Jupiter Enterprise Holding GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alois Peter-Henrik Dr. Blum-Barth seit 29.10.2024 | Vorstandsmitglied |
Patrick Loewe seit 21.3.2024 | Prokura |
Marco Meenzen seit 21.3.2024 | Prokura |
Christoph Abels seit 21.3.2024 | Prokura |
Philipp Brose seit 21.3.2024 | Prokura |
Andre de Brün seit 21.3.2024 | Prokura |
Lars Krug seit 11.11.2020 | Vorstandsmitglied |
Stephan Schröder seit 4.5.2020 | Prokura |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Pro bAV Pensionskasse AGBad Homburg v. d. HöheJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023INHALTSVERZEICHNIS LAGEBERICHT Wirtschaftsbericht Grundlagen der Gesellschaft Ertragslage Finanzlage Vermögenslage Prognose-, Chancen- und Risikobericht Personalbericht und Sonstiges Betriebene Versicherungsarten Bewegung und Struktur des Bestands an Pensionsversicherungen JAHRESABSCHLUSS Bilanz zum 31.12.2023 Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2023 Anhang BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS BERICHT DES AUFSICHTSRATES ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG 2024 LAGEBERICHTWirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Die gesamtwirtschaftliche Lage war im Jahr 2023 durch eine globale Schwäche der Industriekonjunktur bei gleichzeitig nachlassender Inflation sowie durch eine zunehmend restriktive Geldpolitik gekennzeichnet. Die geopolitischen Spannungen weiteten sich aus, insbesondere durch den anhaltenden Krieg in der Ukraine und die aufflammenden Konflikte in Nahost. Nachdem die Konjunktur in Deutschland im 1. Halbjahr 2023 nahezu stagnierte, rutschte sie im 2. Halbjahr in die Rezession. Im Vergleich zum Vorjahr ging das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) 2023 zurück - und zwar um 0,1%. Verursacht wurde dieser Rückgang vor allem durch eine Schwäche des realen privaten Konsums, während gleichzeitig auch die Staatsnachfrage und die Exporte abnahmen. Der private Konsum wurde insbesondere durch die hohe, aber im Jahresverlauf nachlassende Inflation gehemmt. Trotz hoher Nominallohn-Abschlüsse gingen die Reallöhne zu Jahresbeginn noch zurück, drehten mit der nachlassenden Inflation dann jedoch ins Positive. Die Inflationsrate gab im 4. Quartal spürbar nach. Die Energiekomponente wirkte aufgrund von sinkenden Energiepreisen und Basiseffekten disinflationär, während vor allem Nahrungsmittel weiter hohe Preissteigerungsraten aufwiesen. Für das Gesamtjahr 2023 betrug die harmonisierte Inflationsrate 6,0%, nach 8,7% im Vorjahr. Die Konjunktur im Euroraum konnte im 2. Halbjahr eine technische Rezession knapp vermeiden. Insgesamt ist der Euroraum jedoch weniger exportabhängig und weniger durch das verarbeitende Gewerbe geprägt als Deutschland, sodass wir für das Gesamtjahr ein bescheidenes Wachstum von 0,5% erwarten. Die Inflation hat im Euroraum im Jahresverlauf ebenfalls deutlich nachgelassen und betrug im Jahresdurchschnitt 2023 5,5%. Aufgrund der hohen Inflation hat die Europäische Zentralbank ihre Geldpolitik deutlich gestrafft und damit zu einer nachlassenden gesamtwirtschaftlichen Nachfrage beigetragen. Sie hat den Zinssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte und die Einlagenfazilität schrittweise bis Mitte September auf 4,5% bzw. 4% erhöht, danach aber unverändert belassen. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat zudem beschlossen, die Tilgungsbeträge aus dem Vermögensankaufsprogramm (Asset Purchase Programme) ab Juli 2023 nicht wieder anzulegen. Im Dezember kündigte die EZB an, dass dies auch für das Pandemie-Notfallankaufprogramm (Pandemic Emergency Purchase Programme - PEPP) ab dem zweiten Halbjahr 2024 geschehen soll. Auch in den USA wurde die Geldpolitik stark gestrafft, mit einem Zinsband für die Leitzinsen von 5,25% bis 5,5%. Im Gegensatz zu Europa und anderen Teilen der Welt blieb hier die Konjunktur jedoch widerstandsfähiger, was in erster Linie auf einen robusten Dienstleistungskonsum sowie einen Fokus von Investitionen auf immaterielle Wirtschaftsgüter zurückzuführen war. Die Inflation hat sich ebenfalls abgeschwächt und lag im Jahr 2023 bei 4,2%, nach 8,0% im Vorjahr. Entwicklung der Kapitalmärkte Im Jahr 2023 dominierten zunächst die hohe Inflation sowie die Auswirkungen der Leitzinsanhebungen das Marktgeschehen. Die Pleite der Silicon Valley Bank im März ließ vorübergehend Befürchtungen hinsichtlich der Stabilität des Finanzsektors aufkommen. Zu Beginn des Sommers beförderte der nunmehr deutliche Rückgang der Inflationsraten von ihren Spitzenwerten die Erwartung, dass die Stagflation überwunden werden könnte. Im Verlauf des dritten Quartals setzte sich zudem die Erwartung durch, dass sowohl die Fed als auch die EZB keine weiteren Leitzinsanhebungen planen. Trotz Unsicherheiten auf Grund gestiegener geopolitischer Risiken nahm der Optimismus an den Märkten zu, getrieben von der Erwartung rückläufiger Leitzinsen im Jahr 2024. Seit Beginn des Jahres 2022 ist ein deutlicher Anstieg der Zinsen zu beobachten. Orchestriert wurde dieser Anstieg von den wichtigsten Notenbanken (insbesondere Fed und EZB), die in mehreren Zinsschritten die jeweiligen Leitzinsen weiter erhöht haben. Am Markt sind somit Wiederanlagerenditen beispielsweise auf Staats- und Unternehmensanleihen mit gutem Rating zu erzielen, die deutlich über dem durchschnittlichen Niveau der letzten Jahre liegen. Insofern bieten sich Investoren aktuell weiterhin gute Rahmenbedingungen in der Kapitalanlage, wenngleich die globalen Faktoren weiterhin von hoher Unsicherheit gekennzeichnet sind. Neben dem andauernden Krieg in der Ukraine kam im Jahr 2023 auch noch der Konflikt im Nahen Osten hinzu - und damit ein weiteres geopolitisches Risiko. Entsprechend ausgeprägt ist die Volatilität bei einigen Assetklassen. Entwicklung am Rentenmarkt In diesem Umfeld sank die Rendite 10-jähriger Bundesanleihen im Verlauf des Jahres. Sie stieg zunächst allerdings bis weit in das Jahr hinein bis auf 3%. Dabei machte sich an den Märkten auch der Entzug von Liquidität seitens der EZB sowie der Stopp von Reinvestitionen auslaufender Staatsanleihen bemerkbar, die unter dem Vermögensankaufsprogramm (Asset Purchase Programme) erworben wurden. Im Zuge niedrigerer Inflationsraten und einer rezessiven Konjunktur begann diese Rendite aber wieder zu sinken. Am Jahresende lag sie bei 2,03%, nach 2,56% ein Jahr zuvor. Im Euroraum engte sich die Renditedifferenz zwischen Anleihen der südeuropäischen Länder und Bundesanleihen ein, diese Volkswirtschaften profitierten unter anderem von Höherstufungen durch Ratingagenturen und zeigten sich konjunkturell wesentlich stärker als Deutschland. Entwicklung am Aktienmarkt Über das gesamte Jahr tendierten die Aktienmärkte aufwärts: Im Schlussquartal trugen vor allem Spekulationen über eine geldpolitische Wende der Zentralbanken zusammen mit der Erwartung einer in den USA soliden und im Euroraum sich aufhellenden Konjunktur zu einer Aufwärtsbewegung bei. Der US-Aktienmarkt gewann über das Jahr 24,2%, der europäische Markt nahm mit 16% etwas weniger zu. Der Euro gewann über das Jahr an Wert gegenüber dem US- Dollar. Entwicklung der deutschen Versicherungswirtschaft Trotz der weiterhin unsicheren konjunkturellen Wirtschaftslage sowie einer rückläufigen Inflation erwartet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) für die Branche ein leichtes Beitragsplus für das Geschäftsjahr 2023. Die großen Trends bleiben recht konstant und wirken sich auf die einzelnen Geschäftssegmente der Versicherung unterschiedlich aus: Reale Einkommensrückgänge belasten das Geschäft der Lebensversicherer. Auf Basis vorläufiger Informationen des GDV rechnen wir für das Jahr 2023 für die Lebensversicherung insgesamt (einschließlich Pensionskassen und Pensionsfonds) mit einem Beitragsrückgang im Vergleich zum Vorjahr. Vor allem eine weiterhin schwache Nachfrage nach Lebensversicherungsverträgen gegen Einmalbeitrag belastet hier das Geschäft. Run-Off Nach unserer Auffassung hat aktives Run-Off-Management im deutschen Pensionskassenmarkt unverändert einen hohen Stellenwert. Durch den stetig steigenden Kostendruck und einer zunehmenden Marktkonzentration stehen Pensionskassen vor großen Herausforderungen. Die Frankfurter Leben-Gruppe ist eine spezialisierte Plattform für den deutschen Lebensversicherungs- und Pensionskassenmarkt. Dabei werden Versicherungsunternehmen, Versicherungsbestände und Teilversicherungsbestände, die sich bereits im Run-Off befinden oder in den Run-Off gesetzt werden sollen, in die Gruppe integriert. Als spezialisierte Plattform für den deutschen Lebensversicherungs- und Pensionskassenmarkt steht die Optimierung aller Verwaltungsprozesse im Fokus der Unternehmensaktivitäten. Durch die konsequente Optimierung von Organisation und Prozessen sollen nachhaltige Kostensenkungen erzielt werden, die eine effiziente und sichere Verwaltung von Versicherungsverträgen ermöglichen. Das Handeln richtet sich zudem auf eine langfristige, stabile und hervorragende Beziehung zu den Kunden und deren Beratern. Eine schnelle und professionelle Erreichbarkeit ist ebenso selbstverständlich, wie der sorgfältige Umgang mit den Kundengeldern. Wenn die Frankfurter Leben-Gruppe die Verwaltung eines Versicherungsbestandes übernimmt, hat sie den Anspruch, dass der gewohnte Kundenservice erhalten bleibt. Bei der Anlage der Versichertenbeiträge wird größter Wert auf eine ausgewogene Mischung aus Sicherheit und Ertragskraft gelegt. Die Kunden erhalten weiterhin alle vertraglich zugesicherten Garantien und Leistungen sowie eine angemessene Beteiligung an den Überschüssen. Grundlagen der Gesellschaft Die Pro bAV Pensionskasse AG gehört zur Frankfurter Leben-Gruppe und verwaltet Versicherungsprodukte für die Risikoabsicherung und die Altersversorgung. Das Produktportefeuille umfasst im Wesentlichen Rentenversicherungen, Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen und Fondspolicen. Die Bestandsverwaltung ist auf die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG ausgelagert. Mit dieser Funktionsausgliederung werden die Betriebskosten entsprechend der Entwicklung des Versicherungsbestandes variabilisiert. Dadurch wird dem mit schrumpfenden Versicherungsbeständen einhergehenden Fixkostenrisiko begegnet und operative Risiken auf den Funktionsausgliederungsträger übertragen. Durch die gezielten Entscheidungen der Frankfurter Leben-Gruppe zur Umsetzung einer modernen IT-Infrastruktur werden durch die Zusammenarbeit mit der AFIDA GmbH, Dortmund, die Versicherungsbestände schrittweise auf eine einheitliche Plattform für die Versicherungsbestandsführung migriert. Ertragslage Beitragseinnahmen Die gebuchten Bruttobeiträge betrugen im Geschäftsjahr 171,7 Mio. Euro (VJ: 179,5 Mio. Euro). Davon betrafen 170,2 Mio. Euro (VJ: 177,3 Mio. Euro) laufende Beiträge und 1,5 Mio. Euro (VJ: 2,2 Mio. Euro) Einmalbeiträge. Unter Berücksichtigung der Beiträge aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung lagen die gesamten Beitragseinnahmen im Jahr 2023 bei 172,4 Mio. Euro (VJ: 180,2 Mio. Euro). Die abgegebenen Rückversicherungsbeiträge betrugen 23,9 Mio. Euro (VJ: 629,1 Mio. Euro). Diese Abweichung resultierte im Wesentlichen aus einem im Vorjahr neu abgeschlossenen Quotenrückversicherungsvertrag. Bestandsentwicklung Zum Jahresende 2023 umfasste der Versicherungsbestand 208.670 (VJ: 216.538) versicherte Personen. Die Zahl der Anwärter ging auf 201.999 (VJ: 210.768) zurück. Damit setzte sich die langfristige Bestandsabwicklung infolge der geschlossenen Pensionspläne der Arbeitgebergesellschaften und des dadurch fehlenden Neugeschäfts fort. Ausgezahlte Versicherungsleistungen Die ausgezahlten Versicherungsleistungen beliefen sich im Jahr 2023 auf 157,6 Mio. Euro (VJ: 158,1 Mio. Euro). Die hierin enthaltenen Rentenleistungen betrugen 10,8 Mio. Euro (VJ: 10,8 Mio. Euro). Die Aufwendungen für (Teil-) Rückkäufe erreichten 42,1 Mio. Euro (VJ: 45,6 Mio. Euro) und die Aufwendungen für Kapitalzahlungen betrugen 104,7 Mio. Euro (VJ: 101,7 Mio. Euro). Die Veränderung der Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle betrug im Geschäftsjahr 0,5 Mio. Euro (VJ: 1,9 Mio. Euro). Entwicklung des Neugeschäfts Das Neugeschäft wurde grundsätzlich eingestellt. Neugeschäft wird nur noch in einem begrenzten und klar definierten Rahmen gezeichnet. Entwicklung der Kapitalanlagen Mit der Steuerung der Kapitalanlagen wird zunächst das Ziel verfolgt, die Finanzierung der Garantieverzinsung unter Berücksichtigung der Veränderungen der Zinszusatz-Rückstellungen des Versicherungsbestandes langfristig sicherzustellen. Darüber hinaus soll eine angemessene Überschussbeteiligung für die Kunden und ein angemessener Ertrag für den Aktionär der Gesellschaft erwirtschaftet werden. Nach dieser Maßgabe werden die in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung auszuweisenden Erträge aus Kapitalanlagen gesteuert. Aufgrund gestiegener Zinsen an den Kapitalmärkten wiesen die Kapitalanlagen stille Lasten auf. Bei der Bewertung der Kapitalanlagen wurde aufgrund der dauerhaften Halteabsicht vom Wahlrecht zur Bilanzierung wie Anlagevermögen gemäß § 341b Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und Abschreibungen vermieden. Die handelsrechtlich ausgewiesenen laufenden Erträge aus Kapitalanlagen lagen bei 91,7 Mio. Euro (VJ: 88,4 Mio. Euro). Zudem gingen realisierte Veräußerungsgewinne in Höhe von 2,4 Mio. Euro (VJ: 9,7 Mio. Euro) in die Gewinn- und Verlustrechnung ein. Abschreibungen auf Kapitalanlagen wurden in Höhe von 3,3 Mio. Euro vorgenommen (VJ: 1,0 Mio. Euro). Die gesamten Aufwendungen für Kapitalanlagen lagen bei 13,8 Mio. Euro (VJ: 15,8 Mio. Euro). Davon entfielen 0,1 Mio. Euro (VJ: 4,5 Mio. Euro) auf Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen. Das in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Kapitalanlageergebnis lag somit bei 80,3 Mio. Euro (VJ: 82,4 Mio. Euro). Die sich aus den in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträgen und Aufwendungen ergebende Nettoverzinsung betrug im Geschäftsjahr 2,2% (VJ: 2,3%). Abschluss- und Verwaltungskosten Die Brutto-Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb lagen im Berichtsjahr bei 4,6 Mio. Euro (VJ: 4,6 Mio. Euro). Die Verwaltungsaufwendungen erreichten 2,7 Mio. Euro (VJ: 2,8 Mio. Euro). Damit liegt die Verwaltungskostenquote im Geschäftsjahr 2023 bei 1,6% (VJ: 1,5%). Entwicklung zusätzlicher Rückstellungen Es ist zu erwarten, dass sich die Lebenserwartung der Versicherten weiter verbessert, so dass die Renten aus den sich im Bestand befindlichen Rentenversicherungen länger gezahlt werden müssen. Deshalb wurde die Deckungsrückstellung für diese Verträge verstärkt. Die Nachreservierung sank für den Gesamtbestand der Renten um 0,3 Mio. Euro (VJ: -1,9 Mio. Euro) auf 41,9 Mio. Euro (VJ: 42,2 Mio. Euro). Die Zinszusatz-Rückstellung sank zum 31.12.2023 auf insgesamt 282,4 Mio. Euro (VJ: 286,1 Mio. Euro). Dabei kam im Neubestand der gesetzlich vorgegebene Referenzzinssatz von 1,57% (VJ: 1,57%) zur Anwendung. Im Altbestand wurde mit der Aufsichtsbehörde ein Bewertungszins von 2,07% für den Teilbestand Winsecura und für den Teilbestand Pro bAV vereinbart (VJ: 2,16% und 2,07%). Bei der Berechnung wurden Storno- und Kapitalwahlwahrscheinlichkeiten berücksichtigt. Aus der Veränderung der Zinszusatz-Rückstellung resultierte im Geschäftsjahr insgesamt ein Ertrag von 3,7 Mio. Euro (VJ: Aufwand 3,5 Mio. Euro). Beitragsrückerstattung Der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) wurden im Berichtsjahr 3,4 Mio. Euro (VJ: 3,9 Mio. Euro) zugeführt und 1,9 Mio. Euro (VJ: 1,8 Mio. Euro) entnommen. Die Entnahmen aus der RfB wurden an die Versicherungsnehmer als Überschussanteile ausgeschüttet. Per 31.12.2023 verbleiben nach Entnahme und Zuführung 33,0 Mio. Euro (VJ: 31,5 Mio. Euro) in der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Die Höhe der frei verfügbaren RfB stieg auf 28,9 Mio. Euro (VJ: 26,5 Mio. Euro). Liquidität Mit dem Liquiditätsmanagement wurde die jederzeitige Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft gewährleistet. Die laufenden Guthaben bei Kreditinstituten gemäß Bilanzposition D I. betrugen zum Bilanzstichtag 7,8 Mio. Euro (VJ: 8,2 Mio. Euro). Sonstiges Ergebnis Das sonstige Ergebnis betrug -3,8 Mio. Euro (VJ: -4,0 Mio. Euro) und setzte sich zusammen aus sonstigen Erträgen in Höhe von 0,5 Mio. Euro (VJ: 0,2 Mio. Euro) und sonstigen Aufwendungen in Höhe von 4,3 Mio. Euro (VJ: 4,2 Mio. Euro). Steuern Für Steuern vom Einkommen und vom Ertrag fiel im Geschäftsjahr ein Ertrag von 0,1 Mio. Euro an (VJ: 0,0 Mio. Euro). Jahresergebnis Der Rohüberschuss betrug im Berichtsjahr 3,8 Mio. Euro (VJ: 4,2 Mio. Euro). Den Versicherungsnehmern wurden im Rahmen der Direktgutschrift 0,4 Mio. Euro (VJ: 0,3 Mio. Euro) gutgeschrieben und der Rückstellung für Beitragsrückerstattung wurden 3,4 Mio. Euro (VJ: 3,9 Mio. Euro) zugeführt. Die Pro bAV Pensionskasse AG erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Jahresüberschuss in Höhe von 0,0 Mio. Euro (VJ: 0,0 Mio. Euro) und lag damit auf Planniveau. Finanzlage Ziel des Finanzmanagements und der Kapitalausstattung ist es, die jederzeitige Erfüllbarkeit aller Verpflichtungen der Gesellschaft sicherzustellen sowie die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen einzuhalten. Das handelsrechtliche Eigenkapital blieb im Vergleich zum Vorjahr unverändert: Entwicklung des Eigenkapitals
Vermögenslage Kapitalanlagen Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 verwaltete die Pro bAV Pensionskasse AG einen Kapitalanlagebestand in Höhe von 3.802,8 Mio. Euro (VJ: 3.673,6 Mio. Euro). Der Kapitalanlagebestand setzte sich zusammen aus Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von 25,0 Mio. Euro (VJ: 25,0 Mio. Euro), Anteilen an Wertpapiersondervermögen in Höhe von 2.783,3 Mio. Euro (VJ: 2.638,9 Mio. Euro), Inhaberschuldverschreibungen in Höhe von 377,3 Mio. Euro (VJ: 381,6 Mio. Euro), Namensschuldverschreibungen von 295,3 Mio. Euro (VJ: 298,6 Mio. Euro), Schuldscheinforderungen in Höhe von 315,5 Mio. Euro (VJ: 322,2 Mio. Euro) und übrige Ausleihungen in Höhe von 6,3 Mio. Euro (VJ: 7,3 Mio. Euro). Ende 2023 beliefen sich die saldierten stillen Lasten auf 221,4 Mio. Euro (VJ: 338,8 Mio. Euro). Dies entspricht 5,8% der Kapitalanlagen (VJ: 9,2%). Die geringeren stillen Lasten sind insbesondere auf den Anstieg der Zeitwerte von festverzinslichen Kapitalanlagen aufgrund gefallener Zinsen an den Kapitalmärkten zurückzuführen. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Prognosebericht Die Planung mit entsprechender Einschätzung der Risiken und Chancen für die zukünftige Entwicklung wird für einen Einjahreszeitraum dargestellt. Erwartung zur gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und zur Branchenentwicklung Das ifo-Institut kommt in seiner Konjunkturprognose vom Dezember 2023 zu der Einschätzung, dass sich die gesamtwirtschaftliche Leistung im Jahr 2024 allmählich erholen dürfte, nachdem im letzten Quartal 2023 eine stagnierende Entwicklung zu verzeichnen war. Hierbei wird erwartet, dass die deutsche Wirtschaft im Jahr 2024 mit kräftigeren Raten wächst und das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) insgesamt um 0,9% zunimmt. Diese Wachstumsprognose wurde am 24. Januar 2024 auf +0,7% nach unten korrigiert. Die Bundesregierung prognostiziert dagegen laut Jahreswirtschaftsbericht vom Februar 2024 ein BIP-Zuwachs von 0,2%, nachdem die Prognose aus dem Herbst 2023 noch von einem Zuwachs von 1,3% ausgegangen war. Maßgeblich für den Anstieg dürften gemäß ifo-Institut die weiter zurückgehende Inflation und die durch steigende Lohneinkommen und hohe Beschäftigung zurückkehrende Kaufkraft sein, so dass die gesamtwirtschaftliche Nachfrage zulegen sollte. Die sinkende Inflation und sinkende Kapitalmarkt- und Kreditzinsen dürften auch die deutschen Absatzmärkte stützen. Daher sollten der globale Warenhandel und der Warenkonsum wieder zulegen und damit zu den Konjunkturtreibern im Jahr 2024 werden. Für die Inflationsrate 2024 wird ein deutlicher Rückgang auf insgesamt 2,2% prognostiziert. Hierzu tragen vor allem sinkende Energiepreise bei. Im Gegensatz dazu wird die Inflation der konsumnahen Dienstleistungen noch über 3% liegen, da sich dort die kräftig steigenden Löhne auswirken. Als bedeutsames Risiko für die genannten BIP-Prognosen sieht das ifo-Institut den weiteren finanzpolitischen Kurs der Bundesregierung an. Zusätzlich könnten Risiken in Bezug auf die weitere Lohn- und Inflationsentwicklung im Euroraum, der Krieg in der Ukraine und in Gaza sowie die hohe Verschuldung in China die Entwicklung der globalen und damit auch der deutschen Konjunktur maßgeblich beeinflussen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) schätzt in seiner Projektion Ende November 2023 die Entwicklung für das Lebensversicherungsgeschäft 2024 etwas positiver ein als im Geschäftsjahr 2023, obwohl sich aus dem gesamtwirtschaftlichen Umfeld keine deutlich positiven Impulse ergeben. Es wird mit Nachholeffekten gerechnet, jedoch werden die Zinsen voraussichtlich länger auf einem erhöhten Niveau verbleiben, so dass der kompetitive Vorteil bei der Geldanlage zunächst bei den Banken gesehen wird. Die privaten Haushalte sind durch die gefallenen Reallöhne noch unter dem vorinflationären Konsumniveau. Neue Ersparnisse durch die aktuell zunehmende Sparneigung fließen zum Großteil in liquide Sparformen wie Termineinlagen oder Geldmarktprodukte, deren Konditionen sich schnell an die höheren Zinsen angepasst haben. Insgesamt wird für die Lebensversicherung inklusive Pensionskassen und Pensionsfonds ein geringes Beitragswachstum von 0,1% erwartet. In seiner letzten Prognose Ende Januar 2024 hat der GDV jetzt einen leichten Rückgang der Beitragseinnahmen von 0,2% gegenüber dem Vorjahr prognostiziert. Demnach sei davon auszugehen, dass die Zentralbanken zumindest bis Mitte des Jahres 2024 ihre Zinsen auf dem derzeitigen Niveau belassen, so dass kurzfristige Anlagen attraktiv gegenüber langfristigen Anlagen wie Rentenversicherungen bleiben. Strategische Ausrichtung und voraussichtliche Entwicklung der Pro bAV Pensionskasse AG Es wird erwartet, dass in den nächsten Jahren weitere Lebensversicherungsunternehmen und Pensionskassen ihr Neugeschäft vollständig oder in Teilsegmenten einstellen werden. Aus Sicht der Frankfurter Leben-Gruppe ist es für diese Versicherungsunternehmen aus verschiedenen Gründen sinnvoll, Bestände ohne Neugeschäft an eine Run-off-Plattform zu übertragen. Deshalb wird davon ausgegangen, dass in den kommenden Jahren weitere Portfoliokäufe getätigt werden können. Die Pro bAV Pensionskasse AG geht von einem unverändert weiter rückläufigen Versicherungsbestand aus. Aufgrund des höheren Zinsniveaus wird im Jahr 2024 mit einem leichten Rückgang der Zinszusatz-Rückstellungen gerechnet. Der Umfang der Auflösung wird sich voraussichtlich auf dem Vorjahresniveau bewegen. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet die Gesellschaft unverändert weiter planmäßig zurückgehende Beitragseinnahmen. Es wird außerdem erwartet, dass die Versicherungsleistungen und der Saldo aus Erträgen und Aufwendungen aus Kapitalanlagen leicht ansteigen und sich die Veränderung der Deckungsrückstellungen leicht unter dem Vorjahresniveau bewegen werden. Im Jahr 2024 wird ein ausgeglichenes Jahresergebnis erwartet. Das Ausmaß des Ukraine-Krieges seit Beginn des Jahres 2022 und dessen Folgen sowie der Nahostkonflikt können sich auf die Kapitalanlagen der Gesellschaft auswirken. Der Kapitalmarkt und insbesondere die Zinsentwicklung weisen Veränderungen auf. Diese Entwicklungen und deren Auswirkungen werden laufend beobachtet und analysiert. Wesentliche langfristige negative Effekte auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft werden derzeit nicht erwartet. Risikobericht Organisation des Risikomanagements Das Risikomanagement und die Unabhängige Risikomanagementfunktion sind über einen Funktionsausgliederungsvertrag an die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG ausgelagert. Als wesentliches aufbauorganisatorisches Element sichert das Governance-System eine ganzheitliche risikoorientierte Steuerung. Es soll zudem gewährleisten, dass das Gesamtrisikoprofil im Einklang mit der Geschäfts- und Risikostrategie sowie der Risikotragfähigkeit steht und die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Die risikoorientierte Aufbau- und Ablauforganisation, eine abgestimmte Risikomanagementleitlinie sowie die Arbeit von Gremien und Komitees sichern den disziplinierten Umgang mit wesentlichen Risiken und die Einhaltung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG hat verantwortliche Inhaber der Schlüsselfunktionen benannt. Diese berichten über ihren Verantwortungsbereich objektiv und frei von Einflüssen direkt an die Geschäftsleitung und werden von der Versicherungsgesellschaft durch Ausgliederungsbeauftragte überwacht. Hierbei handelt es sich um die im Folgenden beschriebenen Funktionen:
Die Versicherungsgesellschaft setzt zudem das sogenannte "Drei-Linien-Modell" um: • Erste Linie Die erste Linie bildet das operative Management, welches die Identifizierung, Beurteilung, Kontrolle und die Verminderung der Risiken im Rahmen des Tagesgeschäfts sicherstellen soll. Zusätzlich soll das operative Management die Übereinstimmung der Aktivitäten mit den Unternehmenszielen gewährleisten. • Zweite Linie Die Funktionen Risikosteuerung und Recht/Compliance bilden die zweite Linie. Eine wesentliche Aufgabe der genannten Funktionen ist der Ausbau und die Überwachung der in der ersten Linie konzipierten Kontrollen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass die erste Linie ordnungsgemäß aufgebaut ist und effektiv funktioniert. • Dritte Linie Die dritte Linie stellt als objektive und unabhängige Prüfungs- und Beratungsinstanz die Funktion der Internen Revision dar. Die Interne Revision unterstützt in dieser Funktion Geschäftsleitung, Aufsichtsrat, operatives Management und Überwachungsinstanzen. Sie soll der Geschäftsleitung die Gewähr dafür bieten, dass die Risiken wirksam erkannt, bewertet und gesteuert werden. Die Umsetzung des Drei-Linien-Modells soll auch sicherstellen, dass die operativen Einheiten, die Risiken eingehen, nicht dieselben sind, wie jene, die die Risiken kontrollieren. Risikomanagementsystem Das Risikomanagementsystem beinhaltet Prozesse, Strategien und Meldeverfahren, mit denen einzelne und aggregierte Risiken identifiziert, bewertet, gesteuert, überwacht und berichtet werden. Zudem beinhaltet es Prozesse, Strategien und Meldeverfahren, mit denen die Abhängigkeiten zwischen den Risiken identifiziert werden. Grundlage für das Risikomanagementsystem bildet die Risikostrategie. Die Risikostrategie enthält Vorgaben für die risikoorientierte Unternehmenssteuerung und die Risikomanagementprozesse. Sie leitet sich aus der Geschäftsstrategie ab und wird, abgesehen von ad hoc ausgelösten Aktualisierungsprozessen, jährlich geprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Weiterhin erbringt die Interne Revision unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft. Risikoidentifikation Ziel der Risikoidentifikation ist es, das Auftreten neuer oder die Veränderung bestehender Risiken frühzeitig zu erkennen. Zur Risikoidentifikation finden regelmäßige Risk Assessments statt. Risikobewertung Die Risikobewertung erfolgt anhand der unter Solvency I vorgegebenen Anforderungen. Hiernach werden Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen ermittelt, aus denen sich die Bedeckungsquote ergibt. Die quantitativ ermittelten Kennzahlen fließen in die Risikobewertung ein. Die hieraus resultierenden Erkenntnisse und Einschätzungen werden an die Geschäftsleitung übermittelt. Zusätzlich werden wesentliche Risiken separat im Rahmen des regelmäßigen Risk Assessments bewertet. Risikosteuerung Es wird der Ansatz verfolgt, dass Risiken dort gesteuert werden, wo sie entstehen. Die operative Steuerung der Risiken wird somit von den Führungskräften und Prozessinhabern derjenigen Bereiche durchgeführt, in denen die Risiken entstehen. Die Risikosteuerung umfasst die Umsetzung von Maßnahmen zur Risikominderung, -absicherung, -transfer und -diversifikation. Risikoüberwachung Die Umsetzung der Risikostrategie wird fortlaufend überwacht. Dabei wird insbesondere die Entwicklung des Risikoprofils untersucht. Zudem stehen die Risikotragfähigkeit und die Limit-Auslastung im Vordergrund. Risikoberichterstattung Die Versicherungsgesellschaft reicht regelmäßig eine eigene Risikobeurteilung (ERB) bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein. Zudem erfolgt eine regelmäßige interne Berichterstattung gegenüber dem Management, welche Transparenz über die Risiken schafft. Risikolage Versicherungstechnische Risiken Die spezifischen versicherungstechnischen Risiken sind
Biometrische Risiken Biometrische Risiken resultieren aus Abweichungen der tatsächlichen Verläufe der biometrischen Risiken (zum Beispiel Langlebigkeit) gegenüber den kalkulatorischen Annahmen. Die Versicherungsgesellschaft verwendet in der Tarifkalkulation in der Regel die Sterbe- und Invalidisierungstafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), die als Standard für die Berechnung der Deckungsrückstellung gelten. Hierbei werden die neuesten Erkenntnisse berücksichtigt. In der Reservierung sind ausreichende Sicherheitsspannen berücksichtigt. Die Entwicklungen und gegebenenfalls Abweichungen werden durch die Verantwortliche Aktuarin laufend überwacht. Die biometrischen Risiken sind mit ausreichender Sicherheit einkalkuliert. Um das Versicherungstechnische Risiko aus biometrischen Risiken zu begrenzen, sichert sich die Versicherungsgesellschaft zusätzlich zu den kalkulatorischen Sicherheiten durch Rückversicherung ab. Die Rückversicherungsunternehmen, mit denen Rückversicherungsverträge bestehen, verfügen über ein Rating einer anerkannten Ratingagentur im Investment Grade Bereich. Stornorisiken Das ökonomische Stornorisiko resultiert aus einer gegenüber dem Erwartungswert abweichenden Ausübung des Rechts auf Vertragsbeendigung durch die Versicherungsnehmer. Sowohl ein erhöhtes als auch ein verringertes Storno kann mit Risiken verbunden sein. Im Deckungskapital sind keine Stornowahrscheinlichkeiten eingerechnet, so dass grundsätzlich stets ausreichend Kapital vorhanden ist, um die garantierten Rückvergütungen zahlen zu können. Über ein laufendes Liquiditätsmanagement wird eine fristgerechte Auszahlung gewährleistet. Kostenrisiken Die in den Beiträgen kalkulierten Anteile für Kosten sind so bemessen, dass sie voraussichtlich auf Dauer die tatsächlich anfallenden Aufwendungen decken. Zur Berücksichtigung der tatsächlichen Kosten im Versicherungsbetrieb wurde jeweils ein geeignetes System an beitrags-, summen- bzw. rentenabhängigen Kostenzuschlägen sowie Stückkostenzuschlägen in die Tarifstruktur eingearbeitet. Die eingerechneten Kosten haben sich in der Vergangenheit als ausreichend erwiesen. Es besteht ein umfassender Outsourcingvertrag mit der Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG, über den die Betriebskosten langfristig garantiert werden. Das Kostenrisiko wird laufend beobachtet. Aus heutiger Sicht ist das Kostenrisiko als gering einzuschätzen. Zinsgarantierisiken Das Zinsgarantierisiko ist das Risiko, dass mit den Kapitalanlagen, die zur Finanzierung der Zinsgarantien erforderlichen Erträge nicht erzielt werden. Für die langfristige Sicherstellung der Zinsgarantien beobachtet die Geschäftsleitung regelmäßig die Entwicklung der Verzinsung der Kapitalanlagen. Im Rahmen regelmäßiger ALM-Studien wird überprüft, ob die Kapitalerträge ausreichend sind, um die Zinsgarantien zu erfüllen. Das Zinsgarantierisiko wird zudem mithilfe von regelmäßigen Planungs- und Sensitivitätsrechnungen beobachtet. Unter bestimmten Annahmen wird über die Risikotragfähigkeit die Angemessenheit der Zusammensetzung der Kapitalanlagen (Asset Allokation) überprüft. Durch die gesetzlich vorgeschriebene Bildung einer Zinszusatzreserve für diejenigen Verträge, deren Rechnungszins über dem nach § 5 Abs. 3 Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) ermittelten Referenzzins liegt, wird der aktuellen Kapitalmarktsituation Rechnung getragen und die Deckungsrückstellung entsprechend aufgestockt. Zum Jahresende 2023 lag der Referenzzins bei 1,57%. Für alle Verträge mit einem höheren Rechnungszins wird im Neubestand eine entsprechende Zinszusatzreserve gebildet. Im Altbestand wird die Reserve mit entsprechender Geschäftsplangenehmigung durch die BaFin erhöht. Der maßgebliche Referenzzinssatz betrug für den regulierten Teilbestand Winsecura 2,07% (VJ: 2,16%) und für den regulierten Teilbestand Pro bAV 2,07% (VJ: 2,07%). Derzeit ist von einem stabilen Referenzzinsniveau auszugehen, so dass durch den Bestandsabrieb Zinszusatzreserve frei wird. Aufgrund des aktuellen Zinsniveaus und des stabilen Referenzzinses ist das Zinsgarantierisiko gering. Risiken aus Forderungsausfall Das Risiko von Forderungsausfällen ist grundsätzlich gegeben. Durch die Struktur des Geschäfts der Pensionskasse als Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung wird das Forderungsausfallrisiko jedoch als gering eingeschätzt. Risiken aus Kapitalanlagen Die Kapitalanlagestrategie wird unter Beachtung aller gesetzlichen, aufsichtsrechtlichen und innerbetrieblichen Bestimmungen festgelegt. Stärker als jeder andere Bereich ist die Kapitalanlage von Marktentwicklungen und gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen abhängig. Im Rahmen der Risikoberichterstattung und Risikofrüherkennung spielt deshalb der Umgang mit Kapitalanlagerisiken eine herausragende Rolle. Zur Erfüllung der Leistungsversprechen gegenüber den Kunden wird den Kriterien Sicherheit, Liquidität, Mischung und Streuung sowie Rentabilität der Kapitalanlagen eine besonders hohe Bedeutung beigemessen. Die Versicherungsgesellschaft versucht Risiken, die nicht zuverlässig eingeschätzt, kalkuliert und abgesichert werden können, zu vermeiden. Anlageentscheidungen basieren auf der aktuellen Risikotragfähigkeit. Zur Beschränkung von Kapitalanlagerisiken wurden interne Limite gesetzt. Die bestehenden Risiken im Kapitalanlagebereich lassen sich grundsätzlich in die folgenden Bereiche einordnen:
Auf der Basis von Kapitalanlagereportings erfolgt eine laufende Beobachtung, Analyse und Bewertung der vorstehend identifizierten Risikoarten. Marktpreisrisiken Als Marktpreisrisiko bezeichnet man das Risiko finanzieller Verluste auf Grund der Änderung von Marktpreisen, zum Beispiel von Aktienkursen, Zinsen oder Wechselkursen. In den Marktpreisrisiken sind aus Sicht der Versicherungsgesellschaft auch Nachhaltigkeitsrisiken enthalten, nach denen im Rahmen der Risikosteuerung nicht explizit gesteuert wird. Die möglichen Auswirkungen von Marktpreisrisiken werden begrenzt, indem breit über verschiedene Anlageklassen, Länder und Branchen gestreut wird. Innerhalb einer Anlageklasse werden qualitative und quantitative Limite vorgegeben, um Marktpreisrisiken zu begrenzen. Die Marktpreisrisiken werden laufend überwacht und sind aus aktueller Sicht gut beherrschbar. Den stillen Lasten im Bereich der festverzinslichen Wertpapiere wird durch die dauerhafte Halteabsicht und der damit verbundenen Wertaufholung begegnet. Bonitätsrisiken Als Bonitätsrisiko bezeichnet man das Risiko, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen vorübergehend oder endgültig nicht mehr nachkommen kann. Die Anlagen der Versicherungsgesellschaft in festverzinsliche Wertpapiere haben eine hohe Schuldnerqualität. Es wird in hohem Maße in Inhaberschuldverschreibungen, Namensschuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen mit Investment Grade (Ratingkategorie AAA bis BBB von Standard & Poor's) investiert. Eine möglichst breite Streuung des Gesamtbestandes wirkt darüber hinaus einer möglichen Risikokonzentration entgegen. Am Bilanzstichtag weisen die Kapitalanlagen folgende Ratingstruktur auf:
Liquiditätsrisiken Mit Liquiditätsrisiko werden zwei unterschiedliche Arten von Finanzrisiken bezeichnet:
Das Refinanzierungsrisiko wird über ein Liquiditätsplanungs-, -steuerungs- und -kontrollsystem überwacht und begrenzt. Die strategische Assetallokation umfasst auch illiquide Anlagen. Dem daraus resultierenden Fungibilitätsrisiko wird durch einen wesentlichen Anteil hochliquider Titel im Bestand begegnet. Für weniger liquide Anlageklassen wurden Limite festgelegt. Währungsrisiken Als Währungsrisiko bezeichnet man den potenziellen finanziellen Verlust, der sich durch Veränderungen der Wechselkurse ergibt. Die Versicherungsgesellschaft investiert nur in geringem Umfang innerhalb der Sondervermögen in Fremdwährungen und sichert diese nahezu vollständig über Devisentermingeschäfte ab. Operationelle Risiken Unter operationellen Risiken werden Verluste als Folge des Versagens von Menschen, Systemen oder internen Prozessen sowie Verluste aufgrund externer Ereignisse verstanden. Auf Basis des aktuellen Risk Assessments und der damit einhergehenden Risikoinventur liegen wesentliche operationelle Risiken bei Verträgen mit externen Dienstleistern (u.a. auch Ausgliederungsvereinbarungen) vor. Ein besonderes Augenmerk gilt auch den mit dem Einsatz von IT-Systemen verbundenen Risiken wie z.B. Cyberrisiken. Den operationellen Risiken wird mit diversen Risikosteuerungsmaßnahmen entgegengetreten:
Die operationellen Risiken umfassen auch die Compliance- und Rechtsrisiken. Aus qualitativer Sicht kommt den operationellen Risiken eine vergleichsweise hohe Bedeutung zu. Operationelle Risiken werden insoweit akzeptiert, als diese für den Geschäftsbetrieb unter Kosten-Nutzen-Aspekten unvermeidbar sind. Unter dieser Voraussetzung wird so weit wie möglich eine Minimierung der operationellen Risiken angestrebt. Zum Management der operationellen Risiken stehen aus Sicht der Versicherungsgesellschaft geeignete Maßnahmen und ausreichende Mittel zur Verfügung. Reputationsrisiken Reputationsrisiken beziehen sich auf einen möglichen Verlust von Versicherungsbeständen aufgrund einer Verschlechterung des Firmenrufs (Firmenreputation). Einflussfaktoren können die Veröffentlichung von rechtlichen oder moralischen Verfehlungen des Unternehmens bzw. handelnder Personen sein. Dazu zählen unter anderem systematische Falschberatung von Kunden, Veruntreuung von Kundengeldern, fehlerhafte Produkte oder die Verbreitung falscher oder unsachgemäßer Informationen. Reputationsrisiken werden regelmäßig im Rahmen des Risk Assessments erfasst und bewertet. Auch eine serviceorientierte Kundenbetreuung zur Vermeidung von Beschwerden sowie ein Beschwerdemanagement mindern das Reputationsrisiko. Im Rahmen des Run-Offs haben sich in den vergangenen Jahren keine speziellen Reputationsrisiken ergeben. Strategische Risiken Strategische Risiken im Zusammenhang mit der Erreichung wesentlicher unternehmerischer Zielsetzungen liegen im besonderen Blick der Geschäftsleitung. Ein Abgleich zwischen strategischer Zielplanung und Zielerreichung erfolgt in regelmäßigen Abständen. Wesentliche Abweichungen in Bezug auf die Zielerreichung und/oder Änderungen im Marktumfeld sind Thema der Geschäftsleitungssitzungen. Gesamtbeurteilung Zusammenfassend ist die Erfüllung der Leistungsverpflichtungen aus Versicherungsverträgen gewährleistet. Die aufsichtsrechtlichen Solvabilitätsanforderungen nach Solvency I werden jederzeit erfüllt. Personalbericht und Sonstiges Mitarbeiter Am Bilanzstichtag waren keine Mitarbeiter beschäftigt. Abhängigkeitsbericht Der Bericht des Vorstands über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG schließt mit folgender Erklärung: "Unsere Gesellschaft hat bei den im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen für den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023 aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns zum Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden weder getroffen noch unterlassen." Betriebene Versicherungsarten Leibrentenversicherung Aufgeschobene Leibrentenversicherung Sofort beginnende Leibrentenversicherung Rentenversicherung im Rahmen des Altersvermögensgesetzes Zusatzversicherungen Hinterbliebenenrenten-Zusatzversicherung Witwen/Witwerrenten-Zusatzversicherung Bewegung und Struktur des Bestands an Pensionsversicherungen (ohne sonstige Versicherungen) im Geschäftsjahr 2023
Bilanz zum 31.12.2023Pro bAV Pensionskasse AG, Bad Homburg v.d. HöheAktivseite
Passivseite
Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten D.II. und E.I. der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341 f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 235 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 bis 7 VAG erlassenen Rechtsverordnung berechnet worden ist; für den Altbestand im Sinne des § 336 in Verbindung mit § 234 Abs. 6 Satz 1, auch in Verbindung mit § 233 Abs. 5 Satz 2, VAG ist die Deckungsrückstellung nach dem zuletzt am 01.03.2023 genehmigten Geschäftsplan berechnet worden.
Bad Homburg v. d. Höhe, den 15.03.2024 Annette Oppermann, Verantwortliche Aktuarin Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die im Vermögensverzeichnis aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Olching, den 15.03.2024 Stefan Michael Plendl, Treuhänder Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. bis zum 31.12.2023
AnhangAllgemeines Die Pro bAV Pensionskasse AG hat ihren Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe und ist im Handelsregister Abteilung B des Amtsgerichtes Bad Homburg v. d. Höhe unter der Nummer HRB 14510 eingetragen. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Vermögens- und Schuldposten wurden unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften sowie der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert. Kapitalanlagen Ausleihungen an verbundene Unternehmen und Beteiligungen wurden gemäß § 341b Abs. 1 in Verbindung mit §§ 255 Abs. 1 sowie 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten bilanziert. Alle Spezialfonds bis auf einen Teil der Spezialfonds PB HAFS P und PB HAFS W sowie sämtliche Inhaberschuldverschreibungen sind dem Anlagevermögen zugeordnet. Ihre Bewertung erfolgte gemäß § 341b Abs. 2 HGB in Verbindung mit §§ 255 Abs. 1 sowie 253 Abs. 3 HGB. Alle Publikumsfonds, die als Dispositionsreserve für den Bereich der fondsgebundenen Lebensversicherung gehalten werden, sowie ein Teil der Spezialfonds PB HAFS P und PB HAFS W, sind dem Umlaufvermögen zugeordnet. Auf die Spezialfonds PB HAFS P und PB W wurden insgesamt außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 3,3 Mio. Euro vorgenommen. Dementsprechend wurden diese Fonds gemäß § 341b Abs. 2 in Verbindung mit §§ 255 Abs. 1 sowie 253 Abs. 4 HGB mit den Anschaffungskosten beziehungsweise den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten bewertet. Der beizulegende Zeitwert des Spezialfonds wird hierbei ermittelt durch den Ansatz der fortgeführten Anschaffungskosten oder der Zeitwerte jedes einzelnen Titels innerhalb des Fonds. Die Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen wurden gemäß des § 341b Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 3 HGB mit den Anschaffungskosten zu- oder abzüglich der Amortisation der Differenz zwischen den Anschaffungskosten und dem Rückzahlungsbetrag gemäß des § 341c Abs. 3 HGB unter Anwendung der Effektivzinsmethode bilanziert. Bereits geleistete Tilgungsbeträge wurden entsprechend abgezogen. Bei den übrigen Ausleihungen handelt es sich um den Anteilswert am Sicherungsvermögen Protektor, Sicherungsfonds für die Lebensversicherer, sowie um ein Namensgenussrecht eines Kreditinstitutes. Diese wurden mit den Anschaffungskosten bilanziert. Die Zeitwerte wurden wie folgt ermittelt: Zur Ermittlung der Zeitwerte von Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurde im Rahmen einer Einzelbewertungsmethode in Abhängigkeit vom Schuldner und der Laufzeit ein individueller marktgängiger Zinsaufschlag auf die Euro-Swapkurve zugeordnet. Die Zeitwerte für die Inhaberschuldverschreibungen wurden mit dem Börsen- oder Marktpreis angesetzt. Anteile an Investmentvermögen wurden mit dem Rücknahmepreis angesetzt. Zur Ermittlung der Zeitwerte von Namensschuldverschreibungen und Schuldscheinforderungen wurde jedem Papier in Abhängigkeit vom Schuldner und der Laufzeit ein individueller marktgängiger Zinsaufschlag auf die Euro-Swapkurve zugeordnet. Der Zeitwert der übrigen Ausleihungen entspricht dem Anteilswert am Sicherungsvermögen von Protektor, Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen Die Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen wurden mit dem Zeitwert angesetzt. Forderungen Die Forderungen sind zu Nennwerten bilanziert. Die Forderungen aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft wurden mit dem Nominalwert bewertet. Sonstige Vermögensgegenstände Die laufenden Guthaben wurden mit ihren Nennwerten angesetzt. Die anderen Vermögensgegenstände wurden mit ihren jeweiligen Nennwerten angesetzt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven Rechnungsabgrenzungen wurden zum Nennwert bilanziert. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern wurden mit einem Steuersatz von 29,8 % bewertet. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennwert angesetzt. Genussrechtskapital Das Genussrechtskapital wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Nachrangige Verbindlichkeiten Die nachrangigen Verbindlichkeiten wurden mit dem Nennbetrag angesetzt. Versicherungstechnische Rückstellungen Sämtliche versicherungstechnischen Rückstellungen für den so genannten regulierten Versicherungsbestand wurden nach dem durch die BaFin genehmigten Geschäftsplan bzw. für den so genannten deregulierten Versicherungsbestand nach den Meldungen gem. § 143 VAG einzelvertraglich berechnet. Die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das HGB, das VAG, die DeckRV und die RechVersV, wurden beachtet. Sämtliche Werte wurden zunächst brutto - also ohne die Berücksichtigung evtl. bestehender Rückversicherungsverträge - ausgewiesen. Die Berechnung der Anteile an den versicherungstechnischen Rückstellungen, die auf das in Rückdeckung gegebene Geschäft entfallen, erfolgte entsprechend der Rückversicherungsverträge. Die Berechnung der Beitragsüberträge erfolgte unter Berücksichtigung der Fälligkeitstermine der einzelnen Verträge. Die Beitragsüberträge wurden um die in die Beiträge eingerechneten Inkassokostenzuschläge, maximal jedoch um 4% des Beitrags, sowie ggf. um eingerechnete Stückkosten und Ratenzuschläge gekürzt. Die Deckungsrückstellung der klassischen Versicherungen wurde nach der prospektiven Methode berechnet. Hierbei wurden die in die Beiträge einkalkulierten Rechnungsgrundlagen, also Rechnungszinssätze, Kostensätze und in die Beiträge einkalkulierten Wahrscheinlichkeiten für das biometrische Risiko berücksichtigt. In die Beiträge eingerechnete einmalige Abschlusskosten wurden bis zum geschäftsplanmäßig bzw. nach der DeckRV zulässigen Höchstbetrag nach dem so genannten Zillmerverfahren berücksichtigt. Die klassische Deckungsrückstellung der fondsgebundenen Rentenversicherungen wurde einzelvertraglich nach der retrospektiven Methode berechnet. Die Deckungsrückstellung für den Fondsteil der fondsgebundenen Versicherungsverträge wurde durch Bewertung der vorhandenen Fondsanteile mit den zum Bilanzstichtag gültigen Fondskursen ermittelt. Zuvor wurden bei der Ermittlung der Fondsanteile die einkalkulierten Kosten berücksichtigt. Bei Versicherungsverträgen, bei denen der Rechnungszinssatz den Referenzzins gem. § 5 Abs. 3 DeckRV (2023: 1,57%, VJ: 1,57%) übersteigt, wurde die Deckungsrückstellung entsprechend § 5 Abs. 4 DeckRV um eine Zinszusatzreserve erhöht. Die Zinsverstärkung für den Altbestand wurde gemäß den durch die BaFin genehmigten Geschäftsplänen ermittelt. Bei der Berechnung der Zinszusatzreserve wurden Storno- und Kapitalabfindungswahrscheinlichkeiten nach einem vorsichtigen Ansatz berücksichtigt. Für bekannte, noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle wurden einzelvertraglich Rückstellungen gebildet. Für Versicherungsfälle, die vor dem Bilanzstichtag eingetreten sind, aber erst nach der Bestandsfeststellung bekannt werden, wurde eine pauschale Spätschadenrückstellung gebildet. Die Ermittlung der Rückstellungen erfolgte auf Basis der fälligen Versicherungsleistungen, vermindert um vorhandene Deckungsrückstellungen. Regulierungsaufwendungen wurden unter Beachtung steuerlicher Vorschriften berücksichtigt. Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) wurde nach handelsrechtlichen Vorschriften gebildet. Soweit Überschussanteile unwiderruflich deklariert wurden, wurde ein Teil der RfB gebunden. Für noch nicht zugeteilte Schlussüberschussanwartschaften und evtl. Anwartschaften auf Schlusszahlungen wurde ein Schlussüberschussanteilsfonds gebildet. Der nach der prospektiven Methode berechnete Schlussüberschussanteilfonds wurde mit einem Diskont von 0,5% (VJ: 0,5%) diskontiert. In den Erläuterungen zur Bilanz ist die entsprechende Aufteilung der RfB dargestellt. Die detaillierte Übersicht zur Überschussbeteiligung ist am Ende des Berichtes dargestellt und ist Bestandteil des Anhangs. Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Deckungsrückstellung der wesentlichen Versicherungsbestände
Rückversicherung Die Berechnung der Anteile an den versicherungstechnischen Rückstellungen, die auf das in Rückdeckung gegebene selbst abgeschlossene Geschäft entfallen, erfolgte entsprechend der Rückversicherungsverträge. Andere Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen einschließlich der Steuerrückstellungen berücksichtigen ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des jeweiligen nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d.h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva Entwicklung der Aktivposten A.I. und II. im Geschäftsjahr 2023
Die Gesamtsumme der Abschreibungen auf Kapitalanlagen betrug 3,3 Mio. Euro (VJ: 1,0 Mio. Euro). Hierbei handelte es sich um Abschreibungen auf Teile deutscher Spezialfonds im Umlaufvermögen sowie um Abschreibungen auf Anteile an Publikumsfonds, welche für die fondsgebundene Lebensversicherung gehalten werden. Inhaberschuldverschreibungen wiesen stille Lasten in Höhe von insgesamt 79,4 Mio. Euro (VJ: 99,5 Mio. Euro), Namensschuldverschreibungen in Höhe von 30,4 Mio. Euro (VJ: 41,8 Mio. Euro), Schuldscheindarlehen in Höhe von 35,2 Mio. Euro (VJ: 44,0 Mio. Euro) und übrige Ausleihungen in Höhe von 0,01 Mio. Euro (VJ: 0,04 Mio. Euro) auf. Auf weitere außerplanmäßige Abschreibungen wurde verzichtet, da wegen der Halteabsicht bis zur Endfälligkeit und der damit verbundenen Wertaufholung nicht von einer dauerhaften Wertminderung ausgegangen wird. Durch Anwendung des § 341b Abs. 2 HGB wurden Abschreibungen in Höhe von 151,4 Mio. Euro vermieden und als stille Last vorgetragen. Die fortgeführten Anschaffungskosten der Kapitalanlagen, an deren Bewertungsreserven nach den gesetzlichen Regeln die Versicherungsnehmer zu beteiligen sind, betrugen am 31.12.2023 insgesamt 558,1 Mio. Euro (VJ: 488,7 Mio. Euro); der beizulegende Zeitwert betrug zum gleichen Termin 541,0 Mio. Euro (VJ: 473,8 Mio. Euro). Daraus ergibt sich ein Saldo in Höhe von -17,1 Mio. Euro (VJ: -14,9 Mio. Euro). Dieser Wert entspricht 7,7% der gesamten stillen Lasten (VJ: 4,4%). A. II. 1. und C. Anteile an in- und ausländischen Investmentvermögen von mehr als dem zehnten Teil
Eine Rückgabe der Anteile ist mit Ausnahme der Telesto Infra Fonds S.C.A. SICAV-RAIF jederzeit möglich. Die Rückgabe der Anteile am Telesto Infra Fonds S.C.A. SICAV-RAIF ist frühestens zum 31.12.2031 mit einer Frist von sechs Monaten zum Kalenderjahresende möglich. A. II. 4. d) Übrige Ausleihungen
B. Kapitalanlagen für die Rechnung und Risiko von Inhabern von Lebensversicherungspolicen
D.II Andere Vermögensgegenstände
F. Aktive latente Steuern Die in der Bilanz ausgewiesenen aktiven latenten Steuern in Höhe von 5,7 Mio. Euro (VJ: 4,9 Mio. Euro) resultieren aus Abweichungen zwischen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz, die im Zusammenhang mit der Übertragung von Wertpapieren in die Kallisto GmbH & Co. offene Spezial- Investmentkommanditgesellschaft entstanden sind. Passiva A.I. Gezeichnetes Kapital Das gezeichnete Kapital betrug 1,5 Mio. Euro (VJ: 1,5 Mio. Euro). Es ist in 1.500.000 auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. A.II. Kapitalrücklage Die Kapitalrücklage betrug 97,5 Mio. Euro (VJ: 97,5 Mio. Euro). A.III. Gewinnrücklagen Die Gewinnrücklagen betrugen 4,5 Mio. Euro (VJ: 4,5 Mio. Euro). B. Genussrechtskapital Das Genussrechtskapital betrug 15,0 Mio. Euro (VJ: 15,0 Mio. Euro). Es wurden 15 Genussscheine mit einem anfänglichen Nennbetrag von je 1.000 Tsd. Euro begeben. Die Laufzeit beträgt mehr als 5 Jahre, eine vorzeitige Kündigung durch den Genussscheingläubiger ist nicht möglich. Innerhalb der nächsten zwei Jahre wird kein Kapital zur Rückzahlung fällig. C. Nachrangige Verbindlichkeiten Die nachrangigen Verbindlichkeiten betrugen 15,0 Mio. Euro (VJ: 15,0 Mio. Euro). Das Nachrangdarlehen hat ab Oktober 2018 eine Laufzeit von 10 Jahren und kann nicht vorzeitig gekündigt werden. D.IV. Rückstellung für die Beitragsrückerstattung - brutto-
F. I. Steuerrückstellungen Der Wertansatz der Steuerrückstellungen erfolgt in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme. F. Il. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen nicht versicherungstechnischen Rückstellungen wurden insbesondere für ausstehende Kostenrechnungen gebildet. H. I. Verbindlichkeiten aus dem selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft gegenüber Versicherungsnehmern Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind ausschließlich innerhalb der verzinslich angesammelten Überschussanteile vorhanden. In den Verbindlichkeiten gegenüber Versicherungsnehmern sind verzinslich angesammelte Überschussanteile von 27,7 Mio. Euro (VJ: 28,2 Mio. Euro) enthalten. Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Versicherungstechnische Rechnung 1.1. a) Gebuchte Bruttobeiträge Die Beiträge wurden im Inland erwirtschaftet.
I. 6. Aufwendungen für Versicherungsfälle Die Aufwendungen für Versicherungsfälle betrugen 158,1 Mio. Euro (VJ: 160,1 Mio. Euro). Diese bestehen im Wesentlichen aus Zahlungen für Versicherungsfälle. Aus der Abwicklung der Vorjahres-Rückstellung für noch nicht abgewickelte Versicherungsfälle ergab sich ein Ertrag von 0,5 Mio. Euro. Dies entspricht einem Abwicklungsergebnis von 26% (VJ: -32%) der Vorjahres-Rückstellung. I. 8. Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen Die Aufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen betrugen 3,4 Mio. Euro (VJ: 3,9 Mio. Euro). Rückversicherungssaldo Der Rückversicherungssaldo gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 2 b RechVersV (- = Ertrag / + = Aufwand) beträgt + 0,05 Mio. Euro (VJ: 0,3 Mio. Euro). Direktgutschrift
II. Nichtversicherungstechnische Rechnung II. 1. Sonstige Erträge Die sonstigen Erträge betrugen 0,5 Mio. Euro (VJ: 0,2 Mio. Euro). Diese resultieren im Wesentlichen aus sonstigen Zinserträgen und Erträgen aus der Auflösung von nichtversicherungstechnischen Rückstellungen. II. 2. Sonstige Aufwendungen Die sonstigen Aufwendungen betrugen 4,3 Mio. Euro (VJ: 4,2 Mio. Euro). Diese resultieren im Wesentlichen aus Aufwendungen für bezogene Dienstleistungen in Höhe von 2,8 Mio. Euro, sonstigen Zinsaufwendungen in Höhe von 0,7 Mio. Euro und Prüfungs- und Beratungskosten in Höhe von 0,1 Mio. Euro. Sonstige Angaben Provisionen und sonstige Bezüge der Versicherungsvertreter, Personalaufwendungen
Mitarbeiter Im Geschäftsjahr waren keine Mitarbeiter beschäftigt. Bezüge Der Vorstand wird durch die Frankfurter Leben Holding GmbH & Co. KG vergütet. Es wurden 0,6 Mio. Euro umgelegt. Die Bezüge der Aufsichtsratsmitglieder beliefen sich im Geschäftsjahr auf 0,03 Mio. Euro (VJ: 0,1 Mio. Euro). Angaben nach § 285 Satz 1 Nr. 28 HGB Aus dem Ansatz aktiver latenter Steuern ergibt sich ein nicht zur Ausschüttung verfügbarer Betrag in Höhe von 5,7 Mio. Euro. Organe Dem Vorstand gehörten folgende Personen an: Bernd Neumann, Geschäftsbereich Finance, Chief Financial Officer (CFO) Lars Krug, Geschäftsbereich IT, Chief Technology Officer (CTO) Christian Subbe, Geschäftsbereich Kapitalanlagen, Chief Investment Officer (CIO) Der Aufsichtsrat setzte sich wie folgt zusammen: Dr. Christian Wrede (Vorsitzender) - Geschäftsführender Gesellschafter Prof. Dr. Kurt Wolfsdorf (stellv. Vorsitzender) - Unternehmer Georg Mehl - Unternehmer Andrew Zeissink - Senior Assistant President der FOSUN Gruppe Konzernzugehörigkeit Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB ist die Taunus Insurance Opportunities S.C.S., Munsbach, Luxemburg. Unmittelbares Mutterunternehmen ist die Polar Bear Life Management & Service GmbH & Co. KG, Grünwald, die 100% (VJ: 100%) der Anteile an der Pro bAV Pensionskasse AG hält. Der Jahresabschluss der Pro bAV Pensionskasse AG wird in den Konzernabschluss der Taunus Insurance Opportunities S.C.S. einbezogen. Die Taunus Insurance Opportunities S.C.S., Luxemburg, stellt den Konzernabschluss für den größten Konsolidierungskreis auf. Der Konzernabschluss der Taunus Insurance Opportunities S.C.S. wird im deutschen Unternehmensregister veröffentlicht. Honorar des Abschlussprüfers Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Honorar für Abschlussprüfung wird im Konzernabschluss der Taunus Insurance Opportunities S.C.S angegeben. Neben der Abschlussprüfung hat der Abschlussprüfer weitere gesetzliche bzw. aufsichtsrechtliche Prüfungen vorgenommen. Dies betrifft die Prüfung der Angaben nach § 7 SichLV. Angaben nach Art. 7 Taxonomie-Verordnung Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die Pro bAV Pensionskasse AG ist gemäß §§ 221 ff. VAG Mitglied des Sicherungsfonds für die Lebensversicherer. Der Sicherungsfonds erhebt auf Grundlage der Sicherungsfonds-Finanzierungs-Verordnung (Leben) jährlich Beiträge von maximal 0,2 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen bis ein Sicherungsvermögen von 1 Promille der Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen aufgebaut ist. Hieraus ergeben sich für die Gesellschaft keine zukünftigen Verpflichtungen. Der Sicherungsfonds kann darüber hinaus Sonderbeiträge in Höhe von weiteren 1 Promille der gewichteten Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen erheben; dies entspricht einer Verpflichtung von 3,2 Mio. Euro (VJ: 4,1 Mio. Euro). Zusätzlich hat sich die Gesellschaft verpflichtet, dem Sicherungsfonds oder alternativ der Protektor Lebensversicherungs-AG finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Mittel des Sicherungsfonds bei einem Sanierungsfall nicht ausreichen. Die Verpflichtung beträgt 1% der gewichteten Summe der versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen unter Anrechnung der zu diesem Zeitpunkt bereits an den Sicherungsfonds geleisteten Beiträge. Unter Einschluss der oben genannten Einzahlungsverpflichtungen aus den Beitragszahlungen an den Sicherungsfonds beträgt die Gesamtverpflichtung zum Bilanzstichtag 32,2 Mio. Euro (VJ: 40,6 Mio. Euro). Mit einer Inanspruchnahme ist derzeit nicht zu rechnen.
Bad Homburg v. d. Höhe, den 03.04.2024 Der Vorstand Bernd Neumann Christian Subbe Lars Krug BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Pro bAV Pensionskasse AG, Bad Homburg v. d. Höhe VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Pro bAV Pensionskasse AG, Bad Homburg v.d. Höhe, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Pro bAV Pensionskasse AG, Bad Homburg v.d. Höhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 8. April 2024 Deloitte
GmbH
gez. Rouven Schmidt, gez. Nils Kern, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATESDer Aufsichtsrat hat die Geschäftsleitung im Geschäftsjahr 2023 entsprechend der nach Gesetz und Satzung zugewiesenen Aufgaben laufend überwacht. Der Aufsichtsrat hat sich während des Geschäftsjahres in 3 Sitzungen und regelmäßig außerhalb der Sitzungen beraten. In der ersten Sitzung des Jahres befasste sich der Aufsichtsrat mit dem Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022. In dieser Sitzung nahmen der Abschlussprüfer und der Verantwortliche Aktuar teil. Der Aufsichtsrat billigte in dieser Sitzung den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022. Somit wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2022 gem. § 172 AktG festgestellt. In den folgenden Sitzungen beschäftigte sich der Aufsichtsrat fortlaufend mit der finanziellen Entwicklung und der Solvabilitätsausstattung der Gesellschaft. Zudem hat sich der Aufsichtsrat mit der Kontrolle und Überwachung der ausgelagerten Dienstleistungen beschäftigt. Darüber hinaus informierte der Vorstand regelmäßig über die aufsichtsrechtlich notwendige Berichterstattung. Weiterhin hat sich der Aufsichtsrat mit Vorstandsangelegenheiten beschäftigt. Der Aufsichtsrat hat einen Prüfungsausschuss eingerichtet, dem alle Mitglieder des Aufsichtsrates angehören. Dieser hat einmal getagt. In dieser Sitzung hat sich der Prüfungsausschuss mit der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystems und der Internen Revision beschäftigt. Die Wirksamkeit wurde als angemessen erachtet. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang, und der Lagebericht wurde durch die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Es wurden keine Beanstandungen erhoben, sodass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die Berichte des Abschlussprüfers sofort erhalten. An der Sitzung des Aufsichtsrats vom 17.04.2024 hat der Abschlussprüfer teilgenommen und von den wesentlichen Ergebnissen seiner Prüfung berichtet. Der Aufsichtsrat hat sich mit Jahresabschluss und dem Bericht des Abschlussprüfers eingehend befasst und diesen zustimmend zur Kenntnis genommen. In der Sitzung vom 17.04.2024 hat der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31.12.2023 gebilligt und damit gemäß § 172 AktG festgestellt.
Der Aufsichtsrat ÜBERSCHUSSBETEILIGUNG 2024(Abweichende Vorjahreswerte in Klammern)System der Überschussbeteiligung Im Rahmen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen sind unsere Kunden am Überschuss beteiligt. Die Zuteilungen erfolgen tarifabhängig und bestehen aus der laufenden Überschussbeteiligung und ggf. aus einem Schlussanteil oder einer Schlusszahlung (Nachdividende). Die laufenden Überschussanteile in der Aufschubzeit werden verzinslich angesammelt, zur Erhöhung der Versicherungssumme verwendet oder mit den Beiträgen verrechnet (nur bei BUZ-Versicherungen). Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen werden sie im Fondsvermögen angelegt. Laufende Rentenzahlungen werden jährlich erhöht. Ein Schlussüberschussanteil und Ablaufgewinn wird - tarifabhängig - bei Ablauf gewährt. Bei Verträgen, die der winsecura zuzuordnen sind, erfolgt eine Auszahlung (Nachdividende) auch bei vorzeitiger Vertragsbeendigung. Direktgutschrift Den Verträgen, die nicht der ehemaligen winsecura zuzuordnen sind, werden die gesamten Kosten- und Risikoüberschüsse der fondsgebundenen Rentenversicherungen sowie der Leistungsfallbonus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen als Direktgutschrift gewährt. Für Verträge, die der ehemaligen winsecura zuzuordnen sind, wird eine Direktgutschrift für Ansammlungsguthaben in Höhe der Gesamtverzinsung gewährt. Im Übrigen wird die gesamte Überschussbeteiligung grundsätzlich der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. In der folgenden Deklaration sind die dargestellten Beteiligungen nicht explizit nach Direktgutschrift und Überschussbeteiligung aus der RfB differenziert. Beteiligung an den Bewertungsreserven Gemäß § 153 VVG sind Versicherungsnehmer mit überschussberechtigten Verträgen an den Bewertungsreserven zu beteiligen. Hierzu werden die Bewertungsreserven einmal jährlich (gesondert für die Beteiligung bei Ablauf einer Versicherung und in der Rentenbezugszeit) ermittelt und der auf die einzelnen Verträge entfallende Anteil nach einem verursachungsorientierten Verfahren zugeordnet. Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung wird der so ermittelte Betrag zur Hälfte zugeteilt. Dazu wird der Gesamtbestand in zwei Teilbestände unterteilt: Teilbestand "Pro bAV" und Teilbestand "winsecura". Die Verteilung der Bewertungsreserven auf die einzelnen Teilbestände erfolgt entsprechend der prozentualen Anteile der Teilbestände an den gesamten versicherungstechnischen Passiva. Die Verteilung der Bewertungsreserven wird dabei separat für Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen / Zinsabsicherungsgeschäften und sonstigen Bewertungsreserven vorgenommen. Bewertungsreserven entstehen, wenn die Zeitwerte der überschussberechtigten Kapitalanlagen über den entsprechenden Bilanzwerten liegen. Voraussetzung für die Beteiligung ist insbesondere, dass sich für die Kapitalanlagen am maßgebenden Stichtag positive Bewertungsreserven ergeben. Von der Hälfte der am jeweils maßgebenden Bewertungsstichtag festgestellten Bewertungsreserven wird der Teilbetrag ermittelt, der auf den Bestand an Versicherungen entfällt, für die ein Anspruch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven besteht. Außerdem erfolgt gemäß LVRG die Beteiligung an Bewertungsreserven aus festverzinslichen Anlagen und Zinsabsicherungsgeschäften nur soweit sie einen Sicherungsbedarf aus den Verträgen mit Zinsgarantie übersteigen. Zuteilung in 2024 Die Überschussanteilsätze für die klassischen Versicherungen gelten für den in 2024 liegenden Jahrestag. Abweichend hiervon gelten die auf den folgenden Seiten genannten Sätze für fondsgebundene Versicherungen bereits ab dem 01.01.2024. Teil I - Verträge, die dem Teilbestand der Pro bAV (ohne Winsecura) zuzurechnen sind Alle Hauptversicherungen werden nach klassischen bzw. fondsgebundenen Rentenversicherungen und nach dem regulierten "Altbestand" und dem deregulierten "Neubestand" gemäß ihren zugehörigen Tarifgenerationen (TG) wie folgt unterschieden:
1. Regulierter Altbestand 1.1. Klassische Rentenversicherungen (Einzel- und Kollektivversicherungen) 1.1.1. Vorbemerkung zur Nachreservierung zu Rente-Classic-Tarifen der TG 2002 Nach heutigen Erkenntnissen leben die Versicherten bedeutend länger als für die Kalkulation der Rentenversicherungen der TG 2002 unterstellt wurde, so dass zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Renten zusätzliche Deckungsrückstellungen aufgebaut werden müssen. Diese Rückstellungen dienen im Rentenbezug zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Deckungsrückstellung werden die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge herangezogen. Auswirkung auf die laufende Überschussbeteiligung Für anwartschaftliche Verträge der TG 2002 werden die potenziellen laufenden Überschussanteile so lange einer gesonderten vertragsindividuellen Rückstellung (Schattenkonto) zugeführt, bis die vom Unternehmen vorfinanzierte zusätzliche Deckungsrückstellung refinanziert ist. Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbeginn kommt ein Betrag in voller Höhe des Schattenkontos als Überschussbeteiligung zur Auszahlung. Auswirkung auf die Überschussbeteiligung im Rentenbezug Bei Tarifen der TG 2002 im Rentenbezug wird die potenzielle Überschussbeteiligung zur Finanzierung einer erhöhten Leistungsdauer verwendet. Sofern die Aufstockung der Deckungsrückstellung im Rentenbezug noch nicht vollständig refinanziert ist, wird ein Betrag von 0,15% der Bemessungsgröße der laufenden Grundüberschussbeteiligung zur Refinanzierung verwendet. Sobald diese vollständig abgeschlossen ist, wird der Vertrag wieder wie üblich am Überschuss beteiligt. 1.1.2. Deklaration vor Rentenbeginn (Anwartschaftsphase) Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Schlussüberschussbeteiligung Für die einzelnen Tarife des Altbestandes der TG 2002 und TG 2005 werden die Schlussüberschüsse i.H. von 0,55% der Summe der gesamten Überschussanteile deklariert bzw. ausgezahlt. Bei durch Kündigung beitragsfrei gestellten Versicherungen werden ein Schlussüberschussanteil und ein Ablaufgewinn nicht deklariert. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag wird ein Ablaufgewinn nicht deklariert. Ansammlungsguthaben Alle Überschussguthaben aus der verzinslichen Ansammlung in der TG 2002 werden mit dem Rechnungszins von 3,25% verzinst. Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung) Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert. 1.1.3. Deklaration nach Rentenbeginn (Rentenbezugsphase) Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet. Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Risikoüberschussbeteiligung Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert. Grundüberschussbeteiligung a) Dynamische Gewinnrente Der Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung für den gesamten Bestand an laufenden Renten in der Verwendungsform "Dynamische Gewinnrente" beträgt 0,15%. b) Erhöhte Startrente Die Sätze der erhöhten Startrente ("Zins 2.Ordnung") werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt. Bei den Rentenversicherungen mit erstmaliger Steigerung ab dem 2. Rentenbezugsjahr ist für den gesamten Bestand an laufenden Renten auch in der Verwendungsform "Erhöhte Startrente" ein Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung von 0,15% enthalten. Bewertungsreserven Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024. 1.2 Rentenversicherungen mit Fondsanlage und Garantieleistung (Einzel- und Kollektivversicherungen) 1.2.1. Deklaration vor Rentenbeginn Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Schlussüberschussbeteiligung Für die einzelnen Tarife des Altbestandes der TG 2002 und 2005 werden Schlussüberschüsse i.H. von 0,5% der Summe der gesamten Überschussanteile deklariert. Bei durch Kündigung beitragsfrei gestellten Versicherungen entfällt der Schlussüberschussanteil. Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung) Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert. 1.2.2. Deklaration nach Rentenbeginn Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet. Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird nicht deklariert. Risikoüberschussbeteiligung Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert. Grundüberschussbeteiligung a) Dynamische Gewinnrente Der Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung für den gesamten Bestand an laufenden Renten in der Verwendungsform "Dynamische Gewinnrente" beträgt 0,15%. b) Erhöhte Startrente Die Sätze der erhöhten Startrente ("Zins 2.Ordnung") werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt. Bei den Rentenversicherungen mit erstmaliger Steigerung ab dem 2. Rentenbezugsjahr ist für den gesamten Bestand an laufenden Renten auch in der Verwendungsform "Erhöhte Startrente" ein Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung von 0,15% enthalten. Bewertungsreserven Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024. 2. Deregulierter Neubestand 2.1. Klassische Rentenversicherungen (Einzel- und Kollektivversicherungen) 2.1.1. Deklaration vor Rentenbeginn Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Kostenüberschussbeteiligung Im Rahmen des Kollektivvertrages zur "Gesundheitsrente" (GR) werden für die GR-Tarife "08-R1G1 und 08-R1G2" je 0,50 Euro mtl. je Stück deklariert. (durch Kündigung beitragsfreie Verträge erhalten je 1,00 Euro mtl. je Stück). Alle übrigen Tarife des klassischen Bestandes erhalten keine laufende Kostenüberschussbeteiligung. Schlussüberschussbeteiligung Für alle Tarife der TG 2013, 2015 und TG 2017 werden p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben anwartschaftlich gutgeschrieben. Dieser Satz wird jährlich deklariert und beträgt 1%. Die Verzinsung ergibt sich dann aus der Gesamtverzinsung (0,9%) erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird die Anwartschaft in Höhe des ebenfalls jährlich deklarierten Satzes i.H. von p2(SÜA)-Prozent ausgezahlt. Dieser beträgt für das Geschäftsjahr 2024 für
Für die einzelnen Tarife der TG 2012, TG 2008, TG 2007, TG 2005 und TG 2002 werden die laufenden Schlussüberschüsse in Prozent der Summe der gesamten Überschussanteile wie folgt deklariert und ausgezahlt:
Ein Ablaufgewinn wird für 2024 in den genannten TG nicht deklariert. Ansammlungsguthaben Alle Überschussguthaben aus der verzinslichen Ansammlung erhalten einen Ansammlungsüberschussanteil i.H. der Gesamtverzinsung, so dass sich das Guthaben insgesamt mit 0,9% verzinst. Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung) Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert. 2.1.2. Deklaration nach Rentenbeginn Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet. Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Risikoüberschussbeteiligung Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert. Grundüberschussbeteiligung a) Dynamische Gewinnrente Der Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung für den gesamten Bestand an laufenden Renten in der Verwendungsform "Dynamische Gewinnrente" beträgt 0,15%. b) Erhöhte Startrente Die Sätze der erhöhten Startrente ("Zins 2.Ordnung") werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt. Bei den Rentenversicherungen mit erstmaliger Steigerung ab dem 2. Rentenbezugsjahr ist für den gesamten Bestand an laufenden Renten auch in der Verwendungsform "Erhöhte Startrente" ein Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung von 0,15% enthalten. Bewertungsreserven Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024. 2.2. Rentenversicherungen mit Fondsanlage und Garantieleistung (Einzel- und Kollektivversicherungen) 2.1.1. Deklaration vor Rentenbeginn Zinsüberschussbeteiligung Für fondsgebundenen Rentenversicherungen beträgt die Gesamtverzinsung 0,9% (niedrigster Rechnungszins im Bestand), d.h. jedem Vertrag wird neben dem (garantierten) Rechnungszins keine weitere Zuteilung aus einer Zinsüberschussbeteiligung (in Prozent des Deckungskapitals) gewährt. Kostenüberschussbeteiligung Im Rahmen des Kollektivvertrages zur "Gesundheitsrente" (GR) werden für die GR-Tarife "08-VIc und 08-VIG2c" und "08-VIG3c" je 0,90 Euro mtl. je Stück deklariert. (Durch Kündigung beitragsfreie Verträge erhalten je 1,00 Euro mtl. je Stück). Schlussüberschussbeteiligung Für alle Tarife der TG 2013 und TG 2015 werden p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben anwartschaftlich gutgeschrieben. Dieser Satz wird jährlich deklariert und beträgt 1%. Die Verzinsung ergibt sich dann aus der Gesamtverzinsung (0,9%) erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird die Anwartschaft in Höhe des ebenfalls jährlich deklarierten Satzes p2(SÜA)-Prozent ausgezahlt. Dieser beträgt für das Geschäftsjahr 2024 für
Für die einzelnen Tarife der TG 2012, TG 2008, TG 2007, TG 2005 und TG 2002 werden die Schlussüberschüsse in Prozent der Summe der gesamten Überschussanteile wie folgt deklariert und ausgezahlt:
Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung) Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert. 2.1.2. Deklaration nach Rentenbeginn Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet. Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Risikoüberschussbeteiligung Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert. Grundüberschussbeteiligung a) Dynamische Gewinnrente Der Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung für den gesamten Bestand an laufenden Renten in der Verwendungsform "Dynamische Gewinnrente" beträgt 0,15%. b) Erhöhte Startrente Die Sätze der erhöhten Startrente ("Zins 2.Ordnung") werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen festgelegt. Bei den Rentenversicherungen mit erstmaliger Steigerung ab dem 2. Rentenbezugsjahr ist für den gesamten Bestand an laufenden Renten auch in der Verwendungsform "Erhöhte Startrente" ein Erhöhungsprozentsatz aus der Grundüberschussbeteiligung von 0,15% enthalten. Bewertungsreserven Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024. 3. Zusatzversicherungen (ZV) 3.1. Anwartschaftsphase 3.1.1. Hinterbliebenen- und Waisenrentenzusatzversicherungen Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten- und Waisenrenten-Zusatzversicherungen richten sich nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes. 3.1.2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen für klassische Versicherungen (BUZ) Risikoüberschussbeteiligung Die (Risiko-)Überschüsse in der BUZ werden in der BUZ-Beitragsbefreiung verzinslich angesammelt und in der BUZ-Rente - je nach Wahl des Versicherungsnehmers - entweder verzinslich angesammelt oder in Form einer Bonusrente (im Leistungsbezug) verwendet. Die jeweiligen Bezugsgrößen für die Überschussanteile in der Anwartschaftsphase sind im Überschusssystem:
Die Risikoüberschüsse werden in Abhängigkeit der jeweiligen Berufsgruppe (1-4) und der jeweiligen TG deklariert: Für Bonussystem in Prozent:
Für Verzinsliche Ansammlung in Prozent:
Ansammlungsguthaben Ggf. vorhandene Ansammlungsguthaben aus Zusatzversicherungen ab der TG 2005 werden mit einer Gesamtverzinsung i.H. von 0,9% verzinst. Ansammlungsguthaben aus Zusatzversicherungen der TG 2002 werden mit dem Rechnungszins verzinst. 3.1.3. Berufsunfähigkeitsschutz für fondsgebundene Versicherungen (BUS) Risikoüberschussbeteiligung Die (Risiko-)Überschüsse in der BUS werden in Form einer Senkung des monatlichen Risikobeitrages (für das BU- Risiko) verwendet und in Abhängigkeit der jeweiligen Berufsgruppe (1-4) und der jeweiligen TG deklariert:
3.2. Rentenbezug (Leistungsphase) 3.2.1. Hinterbliebenen- und Waisenrenten- Zusatzversicherungen Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten- und Waisenrenten-Zusatzversicherungen richten sich nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes. 3.2.2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ und BUS) BUZ- und BUS-Versicherungen zur Beitragsbefreiung in der HV erhalten in der Leistungsphase grundsätzlich keine Überschussbeteiligung. Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Teil II - Verträge, die dem Teilbestand der (ehemaligen) Winsecura zuzurechnen sind Alle Hauptversicherungen werden nach Tarifgenerationen (TG) wie folgt unterschieden:
1. Regulierter Altbestand 1.1 Vorbemerkung zur Nachreservierung zu Rententarifen der TG 2002 Nach heutigen Erkenntnissen leben die Versicherten bedeutend länger als für die Kalkulation der Rentenversicherungen der TG 2000 (Rechnungszins 3,25%) unterstellt wurde, so dass zur Sicherung der vertraglich vereinbarten Renten zusätzliche Deckungsrückstellungen aufgebaut werden müssen. Diese Rückstellungen dienen im Rentenbezug zur Finanzierung der erhöhten Leistungsdauer. Zur Finanzierung dieser zusätzlichen Deckungsrückstellung werden die im Geschäftsjahr erwirtschafteten Erträge herangezogen. Auswirkung auf die laufende Überschussbeteiligung Für anwartschaftliche Verträge der TG 2002 werden die potenziellen laufenden Überschussanteile so lange einer gesonderten vertragsindividuellen Rückstellung (Schattenkonto) zugeführt, bis die vom Unternehmen vorfinanzierte zusätzliche Deckungsrückstellung refinanziert ist. Bei Beendigung der Versicherung vor Rentenbeginn kommt ein Betrag in voller Höhe des Schattenkontos als Überschussbeteiligung zur Auszahlung. 1.2. Deklaration vor Rentenbeginn (Anwartschaftsphase) Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Schlussüberschussbeteiligung Für die Tarife der TG 2002 und TG 2005-AB (Altbestand) werden für das Jahr 2024 keine laufende Schlussüberschussbeteiligung und keine Nachdividende deklariert. Bei in die Rentenzahlung wechselnden Versicherungen wird an Stelle der ggf. vorhandenen Anwartschaft auf Schlussüberschüsse eine Zahlung, die sich nach den Regularien des Schlussüberschusses (0,4% des erreichten Ansammlungsguthabens bzw. des erreichten Bonusdeckungskapitals) bemisst, auf die Refinanzierung der Verstärkung der Deckungsrückstellung (vgl. Vorbemerkung zur Nachreservierung zu Rententarifen der TG 2002) angerechnet. Ansammlungsguthaben Alle Überschussguthaben aus der verzinslichen Ansammlung in der TG 2002 werden mit dem Rechnungszins von 3,25%, in der TG 2005-AB mit dem Rechnungszins von 2,75%, verzinst. Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung) Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert. 1.2. Deklaration nach Rentenbeginn (Rentenbezugsphase) Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet. Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Risikoüberschussbeteiligung Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert. Grundüberschussbeteiligung Eine Grundüberschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird nicht deklariert. Bewertungsreserven Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024. 2. Deregulierter Neubestand 2.1. Deklaration vor Rentenbeginn (Anwartschaftsphase) Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Grundüberschussbeteiligung Für alle Tarife der TG 2013 und höher (Unisex-Tarife) wird keine weitere Zuteilung aus einer Grundüberschussbeteiligung deklariert. Schlussüberschussbeteiligung Die Schlussüberschussanteile betragen für Anwartschaften bzw. für in 2024 endende Versicherungen der
des erreichten Ansammlungsguthabens bzw. des erreichten Bonusdeckungskapitals. Hierbei werden beitragsfreie Versicherungsjahre bei der Gewichtung der Bemessungssumme hälftig berücksichtigt. Die Schluss-Überschussanteile werden für Versicherungen,
Eine Nachdividende wird für 2024 nicht deklariert. Für die Schlussüberschussanteile für Anwartschaften und in 2024 endende Versicherungen in den Neubeständen TG 2013 und höher (Unisex-Tarife) gilt: Für diese Tarife werden p1(SÜA)-Prozent der über die abgelaufene Vertragslaufzeit aufgezinsten Versicherungsnehmerguthaben anwartschaftlich gutgeschrieben. Dieser Satz wird jährlich deklariert und beträgt für das Geschäftsjahr 2024 1%. Die Verzinsung ergibt sich dann aus der Gesamtverzinsung (0,9%) erhöht um diesen Prozentsatz. Bei Ablauf wird die Anwartschaft in Höhe des ebenfalls jährlich deklarierten Satzes p2(SÜA)-Prozent ausgezahlt. Diese betragen für das Geschäftsjahr 2024
Ansammlungsguthaben Alle in der Vergangenheit bereits erworbenen Überschussguthaben aus der Zins- und ggf. der Grundüberschussbeteiligung (ab TG 2013 und höher) werden weiterhin verzinslich angesammelt und erhalten einen Ansammlungsüberschussanteil in Höhe der Gesamtverzinsung, so dass sich das Guthaben insgesamt mit 0,9% verzinst und bei Rentenbeginn zur Erhöhung der garantierten Rente verwendet wird. Bewertungsreserven (Mindestbeteiligung) Eine Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven wird nicht deklariert. 2.2. Deklaration nach Rentenbeginn (Rentenbezugsphase) Die Überschussbeteiligung in der Rentenbezugsphase wird zur Erhöhung der laufenden Rente verwendet. Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Risikoüberschussbeteiligung Eine Risikoüberschussbeteiligung bei Rentenübergang zur einmaligen Rentensteigerung wird nicht deklariert. Grundüberschussbeteiligung Eine Grundüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Bewertungsreserven Laufende Renten werden in Form einer zusätzlichen prozentualen Erhöhung an den Bewertungsreserven beteiligt. Dieser Erhöhungssatz entfällt für das Geschäftsjahr 2024. 3. Zusatzversicherungen (ZV) 3.1. Anwartschaftsphase 3.1.1. Hinterbliebenen- und Waisenrentenzusatzversicherungen Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten- und Waisenrenten-Zusatzversicherungen richten sich nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes. 3.1.2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen (BUZ) Der Bestand der BUZ wird seit der Einführung der Tarifgeneration (TG) 2010 in zwei Teilbestände BU-I (Tarife vor der TG 2010 ohne Berufsgruppeneinteilung) und BU-II (Tarife ab der TG 2010 mit Berufsgruppeneinteilung) unterschieden. Risikoüberschussbeteiligung Teilbestand BU-I Die Überschussanteilsätze für den Teilbestand BU-I (Neubestand A und Neubestand B vor TG 2010) werden (vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit) je nach gewählter Überschussverwendungsform wie folgt festgelegt:
Teilbestand BU-II Die Überschussanteilsätze für den Teilbestand BU-II werden (vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit) in Abhängigkeit von der Berufsgruppe und je nach gewählter Überschussverwendungsform wie folgt festgelegt: Überschussverwendung Beitragsverrechnung oder verzinsliche Ansammlung; Angaben in Prozent:
Überschussverwendung Leistungsfallbonus; Angaben in Prozent:
Ansammlungsguthaben Ggf. vorhandene Ansammlungsguthaben aus Zusatzversicherungen ab der TG 2005 werden mit einer Gesamtverzinsung i.H. von 0,9% verzinst. 3.2. Rentenbezug (Leistungsphase) 3.2.1. Hinterbliebenen- und Waisenrentenzusatzversicherungen Die Überschussanteilsätze für Hinterbliebenenrenten- und Waisenrenten-Zusatzversicherungen richten sich nach den Sätzen des jeweiligen Haupttarifes. 3.2.2. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BUZ) Zinsüberschussbeteiligung Eine Zinsüberschussbeteiligung wird nicht deklariert. Ansammlungsguthaben Das Ansammlungsguthaben der Beitragsbefreiungsrente wird mit der Gesamtverzinsung i.H. von 0,9% verzinst. |
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