keine Erhöhung der laufenden Steuern in Deutschland. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen
Es bestehen jährliche Zahlungsverpflichtungen aus Mietverträgen in Höhe von TEUR 79.310 (Vj. TEUR 79.968). Die Mietverträge enden zwischen 2024 und 2033. Abschlussprüferhonorare Das für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar des Abschlussprüfers beträgt TEUR 40 (Vj. TEUR 40) und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2023/2024 waren durchschnittlich 1.952 (Vj. 1.998) Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren durchschnittlich 20 administrativ und 1.932 operativ beschäftigt. Mitglieder der Geschäftsführung Herr Anders Holch Povlsen, Managing Director, Viby J, Dänemark Herr Thomas Børglum Jensen, Chief Financial Officer, Risskov, Dänemark Herr Lars Erik Pedersen, Regional Director, Herning, Dänemark Die Geschäftsführer haben im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Vergütungen von der Gesellschaft erhalten. Konzernverhältnisse Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der BESTSELLER A/S mit Sitz in Brande, Dänemark einbezogen. Dieser Abschluss wird wiederum in den Konzernabschluss der Heartland A/S mit Sitz in Aarhus, Dänemark einbezogen. Die Offenlegungen erfolgen bei der hierfür zuständigen Behörde Erhvervsstyrelsen, Kopenhagen. ErgebnisverwendungsvorschlagDer Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 5.000 wird auf neue Rechnung vorgetragen. NachtragsberichtNach dem Bilanzstichtag sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die wesentliche finanzielle Auswirkungen haben.
Hamburg, den 24. Oktober 2024 Anders Holch Povlsen, Managing Director Thomas Børglum Jensen, Chief Financial Officer Lars Erik Pedersen, Regional Director Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die BESTSELLER Stores Germany GmbH, Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der BESTSELLER Stores Germany GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Juli 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Juli 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. August 2023 bis zum 31. Juli 2024. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurde kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 sowie Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 25. Oktober 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Christian Eden, Wirtschaftsprüfer ppa. Nils Kieseleit, Wirtschaftsprüfer Der Jahresabschluss zum 31.07.2024 wurde am 11.12.2024 festgestellt. |
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