Arealis Energieversorgung GmbH
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HAY Group GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum 30. April 2018Lagebericht1. Geschäftsmodell und Rahmenbedingungen Hay Group ist eine global operierende Unternehmensberatung, die privatwirtschaftliche Unternehmen und öffentliche Einrichtungen dabei unterstützt, deren Leistungskraft und Geschäftsergebnisse nachhaltig zu verbessern. Wir entwickeln mit unseren Kunden individuelle, umsetzbare und integrierte Lösungen in den Feldern Vergütung, Talent Management, Führung, Performance Management, Mitarbeitermotivation und Organisation. Zum 1. Dezember 2015 wurde die Hay Group weltweit von der global führenden Personal- und Organisationsberatungsgesellschaft und mit Schwerpunkt im Rekrutierungsgeschäft tätigen Korn/Ferry Group übernommen. Hay Group bündelt gegenwärtig innerhalb der Korn/Ferry Group alle Beratungsaktivitäten außerhalb des Rekrutierungsgeschäftes in sich. In diesem Zusammenschluss sehen wir ein enormes Potenzial, zusätzliche Marktanteile zu gewinnen und unser Geschäft weiter auszubauen. Unsere Gesellschaft unterhält im Geschäftsjahr 2017/2018 eine Zweigniederlassung in Österreich und eine ruhende Zweigniederlassung in der Schweiz. Die Zweigniederlassung in der Schweiz wurde per 6. August 2018 geschlossen. Durch die Integration in Korn/Ferry wurde eine strategische Weiterentwicklung des Geschäftes betrieben, dies bezieht sich vor allem auf die neu erschlossenen Vertriebskanäle. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren auch im Beratungsgeschäft geprägt von Unsicherheiten durch die Auswirkungen von Megatrends und weltwirtschaftlicher Lage. Eine gute Konjunktur und ein entsprechend positiver Arbeitsmarkt haben das Jahr 2017 in Deutschland geprägt. Der Umsatz der Unternehmensberatungsbranche ist daher im Jahr 2017 auf € 31,5 Milliarden (Vorjahr: € 29,0 Milliarden) gestiegen. Somit konnte ein Umsatzplus von 8,5% erzielt werden (Quelle: Facts & Figures zum Beratermarkt 2017/2018 vom Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V.). 2. Steuerungssysteme Zur Vermeidung bzw. Erkennung etwaiger Risiken besteht ein monatliches Berichtswesen an die Gruppe, welches klar auf die Erkennung frühzeitiger Tendenzen ausgerichtet ist und den Anforderungen an das interne Kontrollsystem entsprechend den Regelungen des Sarbanes-Oxley Act 2002 für börsennotierte Unternehmen entspricht. 3. Wirtschaftsbericht für das Geschäftsjahr 2017/2018 Für unsere interne Unternehmenssteuerung stellen die zentralen Leistungsindikatoren die Umsatzerlöse und der Jahresüberschuss dar. a. Ertragslage Unsere Gesamtleistung betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR 21.529 (Vorjahr: TEUR 20.352) und ist somit um TEUR 1.177 gestiegen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen TEUR 3.858 (Vorjahr: TEUR 1.877). Diese betreffen Belastungen aus dem Verbundbereich für im Ausland erbrachte Leistungen im Auftrag unserer Gesellschaft sowie von externen Dienstleistern. Diese Größe ist folglich nicht unmittelbar vom Umsatz, sondern von der Anzahl der global betreuten Aufträge abhängig. Der Personalaufwand ist im Geschäftsjahr mit TEUR 12.580 im Vergleich zum Vorjahr (TEUR 9.509) gestiegen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass im Geschäftsjahr 2017/2018 unter anderem 17 neue Mitarbeiter für die neu eröffnete Abteilung Large Scale Transformation eingestellt wurden. Die Anzahl der in der Hay Group GmbH durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter hat sich im 2017/2018 um 20 Mitarbeiter erhöht. Im Geschäftsjahr 2017/2018 waren durchschnittlich 103 Mitarbeiter beschäftigt (im Geschäftsjahr 2016/2017: 83 Mitarbeiter). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Vergleich zum Vorjahr von TEUR 5.032 um TEUR 406 gestiegen. Aufgrund der Erhöhung der Personalkosten sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen wurde im Geschäftsjahr 2017/2018 ein Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 173 (Vorjahr: Jahresüberschuss von TEUR 4.240) erwirtschaftet. b. Vermögenslage Die Bilanzsumme unserer Gesellschaft hat sich zum Stichtag von TEUR 11.553 um TEUR 966 auf TEUR 12.519 erhöht, was im Wesentlichen auf die Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der Forderungen im Verbundbereich resultiert. Das Gesamtvermögen der Gesellschaft besteht nach wie vor hauptsächlich aus kurzfristigen Vermögensgegenständen und Barmitteln. Die Eigenkapitalquote ist im Vergleich zum Vorjahr von 35,7% auf 31,6% gesunken. Die sonstigen Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr leicht von T€ 2.353 auf T€ 2.340 gesunken. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen personalbezogene Rückstellungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen und dem Gesellschafter resultieren aus dem laufenden Leistungsverkehr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Lohnsteuerverbindlichkeiten und Umsatzsteuerverbindlichkeiten. HAY Group GmbH hat weder im Vorjahr noch im abgelaufenen Geschäftsjahr Bankkredite in Anspruch genommen. c. Liquiditätslage Wir verfügen über ausreichende Liquidität und sind in die Konzernfinanzierung eingebunden. Nach wie vor wirken sich unsere standardmäßige Bonitätsprüfung sowie die konsequente Überwachung der Einhaltung von Zahlungszielen positiv auf unsere Finanzlage und unseren Cash Flow aus. Die Geschäftsführung beurteilt die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Geschäftsjahr 2017/2018 als positiv. 4. Prognose-, Chancen- und Risikobericht Risiken der Gesellschaft stellen der zunehmende Wettbewerbsdruck und die damit verbundenen negativen Folgen für die Gewinnung von profitablen Aufträgen, die Abhängigkeit von einzelnen Kunden bzw. die durch Großprojekte verursachten Schwankungen in der Auslastung und die Einstellung von geeigneten und qualifizierten Personals dar. Während das Geschäftsjahr 2016/2017 noch geprägt war von Integrationsmaßnahmen des HAY Group Betriebs und seiner Mitarbeiter, so war das Geschäftsjahr 2017/2018 gekennzeichnet von der Einstellung neuer Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 sind die Umsatzerlöse auf dem Niveau des Vorjahres geblieben. Die Gesellschaft geht davon aus, dass die Umsatzerlöse in den folgenden Jahren gesteigert werden können. Für die Geschäftsjahre ab 2018/2019 geht die Gesellschaft davon aus, dass der Umsatz um 8% jährlich gesteigert werden kann. Wir erwarten ein Jahresergebnis 2018/2019 in der Höhe von ca. TEUR 344. Wesentlicher Erfolgsfaktor dafür ist die Einstellung von qualifizierten Beratern. Aufgrund der Akquisition der HAY Group GmbH durch die Korn/Ferry Gruppe ist es der Gesellschaft gelungen, hoch qualifizierte Berater für sich zu gewinnen. So konnten bereits im Geschäftsjahr 2017/2018 zehn neue Berater eingestellt werden. Wir erwarten eine stabile Finanzlage, sodass wir davon ausgehen, dass die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft jederzeit gesichert ist. Eine im Geschäftsjahr 2017/2018 neu eröffnete Abteilung Large Scale Transformation musste aus betrieblichen Gründen im Geschäftsjahr 2018/2019 wieder geschlossen werden. Die mit der Schließung der Abteilung einhergehenden Effekte (Freistellung von Mitarbeitern) werden im Wesentlichen im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018/2019 reflektiert. Deutschland ist und bleibt ein wichtiger Markt für die Korn/Ferry Gruppe, wo wir weiterhin mit Wachstumspotential rechnen. Unsere Einschätzung des Bedarfs an Dienstleistungen unseres Portfolios ist ausgesprochen positiv. Durch den Zusammenschluss mit Korn/Ferry erfahren wir zudem eine Stärkung des Kundenmanagements, Brand Images, einen größeren Kundenstamm sowie ein reichhaltigeres Netzwerk. All dies wird uns bei unserer Wachstumsstrategie zum Vorteil gereichen. Entscheidend für unseren Erfolg am Markt sind aber unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit großem persönlichen Engagement und Einsatz zur erfolgreichen Umsetzung unserer Strategie beitragen. Deshalb müssen und werden wir auch weiterhin in diesem Bereich nachhaltig investieren. Der Einsatz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbunden mit unserer starken Unternehmenskultur bildet das wesentliche Rückgrat unseres Erfolges. Wir sind zuversichtlich, dass dies eine solide Basis ist zur Erreichung einer angemessenen Verbesserung des Ergebnisniveaus. Das prinzipielle Risiko unserer Gesellschaft bleibt das deutsche und weltweite wirtschaftliche Umfeld. Obwohl die Konjunkturlage in Deutschland wie in den Vorjahren auch im letzten Jahr positiv war, so geben die immer noch ungewissen Folgen des Brexits und ein drohender Handelskrieg zwischen den USA und dem Rest der Welt, gekoppelt mit der großen Exportabhängigkeit der deutschen Wirtschaft weiterhin Grund zur Vorsicht. Allerdings ist die Hay Group geographisch und sektoral sowie in Bezug auf seine Produktpalette sehr breit aufgestellt und bleibt diesen und ähnlich gelagerten Herausforderungen gegenüber gut gewappnet. Als eine wesentliche Chance sehen wir daher unsere weltweite Strategie mit dem Ausbau des Beratungsgeschäfts an, in welchen wir auch zukünftig sowohl organisch, als auch durch strategische Investitionen wachsen wollen. Diese Strategie wird auch in Deutschland ausdrücklich verfolgt mit dem Ziel unsere Geschäfte weniger konjunkturabhängig zu gestalten. Des Weiteren stellt die Fluktuation der Berater im Unternehmen ein wichtiges Risiko dar, da Kundenbeziehungen oft sehr individuell geprägt sind. Hierbei kommt der Gesellschaft zugute, dass die Hay Group mittlerweile eine führende - und weiterhin wachsende - Position im deutschen Markt eingenommen hat, die einen "virtuous cycle" schafft, was unsere Möglichkeiten derzeitige Mitarbeiter zu halten und neue Berater anzuwerben betrifft. Ein weiteres Risiko ist der allgemeine Wettbewerbsdruck, insbesondere auch weil die Personalbranche keine hohen Hürden zum Markteinstieg kennt. Da die Hay Group sich aber primär über Qualität vermarktet, Marktanteile gegenüber Mitbewerbern gewinnt und dank seiner globalen Vernetzung ein einzigartiger Anbieter ist, sind wir uns sicher, dass wir diesem Wettbewerbsdruck standhalten können. Aufgrund der stabilen Liquiditäts- und Eigenkapitalsituation sind Liquiditätsrisiken derzeit nicht erkennbar. Ausfallrisiken bestehen dahingehend, dass einzelne Kunden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Sobald Ausfallrisiken erkennbar sind, werden entsprechende Wertberichtigungen vorgenommen. Die Geschäftsführung ist sich der Risiken und Chancen bewusst und hat entsprechende Maßnahmen eingerichtet, um bei eintretenden Risiken diesen entgegenzusteuern bzw. die Chancen zu nutzen. Aus unserer Sicht bestehen keine besonderen Risiken, die den Fortbestand der Gesellschaft gefährden oder die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinträchtigen können, auch nicht bezüglich Zahlungsunfähigkeit oder sonstiger vertraglicher Beziehungen. Hinsichtlich der Ereignisse nach dem Bilanzstichtag verweisen wir auf den Nachtragsbericht in unserem Anhang.
Frankfurt am Main, den 31. Mai 2019 Die Geschäftsführung gez. Dr. Bibi Hahn gez. Hubertus Graf Douglas gez. Jonathan Kuai gez. Julian Slater BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Die HAY Group GmbH, Frankfurt am Main (im Folgenden kurz "Gesellschaft" genannt) hat ihren Sitz in Frankfurt am Main und ist im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der Nummer HRB 11443 eingetragen. Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr zum 30. April 2018 wurde gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. des Handelsgesetzbuchs sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben wir die Angabe zur Mitzugehörigkeit zu anderen Posten in diesem Anhang gemacht. Von den Erleichterungsvorschriften bei der Offenlegung gemäß § 327 Nr. 1 und 2 HGB wurde Gebrauch gemacht. Ebenso wurden die Erleichterungsvorschrift für die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB sowie für die Erstellung des Anhangs gemäß § 288 Abs. 2 HGB bei der Offenlegung in Anspruch genommen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bilanziert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Bei den Zugängen von Gegenständen des Sachanlagevermögens wurden die Abschreibungen pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Abschreibungen von Gegenständen des Anlagevermögens erfolgen wie folgt:
Vorräte Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. In allen Fällen wurde verlustfrei bewertet. Die Herstellungskosten der unfertigen Leistungen enthalten die aktivierungspflichtigen Bestandteile des § 255 Abs. 2 HGB. Direkt zurechenbare Kosten enthalten vor allem Kosten für Personal. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Die Rückdeckungsversicherungen sind auf Basis versicherungsmathematischer Gutachten bzw. Mitteilungen der Versicherer mit den fortgeführten Anschaffungskosten (Deckungskapital zuzüglich Überschussbeteiligung) bewertet. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag erfasst, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Aktive und passive latente Steuern Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden diese mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die Aktivierung eines Überhangs latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Pensionsrückstellungen werden auf Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach der sog. "Projected-Unit-Credit-Methode" gebildet. Für die biometrische Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2005 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Abzinsung der Rückstellung für Pensionen erfolgt nach § 253 Abs. 2 S. 2 HGB pauschal mit dem von der deutschen Bundesbank ermittelten und bekannt gegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Rückstellungen Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags d.h. einschließlich erwarteter zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen angesetzt. Sie berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden Abzinsungen auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Rückstellungen werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der deutschen Bundesbank ermittelten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Als passiver Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen vor dem Stichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls bewertet. Zum Bilanzstichtag werden Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von weniger als einem Jahr mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung des Niederstwert- bzw. Höchstwertprinzips bewertet. Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen davon Vermerke der Währungsumrechnung enthalten sowohl realisierte als auch nicht realisierte Währungskursdifferenzen. III. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Zur Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2017/2018 wird auf den separat dargestellten Anlagespiegel verwiesen. Forderungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben zum Bilanzstichtag - wie im Vorjahr - eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegen verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Forderungen aus dem laufenden Leistungsverkehr (TEUR 965; Vorjahr: TEUR 594) sowie Forderungen aus der Gewährung eines kurzfristigen Darlehens einschließlich Zinsen (TEUR 5.797; Vorjahr: TEUR 5.659). Es besteht Mitzugehörigkeit der erstgenannten Forderungen gemäß § 265 Abs. 3 HGB zu den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 3,57 % (Vj.: 3,91%) gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Rentensteigerungen und Gehaltssteigerungen wurden nicht berücksichtigt. Durch das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 19. Februar 2016 wurde der bisher durchschnittliche Marktzins der vergangenen 7 Jahre bei einer angenommenen Laufzeit von 15 Jahren auf 10 Jahre erhöht. Der Differenzbetrag zwischen den Pensionsrückstellungen nach neuem und alten Recht beträgt:
Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren aus dem laufenden Leistungsverkehr (TEUR 1.221; Vorjahr: TEUR 2.317). Es besteht eine Mitzugehörigkeit zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter resultieren aus dem laufenden Leistungsverkehr (TEUR 2.409; Vorjahr: TEUR 323). Es besteht eine Mitzugehörigkeit zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Ausschüttungsgesperrte Beträge Ausschüttungsgesperrte Beträge bestehen aus der Passivierung von Pensionsrückstellungen gem. § 253 Abs. 2 i.V.m. Abs. 6 HGB in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 8 (Vorjahr: TEUR 617) enthalten. Diese betreffen im Geschäftsjahr ausschließlich die Auflösung von Rückstellungen. V. Sonstige Angaben Verbundene Unternehmen Als verbundene Unternehmen werden alle Gesellschaften angesehen, auf welche die Korn/Ferry International Inc., Los Angeles, USA, unmittel- oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Außerbilanzielle Geschäfte Zum Bilanzstichtag lagen Leasingvereinbarungen für PKW und Büroausstattung vor. Zweck dieser Geschäfte ist die Vermeidung langfristiger Kapitalbindung sowie Liquiditätseffekte und Planungssicherheit. Wesentliche Risiken sind nicht ersichtlich. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Wesentliche finanzielle Verpflichtungen, die nicht in den Rückstellungen, Verbindlichkeiten oder Haftungsverhältnissen enthalten sind, bestehen für folgende Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen:
Die Zahlungen verteilen sich auf die folgenden Jahre:
Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse, über die gemäß § 251 HGB zu berichten wäre. Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen Es wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahe stehenden Unternehmen und Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Organe Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an: · Frau Dr. Bibi Hahn, Geschäftsführerin, Kauffrau, Berlin; · Herr Hubertus Graf Douglas, Geschäftsführer, Kaufmann, Frankfurt am Main · Herr Jonathan Kuai, Geschäftsführer, Kaufmann, Los Angeles, USA; · Herr Julian Slater, Geschäftsführer, Kaufmann, London, Großbritannien Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB (Selbstkontrahierungsverbot) befreit. Gesamtbezüge der Geschäftsführung Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird gemäß § 286 Abs. 4 i. V. m. § 285 Nr. 9 a und b HGB verzichtet, da nur ein Geschäftsführer Bezüge von der Gesellschaft erhält. Gesellschafterbeirat Mitglieder des Gesellschafterbeirates sind: · Chris Randall Matthews (Consultant) · Stephen David Kaye (Chief Executive Officer der HAY Group Investment Holding B.V., Amsterdam, Niederlande) · Israel Berman (Consultant) · Gert Adriaensen (Consultant) Den Mitgliedern des Gesellschafterbeirats wurden im Geschäftsjahr keine Bezüge für ihre Tätigkeit gewährt. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr durchschnittlich 103 Angestellte (Vorjahr: 83 Angestellte). Von den durchschnittlich 103 Angestellten entfallen 52 auf Berater und deren Assistenten sowie 51 auf den Bereich Administration und Support. Konsolidierungskreis Die Korn/Ferry International Inc., Los Angeles, USA, ist das Unternehmen, das den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen aufstellt. Der Konzernabschluss ist in den Geschäftsräumen der Korn/Ferry International Inc., Los Angeles, USA, einzusehen. Nachtragsbericht Eine im Geschäftsjahr 2017/2018 neu eröffnete Abteilung Large Scale Transformation/Business Transformation musste aus betrieblichen Gründen im Geschäftsjahr 2018/2019 wieder geschlossen werden. Die mit der Schließung der Abteilung einhergehenden Effekte werden im Wesentlichen im Jahresabschluss des Geschäftsjahres 2018/2019 reflektiert. GewinnverwendungsvorschlagDer Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 173 zusammen mit dem Gewinnvortrag zum 1. Mai 2017 auf neue Rechnung vorzutragen.
Frankfurt am Main, 31. Mai 2019 gez. Dr. Bibi Hahn gez. Jonathan Kuai gez. Hubertus Graf Douglas gez. Julian Slater Anlagenspiegel
Bestätigungsvermerk Der vorstehende zur Offenlegung bestimmte Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der größenabhängigen Erleichterungen zur Offenlegung aufgestellt. Zu dem Jahresabschluss und dem Lagebericht haben wir folgenden Bestätigungsvermerk erteilt: "Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HAY Group GmbHPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der HAY Group GmbH, Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 30. April 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der HAY Group GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse · entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. April 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2017 bis zum 30. April 2018 und · vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus · identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; · gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; · beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; · ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; · beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; · beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; · führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Eschborn/Frankfurt am Main, 31. Mai 2019 Ernst
& Young GmbH
Mühleck, Wirtschaftsprüfer Hollenberg, Wirtschaftsprüferin Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss zum 30. April 2018 wurde am 25. Juni 2019 festgestellt und genehmigt. |
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Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
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Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Bauträger für Wohngebäude
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Vermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Wagniskapital-Beteiligungsgesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Betrieb von Datenverarbeitungseinrichtungen für Dritte
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbundene Tätigkeiten a. n. g.
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Bauträger für Wohngebäude
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Managementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Managementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Bauträger für Wohngebäude
Beteiligungsgesellschaften
Großhandel mit Werkzeugmaschinen
Fondsmanagement
Vermarktung und Vermittlung von Werbezeiten und Werbeflächen
Praxen von Wirtschaftsprüferinnen und -prüfern, vereidigten Buchprüferinnen und -prüfern, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und Buchprüfungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Beteiligungsgesellschaften
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Verwaltung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für Dritte
Beteiligungsgesellschaften
Echtzeit-Dokumentenabruf aus dem Handelsregister
Echtzeit-Prüfung auf Insolvenzbekanntmachungen der Registergerichte
Prüfen, ob Insolvenzverfahren für dieses Unternehmen vorliegen