Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 162978
Eingetragen
11.7.2006
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenSonstige Verwaltung und Führung von Unternehmen und BetriebenErbringung von Dienstleistungen für Fischerei und Aquakultur
Gegenstand
Operative Führung von und Beteiligung an produzierenden Unternehmen und damit zusammenhängende oder angrenzende Bereiche sowie Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere Beratungsund Managementdienstleistungen in diesem Bereich.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jürgen Niedernhuber
seit 5.10.2021
Vorstandsmitglied

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

AQUAMONDI AG

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2023 bis zum 30.04.2024

Registergericht: München
Registernummer: 162978

Bilanz zum 30. April 2024

AKTIVSEITE

30.4.2024 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 1.404,41 2.467,08
II. Guthaben bei Kreditinstituten 1.134.275,89 1.096.048,57
1.135.680,30 1.098.515,65
B. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.000,00 2.000,00
1.137.680,30 1.100.515,65

PASSIVSEITE

30.4.2024 Vorjahr
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Gewinnrücklagen
Gesetzliche Rücklage 6.826,06 5.570,92
III. Bilanzgewinn 111.051,24 87.203,66
1.117.877,30 1.092.774,58
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 9.823,00 732,00
2. Sonstige Rückstellungen 6.600,00 5.850,00
16.423,00 6.582,00
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.380,00 0,00
2. Sonstige Verbindlichkeiten 1.000,00 1.159,07
3.380,00 1.159,07
1.137.680,30 1.100.515,65

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2024

2023/24 Vorjahr
EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen (24.255,36) (22.876,28)
2. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 62.809,11 29.916,67
3. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (13.451,03) (3.046,45)
4. Ergebnis nach Steuern 25.102,72 3.993,94
5. Jahresüberschuss 25.102,72 3.993,94
6. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 87.203,66 83.409,42
7. Einstellungen in Gewinnrücklagen (1.255,14) (199,70)
8. Bilanzgewinn 111.051,24 87.203,66

Anhang zum Jahresabschluss 30.04.2024

A ALLGEMEINE HINWEISE

Der Jahresabschluss der AQUAMONDI AG, München wurde für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Kleinstkapitalgesellschaft i.S. des § 267 a HGB. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet. In Anwendung des § 284 Abs. 1 HGB sind Vermerke zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung im Anhang gesondert erläutert. Von den eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des Anhangs gemäß § 288 HGB macht die Gesellschaft teilweise Gebrauch.

Die AQUAMONDI AG ist im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 162978 eingetragen

B BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Forderungen mit Laufzeiten über einem Jahr werden abgezinst

Das Guthaben bei Kreditinstituten ist zum Nominalwert bilanziert.

Ausgaben des Geschäftsjahres, die Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen.

Das Eigenkapital wird mit dem Nennwert angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Sie sind mit ihrem Erfüllungsbetrag, nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung, angesetzt

Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag am Bilanzstichtag angesetzt.

C Erläuterungen zur Bilanz und GuV

1. Sonstige Vermögensgegenstände

Diese Position enthält ausschließlich Steuerforderungen.

2. Eigenkapital

Das Grundkapital beträgt zum Bilanzstichtag EUR 1.000.000,00. Das Grundkapital ist eingeteilt in 1.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien mit einem Nennwert von EUR 1,00.

Das Grundkapital, die Rücklagen und die Anzahl der ausgegebenen Stückaktien haben sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

in EUR gesetzliche Anzahl der
Eingetragenes Kapital Grundkapital Rücklage Stückaktien
Stand zum 01. Mai 2023 1.000.000,00 5.570,92 1.000.00
Zuführung gesetzliche Rücklage 1.255,14
Stand zum 30. April 2024 1.000.000,00 6.826,06 1.000.000

Gemäß Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. September 2023 wurde der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2022/2023 in Höhe von EUR 87.203,66 auf neue Rechnung vorgetragen. Dies entspricht dem in dem Bilanzgewinn enthaltenen Gewinnvortrag.

3. Rückstellungen

Die Rückstellungen betreffen Rückstellungen für Abschluss- und Prüfungskosten, sowie Rückstellungen zur Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer.

4. Verbindlichkeiten

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

5. Sonstige betriebliche Aufwendungen

Sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Abschluss- und Prüfungskosten von EUR 7.595, Aufsichtsratsvergütungen von EUR 4.500, Verwaltungskosten von EUR 5.000 sowie laufende Kosten für den Geschäftsbetrieb.

6. Steuern vom Einkommen und Ertrag

Hierbei handelt es sich um Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer für das laufende Geschäftsjahr.

D SONSTIGE ANGABEN

Haftungsverhältnisse und Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 i.V.m. § 268 Abs. 7 HGB und keine sonstige finanzielle Verpflichtung i.S.d. § 285 Nr. 3 HGB.

Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl

Die Gesellschaft beschäftigt keine Mitarbeiter.

Schlusserklärung des Vorstandes nach § 312 Abs. 3 AktG

Nach den Umständen, die uns in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem Rechtsgeschäfte mit den verbundenen Unternehmen vorgenommen und Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse dieser Unternehmen getroffen oder unterlassen wurden, hat die Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten und ist auch durch getroffene oder unterlassene Maßnahmen nicht benachteiligt worden.

Vorstand

Dem Vorstand gehören im Berichtsjahr 2023/2024 an:

Jürgen Niedernhuber, Bilanzbuchhalter

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat gehören im Berichtsjahr 2023/2024 an:

Herr Dr. Stefan Strobl, Rechtsanwalt, Aufsichtsratsvorsitzender

Frau Nicole Friedrich, Bilanzbuchhalterin, stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende

Herr David Zach, Kaufmann

 

München, 9. August 2024

Der Vorstand

Unterschrift

BESTÄTIGUNGSVERMERK

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die AQUAMONDI AG, München:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der AQUAMONDI AG, München, - bestehend aus der Bilanz zum 30. April 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. April 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 9. August 2024

Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Hager
Wirtschaftsprüfer

Mainka-Klein
Wirtschaftsprüfer

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