LS Stores
GmbH
Bischofswerda
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
983.527,00 |
652.718,00 |
| I.
Sachanlagen |
983.527,00 |
652.718,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.225.774,03 |
2.730.121,54 |
| I.
Vorräte |
965.744,12 |
555.252,05 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.058.406,58 |
2.018.189,95 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
201.623,33 |
156.679,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
45.746,45 |
17.216,23 |
| Aktiva |
3.255.047,48 |
3.400.055,77 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
431.358,39 |
997.452,05 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
848.433,71 |
1.222.809,26 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
442.075,32 |
250.357,21 |
| B.
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen |
545.636,07 |
393.404,25 |
| C.
Rückstellungen |
1.464.266,95 |
1.107.292,14 |
| D.
Verbindlichkeiten |
799.827,56 |
885.448,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
799.827,56 |
885.448,86 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
13.958,51 |
16.458,47 |
| Summe
Passiva |
3.255.047,48 |
3.400.055,77 |
Anhang 2023
|
LS Stores GmbH,
Bischofswerda |
| Registergericht: |
Amtsgericht Dresden |
|
Handelsregisternummer: |
36139 |
I. Allgemeine Angaben
Die LS Stores GmbH, Bischofswerda, ist eine kleine
Kapitalgesellschaft i.S. d. § 267 Abs. 1 und 4
HGB. Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften des HGB für alle
Kaufleute und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften aufgestellt. Er umfasst den Zeitraum
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023. Zusätzlich wurden
die Regelungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften
mit beschränkter Haftung (GmbHG) beachtet.
Es wird von den größenabhängigen
Erleichterungen gemäß
§§ 266 Abs. 1 S. 3, 274 a sowie 288
Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs.
2 HGB aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung wurde nach den allgemeinen
Bestimmungen des HGB vorgenommen. Dabei fanden die
Grundsätze der Einzelbewertung und der Vorsicht
Beachtung.
Erworbene Immaterielle
Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer
Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen
vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen über ein bis drei Jahre linear und im
Zugangsjahr pro rata temporis.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten
und abzüglich Anschaffungspreisminderungen sowie
planmäßiger und bei Bedarf
außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen linear
und im Zugangsjahr pro rata temporis. Die Abschreibungen
werden nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer
ermittelt und liegen zwischen drei und acht Jahren.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und
Herstellungskosten bis € 800,00 werden im Jahr
der Anschaffung grundsätzlich sofort aufwandswirksam
erfasst.
Die
Waren sind zu Anschaffungskosten und unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips
gemäß § 253 Abs. 4 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aufgrund eingeschränkter
Verwertbarkeit der Altbestände bzw. Sommer- und
Schaufensterware wurde durch angemessene Wertabschläge
ausreichend Rechnung getragen.
Die
Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und
liquide Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Es
wurden keine Wertberichtigungen vorgenommen.
Die
Kassenbestände und das
Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem
Nominalwert.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde
gemäß § 250 Abs. 1 HGB für Ausgaben
vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit dieser Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Der
Sonderposten für Zuschüsse und Zulagen
stellt einen besonderen Passivposten im Sinne von §
265 Abs. 5 Satz 2 HGB dar und beinhalten
Baukostenzuschüsse von dem Vermieter und
Franchisegeber. Die Auflösung des Zuschusses erfolgt
entsprechend des gewählten Abschreibungszeitraumes des
bezuschussten Wirtschaftsgutes bzw. korrespondierend zum
Ablauf der unkündbaren Mindestlaufzeit der betroffenen
Mietverträge.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden unter Beachtung
des § 253 Abs. 1 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages dotiert. Dabei werden
zukünftige Preis- und Kostensteigerungen
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Für zukünftige
Aufwendungen aus der Erfüllung vertraglicher
Rückbauverpflichtungen aus Mietverhältnissen
erfolgt die Bilanzierung in Form einer
Ansammlungsrückstellung. Bei der Ermittlung der
Rückstellungen wurden die zum Abschluss des
Mietvertrags bekannten Mietdauern zugrunde gelegt. Die
Ermittlung erfolgt durch Abzinsung über die
tatsächliche Restlaufzeit der zugrundeliegenden
Mietverträge. Als Zinssatz kommt dabei der
7-Jahresdurchschnittszinssatz der Deutschen Bundesbank
für eine zehnjährige Laufzeit zur Anwendung.
Für zukünftige Verluste aus schwebenden
Geschäften wurden Rückstellungen für
defizitäre Standorte gebildet. Zugrunde gelegt wurden
dabei die Restlaufzeiten der Mietverträge. Es erfolgte
eine Abzinsung mit dem 7-Jahresdurchschnittszinssatz der
Deutschen Bundesbank.
Die
Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben
sich ausfolgender Übersicht:
|
Verbindlichkeiten 2023 |
Gesamtbetrag
|
RLZ 1 Jahr
|
RLZ > 1 Jahre
|
davon
RLZ > 5 Jahre |
|
|
T€
|
T€
|
T€
|
T€
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
0,00
|
0
|
0
|
Vorjahr
|
0,00
|
0,00
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
439,30
|
439,30
|
0
|
0
|
Vorjahr
|
320,50
|
320,50
|
0
|
0
|
Verbindlichkeiten
gegenüber verbundenen Unternehmen
|
114,70
|
114,70
|
0
|
0
|
Vorjahr
|
288,90
|
288,90
|
0
|
0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
245,80
|
245,80
|
0
|
0
|
Vorjahr
|
276,00
|
276,00
|
0
|
0
|
Summe
|
799,80
|
409,80
|
0,00
|
0,00
|
Vorjahr
|
885,40
|
885,40
|
0
|
0
|
IV. Sonstige Angaben
Für die Stores sind von der Gesellschaft
jeweils Mietsicherheiten zur Sicherung der Ansprüche
des Vermieters aus dem Mietvertrag zu leisten.
Die Mietkautionen wurden auf Basis eines Vertrages
mit der R+V Allgemeine Versicherung AG, welcher ein
Bürgschaftslimit in Höhe von max. T€ 99
beinhaltet, sowie durch Bankgarantien in Höhe von
T€ 133 realisiert.
Finanzielle Verpflichtungen bestehen in der
Erfüllung der vorhandenen Mietverträge für
die zu betreibenden Stores:
|
2024
|
2025 und Folgejahre
|
|
T €
|
T €
|
Miete
|
1.093
|
1.728
|
Zum Bilanzstichtag bestehen weitere finanzielle
Verpflichtungen aus der Bildung von
Rückbauverpflichtung in Form von
Ansammlungsrückstellungen. Der Unterschiedsbetrag
zwischen Erfüllungsbetrag und Buchwert der
Rückstellung zum Bilanzstichtag beträgt T€
212.
Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 63
Mitarbeiter beschäftigt.
Als
Geschäftsführer wurde zum 31. Dezember
2023 Herr Heiko Ronge, Bischofswerda, abberufen und Herr
Robert Riedel, Bischofswerda, ist seit dem 01. Januar 2024
als Geschäftsführer bestellt.
Die Gesellschaft wird gemäß §§
290 ff. HGB in den Konzernabschluss der private textiles
holding g.m.b.h. mit Sitz in Bischofswerda (kleinster und
größter Konsolidierungskreis) einbezogen.
Bischofswerda, 27.09.2024
Robert Riedel
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.09.2024
festgestellt.
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