Stammdaten

Register
Amtsgericht Bad Homburg HRB 14510
Eingetragen
16.7.2002
Branche
BeteiligungsgesellschaftenMit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.Tätigkeiten von Versicherungsvertreterinnen und -vertretern
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb einer Pensionskasse im Sinne des VAG sowie die Vornahme sonstiger Geschäfte, die hiermit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Das Geschäftsgebiet umfasst das Inland. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an Unternehmen zu beteiligen, deren Gegenstand mit dem Zweck der Gesellschaft in unmittelbarem Zusammenhang steht. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vorstandsmitglied
Patrick Loewe
seit 21.3.2024
Prokura
Marco Meenzen
seit 21.3.2024
Prokura
Christoph Abels
seit 21.3.2024
Prokura
Philipp Brose
seit 21.3.2024
Prokura
Andre de Brün
seit 21.3.2024
Prokura
Lars Krug
seit 11.11.2020
Vorstandsmitglied
Stephan Schröder
seit 4.5.2020
Prokura

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Pro bAV Pensionskasse AG

Bad Homburg v. d. Höhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

INHALTSVERZEICHNIS

LAGEBERICHT

Wirtschaftsbericht

Grundlagen der Gesellschaft

Ertragslage

Finanzlage

Vermögenslage

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Personalbericht und Sonstiges

Betriebene Versicherungsarten

Bewegung und Struktur des Bestands an Pensionsversicherungen

JAHRESABSCHLUSS

Bilanz zum 31.12.2023

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2023

Anhang

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG 2024

LAGEBERICHT

Wirtschaftsbericht

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Die gesamtwirtschaftliche Lage war im Jahr 2023 durch eine globale Schwäche der Industriekonjunktur bei gleichzeitig nachlassender Inflation sowie durch eine zunehmend restriktive Geldpolitik gekennzeichnet. Die geopolitischen Spannungen weiteten sich aus, insbesondere durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine und die aufflammenden Konflikte in Nahost. Nachdem die Konjunktur in Deutschland im 1. Halbjahr 2023 nahezu stagnierte, rutschte sie im 2. Halbjahr in die Rezession. Im Vergleich zum Vorjahr ging das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 zurück - und zwar um 0,1%. Verursacht wurde dieser Rückgang vor allem durch eine Schwäche des realen privaten Konsums, während gleichzeitig auch die Staatsnachfrage und die Exporte abnahmen. Der private Konsum wurde insbesondere durch die hohe, aber im Jahresverlauf nachlassende Inflation gehemmt. Trotz hoher Nominallohn-Abschlüsse gingen die Reallöhne zu Jahresbeginn noch zurück, drehten mit der nachlassenden Inflation dann jedoch ins Positive. Die Inflationsrate gab im 4. Quartal spürbar nach. Die Energiekomponente wirkte aufgrund von sinkenden Energiepreisen und Basiseffekten disinflationär, während vor allem Nahrungsmittel weiter hohe Preissteigerungsraten aufwiesen. Für das Gesamtjahr 2023 betrug die harmonisierte Inflationsrate 6,0%, nach 8,7% im Vorjahr.

Die Konjunktur im Euroraum konnte im 2. Halbjahr eine technische Rezession knapp vermeiden. Insgesamt ist der Euroraum jedoch weniger exportabhängig und weniger durch das verarbeitende Gewerbe geprägt als Deutschland, sodass wir für das Gesamtjahr ein bescheidenes Wachstum von 0,5% erwarten. Die Inflation hat im Euroraum im Jahresverlauf ebenfalls deutlich nachgelassen und betrug im Jahresdurchschnitt 2023 5,5%. Aufgrund der hohen Inflation hat die Europäische Zentralbank ihre Geldpolitik deutlich gestrafft und damit zu einer nachlassenden gesamtwirtschaftlichen Nachfrage beigetragen. Sie hat den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Einlagenfazilität schrittweise bis Mitte September auf 4,5% bzw. 4% erhöht, danach aber unverändert belassen. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat zudem beschlossen, die Tilgungsbeträge aus dem Vermögensankaufsprogramm (Asset Purchase Programme) ab Juli 2023 nicht wieder anzulegen. Im Dezember kündigte die EZB an, dass dies auch für das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) ab dem zweiten Halbjahr 2024 geschehen soll.

Auch in den USA wurde die Geldpolitik stark gestrafft, mit einem Zinsband für die Leitzinsen von 5,25% bis 5,5%. Im Gegensatz zu Europa und anderen Teilen der Welt blieb hier die Konjunktur jedoch widerstandsfähiger, was in erster Linie auf einen robusten Dienstleistungskonsum sowie einen Fokus von Investitionen auf immaterielle Wirtschaftsgüter zurückzuführen war. Die Inflation hat sich ebenfalls abgeschwächt und lag im Jahr 2023 bei 4,2%, nach 8,0% im Vorjahr.

Entwicklung der Kapitalmärkte

Im Jahr 2023 dominierten zunächst die hohe Inflation sowie die Auswirkungen der Leitzinsanhebungen das Marktgeschehen. Die Pleite der Silicon Valley Bank im März ließ vorübergehend Befürchtungen hinsichtlich der Stabilität des Finanzsektors aufkommen. Zu Beginn des Sommers beförderte der nunmehr deutliche Rückgang der Inflationsraten von ihren Spitzenwerten die Erwartung, dass die Stagflation überwunden werden könnte. Im Verlauf des dritten Quartals setzte sich zudem die Erwartung durch, dass sowohl die Fed als auch die EZB keine weiteren Leitzinsanhebungen planen. Trotz Unsicherheiten auf Grund gestiegener geopolitischer Risiken nahm der Optimismus an den Märkten zu, getrieben von der Erwartung rückläufiger Leitzinsen im Jahr 2024.

Seit Beginn des Jahres 2022 ist ein deutlicher Anstieg der Zinsen zu beobachten. Orchestriert wurde dieser Anstieg von den wichtigsten Notenbanken (insbesondere Fed und EZB), die in mehreren Zinsschritten die jeweiligen Leitzinsen weiter erhöht haben. Am Markt sind somit Wiederanlagerenditen beispielsweise auf Staats- und Unternehmensanleihen mit gutem Rating zu erzielen, die deutlich über dem durchschnittlichen Niveau der letzten Jahre liegen. Insofern bieten sich Investoren aktuell weiterhin gute Rahmenbedingungen in der Kapitalanlage, wenngleich die globalen Faktoren weiterhin von hoher Unsicherheit gekennzeichnet sind. Neben dem andauernden Krieg in der Ukraine kam im Jahr 2023 auch noch der Konflikt im Nahen Osten hinzu - und damit ein weiteres geopolitisches Risiko. Entsprechend ausgeprägt ist die Volatilität bei einigen Assetklassen.

Entwicklung am Rentenmarkt

In diesem Umfeld sank die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen im Verlauf des Jahres. Sie stieg zunächst allerdings bis weit in das Jahr hinein bis auf 3%. Dabei machte sich an den Märkten auch der Entzug von Liquidität seitens der EZB sowie der Stopp von Reinvestitionen auslaufender Staatsanleihen bemerkbar, die unter dem Vermögensankaufsprogramm (Asset Purchase Programme) erworben wurden. Im Zuge niedrigerer Inflationsraten und einer rezessiven Konjunktur begann diese Rendite aber wieder zu sinken. Am Jahresende lag sie bei 2,03%, nach 2,56% ein Jahr zuvor. Im Euroraum engte sich die Renditedifferenz zwischen Anleihen der südeuropäischen Länder und Bundesanleihen ein, diese Volkswirtschaften profitierten unter anderem von Höherstufungen durch Ratingagenturen und zeigten sich konjunkturell wesentlich stärker als Deutschland.

Entwicklung am Aktienmarkt

Über das gesamte Jahr tendierten die Aktienmärkte aufwärts: Im Schlussquartal trugen vor allem Spekulationen über eine geldpolitische Wende der Zentralbanken zusammen mit der Erwartung einer in den USA soliden und im Euroraum sich aufhellenden Konjunktur zu einer Aufwärtsbewegung bei. Der US-Aktienmarkt gewann über das Jahr 24,2%, der europäische Markt nahm mit 16% etwas weniger zu. Der Euro gewann über das Jahr an Wert gegenüber dem US- Dollar.

Entwicklung der deutschen Versicherungswirtschaft

Trotz der weiterhin unsicheren konjunkturellen Wirtschaftslage sowie einer rückläufigen Inflation erwartet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für die Branche ein leichtes Beitragsplus für das Geschäftsjahr 2023. Die großen Trends bleiben recht konstant und wirken sich auf die einzelnen Geschäftssegmente der Versicherung unterschiedlich aus: Reale Einkommensrückgänge belasten das Geschäft der Lebensversicherer.

Auf Basis vorläufiger Informationen des GDV rechnen wir für das Jahr 2023 für die Lebensversicherung insgesamt (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) mit einem Beitragsrückgang im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem eine weiterhin schwache Nachfrage nach Lebensversicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag belastet hier das Geschäft.

Run-Off

Nach unserer Auffassung hat aktives Run-Off-Management im deutschen Pensionskassenmarkt unverändert einen hohen Stellenwert. Durch den stetig steigenden Kostendruck und einer zunehmenden Marktkonzentration stehen Pensionskassen vor großen Herausforderungen.

Die Frankfurter Leben-Gruppe ist eine spezialisierte Plattform für den deutschen Lebensversicherungs- und Pensionskassenmarkt. Dabei werden Versicherungsunternehmen, Versicherungsbestände und Teilversicherungsbestände, die sich bereits im Run-Off befinden oder in den Run-Off gesetzt werden sollen, in die Gruppe integriert.

Als spezialisierte Plattform für den deutschen Lebensversicherungs- und Pensionskassenmarkt steht die Optimierung aller Verwaltungsprozesse im Fokus der Unternehmensaktivitäten. Durch die konsequente Optimierung von Organisation und Prozessen sollen nachhaltige Kostensenkungen erzielt werden, die eine effiziente und sichere Verwaltung von Versicherungsverträgen ermöglichen.

Das Handeln richtet sich zudem auf eine langfristige, stabile und hervorragende Beziehung zu den Kunden und deren Beratern. Eine schnelle und professionelle Erreichbarkeit ist ebenso selbstverständlich, wie der sorgfältige Umgang mit den Kundengeldern.

Wenn die Frankfurter Leben-Gruppe die Verwaltung eines Versicherungsbestandes übernimmt, hat sie den Anspruch, dass der gewohnte Kundenservice erhalten bleibt. Bei der Anlage der Versichertenbeiträge wird größter Wert auf eine ausgewogene Mischung aus Sicherheit und Ertragskraft gelegt. Die Kunden erhalten weiterhin alle vertraglich zugesicherten Garantien und Leistungen sowie eine angemessene Beteiligung an den Überschüssen.

Grundlagen der Gesellschaft

Die Pro bAV Pensionskasse AG gehört zur Frankfurter Leben-Gruppe und verwaltet Versicherungsprodukte für die Risikoabsicherung und die Altersversorgung. Das Produktportefeuille umfasst im Wesentlichen Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen und Fondspolicen.

Die Bestandsverwaltung ist auf die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG ausgelagert. Mit dieser Funktionsausgliederung werden die Betriebskosten entsprechend der Entwicklung des Versicherungsbestandes variabilisiert. Dadurch wird dem mit schrumpfenden Versicherungsbeständen einhergehenden Fixkostenrisiko begegnet und operative Risiken auf den Funktionsausgliederungsträger übertragen.

Durch die gezielten Entscheidungen der Frankfurter Leben-Gruppe zur Umsetzung einer modernen IT-Infrastruktur werden durch die Zusammenarbeit mit der AFIDA GmbH, Dortmund, die Versicherungsbestände schrittweise auf eine einheitliche Plattform für die Versicherungsbestandsführung migriert.

Ertragslage

Beitragseinnahmen

Die gebuchten Bruttobeiträge betrugen im Geschäftsjahr 171,7 Mio. Euro (VJ: 179,5 Mio. Euro). Davon betrafen 170,2 Mio. Euro (VJ: 177,3 Mio. Euro) laufende Beiträge und 1,5 Mio. Euro (VJ: 2,2 Mio. Euro) Einmalbeiträge. Unter Berücksichtigung der Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung lagen die gesamten Beitragseinnahmen im Jahr 2023 bei 172,4 Mio. Euro (VJ: 180,2 Mio. Euro). Die abgegebenen Rückversicherungsbeiträge betrugen 23,9 Mio. Euro (VJ: 629,1 Mio. Euro). Diese Abweichung resultierte im Wesentlichen aus einem im Vorjahr neu abgeschlossenen Quotenrückversicherungsvertrag.

Bestandsentwicklung

Zum Jahresende 2023 umfasste der Versicherungsbestand 208.670 (VJ: 216.538) versicherte Personen. Die Zahl der Anwärter ging auf 201.999 (VJ: 210.768) zurück. Damit setzte sich die langfristige Bestandsabwicklung infolge der geschlossenen Pensionspläne der Arbeitgebergesellschaften und des dadurch fehlenden Neugeschäfts fort.

Ausgezahlte Versicherungsleistungen

Die ausgezahlten Versicherungsleistungen beliefen sich im Jahr 2023 auf 157,6 Mio. Euro (VJ: 158,1 Mio. Euro). Die hierin enthaltenen Rentenleistungen betrugen 10,8 Mio. Euro (VJ: 10,8 Mio. Euro). Die Aufwendungen für (Teil-) Rückkäufe erreichten 42,1 Mio. Euro (VJ: 45,6 Mio. Euro) und die Aufwendungen für Kapitalzahlungen betrugen 104,7 Mio. Euro (VJ: 101,7 Mio. Euro). Die Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrug im Geschäftsjahr 0,5 Mio. Euro (VJ: 1,9 Mio. Euro).

Entwicklung des Neugeschäfts

Das Neugeschäft wurde grundsätzlich eingestellt. Neugeschäft wird nur noch in einem begrenzten und klar definierten Rahmen gezeichnet.

Entwicklung der Kapitalanlagen

Mit der Steuerung der Kapitalanlagen wird zunächst das Ziel verfolgt, die Finanzierung der Garantieverzinsung unter Berücksichtigung der Veränderungen der Zinszusatz-Rückstellungen des Versicherungsbestandes langfristig sicherzustellen. Darüber hinaus soll eine angemessene Überschussbeteiligung für die Kunden und ein angemessener Ertrag für den Aktionär der Gesellschaft erwirtschaftet werden. Nach dieser Maßgabe werden die in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisenden Erträge aus Kapitalanlagen gesteuert. Aufgrund gestiegener Zinsen an den Kapitalmärkten wiesen die Kapitalanlagen stille Lasten auf. Bei der Bewertung der Kapitalanlagen wurde aufgrund der dauerhaften Halteabsicht vom Wahlrecht zur Bilanzierung wie Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und Abschreibungen vermieden.

Die handelsrechtlich ausgewiesenen laufenden Erträge aus Kapitalanlagen lagen bei 91,7 Mio. Euro (VJ: 88,4 Mio. Euro). Zudem gingen realisierte Veräußerungsgewinne in Höhe von 2,4 Mio. Euro (VJ: 9,7 Mio. Euro) in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Abschreibungen auf Kapitalanlagen wurden in Höhe von 3,3 Mio. Euro vorgenommen (VJ: 1,0 Mio. Euro). Die gesamten Aufwendungen für Kapitalanlagen lagen bei 13,8 Mio. Euro (VJ: 15,8 Mio. Euro). Davon entfielen 0,1 Mio. Euro (VJ: 4,5 Mio. Euro) auf Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen. Das in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Kapitalanlageergebnis lag somit bei 80,3 Mio. Euro (VJ: 82,4 Mio. Euro). Die sich aus den in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträgen und Aufwendungen ergebende Nettoverzinsung betrug im Geschäftsjahr 2,2% (VJ: 2,3%).

Abschluss- und Verwaltungskosten

Die Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb lagen im Berichtsjahr bei 4,6 Mio. Euro (VJ: 4,6 Mio. Euro). Die Verwaltungsaufwendungen erreichten 2,7 Mio. Euro (VJ: 2,8 Mio. Euro). Damit liegt die Verwaltungskostenquote im Geschäftsjahr 2023 bei 1,6% (VJ: 1,5%).

Entwicklung zusätzlicher Rückstellungen

Es ist zu erwarten, dass sich die Lebenserwartung der Versicherten weiter verbessert, so dass die Renten aus den sich im Bestand befindlichen Rentenversicherungen länger gezahlt werden müssen. Deshalb wurde die Deckungsrückstellung für diese Verträge verstärkt. Die Nachreservierung sank für den Gesamtbestand der Renten um 0,3 Mio. Euro (VJ: -1,9 Mio. Euro) auf 41,9 Mio. Euro (VJ: 42,2 Mio. Euro).

Die Zinszusatz-Rückstellung sank zum 31.12.2023 auf insgesamt 282,4 Mio. Euro (VJ: 286,1 Mio. Euro). Dabei kam im Neubestand der gesetzlich vorgegebene Referenzzinssatz von 1,57% (VJ: 1,57%) zur Anwendung. Im Altbestand wurde mit der Aufsichtsbehörde ein Bewertungszins von 2,07% für den Teilbestand Winsecura und für den Teilbestand Pro bAV vereinbart (VJ: 2,16% und 2,07%). Bei der Berechnung wurden Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Aus der Veränderung der Zinszusatz-Rückstellung resultierte im Geschäftsjahr insgesamt ein Ertrag von 3,7 Mio. Euro (VJ: Aufwand 3,5 Mio. Euro).

Beitragsrückerstattung

Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) wurden im Berichtsjahr 3,4 Mio. Euro (VJ: 3,9 Mio. Euro) zugeführt und 1,9 Mio. Euro (VJ: 1,8 Mio. Euro) entnommen. Die Entnahmen aus der RfB wurden an die Versicherungsnehmer als Überschussanteile ausgeschüttet.

Per 31.12.2023 verbleiben nach Entnahme und Zuführung 33,0 Mio. Euro (VJ: 31,5 Mio. Euro) in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung.

Die Höhe der frei verfügbaren RfB stieg auf 28,9 Mio. Euro (VJ: 26,5 Mio. Euro).

Liquidität

Mit dem Liquiditätsmanagement wurde die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft gewährleistet. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten gemäß Bilanzposition D I. betrugen zum Bilanzstichtag 7,8 Mio. Euro (VJ: 8,2 Mio. Euro).

Sonstiges Ergebnis

Das sonstige Ergebnis betrug -3,8 Mio. Euro (VJ: -4,0 Mio. Euro) und setzte sich zusammen aus sonstigen Erträgen in Höhe von 0,5 Mio. Euro (VJ: 0,2 Mio. Euro) und sonstigen Aufwendungen in Höhe von 4,3 Mio. Euro (VJ: 4,2 Mio. Euro).

Steuern

Für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fiel im Geschäftsjahr ein Ertrag von 0,1 Mio. Euro an (VJ: 0,0 Mio. Euro).

Jahresergebnis

Der Rohüberschuss betrug im Berichtsjahr 3,8 Mio. Euro (VJ: 4,2 Mio. Euro). Den Versicherungsnehmern wurden im Rahmen der Direktgutschrift 0,4 Mio. Euro (VJ: 0,3 Mio. Euro) gutgeschrieben und der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurden 3,4 Mio. Euro (VJ: 3,9 Mio. Euro) zugeführt.

Die Pro bAV Pensionskasse AG erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,0 Mio. Euro (VJ: 0,0 Mio. Euro) und lag damit auf Planniveau.

Finanzlage

Ziel des Finanzmanagements und der Kapitalausstattung ist es, die jederzeitige Erfüllbarkeit aller Verpflichtungen der Gesellschaft sicherzustellen sowie die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen einzuhalten.

Das handelsrechtliche Eigenkapital blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert:

Entwicklung des Eigenkapitals

(in Euro) 31.12.2023 31.12.2022
Gezeichnetes Kapital 1.500.000,00 1.500.000,00
Kapitalrücklage 97.449.563,83 97.449.563,83
Gewinnrücklagen 4.456.553,79 4.456.553,79
Gewinnvortrag 345.201,13 345.201,13
Jahresüberschuss 0,00 0,00
Eigenkapital 103.751.318,75 103.751.318,75

Vermögenslage

Kapitalanlagen

Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 verwaltete die Pro bAV Pensionskasse AG einen Kapitalanlagebestand in Höhe von 3.802,8 Mio. Euro (VJ: 3.673,6 Mio. Euro).

Der Kapitalanlagebestand setzte sich zusammen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 25,0 Mio. Euro (VJ: 25,0 Mio. Euro), Anteilen an Wertpapiersondervermögen in Höhe von 2.783,3 Mio. Euro (VJ: 2.638,9 Mio. Euro), Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 377,3 Mio. Euro (VJ: 381,6 Mio. Euro), Namensschuldverschreibungen von 295,3 Mio. Euro (VJ: 298,6 Mio. Euro), Schuldscheinforderungen in Höhe von 315,5 Mio. Euro (VJ: 322,2 Mio. Euro) und übrige Ausleihungen in Höhe von 6,3 Mio. Euro (VJ: 7,3 Mio. Euro).

Ende 2023 beliefen sich die saldierten stillen Lasten auf 221,4 Mio. Euro (VJ: 338,8 Mio. Euro). Dies entspricht 5,8% der Kapitalanlagen (VJ: 9,2%). Die geringeren stillen Lasten sind insbesondere auf den Anstieg der Zeitwerte von festverzinslichen Kapitalanlagen aufgrund gefallener Zinsen an den Kapitalmärkten zurückzuführen.

Prognose-, Chancen- und Risikobericht

Prognosebericht

Die Planung mit entsprechender Einschätzung der Risiken und Chancen für die zukünftige Entwicklung wird für einen Einjahreszeitraum dargestellt.

Erwartung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und zur Branchenentwicklung

Das ifo-Institut kommt in seiner Konjunkturprognose vom Dezember 2023 zu der Einschätzung, dass sich die gesamtwirtschaftliche Leistung im Jahr 2024 allmählich erholen dürfte, nachdem im letzten Quartal 2023 eine stagnierende Entwicklung zu verzeichnen war. Hierbei wird erwartet, dass die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 mit kräftigeren Raten wächst und das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) insgesamt um 0,9% zunimmt. Diese Wachstumsprognose wurde am 24. Januar 2024 auf +0,7% nach unten korrigiert. Die Bundesregierung prognostiziert dagegen laut Jahreswirtschaftsbericht vom Februar 2024 ein BIP-Zuwachs von 0,2%, nachdem die Prognose aus dem Herbst 2023 noch von einem Zuwachs von 1,3% ausgegangen war. Maßgeblich für den Anstieg dürften gemäß ifo-Institut die weiter zurückgehende Inflation und die durch steigende Lohneinkommen und hohe Beschäftigung zurückkehrende Kaufkraft sein, so dass die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zulegen sollte. Die sinkende Inflation und sinkende Kapitalmarkt- und Kreditzinsen dürften auch die deutschen Absatzmärkte stützen. Daher sollten der globale Warenhandel und der Warenkonsum wieder zulegen und damit zu den Konjunkturtreibern im Jahr 2024 werden. Für die Inflationsrate 2024 wird ein deutlicher Rückgang auf insgesamt 2,2% prognostiziert. Hierzu tragen vor allem sinkende Energiepreise bei. Im Gegensatz dazu wird die Inflation der konsumnahen Dienstleistungen noch über 3% liegen, da sich dort die kräftig steigenden Löhne auswirken. Als bedeutsames Risiko für die genannten BIP-Prognosen sieht das ifo-Institut den weiteren finanzpolitischen Kurs der Bundesregierung an. Zusätzlich könnten Risiken in Bezug auf die weitere Lohn- und Inflationsentwicklung im Euroraum, der Krieg in der Ukraine und in Gaza sowie die hohe Verschuldung in China die Entwicklung der globalen und damit auch der deutschen Konjunktur maßgeblich beeinflussen.

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt in seiner Projektion Ende November 2023 die Entwicklung für das Lebensversicherungsgeschäft 2024 etwas positiver ein als im Geschäftsjahr 2023, obwohl sich aus dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld keine deutlich positiven Impulse ergeben. Es wird mit Nachholeffekten gerechnet, jedoch werden die Zinsen voraussichtlich länger auf einem erhöhten Niveau verbleiben, so dass der kompetitive Vorteil bei der Geldanlage zunächst bei den Banken gesehen wird. Die privaten Haushalte sind durch die gefallenen Reallöhne noch unter dem vorinflationären Konsumniveau. Neue Ersparnisse durch die aktuell zunehmende Sparneigung fließen zum Großteil in liquide Sparformen wie Termineinlagen oder Geldmarktprodukte, deren Konditionen sich schnell an die höheren Zinsen angepasst haben. Insgesamt wird für die Lebensversicherung inklusive Pensionskassen und Pensionsfonds ein geringes Beitragswachstum von 0,1% erwartet. In seiner letzten Prognose Ende Januar 2024 hat der GDV jetzt einen leichten Rückgang der Beitragseinnahmen von 0,2% gegenüber dem Vorjahr prognostiziert. Demnach sei davon auszugehen, dass die Zentralbanken zumindest bis Mitte des Jahres 2024 ihre Zinsen auf dem derzeitigen Niveau belassen, so dass kurzfristige Anlagen attraktiv gegenüber langfristigen Anlagen wie Rentenversicherungen bleiben.

Strategische Ausrichtung und voraussichtliche Entwicklung der Pro bAV Pensionskasse AG

Es wird erwartet, dass in den nächsten Jahren weitere Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen ihr Neugeschäft vollständig oder in Teilsegmenten einstellen werden. Aus Sicht der Frankfurter Leben-Gruppe ist es für diese Versicherungsunternehmen aus verschiedenen Gründen sinnvoll, Bestände ohne Neugeschäft an eine Run-off-Plattform zu übertragen. Deshalb wird davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren weitere Portfoliokäufe getätigt werden können.

Die Pro bAV Pensionskasse AG geht von einem unverändert weiter rückläufigen Versicherungsbestand aus. Aufgrund des höheren Zinsniveaus wird im Jahr 2024 mit einem leichten Rückgang der Zinszusatz-Rückstellungen gerechnet. Der Umfang der Auflösung wird sich voraussichtlich auf dem Vorjahresniveau bewegen. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Gesellschaft unverändert weiter planmäßig zurückgehende Beitragseinnahmen. Es wird außerdem erwartet, dass die Versicherungsleistungen und der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus Kapitalanlagen leicht ansteigen und sich die Veränderung der Deckungsrückstellungen leicht unter dem Vorjahresniveau bewegen werden. Im Jahr 2024 wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet.

Das Ausmaß des Ukraine-Krieges seit Beginn des Jahres 2022 und dessen Folgen sowie der Nahostkonflikt können sich auf die Kapitalanlagen der Gesellschaft auswirken. Der Kapitalmarkt und insbesondere die Zinsentwicklung weisen Veränderungen auf. Diese Entwicklungen und deren Auswirkungen werden laufend beobachtet und analysiert. Wesentliche langfristige negative Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft werden derzeit nicht erwartet.

Risikobericht

Organisation des Risikomanagements

Das Risikomanagement und die Unabhängige Risikomanagementfunktion sind über einen Funktionsausgliederungsvertrag an die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG ausgelagert. Als wesentliches aufbauorganisatorisches Element sichert das Governance-System eine ganzheitliche risikoorientierte Steuerung. Es soll zudem gewährleisten, dass das Gesamtrisikoprofil im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der Risikotragfähigkeit steht und die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die risikoorientierte Aufbau- und Ablauforganisation, eine abgestimmte Risikomanagementleitlinie sowie die Arbeit von Gremien und Komitees sichern den disziplinierten Umgang mit wesentlichen Risiken und die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben.

Die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG hat verantwortliche Inhaber der Schlüsselfunktionen benannt. Diese berichten über ihren Verantwortungsbereich objektiv und frei von Einflüssen direkt an die Geschäftsleitung und werden von der Versicherungsgesellschaft durch Ausgliederungsbeauftragte überwacht. Hierbei handelt es sich um die im Folgenden beschriebenen Funktionen:

Die Unabhängige Risikomanagementfunktion koordiniert die Risikomanagementaktivitäten und verantwortet die laufende Prüfung der Risikotragfähigkeit. Sie sorgt für eine unabhängige Überwachung der wesentlichen Risiken und berät die Geschäftsleitung in Fragen des Risikomanagements.

Die Versicherungsmathematische Funktion koordiniert und überwacht die Berechnung der versicherungstechnischen Rückstellungen und beurteilt die Angemessenheit der verwendeten Methoden und Modelle. Sie bewertet die Qualität der verwendeten Daten für die Berechnung und formuliert eine Stellungnahme zur Angemessenheit von Zeichnungs- und Annahmepolitik sowie zur Rückversicherung. Sie leistet einen Beitrag zur wirksamen Umsetzung des Risikomanagementsystems.

Die Interne Revision überprüft die gesamte Geschäftsorganisation auf deren Angemessenheit und Wirksamkeit.

Die Versicherungsgesellschaft setzt zudem das sogenannte "Drei-Linien-Modell" um:

• Erste Linie

Die erste Linie bildet das operative Management, welches die Identifizierung, Beurteilung, Kontrolle und die Verminderung der Risiken im Rahmen des Tagesgeschäfts sicherstellen soll. Zusätzlich soll das operative Management die Übereinstimmung der Aktivitäten mit den Unternehmenszielen gewährleisten.

• Zweite Linie

Die Funktionen Risikosteuerung und Recht/Compliance bilden die zweite Linie. Eine wesentliche Aufgabe der genannten Funktionen ist der Ausbau und die Überwachung der in der ersten Linie konzipierten Kontrollen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die erste Linie ordnungsgemäß aufgebaut ist und effektiv funktioniert.

• Dritte Linie

Die dritte Linie stellt als objektive und unabhängige Prüfungs- und Beratungsinstanz die Funktion der Internen Revision dar. Die Interne Revision unterstützt in dieser Funktion Geschäftsleitung, Aufsichtsrat, operatives Management und Überwachungsinstanzen. Sie soll der Geschäftsleitung die Gewähr dafür bieten, dass die Risiken wirksam erkannt, bewertet und gesteuert werden.

Die Umsetzung des Drei-Linien-Modells soll auch sicherstellen, dass die operativen Einheiten, die Risiken eingehen, nicht dieselben sind, wie jene, die die Risiken kontrollieren.

Risikomanagementsystem

Das Risikomanagementsystem beinhaltet Prozesse, Strategien und Meldeverfahren, mit denen einzelne und aggregierte Risiken identifiziert, bewertet, gesteuert, überwacht und berichtet werden. Zudem beinhaltet es Prozesse, Strategien und Meldeverfahren, mit denen die Abhängigkeiten zwischen den Risiken identifiziert werden.

Grundlage für das Risikomanagementsystem bildet die Risikostrategie. Die Risikostrategie enthält Vorgaben für die risikoorientierte Unternehmenssteuerung und die Risikomanagementprozesse. Sie leitet sich aus der Geschäftsstrategie ab und wird, abgesehen von ad hoc ausgelösten Aktualisierungsprozessen, jährlich geprüft und gegebenenfalls überarbeitet.

Weiterhin erbringt die Interne Revision unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.

Risikoidentifikation

Ziel der Risikoidentifikation ist es, das Auftreten neuer oder die Veränderung bestehender Risiken frühzeitig zu erkennen. Zur Risikoidentifikation finden regelmäßige Risk Assessments statt.

Risikobewertung

Die Risikobewertung erfolgt anhand der unter Solvency I vorgegebenen Anforderungen. Hiernach werden Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen ermittelt, aus denen sich die Bedeckungsquote ergibt. Die quantitativ ermittelten Kennzahlen fließen in die Risikobewertung ein. Die hieraus resultierenden Erkenntnisse und Einschätzungen werden an die Geschäftsleitung übermittelt.

Zusätzlich werden wesentliche Risiken separat im Rahmen des regelmäßigen Risk Assessments bewertet.

Risikosteuerung

Es wird der Ansatz verfolgt, dass Risiken dort gesteuert werden, wo sie entstehen. Die operative Steuerung der Risiken wird somit von den Führungskräften und Prozessinhabern derjenigen Bereiche durchgeführt, in denen die Risiken entstehen. Die Risikosteuerung umfasst die Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung, -absicherung, -transfer und -diversifikation.

Risikoüberwachung

Die Umsetzung der Risikostrategie wird fortlaufend überwacht. Dabei wird insbesondere die Entwicklung des Risikoprofils untersucht. Zudem stehen die Risikotragfähigkeit und die Limit-Auslastung im Vordergrund.

Risikoberichterstattung

Die Versicherungsgesellschaft reicht regelmäßig eine eigene Risikobeurteilung (ERB) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein. Zudem erfolgt eine regelmäßige interne Berichterstattung gegenüber dem Management, welche Transparenz über die Risiken schafft.

Risikolage

Versicherungstechnische Risiken

Die spezifischen versicherungstechnischen Risiken sind

biometrische Risiken

Stornorisiken

Kostenrisiken

Zinsgarantierisiken

Biometrische Risiken

Biometrische Risiken resultieren aus Abweichungen der tatsächlichen Verläufe der biometrischen Risiken (zum Beispiel Langlebigkeit) gegenüber den kalkulatorischen Annahmen.

Die Versicherungsgesellschaft verwendet in der Tarifkalkulation in der Regel die Sterbe- und Invalidisierungstafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), die als Standard für die Berechnung der Deckungsrückstellung gelten. Hierbei werden die neuesten Erkenntnisse berücksichtigt. In der Reservierung sind ausreichende Sicherheitsspannen berücksichtigt. Die Entwicklungen und gegebenenfalls Abweichungen werden durch die Verantwortliche Aktuarin laufend überwacht. Die biometrischen Risiken sind mit ausreichender Sicherheit einkalkuliert. Um das Versicherungstechnische Risiko aus biometrischen Risiken zu begrenzen, sichert sich die Versicherungsgesellschaft zusätzlich zu den kalkulatorischen Sicherheiten durch Rückversicherung ab. Die Rückversicherungsunternehmen, mit denen Rückversicherungsverträge bestehen, verfügen über ein Rating einer anerkannten Ratingagentur im Investment Grade Bereich.

Stornorisiken

Das ökonomische Stornorisiko resultiert aus einer gegenüber dem Erwartungswert abweichenden Ausübung des Rechts auf Vertragsbeendigung durch die Versicherungsnehmer. Sowohl ein erhöhtes als auch ein verringertes Storno kann mit Risiken verbunden sein. Im Deckungskapital sind keine Stornowahrscheinlichkeiten eingerechnet, so dass grundsätzlich stets ausreichend Kapital vorhanden ist, um die garantierten Rückvergütungen zahlen zu können. Über ein laufendes Liquiditätsmanagement wird eine fristgerechte Auszahlung gewährleistet.

Kostenrisiken

Die in den Beiträgen kalkulierten Anteile für Kosten sind so bemessen, dass sie voraussichtlich auf Dauer die tatsächlich anfallenden Aufwendungen decken. Zur Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten im Versicherungsbetrieb wurde jeweils ein geeignetes System an beitrags-, summen- bzw. rentenabhängigen Kostenzuschlägen sowie Stückkostenzuschlägen in die Tarifstruktur eingearbeitet. Die eingerechneten Kosten haben sich in der Vergangenheit als ausreichend erwiesen. Es besteht ein umfassender Outsourcingvertrag mit der Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG, über den die Betriebskosten langfristig garantiert werden. Das Kostenrisiko wird laufend beobachtet. Aus heutiger Sicht ist das Kostenrisiko als gering einzuschätzen.

Zinsgarantierisiken

Das Zinsgarantierisiko ist das Risiko, dass mit den Kapitalanlagen, die zur Finanzierung der Zinsgarantien erforderlichen Erträge nicht erzielt werden.

Für die langfristige Sicherstellung der Zinsgarantien beobachtet die Geschäftsleitung regelmäßig die Entwicklung der Verzinsung der Kapitalanlagen. Im Rahmen regelmäßiger ALM-Studien wird überprüft, ob die Kapitalerträge ausreichend sind, um die Zinsgarantien zu erfüllen. Das Zinsgarantierisiko wird zudem mithilfe von regelmäßigen Planungs- und Sensitivitätsrechnungen beobachtet. Unter bestimmten Annahmen wird über die Risikotragfähigkeit die Angemessenheit der Zusammensetzung der Kapitalanlagen (Asset Allokation) überprüft. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Bildung einer Zinszusatzreserve für diejenigen Verträge, deren Rechnungszins über dem nach § 5 Abs. 3 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) ermittelten Referenzzins liegt, wird der aktuellen Kapitalmarktsituation Rechnung getragen und die Deckungsrückstellung entsprechend aufgestockt.

Zum Jahresende 2023 lag der Referenzzins bei 1,57%. Für alle Verträge mit einem höheren Rechnungszins wird im Neubestand eine entsprechende Zinszusatzreserve gebildet. Im Altbestand wird die Reserve mit entsprechender Geschäftsplangenehmigung durch die BaFin erhöht. Der maßgebliche Referenzzinssatz betrug für den regulierten Teilbestand Winsecura 2,07% (VJ: 2,16%) und für den regulierten Teilbestand Pro bAV 2,07% (VJ: 2,07%). Derzeit ist von einem stabilen Referenzzinsniveau auszugehen, so dass durch den Bestandsabrieb Zinszusatzreserve frei wird. Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus und des stabilen Referenzzinses ist das Zinsgarantierisiko gering.

Risiken aus Forderungsausfall

Das Risiko von Forderungsausfällen ist grundsätzlich gegeben. Durch die Struktur des Geschäfts der Pensionskasse als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung wird das Forderungsausfallrisiko jedoch als gering eingeschätzt.

Risiken aus Kapitalanlagen

Die Kapitalanlagestrategie wird unter Beachtung aller gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Bestimmungen festgelegt. Stärker als jeder andere Bereich ist die Kapitalanlage von Marktentwicklungen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Im Rahmen der Risikoberichterstattung und Risikofrüherkennung spielt deshalb der Umgang mit Kapitalanlagerisiken eine herausragende Rolle. Zur Erfüllung der Leistungsversprechen gegenüber den Kunden wird den Kriterien Sicherheit, Liquidität, Mischung und Streuung sowie Rentabilität der Kapitalanlagen eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Die Versicherungsgesellschaft versucht Risiken, die nicht zuverlässig eingeschätzt, kalkuliert und abgesichert werden können, zu vermeiden.

Anlageentscheidungen basieren auf der aktuellen Risikotragfähigkeit. Zur Beschränkung von Kapitalanlagerisiken wurden interne Limite gesetzt.

Die bestehenden Risiken im Kapitalanlagebereich lassen sich grundsätzlich in die folgenden Bereiche einordnen:

Marktpreisrisiken

Bonitätsrisiken (bzw. Kreditrisiken)

Liquiditätsrisiken

Währungsrisiken

Auf der Basis von Kapitalanlagereportings erfolgt eine laufende Beobachtung, Analyse und Bewertung der vorstehend identifizierten Risikoarten.

Marktpreisrisiken

Als Marktpreisrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Verluste auf Grund der Änderung von Marktpreisen, zum Beispiel von Aktienkursen, Zinsen oder Wechselkursen. In den Marktpreisrisiken sind aus Sicht der Versicherungsgesellschaft auch Nachhaltigkeitsrisiken enthalten, nach denen im Rahmen der Risikosteuerung nicht explizit gesteuert wird.

Die möglichen Auswirkungen von Marktpreisrisiken werden begrenzt, indem breit über verschiedene Anlageklassen, Länder und Branchen gestreut wird. Innerhalb einer Anlageklasse werden qualitative und quantitative Limite vorgegeben, um Marktpreisrisiken zu begrenzen. Die Marktpreisrisiken werden laufend überwacht und sind aus aktueller Sicht gut beherrschbar. Den stillen Lasten im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere wird durch die dauerhafte Halteabsicht und der damit verbundenen Wertaufholung begegnet.

Bonitätsrisiken

Als Bonitätsrisiko bezeichnet man das Risiko, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen vorübergehend oder endgültig nicht mehr nachkommen kann.

Die Anlagen der Versicherungsgesellschaft in festverzinsliche Wertpapiere haben eine hohe Schuldnerqualität. Es wird in hohem Maße in Inhaberschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen mit Investment Grade (Ratingkategorie AAA bis BBB von Standard & Poor's) investiert. Eine möglichst breite Streuung des Gesamtbestandes wirkt darüber hinaus einer möglichen Risikokonzentration entgegen.

Am Bilanzstichtag weisen die Kapitalanlagen folgende Ratingstruktur auf:

Rating-/ Assetstruktur Market Value
in EUR in %
Renten 2.047.301.843,98 57,16%
AAA 448.569.139,49 12,52%
AA 353.610.526,12 9,87%
A 421.966.714,46 11,78%
BBB 560.168.451,67 15,64%
<BBB- 182.296.069,46 5,09%
NR 80.690.942,75 2,25%
Private Debt/ Real Estate Debt (NR) 568.567.125,81 15,88%
Hypothekendarlehen, Geldmarktfonds, Policendarlehen, Protektor u. rentenähnl. GS 195.660.393,30 5,46%
Zwischensumme 2.811.529.363,08 78,50%
Infrastructure Equity, Real Estate Equity, Bankguthaben, Sonstige 769.921.086,78 21,50%
Gesamt 3.581.450.449,86 100,00%

Liquiditätsrisiken

Mit Liquiditätsrisiko werden zwei unterschiedliche Arten von Finanzrisiken bezeichnet:

Das Risiko, benötigte Zahlungsmittel nicht oder nur zu erhöhten Kosten beschaffen zu können (Refinanzierungsrisiko).

Das Risiko, Finanzmarktgeschäfte auf Grund mangelnder Marktliquidität nur zu einem schlechteren Preis als erwartet abschließen zu können (Fungibilitätsrisiko).

Das Refinanzierungsrisiko wird über ein Liquiditätsplanungs-, -steuerungs- und -kontrollsystem überwacht und begrenzt.

Die strategische Assetallokation umfasst auch illiquide Anlagen. Dem daraus resultierenden Fungibilitätsrisiko wird durch einen wesentlichen Anteil hochliquider Titel im Bestand begegnet. Für weniger liquide Anlageklassen wurden Limite festgelegt.

Währungsrisiken

Als Währungsrisiko bezeichnet man den potenziellen finanziellen Verlust, der sich durch Veränderungen der Wechselkurse ergibt.

Die Versicherungsgesellschaft investiert nur in geringem Umfang innerhalb der Sondervermögen in Fremdwährungen und sichert diese nahezu vollständig über Devisentermingeschäfte ab.

Operationelle Risiken

Unter operationellen Risiken werden Verluste als Folge des Versagens von Menschen, Systemen oder internen Prozessen sowie Verluste aufgrund externer Ereignisse verstanden.

Auf Basis des aktuellen Risk Assessments und der damit einhergehenden Risikoinventur liegen wesentliche operationelle Risiken bei Verträgen mit externen Dienstleistern (u.a. auch Ausgliederungsvereinbarungen) vor. Ein besonderes Augenmerk gilt auch den mit dem Einsatz von IT-Systemen verbundenen Risiken wie z.B. Cyberrisiken.

Den operationellen Risiken wird mit diversen Risikosteuerungsmaßnahmen entgegengetreten:

Das Interne Kontroll-System wird über ein softwaregestütztes System umgesetzt. In diesem System werden einzelne Prozessschritte auf Risiken analysiert und mit entsprechenden Kontrollen entlang der Prozesskette versehen.

Vollmachten-Systeme regeln die Zahlungs- und Anweisungsvollmachten sowie Zugriffsberechtigungen.

Ein Rechts-/Compliance-Konzept sichert die Einhaltung und Kontrolle von Weisungen zu Compliance-Themen.

Ein übergeordnetes Governance System, welches sich aus der Geschäfts- und Risikostrategie ableitet, bildet gleichermaßen die Grundlage für weitergehende Richtlinien und Arbeitsanweisungen. Die Ausführungen innerhalb des Governance System ermöglichen darüber hinaus die Funktionstrennungen.

Die operationellen Risiken umfassen auch die Compliance- und Rechtsrisiken.

Aus qualitativer Sicht kommt den operationellen Risiken eine vergleichsweise hohe Bedeutung zu. Operationelle Risiken werden insoweit akzeptiert, als diese für den Geschäftsbetrieb unter Kosten-Nutzen-Aspekten unvermeidbar sind. Unter dieser Voraussetzung wird so weit wie möglich eine Minimierung der operationellen Risiken angestrebt.

Zum Management der operationellen Risiken stehen aus Sicht der Versicherungsgesellschaft geeignete Maßnahmen und ausreichende Mittel zur Verfügung.

Reputationsrisiken

Reputationsrisiken beziehen sich auf einen möglichen Verlust von Versicherungsbeständen aufgrund einer Verschlechterung des Firmenrufs (Firmenreputation). Einflussfaktoren können die Veröffentlichung von rechtlichen oder moralischen Verfehlungen des Unternehmens bzw. handelnder Personen sein. Dazu zählen unter anderem systematische Falschberatung von Kunden, Veruntreuung von Kundengeldern, fehlerhafte Produkte oder die Verbreitung falscher oder unsachgemäßer Informationen. Reputationsrisiken werden regelmäßig im Rahmen des Risk Assessments erfasst und bewertet.

Auch eine serviceorientierte Kundenbetreuung zur Vermeidung von Beschwerden sowie ein Beschwerdemanagement mindern das Reputationsrisiko.

Im Rahmen des Run-Offs haben sich in den vergangenen Jahren keine speziellen Reputationsrisiken ergeben.

Strategische Risiken

Strategische Risiken im Zusammenhang mit der Erreichung wesentlicher unternehmerischer Zielsetzungen liegen im besonderen Blick der Geschäftsleitung. Ein Abgleich zwischen strategischer Zielplanung und Zielerreichung erfolgt in regelmäßigen Abständen. Wesentliche Abweichungen in Bezug auf die Zielerreichung und/oder Änderungen im Marktumfeld sind Thema der Geschäftsleitungssitzungen.

Gesamtbeurteilung

Zusammenfassend ist die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen aus Versicherungsverträgen gewährleistet. Die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen nach Solvency I werden jederzeit erfüllt.

Personalbericht und Sonstiges

Mitarbeiter

Am Bilanzstichtag waren keine Mitarbeiter beschäftigt.

Abhängigkeitsbericht

Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG schließt mit folgender Erklärung: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen."

Betriebene Versicherungsarten

Leibrentenversicherung

Aufgeschobene Leibrentenversicherung

Sofort beginnende Leibrentenversicherung

Rentenversicherung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes

Zusatzversicherungen

Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung

Witwen/Witwerrenten-Zusatzversicherung

Bewegung und Struktur des Bestands an Pensionsversicherungen

(ohne sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr 2023

Anwärter Invaliden- und Altersrenten
Männer Frauen Männer Frauen Summe der Jahresrenten
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Tsd. Euro
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 109.579 101.189 3.093 2.584 8.567
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. a. Neuzugang an Anwärter 1 2
1. b. Zugang an Altersrentnern 428 371 1.449
1. c. Zugang an Witwen/Witwer/Waisen
2. sonstiger Zugang 715 15 114 58 918
3. gesamter Zugang 716 17 542 429 2.367
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 268 126 28 17 68
2. Beginn der Altersrente 574 462 0 0 0
3. Invalidität 14 12 0 0 0
4. a. Reaktivierung 91 42 10 3 60
4. b. Wiederheirat, Ablauf
5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen 3.629 3.795 7 5 37
6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen 7 8 0 0 0
7. sonstiger Abgang 37 437 0 -2 34
8. gesamter Abgang 4.620 4.882 45 23 199
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 105.675 96.324 3.590 2.990 10.735
davon
1. beitragsfreie Anwartschaften 39.886 39.817
2. in Rückdeckung gegeben 15.851 14.449 544 451 1.650
Hinterbliebenenrenten
Witwen Witwer Waisen Summe der Jahresrenten
Anzahl Anzahl Anzahl Tsd. Euro
I. Bestand am Anfang des Geschäftsjahres 43 5 45 86
II. Zugang während des Geschäftsjahres
1. a. Neuzugang an Anwärter
1. b. Zugang an Altersrentnern
1. c. Zugang an Witwen/Witwer/Waisen 0 0 0 0
2. sonstiger Zugang 0 0 0 0
3. gesamter Zugang 0 0 0 0
III. Abgang während des Geschäftsjahres
1. Tod 0 0 1 1
2. Beginn der Altersrente
3. Ausscheiden mit Rückkaufswert 0 0 0 0
4. a. Reaktivierung
4. b. Wiederheirat, Ablauf
5. Ausscheiden unter Zahlung von Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen 0 0 0 0
6. Ausscheiden ohne Zahlung von Rückkkaufswerten, Rückgewährbeträgen und Austrittsvergütungen 0 0 0 0
7. sonstiger Abgang 0 0 1 -15
8. gesamter Abgang 0 0 2 -14
IV. Bestand am Ende des Geschäftsjahres 43 5 43 100
davon
1. beitragsfreie Anwartschaften
2. in Rückdeckung gegeben 6 1 6 15

Bilanz zum 31.12.2023

Pro bAV Pensionskasse AG, Bad Homburg v.d. Höhe

Aktivseite

31.12.2023 31.12.2022
A. Kapitalanlagen
I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
Ausleihungen an verbundene Unternehmen 25.000.000,00 25.000.000,00
II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.783.347.554,39 2.638.908.998,46
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 377.264.320,44 381.560.662,93
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 295.308.233,26 298.602.607,54
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 315.542.745,44 322.160.493,44
c) Übrige Ausleihungen 6.345.056,10 617.196.034,80 7.348.672,18
3.777.807.909,63
3.802.807.909,63 3.673.581.434,55
B. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen 537.568.439,81 487.382.031,34
C. Forderungen
I. Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft an
1. Versicherungsnehmer
a) fällige Ansprüche 839.169,24 814.198,51
b) noch nicht fällige Ansprüche 1.320.013,56 2.159.182,80 1.669.122,69
2. Mitglieds- und Trägerunternehmen 3.510.290,20 3.457.775,35
5.669.473,00 5.941.096,55
II. Abrechnungsforderungen aus dem Rückversicherungsgeschäft 0,00 4.062,69
III. Sonstige Forderungen 4.983.178,77 34.466.928,62
davon:
an verbundene Unternehmen: 45.234,38 € (i.Vj. 29.183.221,33 €)
10.652.651,77 40.412.087,86
D. Sonstige Vermögensgegenstände
I. Laufende Guthaben bei Kreditinstituten, Schecks und Kassenbestand 7.770.790,91 8.237.914,37
II. Andere Vermögensgegenstände 0,00 0,00
7.770.790,91 8.237.914,37
E. Rechnungsabgrenzungsposten
I. Abgegrenzte Zinsen und Mieten 14.600.063,18 14.961.546,55
II. Sonstige Rechnungsabgrenzungsposten 3.142.168,50 4.756.553,57
17.742.231,68 19.718.100,12
F. Aktive latente Steuern 5.718.492,36 4.936.518,17
Summe der Aktiva 4.382.260.516,16 4.234.268.086,41

Passivseite

31.12.2023 31.12.2022
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.500.000,00 1.500.000,00
II. Kapitalrücklage 97.449.563,83 97.449.563,83
III. Gewinnrücklagen 4.456.553,79 4.456.553,79
IV. Gewinnvortrag 345.201,13 345.201,13
V. Jahresüberschuss 0,00 0,00
103.751.318,75 103.751.318,75
B. Genussrechtskapital 15.000.000,00 15.000.000,00
C. Nachrangige Verbindlichkeiten 15.000.000,00 15.000.000,00
D. Versicherungstechnische Rückstellungen
I. Beitragsüberträge 5.589.371,80 6.114.069,04
II. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 3.628.187.325,31 3.534.423.338,44
2. davon ab Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 544.228.098,79 549.681.708,70
3.083.959.226,52
III. Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 9.641.549,46 9.126.161,19
IV. Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung 33.003.312,37 31.466.243,41
3.132.193.460,15 3.031.448.103,38
E. Versicherungstechnische Rückstellungen im Bereich der Lebensversicherung, soweit das Anlagerisiko von den Versicherungsnehmern getragen wird
I. Deckungsrückstellung
1. Bruttobetrag 537.568.439,81 487.382.031,34
2. davon ab: Anteil für das in Rückdeckung gegebene Versicherungsgeschäft 80.635.265,97 92.064.794,68
456.933.173,84 395.317.236,66
F. Andere Rückstellungen
I. Steuerrückstellungen 868.252,00 0,00
II. Sonstige Rückstellungen 314.650,00 442.000,00
1.182.902,00 442.000,00
G. Depotverbindlichkeiten aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft 624.863.364,76 641.746.503,39
H. Andere Verbindlichkeiten
I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber
1. Versicherungsnehmern 30.254.715,40 28.988.483,56
2 Versicherungsvermittlern 76.504,80 30.331.220,20 71.655,12
II. Abrechnungsverbindlichkeiten aus dem Rückversicherungsgeschäft 406.632,53 325.747,61
III. Sonstige Verbindlichkeiten 2.598.443,93 2.177.037,94
davon:
aus Steuern: 0,00 € (Vj. 0,00 €) im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 € (Vj. 0,00 €) gegenüber verbundenen Unternehmen 1.890.101,23 € (Vj. 1.399.219,89 €) 33.336.296,66 31.562.924,23
Summe der Passiva 4.382.260.516,16 4.234.268.086,41

Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten D.II. und E.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 235 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 in Verbindung mit § 234 Abs. 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Abs. 5 Satz 2, VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 01.03.2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.

 

Bad Homburg v. d. Höhe, den 15.03.2024

Annette Oppermann, Verantwortliche Aktuarin

Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.

 

Olching, den 15.03.2024

Stefan Michael Plendl, Treuhänder

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2023

01.01.-.31.12.23 01.01.-.31.12.22
I. Versicherungstechnische Rechnung
1. Verdiente Beiträge für eigene Rechnung
a) Gebuchte Bruttobeiträge 171.701.632,10 179.476.987,70
b) Abgegebene Rückversicherungsbeiträge -23.946.627,63 147.755.004,47 -629.078.009,03
c) Veränderung der Beitragsüberträge 524.697,24 467.320,93
d) Veränderung des Anteils der Rückversicherer an den Bruttobeitragsüberträgen 0,00 524.697,24 0,00
148.279.701,71 -449.133.700,40
2. Beiträge aus der Brutto- Rückstellung für Beitragsrückerstattung 655.104,47 683.367,30
3. Erträge aus Kapitalanlagen
a) Erträge aus anderen Kapitalanlagen 91.660.213,11 88.406.753,59
davon aus verbundenen Unternehmen 875.000,00 € (Vj. 29.183.221,33 €)
b) Erträge aus Zuschreibungen 418,29 0,00
c) Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen 2.383.721,53 9.747.075,00
94.044.352,93 98.153.828,59
4. Nicht realisierte Gewinne aus Kapitalanlagen 56.371.966,73 0,00
5. Sonstige versicherungstechnische Erträge für eigene Rechnung 5.109.859,40 3.472.030,04
6. Aufwendungen für Versicherungsfälle für eigene Rechnung
a) Zahlungen für Versicherungsfälle
aa) Bruttobetrag 157.568.267,99 158.136.939,27
bb) Anteil der Rückversicherer -54.422.965,05 726.025,25
103.145.302,94 158.862.964,52
b) Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle 515.388,27 1.931.304,44
103.660.691,21 160.794.268,96
7. Veränderung der übrigen versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen
a) Deckungsrückstellung
aa) Bruttobetrag 143.950.395,34 12.096.582,76
bb) Anteil der Rückversicherer 16.883.138,62 160.833.533,96 -641.746.503,38
160.833.533,96 -629.649.920,62
8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückserstattungen für eigene Rechnung 3.400.000,00 3.900.000,00
9. Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb für eigene Rechnung
a) Abschlussaufwendungen 1.866.807,51 1.809.921,11
b) Verwaltungsaufwendungen 2.704.705,06 4.571.512,57 2.757.375,78
c) davon ab: Erhaltene Provisionen und Gewinnbeteiligungen aus dem in Rückdeckung gegebenen Versicherungsgeschäft -240.585,39 -201.281,91
4.330.927,18 4.366.014,98
10. Aufwendungen für Kapitalanlagen
a) Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen, Zinsaufwendungen und sonstige Aufwendungen für die Kapitalanlagen 10.336.548,75 10.310.286,47
b) Abschreibungen auf Kapitalanlagen 3.330.022,08 1.003.484,86
c) Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen 123.163,83 4.451.816,36
13.789.734,66 15.765.587,69
11. Nicht realisierte Verluste aus Kapitalanlagen 8.485,30 76.319.928,21
12. Sonstige versicherungstechnische Aufwendungen für eigene Rechnung 14.825.242,96 17.691.336,47
13. Versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung 3.612.369,97 3.988.309,84
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung
1. Sonstige Erträge 499.510,46 205.144,89
2. Sonstige Aufwendungen 4.255.256,22 4.193.454,73
-3.755.745,76 -3.988.309,84
3. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit -143.375,79 0,00
4. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -143.375,79 0,00
5. Jahresüberschuss 0,00 0,00

Anhang

Allgemeines

Die Pro bAV Pensionskasse AG hat ihren Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe und ist im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. Höhe unter der Nummer HRB 14510 eingetragen.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Vermögens- und Schuldposten wurden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert.

Kapitalanlagen

Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 in Verbindung mit §§ 255 Abs. 1 sowie 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Alle Spezialfonds bis auf einen Teil der Spezialfonds PB HAFS P und PB HAFS W sowie sämtliche Inhaberschuldverschreibungen sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Ihre Bewertung erfolgte gemäß § 341b Abs. 2 HGB in Verbindung mit §§ 255 Abs. 1 sowie 253 Abs. 3 HGB.

Alle Publikumsfonds, die als Dispositionsreserve für den Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherung gehalten werden, sowie ein Teil der Spezialfonds PB HAFS P und PB HAFS W, sind dem Umlaufvermögen zugeordnet. Auf die Spezialfonds PB HAFS P und PB W wurden insgesamt außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 3,3 Mio. Euro vorgenommen. Dementsprechend wurden diese Fonds gemäß § 341b Abs. 2 in Verbindung mit §§ 255 Abs. 1 sowie 253 Abs. 4 HGB mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Spezialfonds wird hierbei ermittelt durch den Ansatz der fortgeführten Anschaffungskosten oder der Zeitwerte jedes einzelnen Titels innerhalb des Fonds.

Die Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden gemäß des § 341b Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten zu- oder abzüglich der Amortisation der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag gemäß des § 341c Abs. 3 HGB unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Bereits geleistete Tilgungsbeträge wurden entsprechend abgezogen.

Bei den übrigen Ausleihungen handelt es sich um den Anteilswert am Sicherungsvermögen Protektor, Sicherungsfonds für die Lebensversicherer, sowie um ein Namensgenussrecht eines Kreditinstitutes. Diese wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert.

Die Zeitwerte wurden wie folgt ermittelt:

Zur Ermittlung der Zeitwerte von Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurde im Rahmen einer Einzelbewertungsmethode in Abhängigkeit vom Schuldner und der Laufzeit ein individueller marktgängiger Zinsaufschlag auf die Euro-Swapkurve zugeordnet.

Die Zeitwerte für die Inhaberschuldverschreibungen wurden mit dem Börsen- oder Marktpreis angesetzt. Anteile an Investmentvermögen wurden mit dem Rücknahmepreis angesetzt.

Zur Ermittlung der Zeitwerte von Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen wurde jedem Papier in Abhängigkeit vom Schuldner und der Laufzeit ein individueller marktgängiger Zinsaufschlag auf die Euro-Swapkurve zugeordnet.

Der Zeitwert der übrigen Ausleihungen entspricht dem Anteilswert am Sicherungsvermögen von Protektor, Sicherungsfonds für die Lebensversicherer.

Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden mit dem Zeitwert angesetzt.

Forderungen

Die Forderungen sind zu Nennwerten bilanziert.

Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit dem Nominalwert bewertet.

Sonstige Vermögensgegenstände

Die laufenden Guthaben wurden mit ihren Nennwerten angesetzt. Die anderen Vermögensgegenstände wurden mit ihren jeweiligen Nennwerten angesetzt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Die aktiven Rechnungsabgrenzungen wurden zum Nennwert bilanziert.

Aktive latente Steuern

Die aktiven latenten Steuern wurden mit einem Steuersatz von 29,8 % bewertet.

Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt.

Genussrechtskapital

Das Genussrechtskapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Nachrangige Verbindlichkeiten

Die nachrangigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Nennbetrag angesetzt.

Versicherungstechnische Rückstellungen

Sämtliche versicherungstechnischen Rückstellungen für den so genannten regulierten Versicherungsbestand wurden nach dem durch die BaFin genehmigten Geschäftsplan bzw. für den so genannten deregulierten Versicherungsbestand nach den Meldungen gem. § 143 VAG einzelvertraglich berechnet.

Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das HGB, das VAG, die DeckRV und die RechVersV, wurden beachtet. Sämtliche Werte wurden zunächst brutto - also ohne die Berücksichtigung evtl. bestehender Rückversicherungsverträge - ausgewiesen. Die Berechnung der Anteile an den versicherungstechnischen Rückstellungen, die auf das in Rückdeckung gegebene Geschäft entfallen, erfolgte entsprechend der Rückversicherungsverträge.

Die Berechnung der Beitragsüberträge erfolgte unter Berücksichtigung der Fälligkeitstermine der einzelnen Verträge. Die Beitragsüberträge wurden um die in die Beiträge eingerechneten Inkassokostenzuschläge, maximal jedoch um 4% des Beitrags, sowie ggf. um eingerechnete Stückkosten und Ratenzuschläge gekürzt.

Die Deckungsrückstellung der klassischen Versicherungen wurde nach der prospektiven Methode berechnet. Hierbei wurden die in die Beiträge einkalkulierten Rechnungsgrundlagen, also Rechnungszinssätze, Kostensätze und in die Beiträge einkalkulierten Wahrscheinlichkeiten für das biometrische Risiko berücksichtigt. In die Beiträge eingerechnete einmalige Abschlusskosten wurden bis zum geschäftsplanmäßig bzw. nach der DeckRV zulässigen Höchstbetrag nach dem so genannten Zillmerverfahren berücksichtigt.

Die klassische Deckungsrückstellung der fondsgebundenen Rentenversicherungen wurde einzelvertraglich nach der retrospektiven Methode berechnet. Die Deckungsrückstellung für den Fondsteil der fondsgebundenen Versicherungsverträge wurde durch Bewertung der vorhandenen Fondsanteile mit den zum Bilanzstichtag gültigen Fondskursen ermittelt. Zuvor wurden bei der Ermittlung der Fondsanteile die einkalkulierten Kosten berücksichtigt.

Bei Versicherungsverträgen, bei denen der Rechnungszinssatz den Referenzzins gem. § 5 Abs. 3 DeckRV (2023: 1,57%, VJ: 1,57%) übersteigt, wurde die Deckungsrückstellung entsprechend § 5 Abs. 4 DeckRV um eine Zinszusatzreserve erhöht. Die Zinsverstärkung für den Altbestand wurde gemäß den durch die BaFin genehmigten Geschäftsplänen ermittelt. Bei der Berechnung der Zinszusatzreserve wurden Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten nach einem vorsichtigen Ansatz berücksichtigt.

Für bekannte, noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden einzelvertraglich Rückstellungen gebildet. Für Versicherungsfälle, die vor dem Bilanzstichtag eingetreten sind, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt werden, wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung gebildet. Die Ermittlung der Rückstellungen erfolgte auf Basis der fälligen Versicherungsleistungen, vermindert um vorhandene Deckungsrückstellungen. Regulierungsaufwendungen wurden unter Beachtung steuerlicher Vorschriften berücksichtigt.

Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) wurde nach handelsrechtlichen Vorschriften gebildet. Soweit Überschussanteile unwiderruflich deklariert wurden, wurde ein Teil der RfB gebunden.

Für noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanwartschaften und evtl. Anwartschaften auf Schlusszahlungen wurde ein Schlussüberschussanteilsfonds gebildet. Der nach der prospektiven Methode berechnete Schlussüberschussanteilfonds wurde mit einem Diskont von 0,5% (VJ: 0,5%) diskontiert.

In den Erläuterungen zur Bilanz ist die entsprechende Aufteilung der RfB dargestellt. Die detaillierte Übersicht zur Überschussbeteiligung ist am Ende des Berichtes dargestellt und ist Bestandteil des Anhangs.

Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Deckungsrückstellung der wesentlichen Versicherungsbestände

Tarifgeneration Rechnungszins in % Ausscheideordnung (Renten- bzw. Invalidentafel) Anteil an der Deckungsrückstellung *
Altbestand
Rentenversicherungen; DAV 2004 R-B17; DAV 2004 R-B20:
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 3,25% DAV 2004 R; DAV 1997 I, TI. RI 48,88%
Rentenversicherungen; DAV 2004 R-B17; DAV 2004 R-B20; 4,39%
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 2,75% DAV 2004 R; DAV 1997 I, TI, RI -4,55%
Neubestand
Rentenversicherungen: DAV 2004 R
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 2,75% DAV 1997 I, TI, RI 7,46%
Rentenversicherungen; DAV 2004 R;
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 2,25% DAV 1997 I, TI, RI 51,94%
Rentenversicherungen; 1,75% DAV 2004 R;AYA 2013 R 5,69%
Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen 1,75% DAV 1997 I, TI, RI
Rentenversicherungen 1,25% AXA 2013 R (Unisex) 1,18%
Rentenversicherungen 0,90% AXA 2013 R (Unisex) 0,45%

Rückversicherung

Die Berechnung der Anteile an den versicherungstechnischen Rückstellungen, die auf das in Rückdeckung gegebene selbst abgeschlossene Geschäft entfallen, erfolgte entsprechend der Rückversicherungsverträge.

Andere Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Die sonstigen Rückstellungen einschließlich der Steuerrückstellungen berücksichtigen ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des jeweiligen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Entwicklung der Aktivposten A.I. und II. im Geschäftsjahr 2023

in T € Bilanzwerte 01.01.2023 Zugänge Umbuchungen Abgänge
A. I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 25.000 0 0 0
Summe A. I. 25.000 0 0 0
A. II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 2.638.909 324.925 0 177.157
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 381.561 10.241 0 14.538
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 298.601 0 0 3.293
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 322.160 5.007 0 11.624
c) Übrige Ausleihungen 7.348 1 0 1.004
Summe A. II 3.648.581 340.174 0 207.616
Summe A. I. - A. II. Kapitalanlagen 3.673.581 340.174 0 207.616
in T € Zuschreibungen Abschreibungen Bilanzwerte 31.12.2023 Zeitwerte 31.12.2023
A. I. Kapitalanlagen in verbundenen Unternehmen und Beteiligungen
1. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0 0 25.000 20.646
Summe A. I. 0 0 25.000 20.646
A. II. Sonstige Kapitalanlagen
1. Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 1 3.330 2.783.348 2.711.424
2. Inhaberschuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 0 0 377.264 297.831
3. Sonstige Ausleihungen
a) Namensschuldverschreibungen 0 0 295.308 264.897
b) Schuldscheinforderungen und Darlehen 0 0 315.543 280.314
c) Übrige Ausleihungen 0 0 6.345 6.339
Summe A. II 1 3.330 3.777.808 3.560.805
Summe A. I. - A. II. Kapitalanlagen 1 3.330 3.802.808 3.581.451

Die Gesamtsumme der Abschreibungen auf Kapitalanlagen betrug 3,3 Mio. Euro (VJ: 1,0 Mio. Euro). Hierbei handelte es sich um Abschreibungen auf Teile deutscher Spezialfonds im Umlaufvermögen sowie um Abschreibungen auf Anteile an Publikumsfonds, welche für die fondsgebundene Lebensversicherung gehalten werden. Inhaberschuldverschreibungen wiesen stille Lasten in Höhe von insgesamt 79,4 Mio. Euro (VJ: 99,5 Mio. Euro), Namensschuldverschreibungen in Höhe von 30,4 Mio. Euro (VJ: 41,8 Mio. Euro), Schuldscheindarlehen in Höhe von 35,2 Mio. Euro (VJ: 44,0 Mio. Euro) und übrige Ausleihungen in Höhe von 0,01 Mio. Euro (VJ: 0,04 Mio. Euro) auf. Auf weitere außerplanmäßige Abschreibungen wurde verzichtet, da wegen der Halteabsicht bis zur Endfälligkeit und der damit verbundenen Wertaufholung nicht von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen wird. Durch Anwendung des § 341b Abs. 2 HGB wurden Abschreibungen in Höhe von 151,4 Mio. Euro vermieden und als stille Last vorgetragen.

Die fortgeführten Anschaffungskosten der Kapitalanlagen, an deren Bewertungsreserven nach den gesetzlichen Regeln die Versicherungsnehmer zu beteiligen sind, betrugen am 31.12.2023 insgesamt 558,1 Mio. Euro (VJ: 488,7 Mio. Euro); der beizulegende Zeitwert betrug zum gleichen Termin 541,0 Mio. Euro (VJ: 473,8 Mio. Euro). Daraus ergibt sich ein Saldo in Höhe von -17,1 Mio. Euro (VJ: -14,9 Mio. Euro). Dieser Wert entspricht 7,7% der gesamten stillen Lasten (VJ: 4,4%).

A. II. 1. und C. Anteile an in- und ausländischen Investmentvermögen von mehr als dem zehnten Teil

in € Anlageziel Marktwert 31.12.2023 Zeitwertreserve 31.12.2023 Ausschüttung 2023
Spezialfonds auf die Bedürfnisse des einzigen Investors Pro bAV Pensionskasse AG ausgerichtet
PB P HAFS Gemischter Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt europäische Renten 793.183.148,25 -54.559.393,02 10.000.000,00
PB W HAFS Gemischter Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt europäische Renten 376.087.347,04 -25.418.450,53 2.600.000,00
Infinity Three P Gemischter Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt Alternative Investments 920.677.200,43 -27.122.799,57 46.600.000,00
Infinity Three W Gemischter Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt Alternative Investments 342.532.811,19 -5.467.188,81 14.000.000,00
FL Structured Finance Fund Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt börsennotierte CLO-Tranchen 59.003.000,81 -1.755.825,44 3.024.265,05
Telesto Infra Fonds S.C.A SICAV-RAIF Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt Infrastrukturinvestitionen 79.618.554,40 3.907.343,60 0,00
in € Anlageziel Marktwert 31.12.2022 Zeitwertreserve 31.12.2022 Ausschüttung 2022
Spezialfonds auf die Bedürfnisse des einzigen Investors Pro bAV Pensionskasse AG ausgerichtet
PB P HAFS Gemischter Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt europäische Renten 749.084.413,94 -101.658.127,33 11.300.000,00
PB W HAFS Gemischter Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt europäische Renten 353.132.814,75 -48.702.982,82 6.300.000,00
Infinity Three P Gemischter Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt Alternative Investments 853.601.082,22 -22.598.917,78 11.600.000,00
Infinity Three W Gemischter Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt Alternative Investments 323.193.685,57 -5.806.314,43 8.900.000,00
FL Structured Finance Fund Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt börsennotierte CLO-Tranchen 58.037.044,56 -2.721.781,69 780.968,98
Telesto Infra Fonds S.C.A SICAV-RAIF Spezialfonds mit Anlageschwerpunkt Infrastrukturinvestitionen 56.000.000,00 -3.261.211,80 3.261.211,80

Eine Rückgabe der Anteile ist mit Ausnahme der Telesto Infra Fonds S.C.A. SICAV-RAIF jederzeit möglich. Die Rückgabe der Anteile am Telesto Infra Fonds S.C.A. SICAV-RAIF ist frühestens zum 31.12.2031 mit einer Frist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende möglich.

A. II. 4. d) Übrige Ausleihungen

in € 31.12.2023 31.12.2022
Genussrechte:
Protektor, Sicherungsfonds für die Lebensversicherer 3.346.509,35 4.350.507,49
Namensgenussscheine 2.998.546,75 2.998.164,69

B. Kapitalanlagen für die Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen

Fondsbezeichnung ISIN Bilanzwert 31.12.2023 in Euro Anteile Stückzahl
Advisor Global DE0005547160 2.688.932,30 22.658,91
Amundi - US Pioneer Fund LU1883872332 269.754,51 14.242,58
Amundi Substanzwerte DE0009792002 14.167,42 218,94
AXA - Global Equity Alpha Fund-B IE0031069051 728.917,83 28.100,15
AXA Investment Deutschland - AXA Chance Invest DE0009789453 162.687.931,03 1.638.182,77
AXA Investment Deutschland - AXA Defensiv Invest DE0009789438 782.754,47 14.333,54
AXA Investment Deutschland - AXA Wachstum Inve DE0009789446 45.450.578,22 589.425,21
AXA Investment Deutschland - AXA Welt DE0008471376 58.949,51 334,28
AXA Rosenberg Equity Alpha Trust - Eurobloc Equit IE0004352823 2.383.411,18 148.406,67
AXA WF - Global Inflation Bonds LU0266009793 109,96 0,78
BGF-European Fund LU0011846440 48.108,78 273,81
Carmignac Investissement FR0010148981 1.607.935,17 922,39
Comgest Magellan Fund FR0000292278 194.662,55 10.143,96
cominvest Fondak DE0008471012 206.190,38 1.035,30
DJE - Dividende & Substanz-P LU0159550150 824.535,35 1.657,46
DWS Bildungsfonds DE0008474198 4.972.698,80 40.041,06
DWS Deutschland DE0008490962 1.019.534,59 3.995,20
DWS Euroland Strategie (Renten) LD DE0008474032 38.177.893,88 1.253.378,00
DWS Vermögensbildungs Fonds I DE0008476524 167.629.872,20 631.089,05
DWS-Top Dividend LD LU0507266061 32.860,51 184,93
Fidelity European Growth LU0048578792 21.478.389,58 1.227.336,55
Fidelity South East Asia Fund-A-ACC LU0261946445 135.512,15 4.435,75
INKA - APO Forte INKA DE0005324313 8.782.805,60 133.904,64
INKA - APO Mezzo INKA DE0005324305 3.869.512,89 56.234,75
INKA - APO Piano INKA DE0005324297 43.602.329,96 649.617,55
JPM - EU Government Bond AA LU0363447680 528,02 36,57
JPM-Aggregate Bond AA (EUR hedged) LU0430493212 60.451,43 7.111,93
JPM-Emerging Markets Equities Fund EAA LU0217576759 164.367,13 7.827,01
M&G Global Basics Fund-A GB0030932676 232.342,59 4.467,81
OekoWorld - Klima LU0301152442 171.420,45 1.697,90
Oekoworld - Rock N Roll Funds LU0380798750 35.136,52 239,02
ÖkoVision Classic LU0061928585 2.006.431,75 9.849,45
Renten Strategie K DE0009799528 897.631,03 16.949,23
Sarasin Oeko Sar Portfolio LU0058892943 325.084,12 1.478,33
Sarasin OekoSar Equitv Global Namensant. P LU0229773345 316.347,74 1.136,27
Schroder-EURO Bond LU0106235533 34.940,25 1.814,50
Templeton Growth (Euro) Fd. LU0114760746 13.694.646,55 666.406,16
X of the Best - dynamisch LU0374994712 11.980.763,42 52.151,50
Gesamt 537.568.439,82 7.241.319,89

D.II Andere Vermögensgegenstände

in € 31.12.2023 31.12.2022
davon: Vorauszahlungen auf noch nicht versicherungstechnisch abgerechnete Versicherungsfälle und Rückkäufe 0,00 0,00

F. Aktive latente Steuern

Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern in Höhe von 5,7 Mio. Euro (VJ: 4,9 Mio. Euro) resultieren aus Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, die im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren in die Kallisto GmbH & Co. offene Spezial- Investmentkommanditgesellschaft entstanden sind.

Passiva

A.I. Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital betrug 1,5 Mio. Euro (VJ: 1,5 Mio. Euro). Es ist in 1.500.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt.

A.II. Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage betrug 97,5 Mio. Euro (VJ: 97,5 Mio. Euro).

A.III. Gewinnrücklagen

Die Gewinnrücklagen betrugen 4,5 Mio. Euro (VJ: 4,5 Mio. Euro).

B. Genussrechtskapital

Das Genussrechtskapital betrug 15,0 Mio. Euro (VJ: 15,0 Mio. Euro). Es wurden 15 Genussscheine mit einem anfänglichen Nennbetrag von je 1.000 Tsd. Euro begeben. Die Laufzeit beträgt mehr als 5 Jahre, eine vorzeitige Kündigung durch den Genussscheingläubiger ist nicht möglich. Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird kein Kapital zur Rückzahlung fällig.

C. Nachrangige Verbindlichkeiten

Die nachrangigen Verbindlichkeiten betrugen 15,0 Mio. Euro (VJ: 15,0 Mio. Euro). Das Nachrangdarlehen hat ab Oktober 2018 eine Laufzeit von 10 Jahren und kann nicht vorzeitig gekündigt werden.

D.IV. Rückstellung für die Beitragsrückerstattung - brutto-

in T€ 31.12.2023 31.12.2022
Stand 01.01. 31.466 29.425
Entnahme im Geschäftsjahr 1.863 1.858
Zuführung im Geschäftsjahr 3.400 3.900
Stand 31.12. 33.003 31.466
davon entfallen auf:
- bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte laufende Überschussanteile 1.184 1.249
- bereits festgelegte, aber noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanteile und -zahlungen 198 212
- Mindestbeteiligungen an Bewertungsreserven 0 0
- Schlussüberschussanteilefonds für
die Finanzierung von Gewinnrenten 368 328
die Finanzierung von Schlussüberschussanteilen 2.400 3.224
die Finanzierung von Mindestbeteiligungen an Bewertungsreserven 0 0
- den ungebundenen Teil der RfB 28.853 26.452

F. I. Steuerrückstellungen

Der Wertansatz der Steuerrückstellungen erfolgt in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme.

F. Il. Sonstige Rückstellungen

in € 31.12.2023 31.12.2022
Sonstige Kostenrechnungen 273.000,00 311.000,00
Rückstellungen für interne und externe Jahresabschlusskosten 41.650,00 131.000,00
Gesamt 314.650,00 442.000,00

Die sonstigen nicht versicherungstechnischen Rückstellungen wurden insbesondere für ausstehende Kostenrechnungen gebildet.

H. I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind ausschließlich innerhalb der verzinslich angesammelten Überschussanteile vorhanden. In den Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern sind verzinslich angesammelte Überschussanteile von 27,7 Mio. Euro (VJ: 28,2 Mio. Euro) enthalten.

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

I. Versicherungstechnische Rechnung

1.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge

Die Beiträge wurden im Inland erwirtschaftet.

in T€ 2023 2022
a) Gebuchte Beiträge
aa) Einzelversicherungen 103.079 106.705
bb) Kollektivversicherungen 68.623 72.772
b) Gebuchte Beiträge untergliedert nach
aa) laufenden Beiträgen 170.233 177.302
bb) Einmalbeiträgen 1.469 2.175
c) gebuchte Beiträge untergliedert nach
aa) Pensionsversicherungen 169.535 177.205
bb) Zusatzversicherungen 2.167 2.272
Gesamtes Versicherungsgeschäft 171.702 179.477

I. 6. Aufwendungen für Versicherungsfälle

Die Aufwendungen für Versicherungsfälle betrugen 158,1 Mio. Euro (VJ: 160,1 Mio. Euro). Diese bestehen im Wesentlichen aus Zahlungen für Versicherungsfälle. Aus der Abwicklung der Vorjahres-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ergab sich ein Ertrag von 0,5 Mio. Euro. Dies entspricht einem Abwicklungsergebnis von 26% (VJ: -32%) der Vorjahres-Rückstellung.

I. 8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen

Die Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen betrugen 3,4 Mio. Euro (VJ: 3,9 Mio. Euro).

Rückversicherungssaldo

Der Rückversicherungssaldo gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 2 b RechVersV (- = Ertrag / + = Aufwand) beträgt + 0,05 Mio. Euro (VJ: 0,3 Mio. Euro).

Direktgutschrift

in € 2023 2022
Direktgutschrift 364.231 346.733

II. Nichtversicherungstechnische Rechnung

II. 1. Sonstige Erträge

Die sonstigen Erträge betrugen 0,5 Mio. Euro (VJ: 0,2 Mio. Euro). Diese resultieren im Wesentlichen aus sonstigen Zinserträgen und Erträgen aus der Auflösung von nichtversicherungstechnischen Rückstellungen.

II. 2. Sonstige Aufwendungen

Die sonstigen Aufwendungen betrugen 4,3 Mio. Euro (VJ: 4,2 Mio. Euro). Diese resultieren im Wesentlichen aus Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen in Höhe von 2,8 Mio. Euro, sonstigen Zinsaufwendungen in Höhe von 0,7 Mio. Euro und Prüfungs- und Beratungskosten in Höhe von 0,1 Mio. Euro.

Sonstige Angaben

Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen

in T€ 2023 2022
selbst abgeschlossenes Versicherungsgeschäft
1. Provisionen jeglicher Art der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB für das selbst abgeschlossene Versicherungsgeschäft 1.076 914
2. Sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter im Sinne des § 92 HGB 0 0
Gesamt 1.076 914

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter beschäftigt.

Bezüge

Der Vorstand wird durch die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG vergütet. Es wurden 0,6 Mio. Euro umgelegt. Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,03 Mio. Euro (VJ: 0,1 Mio. Euro).

Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 28 HGB

Aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern ergibt sich ein nicht zur Ausschüttung verfügbarer Betrag in Höhe von 5,7 Mio. Euro.

Organe

Dem Vorstand gehörten folgende Personen an:

Bernd Neumann, Geschäftsbereich Finance, Chief Financial Officer (CFO)

Lars Krug, Geschäftsbereich IT, Chief Technology Officer (CTO)

Christian Subbe, Geschäftsbereich Kapitalanlagen, Chief Investment Officer (CIO)

Der Aufsichtsrat setzte sich wie folgt zusammen:

Dr. Christian Wrede (Vorsitzender) - Geschäftsführender Gesellschafter

Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf (stellv. Vorsitzender) - Unternehmer

Georg Mehl - Unternehmer

Andrew Zeissink - Senior Assistant President der FOSUN Gruppe

Konzernzugehörigkeit

Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB ist die Taunus Insurance Opportunities S.C.S., Munsbach, Luxemburg. Unmittelbares Mutterunternehmen ist die Polar Bear Life Management & Service GmbH & Co. KG, Grünwald, die 100% (VJ: 100%) der Anteile an der Pro bAV Pensionskasse AG hält. Der Jahresabschluss der Pro bAV Pensionskasse AG wird in den Konzernabschluss der Taunus Insurance Opportunities S.C.S. einbezogen. Die Taunus Insurance Opportunities S.C.S., Luxemburg, stellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss der Taunus Insurance Opportunities S.C.S. wird im deutschen Unternehmensregister veröffentlicht.

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfung wird im Konzernabschluss der Taunus Insurance Opportunities S.C.S angegeben. Neben der Abschlussprüfung hat der Abschlussprüfer weitere gesetzliche bzw. aufsichtsrechtliche Prüfungen vorgenommen. Dies betrifft die Prüfung der Angaben nach § 7 SichLV.

Angaben nach Art. 7 Taxonomie-Verordnung

Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Pro bAV Pensionskasse AG ist gemäß §§ 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährlich Beiträge von maximal 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen bis ein Sicherungsvermögen von 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Hieraus ergeben sich für die Gesellschaft keine zukünftigen Verpflichtungen.

Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 Promille der gewichteten Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 3,2 Mio. Euro (VJ: 4,1 Mio. Euro).

Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1% der gewichteten Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 32,2 Mio. Euro (VJ: 40,6 Mio. Euro). Mit einer Inanspruchnahme ist derzeit nicht zu rechnen.

 

Bad Homburg v. d. Höhe, den 03.04.2024

Der Vorstand

Bernd Neumann

Christian Subbe

Lars Krug

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Pro bAV Pensionskasse AG, Bad Homburg v. d. Höhe

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Pro bAV Pensionskasse AG, Bad Homburg v.d. Höhe, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Pro bAV Pensionskasse AG, Bad Homburg v.d. Höhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen

den Bericht des Aufsichtsrats und

alle übrigen Teile des Geschäftsberichts,

aber nicht den Jahresabschluss, nicht die inhaltlich geprüften Lageberichtsangaben und nicht unseren dazugehörigen Bestätigungsvermerk.

Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 8. April 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Rouven Schmidt,

gez. Nils Kern, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATES

Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2023 entsprechend der nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben laufend überwacht.

Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres in 3 Sitzungen und regelmäßig außerhalb der Sitzungen beraten. In der ersten Sitzung des Jahres befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022. In dieser Sitzung nahmen der Abschlussprüfer und der Verantwortliche Aktuar teil. Der Aufsichtsrat billigte in dieser Sitzung den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022. Somit wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2022 gem. § 172 AktG festgestellt. In den folgenden Sitzungen beschäftigte sich der Aufsichtsrat fortlaufend mit der finanziellen Entwicklung und der Solvabilitätsausstattung der Gesellschaft. Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit der Kontrolle und Überwachung der ausgelagerten Dienstleistungen beschäftigt. Darüber hinaus informierte der Vorstand regelmäßig über die aufsichtsrechtlich notwendige Berichterstattung. Weiterhin hat sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten beschäftigt.

Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, dem alle Mitglieder des Aufsichtsrates angehören. Dieser hat einmal getagt. In dieser Sitzung hat sich der Prüfungsausschuss mit der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision beschäftigt. Die Wirksamkeit wurde als angemessen erachtet.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, und der Lagebericht wurde durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es wurden keine Beanstandungen erhoben, sodass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Berichte des Abschlussprüfers sofort erhalten. An der Sitzung des Aufsichtsrats vom 17.04.2024 hat der Abschlussprüfer teilgenommen und von den wesentlichen Ergebnissen seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich mit Jahresabschluss und dem Bericht des Abschlussprüfers eingehend befasst und diesen zustimmend zur Kenntnis genommen. In der Sitzung vom 17.04.2024 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 gebilligt und damit gemäß § 172 AktG festgestellt.

 

Der Aufsichtsrat

ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG 2024

(Abweichende Vorjahreswerte in Klammern)

System der Überschussbeteiligung

Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind unsere Kunden am Überschuss beteiligt. Die Zuteilungen erfolgen tarifabhängig und bestehen aus der laufenden Überschussbeteiligung und ggf. aus einem Schlussanteil oder einer Schlusszahlung (Nachdividende).

Die laufenden Überschussanteile in der Aufschubzeit werden verzinslich angesammelt, zur Erhöhung der Versicherungssumme verwendet oder mit den Beiträgen verrechnet (nur bei BUZ-Versicherungen). Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen werden sie im Fondsvermögen angelegt. Laufende Rentenzahlungen werden jährlich erhöht.

Ein Schlussüberschussanteil und Ablaufgewinn wird - tarifabhängig - bei Ablauf gewährt. Bei Verträgen, die der winsecura zuzuordnen sind, erfolgt eine Auszahlung (Nachdividende) auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung.

Direktgutschrift

Den Verträgen, die nicht der ehemaligen winsecura zuzuordnen sind, werden die gesamten Kosten- und Risikoüberschüsse der fondsgebundenen Rentenversicherungen sowie der Leistungsfallbonus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen als Direktgutschrift gewährt. Für Verträge, die der ehemaligen winsecura zuzuordnen sind, wird eine Direktgutschrift für Ansammlungsguthaben in Höhe der Gesamtverzinsung gewährt. Im Übrigen wird die gesamte Überschussbeteiligung grundsätzlich der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.

In der folgenden Deklaration sind die dargestellten Beteiligungen nicht explizit nach Direktgutschrift und Überschussbeteiligung aus der RfB differenziert.

Beteiligung an den Bewertungsreserven

Gemäß § 153 VVG sind Versicherungsnehmer mit überschussberechtigten Verträgen an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Hierzu werden die Bewertungsreserven einmal jährlich (gesondert für die Beteiligung bei Ablauf einer Versicherung und in der Rentenbezugszeit) ermittelt und der auf die einzelnen Verträge entfallende Anteil nach einem verursachungsorientierten Verfahren zugeordnet. Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung wird der so ermittelte Betrag zur Hälfte zugeteilt.

Dazu wird der Gesamtbestand in zwei Teilbestände unterteilt: Teilbestand "Pro bAV" und Teilbestand "winsecura". Die Verteilung der Bewertungsreserven auf die einzelnen Teilbestände erfolgt entsprechend der prozentualen Anteile der Teilbestände an den gesamten versicherungstechnischen Passiva. Die Verteilung der Bewertungsreserven wird dabei separat für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen / Zinsabsicherungsgeschäften und sonstigen Bewertungsreserven vorgenommen.

Bewertungsreserven entstehen, wenn die Zeitwerte der überschussberechtigten Kapitalanlagen über den entsprechenden Bilanzwerten liegen. Voraussetzung für die Beteiligung ist insbesondere, dass sich für die Kapitalanlagen am maßgebenden Stichtag positive Bewertungsreserven ergeben. Von der Hälfte der am jeweils maßgebenden Bewertungsstichtag festgestellten Bewertungsreserven wird der Teilbetrag ermittelt, der auf den Bestand an Versicherungen entfällt, für die ein Anspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven besteht. Außerdem erfolgt gemäß LVRG die Beteiligung an Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften nur soweit sie einen Sicherungsbedarf aus den Verträgen mit Zinsgarantie übersteigen.

Zuteilung in 2024

Die Überschussanteilsätze für die klassischen Versicherungen gelten für den in 2024 liegenden Jahrestag. Abweichend hiervon gelten die auf den folgenden Seiten genannten Sätze für fondsgebundene Versicherungen bereits ab dem 01.01.2024.

Teil I - Verträge, die dem Teilbestand der Pro bAV (ohne Winsecura) zuzurechnen sind

Alle Hauptversicherungen werden nach klassischen bzw. fondsgebundenen Rentenversicherungen und nach dem regulierten "Altbestand" und dem deregulierten "Neubestand" gemäß ihren zugehörigen Tarifgenerationen (TG) wie folgt unterschieden:

- TG 2002: Rechnungszins 3,25% (Altbestand)
- TG 2005-AB: Rechnungszins 2,75% (Altbestand)
- TG 2005-NB: Rechnungszins 2,75%
- TG 2007: Rechnungszins 2,25%
- TG 2008: Rechnungszins 2,25%
- TG 2012: Rechnungszins 1,75%
- TG 2013: Rechnungszins 1,75% (Unisex)
- TG 2015: Rechnungszins 1,25% (Unisex)
- TG 2017: Rechnungszins 0,90% (Unisex)

1. Regulierter Altbestand

1.1. Klassische Rentenversicherungen (Einzel- und Kollektivversicherungen)

1.1.1. Vorbemerkung zur Nachreservierung zu Rente-Classic-Tarifen der TG 2002

Nach heutigen Erkenntnissen leben die Versicherten bedeutend länger als für die Kalkulation der Rentenversicherungen der TG 2002 unterstellt wurde, so dass zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Renten zusätzliche Deckungsrückstellungen aufgebaut werden müssen. Diese Rückstellungen dienen im Rentenbezug zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Deckungsrückstellung werden die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge herangezogen.

Auswirkung auf die laufende Überschussbeteiligung

Für anwartschaftliche Verträge der TG 2002 werden die potenziellen laufenden Überschussanteile so lange einer gesonderten vertragsindividuellen Rückstellung (Schattenkonto) zugeführt, bis die vom Unternehmen vorfinanzierte zusätzliche Deckungsrückstellung refinanziert ist. Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbeginn kommt ein Betrag in voller Höhe des Schattenkontos als Überschussbeteiligung zur Auszahlung.

Auswirkung auf die Überschussbeteiligung im Rentenbezug

Bei Tarifen der TG 2002 im Rentenbezug wird die potenzielle Überschussbeteiligung zur Finanzierung einer erhöhten Leistungsdauer verwendet. Sofern die Aufstockung der Deckungsrückstellung im Rentenbezug noch nicht vollständig refinanziert ist, wird ein Betrag von 0,15% der Bemessungsgröße der laufenden Grundüberschussbeteiligung zur Refinanzierung verwendet. Sobald diese vollständig abgeschlossen ist, wird der Vertrag wieder wie üblich am Überschuss beteiligt.

1.1.2. Deklaration vor Rentenbeginn (Anwartschaftsphase)

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Schlussüberschussbeteiligung

Für die einzelnen Tarife des Altbestandes der TG 2002 und TG 2005 werden die Schlussüberschüsse i.H. von 0,55% der Summe der gesamten Überschussanteile deklariert bzw. ausgezahlt.

Bei durch Kündigung beitragsfrei gestellten Versicherungen werden ein Schlussüberschussanteil und ein Ablaufgewinn nicht deklariert.

Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag wird ein Ablaufgewinn nicht deklariert.

Ansammlungsguthaben

Alle Überschussguthaben aus der verzinslichen Ansammlung in der TG 2002 werden mit dem Rechnungszins von 3,25% verzinst.

Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung)

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert.

1.1.3. Deklaration nach Rentenbeginn (Rentenbezugsphase)

Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet.

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Risikoüberschussbeteiligung

Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert.

Grundüberschussbeteiligung

a) Dynamische Gewinnrente

Der Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung für den gesamten Bestand an laufenden Renten in der Verwendungsform "Dynamische Gewinnrente" beträgt 0,15%.

b) Erhöhte Startrente

Die Sätze der erhöhten Startrente ("Zins 2.Ordnung") werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt. Bei den Rentenversicherungen mit erstmaliger Steigerung ab dem 2. Rentenbezugsjahr ist für den gesamten Bestand an laufenden Renten auch in der Verwendungsform "Erhöhte Startrente" ein Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung von 0,15% enthalten.

Bewertungsreserven

Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024.

1.2 Rentenversicherungen mit Fondsanlage und Garantieleistung (Einzel- und Kollektivversicherungen)

1.2.1. Deklaration vor Rentenbeginn

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Schlussüberschussbeteiligung

Für die einzelnen Tarife des Altbestandes der TG 2002 und 2005 werden Schlussüberschüsse i.H. von 0,5% der Summe der gesamten Überschussanteile deklariert.

Bei durch Kündigung beitragsfrei gestellten Versicherungen entfällt der Schlussüberschussanteil.

Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung)

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert.

1.2.2. Deklaration nach Rentenbeginn

Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet.

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird nicht deklariert.

Risikoüberschussbeteiligung

Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert.

Grundüberschussbeteiligung

a) Dynamische Gewinnrente

Der Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung für den gesamten Bestand an laufenden Renten in der Verwendungsform "Dynamische Gewinnrente" beträgt 0,15%.

b) Erhöhte Startrente

Die Sätze der erhöhten Startrente ("Zins 2.Ordnung") werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt. Bei den Rentenversicherungen mit erstmaliger Steigerung ab dem 2. Rentenbezugsjahr ist für den gesamten Bestand an laufenden Renten auch in der Verwendungsform "Erhöhte Startrente" ein Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung von 0,15% enthalten.

Bewertungsreserven

Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024.

2. Deregulierter Neubestand

2.1. Klassische Rentenversicherungen (Einzel- und Kollektivversicherungen)

2.1.1. Deklaration vor Rentenbeginn

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Kostenüberschussbeteiligung

Im Rahmen des Kollektivvertrages zur "Gesundheitsrente" (GR) werden für die GR-Tarife "08-R1G1 und 08-R1G2" je 0,50 Euro mtl. je Stück deklariert. (durch Kündigung beitragsfreie Verträge erhalten je 1,00 Euro mtl. je Stück). Alle übrigen Tarife des klassischen Bestandes erhalten keine laufende Kostenüberschussbeteiligung.

Schlussüberschussbeteiligung

Für alle Tarife der TG 2013, 2015 und TG 2017 werden p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben anwartschaftlich gutgeschrieben. Dieser Satz wird jährlich deklariert und beträgt 1%. Die Verzinsung ergibt sich dann aus der Gesamtverzinsung (0,9%) erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird die Anwartschaft in Höhe des ebenfalls jährlich deklarierten Satzes i.H. von p2(SÜA)-Prozent ausgezahlt. Dieser beträgt für das Geschäftsjahr 2024 für

Tarife der TG 2017: 100%
Tarife der TG 2013 (ohne "Gesundheitsrente") und TG 2015: 2,5%
den Kollektivvertrag "Gesundheitsrente" (TG 2013): 1,875%.

Für die einzelnen Tarife der TG 2012, TG 2008, TG 2007, TG 2005 und TG 2002 werden die laufenden Schlussüberschüsse in Prozent der Summe der gesamten Überschussanteile wie folgt deklariert und ausgezahlt:

Tarife der TG 2012 ohne "Gesundheitsrente": 0,425%
Tarife der TG 2012 im Kollektivvertrag "Gesundheitsrente": 0,3%
Tarife der TG 2008 (inkl. "Gesundheitsrente"): 0,3%
Tarife der TG 2007: 0,375%

Ein Ablaufgewinn wird für 2024 in den genannten TG nicht deklariert.

Ansammlungsguthaben

Alle Überschussguthaben aus der verzinslichen Ansammlung erhalten einen Ansammlungsüberschussanteil i.H. der Gesamtverzinsung, so dass sich das Guthaben insgesamt mit 0,9% verzinst.

Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung)

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert.

2.1.2. Deklaration nach Rentenbeginn

Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet.

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Risikoüberschussbeteiligung

Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert.

Grundüberschussbeteiligung

a) Dynamische Gewinnrente

Der Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung für den gesamten Bestand an laufenden Renten in der Verwendungsform "Dynamische Gewinnrente" beträgt 0,15%.

b) Erhöhte Startrente

Die Sätze der erhöhten Startrente ("Zins 2.Ordnung") werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt. Bei den Rentenversicherungen mit erstmaliger Steigerung ab dem 2. Rentenbezugsjahr ist für den gesamten Bestand an laufenden Renten auch in der Verwendungsform "Erhöhte Startrente" ein Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung von 0,15% enthalten.

Bewertungsreserven

Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024.

2.2. Rentenversicherungen mit Fondsanlage und Garantieleistung (Einzel- und Kollektivversicherungen)

2.1.1. Deklaration vor Rentenbeginn

Zinsüberschussbeteiligung

Für fondsgebundenen Rentenversicherungen beträgt die Gesamtverzinsung 0,9% (niedrigster Rechnungszins im Bestand), d.h. jedem Vertrag wird neben dem (garantierten) Rechnungszins keine weitere Zuteilung aus einer Zinsüberschussbeteiligung (in Prozent des Deckungskapitals) gewährt.

Kostenüberschussbeteiligung

Im Rahmen des Kollektivvertrages zur "Gesundheitsrente" (GR) werden für die GR-Tarife "08-VIc und 08-VIG2c" und "08-VIG3c" je 0,90 Euro mtl. je Stück deklariert. (Durch Kündigung beitragsfreie Verträge erhalten je 1,00 Euro mtl. je Stück).

Schlussüberschussbeteiligung

Für alle Tarife der TG 2013 und TG 2015 werden p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben anwartschaftlich gutgeschrieben. Dieser Satz wird jährlich deklariert und beträgt 1%. Die Verzinsung ergibt sich dann aus der Gesamtverzinsung (0,9%) erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird die Anwartschaft in Höhe des ebenfalls jährlich deklarierten Satzes p2(SÜA)-Prozent ausgezahlt. Dieser beträgt für das Geschäftsjahr 2024 für

Tarife der TG 2013 und TG 2015 (ohne "Gesundheitsrente"): 2,5%
Tarife der TG 2013 im Kollektivvertrag "Gesundheitsrente": 2,2%.

Für die einzelnen Tarife der TG 2012, TG 2008, TG 2007, TG 2005 und TG 2002 werden die Schlussüberschüsse in Prozent der Summe der gesamten Überschussanteile wie folgt deklariert und ausgezahlt:

Tarife der TG 2012 ohne "Gesundheitsrente": 0,575%
Tarife der TG 2012 im Kollektivvertrag "Gesundheitsrente": 0,55%
Tarife der TG 2008 (inkl. "Gesundheitsrente"): 0,55%

Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung)

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert.

2.1.2. Deklaration nach Rentenbeginn

Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet.

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Risikoüberschussbeteiligung

Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert.

Grundüberschussbeteiligung

a) Dynamische Gewinnrente

Der Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung für den gesamten Bestand an laufenden Renten in der Verwendungsform "Dynamische Gewinnrente" beträgt 0,15%.

b) Erhöhte Startrente

Die Sätze der erhöhten Startrente ("Zins 2.Ordnung") werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt. Bei den Rentenversicherungen mit erstmaliger Steigerung ab dem 2. Rentenbezugsjahr ist für den gesamten Bestand an laufenden Renten auch in der Verwendungsform "Erhöhte Startrente" ein Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung von 0,15% enthalten.

Bewertungsreserven

Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024.

3. Zusatzversicherungen (ZV)

3.1. Anwartschaftsphase

3.1.1. Hinterbliebenen- und Waisenrentenzusatzversicherungen

Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten- und Waisenrenten-Zusatzversicherungen richten sich nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes.

3.1.2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen für klassische Versicherungen (BUZ)

Risikoüberschussbeteiligung

Die (Risiko-)Überschüsse in der BUZ werden in der BUZ-Beitragsbefreiung verzinslich angesammelt und in der BUZ-Rente - je nach Wahl des Versicherungsnehmers - entweder verzinslich angesammelt oder in Form einer Bonusrente (im Leistungsbezug) verwendet. Die jeweiligen Bezugsgrößen für die Überschussanteile in der Anwartschaftsphase sind im Überschusssystem:

- "Verzinsliche Ansammlung": der Risikojahresbeitrag,
- "Bonusrente": die versicherte BU-Leistung.

Die Risikoüberschüsse werden in Abhängigkeit der jeweiligen Berufsgruppe (1-4) und der jeweiligen TG deklariert:

Für Bonussystem in Prozent:

TG BG 1* BG 1# BG 1+ BG 1 BG 2+
2017 75 77 70 73 64
2015 74 76 69 72 62,5
2013 72 75 67 70,5 61,5
2012 71
2008 71
2007 71
2005-NB 65
2005-AB 65
2002 33 1/3 (keine Berufsgruppenunterteilung)
TG BG2 BG 2- BG 3+ BG 3 BG 3- BG 4
2017 64 70 76 74,5 71,5 14
2015 62,5 69 75 73,5 70,5 12
2013 61,5 68 74 72,5 69,5 10
2012 61 71 12
2008 61 71 12
2007 61 71 12
2005-NB 55 65 12
2005-AB 55 65 12
2002

Für Verzinsliche Ansammlung in Prozent:

TG BG 1* BG 1# BG 1+ BG 1 BG 2+
2017 45 46 43 44 40
2015 44 45 42 43 39
2013 42 43 40 41,5 38
2012 41
2008 41
2007 41
2005-NB 40
2005-AB 40
2002 25 (keine Berufsgruppenunterteilung)
TG BG 2 BG 2- BG 3+ BG 3 BG 3- BG 4
2017 40 42,5 44,5 44 43 13
2015 39 41,5 43,5 43 42 11
2013 38 40,5 42,5 42 41 9
2012 38 41 12
2008 38 41 12
2007 38 41 12
2005-NB 35 40 10
2005-AB 35 40 10
2002

Ansammlungsguthaben

Ggf. vorhandene Ansammlungsguthaben aus Zusatzversicherungen ab der TG 2005 werden mit einer Gesamtverzinsung i.H. von 0,9% verzinst. Ansammlungsguthaben aus Zusatzversicherungen der TG 2002 werden mit dem Rechnungszins verzinst.

3.1.3. Berufsunfähigkeitsschutz für fondsgebundene Versicherungen (BUS)

Risikoüberschussbeteiligung

Die (Risiko-)Überschüsse in der BUS werden in Form einer Senkung des monatlichen Risikobeitrages (für das BU- Risiko) verwendet und in Abhängigkeit der jeweiligen Berufsgruppe (1-4) und der jeweiligen TG deklariert:

TG BG 1* BG 1# BG 1+ BG 1 BG 2+
2015 27 27 27 27 31
2013 26 26 26 26 30
2012 25
2008 25
2007 25
2005-NB 25
2005-AB 25
2002 18 (keine Berufsgruppenunterteilung)
TG BG 2 BG 2- BG 3+ BG 3 BG 3- BG 4
2015 31 31 31 31 31 6
2013 30 30 30 30 30 5
2012 30 30 4
2008 30 30 4
2007 30 30 4
2005-NB 30 30 4
2005-AB 30 30 4
2002

3.2. Rentenbezug (Leistungsphase)

3.2.1. Hinterbliebenen- und Waisenrenten- Zusatzversicherungen

Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten- und Waisenrenten-Zusatzversicherungen richten sich nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes.

3.2.2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ und BUS)

BUZ- und BUS-Versicherungen zur Beitragsbefreiung in der HV erhalten in der Leistungsphase grundsätzlich keine Überschussbeteiligung.

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Teil II - Verträge, die dem Teilbestand der (ehemaligen) Winsecura zuzurechnen sind

Alle Hauptversicherungen werden nach Tarifgenerationen (TG) wie folgt unterschieden:

TG 2002: Rechnungszins 3,25% (Altbestand)
TG 2005-AB: Rechnungszins 2,75% (Altbestand)
TG 2005-NB: Rechnungszins 2,75%
TG 2007: Rechnungszins 2,25%
TG 2010: Rechnungszins 2,25% (nur BUZV, mit Berufsgruppeneinteilung)
TG 2012: Rechnungszins 1,75%
TG 2013: Rechnungszins 1,75% (Unisex)
TG 2015: Rechnungszins 1,25% (Unisex)
TG 2017: Rechnungszins 0,90% (Unisex)

1. Regulierter Altbestand

1.1 Vorbemerkung zur Nachreservierung zu Rententarifen der TG 2002

Nach heutigen Erkenntnissen leben die Versicherten bedeutend länger als für die Kalkulation der Rentenversicherungen der TG 2000 (Rechnungszins 3,25%) unterstellt wurde, so dass zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Renten zusätzliche Deckungsrückstellungen aufgebaut werden müssen. Diese Rückstellungen dienen im Rentenbezug zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Deckungsrückstellung werden die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge herangezogen.

Auswirkung auf die laufende Überschussbeteiligung

Für anwartschaftliche Verträge der TG 2002 werden die potenziellen laufenden Überschussanteile so lange einer gesonderten vertragsindividuellen Rückstellung (Schattenkonto) zugeführt, bis die vom Unternehmen vorfinanzierte zusätzliche Deckungsrückstellung refinanziert ist. Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbeginn kommt ein Betrag in voller Höhe des Schattenkontos als Überschussbeteiligung zur Auszahlung.

1.2. Deklaration vor Rentenbeginn (Anwartschaftsphase)

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Schlussüberschussbeteiligung

Für die Tarife der TG 2002 und TG 2005-AB (Altbestand) werden für das Jahr 2024 keine laufende Schlussüberschussbeteiligung und keine Nachdividende deklariert.

Bei in die Rentenzahlung wechselnden Versicherungen wird an Stelle der ggf. vorhandenen Anwartschaft auf Schlussüberschüsse eine Zahlung, die sich nach den Regularien des Schlussüberschusses (0,4% des erreichten Ansammlungsguthabens bzw. des erreichten Bonusdeckungskapitals) bemisst, auf die Refinanzierung der Verstärkung der Deckungsrückstellung (vgl. Vorbemerkung zur Nachreservierung zu Rententarifen der TG 2002) angerechnet.

Ansammlungsguthaben

Alle Überschussguthaben aus der verzinslichen Ansammlung in der TG 2002 werden mit dem Rechnungszins von 3,25%, in der TG 2005-AB mit dem Rechnungszins von 2,75%, verzinst.

Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung)

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert.

1.2. Deklaration nach Rentenbeginn (Rentenbezugsphase)

Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet.

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Risikoüberschussbeteiligung

Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert.

Grundüberschussbeteiligung

Eine Grundüberschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird nicht deklariert.

Bewertungsreserven

Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024.

2. Deregulierter Neubestand

2.1. Deklaration vor Rentenbeginn (Anwartschaftsphase)

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Grundüberschussbeteiligung

Für alle Tarife der TG 2013 und höher (Unisex-Tarife) wird keine weitere Zuteilung aus einer Grundüberschussbeteiligung deklariert.

Schlussüberschussbeteiligung

Die Schlussüberschussanteile betragen für Anwartschaften bzw. für in 2024 endende Versicherungen der

Tarife der TG 2005-NB: 0,275%
Tarife der TG 2007: 0,2375%
Tarife der TG 2012: 0,4%

des erreichten Ansammlungsguthabens bzw. des erreichten Bonusdeckungskapitals. Hierbei werden beitragsfreie Versicherungsjahre bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt.

Die Schluss-Überschussanteile werden für Versicherungen,

die vor dem 1. Januar 2008 begonnen haben, bei Beendigung der Aufschubzeit gewährt. Endet die Versicherung durch vorzeitigen Eintritt des Versicherungsfalls oder Rückkauf erfolgt eine zeitanteilige Kürzung.

die ab dem 1. Januar 2008 begonnen haben, ebenfalls bei Beendigung der Aufschubzeit gewährt, jedoch frühestens, wenn die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet hat und die Restdauer bis zum planmäßigen Ende der Aufschubzeit 10 Jahre nicht übersteigt.

Eine Nachdividende wird für 2024 nicht deklariert.

Für die Schlussüberschussanteile für Anwartschaften und in 2024 endende Versicherungen in den Neubeständen TG 2013 und höher (Unisex-Tarife) gilt:

Für diese Tarife werden p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben anwartschaftlich gutgeschrieben. Dieser Satz wird jährlich deklariert und beträgt für das Geschäftsjahr 2024 1%. Die Verzinsung ergibt sich dann aus der Gesamtverzinsung (0,9%) erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird die Anwartschaft in Höhe des ebenfalls jährlich deklarierten Satzes p2(SÜA)-Prozent ausgezahlt. Diese betragen für das Geschäftsjahr 2024

Beitragsstatus: beitragspflichtig tariflich beitragsfrei außerplanm. beitragsfrei Einmalbeitrag
p1(SÜA) in % auf die Fortschreibung der Bemessungsgröße 1,00 1,00 0,00 0,45
p2(SÜA) in % auf die Bemessungsgröße bei Auszahlung
TG 2013 2,25 2,25 2,25 2,25
TG 2015 2,25 2,25 2,25 2,25
TG 2017 90 90 90 90

Ansammlungsguthaben

Alle in der Vergangenheit bereits erworbenen Überschussguthaben aus der Zins- und ggf. der Grundüberschussbeteiligung (ab TG 2013 und höher) werden weiterhin verzinslich angesammelt und erhalten einen Ansammlungsüberschussanteil in Höhe der Gesamtverzinsung, so dass sich das Guthaben insgesamt mit 0,9% verzinst und bei Rentenbeginn zur Erhöhung der garantierten Rente verwendet wird.

Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung)

Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert.

2.2. Deklaration nach Rentenbeginn (Rentenbezugsphase)

Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet.

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Risikoüberschussbeteiligung

Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert.

Grundüberschussbeteiligung

Eine Grundüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Bewertungsreserven

Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024.

3. Zusatzversicherungen (ZV)

3.1. Anwartschaftsphase

3.1.1. Hinterbliebenen- und Waisenrentenzusatzversicherungen

Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten- und Waisenrenten-Zusatzversicherungen richten sich nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes.

3.1.2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ)

Der Bestand der BUZ wird seit der Einführung der Tarifgeneration (TG) 2010 in zwei Teilbestände BU-I (Tarife vor der TG 2010 ohne Berufsgruppeneinteilung) und BU-II (Tarife ab der TG 2010 mit Berufsgruppeneinteilung) unterschieden.

Risikoüberschussbeteiligung

Teilbestand BU-I

Die Überschussanteilsätze für den Teilbestand BU-I (Neubestand A und Neubestand B vor TG 2010) werden (vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit) je nach gewählter Überschussverwendungsform wie folgt festgelegt:

28,0% des Beitrags bei laufender Beitragszahlung (Beitragsverrechnung) oder

28,0% des Risikobeitrags bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und laufenden Einmalbeitrag (verzinsliche Ansammlung) oder

40,0% der versicherten Leistung als Leistungsfallbonus.

Teilbestand BU-II

Die Überschussanteilsätze für den Teilbestand BU-II werden (vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit) in Abhängigkeit von der Berufsgruppe und je nach gewählter Überschussverwendungsform wie folgt festgelegt:

Überschussverwendung Beitragsverrechnung oder verzinsliche Ansammlung; Angaben in Prozent:

TG BG 1* BG 1# BG 1+ BG 1 BG 2+
2017 33 34,5 26 29,5 29,5
2015 28,5 32,5 24 27,5 27,5
2013 32 33,5 25 28,5 28,5
2012 28 28
2010 28 28
TG BG 2 BG 2- BG 3+ BG 3 BG 3- BG 4
2017 29,5 37,5 34 33,5 30,5 6
2015 27,5 35,5 32 31,5 28,5 4
2013 28,5 36,5 33 32,5 29,5 5
2012 27 30 6
2010 27 30 6

Überschussverwendung Leistungsfallbonus; Angaben in Prozent:

TG BG 1* BG 1# BG 1+ BG 1 BG 2+
2017 71 73,5 65,5 69 62
2015 68 71 63 66,5 59,5
2013 69,5 72 64 67,5 60,5
2012 67 67
2010 67 67
TG BG2 BG 2- BG 3+ BG 3 BG 3- BG 4
2017 62 68,5 72,5 71 68 15
2015 59,5 66 70 68,5 65,5 12
2013 60,5 67 71 69,5 66,5 13
2012 59 67 14
2010 59 67 14

Ansammlungsguthaben

Ggf. vorhandene Ansammlungsguthaben aus Zusatzversicherungen ab der TG 2005 werden mit einer Gesamtverzinsung i.H. von 0,9% verzinst.

3.2. Rentenbezug (Leistungsphase)

3.2.1. Hinterbliebenen- und Waisenrentenzusatzversicherungen

Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten- und Waisenrenten-Zusatzversicherungen richten sich nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes.

3.2.2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ)

Zinsüberschussbeteiligung

Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert.

Ansammlungsguthaben

Das Ansammlungsguthaben der Beitragsbefreiungsrente wird mit der Gesamtverzinsung i.H. von 0,9% verzinst.

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