Diebold Nixdorf Logistics GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexandra Morgner seit 9.10.2025 | Prokura |
Matthias Gök seit 14.2.2020 | Prokura |
Daniel Saak seit 16.9.2019 | Prokura |
Jörn Förster seit 17.7.2019 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Diebold Nixdorf, Inc. | 57.80% |
Diebold Nixdorf Dutch Holding B.V. | 42.20% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Diebold Nixdorf AktiengesellschaftPaderbornKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 31.12.2017Geschäftsbericht Rumpfgeschäftsjahr 2017 1. Oktober 2017 bis 31. Dezember 2017Konzernlagebericht FÜR DAS RUMPFGESCHÄFTSJAHR VOM 01. OKTOBER BIS ZUM 31. DEZEMBER 2017DER DIEBOLD NIXDORF AKTIENGESELLSCHAFT1 Grundlagen des Konzerns.1.1 Struktur und Geschäftstätigkeit.Überblick.Global agierender IT-Spezialist an der Schnittstelle zum Verbraucher. Die Diebold Nixdorf AG (im Folgenden "Diebold Nixdorf" oder "Konzern") zählt zu den weltweit führenden Anbietern von IT-Lösungen und -Services in den Branchen Retailbanken und Handelsunternehmen. Hierbei begleiten wir auch Kunden mit ähnlichen Strukturen, wie Postunternehmen und Tankstellen-Filialisten. In beiden Branchen unterstützen wir unsere Kunden vor allem im Filialgeschäft mit einem umfassenden Leistungsportfolio. Unser Kerngeschäft besteht in der Optimierung und Neugestaltung von Prozessen durch Informationstechnologie. Unser Konzern beschäftigt weltweit etwa 8 400 Mitarbeiter. Mehr als die Hälfte arbeiten außerhalb Deutschlands. Rund 60 % des Umsatzes erwirtschaftet unser Konzern mit Retailbanken, etwa 40 % mit Handelsunternehmen. Mehr als die Hälfte der Leistungen entfällt auf Software- und Serviceleistungen, der verbleibende Teil auf den Verkauf von Hardware. Die Darstellung und Beschreibung des Geschäfts in diesem Lagebericht orientiert sich an folgender Gliederung: Konzernberichtsstruktur.
Ergänzende Angaben erfolgen jeweils über:
Rechtliche Unternehmensstruktur.Die Diebold Nixdorf AG (vormals "Wincor Nixdorf AG") ist eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht. Der Unternehmenssitz ist am Heinz-Nixdorf-Ring 1, in 33106 Paderborn. Die Übernahme der Diebold Nixdorf AG durch die Diebold Nixdorf, Incorporated, USA (vormals "Diebold, Incorporated"; im Folgenden "Diebold Nixdorf, Inc.") wurde im Konzernlagebericht der Diebold Nixdorf AG des Geschäftsjahres 2015/2016 ausführlich unter dem Textabschnitt "Grundlagen des Konzerns" erläutert. Mit Zustimmung der Hauptversammlung im September 2016 wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zwischen der hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Diebold Nixdorf, Inc., der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA (vormals "Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA", im Folgenden "Diebold Nixdorf KGaA"), und der Diebold Nixdorf AG sowie die Änderung der Firma Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft in Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft beschlossen. Sowohl der BGAV als auch die Änderung der Firma wurden durch die Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn im Februar 2017 bzw. November 2016 wirksam. Der Konzern hat aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. Januar 2017 das Geschäftsjahr gewechselt. Dieses entspricht zukünftig dem Kalenderjahr, so dass für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2017 ein drei Monate umfassendes Rumpfgeschäftsjahr (im Folgenden "Rumpfgeschäftsjahr" oder "Rumpfgeschäftsjahr 2017") gebildet worden ist. In den Konzernabschluss der Diebold Nixdorf AG wurden 88 Gesellschaften im Wege der Vollkonsolidierung sowie drei Gesellschaften nach der at Equity-Methode einbezogen. Nähere Angaben zum Konsolidierungskreis werden im Anhang zum Konzernabschluss unter Textziffer [30] dargestellt. Unsere Fertigung von Hardware erfolgt in einem Verbund internationaler Standorte mit externen Partnern. Die Produktionsstätten des Konzerns befinden sich in Deutschland und als Teil des Joint Ventures in China. Auch unsere Forschung und Entwicklung betreiben wir international: In Deutschland, der Schweiz, Polen, Singapur und Tschechien. Darüber hinaus kooperieren wir mit einem wachsenden Netzwerk aus externen Partnern und Forschungseinrichtungen. Geschäftsmodell.Entwicklung von Geschäftsprozessen mit intelligenten IT-Lösungen. Unser Geschäftsmodell zielt darauf ab, Banken und Handelsunternehmen bei der erfolgreichen Ausrichtung ihres Geschäfts auf die Anforderungen des digitalen Zeitalters effizient zu begleiten. Im Rahmen dessen zählt es zu unseren zentralen Aufgaben, die digitalen und stationären Vertriebskanäle möglichst geschäftsfördernd miteinander zu vernetzen. Damit sie auch in Zukunft wettbewerbsfähig bleiben, gewinnen für unsere Kunden zwei Faktoren stark an Bedeutung: Zum einen müssen sie sich angesichts der steigenden Bedeutung elektronischer und mobiler Kommunikationskanäle auf neue Konsumentengewohnheiten bzw. -erwartungen einstellen. Es gilt, das Kundenerlebnis kanalübergreifend zu erhöhen. Zum anderen zwingen sie Rahmenbedingungen wie zunehmender Wettbewerb, das niedrige Zinsniveau oder Regulierungen zur weiteren Verbesserung der Kostenstrukturen. Ein wichtiger Hebel dazu ist die weitere Prozessautomatisierung und -optimierung. Hinzu kommt, dass sowohl bei Retailbanken als auch im Handel die internationalen Expansionsprozesse weiter voranschreiten: Sie erfordern technische Lösungen, die problemlos auf die Anforderungen neuer Märkte angepasst bzw. erweitert werden können. Unser Unternehmen liefert seinen Kunden die erforderliche Informationstechnologie aus Software, Hardware und Services, um diese Herausforderungen bewältigen und neue Marktchancen erschließen zu können. Angesichts der voranschreitenden Digitalisierung wollen wir dabei unser Konzernwachstum bei Software und softwarenahen Dienstleistungen beschleunigen. Zudem wollen wir mit innovativer Hardware Geschäftschancen nutzen und passen auf diesem Gebiet unsere Ressourcen an, um kosteneffizienter und noch wettbewerbsfähiger zu werden. Entscheidend für den Geschäftserfolg von der Diebold Nixdorf AG ist es deshalb, führende Technologien und Lösungen zu entwickeln sowie innovative Betreibermodelle "As-a-Service" bereitzustellen. Sie zielen darauf ab, vor allem die Schnittstellen in den Prozessen unserer Kunden zu ihren Kunden einfacher zu gestalten und das Geschäft unserer Kunden effizienter und produktiver zu machen. Diese kontinuierliche Transformation des Geschäfts unserer Kunden erreichen wir, indem wir ein tiefes Verständnis für ihre Prozesse entwickeln und uns so nachhaltig als Innovationspartner etablieren. In diesem Zusammenhang ist eine unserer zentralen Stärken, dass unsere Kunden alle Leistungen und das notwendige Know-how aus einer Hand beziehen können. Das reduziert für sie die Komplexität im Prozess. Zudem können wir unsere Stärken integriert einbringen. Wir bauen dabei unsere Kompetenz systematisch aus. Und wir entwickeln unmittelbar am Markt neue wettbewerbsstarke Leistungsangebote. Hinzu kommt, dass wir die Unternehmen durch eine ganzheitliche Begleitung tendenziell langfristig an uns binden können. Unser wirtschaftliches Handeln im Rahmen unseres Geschäftsmodells muss für uns im Einklang mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit stehen. Das Kapitel zur Nachhaltigkeit in diesem Lagebericht erläutert unsere Prinzipien. Leistungsangebot.Angebot erstreckt sich von Software- über Service- bis zu Hardware-Leistungen. Unser Unternehmen bietet Retailbanken und Handelsunternehmen IT-basierte Lösungen, mit denen sie ihre Geschäftsprozesse kanalübergreifend effizient gestalten und weiter automatisieren können. Unser Portfolio umfasst die Bereiche Software, Services und Hardware. Dabei decken wir das gesamte Leistungsspektrum ab - von der Prozessberatung über das Design, die Bereitstellung und Integration einer Lösung bis hin zu ihrer Begleitung bzw. Bereitstellung während des Betriebs. Zwei Angebotsschwerpunkte sind:
Unsere hochverfügbaren IT-Lösungen ermöglichen eine kundenfreundliche und sichere Abwicklung von Standard-Transaktionen im Retailbanking sowie serviceorientiertes Einkaufen. Neben einer unserer Kernkompetenzen, der Verarbeitung von Bargeld, entwickelt unser Unternehmen sein Angebot zur Verarbeitung bargeldloser Transaktionen ständig weiter. 1.2 Angaben zu Zielen und Strategie des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns.Unternehmensziel und Strategie vorgegeben.Aufgrund des geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages mit der Diebold Nixdorf KGaA ist die Diebold Nixdorf AG als beherrschtes Unternehmen der Diebold Nixdorf, Inc. als ultimativ herrschendem Unternehmen unterstellt. Daher gelten die von der Muttergesellschaft für den Diebold Nixdorf, Inc-Konzern gesetzten Ziele ebenso wie die vorgegebene Strategie. Daher werden Ziele und Strategie für die Diebold Nixdorf AG von den entsprechenden Vorgaben der Diebold Nixdorf, Inc. abgeleitet. Ergänzend und die Vorgaben für den Diebold Nixdorf, Inc.-Konzern unterstützend wurde ein umfassendes, mehrjähriges Integrations- und Transformationsprogramm mit der Bezeichnung "DN2020" gestartet. Dieses Programm orientiert sich an dem strategischen Leitbild für unseren integrierten Konzern im Jahr 2020 sowie daran, wie wir uns auf die fortschreitenden Veränderungen in unseren Märkten einstellen, um wachsen und möglichst effizient und profitabel agieren zu können. DN2020 erstreckt sich auf alle Konzernbereiche und -funktionen des Gesamtunternehmens und damit auch auf die Diebold Nixdorf AG. Das weltweit angelegte Programm fußt auf sechs Säulen: Connected Commerce Strategy: Wir richten uns darauf aus, unsere Kunden bei der Digitalisierung ihres Geschäftes zu unterstützen. Dafür müssen wir herausfinden, welche Technologiefelder oder Innovationen Zukunftspotenziale bieten und wie wir unser Leistungsangebot fortentwickeln. Operational Excellence: Wir orientieren unsere eigenen Geschäftsprozesse an absoluter Kundenzufriedenheit sowie Effizienz. Nur so gelingt es uns, weiterhin erfolgreicher als andere zu sein. Dafür setzen wir auf kontinuierliche Verbesserungen und die Implementierung von Best Practices. Sales Excellence: Nur mit bestmöglicher Beratung und Betreuung unserer Kunden sind wir erfolgreich. Daher stärken wir unseren Vertrieb, um unsere Geschäftschancen zu nutzen - mit erweitertem Know-how und bestmöglichen Infrastrukturen und Prozessen. Culture/Talent: Wir gestalten eine Innovationskultur, die fordert und fördert. Gleichzeitig ist es uns wichtig, unser Geschäft an ethischen und rechtlichen Grundsätzen zu orientieren. Financial Excellence: Um als Unternehmen zielführend und effizient agieren zu können, brauchen wir aktuelle Unternehmensdaten. Daher verbessern wir kontinuierlich unsere Strukturen und Prozesse für Reportings und Analysen sowie für das Management unseres Kapitals. Integration: Wir wollen das Beste aus unserem Unternehmenszusammenschluss machen. Dafür bündeln wir unsere Stärken, harmonisieren Prozesse und steigern so den wirtschaftlichen Erfolg. 1.3 Unternehmenssteuerung und Leistungsindikatoren.Strategische Planung bildet Grundlage für die operative Unternehmenssteuerung. Die Steuerungs- und Kontrollprozesse des Diebold Nixdorf AG-Konzerns basieren auf einer alljährlich stattfindenden Planung, welche sich weitgehend an der strategischen Gesamtplanung des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns orientiert. Dabei werden sowohl die Vertriebseinheiten und Regionen als auch deren Märkte und Kunden betrachtet, um entsprechende Veränderungen und Entwicklungen frühzeitig in die Unternehmensziele einzubeziehen. Darüber hinaus werden auch die wesentlichen Unternehmensfunktionen (Produktion und Beschaffung, Forschung und Entwicklung, Services) in die Planung miteinbezogen, um diese Funktionen auf veränderte Kunden- und Marktanforderungen auszurichten. Die strategische Planung ist die Basis für die mittelfristigen Ziele in den Segmenten Banking und Retail. Auch die Ziele für die verschiedenen Konzerneinheiten und -funktionen leiten wir aus der strategischen Planung ab. Der strategischen Planung schließt sich eine Mehrjahresplanung an, die auch das Budgetziel für das Folgejahr beinhaltet. Diese Zielvorstellung fließt in die operativen Planungen der jeweiligen Organisationseinheiten ein und wird mit entsprechenden detaillierten Zielen und Maßnahmen auf der Arbeitsebene verknüpft. Das Chancen- und Risikomanagement spielt ebenfalls eine wichtige Rolle für die operative Planung sowie für die operativen Entscheidungen. Alle operativ tätigen Einheiten sind in diesen Prozess eingebunden. Auf Basis der aktuellen Ergebnisse und Entwicklungen leiten wir monatlich eine rollierende Planung (Forecast) für das laufende Geschäftsjahr ab, in der die steuerungsrelevanten Finanzkennzahlen aktualisiert werden. Über das Monitoring dieser rollierenden Planung können wir Abweichungen von den Zielvorgaben frühzeitig erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen einleiten, mit deren Hilfe wir unsere Ziele dennoch erreichen. Alle Planungs-, Kontroll- und Berichtsprozesse des Konzerns werden über ein integriertes IT-System abgebildet. Es wird regelmäßig geprüft, um die Aktualität und die Leistungsfähigkeit des Systems zu gewährleisten, und bei Bedarf an neue Erfordernisse angepasst. Finanzierungsstrategie sichert Handlungsspielraum. Die Finanzierungsstrategie der Diebold Nixdorf AG hat ein wesentliches Ziel: Durch eine geeignete Liquiditätsvorsorge sicher zu stellen, dass ausreichende finanziellen Spielräume für das laufende Geschäft bestehen und auch den finanziellen Erfordernissen durch das weitere Wachstum des Unternehmens Rechnung getragen wird. Zur Sicherung des notwendigen Finanzierungsspielraums im Sinne dieses Ziels wurde im August 2016 ein Vertrag über eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von 300 Mio. € mit der Diebold Self-Service Solutions S.A.R.L. mit einer Laufzeit von 5 Jahren abgeschlossen. Ausgewählte Finanzkennzahlen stützen die Erfolgssteuerung. Der Schwerpunkt liegt bei finanziellen Leistungsindikatoren, die auf Konzernebene zu zentralen Finanzkennzahlen verdichtet werden. Unsere Erfolgsmessung auf nächst tieferer Berichtsebene betreiben wir für die Segmente Banking und Retail, in den Regionen, für Vertriebsgesellschaften und Beteiligungen sowie für die Geschäftsarten Hardware und Software/Services. Bedeutsamste Steuerungsparameter im Fokus. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zur Steuerung des Diebold Nixdorf AG-Konzerns und Grundlage von Managemententscheidungen sind die Umsatzerlöse sowie das operative Ergebnis EBITA vor Einmaleffekten (Transaktions- und Restrukturierungsaufwendungen) und das operative Ergebnis EBITA (inklusive Transaktions- und Restrukturierungsaufwendungen). Das operative Ergebnis (EBITA) ist eine zentrale Mess- und Steuerungsgröße für den Diebold Nixdorf AG-Konzern sowie für die zugrunde liegende Profitabilität seiner Geschäftssegmente Banking und Retail. Dabei handelt es sich um den Gewinn vor Finanzergebnis, Steuern und den Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte (Earnings Before Interest, Taxes and Amortization of Goodwill). Die EBITA-Rendite stellt dabei eine weitere finanzielle Kennzahl zur Kontrolle der operativen und strategischen Geschäftssegmente Banking und Retail sowie der Vertriebsregionen und Vertriebseinheiten im Hinblick auf ein profitables und nachhaltiges Wachstum dar und berechnet sich als Verhältnis von EBITA zu Umsatzerlösen. Zusätzliche Kennzahlen erfassen das erweiterte Leistungsfeld. Im täglichen operativen Geschäft verknüpfen wir die unterschiedlichen Aktivitäten möglichst eng mit den bedeutsamsten Leistungsindikatoren. Daneben betrachtet die Diebold Nixdorf AG auch weitere finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren, um den wirtschaftlichen Erfolg unserer Geschäftsaktivitäten zu messen. Zu den weiteren finanziellen Kennzahlen auf Konzernebene gehören neben dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, das Working Capital sowie die Bruttomarge, Forschungs- und Entwicklungskosten und die Vertriebs- und Verwaltungskosten. Das Periodenergebnis steht mit seinen weiteren Bestimmungsfaktoren wie Finanzergebnis und Ertragsteuern (Konzernsteuerquote) ebenso in der Betrachtung. Kennzahlen wie das EBITA, EBITA vor Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen, EBITA nach Transaktionsaufwendungen, aber vor Restrukturierungsaufwendungen, EBITA-Rendite, EBITDA, EBITDA vor Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen ("Wirtschaftliches EBITDA), Working Capital und weitere finanzielle Kennzahlen sind dabei nicht durch die IFRS definiert, so dass es sich bei diesen Kennzahlen um Nicht-IFRS-Werte handelt. Es sind betriebswirtschaftlich anerkannte Kennzahlen und Definitionen, die in nahezu allen Unternehmen zu Steuerungszwecken definiert und genutzt werden. Des Weiteren ergänzen nicht-finanzielle Kennzahlen die Finanzkennzahlen in den einzelnen Funktionsbereichen des Konzerns. Für den Personalbereich ist dies die Mitarbeiterzahl und im Bereich Forschung und Entwicklung zeigt die Zahl der Patentanmeldungen sowie die Zahl der aktiven Patente die Innovationskraft unseres Forschungs-und-Entwicklungs-Netzwerks. Weiterhin erfassen wir Daten zu Qualität, Liefertreue und Warenumschlagshäufigkeit. Diese helfen uns, Qualitäts- und Produktivitätsfortschritte zu erzielen sowie Skaleneffekte und Kosteneinsparungen zu generieren. Innerhalb des Nachhaltigkeitsmanagements werden weitere nicht-finanzielle Kennzahlen aus den Bereichen Wasser und Energie, Reisetätigkeit, Transport, Abfallwirtschaft sowie Personal in das Monitoring der Nachhaltigkeitsentwicklung des Konzerns einbezogen. Detaillierte Darstellungen dieser nicht-finanziellen Leistungsindikatoren werden in unserem Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht. 1.4 Nichtfinanzielle Erklärung.Die nichtfinanzielle Erklärung werden wir innerhalb der gesetzlichen Fristen auf unserer Internetseite www.dieboldnixdorfag.com in der Rubrik Investor Relations veröffentlichen. 1.5 Mitarbeiter.Mitarbeiterstruktur.Zum 31. Dezember 2017 waren 8 401 Mitarbeiter im Konzern beschäftigt (30. September 2017: 8 425 Mitarbeiter). In Deutschland arbeiteten zum Ende des Berichtsjahres 3 532 Mitarbeiter (2016/2017: 3 558). Außerhalb Deutschlands waren 4 869 Mitarbeiter tätig (2016/2017: 4 867). Entwicklung der Mitarbeiterzahl.
Fokus auf Integration in die neue Organisation. Der Fokus der Personalarbeit lag auf der erfolgreichen Integration der Mitarbeiter in die Strukturen der neuen Organisation. Deshalb haben wir bei der Qualifizierung und Fortentwicklung einen Schwerpunkt auf das Thema laterale Führung gesetzt, um insbesondere Fachführungskräfte zu befähigen, bereichsübergreifende Projekte und Aufgaben zu meistern. Entwicklung der Mitarbeiterzahl nach Regionen.
Entwicklung der Mitarbeiterzahl nach Funktionen.
Software- und Service-Trainings. Unser Ziel, Mitarbeiter vorrangig in den Bereichen Software und Services aus- und weiterzubilden, haben wir fortgesetzt. Hier standen Schulungen des Vertriebs aus allen Unternehmensteilen im Vordergrund. Durch zentral organisierte Produkttrainings haben wir die Qualifizierung der Mitarbeiter in Bezug auf unser Portfolio und Produkte insbesondere im Software-Bereich weiter abgesichert. Das etablierte Train-the-Trainer-Konzept haben wir weiter ausgebaut, um unter anderem im Bereich Services unsere internen Trainer weiter zu qualifizieren. Qualifizierten Nachwuchs gewinnen. Der Ausbau unserer Hochschulkontakte und gezielte Angebote an Studentinnen und Studenten, als Werkstudenten, Praktikanten oder zur Anfertigung von wissenschaftlichen Abschlussarbeiten, um in unserem Unternehmen individuell gestaltete, praktische Erfahrungen sammeln zu können, sind Teil unserer Strategie, Hochschulabsolventen nach Studienende ins Unternehmen zu integrieren. Technischen und kaufmännischen Nachwuchs gewinnen wir zusätzlich durch unsere Aktivitäten im Bereich der Dualen Erstausbildung und der Dualen Studiengänge. Darüber hinaus betreiben wir seit vielen Jahren eine gezielte Talent-Identifizierung und -Entwicklung im Unternehmen. Im Rahmen dieses kontinuierlichen Prozesses konnten wir Mitarbeiter für Führungspositionen in der neuen Organisation identifizieren. Moderne Lernformen nutzen. Neben einem umfangreichen Ausbildungsangebot in unserem Learning-Management-System befähigen wir unsere Mitarbeiter, sich in Eigenregie Fähigkeiten und Wissen anzueignen. Dabei setzen wir auf moderne Lernformen wie E-Learning oder Blended Learning. Diese Methoden verbinden traditionelle Präsenzveranstaltungen mit modernem E-Learning und setzen verstärkt auf Video- und Online-Schulungen. 1.6 Forschung und Entwicklung.Ziel unserer Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten ist es, den Wert unserer Produkte und Lösungen für unsere Kunden zu erhöhen. An der Seite unserer Kunden mit besonderen Leistungen zu überzeugen, bestimmt zu wesentlichen Teilen den Erfolg sowie die Zukunftsfähigkeit unseres Unternehmens. Unser Anspruch ist es, führende Technologien und Lösungen zu entwickeln - vor allem an der Schnittstelle zum Konsumenten. Wir wollen, dass unsere Kunden sich in einem Umfeld der dynamischen Digitalisierung erfolgreich behaupten und dass sie mithilfe unserer Lösungen Brücken von der physischen in die digitale Welt bauen können. Ein wesentliches Kompetenzfeld liegt im Bereich der High-End-Automatisierungstechnologie; die komplexen Lösungen stützen sich auf umfassende Services sowie modernste Hard- und Software. Integrierte Lösungen aus Systemen, Software und IT-Services spielen für die weitere Digitalisierung des Geschäfts von Banken und Handelsunternehmen eine wichtige Rolle: im Besonderen beim Aufbau von Connected Commerce Konzepten, bei Projekten zur Filial- und Store-Transformation, bei der umfassenden Automatisierung von Bargeld-Prozessen und auch bei der Ermöglichung und Abwicklung bargeldloser kartenbasierter bzw. mobiler Zahlungsverfahren. Regionale Konzentration der F&E-Kapazitäten. Zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres waren im Bereich Forschung und Entwicklung (im Folgenden: F&E) 732 Mitarbeiter beschäftigt (2016/2017: 712). Neben Deutschland betreiben wir Forschungs- und Entwicklungsarbeit in den Ländern Schweiz, Polen, Tschechien und Singapur. Die Gesamtzahl der aktiven Schutzrechte belief sich unverändert im Vergleich zum 30.9.2017 weiterhin auf 1.829. F&E-Aufwand unter Vorjahresniveau. Die Forschungs- und Entwicklungskosten, die im Rumpfgeschäftsjahr und in der vergleichbaren Vorjahresperiode keine wesentlichen Aufwendungen aus Einmaleffekten (Restrukturierung) beinhalten, beliefen sich auf 22 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 22 Mio. €). Die F&E-Quote im Rumpfgeschäftsjahr lag mit 3,9 % % leicht über dem vergleichbaren Vorjahresniveau (1.10. - 31.12.2016: 3,6 %). Im Rumpfgeschäftsjahr wurden Forschungs und Entwicklungskosten in Höhe von 5 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 0 Mio. €) aktiviert. Auf aktivierte Forschungs- und Entwicklungsleistungen wurden im Rumpfgeschäftsjahr planmäßige Abschreibungen in Höhe von 1 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 0 Mio. €) erfasst. Entwicklung der F&E-Aufwendungen mit integrierter F&E-Quote in % vom Umsatz. in Mio. €
Zusammenführung der Software-Strategien für Banken und Handel.Unter dem Namen Vynamic™ haben wir die Software-Lösungen für Banken und Handel unter einem Dach zusammengeführt. Ziel es, die Ausrichtung unserer Lösungen auf die permanente Transformation in beiden Industrien zu unterstreichen. Im Gegensatz zu den heute verfügbaren, gängigen Software-Suites bricht Vynamic™ die traditionellen Silostrukturen für die einzelnen Kanäle auf und ermöglicht nahtlose Kundenerlebnisse an Touchpoints wie mobilen Endgeräten, Geldautomaten, Kioskterminals oder POS-Systemen. Banking-Software: durchgängiges Angebot über physische und digitale Channels hinweg.Banken konzentrieren sich zunehmend darauf, ihr Angebot durchgängig über alle physischen und digitalen Kanäle und Touchpoints hinweg anzubieten um eine einheitliche "Customer Journey" zu ermöglichen. Um die Kontakthistorie vom ersten Kontakt bis zum Abschluss eines Geschäfts oder einer Transaktion durchgängig abbilden zu können, haben wir unsere Software Suite restrukturiert und erweitert. Ein wichtiger Trend ist die Umsetzung von Architekturen in cloud-basierten Micro-ServiceAnsätzen anstelle von monolitischen Umgebungen. Damit wird der Aufwand für die Installation und Wartung reduziert. Im Berichtsjahr haben wir Teile unserer Server-Software unter Berücksichtung der neuesten Standards cloud-fähig gemacht. Die dynamische Umsetzung von Anforderungen auf sich verändernden Technologie-Plattformen erfordert neue Ansätze in der Software-Entwicklung. Um Software in der geforderten Geschwindigkeit bereitstellen zu können, setzen wir deshalb zunehmend Programmier-Tools ein. Damit werden Transaktionen einmal modelliert, basierend auf dem Transaktionsmodell entstehen Softwarekomponenten, die in allen Kanälen eingesetzt werden können. Damit reduzieren wir Komplexität und Aufwand und beschleunigen die Markteinführung. Die Bedienoberflächen haben wir weiter an die neuesten Standards der Webentwicklung angepasst, so dass sie auf allen Endgeräten im gleichen Look & Feel genutzt werden können. Um die Sicherheit und die Verfügbarkeit der bei unseren Kunden installierten Systeme weiter zu erhöhen, haben wir unsere Sicherheits-Software weiterentwickelt und in unsere ManagementSoftware für die Fernwartung der SB-Systeme investiert. Banking Hardware: Portfolio-Integration.Das weltweite System-Portfolio für Banken haben wir im Zuge der Integration weiter harmonisiert. Dabei verfolgten wir einen Best-of-Best Ansatz. In das künftige Portfolio übernommen wurden jeweils die besten Systeme und Einzelkomponenten bezogen auf ihre Leistungsfähigkeit, die Kosten über den gesamten Produktlebenszyklus und die Qualität. Für das Systemangebot haben wir ferner ein unternehmensweit einheitliches Farbschema eingeführt. In einigen Ländern wurden neue Polymerbanknoten ausgegeben. Damit diese Noten in der gewohnten Qualität verarbeitet werden können, haben wir unsere Cash Module angepasst. Sicherheit ist beim Bargeldhandling von großer Bedeutung. Deshalb haben wir Technologien und Komponenten der Systeme in Bezug auf die Erhöhung der Sicherheit weiterentwickelt. Die Bedienerfreundlichkeit und das Nutzererlebnis haben wir weiter verbessert. Dazu integrierten wir größere Bildschirme in unsere Systeme. Als Alternative zur Eingabe der PIN über eine gesonderte Tastatur (Encrypted Pin Pad, EPP) stellen wir nun Systeme bereit, an denen Kunden die PIN am Touch-Monitor eingeben können. Die Verschlüsselung der PIN geschieht im Monitor und ist zertifiziert. Um berührungslose Transaktionen mit NFC Karten oder NFC-fähigen Smartphones zu ermöglichen, integrieren wir NFC-Module in unsere Systeme. Retail Software: Nutzerfreundlichkeit und Funktionalität verbessert.Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt bei der Weiterentwicklung unserer Software für Handelsunternehmen darauf, die Architektur, die Nutzerfreundlichkeit und die Funktionalität der Vynamic™ Retail Application Suite weiter zu verbessern. Mit der erweiterten, Micro-Services-basierten Software-Architektur und der standardisierten Applikations-Logik, können wir nun eine umfassende, zukunftsorientierte Anwendungs-Suite bereitstellen, die konsequent auf cloud-orientierten Technologien und Entwicklungs-Prinzipien aufsetzt. Dabei wurde gleichzeitig das Look and Feel der einzelnen Komponenten vereinheitlicht, was die intuitive Nutzung unserer Lösungen in allen stationären und mobilen Anwendungen sicherstellt. Auf Grundlage dieser neuen technologischen Basis haben wir unser SoftwareLösungsportfolio vor allem im Bereich der mobilen und stationären Services zur Kundenansprache und Kundenbindung weiterentwickelt. Die Freigabe des neuen PortfolioElements Vynamic™ Engage erfolgte mit Beginn des Geschäftsjahres 2018. Zusätzlich haben wir an der Verbesserung der internationalen Einsetzbarkeit der Software gearbeitet und unterstützen damit die internationale Expansion vieler unserer Kunden. Mit standardisierten Länderversionen können Handelsunternehmen ohne zusätzlichen Aufwand für die Software-Adaption schnell und kostengünstig neue Märkte erschließen. Mit unseren out-of-the-box Versionen decken wir die landesspezifischen rechtlichen, steuerlichen und landesprachlichen Anforderungen zahlreicher Länder ab. Strategische Partnerschaften für ausgesuchte Wachstumsfelder.Generell spielen mobile Lösungskomponenten eine immer größere Rolle in unserem Lösungsportfolio. Die strategische Partnerschaft des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns mit Kony, Inc., einem der größten Anbieter von plattformübergreifenden, Cloud-basierten Mobility-Lösungen wird uns hier helfen, unser Angebot mobiler Lösungen für Anwendungen in der Filiale und im digitalen Handel zu erweitern. Mit Vynamic™ Mobile wurden hier bereits die ersten Apps für den verbesserten Kundenservice und die Kundenbindung realisiert. Retail Hardware: Leistungsfähige Technologie für alle Handelsformate.Die Systeme für den Handel haben wir in Bezug auf ihre Leistungsfähigkeit, ihre Nutzerfreundlichkeit und ihre Funktionalitität weiterentwickelt. Unsere Kassensysteme haben wir mit neuester Prozessor-Technologie ausgestattet. Das Angebot an Self Checkout Systemen haben wir um Terminals erweitert, die unterschiedliche Customer Journeys in den Stores erlauben. Mit besonderem Fokus auf Schnellrestaurants haben wir ein Kioskterminal entwickelt, das Bestellungen in Schnellrestaurants erfasst, Produktinformationen liefert, Tickets verkauft, Routineaufgaben automatisiert und sogar den Self-Checkout ermöglicht. 1.7 Beschaffung, Produktion, Logistik.Global Operations im Zeichen der Integration. Die Zusammenführung der Produktions-, Beschaffungs- und Supply Chain Netzwerke innerhalb des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns stand weiterhin im Mittelpunkt unserer Aktivitäten in den Bereichen Beschaffung, Produktion und Logistik. Bereits im zurückliegenden Geschäftsjahr 2016/2017 hatten wir Kapazitäten konsolidiert und gleichzeitig eine optimale Aufbauorganisation mit zukunftsweisenden Prozessen implementiert. Der regionalen Vertriebsstruktur der neuen Organisation folgend haben wir jeweils Operations Einheiten aufgebaut, die das Geschäft in den Regionen Deutschland, Europa ohne Deutschland, Asien/Pazifik/Afrika und Amerika unterstützen. Teil hiervon sind die regionalen Supply Chain-Organisationen, die in enger Verzahnung mit den regionalen Vertriebseinheiten die Planung der Bedarfe und Bereitstellung der Hardware-Produkte aus den jeweiligen Produktionsstätten sicherstellen. Die Produktion erfolgt weitestgehend nach dem Prinzip "Local for Local" an den Standorten in den jeweiligen Vertriebsregionen, um reaktionsschnell und nah am Kunden die kundenindividuellen Produkte fertigen und ausliefern zu können. Die Operations Standorte des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns Paderborn, Greensboro und Singapur übernehmen hierbei im Wesentlichen die technologische und prozessuale Leitfunktion im Netzwerk, während Satelliten in Manaus (Brasilien) und Goa (Indien) spezifisch auf lokale Märkte ausgerichtet sind. Sowohl in den operativen Prozessen als auch in den planenden und steuernden Funktionen konnten wesentliche Synergien generiert werden. Innerhalb der neuen Organisation konnten sowohl die technischen als auch die personellen Kapazitäten signifikant reduziert werden. Die Paderborner Produktion konnte sich aufgrund ihrer optimalen Kostenstruktur und der technologischen Stärke als weltweiter Leitstandort im Diebold Nixdorf, Inc.-Konzern etablieren. Durch gezielte Investitionen in Fertigungstechnologien, aber insbesondere durch die Einführung zukunftsweisender Prozesse konnten wesentliche Effizienzsteigerungen generiert werden. Hierbei liegt der Schwerpunkt auf Anwendungen der Digitalisierung aus dem Bereich Industrie 4.0. Dazu haben wir eine Smart Module Factory (SMF) als Werk-im-Werk-Konzept zur optimalen Bereitstellung von mechatronischen Baugruppen aufgebaut. Wir implementieren dazu schlanke Materialbereitstellungskonzepte und Industrie 4.0-Konzepte vor allem in der Prozessüberwachung. Flankiert wurden diese Veränderungen durch die Einbindung und Qualifizierung unserer Mitarbeiter, die wir auf die Anforderungen der digitalisierten Arbeitswelt nach dem Begriff "Arbeit 4.0" weiterentwickelt haben. Lieferantennetzwerk weiter optimiert. Im Zuge der Integration haben wir die Umsetzung einer globalen Einkaufsorganisation abgeschlossen. Das Hauptziel war, die optimale Vernetzung mit den globalen Entwicklungszentren, Operations-Standorten und Beschaffungsmärkten herzustellen. Auch der "Strategic Partnership Program", mit dem Ziel der Konsolidierung des globalen Lieferantennetzwerks und Realisierung der Synergien, wurde erfolgreich fortgeführt. Die geplanten Materialkosteneinsparungen wurden trotz der erheblichen negativen Markttrends wie zum Beispiel die drastische Erhöhung der Stahlpreise und die Verknappung bei Elektronikkomponenten erzielt. Darüber hinaus wurde ein starker Fokus auf das Sourcing zur Herstellung künftiger Produkte gelegt. Durch die enge Zusammenarbeit mit unseren strategischen Lieferanten werden neue Produkte so auf eine wettbewerbsfähige Materialkostenbasis gestellt. Ebenso wurde die Integration der globalen Supplier Quality Engineering Organisation abgeschlossen und die Qualitäts-Standards und Prozesse weltweit erfolgreich umgesetzt. So wird zum Beispiel die "Advanced Product Quality Planning Methodik (APQP)" bei strategischen Lieferanten angewandt. Das ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für das Erreichen der Qualitätsziele bei diesem komplexen Produktanlauf - von der Prototypenphase bis hin zur Serienfertigung. Ganzheitliches Qualitätsverständnis. Diebold Nixdorf stellt seinen Kunden Lösungen mit hoher Ausfallsicherheit und Verfügbarkeit zur Verfügung. Wir stehen für Produktqualität und ein hervorragendes Serviceangebot auch bei hochkomplexen Lösungen. Dabei denken wir Qualität ganzheitlich, beginnend bei der Definition der Anforderungen an unsere Hardware, Software und Services, über die Entwicklung der Lösungen und der Produktion bis hin zur Implementierung und dem Betrieb bei unseren Kunden. Das heißt, wir beziehen alle beeinflussenden Faktoren in die Qualitätsbetrachtung ein. Unsere Standorte, Entwicklungs-Hubs und Produktionsstätten bilden ein globales Qualitätsnetzwerk, in dem alle erforderlichen qualitätsbezogenen Bestrebungen des Konzerns koordiniert werden. Die Etablierung global einheitlicher Qualitätsstandards und die Harmonisierung der Prozesse setzen wir weiterhin mit dem Ziel der dauerhaften Sicherstellung höchstmöglicher Qualitätsstandards fort. 2 Wirtschaftsbericht.2.1 Wirtschafts- und Branchenumfeld.In seiner Prognose vom Oktober 2017 ging der Internationale Währungsfonds (IWF) von einem Wachstum der Weltwirtschaft im zu Ende gehenden Jahr 2017 um 3,6 % aus. Für das Jahr 2018 bezifferte der IWF seine Erwartungen auf 3,7 %. Insgesamt sei das weltwirtschaftliche Wachstum breit angelegt. Der globale Handel ziehe an. Es gebe aber auch Unsicherheiten und Risiken; die heraufziehende Kurswende in der Geldpolitik großer westlicher Zentralbanken bringe für viele Schwellen- und Entwicklungsländer Gefahren mit sich. Chinas hohe Kreditfinanzierung berge Stabilitätsgefahren und auch der wachsende Protektionismus in der Welt könne zu Problemen führen, so der IWF. Für die Euroländer sah der IWF im Oktober Wachstumsraten von durchschnittlich 2,1 % (2017) und 1,9 % (2018) vor. Für Deutschland erwartete der IWF ein etwas geringeres Wachstum als im Schnitt der gesamten Euro-Zone. Demnach sei hier 2017 mit einer Steigerung der Wirtschaftsleistung um 2,0 % und 2018 um weitere 1,8 % zu rechnen. Für Russland ging der IWF von einer allmählichen Erholung in 2017 und 2018 aus. Ebenso erwarten die Wirtschaftsforscher für Lateinamerika nach dem Rückgang in 2016 eine langsame Erholung. Zuversichtlich war der IWF ebenfalls mit Blick auf China. Für die USA ging der Fonds in seinen Erwartungen von einem Wachstum um 2,2 % in 2017 aus und von 2,3 % in 2018. Dort sahen die Experten "signifikante politische Unsicherheiten" im Hinblick auf die Neuverhandlungen zur Nordamerikanischen Freihandelszone sowie den seinerzeit noch geführten Diskussionen zur Steuerreform. Entwicklung des Branchenumfelds.Die Ausgaben für IT im Banken-Sektor und im Handel steigen weiter. Banken und Handelsunternehmen haben ihre Investitionen in Informationstechnologie weiter ausgebaut, so das Marktforschungsunternehmen Pierre Audoin Consultants in einer Analyse vom August 2017. Den Angaben zufolge erhöhen sich die weltweiten Ausgaben im Bankensektor im Verlauf von 2016 auf 2017 um 4,4 %. Handelsunternehmen investieren im Jahresvergleich 4,3 % mehr in ihre IT. In absoluten Werten sollen die Investitionen laut PAC bei Banken auf 391,7 Mrd. Euro und bei Handelsunternehmen auf 159,7 Mrd. Euro steigen. In beiden Branchen ist das HardwareGeschäft nur zu geringen Anteilen am Wachstum beteiligt. Deutlich stärker wächst jeweils das Geschäft mit Software- sowie softwarenahen Dienstleistungen. Dies dürfte eine Auswirkung der fortschreitenden Digitalisierung sowie Automatisierung sein. Zulegen kann auch das Geschäft mit Outsourcing. Die dabei vor allem im Banking prognostizierten deutlichen Wachstumsraten sind unserer Einschätzung zufolge auf den hohen Kostendruck und die Bestrebungen zurückzuführen, sich durch die Ausgliederung von Leistungen auf externe Partner von Fixkosten zu entlasten. WELTWEITE IT-AUSGABEN IM BANKING-SEKTOR. in Mrd. €
Quelle: PAC, August 2017 WELTWEITE IT-AUSGABEN IM RETAIL-SEKTOR. in Mrd. €
Quelle: PAC, August 2017 Banken: Ein sich stabilisierendes makroökonomisches Umfeld hat die Voraussetzung dafür geschaffen, dass das globale Retail Banking bis 2020 durchschnittlich mit 4,7 % pro Jahr wachsen soll. Zu dieser Einschätzung kommt die Boston Consulting Group (im Folgenden "BCG") anhand der Analyse ihrer Global Banking Pools, die sich aus Daten von 2.100 Banken aus mehr als 150 Ländern weltweit zusammensetzen. Die regionale Performance bleibt jedoch weiterhin extrem unterschiedlich mit breiten Varianzen zwischen den entwickelten Märkten Westeuropas und Nordamerikas und den Schwellenmärkten. A.T. Kearney beschreibt die Situation der europäischen Banken in ihrer aktuellen Studie Retail Banking Radar 2017 im Kontext der fortgesetzten Niedrigzinspolitik der EZB und der Risiken des italienischen Bankenmarktes etwas verhaltener. Die Erlöse pro Kunde seien laut der Studie zwischen 2015 und 2016 rückläufig gewesen und lagen damit weiterhin signifikant unterhalb der Vergleichswerte vor der Finanzkrise. Jedoch sind auch hier große regionale Differenzen zu erkennen. Beide Studien kommen gleichermaßen zu dem Ergebnis, dass die Schere zwischen den TopPerformern im Markt und den anderen Banken zusehends weiter auseinander geht. Um die Cost-to-Income Ratio zu verbessern, müssten Banken unter anderem weiterhin an der Transformation ihrer Betriebs- und IT-Modelle arbeiten; diese ließen sich etwa durch weitere Zentralisierung der Betriebsprozesse, Automatisierung und Industrialisierung fortentwickeln. Bei den Veränderungen sei es notwendig, vorhandene Datenmengen über fokussierte Programme ("big-data-programs") weitergehender als bisher nutzbar zu machen. Dies gelte ebenso für die laufende, unbedingt gebotene weitere Personalisierung des konsumentenbezogenen Geschäfts. Beide Studien identifizieren außerdem den Trend zum Open Banking, in Europa etwa manifestiert in der aktualisierten Payments-Regulatorik der PSD2, als einen der wichtigsten Veränderungsfaktoren, auf die Banken strategisch reagieren müssen. BCG empfiehlt den Banken vor allem drei Grundstrategien, um ihre Erträge zu optimieren und nicht allein im Kampf um die beste Kostenposition die Beziehung zu ihren Kunden zu riskieren: Erstens, die verbesserte Vernetzung menschlicher und digitaler Fähigkeiten, um ihr Vermarktungsmodell zu optimieren. Zweitens, eine stärkere Personalisierung innerhalb ihrer Werteversprechen und drittens, die Aneignung einer Denkweise, die die Ziele des Kunden anstelle von Produkten in den Mittelpunkt stellt. Gerade im letzten Punkt stehe eine fehlende IT/Prozessintegration vielen Banken im Weg: Laut BCG haben zwar viele Banken große Fortschritte in der Weiterentwicklung ihrer Frontends (z.B. benutzerfreundliche Apps und Websites) gemacht, jedoch nicht im Bereich der Integration mit dem Backoffice. Retail: Den "Connected Store" im Fokus. Dem Wachstum der Online-Umsätze zum Trotz werde die Handelsfiliale ihre zentrale Bedeutung behalten. In der Omnichannel-Welt hätten Verbraucher steigende Erwartungen sowohl an den stationären als auch den Online-Handel. Um Kunden einen besseren und zeitgemäßen Service bieten zu können, müssten Handelsunternehmen die Vision vom Connected Store in die Tat umsetzen, so Planet Retail in seiner Studie Store Tech Trends vom Mai 2017. Perfekt in die IT-Umgebung integrierte Systeme, verbesserte Kommunikationstechnologien, Kundenbindungssysteme oder Lösungen zur Kundenidentifikation würden sich überall durchsetzen. Die Automatisierung des Store-Betriebs vom Wareneingang bis zur Kasse werde sich fortsetzen. Verbraucher würden zunehmend ihre eigenen mobilen Geräte für den Einkauf im Store nutzen und erwarten, dass sie online gestartete Einkäufe im Store beenden können. Ein Beispiel dafür sind Click und Connect Angebote, bei denen Vebraucher ihre Waren online ordern und sie im Store abholen, was zu einer Steigerung der Kundenfrequenz führt. Zudem investieren Handelsunternehmen in Big Data Lösungen, um einen umfassenden Überblick über Warenbestände zu erhalten und das Einkaufsverhalten der Kunden besser kennen zu lernen, so Planet Retail. Generell ist der weltweite Retailmarkt dadurch gekennzeichnet, dass einerseits regionale Handelsunternehmen dynamisch wachsen und andererseits global agierende Handelsunternehmen ihre internationale Expansion vorantreiben. 2.2 Geschäftsverlauf.Geschäftsentwicklung des Konzerns.Gesamtaussage zur Geschäftsentwicklung. Das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2017 ist für Diebold Nixdorf unterschiedlich verlaufen: Auf der Absatzseite war es vor allem im Hardwaregeschäft mit Banken entsprechend der Erwartungen durch schwierige Rahmenbedingungen geprägt, wohingegen auf der Ergebnisseite aufgrund der weiterhin schneller als erwartet greifenden Integrationsmaßnahmen inklusive der Zusammenlegung von ausländischen Konzerngesellschaften im Rahmen des Zusammenschlusses mit der Diebold Nixdorf, Inc. sowie durch geringere Personalaufwendungen ein sehr gutes, oberhalb der Erwartungen liegendes operatives Ergebnis erzielt werden konnte. Vergleich des tatsächlichen mit dem prognostizierten Geschäftsverlauf.Prognose für Umsatz wurde erfüllt, Prognose für das operative Ergebnis deutlich übertroffen. Auf Basis der Resultate des Programms DN2020 bei einem gleichzeitig schwierigen Marktumfeld im Hardwaregeschäft mit Banken war die Diebold Nixdorf AG mit einem verhaltenen Ausblick in das Rumpfgeschäftsjahr 2017 gestartet. Der in der vergleichbaren Vorjahresperiode erzielte sehr gute Umsatzwert in Höhe von 619 Mio. € sollte dabei ebenso wie das EBITA vor Einmaleffekten in Höhe von 50 Mio. € deutlich unterschritten werden. Als Einmaleffekte (Restrukturierungsaufwendungen sowie Transaktionsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit der Diebold Nixdorf, Inc.) waren ursprünglich Aufwendungen im einstelligen Millionenbereich geplant. Die im Konzernabschluss zum Geschäftsjahr 2016/2017 für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 abgegebene Prognose für den Umsatz wurde eingehalten, wohingegen die Prognose für das EBITA deutlich übertroffen werden konnte, unter anderem bedingt durch den Rückgang der Personalaufwendungen aufgrund des Abbaus von Mitarbeitern sowie durch die seit der zweiten Geschäftsjahreshälfte 2016/2017 mit Nachdruck weiter vorangetriebenen Transformations- und Integrationsaktivitäten und den damit verbundenen Kostensenkungen im Hardware-Geschäft. Zusätzlich konnten im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2017 durch positive Effekte im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von ausländischen Konzerngesellschaften die im Rahmen der Integration und Restrukturierung angefallenen Einmalaufwendungen vollständig kompensiert werden, so dass die Einmalaufwendungen per Saldo unterhalb der Erwartungen ausgefallen sind. Die wesentlichen Kennzahlen für das Rumpfgeschäftsjahr 2017, das Geschäftsjahr 2016/2017 sowie die vergleichbare Vorjahresperiode vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2016 stellen sich wie folgt dar: Wesenliche Kennzahlen
Auf der Umsatzseite waren sowohl im Segment Banking als auch im Segment Retail deutliche Rückgänge im Bereich Hardware zu verzeichnen, wohingegen der Umsatz im Bereich Software/Services in beiden Segmenten stabil gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreswert war. Das operative Ergebnis wurde durch die in den vorherigen Absätzen beschriebenen Effekte positiv beeinflusst. Sowohl auf der Umsatzseite als auch beim operativen Ergebnis haben sich aus Sicht der Diebold Nixdorf AG entsprechende Auswirkungen durch die Zusammenlegung von Geschäftseinheiten im Rahmen des Programms DN2020 ergeben. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2017 ging der Umsatz um 8 % bzw. 52 Mio. € auf 567 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 619 Mio. €) zurück. Das operative Ergebnis vor Einmalaufwendungen (Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen) erhöhte sich hingegen deutlich um 24 % bzw. 12 Mio. € auf 62 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 50 Mio. €). Im Berichtsjahr ergaben sich Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 6 Mio. € (1.10. -31.12.2016: 0 Mio. €). Das operative Ergebnis nach Restrukturierungsaufwendungen belief sich im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auf 56 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 50 Mio. €). Darüber hinaus sind im Berichtsjahr Transaktionsaufwendungen in Höhe von 8 Mio. € bei gleichzeitigen Erträgen in Höhe von 14 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: Aufwendungen in Höhe von 3 Mio. € sowie Erträge in Höhe von 0 Mio. €) entstanden. Nach Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen wurde ein operatives Ergebnis in Höhe von 62 Mio. € erzielt (1.10. - 31.12.2016: 47 Mio. €). Umsatzentwicklung. in Mio. €
EBITA-Entwicklung in Mio. €
Überleitung des operativen Ergebnisses (EBITA).
Umsatzentwicklung nach Geschäftsarten.Deutlicher Umsatzrückgang bei Hardware, Software/Service auf Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Das Hardware-Geschäft war im Rumpfgeschäftsjahr durch ein schwieriges Marktumfeld gekennzeichnet, so dass das hohe Umsatzniveau des Vorjahres in beiden Segmenten Banking und Retail nicht erreicht werden konnte. Hingegen konnte im Bereich Software/Services der Umsatz des vergleichbaren Vorjahreszeitraums gehalten werden. Umsatzaufteilung Hardware und Software/Services. in Mio. €
Der konzernweite Umsatz mit Hardware ging im Rumpfgeschäftsjahr verglichen mit der Vorjahresperiode deutlich um 21 % auf 216 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 272 Mio. €) zurück. Dabei ware sowohl im Segment Banking als auch im Segment Retail bei den Auslieferungen deutliche Rückgänge zu verzeichnen. Der Anteil des Hardware-Geschäfts am Gesamtumsatz des Konzerns verringerte sich entsprechend dieser Entwicklung auf 38 % (1.10. - 31.12.2016:44 %). Hardware. in Mio. €
Der Umsatz im Bereich Software/Services im Rumpfgeschäftsjahr erhöhte sich verglichen mit der Vorjahresperiode minimal um 1 % auf 351 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 347 Mio. €). Dieser Anstieg betraf sowohl Software als auch Services nahezu in gleicher Größenordnung. Der Anteil der Umsätze mit den Geschäftsarten Software/Services am gesamten Konzernumsatz im Rumpfgeschäftsjahr erhöhte sich auf 62 % (1.10. - 31.12.2016: 56 %). Software/Services. in Mio. €
Umsatzentwicklung in den Regionen.Alle Regionen mit Rückgängen. In den Regionen entwickelte sich das Geschäft im Rumppfgeschäftsjahr verglichen mit der entsprechenden Vorjahresperiode rückläufig. In Deutschland und in Europa ohne Deutschland ergab sich dabei ein Rückgang, der leicht geringer war als insgesamt im Konzern. In der Region Amerika kam es zu einem signifikanten Rückgang aufgrund der Integrationsaktivitäten, in Asien/Pazifik/Afrika lag der Umsatzrückgang in etwa auf Konzernniveau. Veränderung der regionalen Umsatzentwicklung. in Mio. €
In Deutschland gingen die Umsätze im Rumpfgeschäftsjahr um 7 % auf 145 Mio. € zurück (1.10. - 31.12.2016: 156 Mio. €). Hier konnten Zuwächse im Retail-Geschäft die Rückgänge im Bereich Banking nicht kompensieren. Der Anteil des deutschen Geschäfts am Gesamtumsatz des Konzerns lag mit 26 % leicht über dem Anteil im vergleichbaren Vorjahreszeitraum (1.10. -31.12.2016: 25 %). Deutschland. in Mio. €
In der Region Europa (ohne Deutschland) wurde mit 299 Mio. € ein Umsatz unterhalb des Werts für den vergleichbaren Vorjahreszeitraum erzielt (1.10. - 31.12.2016: 315 Mio. €), was einem Rückgang von 5 % entspricht. In dieser Region ergaben sich sowhl im Banking- als auch im Retail-Geschäft entsprechende Rückgänge. Der Anteil Europas (ohne Deutschland) am Gesamtumsatz des Konzerns ist auf 52 % (1.10. - 31.12.2016: 51 %) angestiegen. Europa. in Mio. €
In der Region Asien/Pazifik/Afrika gingen die Umsätze um 7 % auf 88 Mio. € zurück (1.10. -31.12.2016: 95 Mio. €). Asien/Pazifik/Afrika. in Mio. €
In der Region Amerika sank der Umsatz um 34 % auf 35 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 53 Mio. €), insbesondere bedingt durch die Integrationsmaßnahmen im Rahmen von DN2020 und schwächeren Absätzen im Hardwaregeschäft mit Banken. Amerika. in Mio. €
2.3 Geschäftsentwicklung in den Segmenten.Gleichlaufende Entwicklung in beiden Segmenten. Die beiden Segmente Banking und Retail mussten im Rumpfgeschäftsjahr Umsatzrückgänge verzeichnen. Auf das Segment Banking entfielen dabei 59 % Anteil am Gesamtumsatz (1.10. - 31.12.2016: 60 %) und auf das Segment Retail 41 % (1.10. - 31.12.2016: 40 %). Umsatzaufteilung Banking und Retail. in Mio. €
Entwicklung im Segment Banking.Deutlicher Rückgang beim Umsatz, gegenläufig wesentlicher Anstieg beim EBITA vor Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen. Im Segment Banking, zu dem auch das Geschäft mit Postunternehmen zählt, ging der Umsatz im Rumpfgeschäftsjahr verglichen mit der entsprechenden Vorjahresperiode um 10 % auf 332 Mio. € zurück (1.10 - 31.12.2016: 369 Mio. €). Gegenläufig dazu erhöhte sich das EBITA vor Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen um 26 % auf 43 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 34 Mio. €) bei einer EBITA-Rendite von 13,0 % (1.10. - 31.12.2016: 9,2 %), vor allem aufgrund der seit der zweiten Geschäftsjahreshälfte 2016/2017 mit Nachdruck weiter vorangetriebenen Transformations- und Integrationsaktivitäten und damit verbundenen Kostensenkungen im Bereich Hardware. Darüber hinaus ergaben sich im Rumpfgeschäftsjahr geringere variable Vergütungen verglichen mit der Vorjahresperiode, da diese seit 2017 überwiegend auf Zielen des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns und der entsprechenden Erfüllung sowie auf der Kursentwicklung der Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie beruhen. Das EBITA des Segments Banking nach Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen belief sich auf 46 Mio € (1.10. - 31.12.2016: 32 Mio. €) und lag damit ebenfalls deutlich über dem Niveau des vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Damit erhöhte sich die EBITA-Rendite auf 13,9 % (1.10. - 31.12.2016: 8,7 %). Umsatz- und EBITA-Entwicklung Banking. in Mio. €
Segmententwicklung nach Geschäftsarten.Im Bereich der Hardware war das Geschäftsvolumen im Rumpfgeschäftsjahr verglichen mit der entsprechenden Vorjahresperiode vor allem im Bereich der monofunktionalen Systeme stark rückläufig. Die Umsätze mit Software/Services waren verglichen mit der entsprechenden Vorjahresperiode insgesamt stabil: Während im Bereich Software und Professional Services das Vorjahresniveau leicht unterschritten wurde, kam es im Bereich der Services zu einem leichten Umsatzanstieg. Segmententwicklung in den Regionen.In Deutschland gelang es nicht, das Umsatzvolumen des Vorjahres, in dem zahlreiche Institute aufgrund eines Betriebssystemwechsels in Selbstbedienungstechnologie investiert hatten, zu erreichen. In Europa war das Geschäftsvolumen leicht rückläufig, wobei sich das Geschäft in den einzelnen Ländern sehr unterschiedlich entwickelte. In Asien/Pazifik/Afrika sind die Umsätze stark gesunken. Hier hat sich maßgeblich ein Rückgang bei der Auslieferung von monofunktionalen Systemen ausgewirkt. In Amerika wurden im Zuge der Integrationsmaßnahmen die Geschäftsaktivitäten zusammengeführt, so dass es hier auch aufgrund einer insgesamt schwachen Marktentwicklung zu einem massiven Rückgang der Umsätze gekommen ist. Entwicklung im Segment Retail.Umsatz fast auf Vorjahresniveau und deutliche Verbesserung des EBITA vor Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen. Der Umsatz im Segment Retail im Rumpfgeschäftsjahr lag bei einem Rückgang von 6 % mit 235 Mio. € unter dem Umsatz der vergleichbaren Vorjahresperiode (1.10. - 31.12.2016: 250 Mio. €). Das EBITA vor Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen erhöhte sich im laufenden Rumpfgeschäftsjahr vor allem aufgrund der seit der zweiten Geschäftsjahreshälfte 2016/2017 mit Nachdruck weiter vorangetriebenen Transformations- und Integrationsaktivitäten auf 19 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 16 Mio. €), was zu einer Verbesserung der EBITA-Rendite auf 8,1 % (1.10. 31.12.2016: 6,4 %) geführt hat. Darüber hinaus ergaben sich im Rumpfgeschäftsjahr geringere variable Vergütungen verglichen mit der Vorjahresperiode, da diese seit 2017 überwiegend auf Zielen des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns und der entsprechenden Erfüllung sowie auf der Kursentwicklung der Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie beruhen. Das EBITA nach Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen im Rumpfgeschäftsjahr belief sich auf 16 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 15 Mio. €) bei einer EBITA-Rendite von 6,8 % (1.10. - 31.12.2016: 6,0 %). Umsatz- und EBITA-Entwicklung Retail. in Mio. €
Segmententwicklung nach Geschäftsarten.Segmententwicklung nach Geschäftsarten. Während die Umsätze mit Hardware im Rumpfgeschäftsjahr verglichen mit der entsprechenden Vorjahresperiode deutlich zurückgingen, verlief das Geschäft mit Software-/Services positiv und verzeichnete Zuwächse, die jedoch nicht ausgereicht haben, den Rückgang bei der Hardware zu kompensieren. Segmententwicklung in den Regionen.In Deutschland konnte das Geschäft mit Handelsunternehmen auf einem stabilen Niveau gehalten werden. Hier ist es uns vor allem im Geschäft mit Hardware gelungen, uns in Projekten gegen Wettbewerber durchzusetzen. In Europa (ohne Deutschland) verzeichneten wir einen deutlichen Rückgang, da insbesonders bei den POS Systemen die hohen Volumina der vergleichbaren Vorjahresperiode nicht erreicht werden konnten. In der Region Asien/Pazifik/Afrika ist der Umsatz leicht gewachsen. Hierfür ursächlich war ein verbessertes Geschäft im Bereich Software/Services. In der Region Amerika verzeichneten wir ebenfalls einen starken Umsatzrückgang, da im Rumpfgeschäftsjahr im Gegensatz zur vergleichbaren Vorjahresperiode keine größeren Rollouts mit internationalen Handelsunternehmen in Nordamerika abgeschlossen werden konnten. 2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage.Ertragslage.Das Periodenergebnis des Konzerns stieg im Rumpfgeschäftsjahr um 19 Mio. € auf 51 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 32 Mio. €). Überleitung des wirtschaftlichen Ergebnisses (EBITDA).
Der Umsatz des Konzerns erreichte im Rumpfgeschäftsjahr 2017 567 Mio. € und lag damit um 8 % unter dem Vorjahreswert (1.10. - 31.12.2016: 619 Mio. €). Während die Erlöse im Segment Banking um 10 % auf 332 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 369 Mio. €) sanken, reduzierte sich der Umsatz im Segment Retail um 6 % und erreichte 235 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 250 Mio. €). Im Rumpfgeschäftsjahr 2017 und den weiteren dargestellten Berichtsperioden enthalten die Funktionskosten und das operative Ergebnis (EBITA) Einmaleffekte aus Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen im Zusammenhang mit dem Zusammenschluss mit der Diebold Nixdorf, Inc. Die Restrukturierungsaufwendungen beinhalten im Wesentlichen Personalaufwendungen. Die Transaktionsaufwendungen setzen sich aus personalbezogenen Aufwendungen sowie Beratungskosten und sonstigen Aufwendungen und Erträgen im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Gesellschaften in einzelnen Ländern im Rahmen von DN2020 zusammen. Im Geschäftsjahr 2016/2017 initiierte das übergeordnete Mutterunternehmen Diebold Nixdorf, Inc. das global ausgerichtete und mehrjährige Transformationsprogramm DN2020. Dieses Programm orientiert sich an dem strategischen Leitbild für den integrierten Konzern bis ins Jahr 2020 und die damit notwendigen Veränderungen, um auf den für uns relevanten Märkten wachsen und die angestrebte Geschäftsentwicklung erreichen zu können. Das Bruttoergebnis vom Umsatz betrug 140 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 149 Mio. €) und war mit Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen in Höhe von 4 Mio € (1.10. - 31.12.2016: 0 Mio. €) belastet. Das Bruttoergebnis vom Umsatz vor Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen verringerte sich im Rumpfgeschäftsjahr um 5 Mio. € bzw. 3 % auf 144 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 149 Mio. €) bei einer Bruttomarge von 25,4 % (1.10. -31.12.2016: 24,1 %). Die Forschungs- und Entwicklungskosten, die im Berichtsjahr analog zum Vorjahr keine wesentlichen Aufwendungen aus Einmaleffekten (Restrukturierung) beinhalten, beliefen sich auf 22 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 22 Mio. €). Die F&E-Quote belief sich dabei auf 3,9 % (1.10. -31.12.2016: 3,6 %). Die Vertriebs- und Verwaltungskosten inkl. des sonstigen betrieblichen Ergebnisses sowie des Ergebnisses aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen beliefen sich im Rumpfgeschäftsjahr auf 56 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 80 Mio. €), wobei darin Erträge aus Einmaleffekten in Höhe von 4 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: Aufwendungen in Höhe 3 Mio. €) enthalten waren. Somit verminderten sich die Vertriebs- und Verwaltungskosten vor Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen auf 60 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 77 Mio. €), was einem Rückgang um 17 Mio. € bzw. 22 % entspricht. Hierin sind neben Synergieeffekten aus dem Programm DN2020 auch Reduzierungen durch die Veränderung des Konsolidierungskreises im Rahmen der Integration enthalten. Im Rumpfgeschäftsjahr wurden aus Transaktionen im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Gesellschaften im Rahmen des Programms DN2020 insgesamt 14 Mio. € sonstige betriebliche Erträge sowie 2 Mio. € sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Gemessen am Umsatz belief sich die Vertriebs- und Verwaltungskostenquote vor Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen auf 10,6 % (1.10. - 31.12.2016: 12,4 %). Im Rumpfgeschäftsjahr 2017 erreichte das operative Ergebnis (EBITA) 62 Mio. € (1.10. -31.12.2016: 47 Mio. €) einschließlich Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit der Diebold Nixdorf, Inc. in Höhe von 0 Mio. € (1.10. - 31.12.2016/2017: 3 Mio. €). Das operative Ergebnis (EBITA) vor Transaktionsaufwendungen belief sich inklusive Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von 6 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 0 Mio. €) auf 56 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 47 Mio. €). Das EBITA vor Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen erreichte 62 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 50 Mio. €) bei einer EBITA-Rendite von 10,9 % (1.10. - 31.12.2016: 8,1 %). Einschließlich der Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen erhöhte sich das EBITDA auf 76 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 63 Mio. €). Dies entspricht einem Anstieg von 13 Mio. € bzw. 21 %. Das Finanzergebnis verbesserte sich leicht auf 0 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: -1 Mio. €). Das Ergebnis vor Ertragssteuern stieg um 17 Mio. € und erreichte 62 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 45 Mio. €). Der effektive Konzernsteuersatz belief sich auf 19 % (1.10. - 31.12.2016: 30 %). Vermögenslage.Zum Ende des Rumpfgeschäftsjahres vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2017 hat sich die Bilanzsumme des Konzerns im Vergleich zum Vorjahr um 29 Mio. € auf 1.618 Mio. € erhöht (2016/2017: 1.589 Mio. €). Aktiva
Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde innerhalb des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns das Transformationsprogramm "DN2020" gestartet. Ein Bestandteil dieses Programms ist die Zusammenlegung von Gesellschaften in einzelnen Ländern, um auf den entsprechenden Märkten als Diebold Nixdorf, Inc. auftreten zu können sowie entsprechend Verwaltungskosten zu verringern, die durch doppelte legale Strukturen in einem Land entstehen. Aufgrund der in den nächsten 12 Monaten geplanten Veräußerungen von Tochterunternehmen der Diebold Nixdorf AG innerhalb des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns erfolgte zum 31. Dezember 2017 eine entsprechende Umgliederung nach IFRS 5 der auf diese Unternehmen entfallenden Vermögenswerte in Höhe von 79 Mio. € (2016/2017: 84 Mio. €) in die Kategorie "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" sowie von zugehörigen Schulden in Höhe von 35 Mio. € (2016/2017: 41 Mio. €) in die Kategorie "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte". Der Buchwert der immateriellen Vermögenswerte lag mit 396 Mio. € (2016/2017: 373 Mio. €) um 23 Mio. € über dem Vorjahreswert, im Wesentlichen aufgrund einer Akquisition von Kundenverträgen innerhalb des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns. Der bilanzierte Wert der Sachanlagen erhöhte sich um 5 Mio. € und belief sich auf 108 Mio. € (2016/2017: 103Mio. €). Investitionen in Sachanlagen in Höhe von 15 Mio. € (2016/2017: 37 Mio. €) standen Abschreibungen in Höhe von 9 Mio. € (2016/2017: 40 Mio. €) gegenüber. Die Investitionen entfielen im Wesentlichen auf IT-Ausstattung und Spezialwerkzeuge. Der Buchwert der Finanzanlagen hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 45 Mio. € auf 63 Mio. € erhöht (2016/2017: 18 Mio. €), im Wesentlichen bedingt durch den Anstieg der Buchwerte von nicht konsolidierten verbundenen Unternehmen um 40 Mio. € auf 45 Mio. € (2016/2017: 5 Mio. €). Der Buchwert der langfristigen Forderungen und anderen Vermögenswerte ist um 15 Mio. € auf 96 Mio. € gesunken (2016/2017: 111 Mio. €), vor allem aufgrund des Rückgang der Überdeckung von Pensionsverpflichtungen. Insgesamt wurden langfristige Vermögenswerte in Höhe von 7 Mio. € (2016/2017: 6 Mio. €) in die Kategorie "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" umgegliedert. Im Rahmen der kurzfristigen Vermögenswerte hat sich der Bestand der Vorräte gegenüber dem Vorjahr um 3 Mio. € auf 269 Mio. € (2016/2017: 272 Mio. €) verringert, unter anderem bedingt durch den getrennten Ausweis von Vorräten in Höhe von 16 Mio. € (2016/2017: 15 Mio. €) in der Kategorie "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte". Die kurzfristigen Forderungen und andere Vermögenswerte sind um 45 Mio. € auf 486 Mio. € (2016/2017: 533 Mio. €) zurückgegangen, im Wesentlichen bedingt durch den Rückgang von Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um 35 Mio. € auf 42 Mio. € (2016/2017: 77 Mio. €) im Rahmen des Liefer- und Leistungsverkehrs. Darüber hinaus erfolgte ein gesonderter Ausweis von kurzfristigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerten in Höhe von 47 Mio. € (2016/2017: 54 Mio. €) in der Kategorie "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte". Darüber hinaus sind die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, um 19 Mio. € auf 17 Mio. € (2016/2017: 36 Mio. €) im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit gesunken. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente sind um 26 Mio. € auf 121 Mio. € (2016/2017: 95 Mio. €) angestiegen, bei einer gleichzeitigen Umgliederung von Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten in Höhe von 9 Mio. € (2016/2017: 9 Mio. €) in die Kategorie "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte". Das Eigenkapital inklusive der Nicht beherrschenden Anteile ist gegenüber dem Vorjahr um 20 Mio. € gestiegen und betrug insgesamt 433 Mio. € (2016/2017: 413 Mio. €), vor allem aufgrund des Periodenergebnisses in Höhe von 51 Mio. € (2016/2017: 119 Mio. €). Gegenläufig hat sich das Eigenkapital durch die Gewinnabführungen an die Diebold Nixdorf KGaA in Höhe von 43 Mio. € vermindert (2016/2017: 124 Mio. €). Weiterhin erfolgte im Geschäftsjahr 2016/2017 eine Dividendenausschüttung in Höhe von 51 Mio. €. Weitere Details zu den Veränderungen des Eigenkapitals haben wir in der Aufstellung "Entwicklung des Konzerneigenkapitals" dargestellt. Die langfristigen Schulden sind im Berichtsjahr um 19 Mio. € auf 177 Mio. € (2016/2017: 196 Mio. €) zurückgegangen. Wesentlich war hierbei der Rückgang der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verbindlichkeiten um 16 Mio. € auf 59 Mio. € (2016/2017: 75 Mio. €) aufgrund des Anstiegs des mit den Verpflichtungen zu saldierenden Planvermögens. Im Zuge des Zusammenschlusses mit der Diebold Nixdorf, Inc. wurde am 8. August 2016 ein Vertrag über eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von 300 Mio. € mit der Diebold Self-Service Solutions S.A.R.L. (im Folgenden "Diebold S.A.R.L.") mit einer Laufzeit bis zum 8. August 2021 abgeschlossen. Dieser Kredit hat im Vorjahr die revolvierende Kreditfaziliät mit Banken in Höhe von 300 Mio. € ersetzt, welche Ende August 2016 gekündigt wurde. Die kurzfristigen Finanzverbindlichkeiten aus der revolvierenden Kreditlinie zum Stichtag 31. Dezember 2017 beliefen sich auf 229 Mio. € (2016/2017: 209 Mio. €) inklusive einem Betrag von 8 Mio. € (2016/2017: 6 Mio. €), der in der Position "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte" ausgewiesen wird, was einem Anstieg von 20 Mio. € entspricht. Die kurzfristigen Schulden sind um 28 Mio. € auf 1.008 Mio. € (2016/2017: 980 Mio. €) gestiegen. Dabei verringerten sich die die kurzfristigen sonstigen Rückstellungen um 13 Mio. € auf 136 Mio. € (2016/2017: 149 Mio. €), vor allem aufgrund geringerer Rückstellungen für kurzfristige Personalsachverhalte. Darüber hinaus wurden 5 Mio. € sonstige Rückstellungen (2016/2017: 8 Mio. €) in die Kategorie "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte" umgegliedert. Die bilanzierten Rückstellungen decken aus heutiger Sicht sämtliche wahrscheinlichen Verpflichtungen des Konzerns ab. Demgegenüber sind die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um 12 Mio. € auf 261 Mio. € (2016/2017: 249 Mio. €) im Rahmen des normalen Leistungsverkehrs angestiegen. Die übrigen kurzfristigen Verbindlichkeiten sind gegenüber dem Vorjahr um 10 Mio. € auf 353 Mio. € (2016/2017: 343 Mio. €) angestiegen. Dieser Anstieg ergibt sich überwiegend aus der Zunahme der sonstigen Verbindlichkeiten um 13 Mio. € auf 254 Mio. € (2016/2017: 241 Mio. €), vor allem bedingt durch gestiegene Steuerverbindlichkeiten. Insgesamt wurden 35 Mio. € (2016/2017: 41 Mio. €) der kurzfristigen Schulden in der Kategorie "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte" ausgewiesen. Finanzlage.Der Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit lag im Rumpfgeschäftsjahr 2017 mit einem Wert von 73 Mio. € deutlich über dem Wert des vergleichbaren Vorjahreszeitraums (1.10. - 31.12.2016: 50 Mio. €). Cashflow.
Das EBITDA nach Restrukturierungs- und Transaktionsaufwendungen im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses mit der Diebold Nixdorf, Inc. lag dabei als Ausgangspunkt für die Ermittlung des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit mit 76 Mio. € deutlich über dem vergleichbaren Vorjahreswert (1.10. - 31.12.2016: 60 Mio. €). Die gezahlten Ertragssteuern verminderten die Finanzmittel um 9 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 4 Mio. €). Der Abbau des Working Capital führte bereinigt um Akquisitionseinflüsse und integrationsbedingte Veränderungen des Konsolidierungskreis zu einem Finanzmittelzufluss von 21 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 1 Mio. €). Durch die Eliminierung von Ergebnissen aus dem Abgang von vormals konsolidierten Gesellschaften und Geschäftseinheiten bzw. aus dem Zugang von Geschäftseinheiten im Rahmen der Integration ergab sich ein Minderung des betrieblichen Cashflows von 12 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 0 Mio. €). Die Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und der übrigen sonstigen Verbindlichkeiten sowie die Veränderung der Rückstellungen führten zu einem Mittelzufluss von 3 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: Mittelabfluss von 12 Mio. €). Die Mittelverwendung im Rahmen des Cashflows aus Investitionstätigkeit lag mit 17 Mio. € über dem Vorjahresniveau (1.10. - 31.12.2016: 12 Mio. €), da im Rumpfgeschäftsjahr wesentlich höhere Finanzmittelabflüsse aus dem Erwerb von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen resultierten. Integrationsbedingte Veränderungen des Konsolidierungskreises wurden im Wesentlichen als nicht zahlungswirksame Transaktionen erfasst und mit den Finanzkrediten nahestehender Unternehmen saldiert der Investitionstätigkeit zugeordnet. Im Rahmen dieser Veränderungen des Konsolidierungskreises erhaltene und abgegangene Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wurden als Zahlungsmittelzufluss bzw. -abfluss in der Investitionstätigkeit dargestellt. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zeigte im Rumpfgeschäftsjahr 2017 einen Mittelabfluss von 32 Mio. € (1. 10. - 31.12.2016: Mittelzufluss von 50 Mio. €). Im Rumpfgeschäftsjahr wurden per Saldo 32 Mio. € im Rahmen der revolvierenden Kreditlinie an das nahestehende Unternehmen Diebold Nixdorf, Inc. zurückgeführt bzw. verrechnet (1.10. - 31.12.2016: Finanzmittelzufluss durch Kreditaufnahme von 56 Mio. €). Die im Zusammenhang mit dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Diebold Nixdorf KGaA erfolgte Gewinnabführung wurde als nicht zahlungswirksame Transaktion erfasst und mit den Finanzkrediten nahestehender Unternehmen saldiert der Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Der Free Cashflow (Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit abzüglich der Investitionen in immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und reparable Ersatzteile) des Rumpfgeschäftsjahres 2017 lag mit 49 Mio. € um 9 Mio. € unter dem vergleichbaren Vorjahreswert (1.10. - 31.12.2016: 40 Mio. €). Investitionen.Im Rumpfgeschäftsjahr wurden insgesamt Investitionen in Höhe von 24 Mio. € (1.10. - 31.12.2016: 10 Mio. €) getätigt. Diese entfallen im Wesentlichen auf IT Technik, Software und Lizenzen, Spezialwerkzeuge sowie reparable Ersatzteile. Im Bereich IT Technik hat wieder das Geschäft in Deutschland einen wesentlichen Investitionsschwerpunkt gebildet. Investitionen. in Mio. €
3 Weitere gesetzliche Angaben.3.1 Corporate Governance.Führung und Verantwortung.Ein modernes Grundverständnis von Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat der Diebold Nixdorf AG bekennen sich zu einer verantwortlichen und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführung und -überwachung. Die Prinzipien der Corporate Governance bilden die Grundlage und Richtschnur für das Verhalten im Führungs- und Unternehmensalltag. Eine gute Corporate Governance stärkt das Vertrauen unserer Aktionäre, Geschäftspartner, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit in unser Unternehmen. Sie erhöht die Unternehmenstransparenz und stützt die Glaubwürdigkeit unserer Organisation. Vorstand und Aufsichtsrat wollen mit einer ausgewogenen Corporate Governance die Wettbewerbsfähigkeit der Diebold Nixdorf AG sichern, das Vertrauen des Kapitalmarkts und der Öffentlichkeit in das Unternehmen stärken und den Unternehmenswert nachhaltig steigern. Erklärung zur Unternehmensführung nach § 315d HGBDie Erklärung zur Unternehmensführung sowie den Corporate Governance-Bericht haben wir auf unserer Internetseite in www.dieboldnixdorfag.com im Bereich Investor Relations → Corporate Governance dargestellt. 3.2 ComplianceCompliance.Werteorientierung und Unternehmenskultur. Eine Unternehmens- und Führungskultur, die sich neben der Einhaltung von Rechtsvorschriften auch an Werten wie Integrität und fairem Wettbewerb orientiert, ist für Diebold Nixdorf eine zentrale Voraussetzung für ein funktionierendes Compliance Management System. Rechtmäßiges Handeln ist dementsprechend eine Grundvoraussetzung für dauerhafte und stabile Geschäftsbeziehungen sowie für eine langfristige erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Der Vorstand versteht Compliance daher als wesentliche Leitungsaufgabe und bekennt sich zur Rechtstreue und zu rechtmäßigem, sozialem und ethischem Handeln. Für die Mitarbeiter bietet ein funktionierendes Compliance Management System einen Handlungsrahmen auch in schwierigen Situationen. Auf diese Weise trägt es sowohl zum Schutz unseres Unternehmens vor Schäden durch rechts- oder regelwidriges Verhalten als auch zur Steigerung der Reputation und der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit bei. Diebold Nixdorf entwickelt sein Compliance Management System daher fortwährend weiter, um es an die sich ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen unseres weltweiten Geschäfts anzupassen. Mit dem Zusammenschluss der ehemals Diebold, Inc. und der Wincor Nixdorf AG zum Diebold Nixdorf, Inc.-Konzern wurde das Compliance-Management-System von Diebold Nixdorf in das bestehende Compliance Programm der Diebold Nixdorf, Inc. integriert und die entsprechenden rechtlichen Regelungen und organisatorischen Maßnahmen angepasst. Compliance Management System. Geprägt durch das Compliance-Verständnis hat Diebold Nixdorf ein auf die Anforderungen eines international agierenden Konzerns zugeschnittenes Compliance Management System etabliert, das die Bereiche Prävention, Aufdeckung/Kontrolle und Reaktion umfasst. Der Schwerpunkt liegt auf dem präventiven Compliance-Ansatz, der eine Unternehmenskultur unterstützt, die einem potenziellen Fehlverhalten schon im Vorfeld durch Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeiter vorbeugt. Vor diesem Hintergrund haben regelmäßige Compliance-Schulungen, die sowohl als Präsenzschulungen als auch über webbasierte Trainings durchgeführt werden, einen hohen Stellenwert. Auch das Compliance-Kommunikationsprogramm sowie die persönliche Beratung der Mitarbeiter durch das Corporate Compliance Office tragen dazu bei, dass die Mitarbeiter ein nachhaltiges Bewusstsein für Compliance und die damit verbundenen Risiken entwickeln. Kodex ethischer Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter und Lieferanten. Herzstück des Compliance Management Systems von Diebold Nixdorf ist der Kodex der ethischen Geschäftsgrundsätze, der die wertorientierte Unternehmenskultur des Konzerns widerspiegelt und verbindlich für alle Mitarbeiter gilt. Weiter konkretisiert wird er durch Richtlinien, wie zum Beispiel die Geschenke-, Reisen- und Unterhaltungsrichtlinie, die Mitarbeitern eine Orientierungshilfe beim rechtmäßigen Umgang mit Geschenken, Bewirtungen und Einladungen gibt, sowie die Richtlinie zur Vermeidung von und zum richtigen Umgang mit Interessenkonflikten, die Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert und Rat und Hilfe nicht zuletzt im Umgang mit Zweifelsfällen bietet. Eine weitere Säule ist der Verhaltenskodex für die Lieferanten von Diebold Nixdorf, der in den Einkaufsprozess eingebunden und Bestandteil der Einkaufsverträge ist. Die Compliance-Organisation. Die Compliance-Organisation bei Diebold Nixdorf wird vom Chief Compliance Officer (CCO) geleitet, der unmittelbar an den Vorstand und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Der CCO sorgt für die konzernweite Umsetzung und Weiterentwicklung des Compliance Management Systems. Hierbei wird er von einem konzernweiten Compliance Officer-System unterstützt, das aus Regional Compliance Officers, Area Compliance Officers und den Local Compliance Officers besteht. Sie stellen die Einhaltung des Compliance Management-Systems in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen sicher. Ein zentrales Compliance Office koordiniert die konzernweiten Compliance-Aktivitäten und berät die Mitarbeiter bei Fragen. 3.3 Vergütungsbericht.Die Informationen im Vergütungsbericht sind Bestandteil des Konzernlageberichts. Auf eine zusätzliche Darstellung der im Vergütungsbericht erläuterten Informationen im Konzernanhang wird daher verzichtet. Der Vergütungsbericht fasst die Grundsätze zusammen, die auf die Festlegung der Vergütung des Vorstands der Diebold Nixdorf AG Anwendung finden, und erläutert Höhe sowie Struktur der Vorstandseinkommen. Außerdem werden Grundsätze und Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats beschrieben. Der Vergütungsbericht richtet sich nach den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (in der Fassung vom 7. Februar 2017) und beinhaltet Angaben, die nach den Erfordernissen des deutschen Handelsrechts, erweitert durch das Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen (VorstOG) vom 3. August 2005, Bestandteil des Konzernanhangs nach § 314 HGB bzw. des Konzernlageberichts nach § 315 HGB in Verbindung mit § 315e HGB sind. Das Vergütungssystem des VorstandsDer Aufsichtsrat der Diebold Nixdorf AG setzt auf Vorschlag seines Personalausschusses, der die Vorstandsverträge behandelt, und in Abstimmung mit dem Board of Directors sowie dem Vergütungsausschuss der Diebold Nixdorf, Incorporated (im Folgenden "Diebold Nixdorf, Inc.") die Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder fest. Weiterhin überprüft und beschließt er regelmäßig das Vergütungssystem für den Vorstand sowie die Angemessenheit der Gesamtbezüge des einzelnen Vorstandsmitglieds einschließlich seiner wesentlichen Vertragselemente. Die Vorgaben des Gesetzes zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 (VorstAG) sind bei neuen und laufenden Dienstverträgen sowie bei der Verlängerung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern berücksichtigt worden. Die Festlegung der Vergütung der Mitglieder des Vorstands der Diebold Nixdorf AG orientiert sich an der Größe und der globalen Tätigkeit des Unternehmens, seiner wirtschaftlichen und finanziellen Lage sowie an der Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung bei vergleichbaren Unternehmen im In- und Ausland sowie - aufgrund des seit Februar 2017 wirksamen BGAV mit der Diebold Nixdorf KGaA - unter Berücksichtigung des bei der Diebold Nixdorf, Inc. etablierten Vergütungssystems. Zusätzlich werden die Aufgaben und der Beitrag sowie die Leistung des jeweiligen Vorstandsmitglieds für den Diebold Nixdorf, Inc.-Konzern berücksichtigt. Die Vergütungsstruktur ist so ausgerichtet, dass sie am internationalen Markt für hoch qualifizierte Führungskräfte wettbewerbsfähig ist und Anreiz für erfolgreiche Arbeit zur nachhaltigen Unternehmensentwicklung in einer High-Performance-Kultur gibt. Zur Sicherstellung der horizontalen Vergleichbarkeit der Vorstandsvergütung nimmt die Diebold Nixdorf AG regelmäßig an Vergütungsvergleichen sowohl in ihrer Branche als auch mit MDAX-Unternehmen teil. Zusätzlich wird das Vergütungssystem seit Abschluss des BGAV auch gegenüber Systemen in vergleichbaren Unternehmen ("peer group") überprüft. Bei der Festlegung der Vorstandsvergütung werden darüber hinaus die Vergütungsstaffelung und das Vergütungssystem im Diebold Nixdorf-Konzern berücksichtigt (Vertikalität). Abweichend zu diesen Vorgaben galten und gelten für folgende Vorstände, die jeweils keine im folgenden beschriebene Vergütung von der Diebold Nixdorf AG erhalten bzw. erhalten haben, anderslautende Regelungen:
Diese Vorstandsmitglieder verfügen bzw. verfügten über Anstellungsverträge mit der Diebold Nixdorf AG, aus denen sie keine Vergütung erhalten bzw. erhalten haben. Die Vergütung für ihre Tätigkeit wird durch die Diebold Nixdorf, Inc. übernommen. Darüber hinaus sind diese auch nicht in das Altersversorgungssystem der Diebold Nixdorf AG einbezogen. Die Vergütung des Vorstands ist leistungsorientiert; sie setzt sich aus folgenden vier Komponenten zusammen: 1. Fixum plus Nebenleistungen 2. Variable Vergütung in Abhängigkeit von der Erreichung bestimmter Ziele (Tantieme) (kurzfristige erfolgsabhängige Komponente) 3. Aktienbasierte Vergütung (Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung) 4. Versorgungszusage Dabei stellen das Fixum, die Nebenleistungen und die Versorgungszusage jeweils erfolgsunabhängige Komponenten dar. Das Fixum wird in gleichen monatlichen Raten ausgezahlt. Die Nebenleistungen bestehen vor allem aus Beiträgen für Unfall- und Haftpflichtversicherungen sowie in der Bereitstellung eines Dienstwagens. Darüber hinaus haben alle Mitglieder des Vorstands der Diebold Nixdorf AG mit Ausnahme der vorher genannten aktiven und ehemaligen Vorstandsmitglieder Altersversorgungszusagen erhalten, die unter dem Punkt "Versorgungszusagen" näher beschrieben werden. Die erfolgsabhängige, variable Vergütung in Form einer Tantieme ist von dem Erreichen bestimmter Ziele abhängig, die seit dem 1. April 2017 mit Wirkung ab dem 1. Januar 2017 auf individueller Basis festgelegt sind, auf Zielen der Diebold Nixdorf, Inc. sowie auf individuellen Zielen beruhen und mit den Vorstandsmitgliedern entsprechend schriftlich vereinbart werden. Aufgrund der individuellen Zielvorgaben werden die für das jeweilige Vorstandsmitglied geltenden Ziele in dem jeweiligen Abschnitt gesondert dargestellt und beschrieben. Da das Geschäftsjahr der Muttergesellschaft Diebold Nixdorf, Inc. auf das Kalenderjahr lautet, wurden folgende Regelungen im Hinblick auf die Vorgaben und Bemessung der kurzfristigen variablen Vergütung der Vorstandsmitglieder für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 sowie das Geschäftsjahr 2016/2017 getroffen:
Als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung erhalten die Vorstandsmitglieder aktienbasierte Vergütungsinstrumente sowie Aktienoptionen. Für jedes Vorstandsmitglied macht die aktienbasierte Vergütung als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung zwischen 30% und 50% des Jahreszieleinkommens aus, das sich im Übrigen zu 25% bis 40% aus der festen Vergütung (Fixum) sowie der Versorgungszusage und zu 25% bis 30% aus der variablen Vergütung (Tantieme) zusammensetzt. Einzelheiten legt der Aufsichtsrat in Abstimmung mit dem Board of Directors sowie dem Vergütungsausschuss der Diebold Nixdorf, Inc. fest. Die erfolgsunabhängigen und die kurzfristigen erfolgsabhängigen Vergütungskomponenten der Vorstandsmitglieder teilen sich individualisiert, wie in der folgenden Tabelle dargestellt, auf und umfassen alle Tätigkeiten innerhalb des Konzerns:
1) Vorstandsmitglied seit 1. März 2016
Die in der Spalte "Erfolgsabhängig" ausgewiesenen Beträge für das Geschäftsjahr 2016/2017 betreffen die oben beschrieben anteilige Vergütung für den Zeitraum 1. Oktober bis 31. Dezember 2016. Die erfolgsabhängige Vergütung für den restlichen Zeitraum des Geschäftsjahres 2016/2017 sowie das Rumpfgeschäftsjahr 2017 beruhten auf Zielen, die auf dem Geschäftsjahr 2017 der Diebold Nixdorf, Inc. basieren. Da diese Ziele zum Zeitpunkt der Erstellung des Vorjahresberichtes noch nicht erfüllt gewesen sind, sondern erst mit Ablauf des Kalenderjahres 2017, erfolgt die Angabe hinsichtlich der Erfüllung und den damit verbundenen Auszahlungsbeträgen im Rumpfgeschäftsjahr 2017. Darstellung der Vergütung je VorstandsmitgliedIm Rahmen der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) erfolgt der Ausweis der Vergütung des Vorstands in individualisierter Form für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 auf Grundlage der empfohlenen Mustertabellen des DCGK. Wesentliches Merkmal dieser Darstellung ist der getrennte Ausweis der gewährten Zuwendungen und des tatsächlich erfolgten Zuflusses. Die gewährten Zuwendungen enthalten neben der Festvergütung und den Nebenleistungen ebenfalls die kurzfristige variable Zielvergütung bei 100% Zielerreichung sowie die langfristige aktienbasierte Vergütung bewertet zum beizulegenden Zeitwert im Zeitpunkt der Gewährung. Der Versorgungsaufwand ergänzt die Darstellung der gewährten Zuwendungen. Darüber hinaus werden für die einzelnen Bestandteile der Vergütung die jeweils erreichbaren Minimal- und Maximalwerte aufgezeigt. Der Zufluss umfasst die tatsächlich im Geschäftsjahr 2016/2017 und im Rumpfgeschäftsjahr 2017 zuteilgewordene Festvergütung sowie die Summe der erfolgten variablen Vergütungen im jeweiligen Geschäftsjahr. Die Aufstellung wird entsprechend der Empfehlung des DCGK ergänzt um die jeweiligen Versorgungsaufwendungen, wenngleich diese keinen tatsächlichen Zufluss im engeren Sinne darstellen. Dr. Jürgen Wunram
1) Mögliche Bandbreite zwischen 0% (keine
Auszahlung) und 200% (maximale Auszahlung) für 12
Monate
Im Rahmen der Anpassung der Vergütungsstruktur des Vorstands wurde festgelegt, dass sich die kurzfristige Vergütungskomponente für das Kalenderjahr 2017 an verschiedenen Zielen orientiert. Der überwiegende Anteil der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente bezieht sich dabei auf das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen ("Non-GAAP OP") des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns; weitere Komponenten sind der Free Cashflow des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns sowie individuelle Ziele. Die Regelungen zur kurzfristigen variablen Vergütungskomponente sehen vor, dass bei Übererfüllung eines Ziels maximal 200 % des vertraglich fixierten und auf dieses Ziel entfallenden Betrags zur Auszahlung kommen können. Sollte ein Ziel wesentlich unterschritten werden, so erfolgt grundsätzlich keine Auszahlung für die auf dieses Ziel entfallende kurzfristige Vergütungskomponente. Die Auszahlung unterliegt dem Ermessen des Board of Directors der Diebold Nixdorf, Inc. sowie des Aufsichtsrats der Diebold Nixdorf AG. Die gewährte und zur Auszahlung gekommene kurzfristige variable Vergütung des Geschäftsjahres 2016/2017 umfasst für den Zeitraum 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 insgesamt 25% der vor Vertragsanpassung geltenden kurzfristigen Vergütungskomponente von 500 T €. Olaf Heyden
1) Mögliche Bandbreite zwischen 0% (keine
Auszahlung) und 200% (maximale Auszahlung) für 12
Monate
Im Rahmen der Anpassung der Vergütungsstruktur des Vorstands wurde festgelegt, dass sich die kurzfristige Vergütungskomponente für das Kalenderjahr 2017 an verschiedenen Zielen orientiert. Der überwiegende Anteil der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente bezieht sich dabei auf das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen ("Non-GAAP OP") des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns; weitere Komponenten sind der Free Cashflow des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns sowie individuelle Ziele. Die Regelungen zur kurzfristigen variablen Vergütungskomponente sehen vor, dass bei Übererfüllung eines Ziels maximal 200 % des vertraglich fixierten und auf dieses Ziel entfallenden Betrags zur Auszahlung kommen können. Sollte ein Ziel wesentlich unterschritten werden, so erfolgt grundsätzlich keine Auszahlung für die auf dieses Ziel entfallende kurzfristige Vergütungskomponente. Die Auszahlung unterliegt dem Ermessen des Board of Directors der Diebold Nixdorf, Inc. sowie des Aufsichtsrats der Diebold Nixdorf AG. Die gewährte und zur Auszahlung gekommene kurzfristige variable Vergütung des Geschäftsjahres 2016/2017 umfasst für den Zeitraum 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 insgesamt 25% der vor Vertragsanpassung geltenden kurzfristigen Vergütungskomponente von 430 T €. Dr. Ulrich Näher
1) Mögliche Bandbreite zwischen 0% (keine
Auszahlung) und 200% (maximale Auszahlung) für 12
Monate
Im Rahmen der Anpassung der Vergütungsstruktur des Vorstands wurde festgelegt, dass sich die kurzfristige Vergütungskomponente für das Kalenderjahr 2017 an verschiedenen Zielen orientiert. Der überwiegende Anteil der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente bezieht sich dabei auf das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen ("Non-GAAP OP") des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns; weitere Komponenten sind der Free Cashflow des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns sowie individuelle Ziele. Die Regelungen zur kurzfristigen variablen Vergütungskomponente sehen vor, dass bei Übererfüllung eines Ziels maximal 200 % des vertraglich fixierten und auf dieses Ziel entfallenden Betrags zur Auszahlung kommen können. Sollte ein Ziel wesentlich unterschritten werden, so erfolgt grundsätzlich keine Auszahlung für die auf dieses Ziel entfallende kurzfristige Vergütungskomponente. Die Auszahlung unterliegt dem Ermessen des Board of Directors der Diebold Nixdorf, Inc. sowie des Aufsichtsrats der Diebold Nixdorf AG. Die gewährte und zur Auszahlung gekommene kurzfristige variable Vergütung des Geschäftsjahres 2016/2017 umfasst für den Zeitraum 1. Oktober 2016 bis zum 31. Dezember 2016 insgesamt 25% der vor Vertragsanpassung geltenden kurzfristigen Vergütungskomponente von 430 T €. Rainer Pfeil
1) Mögliche Bandbreite zwischen 0% (keine
Auszahlung) und 200% (maximale Auszahlung) seit Bestellung
zum Vorstand
Alle hier gezeigten Werte beziehen sich ausschließlich auf den Zeitraum seit Bestellung von Rainer Pfeil zum Vorstandsmitglied. Im Rahmen der Anpassung der Vergütungsstruktur des Vorstands wurde festgelegt, dass sich die kurzfristige Vergütungskomponente für das Kalenderjahr 2017 an verschiedenen Zielen orientiert. Der überwiegende Anteil der kurzfristigen variablen Vergütungskomponente bezieht sich dabei auf individuelle Ziele; weitere Komponenten sind das Operative Ergebnis vor Sondereinflüssen ("Non-GAAP OP") sowie der Free Cashflow des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns. Die Regelungen zur kurzfristigen variablen Vergütungskomponente sehen vor, dass bei Übererfüllung eines Ziels maximal 200 % des vertraglich fixierten und auf dieses Ziel entfallenden Betrags zur Auszahlung kommen können. Sollte ein Ziel wesentlich unterschritten werden, so erfolgt grundsätzlich keine Auszahlung für die auf dieses Ziel entfallende kurzfristige Vergütungskomponente. Die Auszahlung unterliegt dem Ermessen des Board of Directors der Diebold Nixdorf, Inc. sowie des Aufsichtsrats der Diebold Nixdorf AG. Eckard Heidloff
1) Mögliche Bandbreite zwischen 0% (keine
Auszahlung) und 200% (maximale Auszahlung)
Alle hier für das Geschäftsjahr 2016/2017 gezeigten Werte beziehen sich ausschließlich auf den Zeitraum bis zur Abberufung als Vorstandsvorsitzender. Für das Geschäftsjahr 2016/2017 hat Herr Eckard Heidloff zeitanteilig die vertraglich vereinbarten variablen Vergütungskomponenten auf Basis einer angenommenen Zielerreichung von 100% erhalten. Aktienbezogene Vergütung (Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung)Als Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung wurden vor Abschluss des BGAV Aktienoptionen der Diebold Nixdorf AG an die berechtigten Vorstände ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde den Vorständen sowie allen anderen Optionsinhabern durch die Diebold Nixdorf, Inc. ein Angebot unterbreitet, die gehaltenen Aktienoptionen durch sogenannte "performance-based cash incentive awards" ("DN Performance Awards") zu ersetzen. Unmittelbar vor der Ersetzung durch DN Performance Awards im April 2017 hat sich der Bestand der gehaltenen Aktienoptionen je Vorstandsmitglied und Aktienoptionsprogramm wie folgt zusammengesetzt:
1) Vorstandsmitglied seit 1. März 2016
Am 22. März 2017 ist die Haltezeit für das Aktienoptionsprogramm 2013 abgelaufen. Von den 774.806 ausgegebenen Aktienoptionen sind 643.076 Optionen ausgeübt worden. Der Ausübungspreis unter Berücksichtigung von Dividenden betrug 38,26 €. Der relevante Börsenkurs wurde anhand des ungewichteten Durchschnitts des Börsenkurses der Aktie im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse in der Schlussauktion der 30 Börsenhandelstage unmittelbar vor dem Ausübungsstichtag ermittelt. Er beträgt 69,20 €. Der hieraus abgeleitete Gewinn je Option beträgt 30,94 €. Insgesamt wurden durch den Vorstand 218.397 Aktienoptionen ausgeübt, davon entfielen auf Eckard Heidloff 127.398 und auf Dr. Jürgen Wunram 90.999 Optionen. Die Ablösung der Optionen wurde durch Barausgleich vorgenommen. Mit dem Ziel, die leistungsorientierte Vergütung zu vereinheitlichen, billigte der Vergütungsausschuss des Board of Directors von Diebold Nixdorf, Inc. am 25. April 2017 das einmalige Angebot an bestimmte Mitarbeiter, die von den Mitarbeitern gehaltenen ausstehenden Aktienoptionen der Diebold Nixdorf AG durch eine leistungsorientierte, variable Vergütung ("DN Performance Awards") zu ersetzen. Die Gewährung der DN Performance Awards setzte das Einverständnis des Mitarbeiters mit der Kündigung der ausstehenden Optionen voraus. Das oben erläuterte Angebot der Diebold Nixdorf AG betraf die Optionen, die im März 2018, 2019 bzw. 2020 ausübbar werden. Der Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit sowie der Wert der "im Geld" liegenden Aktienoptionen war bei jeder Tranche der Aktienoptionen unterschiedlich; jede Tranche wurde daher durch einen DN Performance Award mit dem gleichen Bewertungsstichtag (z. B. 2018, 2019 oder 2020) ersetzt. Darüber hinaus ist jeder Award so strukturiert, dass er bei der Zielvorgabe in etwa dem ursprünglichen Wert der "im Geld" liegenden, gekündigten Optionen, beim Schwellenwert in etwa dem Wert, ab dem die Option keinen positiven inneren Wert mehr besitzt (also "under water" ist), und an der Obergrenze rund 155 % des Aktienkurses von Diebold Nixdorf, Inc. entspricht. Die DN Performance Awards basierten auf einem Aktienkurs der Diebold Nixdorf, Inc. von 26,18 USD. Auszahlungen erfolgen bei sinkendem Aktienkurs der Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie nur bis zu einem als Schwellenwert festgelegten bestimmten Durchschnittskurs der Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie, der individuell je Programm basierend auf dem Wert der "under water"-Optionen vorgegeben ist; sollte dieser Schwellenwert im jeweiligen Ausübungszeitraum unterschritten werden, erfolgt keine Auszahlung mehr. Die Ermittlung des relevanten Aktienkurses erfolgt auf der Grundlage der durchschnittlichen Schlusskurse der Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie an der New York Stock Exchange (NYSE) innerhalb von 20 Börsenhandelstagen vor und einschließlich des letzten Handelstages des jeweiligen Ausübungszeitraums. Damit haben sich für die berechtigten Vorstandsmitglieder der Diebold Nixdorf AG im April 2017 folgende Beträge ergeben, die sich in der Folgezeit entsprechend den Veränderungen des Aktienkurses der Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie erhöhen oder verringern können:
1) Vorstandsmitglied seit 1. März 2016
Darüber hinaus partizipieren der Vorstandsvorsitzende Dr. Jürgen Wunram sowie die Vorstandsmitglieder Olaf Heyden, Dr. Ulrich Näher und Rainer Pfeil an den durch die Diebold Nixdorf AG im Rahmen des "Diebold Nixdorf, Incorporated 1991 Amended and Restated Equity Performance Incentive Plan" (im Folgenden "LTI Plan 1991") bzw. ab dem Jahr 2018 an dem "2017 Equity and Performance Incentive Plan". Im Rahmen des LTI Plan 1991 wurden den Vorständen sogenannte Performance Stock Units, Restricted Stock Units sowie Stock Options im Rahmen der Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung zugeteilt. Performance-based Shares (im Folgenden "PSUs"):Performance-Based Shares werden basierend auf einem dreijährigen Leistungszeitraum (1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2019) gewährt. Ihr Wert bemisst sich nach dem Rang der Aktionärsrendite ("TSR-Ranking") des S&P 400 Midcap Index im Vergleich zu Diebold Nixdorf, Inc. über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Anzahl der zum Ende des Leistungszeitraums übertragenen Aktien kann zwischen 0 % und 200 % des Zielwerts liegen, je nach dem relativen TSR-Ranking im Verhältnis zu den beiden Zielkategorien. Restricted Stock Units (im Folgenden "RSUs"):Zweck dieser Anwartschaften ist es, die Fortführung der Leistungen der Führungskraft für einen bestimmten Zeitraum sicherzustellen sowie einen höheren Anreiz für die Erreichung der durch Diebold Nixdorf, Inc. definierten Ziele zu bieten. RSUs werden anteilig mit einer Sperrfrist von drei Jahren zum Jahrestag der Gewährung ausübbar. Der Zeitraum der Zuteilung von RSUs beträgt insgesamt drei Jahre. Nach jedem Jahr wird ein Drittel (1/3) der zugeteilten RSUs ausübbar und unverfallbar, und die entsprechende Aktienanzahl wird dem Depot des Vorstandsmitglieds gutgeschrieben. In den Jahren, in denen die RSUs noch nicht unverfallbar werden, erhalten die Vorstandsmitglieder ausschüttungsgleiche Zahlungen, die ebenso wie bei Aktionären von Diebold Nixdorf, Inc. ermittelt werden. Die Ausübung und unverfallbare Zuteilung von RSUs sind ausschließlich mit der Fortführung der Leistungen des Vorstandsmitglieds für das Unternehmen verbunden und unterliegen bestimmten Einschränkungen hinsichtlich deren Besitz. Der Wert jeder RSU zum Datum der Zuteilung wurde anhand der Diebold-Nixdorf-Aktien als ungewichteter Durchschnitt aus den 20 Börsentagen, die dem Tag der Gewährung unmittelbar vorausgehen, ermittelt. AktienoptionenDer Wert von Aktienoptionen resultiert ausschließlich aus Aktienkurssteigerungen. Die gewährten Aktienoptionen haben eine Laufzeit von zehn Jahren und werden mit einer Sperrfrist von drei Jahren anteilig ausübbar. Der Ausübungskurs basiert auf dem Schlusskurs der Stammaktien am Tag der Gewährung und wird mit dem Black-Scholes-Modell für Aktienoptionen bewertet. Die Aufteilung der insgesamt im Rahmen der langfristigen Vergütungskomponente gewährten Rechte stellt sich - jeweils zum Zeitpunkt der Gewährung - wie folgt dar:
1) Planwert, in €; 50 % vom gesamten Wert
der Vergütungskomponente mit langfristiger
Anreizwirkung
1) Planwert, in €; 20 % vom gesamten Wert
der Vergütungskomponente mit langfristiger
Anreizwirkung; abweichend Rainer Pfeil: 50%
1) Planwert, in €; 30 % vom gesamten Wert
der Vergütungskomponente mit langfristiger
Anreizwirkung
Der im Rumpfgeschäftsjahr 2017 sowie im Geschäftsjahr 2016/2017 erfasste Personalaufwand aus den verschiedenen aktienbasierten Vergütungsinstrumenten sowie aus dem Ausgleichsbetrag verteilt sich wie folgt:
1) Vorstandsmitglied seit 1. März 2016
Die für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 ausgewiesenen negativen Beträge resultieren aus der Aktienkursentwicklung der Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie und den daraus resultierenden Änderungen der Wertansätze für die DN Performance Awards. VersorgungszusagenDie Altersversorgung der einzelnen Vorstandsmitglieder basiert auf Kapital- oder Ratenzahlungen. Die Ruhegeldzahlungen stehen den einzelnen Vorstandsmitgliedern grundsätzlich mit Vollendung des 60. Lebensjahres zu; sollte ein Mitglied jedoch darüber hinaus noch aktiv im Vorstand tätig sein, so ist der Bezug der Altersversorgung erst mit Ablauf des Vorstandsvertrags möglich. Die den einzelnen Mitgliedern des Vorstands zum Bilanzstichtag zugesagten Pensionsleistungen bzw. die jährlichen Zuführungen zur Altersversorgung stellen sich wie folgt dar:
1) Alterskapitalansprüche beinhalten
Ansprüche, welche vor der Zeit als Vorstandsmitglied
gewährt wurden
Die Übersicht zeigt den einmaligen Kapitalanspruch, den die Vorstandsmitglieder mit Vollendung des 60. Lebensjahres auf Basis der jeweils bis zum Ende des Geschäftsjahres erworbenen Ansprüche aus den Versorgungszusagen erhalten würden, sowie den in den Geschäftsjahren erworbenen Anspruch, der als Service Costs der Pensionsrückstellung zugeführt wurde. Die tatsächlichen Kapitalleistungen werden bei Fortdauer der Vorstandstätigkeit insbesondere durch künftige Finanzierungsbeiträge höher ausfallen als in der Übersicht dargestellt. Die in der Übersicht ausgewiesenen Zuführungen zum Alterskapital werden in den nachfolgenden Jahren jeweils in gleicher Höhe bis zum Ende des jeweiligen Vorstandsdienstvertrags anfallen und mit einem Zinssatz von 3,5 % p.a. verzinst. Sonstiges und Regelungen für den Fall der Beendigung der VorstandstätigkeitIm Rumpfgeschäftsjahr 2017 sowie im Geschäftsjahr 2016/2017 bestanden keine Kreditgewährungen an Vorstandsmitglieder. Ebenfalls wurden keine ähnlichen Leistungen vergeben. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit wurden für die einzelnen Vorstandsmitglieder zum Teil unterschiedliche Regelungen getroffen, so dass an dieser Stelle eine individualisierte Darstellung erfolgt; die Vorstandsanstellungsverträge verweisen auf die Regelung in Ziffer 4.2.3 Absatz 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) und sehen eine entsprechende Ausgleichszahlung vor. Im Fall der Arbeitsunfähigkeit, die durch Krankheit oder aus einem anderen, von einem Vorstandsmitglied nicht zu vertretenden Grund eintritt, erhält das Vorstandsmitglied für die Dauer von bis zu 18 Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit, längstens bis zu seinem Ausscheiden aus der Gesellschaft, sein Festgehalt fortgezahlt. Tantiemeansprüche werden für sechs Monate ab Beginn der Erkrankung oder Verhinderung gezahlt, soweit die Ziele erreicht werden. Nach Ablauf von 18 Monaten ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit ist die Gesellschaft berechtigt, das Dienstverhältnis mit dem Vorstandsmitglied zum Ende eines jeden Monats unter vorzeitiger Auszahlung des lnvalidenkapitals aus der beitragsorientierten Versorgungszusage der Diebold Nixdorf AG zu beenden. Aus Mandaten für konzerneigene Gesellschaften erhalten die Mitglieder des Vorstands keine Vergütung. Die Vorstandsmitglieder unterliegen dem Wettbewerbsverbot des § 88 AktG. Eine Regelung für den Fall der Beendigung des Dienstverhältnisses als Folge eines so genannten Kontrollwechsels ("Change of Control") ist in den Vorstandsverträgen nicht enthalten. Dr. Jürgen WunramFür den Fall der Kündigung, der Amtsniederlegung, der Abberufung sowie einer einvernehmlichen Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrages gilt hinsichtlich der Vergütung Folgendes: a) Soweit Herr Dr. Wunram sein Amt ohne wichtigen Grund niederlegt, erhält er ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Niederlegung bis zum Vertragsende kein Festgehalt (Fixum) und auch keine variable Vergütung mehr, das heißt weder eine Tantieme(= kurzfristig variabler Vergütungsbestandteil) noch eine aktienbezogene Vergütung (= langfristig variabler Vergütungsbestandteil). Langfristig variable Vergütungen, die an Herrn Dr. Wunram vor der Amtsniederlegung ausgegeben worden sind, können jedoch zum Ende einer etwaigen Haltefrist noch ausgeübt werden, sofern die übrigen Ausübungsvoraussetzungen vorliegen. In Bezug auf langfristige variable Vergütungen, die an Herrn Dr. Wunram vor der Amtsniederlegung für den Zeitraum ab dem Jahre 2017 ausgegeben worden sind, gelten die Regelungen des "Diebold Nixdorf, lncorporated Amended and Restated 1991 Equity and Performance lncentive Plan" (im Folgenden "LTI Plan 1991") bzw. des "2017 Equity and Performance lncentive Plan". b) Soweit Herr Dr. Wunram sein Amt aus wichtigem Grund entsprechend § 626 BGB niederlegt, erhält er ab diesem Zeitpunkt bis zum Vertragsende als Vergütung sein bisheriges Festgehalt (Fixum) ohne variable Vergütung. Langfristig variable Vergütungen, die an Herrn Dr. Wunram vor der Amtsniederlegung ausgegeben worden sind, können jedoch zum Ende einer etwaigen Haltefrist noch ausgeübt werden, sofern die übrigen Ausübungsvoraussetzungen vorliegen. In Bezug auf langfristige variable Vergütungen, die an Herrn Dr. Wunram vor der Amtsniederlegung für den Zeitraum ab dem Jahre 2017 ausgegeben worden sind, gelten die Regelungen des LTI Plan 1991 bzw. des "2017 Equity and Performance lncentive Plan". c) Wird der Anstellungsvertrag von Dr. Wunram von der Gesellschaft aus wichtigem Grund i.S.d. § 626 BGB mit oder ohne Auslauffrist gekündigt, erhält Herr Dr. Wunram für das laufende Geschäftsjahr sowie für die etwaige Auslauffrist keine variable Vergütung mehr. d) Für den Fall (i) der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit durch Widerruf der Bestellung ohne einen von Herrn Dr. Wunram zu vertretenden wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB, der die Gesellschaft zur Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrages berechtigen würde, oder für den Fall der einvernehmlichen Aufhebung des Anstellungsvertrags, (ii) dass Herr Dr. Wunram als Mitglied des Board of Directors oder des sog. Executive Committee der Diebold Nixdorf, lnc. ohne wichtigen Grund abberufen wird, (iii) dass Herr Dr. Wunram seine Mitgliedschaft im Board of Directors oder im Executive Committee auf Wunsch der Diebold Nixdorf, lnc. beendet, (iv) dass seine Aufgaben als Mitglied des Executive Committee der Diebold Nixdorf, lnc. ohne seine Zustimmung wesentlich geändert werden, und (v) im Falle einer einvernehmlichen Aufhebung dieses Vorstandsanstellungsvertrages, steht die Diebold Nixdorf AG dafür ein, dass Herr Dr. Wunram - in den vorstehend unter (ii) bis (iv) genannten Fällen nur sofern er sein Vorstandsamt während der Laufzeit der Zusammenschlussvereinbarung vom 23. November 2015 niederlegt - eine einmalige Abfindung gemäß den Vorgaben des Senior Leadership Severance Plan der Diebold Nixdorf, lnc. in der im Januar 2017 jeweils geltenden Fassung (SLSP) erhält, oder für den Fall, dass die sich aus dem geltenden Vorstandsanstellungsvertrag ergebende Abfindung höher ist, entsprechend diese höhere Abfindung zur Anwendung kommt. Herr Dr. Wunram enthält im Falle eines Ausscheidens - für die vorstehend genannten Fälle (ii) bis (v) nur dann, sofern er sein Vorstandsamt während der Laufzeit der Zusammenschlussvereinbarung vom 23. November 2015 niederlegt - als Abfindung das 2fache der Summe aus dem Jahresfestgehalt, der jährlichen Nebenleistungen, des Jahresbeitrages für die betriebliche Altersversorgung sowie des jährlichen geldwerten Vorteils aus der Nutzung des Firmenwagens sowie das 2-fache der kurzfristig und der langfristig variablen Vergütung. Für die Zwecke der Berechnung der Abfindung ist die geltende Fassung des Vorstandsanstellungsvertrages maßgeblich. Beträgt zum Zeitpunkt der Aufhebung des Vorstandsanstellungsvertrages die Restlaufzeit desselben weniger als 2 Jahre, wird die Abfindung gemäß Fall (i) zeitanteilig berechnet. Es gilt für den Fall (i) die Regelung in Ziffer 4.2.3 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend. Diese Begrenzung der Abfindung auf die Restlaufzeit findet nicht statt, wenn sich die Höhe der Abfindung nach den Vorgaben des Senior Leadership Severance Plan der Diebold Nixdorf, lnc. bestimmt. Langfristig variable Vergütungen, die an Herrn Dr. Wunram vor der Beendigung seines Vorstandsanstellungsvertrages ausgegeben worden sind, verfallen nicht sondern können zum Ende einer etwaigen Haltefrist ausgeübt werden, sofern die übrigen Ausübungsvoraussetzungen vorliegen. In Bezug auf langfristige variable Vergütungen, die an Herrn Dr. Wunram vor der Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrages für den Zeitraum ab dem Jahre 2017 ausgegeben worden sind, gelten die Regelungen des LTI Plan 1991 bzw. des "2017 Equity and Performance lncentive Plan". Im Fall des Widerrufs der Bestellung sowie der Amtsniederlegung ist Herr Dr. Wunram berechtigt, diesen Vorstandsanstellungsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und die vorgesehene Abfindung zu erhalten. Bei einem auf das Geschäftsjahr bezogenen unterjährigen Ausscheiden werden die Vergütungsansprüche unter Berücksichtigung der vorstehenden Absätze zeitanteilig gewährt. Olaf Heyden und Dr. Ulrich NäherFür den Fall der Kündigung, der Amtsniederlegung, der Abberufung sowie einer einvernehmlichen Beendigung der Vorstandsanstellungsverträge gelten hinsichtlich der Vergütung Folgendes: a) Soweit ein Vorstandsmitglied sein Amt ohne wichtigen Grund niederlegt, erhält es ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Niederlegung bis zum Vertragsende kein Festgehalt (Fixum) und auch keine variable Vergütung mehr, das heißt weder eine Tantieme (= kurzfristig variabler Vergütungsbestandteil) noch eine aktienbezogene Vergütung (= langfristig variabler Vergütungsbestandteil). Langfristig variable Vergütungen, die an ein Vorstandsmitglied vor der Amtsniederlegung ausgegeben worden sind, können jedoch zum Ende einer etwaigen Haltefrist noch ausgeübt werden, sofern die übrigen Ausübungsvoraussetzungen vorliegen. In Bezug auf langfristige variable Vergütungen, die an ein Vorstandsmitglied vor der Amtsniederlegung für den Zeitraum ab dem Jahre 2017 ausgegeben worden isz, gelten die Regelungen des LTI Plan 1991 bzw. des "2017 Equity and Performance lncentive Plan". b) Soweit ein Vorstandsmitglied sein Amt aus wichtigem Grund entsprechend § 626 BGB niederlegt, erhält es ab diesem Zeitpunkt bis zum Vertragsende als Vergütung sein bisheriges Festgehalt (Fixum) ohne variable Vergütung. Langfristig variable Vergütungen, die an ein Vorstandsmitglied vor der Amtsniederlegung ausgegeben worden sind, können jedoch zum Ende einer etwaigen Haltefrist noch ausgeübt werden, sofern die übrigen Ausübungsvoraussetzungen vorliegen. In Bezug auf langfristige variable Vergütungen, die an ein Vorstandsmitglied vor der Amtsniederlegung für den Zeitraum ab dem Jahre 2017 ausgegeben worden sind, gelten die Regelungen des LTI Plan 1991 bzw. des "2017 Equity and Performance lncentive Plan". c) Wird ein Vorstandsanstellungsvertrag von der Gesellschaft aus wichtigem Grund i.S.d. § 626 BGB mit oder ohne Auslauffrist gekündigt, erhält das Vorstandsmitglied für das laufende Geschäftsjahr sowie für die etwaige Auslauffrist keine variable Vergütung mehr. d) Für den Fall (i) der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit durch Widerruf der Bestellung ohne einen von dem Vorstandsmitglied zu vertretenden wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB, der die Gesellschaft zur Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrages berechtigen würde, oder für den Fall der einvernehmlichen Aufhebung des Anstellungsvertrags, (ii) dass das Vorstandsmitglied als Mitglied des sog. Executive Committee der Diebold Nixdorf, lnc. ohne wichtigen Grund abberufen wird, (iii) dass das Vorstandsmitglied seine Mitgliedschaft im Executive Committee auf Wunsch der Diebold Nixdorf, Inc. beendet, (iv) dass dessen Aufgaben als Mitglied des Executive Committee der Diebold Nixdorf, lnc. ohne seine Zustimmung wesentlich geändert werden, und (v) im Falle einer einvernehmlichen Aufhebung des Vorstandsanstellungsvertrages, steht die Diebold Nixdorf AG dafür ein, dass dem Vorstandsmitglied - in den vorstehend unter (ii) bis (iv) genannten Fällen nur sofern es sein Vorstandsamt während der Laufzeit der Zusammenschlussvereinbarung vom 23. November 2015 niederlegt - eine einmalige Abfindung gemäß den Vorgaben des Senior Leadership Severance Plan der Diebold Nixdorf, lnc. in der im Januar 2017 jeweils geltenden Fassung (SLSP) erhält, oder für den Fall, dass die sich aus dem geltenden Vorstandsanstellungsvertrag ergebende Abfindung höher ist, entsprechend diese höhere Abfindung zur Anwendung kommt. Das Vorstandsmitglied erhält im Falle eines Ausscheidens - für die vorstehend genannten Fälle (ii) bis (v) nur dann, sofern es sein Vorstandsamt während der Laufzeit der Zusammenschlussvereinbarung vom 23. November 2015 niederlegt - als Abfindung das 2-fache der Summe aus dem Jahresfestgehalt (Fixum), der jährlichen Nebenleistungen, Versicherungsentgelte, des Jahresbeitrages für die betriebliche Altersversorgung sowie des jährlichen geldwerten Vorteils aus der Nutzung des Firmenwagens des Vorstandsanstellungsvertrages sowie das 1,5-fache der kurzfristig und der langfristig variablen Vergütung gemäß des jeweiligen Vorstandsanstellungsvertrages. Für die Zwecke der Berechnung der Abfindung ist die aktuell geltende Fassung des jeweiligen Vorstandsanstellungsvertrages maßgeblich. Beträgt zum Zeitpunkt der Aufhebung des Vorstandsanstellungsvertrages die Restlaufzeit desselben weniger als 2 Jahre, wird die Abfindung gemäß Fall (i) zeitanteilig berechnet. Es gilt für den Fall (i) die Regelung in Ziffer 4.2.3 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechend. Diese Begrenzung der Abfindung auf die Restlaufzeit findet nicht statt, wenn sich die Höhe der Abfindung nach den Vorgaben des Senior Leadership Severance Plan der Diebold Nixdorf, lnc. bestimmt. Langfristig variable Vergütungen, die an ein Vorstandsmitglied vor der Beendigung seines Vorstandsanstellungsvertrages ausgegeben worden sind, verfallen nicht sondern können zum Ende einer etwaigen Haltefrist ausgeübt werden, sofern die übrigen Ausübungsvoraussetzungen vorliegen. In Bezug auf langfristige variable Vergütungen, die an ein Vorstandsmitglied vor der Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrages für den Zeitraum ab dem Jahre 2017 ausgegeben worden sind, gelten die Regelungen des LTI Plan 1991 bzw. des "2017 Equity and Performance lncentive Plan". Im Fall des Widerrufs der Bestellung sowie der Amtsniederlegung ist das Vorstandsmitglied berechtigt, den Vorstandsanstellungsvertrag außerordentlich fristlos zu kündigen und die gemäß Vertrag vorgesehene Abfindung zu erhalten. Bei einem auf das Geschäftsjahr bezogenen unterjährigen Ausscheiden werden die Vergütungsansprüche unter Berücksichtigung der vorstehenden Absätze zeitanteilig gewährt. Rainer PfeilFür den Fall der Kündigung, der Amtsniederlegung, der Abberufung sowie einer einvernehmlichen Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrages gilt hinsichtlich der Vergütung Folgendes: a) Soweit Herr Pfeil sein Amt ohne wichtigen Grund niederlegt, erhält er ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Niederlegung bis zum Vertragsende kein Festgehalt (Fixum) und auch keine variable Vergütung mehr, das heißt weder eine Tantieme (= kurzfristig variabler Vergütungsbestandteil) noch eine aktienbezogene Vergütung (= langfristig variabler Vergütungsbestandteil). Langfristig variable Vergütungen, die an Herrn Pfeil vor der Amtsniederlegung ausgegeben worden sind, können jedoch zum Ende einer etwaigen Haltefrist noch ausgeübt werden, sofern die übrigen Ausübungsvoraussetzungen vorliegen. In Bezug auf langfristige variable Vergütungen, die an Herrn Pfeil vor der Amtsniederlegung für den Zeitraum ab dem Jahre 2017 ausgegeben worden sind, gelten die Regelungen des LTI Plan 1991 bzw. des "2017 Equity and Performance lncentive Plan". b) Soweit Herr Pfeil sein Amt aus wichtigem Grund entsprechend § 626 BGB niederlegt, erhält er ab diesem Zeitpunkt bis zum Vertragsende als Vergütung sein bisheriges Festgehalt (Fixum) ohne variable Vergütung. Langfristig variable Vergütungen, die an Herrn Pfeil vor der Amtsniederlegung ausgegeben worden sind, können jedoch zum Ende einer etwaigen Haltefrist noch ausgeübt werden, sofern die übrigen Ausübungsvoraussetzungen vorliegen. In Bezug auf langfristige variable Vergütungen, die an Herrn Pfeil vor der Amtsniederlegung für den Zeitraum ab dem Jahre 2017 ausgegeben worden sind, gelten die Regelungen des LTI Plan 1991 bzw. des "2017 Equity and Performance lncentive Plan". c) Wird dieser Vertrag von der Gesellschaft aus wichtigem Grund i.S.d. § 626 BGB mit oder ohne Auslauffrist gekündigt, erhält Herr Pfeil für das laufende Geschäftsjahr sowie für die etwaige Auslauffrist keine variable Vergütung mehr. d) Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit durch Widerruf der Bestellung ohne einen von Herrn Pfeil zu vertretenden wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB, der die Gesellschaft zur Kündigung des Vorstandsanstellungsvertrages berechtigen würde oder im Falle einer einvernehmlichen Aufhebung des Vorstandsanstellungsvertrages, erhält Herr Pfeil als Abfindung das 2-fache der Summe aus dem Jahresfestgehalt, der jährlichen Nebenleistungen, Versicherungsentgelte, des Jahresbeitrages für die betriebliche Altersversorgung, des jährlichen geldwerten Vorteils aus der Nutzung des Firmenwagens sowie das 1,5-fache der kurzfristig und der langfristig variablen Vergütung gemäß des Vorstandanstellungsvertrages. Die Abfindung ist auf die Abgeltung der Restlaufzeit des Vorstandsanstellungsvertrages begrenzt. Beträgt zum Zeitpunkt der Aufhebung des Vorstandsanstellungsvertrages die Restlaufzeit desselben weniger als 2 Jahre, wird die Abfindung zeitanteilig berechnet. Es gilt die Regelung in Ziffer 4.2.3 Abs. 4 des Deutschen Corporate Governance Kodex. Langfristig variable Vergütungen, die an Herrn Pfeil vor der Beendigung seines Vorstandsanstellungsvertrages ausgegeben worden sind, verfallen nicht sondern können zum Ende einer etwaigen Haltefrist ausgeübt werden, sofern die übrigen Ausübungsvoraussetzungen vorliegen. In Bezug auf langfristige variable Vergütungen, die an Herrn Pfeil vor der Beendigung des Vorstandsanstellungsvertrages für den Zeitraum ab dem Jahre 2017 ausgegeben worden sind, gelten die Regelungen des LTI Plan 1991 bzw. des "2017 Equity and Performance lncentive Plan". Bei einem auf das Geschäftsjahr bezogenen unterjährigen Ausscheiden werden die Vergütungsansprüche unter Berücksichtigung der vorstehenden Absätze zeitanteilig gewährt. Bezüge der ehemaligen VorstandsmitgliederDie Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 2017 32 T € (2016/2017: 4.435 T €). Im Betrag des Vorjahres sind Bezüge resultierend aus der Aufhebung des Anstellungsvertrags mit Eckard Heidloff in Höhe von insgesamt 4.311 T € enthalten. Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 4.783 T € (2016/2017: 4.756 T €) zurückgestellt. Das Vergütungssystem des AufsichtsratsDie Aufsichtsratsvergütung richtet sich nach der Unternehmensgröße, den Aufgaben und der Verantwortung der Aufsichtsratsmitglieder und der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft. Sie ist in § 12 der Satzung der Diebold Nixdorf AG geregelt, der letztmals durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29. Januar 2007 geändert und durch Eintragung in das Handelsregister am 14. März 2007 wirksam wurde. Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten hiernach eine feste, nach Ablauf des Geschäftsjahres zahlbare Jahresvergütung in Höhe von 30.000 €. Die Vergütung beträgt für den Vorsitzenden das Dreifache und für seinen Stellvertreter das Eineinhalbfache der Jahresvergütung. Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses erhält ebenfalls das Eineinhalbfache der Jahresvergütung. Mitglieder des Aufsichtsrats, die nur während eines Teils des Geschäftsjahres dem Aufsichtsrat angehören oder die oben bezeichneten Funktionen wahrgenommen haben, erhalten für jeden angefangenen Monat ihrer Tätigkeit eine anteilige Vergütung. Zusätzlich zu der Jahresvergütung erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats für Sitzungen des Aufsichtsrats und eines seiner Ausschüsse, denen sie angehören, ein Sitzungsgeld in Höhe von 3.000 € pro Sitzungstag. Für die Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats und eines seiner Ausschüsse, die am gleichen Tag stattfinden, wird das Sitzungsgeld nur einmal gezahlt. Für die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats der Diebold Nixdorf AG ergibt sich folgende Vergütung:
Die Aufsichtsratsmitglieder Andreas W. Mattes, Christopher A. Chapman, Stefan E. Merz und Elizabeth C. Radigan haben keine Vergütung für ihre Tätigkeiten als Aufsichtsratsmitglieder erhalten, da diese Tätigkeiten durch die bestehenden Anstellungsverträge mit der Diebold Nixdorf, Inc. abgedeckt sind. 3.4 Übernahmerechtliche Angaben.Angaben zu Kapital, Stimmrechten und Vorstandsbestellung.Die Diebold Nixdorf AG als Mutterunternehmen des Diebold Nixdorf AG-Konzerns nimmt einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Abs. 7 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) durch die von ihr ausgegebenen stimmberechtigten Aktien in Anspruch und berichtet daher gemäß § 315a HGB. Das Grundkapital der Diebold Nixdorf AG beträgt zum 31. Dezember 2017 33.084.988,00 € und ist eingeteilt in 33.084.988 nennwertlose Stückaktien. Jede Aktie gewährt gleiche Rechte und in der Hauptversammlung eine Stimme. Von Beschränkungen der Stimmrechte einzelner Aktien ist dem Vorstand nichts bekannt. Im Rahmen der Mitarbeiterbeteiligungsprogramme bestehen zeitliche Verfügungsbeschränkungen für eine geringe Zahl von Aktien, zum Beispiel im Fall von Haltefristen. Zwischen der Diebold Nixdorf AG und der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA als herrschendem Unternehmen ist am 26. September 2016 mit Zustimmung der Hauptversammlung der Diebold Nixdorf AG ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen worden, der mit Eintragung im Handelsregister der Diebold Nixdorf AG am 14. Februar 2017 wirksam geworden ist. Weitere direkte oder indirekte Beteiligungen am Kapital, die 10 % der Stimmrechte überschreiten, sind nicht bekannt. Die Diebold Nixdorf KGaA hat aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages den ausstehenden Aktionären als angemessenen Ausgleich eine wiederkehrende Ausgleichszahlung zugesichert, welche für jede Aktie der Diebold Nixdorf AG brutto 3,13 EUR abzüglich eines etwaigen Betrages für Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag nach den jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz beträgt und jeweils am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung für das abgelaufene Geschäftsjahr zur Zahlung fällig ist. Da die Diebold Nixdorf AG für den Berichtszeitraum ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet hat, vermindert sich nach dem Vertrag die Höhe der Ausgleichszahlung für das Rumpfgeschäftsjahr zeitanteilig auf 25% des obengenannten Bruttobetrages. Ferner hat jeder ausstehende Aktionär das Recht, von der Diebold Nixdorf KGaA für die Übertragung einer jeden Aktie der Diebold Nixdorf AG eine Barabfindung in Höhe von 55,02 EUR zu verlangen. Die Aktien gewähren keine Sonderrechte, die Kontrollbefugnisse verleihen. Auch bei Beteiligung von Arbeitnehmern am Kapital bestehen keine Stimmrechtskontrollen. Die Bestellung und die Abberufung von Mitgliedern des Vorstands sind in § 84 und § 85 AktG geregelt. Danach werden Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat auf höchstens fünf Jahre bestellt. Eine erneute Bestellung oder Verlängerung der Amtszeit, jeweils für höchstens fünf Jahre, ist zulässig. Die Satzung schreibt in § 5 vor, dass die Zahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat festgesetzt wird und dass der Vorstand aus mindestens zwei Mitgliedern bestehen muss. Die Satzung kann nur durch die Hauptversammlung geändert werden (§ 179 Abs. 1 Satz 1 AktG). Lediglich die Satzungsfassung, das heißt die sprachliche Form der Satzung, kann der Aufsichtsrat gemäß § 13 der Satzung ändern und beschließen. Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen nach § 18 Abs. 1 der Satzung der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. In den Fällen, in denen das Gesetz eine Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erfordert, genügt die einfache Mehrheit des vertretenen Grundkapitals, sofern nicht durch Gesetz etwas anderes zwingend vorgeschrieben ist. Befugnisse des Vorstands zum Aktienrückkauf.Die Gesellschaft ist für die Zeit vom 26. Januar 2016 bis einschließlich 25. Januar 2021 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien in Höhe von insgesamt bis zu 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieser Wert geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Dabei dürfen auf die aufgrund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zusammen mit anderen Aktien der Gesellschaft, welche diese bereits erworben hat und noch besitzt oder die ihr gemäß §§ 71d, 71e AktG zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des jeweiligen Grundkapitals entfallen. Die Ermächtigung kann für jeden gesetzlich zulässigen Zweck ausgeübt werden; der Handel in eigenen Aktien ist jedoch ausgeschlossen. Der Erwerb erfolgt über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots. Der Erwerb kann auch durch von der Gesellschaft im Sinne von § 17 AktG abhängige oder durch im Sinne von § 16 Abs. 1 AktG im Mehrheitsbesitz der Gesellschaft stehende Unternehmen oder für ihre oder deren Rechnung durch Dritte durchgeführt werden. Beim Erwerb über die Börse darf der Gegenwert für den Erwerb je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den Börsenkurs nicht um mehr als 10 % überoder unterschreiten. Als maßgeblicher Börsenkurs im Sinne der vorstehenden Regelung gilt dabei der am Handelstag durch die Eröffnungsauktion ermittelte Kurs einer Aktie der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung im Xetra-Handel (oder einem an dessen Stelle tretenden Nachfolgesystem) an der Frankfurter Wertpapierbörse. Für die sich im Diebold Nixdorf AG Konzern zum 31. Dezember 2017 im Bestand befindlichen eigenen Aktien wird auf den Anhang im Rahmen des HGB Einzelabschlusses der Diebold Nixdorf AG verwiesen. Der Vorstand ist ermächtigt, die Aktien zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden, insbesondere diese über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten Angebots zu veräußern. Bei Veräußerung über die Börse besteht kein Bezugsrecht der Aktionäre. Für den Fall einer Veräußerung im Wege eines öffentlichen Angebots ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die erworbenen eigenen Aktien in anderer Weise als über die Börse oder durch Angebot an alle Aktionäre zu veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis von Aktien der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die so veräußerten Aktien insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden oder - wenn dieses geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten dürfen. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals ist eine seit Erteilung dieser Ermächtigung erfolgende Ausgabe von Aktien aus genehmigtem Kapital unter Bezugsrechtsausschluss gemäß §186 Abs. 3 Satz 4 AktG und eine seit Erteilung dieser Ermächtigung erfolgende Gewährung von Options- bzw. Wandlungsrechten auf Aktien der Gesellschaft unter Bezugsrechtsausschluss entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG anzurechnen. Der Aktienerwerb darf auch unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen oder Terminkaufverträgen (zusammen: "Derivate") durchgeführt werden. Die Gesellschaft ist ermächtigt, Optionen an Dritte zu veräußern, die die Gesellschaft zum Erwerb von Aktien der Gesellschaft bei Ausübung der Option verpflichtet (Put-Option), Optionen zu erwerben, die der Gesellschaft das Recht vermitteln, Aktien der Gesellschaft bei Ausübung der Option zu erwerben (Call-Option) und Aktien der Gesellschaft unter Einsatz einer Kombination von Put- und Call-Optionen zu erwerben. Durch die Optionsbedingungen muss jeweils sichergestellt sein, dass die Gesellschaft nur mit Aktien beliefert wird, die ihrerseits unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes (§ 53a AktG) erworben wurden. Alle Aktienerwerbe unter Einsatz von Derivaten sind auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese Ermächtigung oder - wenn dieses geringer ist - des im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals beschränkt. Die Laufzeiten der Derivate müssen spätestens am 24. Januar 2021 enden, wobei die Laufzeit eines einzelnen Derivats jeweils 18 Monate nicht überschreiten darf. Die von der Gesellschaft für Call-Optionen gezahlte und für PutOptionen vereinnahmte Optionsprämie darf nicht wesentlich über bzw. unter dem nach anerkannten finanzmathematischen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der jeweiligen Option liegen, bei dessen Ermittlung unter anderem der vereinbarte Ausübungspreis zu berücksichtigen ist. Der bei Ausübung der Optionen bzw. bei Fälligkeit von Terminkaufverträgen zu zahlende Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft darf den Durchschnittskurs der Aktie der Gesellschaft gleicher Gattung und Ausstattung in der Schlussauktion im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) während der letzten drei Börsentage vor Abschluss des betreffenden Options- bzw. Terminkaufgeschäfts um nicht mehr als 10 % über- oder um nicht mehr als 20 % unterschreiten (jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter Berücksichtigung der erhaltenen bzw. gezahlten Optionsprämie). Die Optionsgeschäfte müssen jeweils mit einem unabhängigen Kreditinstitut oder unabhängigen Finanzdienstleistungsinstitut zu marktnahen Konditionen abgeschlossen werden. Das Bezugsrecht der Aktionäre auf die eigenen Aktien der Gesellschaft wird in den folgenden Fällen ausgeschlossen:
Befugnisse des Vorstands zur Ausgabe von Aktien.1. Genehmigtes Kapital 2014 gem. § 4 Abs. 5 der Satzung:Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 19. Januar 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 16.542.494,00 € (in Worten: Euro sechzehn Millionen fünfhundertzweiundvierzigtausend vierhundertvierundneunzig) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2014). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet. Diese Ermächtigung gilt jedoch nur mit der Maßgabe, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt 10 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals nicht überschreiten dürfen. Auf diese Begrenzung auf 10 % des Grundkapitals sind seit Erteilung dieser Ermächtigung, also seit dem 20. Januar 2014, unter Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegebene oder veräußerte Aktien und Rechte, die zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen, anzurechnen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei Aktienausgabe gegen Sacheinlage zum Zwecke des (auch mittelbaren) Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen, wobei für diesen Fall der Ausschluss des Bezugsrechts auf maximal 20 % des Grundkapitals der Gesellschaft im Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - falls dieses niedriger sein sollte - im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung beschränkt ist. Vorstehende Ermächtigungen zum Bezugsrechtsausschluss gelten zudem nur mit der Maßgabe, dass auf die seit Erteilung dieser Ermächtigung, also seit dem 20. Januar 2014, auf der Grundlage dieser oder anderer Ermächtigungen zur Ausgabe oder Veräußerung von Aktien der Gesellschaft oder von Rechten, die zum Bezug von Aktien der Gesellschaft berechtigen, unter Ausschluss des Bezugsrechts nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 AktG ausgegebenen Aktien insgesamt nicht mehr als 20 % des im Zeitpunkt der Beschlussfassung oder - sofern dieses niedriger sein sollte - im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals entfallen dürfen. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2014 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2014 anzupassen. 2. Bedingtes Kapital I 2014 gem. § 4 Abs. 7 der Satzung:Das Grundkapital ist um bis zu 1.654.249,00 € (in Worten: Euro eine Million sechshundertvierundfünfzigtausend zweihundertneunundvierzig), eingeteilt in bis zu 1.654.249 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I 2014). Diese bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane nachgeordneter in- und ausländischer verbundener Unternehmen sowie an weitere Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer nachgeordneten verbundenen Unternehmen nach näherer Maßgabe der Bestimmungen des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Januar 2014 sowie nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Januar 2014 in der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Januar 2016 geänderten Fassung. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Gegenleistung nicht in bar oder mit eigenen Aktien erbringt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausgabe entstehen, am Gewinn teil. Erfolgt die Ausgabe vor der ordentlichen Hauptversammlung, so nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres teil. Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelgenussscheinen, Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts.Der Vorstand war von der Hauptversammlung am 21. Januar 2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Januar 2018 einmalig oder mehrmals, unter bestimmten Voraussetzungen auch unter Ausschluss des Bezugsrechts,
sowie anstelle bzw. daneben
Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Options- und/oder Wandelgenussscheine und/oder Options- und/oder Wandelanleihen durfte 500.000.000,00 € nicht übersteigen. Options- beziehungsweise Wandlungsrechte durften nur auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10.000.000,00 € ausgegeben werden. Das Grundkapital der Gesellschaft war in § 4 Abs. 8 .der Satzung entsprechend bedingt erhöht. Die Ermächtigung ist nach dem Abschlussstichtag, aber vor der Veröffentlichung dieses Lageberichts ausgelaufen. Von ihr wurde kein Gebrauch gemacht. Wesentliche Vereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots.Die Diebold Nixdorf AG hat keine wesentlichen Vereinbarungen unter der Bedingung eines Kontrollwechsels infolge eines Übernahmeangebots getroffen. Entschädigungsvereinbarungen für den Fall eines Übernahmeangebots zwischen der Diebold Nixdorf AG und den Mitgliedern des Vorstands sowie Arbeitnehmern bestehen zurzeit nicht. 4 Chancen- und Risikobericht.Diebold Nixdorf wird regelmäßig mit Chancen und Risiken konfrontiert, die sich sowohl positiv als auch negativ auf die Vermögenswerte des Konzerns, den Gewinn, den Cashflow, aber auch auf immaterielle Werte wie die Reputation auswirken können und untrennbar mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. In diesem Chancen- und Risikobericht beschreiben wir die Grundsätze des Risikomanagementsystems von Diebold Nixdorf, erläutern die wesentlichen Chancen und Risiken für den Konzern und stellen abschließend das Chancen- und Risikoprofil von Diebold Nixdorf dar. 4.1 RisikomanagementsystemUnter Risiken verstehen wir mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse, die zu einer negativen Abweichung unserer Prognose führen können. Neben Risiken betrachten wir gleichwertig aber auch Chancen. Chancen lassen sich allgemein als mögliche künftige Entwicklungen oder Ereignisse definieren, die sich - wenn sie richtig genutzt werden - positiv auf die Entwicklung und Prognose des Konzerns auswirken können. Risikomanagement interpretieren wir als fortwährende Aufgabe, das Spektrum möglicher und tatsächlicher Entwicklungen zu erfassen, zu analysieren, zu bewerten und - sofern möglich -steuernd einzugreifen. Unser Risikomanagement ist ein integraler Bestandteil des Managementsystems von Diebold Nixdorf. Ziel ist es, Risiken, die das geplante Wachstum und/oder den Bestand von Diebold Nixdorf gefährden, bereits im Anfangsstadium zu erkennen und hierdurch die Folgen zu begrenzen. Dabei beschränken wir unser Handeln nicht nur auf die Risiken, sondern schließen die Chancen gleichermaßen mit ein. Wir haben dafür die Führungs- und Unternehmensstruktur von Diebold Nixdorf klar definiert und - zur Wahrung der Integrität der einzelnen Konzernfunktionen - bestimmte Funktionen getrennt. Im Rahmen des regelmäßig durchzuführenden Prozesses zur Erfassung von Chancen und Risiken lehnen wir uns an das weltweit anerkannte COSO-Rahmenkonzept (The Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission) an. Die Einordnung möglicher Zielabweichungen erfolgt in die Kategorien "Strategisch", "Operativ", "Finanziell" und "Rechtlich" in der Form von Bruttomeldungen. Dabei stellt sich die Chance (das Risiko), gemessen am möglichen Mittelzufluss (Mittelabfluss) innerhalb des kommenden Geschäftsjahres, als Produkt aus geschätzter positiver (negativer) Auswirkung auf das EBITA bei Eintritt des Ereignisses und der geschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit dar. Die Struktur unseres Risikomanagementsystems sieht vor, dass die Beobachtung und Bewertung der Chancen und Risiken - basierend auf verabschiedeten Jahresbudgets - dezentral vorgenommen werden. Das bedeutet, dass Risikomanagement sowohl in den rechtlich selbstständigen Einheiten als auch auf Konzernebene stattfindet, wobei die operativen Einheiten über ein hohes Maß an Selbstständigkeit verfügen, um auf sich bietende Chancen flexibel reagieren zu können. Genauer bedeutet dies, dass die rollierenden Phasen Identifikation, Bewertung, Ergreifung von Maßnahmen und Controlling direkt in den jeweiligen operativen Einheiten erfolgen. Basis für die Chancen- und Risikoermittlung ist das geplante EBITA. Über Wertgrenzen basierte und Risikoausmaß bezogene Meldeprozesse werden die Aktivitäten der jeweils beteiligten Konzernfunktionen koordiniert. Durch einen Deal Review Prozess (DRP) werden die wesentlichen Projekte unter Beteiligung des Vorstands diskutiert, Maßnahmen beschlossen und die Projekte unter Beachtung der Risikostrategie beurteilt und gesteuert. Die zentrale Funktion Risikomanagement ist verantwortlich für die Steuerung dieses Risikomanagementprozesses und die Definition unserer Risikostandards und -steuerungsinstrumente. Durch die Einbettung der Funktion Risikomanagement in das Konzerncontrolling stellen wir sicher, dass über die einmalige Betrachtung von grundsätzlichen Risiken hinaus (zum Beispiel zur Freigabe von Einzelprojekten) das Risikomanagement Bestandteil der Geschäftssteuerung ist. In diesem Zusammenhang erstellen wir einen jährlichen Chancen- und Risikobericht. Darüber hinaus betrachten wir die Chancen und Risiken des Konzerns bzw. der einzelnen Unternehmenseinheiten in den Monats-, Quartals- und Jahresdurchsprachen. Ferner ist ein Risikomeldeprozess etabliert, bei dem neu aufkommende wesentliche Chancen/Risiken beziehungsweise drastische Veränderungen in der Chancen/Risikolage direkt an das zentrale Risikomanagement zu melden sind. In unserem Managementhandbuch und in Konzernrichtlinien haben wir zudem die wesentlichen Bestandteile des Risikomanagementsystems dokumentiert. Als international tätiges Unternehmen mit einem diversifizierten Produktportfolio ist Diebold Nixdorf permanent einer Vielzahl von Entwicklungen und Ereignissen ausgesetzt, welche den Unternehmenserfolg wesentlich beeinflussen können. Diebold Nixdorf nimmt zur Erfassung von Chancen und Risiken folgende Kategorisierung vor: Rahmenkonzept in Anlehnung an COSO
Als strategische Einflussfaktoren betrachten wir volkswirtschaftliche Einflüsse wie konjunkturelle Entwicklungen in den Absatzmärkten aber auch Auswirkungen von Naturkatastrophen oder terroristischen Anschlägen. Des Weiteren sind in dieser Kategorie Einflüsse zu subsumieren, die insbesondere den für Diebold Nixdorf relevanten Markt hinsichtlich der Faktoren Wettbewerb, Innovation und Marktwachstum betreffen. Konkret ist hier darauf hinzuweisen, dass sich nach dem Wirksamwerden des BGAV, welches es der Diebold Nixdorf, Inc., ermöglicht, die Diebold Nixdorf AG in Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen nach deutschem Recht weiter zu integrieren, potenzielle Abweichungen zum originären Plan ergeben können. In ausgewählten Ländern werden Tochtergesellschaften der Diebold Nixdorf AG und der Diebold Nixdorf, Inc. zusammengelegt, wodurch sich sowohl die Konzernstruktur der Diebold Nixdorf AG als auch die Anzahl der einzubeziehenden Gesellschaften ändert. Des Weiteren können positive wie auch negative Effekte durch eine von der Planung abweichende Unternehmensführung auftreten. Die Anwendung des internen Kontrollsystems und die Ausführung bzw. Umsetzung von Sonderprojekten sind in diesem Zusammenhang anzuführen. In diese Kategorie fallen beispielsweise auch Einflüsse aus dem aus 6 Säulen bestehenden DN2020 Integrationsprogramm. Daneben sind die generelle Verfügbarkeit von Ressourcen wie z.B. hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte oder notwendige IT-Netze für den Konzern innerhalb der strategischen Kategorie von großer Relevanz. In der Kategorie der operativen Chancen und Risiken werden Themen aus der direkten betrieblichen Tätigkeit des Konzerns bewertet. Exemplarisch seien hier im Bereich der Forschung und Entwicklung die frühzeitige Berücksichtigung von Kundenanforderungen als Basis für ein auf den Markt abgestimmtes Leistungsportfolio und die zeitgerechte Bereitstellung eines Produkts mit der erwarteten Funktionalität und Qualität zu nennen. Chancen/Risiken in der Supply Chain betreffen zum einen unsere Versorgungskette hinsichtlich Störungen in der Beschaffung, der Produktion, aber auch auf dem Absatzweg von Hard- und Software. Zum anderen können aber auch geänderte Rohstoff- und Energiepreise das Ergebnis von Diebold Nixdorf beeinflussen. Im Bereich der Hardware-Produktion sehen wir sowohl die optimale Kapazitätsauslastung unserer Werke als auch die im Zuge der Fertigungsverlagerung entstehenden Aufwände als auf das Ergebnis wirkende kritische Größen an. Risiken auf dem Transport- und Absatzweg können in Form von Lieferverspätungen und Transportschäden mit entsprechenden monetären Auswirkungen eintreten. Vertriebliche Chancen/Risiken wie sich ändernde Margensituationen durch die jeweilige Wettbewerbskonzentration sind auch in dieser Kategorie zu quantifizieren. Weitere operative Chancen/Risiken können sich aus Terminverschiebungen bei der Implementierung von Projekten und abweichenden Aufwänden für den Betrieb und die Wartung von Kundensystemen ergeben. Als etabliertem Anbieter von IT-Lösungen für Banken und Handelsunternehmen rücken für Diebold Nixdorf Risiken bei der Datenhandhabung in den Geschäftsfeldern Outsourcing und Store-Lifecycle-Management immer stärker in den Vordergrund. Des Weiteren können mangelnde IT-Systemverfügbarkeit mit daraus resultierenden Schadenersatzforderungen unserer Geschäftspartner einerseits, aber auch eine bessere Performance als angenommen andererseits, finanzielle Auswirkungen induzieren. Das Geschäft von Diebold Nixdorf unterliegt auch finanziellen Risiken. Darunter fallen im Wesentlichen Währungs-, Zinsänderungs-, Liquiditäts- und Kreditrisiken. Zur Begrenzung dieser Risiken steuert Diebold Nixdorf die Konzernfinanzierung überwiegend zentral und finanziert sich innerhalb des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns. Zinsänderungsrisiken entstehen aus der Bindung an den Marktzins. Die Zinsausgaben orientieren sich größtenteils am variablen kurzfristigen Marktzins (EURIBOR) zuzüglich einer Marge. Diese Marge kann sich in Abhängigkeit von bestimmten Finanzkennziffern verändern. Dementsprechend sind wir durch die Bindung an den Marktzins einem Zinsrisiko ausgesetzt, sobald dieser steigt. Um diesem Risiko entgegenzuwirken, haben wir Zinsswapgeschäfte abgeschlossen. Die globale Ausrichtung des Konzerns erzeugt Zahlungsein- und -ausgänge in unterschiedlichen Währungen. Gegenläufige Zahlungsströme werden in den einzelnen Währungen gegenübergestellt und aufgerechnet. Dabei wird aktiv durch entsprechende Lieferantenauswahl und Standortentscheidungen ein möglichst umfangreiches natürliches Hedging erzeugt. Aus den Saldogrößen ergeben sich Wechselkursrisiken, die je nach Volumen und Währung bis zu 100 % durch geeignete Finanzinstrumente auf Basis von zwölf Monaten rollierend abgesichert werden. Das Kreditausfallrisiko wird verringert durch das konsequente Einholen von Handelsauskünften, das Setzen von Kreditlimits sowie durch ein aktives Debitorenmanagement einschließlich Mahnwesen und offensiven Inkassos. Zur Absicherung von Forderungsbeständen gegenüber Kreditrisikoländern arbeitet Diebold Nixdorf mit Akkreditiven. Durch die überwiegend zentrale Refinanzierung der Diebold Nixdorf AG-Konzerngesellschaften besteht das Risiko, dass Liquiditätsreserven zur fristgerechten Erfüllung von finanziellen Verpflichtungen nicht ausreichen. Diesem Risiko begegnet Diebold Nixdorf AG durch die laufende Überwachung des Cashflows sowie auch durch das Vorhalten von Kreditreserven in Form von nicht genutzten Kreditlinien, die innerhalb des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns. Zur Absicherung eines notwendigen Finanzierungsspielraums verfügt Diebold Nixdorf über eine langfristig gesicherte Kreditzusage von Diebold Nixdorf, Inc. Diebold Nixdorf unterliegt daher dem Liquiditätsrisiko von Diebold Nixdorf, Inc. Aus Sicht von Dritten wird Diebold Nixdorf entsprechend auch mit der gleichen Bonität bewertet, wie die Diebold Nixdorf, Inc. Darüber hinaus wurde der Kredit bei der Europäischen Investitionsbank im Geschäftsjahr 2016/2017 vorzeitig getilgt. Weitere Angaben zu den im Konzern vorhandenen Finanzinstrumenten finden sich im Konzernanhang unter Abschnitt 22. Diebold Nixdorf unterliegt im rechtlichen Umfeld diversen Chancen und Risiken. Diese können im Zusammenhang mit möglichen zukünftigen Rechts- beziehungsweise Schutzrechtsstreitigkeiten entstehen. Die Verwicklung in solche Rechtsstreitigkeiten entsteht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsaktivitäten, beispielsweise aus Streitigkeiten im Rahmen von Lieferungen und Leistungen, Produkthaltungen, Produktfehlern, Qualitätsproblemen oder auch der Verletzung von Schutzrechten. Trotz intensiven Kommunikations- und Schulungsmaßnahmen und einem etablierten Compliance-Management-System ist es denkbar, dass wir von Compliance-Verstößen (wie z.B. Kartell- und Korruptionsverstößen) betroffen sein könnten. Diese können vielfältige Rechtsfolgen nach sich ziehen, wie z.B. Straf- und Bußgelder. Neben diesen Gefahren sehen wir aufgrund unserer internationalen Geschäftstätigkeit regulatorische Risiken. Demgegenüber können sich aus einem funktionierenden Compliance-System Chancen bei der Kundenprojektvergabe ergeben. 4.2 Beschreibung der wesentlichen Merkmale des internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems im Hinblick auf den Konzernrechnungslegungsprozess (§ 315 Abs. 2 Nr. 5 HGB)Ein wesentlicher Faktor zur Begrenzung und Vermeidung von Risiken, insbesondere in der Rechnungslegung und Finanzberichterstattung, ist das interne Kontrollsystem. Das interne Kontrollsystem von Diebold Nixdorf umfasst Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen zur Sicherstellung der Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung. Die Richtlinien von Diebold Nixdorf, die sich auf die Rechnungslegung und Berichterstattung nach IFRS beziehen, regeln die einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze für die in den Konzernabschluss einbezogenen inländischen und ausländischen Gesellschaften. Zusätzlich umfassen diese Vorschriften Regelungen für den Konzernabschluss sowie detaillierte und formalisierte Anforderungen an die einbezogenen Gesellschaften. Neue Vorschriften sowie Änderungen bestehender Regelungen zur Rechnungslegung werden zeitnah auf ihre Auswirkungen hin analysiert und, sofern für uns relevant, in den Richtlinien für die Rechnungslegungsprozesse umgesetzt. Die Integrität und Verantwortung in Bezug auf Finanzen und Finanzberichterstattung werden außerdem sichergestellt, indem eine entsprechende Verpflichtung in den konzerneigenen Verhaltenskodex aufgenommen wurde. Diebold Nixdorf verfügt über eine weitgehend einheitliche IT-Plattform, einen einheitlichen Kontenplan und maschinell standardisierte Rechnungslegungsprozesse. Durch diese Standardisierung ist eine einheitliche, ordnungsgemäße und zeitnahe Erfassung der wesentlichen Geschäftsvorfälle sichergestellt. Für zusätzliche manuelle Erfassungen von Geschäftsvorfällen bestehen verbindliche Regelungen. Bilanzielle Bewertungen, wie zum Beispiel die Überprüfung der Werthaltigkeit der Geschäfts- oder Firmenwerte, erfolgen durch konzerninterne Sachverständige. Nur in Einzelfällen, wie zum Beispiel bei der Bewertung von Pensionsverpflichtungen, wird die Bewertung durch externe Gutachter durchgeführt. Zur Erstellung des Konzernabschlusses von Diebold Nixdorf werden die Einzelabschlüsse der Gesellschaften, deren Rechnungswesen auf der einheitlichen IT-Plattform von Diebold Nixdorf geführt wird, in ein auf SAP SEM basierendes IT-Konsolidierungssystem transferiert. Bei den übrigen einbezogenen Gesellschaften erfolgt eine Übertragung der Abschlussdaten durch eine webbasierte Schnittstelle. Auf Basis von systemtechnischen Kontrollen werden die übertragenen Abschlussdaten überprüft. Zusätzlich erfolgt zentral eine Überprüfung der von den einbezogenen Gesellschaften vorgelegten Einzelabschlüsse unter Beachtung der von den Abschlussprüfern erstellten Berichten. Durch systemseitige Ableitung bzw. formalisierte Abfrage von konsolidierungsrelevanten Informationen ist eine ordnungsgemäße und vollständige Eliminierung konzerninterner Transaktionen sichergestellt. Sämtliche Konsolidierungsprozesse zur Erstellung des Konzernabschlusses werden in dem IT-Konsolidierungssystem durchgeführt und dokumentiert. Die Bestandteile des Konzernabschlusses einschließlich wesentlicher Angaben für den Anhang werden hieraus entwickelt. Prozessintegrierte und prozessunabhängige Überwachungsmaßnahmen bilden die Bausteine des internen Überwachungssystems. Einen wesentlichen Bestandteil der prozessintegrierten Maßnahmen bilden die maschinellen IT-Prozesskontrollen. Zusätzliche Kontrollfunktionen neben manuellen Prozesskontrollen, wie zum Beispiel dem »Vier-Augen-Prinzip«, werden durch die organisatorische Trennung von Verwaltungs-, Ausführungs-, Abrechnungs- und Genehmigungsfunktionen gewährleistet. Des Weiteren sind die eingesetzten IT-Systeme durch entsprechende Berechtigungskonzepte und Zugangsbeschränkungen gegen unbefugte Zugriffe so weit wie möglich geschützt. Eine absolute Sicherheit kann jedoch auch mit angemessenen und funktionsfähigen Systemen nicht gewährleistet werden. Weitere Überwachungsaufgaben werden durch spezifische Konzernfunktionen, wie zum Beispiel die zentrale Steuerabteilung, wahrgenommen. Der Aufsichtsrat der Diebold Nixdorf AG, insbesondere sein Prüfungsausschuss, und die interne Revision sind mit unabhängigen Prüfungstätigkeiten in das interne Kontrollsystem eingebunden. 4.3 OrdnungsmäßigkeitDie Konzernrevision prüft regelmäßig die internen Kontrollsysteme und Geschäftsprozesse sowohl der Tochtergesellschaften als auch der Zentralbereiche auf Ordnungsmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sicherheit. Im Einzelnen prüft sie die Einhaltung von Richtlinien, organisatorische Sicherungsmaßnahmen, Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung und der Bilanz sowie die Gestaltung von Verträgen und erarbeitet Vorschläge zur Optimierung von Prozessen. Als unabhängige Instanz berichtet sie direkt an den Vorstand und den Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats. 4.4 Darstellung wesentlicher Chancen und RisikenChancen und Risiken werden innerhalb des Risikomanagementprozesses gleichwertig behandelt und den zuvor vorgestellten vier Hauptkategorien zugeordnet. Die nachfolgende Übersicht zeigt die im Rahmen der Analyse identifizierten wesentlichen Chancen und Risiken des Konzerns. Grundlage der Einschätzung sind die aus den Chancen- und Risikomeldungen abgeleiteten möglichen positiven Ergebnisauswirkungen durch Chancen und negativen Ergebnisauswirkungen durch Risiken innerhalb des nächsten Geschäftsjahres. Die Beurteilung von Chancen und Risiken erfolgt nach dem jeweiligen Erwartungswert in: marginal,gering,moderat, signifikant,kritisch/substanziell und bestandsgefährdend/herausragend. Durch die Anwendung der in enger Absprache mit dem Vorstand festgelegten Wertintervalle ergibt sich das nachstehend abgebildete Chancen- und Risikoprofil des Konzerns. Um der Vorgabe der Wesentlichkeit Rechnung zu tragen, beschränken wir die Profildarstellung auf diejenigen Einflüsse, die auf Konzernebene als mindestens "moderat" evaluiert wurden.
Ebene 1: S: Strategisch; O: Operativ; R: Rechtlich/Compliance; F: Finanziell Ebene 2: Identifizierte Chancen und Risiken der jeweiligen Kategorie Legende: Erwartungswert in TEUR
Volkswirtschaftliche Faktoren. Signifikante Auswirkungen auf das budgetierte EBITA können sich dadurch ergeben, dass sich einzelne Volkswirtschaften aber auch die allgemeine weltwirtschaftliche Lage anders als prognostiziert entwickeln. Gründe hierfür können unterschiedlicher Natur sein. Konjunkturschwankungen in den Absatzmärkten von Diebold Nixdorf sind hierunter genauso zu subsumieren wie die nicht vorhersehbare positive oder negative Entwicklung in den Krisenherden der Welt, wie aber auch deren Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum der großen Volkswirtschaften. Insofern ist es plausibel, dass dieser externe und nur begrenzt zu steuernde Einfluss das Schwankungsintervall zur Zielprognose beidseitig öffnet. Konkret wird in Bezug auf die volkswirtschaftliche Entwicklung das bewertete Risiko im Vergleich zu den potenziellen Chancen als deutlich höher eingeschätzt. Relevanter Markt. Unter der Kategorie der strategischen Chancen und Risiken sind neben den volkswirtschaftlichen Faktoren ebenfalls Veränderungen innerhalb der speziell für das Diebold Nixdorf -Portfolio relevanten Märkte zu subsumieren. Als relevante Märkte bezeichnen wir diejenigen Absatzräume, in denen wir mit unserem Produktportfolio für Retailbanken und Handelsunternehmen tätig sind. Dieses Portfolio besteht aus Hardware, Software sowie Services. Hervorzuheben sind hier auch Chancen sowie Risiken im Zusammenhang mit Trends im Bereich der Automatisierung und Digitalisierung in einigen, dedizierten Märkten. Diese können auch Auswirkungen auf Technologieentscheidungen unserer Kunden haben, oder diese auf Grund von gestiegener Projektkomplexität gegebenenfalls verzögern. Darüber hinaus sehen wir Risiken für den Fall, dass sich Firmen mit ähnlichem Produktportfolio für einen regionalen Marktzutritt entscheiden oder mit einer geänderten Vertikalisierungsstrategie den Markt beeinflussen und sich dies in der Folge in einem reduzierten Ergebnis bei Diebold Nixdorf widerspiegelt. Demgegenüber besteht die Möglichkeit einer Ergebnissteigerung, wenn Konkurrenten einzelne Märkte aufgeben oder Diebold Nixdorf die eigene Marktposition in dedizierten Segmenten im Vergleich zum Wettbewerb stärken kann. Ungeachtet der Wettbewerbssituation können sich durch eine hohe Akzeptanz von Produkten am Markt Dynamiken in positiver wie auch negativer Richtung durch die nur begrenzt vorhersehbare Marktreaktion auf einzelne Portfolioelemente ergeben. Konkret bewerten wir die in diesem Zusammenhang zu erfassenden Risiken höher als die aufzuführenden Chancen aufgrund der aktuellen Situation im relevanten Markt. Supply Chain Management. Diebold Nixdorf ist als einer der weltweit führenden Anbieter von IT-Lösungen und -Services von einer funktionierenden Versorgungskette abhängig. Die Versorgungssicherheit ist - auch bei der Umsetzung neuer Sourcingstrategien - entlang der Wertschöpfungskette sicherzustellen. Obwohl wir im Supply Chain Management konsequent einen durchgängigen Ansatz vom Lieferanten bis zum Kunden verfolgen, können Ergebniswirkungen - ausgelöst durch Ereignisse entlang der Versorgungskette innerhalb der Funktionen Beschaffung, Produktion oder Vertrieb - nicht vollständig ausgeschlossen werden. Beschaffungsseitig streben wir danach, Optimierungspotenziale zu identifizieren und zu realisieren, Single Sourcing zu vermeiden und durch eine entsprechende Lieferantenauswahl und Kontrolle die Fehlerquote bei Einkaufsteilen zu minimieren. Im Rahmen der Fertigungsrestrukturierung wurde die Fertigungstiefe reduziert. Generell führt dies zu einer gesteigerten Abhängigkeit von ausgewählten Lieferanten. Es ist unser Bestreben, diese als vollwertige Partner entlang der Wertschöpfungskette anzusehen und eine vertrauensvolle Beziehung zu ihnen aufzubauen. Die in der Produktion von Diebold Nixdorf angestrebten Kosteneinsparungen können positive Zusatzeffekte generieren; im Umkehrschluss besteht jedoch bei Verzögerungen auch die Gefahr einer deutlich negativeren Ergebniswirkung. Ähnliche Ergebniswirkungen induzieren Abweichungen von der geplanten Kapazitätsauslastung, die auf generierte bzw. nicht generierte Skaleneffekte zurückzuführen sind. Kundenprojekte. In den vergangenen Jahren hat sich unser Geschäft verändert. Die Komplexität von Projekten hat weiter spürbar zugenommen. Unser Konzern hat sich von einem Hardwarelieferanten zu einem Anbieter komplexer IT-Lösungen und -Services entwickelt. Die Projekte, die einen dedizierten Freigabeprozess durchlaufen, haben oftmals eine mehrjährige Laufzeit, bei denen Termin- und Kostenüberschreitungen innerhalb der einzelnen Teilprojekte nicht generell auszuschließen sind. Klar definierte Projektorganisationen, Projektmanagementmethoden und erfahrene Projektmanager sichern die Umsetzung von Projekten. Dennoch ist es im Besonderen bei komplexen Software-Projekten oder im Bereich der Übernahme des Betriebs von komplexen Kunden-IT-Umgebungen möglich, dass signifikante Risiken im Verlauf der Projektimplementierung oder des operativen Betriebs entstehen. Daneben seien im Zuge der Kundenprojekte folgende Chancen/Risiken beispielhaft genannt: Mehr- und Minderaufwand bei Fixpreisverträgen, Partnerabhängigkeiten, Zeitverschiebungen, Haftungs- und Pönaleregelungen. Die Ursachen der zuvor beschriebenen Risiken können vielschichtig sein und bedingen eine individuelle Strategie zur Risikovermeidung. Die Verantwortung zur Mitigation ist im gesamten Konzern bewusst dezentral geregelt, da hierdurch die kurzfristige Identifikation, Bewertung, Mitigation und Kontrolle von Risiken möglich ist. Andererseits können bei der Umsetzung von Kundenprojekten auch Chancen entstehen. Auch wenn diese vom Ausmaß her geringer bewertet werden, kann eine erfolgreiche Projektsteuerung oder das Realisieren von Lerneffekten aus abgeschlossenen Projekten bei zukünftigen Kundenprojekten entscheidend zu einem überdurchschnittlich erfolgreichen Projekt beitragen und somit schließlich einen positiven Beitrag zur Planerfüllung leisten. Vertrieb. Die Zielmärkte von Diebold Nixdorf zeichnen sich durch eine unterschiedlich ausgeprägte Wettbewerbssituation und -konzentration aus. Individuelle und projektbezogene Entscheidungen bezüglich der angebotenen Leistungen und Konditionen - wie beispielsweise ein höher als erwarteter Preisverfall - können im Kontext der gegebenen Kunden- bzw. Wettbewerbssituation einen anderen als den geplanten Effekt auf das EBITA darstellen. Dieser Effekt kann sowohl positiver als auch negativer Natur sein. Dies spiegelt sich im dargestellten -ausgeglichenen - Chancen- und Risikoprofil wider. Auswirkungen auf das EBITA des Folgejahres können auch dadurch auftreten, dass sich die kundenseitigen Auftragsvergaben verzögern bzw. früher als geplant vollzogen werden. 4.5 GesamtrisikoZum Berichtszeitpunkt und in absehbarer Zeit sieht der Vorstand keine Einzelrisiken, die den Fortbestand des Diebold Nixdorf AG-Konzerns gefährden können. Auch aus dem Gesamtportfolio von Chancen und Risiken lässt sich aus Sicht des Vorstands eine Gefährdung des Diebold Nixdorf AG-Konzerns zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Berichts nicht erkennen. 5 Prognosebericht5.1 Wirtschafts- und BranchenumfeldErwartete Entwicklung der Rahmenbedingungen. In seiner im Januar 2018 abgegebenen Einschätzung für die Entwicklung der Weltwirtschaft im laufenden Kalenderjahr ist der Internationale Währungsfonds (IWF) sehr zuversichtlich und erhöht seinen zuvor im Oktober 2017 getroffenen Ausblick. Die Experten rechnen mit 3,7 % weltweitem Wachstum in 2018 und heben damit ihre Erwartungen nochmals um 0,2 % gegenüber ihrer zuletzt abgegeben Einschätzung an. Sie nennen als Begründung für die gestiegene Zuversicht zum einen die als robust angesehene Weltkonjunktur und zum anderen die Steuerreform in den USA. Besonders deutlich hat der IWF in diesem Zusammenhang die Prognosen für die USA (jetzt 2,7 %, zuvor 2,3 %) und für Deutschland (jetzt 2,3 %, zuvor 1,8 %) angehoben. Auch für das Kalenderjahr 2019 setzte der IWF seine Erwartungen herauf und erhöhte den Ausblick für die weltwirtschaftliche Entwicklung ebenfalls auf 3,9 % von zuvor 3,7 %. Entwicklung des Branchenumfelds. Marktanalysen zufolge werden die weltweiten Investitionen in Informationstechnologie im Jahr 2018 weiter ansteigen - sowohl in der Banking - als auch in der Retail-Industrie. Nach Berechnungen des Marktforschungsunternehmens Pierre Audoin Consultants (PAC) vom August 2017 ist in der Bankenbranche ein Anstieg der Ausgaben für IT von 391,7 Mrd. € in 2017 auf 410,5 Mrd. € in 2018 zu erwarten. Dies entspricht einem Wachstum von 4,8 %. Die weltweiten Investitionen des Handels in Informationstechnologie werden nach Berechnungen von PAC ebenfalls weiter zunehmen. Der Handel wird in 2018 demnach 4,5 % mehr im Vergleich zum Jahr 2017 in die IT investieren. In absoluten Zahlen bedeutet dies, dass der Handel in 2018 167,0 Mrd. € für IT ausgeben will, nach 159,7 Mrd. € in 2017. In beiden Branchen ist das Hardware-Geschäft nur zu geringen Anteilen am Wachstum beteiligt. Deutlich stärker wächst jeweils das Geschäft mit Software- sowie softwarenahen Dienstleistungen. Dies dürfte nach unserer Einschätzung eine Auswirkung der fortschreitenden Digitalisierung sowie Automatisierung sein. Zulegen kann auch das Geschäft mit Outsourcing. Die dabei vor allem im Banking prognostizierten deutlichen Wachstumsraten sind unserer Einschätzung zufolge auf den hohen Kostendruck und die Bestrebungen zurückzuführen, sich durch die Ausgliederung von Leistungen auf externe Partner von Fixkosten zu entlasten. WELTWEITE IT-AUSGABEN IM BANKING-SEKTOR in Mrd. €
Quelle: PAC.August 2017 WELTWEITE IT-AUSGABEN IM RETAIL-SEKTOR. in Mrd. €
Quelle: PAC. August 2017 Gesamtaussage zu den Rahmenbedingungen. Die für das Geschäftsjahr 2018 erwarteten Rahmenbedingungen bestätigen, dass die prinzipielle Ausrichtung des Konzerns auf die Verstärkung des Geschäfts mit Software sowie mit softwarenahen bzw. höherwertigen Dienstleistungen richtig ist. Während diese Geschäftsarten die Digitalisierung des Kundengeschäfts unterstützen und eine steigende Nachfrage verzeichnen, kann es im Zuge dessen zu einer geringeren Nachfrage sowie auf Kundenseite zu einer Verlagerung von traditionellen Investitionsschwerpunkten kommen. 5.2 Erwartete Geschäftsentwicklung für den Diebold Nixdorf AG-KonzernDer Ausblick für das Geschäftsjahr 2018 unterliegt einer erhöhten Unsicherheit, da aufgrund des Beherrschungsvertrages jederzeit Anweisungen seitens der Muttergesellschaft erfolgen können, die einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsentwicklung des Diebold Nixdorf AG-Konzerns im Geschäftsjahr 2018 haben können. Für das Geschäftsjahr 2018 gehen wir davon aus, dass der Umsatz gegenüber dem vergleichbaren Pro-Forma-Vorjahreswert für das Kalenderjahr 2017 in Höhe von ca. 2.300 Mio. € auf gleichem Niveau bzw. leicht höher liegen wird. Die Vergleichbarkeit mit dem Pro-Forma-Vorjahreswert ist dabei durch die Zusammenlegung von Geschäftseinheiten im Rahmen des Programms DN2020 nur noch eingeschränkt gegeben. Daraus resultieren sowohl positive als auch negative Effekte auf den Umsatz. Die Umsatzentwicklung wird in den beiden Segmenten Banking und Retail gleichlaufend erwartet. Beim EBITA (ohne Transaktions- und Restrukturierungsaufwendungen) erwarten wir, dass das Niveau des vergleichbaren Pro-Forma -Vorjahreszeitraums von ca. 210 Mio. € deutlich unterschritten werden wird. Bei einem anhaltenden Preisverfall im Hardware-Umfeld und damit verbundenen negativen Auswirkungen auf das Ergebnis gehen wir davon aus, dass dieser Rückgang durch Produktivitätssteigerungen und Qualitätsverbesserungen sowie positive Beiträge durch die Maßnahmen innerhalb des Programms DN2020 nur teilweise kompensiert werden kann. Darüber hinaus war das Ergebnis des Pro-Forma-Vorjahreszeitraums durch geringe variable Personalaufwendungen positiv beeinflusst. Auch in 2018 erwarten wir noch Aufwendungen aus Einmaleffekten, die aber signifikant unter den im vergleichbaren Pro-Forma-Vorjahreszeitraum ausgewiesenen Werten liegen sollen. 5.3 Gesamtaussage zur voraussichtlichen GeschäftsentwicklungFür das Geschäftsjahr 2018 ist eine Prognose wie beschrieben mit erheblichen Unsicherheiten behaftet; hier gehen wir von einem Umsatz auf gleichem bzw. minimal höheren Niveau und einem EBITA vor Einmaleffekten deutlich unterhalb des Niveaus des vergleichbaren Pro-Forma-Zeitraums aus. Aufgrund der zum Teil schon erfolgten und den in 2018 weiter geplanten Zusammenlegungen von Geschäftseinheiten ist die Vergleichbarkeit mit vorherigen Abschlüssen erheblich erschwert. Die negativen Einmaleffekte sollen dabei deutlich unter dem Wert für den vergleichbaren Pro-Forma-Vorjahreszeitraum liegen. Disclaimer:Der Prognosebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Einschätzungen der Unternehmensleitung der Diebold Nixdorf AG beruhen. Diese Aussagen sind nicht als Garantien dafür zu verstehen, dass sich diese Erwartungen auch als richtig erweisen. Insbesondere steht der Prognosebericht unter dem Vorbehalt, dass aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Maßnahmen durch die Muttergesellschaft angeordnet werden können. Die zukünftige Entwicklung sowie die von der Diebold Nixdorf AG und ihren verbundenen Unternehmen tatsächlich erreichten Ergebnisse sind abhängig von einer Reihe von Risiken und Unsicherheiten und können daher wesentlich von den zukunftsbezogenen Aussagen abweichen. Verschiedene dieser Faktoren liegen außerhalb des Einflussbereichs von Diebold Nixdorf AG und können nicht präzise vorausgeschätzt werden, wie zum Beispiel das künftige wirtschaftliche Umfeld sowie das Verhalten von Wettbewerbern und anderen Marktteilnehmern. Eine Aktualisierung der zukunftsbezogenen Aussagen ist weder geplant noch übernimmt Diebold Nixdorf AG hierzu eine gesonderte Verpflichtung. Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017.
Konzern-Gesamtergebnisrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017.
Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017.Aktiva
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober 2017 bis zum 31. Dezember 2017. 1)
1) Für weitergehende Erläuterungen
wird auf Anmerkung [28] verwiesen.
Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals zum 31. Dezember 2017. 1)
1) Für weiter gehende Erläuterungen
wird auf Anmerkung [17] verwiesen.
Konzernanhang für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2017.der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft, PaderbornSEGMENTBERICHT NACH IFRS 8.Operative Segmente. 1)
Die Vorjahresvergleichszahlen sind jeweils in Klammern angegeben.
1) Für weiter gehende Erläuterungen
wird auf Anmerkung [29] verwiesen.
Weiterführende Informationen. 1)
Die Vorjahresvergleichszahlen sind jeweils in Klammern angegeben.
1) Für weiter gehende Erläuterungen
wird auf Anmerkung [29] verwiesen.
ALLGEMEINE ANGABEN.Der Diebold Nixdorf AG-Konzern (im Folgenden "Diebold Nixdorf AG" oder "Konzern") ist einer der weltweit führenden Anbieter von IT-Lösungen für Banken und Handelsunternehmen. Das umfassende Leistungsportfolio ist darauf ausgerichtet, Geschäftsprozesse in Filialen von Banken und Handelsunternehmen zu optimieren. Im Wesentlichen geht es darum, Kosten und Komplexität zu reduzieren und den Service für den Endkunden zu verbessern. Das Angebot im Segment Banking umfasst Hardware, Software, IT-Services und Beratungsangebote. Geldautomaten, Cash-Recycling-Systeme, Automatische Kassentresore und Transaktionsterminals sind Kernbestandteile des Hardware-Portfolios. Neben Software zum Betrieb der Geräte bieten wir Banken eine Software an, mit der sie Prozesse vertriebskanalübergreifend steuern können. Im Segment Retail bieten wir ebenfalls Hardware, Software, IT-Services und Beratungsleistungen an. Schwerpunkte des Angebots beziehen sich mit elektronischen Kassensystemen (EPOS) oder Self-Checkout-Systemen auf die Kassenzone. Das Software-Angebot ermöglicht die komplette Steuerung aller Prozesse und Systeme in einer Handelsfiliale. Sowohl für Retailbanken als auch für Handelsunternehmen stellen wir mit IT-Services die hohe Verfügbarkeit der installierten Systeme sicher. Ferner bieten wir für beide Segmente Professional-Services-Leistungen, wie die Anpassung und Integration von Software in die IT-Umgebungen unserer Kunden, an. Diese Dienstleistungen ordnen wir im Reporting jeweils den Segmenten Retail und Banking zu. Die Diebold Nixdorf AG ist weltweit in rund 130 Ländern vertreten, davon in 38 Ländern mit eigenen Tochtergesellschaften. Die Geschäftsschwerpunkte befinden sich in Deutschland und Europa. Die Hauptproduktionsstätte des Konzerns befindet sich in Deutschland. Forschung und Entwicklung innerhalb des Konzerns wird überwiegend in Deutschland, Polen, Singapur und Tschechien betrieben. Das Mutterunternehmen des Konzerns ist die Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft (im Folgenden "Diebold Nixdorf AG") mit Sitz am Heinz-Nixdorf-Ring 1, 33106 Paderborn, Deutschland. Die Gesellschaft ist eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter der Nummer HRB 6846. Die Aktie der Diebold Nixdorf AG ist an der Frankfurter Börse im Segment Prime Standard gelistet und Bestandteil des SDAX. Der Konzern wechselt aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 23. Januar 2017 das Geschäftsjahr. Dieses entspricht zukünftig dem Kalenderjahr, so dass für die Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2017 ein drei Monate umfassendes Rumpfgeschäftsjahr gebildet worden ist. Aus diesem Grund ist die Vergleichbarkeit mit den Vorjahreszahlen eingeschränkt, da sich diese auf das volle Geschäftsjahr 2016/2017 beziehen. Die funktionale Währung und die Berichtswährung der Diebold Nixdorf AG ist der Euro (€). Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt, da dies die Währung ist, in der die Mehrzahl der Transaktionen des Konzerns durchgeführt werden. Die Berichterstattung erfolgt in Tausend Euro (T €), soweit nichts anderes vermerkt ist. Um die Übersichtlichkeit der Darstellung zu verbessern, sind verschiedene Posten der Konzernbilanz sowie der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst. Diese Posten werden im Konzernanhang gesondert ausgewiesen und erläutert. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren gegliedert. Der Vorstand der Diebold Nixdorf AG hat den Konzernabschluss am 15. März 2018 zur Weitergabe an dem Aufsichtsrat freigegeben. Anwendung der International Financial Reporting Standards (IFRS).Der Konzernabschluss der Diebold Nixdorf AG zum 31. Dezember 2017 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Im Rumpfgeschäftsjahr hat die Diebold Nixdorf AG folgende Ergänzungen und geänderte Standards erstmals verpflichtend angewendet:
Die erstmalige Anwendung der Ergänzungen und Standards hatte keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Diebold Nixdorf AG zum 31. Dezember 2017. Noch nicht vorzeitig angewandte Rechnungslegungsvorschriften.Folgende Standards und Ergänzungen sind vom International Accounting Standards Board (IASB) verlautbart und bis zum 31. Dezember 2017 von der Europäischen Union übernommen worden, aber im Konzernabschluss der Diebold Nixdorf AG im Rumpfgeschäftsjahr noch nicht verpflichtend anzuwenden:
Wir beabsichtigen, die Standards und Ergänzungen in dem Geschäftsjahr in unserem Konzernabschluss zu berücksichtigen, in dem diese gemäß den Vorgaben der Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind. IFRS 9: "Financial Instruments"IFRS 9 ist das Resultat einer umfassenden Überarbeitung der Bilanzierungsregeln für Finanzinstrumente und ersetzt den bisherigen IAS 39. Er beinhaltet neben den neuen Regelungen zur Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten und zur Bilanzierung von Sicherungsverhältnissen auch erstmals die neuen Vorschriften zur Wertminderung von Finanzinstrumenten. Die Diebold Nixdorf AG wird den IFRS 9 erstmalig ab dem 1. Januar 2018 anwenden und voraussichtlich von der Vereinfachungsoption im Hinblick auf Vergleichsinformationen von Vorjahreszahlen Gebrauch machen. IFRS 9 enthält einen neuen Einstufungs- und Bewertungsansatz für finanzielle Vermögenswerte, welcher das Geschäftsmodell, in dessen Rahmen die Vermögenswerte gehalten werden, sowie die Eigenschaften ihrer Cashflows widerspiegelt. IFRS 9 enthält drei wichtige Einstufungskategorien für finanzielle Vermögenswerte: zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im Gewinn oder Verlust bewertet (FVTPL) sowie zum beizulegenden Zeitwert mit Wertänderungen im sonstigen Ergebnis bewertet (FVOCI). Der Standard eliminiert die folgenden bestehenden Kategorien des IAS 39: bis zur Endfälligkeit zu halten, Kredite und Forderungen sowie zur Veräußerung verfügbar. Nach IFRS 9 werden Derivate, die in Verträge eingebettet sind, bei denen die Basis ein finanzieller Vermögenswert im Anwendungsbereich des Standards ist, niemals getrennt bilanziert. Stattdessen wird das hybride Finanzinstrument insgesamt im Hinblick auf die Einstufung beurteilt. Wir erwarten, dass die Mehrzahl unserer finanziellen Vermögenswerte weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten aufwands- oder ertragswirksam bewertet wird. Eigenkapitaltitel können entweder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als aufwands- und ertragswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert werden. Eine verlässliche Einschätzung über die Auswirkungen der Einführung von IFRS 9 auf die Bilanzierung unserer Eigenkapitalinstrumente kann noch nicht getroffen werden, da die Entscheidung hinsichtlich einer erfolgsneutralen oder erfolgswirksamen Behandlung noch aussteht. IFRS 9 ersetzt das Modell der eingetretenen Verluste des IAS 39 durch ein zukunftsorientiertes Modell der erwarteten Kreditausfälle. Dies erfordert erhebliche Ermessensentscheidungen bezüglich der Frage, inwieweit die erwarteten Kreditausfälle durch Veränderungen bei den wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst werden. Diese Einschätzung wird auf Grundlage gewichteter Wahrscheinlichkeiten bestimmt. Das neue Wertminderungsmodell ist auf finanzielle Vermögenswerte anzuwenden, die zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zu FVOCI bewertet werden - mit Ausnahme von als Finanzanlagen gehaltenen Dividendenpapieren - sowie auf vertragliche Vermögenswerte. Betreffend der Umsetzung der neuen Vorschriften zur Wertminderung beabsichtigen wir das vereinfachte Wertminderungsmodell des IFRS 9 anzuwenden und die über die Gesamtlaufzeit erwarteten Verluste aus allen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aktiven Vertragspositionen zu erfassen. Die finanziellen Auswirkungen hängen von den Finanzinstrumenten ab, die im Zeitpunkt der Anwendung des Standards erfasst sind, führen voraussichtlich jedoch zu einer früheren Bilanzierung von Wertberichtigungen. Insgesamt gehen wir derzeit davon aus, dass alle bestehenden Sicherungsbeziehungen, die bisher als wirksam designiert sind, auch künftig die Vorschriften des IFRS 9 erfüllen, so dass keine wesentlichen Auswirkungen aus der Anwendung des neuen Standards zu erwarten sind. Hinsichtlich der Option zur Erfassung von Forward Komponenten im sonstigen Ergebnis haben wir noch keine Entscheidung getroffen. IFRS 15: "Revenue from Contracts with Customers"Am 28. Mai 2014 wurde durch das IASB der IFRS 15 zur Umsatzrealisierung veröffentlicht und im Jahr 2016 durch die Europäische Union in geltendes Recht übernommen. Zielsetzung des IFRS 15 ist die Vereinheitlichung der Erfassung von Umsatzerlösen aus Kundenverträgen sowie die aggregierte Darstellung der Erlösvorschriften in einem einzigen Standard. Dabei ersetzt der neue IFRS 15 die bisher anzuwendenden Vorschriften des IAS 11, IAS 18 sowie die jeweils geltenden IFRIC 13, IFRIC 15, IFRIC 18 und SIC-31. Durch den neuen Rechnungslegungsstandard sollen die Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinformationen generell verbessert werden. Beim Verkauf von Gütern erfolgt die Erfassung der Umsatzerlöse derzeit zu dem Zeitpunkt, wo entsprechend der Lieferbedingungen die Risiken und Chancen, die mit der Eigentumsübertragung verbunden sind, auf den Kunden übergehen. Umsatzerlöse werden zu diesem Zeitpunkt erfasst, sofern die Umsatzerlöse und Kosten verlässlich bewertet werden können, der Erhalt des Entgelts wahrscheinlich ist und es kein weiter bestehendes Verfügungsrecht über die Waren gibt. Nach IFRS 15 werden Umsatzerlöse erfasst, sobald ein Kunde die Beherrschung über die Güter erlangt. Umsatzerlöse für die Dienstleistungen werden nach IAS 18 erfasst, wenn die Dienstleistungen erbracht worden sind. Nach IFRS 15 wird das gesamte Entgelt bei den Dienstleistungsverträgen auf alle Dienstleistungen, basierend auf ihren Einzelverkaufspreisen, aufgeteilt. Die Einzelverkaufspreise werden auf Grundlage der Listenpreise, zu denen der Konzern die Dienstleistungen in separaten Transaktionen anbietet, festgelegt. Basierend auf der Einschätzung des Konzerns sind die beizulegenden Zeitwerte und Einzelverkaufspreise der Dienstleistungen weitestgehend vergleichbar. Die Diebold Nixdorf AG hat hinsichtlich der erstmaligen Anwendung des IFRS 15 ein funktionsübergreifendes Steuerungskomitee und ein Projektimplementierungsteam eingerichtet, um die Auswirkungen des Standards auf die Konzernumsätze aus Verträgen mit Kunden zu bewerten. Ein Bottom-up-Ansatz zur Bewertung und Dokumentation der Auswirkungen des Standards auf unser Vertragsportfolio wurde durchgeführt, indem unsere aktuellen Bilanzierungsrichtlinien und -praktiken gegen die Anwendung der Anforderungen des neuen Standards geprüft wurden, um potenzielle Unterschiede zu identifizieren. Durch die Verschiebung von Leistungsverpflichtungen die zu einem bestimmten Zeitpunkt erfüllt werden, hin zu Leistungsverpflichtungen die über einen Zeitraum erfüllt werden, ergeben sich zeitliche Verschiebungen der Umsatzerlöse. Insbesondere durch Anwendung der zeitraumbezogenen Erlösrealisierung für bisher nach der "Completed-Contract-Method" bilanzierte Aufträge, werden nach IFRS 15 Umsätze nun über den gesamten Leistungszeitraum realisiert. Daraus resultierend hätte ein Teil des Umsatzes bereits in 2017 und Vorjahren realisiert werden müssen und stellt demnach keinen Umsatz im Geschäftsjahr 2018 dar. Gleichwohl wird dieser Effekt durch zukünftig abgeschlossene Verträge, die dann ebenfalls zeitraumbezogen realisiert werden, kompensiert. Auf Basis der Auswirkungsanalyse des neuen Standards erwartet die Diebold Nixdorf AG insgesamt keine wesentlichen Effekte auf die Höhe der Umsatzerlöse. Aus der Einführung des IFRS 15 unter Anwendung der modifiziert retrospektiven Methode ergeben sich keine wesentlichen Umstellungseffekte, da im Konzern keine wesentlichen "Fertigungsaufträge" im Sinne des IAS 11 und keine wesentlichen "Kundenbindungsprogramme" im Sinne des IFRIC 13 vorhanden oder geplant sind. Auch aus den Erlösen aus Verkäufen ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen gegenüber der bisherigen Praxis unter IAS 18. Diebold Nixdorf wird im Rahmen des Übergangs auf IFRS 15 die modifiziert retrospektive Methode anwenden, nach der die kumulierten unwesentlichen Anpassungsbeträge zum 1. Januar 2018 in den Gewinnrücklagen erfasst werden. Neben den geschilderten Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung rechnen wir darüber hinaus mit bilanziellen Änderungen, insbesondere in Form einer Bilanzverlängerung als Resultat des nach IFRS 15 explizit geforderten Ansatzes von vertraglichen Vermögenswerten und Schulden sowie mit zusätzlichen qualitativen und quantitativen Anhangsangaben. IFRS 16: "Leases"Der durch das IASB zu Beginn des Jahres 2016 veröffentliche Standard IFRS 16 wird mit einer verpflichtenden Anwendung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, den bisherigen Standard zur Bilanzierung von Leasingverhältnissen IAS 17 ersetzen. Der Diebold Nixdorf AG- Konzern wird den IFRS 16 voraussichtlich nicht vorzeitig anwenden. Die wesentliche Veränderung durch den neuen Leasingstandard IFRS 16 liegt beim Leasingnehmer. Durch ein einheitliches Bilanzierungskonzept sieht der neue Standard vor, dass alle Leasingnehmer für Leasingverträge einen immateriellen Vermögenswert in Form eines Nutzungsrechts sowie eine korrespondierende Schuld in der Bilanz berücksichtigen, sofern nicht für geringwerte Vermögenswerte und Leasingverträge mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten Ausnahmeregelungen in Anspruch genommen werden. Bei der Bilanzierung für Leasinggeber unterscheidet sich IFRS 16 nicht wesentlich vom bisherigen Leasingstandard, eine Unterscheidung zwischen Finance- und Operating-Lease ist weiterhin erforderlich. Die Diebold Nixdorf AG schließt bisher überwiegend Leasingverträge als Operating-Leasingnehmer ab, wodurch sich im Rahmen der verpflichtenden Anwendung der neuen Regelungen von IFRS 16 deutliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss insbesondere auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ergeben werden. Die Anwendung des IFRS 16 wird voraussichtlich zu einem signifikanten Anstieg der immateriellen Vermögenswerte durch die verpflichtende Bilanzierung von Vermögenswerten aus einem Nutzungsrecht (right-of-use asset) führen. Einhergehend damit werden sich die langfristigen Finanzverbindlichkeiten entsprechend erhöhen. Daneben werden sich die Art und der Ausweis der bisherigen Aufwendungen aus Operating-Leasingverhältnissen in Abschreibungen auf Vermögenswerte aus einem Nutzungsrecht sowie Zinsaufwendungen für korrespondierenden Verbindlichkeiten ändern. Des Weiteren wurden die Zahlungen aus Operating-Leasingverhältnissen nach dem alten Standard im operativen Cashflow erfasst. Nach den neuen Regelungen des IFRS 16 sind sowohl der Tilgungs- als auch der Zinsanteil der Leasingzahlung im Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zu berücksichtigen. Dies wird zu einem Rückgang des Cashflows aus Finanzierungstätigkeit führen, aber auch zu einer Verbesserung des operativen Cashflows. Dies wiederum bedingt ebenfalls einen Anstieg des Free Cashflow. Derzeitige Verpflichtungen in Form von bestehenden Mindestleasingzahlungen aus bestehenden Operating-Leasingverhältnissen werden unter den sonstigen finanziellen Verpflichtungen unter Anmerkung [26] dargestellt. Es wurde ein konzernübergreifendes Projektteam zur Implementierung des neuen Standards zusammengestellt, welches gegenwärtig die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 auf den Konzern analysiert. Die vollumfänglichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der Diebold Nixdorf AG lassen sich derzeit noch nicht verlässlich quantifizieren. Noch nicht in EU-Recht übernommene Rechnungslegungsvorschriften.Des Weiteren hat das IASB weitere Standards, Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, welche zum 31. Dezember 2017 von der Europäischen Union noch nicht in geltendes Recht übernommen worden sind:
Wir erwarten zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Konzernanhangs keine materiellen Auswirkungen aus den einzelnen noch nicht in geltendes EU-Recht übernommenen Standards und Änderungen an bestehenden Standards auf den Konzernabschluss der Diebold Nixdorf AG und dessen Darstellung zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. KONSOLIDIERUNGSMETHODEN.Konsolidierungskreis.Der Konzernabschluss zum 31. Dezember 2017 beinhaltet grundsätzlich alle wesentlichen Tochterunternehmen, die von der Diebold Nixdorf AG beherrscht werden. Eine Beherrschung liegt vor, sobald die Diebold Nixdorf AG variablen Rückflüssen von Unternehmen ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, die Höhe dieser Rückflüsse mittels ihrer Verfügungsgewalt zu beeinflussen. Die Einbeziehung dieser Unternehmen in den Konzernabschluss beginnt an dem Tag, an dem die Diebold Nixdorf AG die Beherrschung erlangt. Sie endet, wenn die Diebold Nixdorf AG Beherrschung über das Unternehmen verliert. Die Anzahl der vollkonsolidierten Unternehmen hat sich im Rumpfgeschäftsjahr wie folgt entwickelt:
Neu gegründete Unternehmen.Im Berichtsjahr wurde die Diebold Nixdorf Deutschland GmbH, Paderborn mit einem Stammkapital in Höhe von 25 T € neu gegründet. Die Neugründung wurde mit vorhandenen liquiden Mitteln des Diebold Nixdorf AG-Konzerns finanziert. Veräußerung von Anteilen mit Verlust der Beherrschung.Im Rumpfgeschäftsjahr wurde innerhalb des Konzerns der Diebold Nixdorf, Incorporated, USA (vormals "Diebold, Incorporated"; im Folgenden "Diebold Nixdorf, Inc.") das Transformationsprogramm "DN2020" weiter fortgeführt. Ein Bestandteil dieses Programms ist die Zusammenlegung von Gesellschaften in einzelnen Ländern, um auf den entsprechenden Märkten als Diebold Nixdorf auftreten zu können sowie entsprechend Verwaltungskosten zu verringern, die durch doppelte legale Strukturen in einem Land entstehen. Im Zuge dieses Programms wurden folgende Gesellschaften durch die Diebold Nixdorf AG veräußert:
Die Ergebnisse aus diesen Transaktionen werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen und unter Textziffer [4] erläutert. Assoziierte Unternehmen.Zu den assoziierten Unternehmen des Diebold Nixdorf AG-Konzerns zählen seit der Veräußerung der Mehrheitsanteile die chinesischen Gesellschaften Aisino-Wincor Retail & Banking Systems (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China und Aisino-Wincor Manufacturing (Shanghai) Co., Ltd., Shanghai, China sowie Aisino-Wincor Engineering Pte. Ltd., Singapur, Singapur (nachfolgend alle Unternehmen: "Aisino-Wincor") mit einem Stimmrechtsanteil von jeweils 43,6 %. Konsolidierungsgrundsätze.Grundlage für den Konzernabschluss sind die nach konzerneinheitlichen Regeln zum 31. Dezember 2017 und für die Vergleichsperiode zum 30. September 2017 aufgestellten Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften. Abweichend davon haben wir bei einer Gesellschaft einen Zwischenabschluss zum 31. Dezember 2017 zugrunde gelegt, da aufgrund lokaler rechtlicher Anforderungen das Geschäftsjahr, beginnend am 1. Oktober 2017, für diese Gesellschaft fünfzehn Monate umfasst und dementsprechend am 31. Dezember 2018 endet. Die Bilanzierung von Unternehmenszusammenschlüssen erfolgt gemäß IFRS 3 nach der Erwerbsmethode. Die Anschaffungskosten des Erwerbs entsprechen dem beizulegenden Zeitwert der hingegebenen Vermögenswerte, der ausgegebenen Eigenkapitalinstrumente und der entstandenen bzw. übernommenen Schulden zum Transaktionszeitpunkt. Die übernommenen Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten werden zum beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der erstmaligen Beherrschung bewertet. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird zum Erwerbszeitpunkt als Unterschiedsbetrag aus den Anschaffungskosten des Erwerbs zuzüglich des erfassten Betrags aller Nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen sowie dem beizulegenden Zeitwert jeglicher vorher gehaltener Eigenkapitalanteile zum Erwerbszeitpunkt abzüglich des Nettobetrags der beizulegenden Zeitwerte der erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden ermittelt. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der erworbenen Netto-Vermögenswerte die übertragene Gegenleistung, so beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat. Übersteigt der beizulegende Zeitwert der erworbenen Netto-Vermögenswerte nach der Neubewertung weiterhin die übertragene Gegenleistung, so wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Für jeden Unternehmenserwerb entscheidet Diebold Nixdorf AG auf individueller Basis, ob die Nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder anhand des proportionalen Anteils am Nettovermögen des erworbenen Unternehmens erfasst werden. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Vielmehr werden diese jährlich sowie bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit überprüft und gegebenenfalls abgewertet. Die nicht dem Mutterunternehmen zustehenden Anteile am Eigenkapital von Tochterunternehmen werden innerhalb des Konzern-Eigenkapitals als "Nicht beherrschende Anteile" ausgewiesen. Anteilsveränderungen bei Tochterunternehmen, durch die sich die Beteiligungsquote des Konzerns ohne Veränderung des Kontrollstatus vermindert bzw. erhöht, werden als erfolgsneutrale Transaktion zwischen Eigenkapitalgebern abgebildet. Soweit Verkaufsoptionen Nicht beherrschender Anteile bestehen, werden diese auf Basis der jeweiligen Kaufpreisvereinbarung zum Barwert des Ausübungspreises als finanzielle Verbindlichkeit dargestellt. Sofern Diebold Nixdorf AG die Beherrschung über ein Tochterunternehmen verliert, werden die Vermögenswerte und Schulden und eventuelle Nicht beherrschende Anteile, anteilige Geschäfts- oder Firmenwerte sowie Währungsrücklagen ausgebucht. Gewinne und Verluste aus dem Abgang von Tochterunternehmen werden im sonstigen betrieblichen Ergebnis ausgewiesen. Beteiligungen, deren Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns unwesentlich ist, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Wertminderungen in den Konzernabschluss einbezogen. Wechselseitige Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen, konzerninterne Erträge und Aufwendungen sowie Zwischenergebnisse aus konzerninternen Lieferungen werden eliminiert. Auf ergebniswirksame Konsolidierungsvorgänge werden, sofern erforderlich, latente Steuern angesetzt. Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert. Ausgehend von den Anschaffungskosten zum Zeitpunkt des Erwerbs der Anteile wird der jeweilige Beteiligungsbuchwert jährlich um die anteiligen Ergebnisse, ausgeschütteten Dividenden, die anteilige Eliminierung von Zwischenergebnissen aus Geschäftsbeziehungen mit Diebold Nixdorf AG und sonstigen Eigenkapitalveränderungen der Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen erhöht bzw. vermindert, soweit diese auf die Anteile von Diebold Nixdorf AG bzw. auf deren einbezogene Tochterunternehmen entfallen. Für nach der Equity-Methode bilanzierte Unternehmen werden Wertminderungen erfasst, wenn der erzielbare Betrag den Buchwert unterschreitet. Währungsumrechnung.In den in lokaler Währung erstellten Einzelabschlüssen werden Fremdwährungstransaktionen mit den zum Zeitpunkt der Transaktion geltenden Devisenkursen erfasst. Monetäre Posten in fremder Währung (Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen sowie Verbindlichkeiten) werden am Bilanzstichtag zum Devisenmittelkurs bewertet. Die sich aus der Bewertung oder Abwicklung der monetären Posten ergebenden Kursgewinne oder Kursverluste werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Nicht monetäre Posten werden mit historischen Kursen angesetzt. Die Umrechnung der in fremder Währung erstellten Jahresabschlüsse in Euro erfolgt gemäß IAS 21 nach dem Konzept der funktionalen Währung. Die funktionale Währung ist die Währung, in der eine ausländische Gesellschaft überwiegend ihre Mittel erwirtschaftet und Zahlungen leistet. Da die Gesellschaften des Konzerns ihre Geschäfte in finanzieller, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht selbstständig betreiben, sind die funktionalen Währungen grundsätzlich identisch mit den jeweiligen Landeswährungen. Bei der Wincor Nixdorf C.A., Caracas, Venezuela, IT SOLUCIONES INTEGRALES C.A., Baquisimeto, Venezuela, der DIEBOLD NIXDORF PTE. LTD., Singapur, der DIEBOLD NIXDORF MANUFACTURING PTE. LTD., Singapur, der Wincor Nixdorf S.A. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko, sowie der Wincor Nixdorf IT Support S.A. de C.V., Mexiko-Stadt, Mexiko, wird jedoch der US-Dollar, bei der Diebold Nixdorf Teknoloji AS, Kadikoy/Istanbul, Türkei, der Euro als funktionale Währung verwendet, da diese Währungen den größten Einfluss auf die Einkaufs- sowie Verkaufspreise der Waren und Dienstleistungen dieser Landesgesellschaften haben. Die Posten der Bilanz einschließlich des Geschäfts- oder Firmenwerts werden zum Devisenmittelkurs am Bilanzstichtag und die Aufwendungen und Erträge der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung mit Durchschnittskursen (Jahresdurchschnitt) umgerechnet, sofern die Wechselkurse keinen zu starken Schwankungen unterliegen. Der sich daraus ergebende Unterschied wird ergebnisneutral mit dem Eigenkapital verrechnet. Währungsdifferenzen, die sich gegenüber der Vorjahresumrechnung ergeben, werden ebenfalls erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Im Falle des Abgangs einer bisher in den Konzern einbezogenen Gesellschaft, welcher zu einem Verlust der Beherrschung führt, wird der entsprechend bis zu diesem Zeitpunkt kumulierte Betrag an Währungsdifferenzen, der zuvor erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wurde, als Gewinn oder Verlust als Teil des Abgangserfolgs umgegliedert. Die Währungskurse der für den Konzern wesentlichen Währungen haben sich wie folgt entwickelt:
ALLGEMEINE BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE.Der Konzernabschluss wird auf der Grundlage konzerneinheitlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden erstellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten. Die Bewertung der Vermögenswerte und Schulden erfolgt auf Basis fortgeführter historischer Anschaffungs-/Herstellungskosten, mit Ausnahme der Positionen, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden, wie Finanzinstrumente der Kategorie "Financial Assets or Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss", derivative Finanzinstrumente und Planvermögen im Rahmen von Pensionsverpflichtungen. Annahmen und Schätzungen.Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind Annahmen getroffen und Schätzungen verwendet worden, die sich auf die Höhe und den Ausweis der bilanzierten Vermögenswerte und Schulden, der Erträge und Aufwendungen sowie der Eventualverbindlichkeiten ausgewirkt haben. Die Annahmen beziehen sich im Wesentlichen auf die konzerneinheitliche Festlegung wirtschaftlicher Nutzungsdauern von immateriellen Vermögenswerten und Sachanlagen sowie auf die Bewertung von Vorräten. Schätzungen, die wesentliche Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben, werden insbesondere im Rahmen der erläuternden Angaben zu den Cashflows im Rahmen von Werthaltigkeitstests (siehe nachfolgenden Abschnitt zu Impairment), zu der Realisierbarkeit zukünftiger Steuerentlastungen (siehe Textziffer [6]), zu den nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen (siehe Textziffer [10]), zu den Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (siehe Textziffer [19]), zu sonstigen Rückstellungen (siehe Textziffer [20]) sowie zu den Finanzinstrumenten (siehe Textziffer [22]) dargestellt. Die Schätzungen beruhen dabei auf Erfahrungswerten und Prämissen, die bei Aufstellung des Konzernabschlusses Gültigkeit hatten und die unter den gegebenen Umständen als wahrscheinlichste Ausprägung vom Management erachtet wurden. Zugrunde gelegt wurde die künftige Geschäftsentwicklung, für die die größte Wahrscheinlichkeit unterstellt wurde. Ebenso wurde die Entwicklung der Banken- und Handelsbranche sowie des Unternehmensumfelds berücksichtigt. Die Schätzungen und die zugrunde liegenden Annahmen werden fortlaufend überprüft. Die tatsächlichen Werte können in Einzelfällen von den getroffenen Annahmen und Schätzungen abweichen, wenn sich die genannten Rahmenbedingungen entgegen den Erwartungen zum Bilanzstichtag entwickeln. Änderungen werden zum Zeitpunkt einer besseren Kenntnis entsprechend berücksichtigt und die Prämissen angepasst. Für weitere allgemeine Annahmen und verwendete Schätzungen über die zuvor genannten Sachverhalte hinaus verweisen wir auf die allgemeinen Ausführungen in diesem Abschnitt sowie auf die ergänzenden Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung und Konzernbilanz sowie auf die sonstigen Angaben. Des Weiteren wurden bei der Aufstellung des Konzernabschlusses im Rahmen der Bilanzierung von Cashflow Hedges Ermessensentscheidungen bei der Anwendung von Rechnungslegungsmethoden getroffen. Umsatzerlöse.Die Umsatzerlöse unterteilen sich in die Geschäftsarten Hardware sowie Software/Services. Zur Geschäftsart Software zählen Erlöse aus Software-Lizenzen und softwarenahen Dienstleistungen (Professional Services). Die Geschäftsart Services umfasst produktbezogene Dienstleistungen und anspruchsvollere Dienstleistungen wie z.B. Managed Services und Outsourcing. Umsätze aus der Lieferung von Hardware und Software-Lizenzen werden erfasst, sobald die maßgeblichen Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Kunden übergegangen sind. Dabei verbleibt weder ein fortgeführtes Verfügungsrecht noch eine wirksame Verfügungsmacht bei Diebold Nixdorf AG. Die Höhe der Erlöse kann verlässlich bestimmt werden und der Zufluss eines wirtschaftlichen Nutzens aus dem Verkauf ist hinreichend wahrscheinlich. Keine Umsätze werden ausgewiesen, wenn wesentliche Risiken bezüglich des Erhalts der Gegenleistung oder einer möglichen Warenrückgabe bestehen. Umsätze aus Leistungen im Bereich Professional Services und Services werden mit Erbringung der Dienstleistungen erfasst, sofern die Höhe der Erträge verlässlich bemessen werden kann und der Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens aus dem Geschäft hinreichend wahrscheinlich ist. Bei Wartungsverträgen erfolgt eine lineare Verteilung der Umsätze über die Laufzeit, da dieses den Fertigstellungsgrad der Leistungen am besten wiedergibt. Bei längerfristigen Verträgen im Bereich Professional Services werden grundsätzlich Teilleistungen mit anteilig zurechenbaren Entgelten vereinbart. Die Umsatzlegung erfolgt, wenn die jeweilige Teilleistung erbracht und nach den vertraglichen Bestimmungen abgenommen wurde. Handelt es sich um Mehrkomponentenverträge mit einem bestimmbaren Teilbetrag für nachfolgende Leistungen im Bereich Software und Services, werden die darauf entfallenden Umsatzerlöse abgegrenzt und über die Vertragslaufzeit erfolgswirksam aufgelöst. Die Auflösung erfolgt in der Regel entsprechend der Leistungserbringung. Die Umsätze werden grundsätzlich nach Abzug von Umsatzsteuern und anderen Steuern sowie nach Abzug von Erlösschmälerungen wie Boni, Skonti oder Rabatten zum beizulegenden Zeitwert der erhaltenen bzw. zu erhaltenden Gegenleistung ausgewiesen. Die Erträge aus Operating-Leasing- und Finanzierungsleasingverhältnissen werden auf der Grundlage der Regelungen des IAS 17 erfasst. Umsatzkosten.Die Umsatzkosten setzen sich aus den Kosten der verkauften Erzeugnisse und Dienstleistungen sowie den Einstandskosten der verkauften Handelswaren zusammen. Neben direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten umfassen die Kosten der erbrachten Leistungen indirekte Gemeinkosten einschließlich des anteiligen Werteverzehrs der immateriellen Vermögenswerte und Sachanlagen. Forschungs- und Entwicklungskosten.Generell besteht für Forschungskosten ein Aktivierungsverbot. Aufwendungen für Forschungstätigkeiten werden daher direkt erfolgswirksam erfasst, sobald sie anfallen. Entwicklungskosten werden im Konzern immer genau dann aktiviert, wenn verschiedene kumulativ zu erfüllende Kriterien gemäß IAS 38.57 vorliegen. Eine Aktivierung ist demnach immer dann erforderlich, wenn die Entwicklungskosten verlässlich bewertet werden können, das Produkt oder das Verfahren technisch und kommerziell geeignet ist, ein künftiger wirtschaftlicher Nutzen wahrscheinlich ist und der Konzern sowohl beabsichtigt als auch über genügend Ressourcen verfügt, die Entwicklung abzuschließen und den Vermögenswert zu nutzen oder zu verkaufen. Aktivierte Entwicklungskosten werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zuschüsse oder Kostenerstattungen werden dabei nach deren Vereinnahmung als Reduzierung der Entwicklungskosten erfasst. Nicht aktivierungsfähige Entwicklungskosten werden im Gewinn oder Verlust erfasst, sobald diese anfallen. Darauf entfällt ein wesentlicher Teil der Forschungs- und Entwicklungskosten des Konzerns und betrifft Weiterentwicklungen und Verbesserungen von bereits existierenden Produkten, welche die Kriterien für eine separate Aktivierung als Entwicklungskosten nach IAS 38 nicht erfüllen. Fremdkapitalkosten.Fremdkapitalkosten werden im Zeitpunkt ihres Anfalls aufwandswirksam erfasst, sofern sie nicht direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines qualifizierten Vermögenswerts zugeordnet werden können und deshalb zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten dieses Vermögenswerts gehören. Zuwendungen der öffentlichen Hand.Zuwendungen der öffentlichen Hand werden erfasst, wenn eine angemessene Sicherheit darüber besteht, dass die damit verbundenen Bedingungen erfüllt und die Zuwendungen gewährt werden. Investitionszuwendungen werden grundsätzlich als Reduzierung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der betreffenden Vermögenswerte erfasst und führen zu einer entsprechenden Reduzierung der planmäßigen Abschreibungen in Folgeperioden. Zuwendungen, die nicht auf Investitionen bezogen sind (zum Beispiel Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit), werden als Reduktion der entsprechenden Aufwendungen erfolgswirksam in den Zeiträumen erfasst, in denen die Aufwendungen anfallen, die durch die Zuwendung kompensiert werden sollen. Im Rumpfgeschäftsjahr belaufen sich die erfolgswirksam erfassten Zuwendungen der öffentlichen Hand auf 263 T € (2016/2017: 1.160 T €). Sie werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung grundsätzlich in den Posten der Funktionskosten (Umsatz-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) ausgewiesen. Steuern.Im Geschäftsjahr 2016/2017 wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zwischen der Diebold Nixdorf AG und der hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Diebold Nixdorf, Inc., der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA (vormals "Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA", im Folgenden "Diebold Nixdorf KGaA"), durch Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn am 14. Februar 2017 wirksam. Durch den damit verbundenen Eintritt der Diebold Nixdorf AG und der bisher zum Organkreis der Diebold Nixdorf AG gehörenden inländischen Gesellschaften in die ertragsteuerliche Organschaft der Diebold Nixdorf KGaA erlosch die ertragsteuerliche Steuerschuldnerschaft der Diebold Nixdorf AG. Sämtliche Ergebnisse des inländischen Organkreises unterliegen nun rechtlich der Besteuerung bei der Diebold Nixdorf KGaA, die nicht in den Konzernabschluss der Diebold Nixdorf AG einbezogen wird. Die Regelungen des IAS 12 enthalten keine expliziten Regelungen für die bilanzielle Berücksichtigung von Steueraufwand, welcher durch die zum Diebold Nixdorf AG Konzern gehörenden inländischen Organgesellschaften verursacht wurde. Im Rahmen der Aufstellung des Konzernabschlusses der Diebold Nixdorf AG wurden daher unabhängig von der tatsächlichen Steuerschuldnerschaft sämtliche Steueraufwendungen, der zum Konzern gehörenden inländischen Organgesellschaften, im Konzernabschluss der Diebold Nixdorf AG erfasst und somit abweichend von der formalrechtlichen Betrachtungsweise eine wirtschaftliche Zurechnung der relevanten Steuerpositionen gewählt. Diese gewählte Methode basiert auf der Fiktion einer eigenständigen Steuerschuldnerschaft der zum Konzern gehörenden Organgesellschaften. Dementsprechend wurden alle Folgen der Besteuerung dieser Gesellschaften im Konzernabschluss der Diebold Nixdorf AG berücksichtigt. Dazu gehören neben der Erfassung der laufenden Steuern auch die Berücksichtigung von Steuerrisiken und evtl. Nachzahlungen oder Erstattungen von Steuern für Vorperioden sowie daraus resultierende Folgen auf latente Steuerpositionen. Da aufgrund der angeführten Besteuerungsfiktion jedoch innerhalb des Diebold Nixdorf AG Konzerns keine Verpflichtungen im Rechtssinne entstanden sind, erfolgte in Höhe des erfassten Steueraufwands, welcher durch die Organgesellschaften verursacht wurde, eine entsprechende Erhöhung der Kapitalrücklage. Die Ertragsteuern umfassen sowohl laufende als auch latente Steuern. Diese werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, es sei denn, sie betreffen Posten, die direkt im Eigenkapital erfasst wurden; in diesem Fall werden auch die entsprechenden Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst. Laufende Ertragsteuern sind die erwarteten, für das Jahr zu zahlenden Steuern auf der Grundlage der in dem betreffenden Jahr geltenden Steuersätze sowie etwaige Korrekturen von Steuern früherer Jahre. Latente Steuern werden angesetzt für temporäre Differenzen zwischen den steuerlichen Werten von Vermögenswerten und Schulden und deren Wertansätzen im Konzernabschluss. Darüber hinaus werden auch aktive latente Steuern für die künftige Nutzung steuerlicher Verlustvorträge angesetzt. Aktive latente Steuern auf temporäre Differenzen sowie Verlustvorträge werden in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass ausreichend zu versteuerndes Einkommen zur Verfügung stehen wird, um diese nutzen zu können. Der Ansatz der latenten Steuern erfolgt mit den Steuersätzen, die in den einzelnen Ländern zum Bilanzstichtag für den Zeitraum gültig oder zukünftig anwendbar sind, zu dem sich die temporären Differenzen voraussichtlich umkehren bzw. zu dem die Verlustvorträge voraussichtlich genutzt werden können. Latente Steuern auf "outside basis differences" werden nicht angesetzt, wenn mit einer Umkehrung der Differenz in absehbarer Zukunft nicht gerechnet wird und das Mutterunternehmen in der Lage ist, den zeitlichen Verlauf der temporären Differenzen zu steuern. Eine Saldierung von latenten Steueransprüchen mit latenten Steuerschulden erfolgt, wenn ein Recht zur Aufrechnung tatsächlicher Steuern besteht und sich die Positionen auf Ertragsteuern beziehen, die von den gleichen Steuerbehörden erhoben werden und die bei der gleichen Gesellschaft beziehungsweise im gleichen Organkreis entstehen. Die sonstigen Steuern, wie zum Beispiel vermögensabhängige Steuern sowie Energiesteuern, sind in den jeweiligen Funktionskosten enthalten. Die nach § 16 Körperschaftsteuergesetz durch die Diebold Nixdorf AG als Organgesellschaft zu versteuernde Ausgleichszahlung der Diebold Nixdorf KGaA an die Minderheitsaktionäre der Diebold Nixdorf AG führt ebenfalls zu sonstigen Steuern. Diese sind für die Dauer des BGAV und die in diesem Zeitraum wahrscheinlich zu leistenden Ausgleichszahlungen zu schätzen und erfolgsneutral als nicht-finanzielle sonstige Verbindlichkeit unter Minderung der Kapitalrücklage zu erfassen. Die Veränderung dieser Position wird in der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals dargestellt.. Immaterielle Vermögenswerte.Immaterielle Vermögenswerte werden zu Anschaffungskosten aktiviert und, da die Nutzungsdauern mit Ausnahme der Geschäfts- oder Firmenwerte als endlich eingestuft werden können, planmäßig über die jeweilige Nutzungsdauer nach der linearen Methode abgeschrieben. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten, werden diese daraufhin überprüft, ob eine Wertminderung vorliegt (siehe Impairment), und gegebenenfalls ein Wertminderungsaufwand erfasst. Sind die Gründe für die Wertminderungen entfallen, werden entsprechende erfolgswirksame Wertaufholungen bis maximal zur Höhe der um planmäßige Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten vorgenommen. Die Abschreibungsdauer für Gewerbliche Schutzrechte und Lizenzen beträgt maximal fünf Jahre, für selbsterstellte immaterielle Vermögenswerte beträgt diese drei Jahre. Die Abschreibungen sowie die Wertminderungen auf immaterielle Vermögenswerte werden in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Posten der Funktionskosten (Umsatz-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) ausgewiesen. Wertaufholungen bei den Immateriellen Vermögenswerten sind wie im Vorjahr nicht vorgenommen worden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden für Immaterielle Vermögenswerte keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Der Geschäfts- oder Firmenwert wird in Einklang mit IFRS 3 nicht planmäßig abgewertet, sondern nur, sofern ein Wertminderungsbedarf festgestellt wird. Ein für den Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden. Sachanlagen.Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen sowie Wertminderungen, angesetzt. Eine Neubewertung der Sachanlagen entsprechend dem Wahlrecht des IAS 16 ist nicht erfolgt. Ergeben sich Anhaltspunkte für eine Wertminderung von Sachanlagen, werden diese daraufhin überprüft, ob eine Wertminderung vorliegt (siehe Impairment), und gegebenenfalls ein Wertminderungsaufwand erfasst. Sind die Gründe für die Wertminderungen entfallen, werden entsprechende erfolgswirksame Wertaufholungen bis maximal zur Höhe der um planmäßige Abschreibungen geminderten Anschaffungskosten vorgenommen. Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem Anschaffungspreis, den Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten abzüglich erhaltener Anschaffungspreisminderungen zusammen. Die Herstellungskosten werden anhand direkt zurechenbarer Einzelkosten sowie angemessener anteiliger Gemeinkosten ermittelt. Geschäfts- oder Fabrikgebäude werden in längstens 50 Jahren, technische Anlagen und Maschinen durchschnittlich über zehn Jahre, andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung überwiegend über fünf Jahre und vermietete Erzeugnisse unter Berücksichtigung der vertraglichen Vereinbarungen abgeschrieben. Gemäß dem wirtschaftlichen Nutzungsverlauf werden die Sachanlagen im Wesentlichen linear abgeschrieben. Sofern Bestandteile einzelner Vermögenswerte, die in den Sachanlagen ausgewiesen werden, unterschiedliche Nutzungsdauern aufweisen, werden sie gesondert planmäßig abgeschrieben. Die Abschreibungen im Geschäftsjahr werden ebenso wie die Wertminderungen in den Posten der Funktionskosten (Umsatz-, Forschungs- und Entwicklungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten) ausgewiesen. Kosten für die Reparatur von Sachanlagen, wie z.B. laufende Unterhaltungsaufwendungen, werden grundsätzlich erfolgswirksam erfasst. Eine Aktivierung nachträglicher Anschaffungs- und Herstellungskosten erfolgt dann, wenn durch eine Maßnahme künftig wirtschaftlicher Nutzen zufließen wird. Wertaufholungen bei den Sachanlagen sind wie im Vorjahr nicht vorgenommen worden. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden für Sachanlagen keine Fremdkapitalkosten aktiviert. Impairment.Die Buchwerte der Vermögenswerte des Konzerns mit Ausnahme der Vorräte (siehe Reparable Ersatzteile und kurzfristige Vorräte) und der aktiven latenten Steuern (siehe Steuern) werden zu jedem Bilanzstichtag daraufhin überprüft, ob Indikatoren für eine Wertminderung (Impairment) vorliegen. Wenn solche Indikatoren vorliegen, wird der erzielbare Betrag (recoverable amount) der Vermögenswerte geschätzt und gegebenenfalls eine Abwertung erfolgswirksam vorgenommen. Geschäfts- oder Firmenwerte sind gemäß IAS 36 einmal jährlich oder bei Vorliegen von Anhaltspunkten für eine Wertminderung auf ihre Werthaltigkeit zu überprüfen, indem ein Impairment-Test durchgeführt wird. Hierbei wird der Buchwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit oder einer Gruppe von zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (cash-generating unit (CGU)) mit dem erzielbaren Betrag verglichen. Der erzielbare Betrag einer cash-generating unit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert (value in use). Ist der erzielbare Betrag einer cash-generating unit geringer als ihr Buchwert, wird in Höhe des Unterschiedsbetrags eine Wertminderung auf den Geschäfts- oder Firmenwert vorgenommen. Der im Rahmen des Carve-out aus dem Siemens-Konzern entstandene Geschäfts- oder Firmenwert wurde den Geschäftssegmenten Retail und Banking zugerechnet. Die Buchwerte der Geschäfts- oder Firmenwerte zum 31. Dezember 2017 betragen für den Banking Carve-out 200.267 T € (2016/2017: 200.359 T €) und für den Retail Carve-out 85.829 T € (2016/2017: 85.868 T €). Die Geschäfts- oder Firmenwerte der späteren Akquisitionen wurden einzeln den Ländergruppen innerhalb der Segmente Retail und Banking zugeordnet. Diese cash-generating units entsprechen der niedrigsten Ebene innerhalb des Diebold Nixdorf AG-Konzerns, auf der die Geschäfts- oder Firmenwerte für interne Managementzwecke überwacht werden. Der der cash-generating unit Banking Europa zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert beträgt zum 31. Dezember 2017 34.978 T € (2016/2017: 34.978 T €), die Summe der übrigen Geschäfts- oder Firmenwerte beläuft sich auf 19.325 T € (2016/2017: 18.980 T €). Bei Diebold Nixdorf AG entspricht der erzielbare Betrag dem Nutzungswert, der nach dem Discounted Cashflow-Verfahren ermittelt wird. Basis für die Ermittlung der zukünftigen Cashflows sind die Daten aus der detaillierten Unternehmensplanung für die Geschäftsjahre bis 2020. Den Cashflow-Prognosen liegen Erfahrungen aus der Vergangenheit, aktuelle operative Ergebnisse und Einflüsse aus der zukünftig erwarteten Marktentwicklung der jeweiligen Segmente und der geografischen Teilmärkte zugrunde. Hierbei wird für alle cash-generating units, denen ein wesentlicher Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes zugeordnet ist, von einer leicht steigenden Entwicklung der Cashflows ausgegangen. Mögliche Cashflows aus künftigen Akquisitionen sind nicht enthalten. Für die Ermittlung der Cashflow-Prognosen über den Detailplanungszeitraum hinaus wurde eine Wachstumsrate von 0,75% (2016/2017: 0,75%) zugrunde gelegt, die der allgemeinen Erwartung an die Geschäftsentwicklung der cash-generating units entspricht. Der für die Werthaltigkeitsprüfungen erforderliche gewichtete Kapitalkostensatz wird unter Verwendung des Capital Asset Pricing Model bestimmt. Dieser Kapitalkostensatz setzt sich aus einem risikofreien Zinssatz und der Marktrisikoprämie zusammen. Darüber hinaus werden ein aus der Peer-Group abgeleiteter Beta-Faktor, der Fremdkapitalspread sowie die Kapitalstruktur berücksichtigt. Zusätzlich werden CGU-spezifische Steuersätze und Länderrisiken einbezogen. Im Rumpfgeschäftsjahr bestand kein Abwertungsbedarf. Ebenfalls ergaben sich keine Hinweise auf einen zusätzlichen Wertminderungsbedarf unter Betrachtung einer Sensitivitätsanalyse für möglich gehaltene Änderungen wesentlicher Annahmen (langfristige Wachstumsrate und Abzinsungssatz). Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Annahmen, die bei der Wertminderungsüberprüfung der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zur Bestimmung des Nutzungswerts herangezogen wurden:
Leasing.Als Leasingverhältnis gilt eine Vereinbarung, bei der der Leasinggeber dem Leasingnehmer gegen eine Zahlung oder eine Reihe von Zahlungen das Recht auf Nutzung eines Vermögenswerts für einen vereinbarten Zeitraum überträgt. Es wird zwischen Finanzierungsleasing und Operating Leasing unterschieden. Als Finanzierungsleasing werden Leasingtransaktionen behandelt, bei denen der Leasingnehmer im Wesentlichen alle mit dem Eigentum des Vermögenswerts verbundenen Risiken und Chancen trägt. Alle anderen Leasingverhältnisse werden als Operating Leasing bezeichnet. Ist Diebold Nixdorf AG Leasinggeber im Rahmen eines Operating Leasing, wird die erhaltene Leasingrate als Ertrag ausgewiesen. Der dem Operating Leasing zugrunde liegende Vermögenswert bleibt weiterhin in der Konzernbilanz von Diebold Nixdorf AG erfasst. Bei einem Operating Leasing erfasst Diebold Nixdorf AG die als Leasingnehmer zu zahlende Leasingrate als Aufwand. Sofern Diebold Nixdorf AG Leasinggeber in einem Finanzierungsleasing ist, werden in Höhe des Nettoinvestitionswerts Umsatzerlöse erfasst und eine Leasingforderung angesetzt. Die erhaltenen Leasingraten werden nach der Effektivzinsmethode in einen Tilgungsanteil und einen Zinsertragsanteil aufgeteilt. In den Fällen, wo Diebold Nixdorf AG Leasingnehmer in einem Finanzierungsleasing ist, wird in der Bilanz der niedrigere Wert aus beizulegendem Zeitwert und dem Barwert der Mindestleasingzahlungen zu Beginn des Leasingverhältnisses aktiviert und gleichzeitig unter den Finanzverbindlichkeiten passiviert. Die Mindestleasingzahlungen setzen sich im Wesentlichen aus Finanzierungskosten und dem Tilgungsanteil der Restschuld zusammen. Der Leasinggegenstand wird linear über die geschätzte Nutzungsdauer oder die kürzere Vertragslaufzeit abgeschrieben. Die zu zahlenden Leasingraten werden nach der Effektivzinsmethode aufgeteilt in einen Tilgungsanteil und in einen Zinsaufwand. Bei den Leasingverträgen, bei denen Diebold Nixdorf AG als Leasinggeber im Rahmen von Operating Leasing oder Finanzierungsleasing agiert, handelt es sich um Verträge im Zusammenhang mit der Vermietung von Geldausgabeautomaten und Kassensystemen. Reparable Ersatzteile und kurzfristige Vorräte.Die Bewertung der reparablen Ersatzteile und der kurzfristigen Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zum niedrigeren Nettoveräußerungswert. Die Ermittlung der Anschaffungskosten der reparablen Ersatzteile, der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie der Handelswaren wird nach der Durchschnittsmethode vorgenommen. Bestandteile der Herstellungskosten der reparablen Ersatzteile sowie der unfertigen und der fertigen Erzeugnisse sind gemäß IAS 2 "Inventories" - neben dem Fertigungsmaterial und den Fertigungslöhnen - anteilige Material- und Fertigungsgemeinkosten unter Annahme einer Normalauslastung einschließlich der Abschreibungen auf Fertigungsanlagen sowie fertigungsbezogene Sozialkosten. Fremdkapitalzinsen werden nicht aktiviert. Abwertungen für Bestandsrisiken werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen. Soweit erforderlich, wird der niedrigere Nettoveräußerungswert angesetzt. Der Nettoveräußerungswert entspricht dem geschätzten, im normalen Geschäftsgang erzielbaren Verkaufserlös abzüglich geschätzter Fertigstellungs- und Vertriebskosten. Sind bei früher abgewerteten Vorräten die Gründe für eine Abwertung entfallen und ist somit der Nettoveräußerungswert gestiegen, wird die sich daraus ergebende Wertaufholung in der KonzernGewinn- und Verlustrechnung als Minderung der Umsatzkosten erfasst. Wesentliche Aufträge, die eine Bilanzierung entsprechend IAS 11 "Construction Contracts" erfordern würden, lagen zum Bilanzstichtag nicht vor. Sonstige Forderungen und Verbindlichkeiten.Nichtfinanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten sowie Abgrenzungen und Vorauszahlungen werden mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Finanzinstrumente.Grundlagen.Finanzielle Vermögenswerte werden erfasst, wenn Diebold Nixdorf AG ein vertragliches Recht zusteht, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte von einer anderen Partei zu erhalten. Finanzielle Verbindlichkeiten werden erfasst, sobald Diebold Nixdorf AG eine Pflicht hat, Zahlungsmittel oder andere finanzielle Vermögenswerte auf eine andere Partei zu übertragen. Marktübliche Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten werden grundsätzlich zum Erfüllungstag bilanziert. Hingegen werden Wertpapierkäufe und -verkäufe mit dem Abrechnungskurs des Kreditinstituts zum Handelstag und derivative Geschäfte mit ihren Anschaffungskosten am Handelstag bilanziert. Die erstmalige Bewertung finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten erfolgt zum beizulegenden Zeitwert. Bei Finanzinstrumenten, deren Folgebewertung nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert erfolgt, umfasst der Buchwert dabei auch die direkt zurechenbaren Transaktionskosten. Diebold Nixdorf AG macht von dem Wahlrecht, finanzielle Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten beim erstmaligen Ansatz in die Kategorie "Financial Assets or Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss" einzustufen (Fair Value Option, "FVO"), mit Ausnahme des unter den Anmerkungen [10] und [22] beschriebenen Sachverhalts keinen Gebrauch. Die Folgebewertung der im Konzern bilanzierten Finanzinstrumente erfolgt anhand der in IAS 39 "Financial Instruments: Recognition and Measurement" definierten Bewertungskategorien:
Im Berichtsjahr wurden keine Übertragungen zwischen den verschiedenen Bewertungskategorien des IAS 39 vorgenommen. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten werden grundsätzlich unsaldiert ausgewiesen. Eine Saldierung erfolgt nur dann, wenn ein Rechtsanspruch auf Verrechnung besteht sowie ein Ausgleich auf Nettobasis beabsichtigt ist. Bei kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten entspricht der bilanzierte Buchwert einer angemessenen Schätzung des beizulegenden Zeitwerts. In Fällen, wo objektive oder substanzielle Hinweise auf eine Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten vorliegen, werden entsprechende Wertberichtigungen innerhalb der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und auf separaten Wertberichtigungskonten ausgewiesen. Dabei werden die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte, die nicht zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, sowohl individuell (Einzelwertberichtigung) als auch in Gruppen mit vergleichbaren Ausfallrisikoprofilen (Portfoliowertberichtigung) hinsichtlich des Wertminderungsbedarfs untersucht. Objektive Hinweise können zum Beispiel erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners, der Wegfall eines aktiven Markts sowie signifikante Änderungen des technologischen, marktbezogenen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Umfelds sein. Bei Eigenkapitalinstrumenten ist eine signifikante oder länger anhaltende Abnahme des beizulegenden Zeitwerts ein objektiver Hinweis auf eine Wertminderung. Der Ausweis der Aufwendungen erfolgt in der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung in den Funktionskosten. Allen erkennbaren Ausfallrisiken wurde durch entsprechende Risikovorsorge in ausreichender Höhe Rechnung getragen. Das theoretisch maximal verbleibende Ausfallrisiko aus finanziellen Vermögenswerten entspricht den bilanzierten Werten. Finanzielle Vermögenswerte werden ausgebucht, wenn die vertraglichen Rechte auf Zahlungen aus den finanziellen Vermögenswerten auslaufen oder eine Übertragung der finanziellen Vermögenswerte mit allen wesentlichen Chancen und Risiken erfolgt. Finanzielle Verbindlichkeiten werden ausgebucht, sobald die vertraglichen Verpflichtungen beglichen, aufgehoben oder ausgelaufen sind. Die Nettogewinne und -verluste aus Finanzinstrumenten umfassen im Wesentlichen im Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit erfasste Effekte aus Wertminderungen und Fremdwährungsbewertung sowie im Finanzergebnis erfasste Zinsaufwendungen und -erträge. Angaben zum Risikomanagement finden sich sowohl unter Anmerkung [22] als auch im Konzernlagebericht. FinanzanlagenDie Regelungen des IAS 39 sehen für solche Finanzinstrumente die Unterteilung in "Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss", "Held to Maturity", "Available-for-Sale Financial Assets" oder "Loans and Receivables" vor. Beteiligungen, die intern zum beizulegenden Zeitwert bewertet und gesteuert werden und beim erstmaligen Ansatz entsprechend designiert wurden, werden als "Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss" eingestuft. Beteiligungen, deren beizulegender Zeitwert verlässlich bestimmt werden kann, werden als "Available-for-Sale Financial Assets" eingestuft und zum beizulegenden Zeitwert bewertet; Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Kann der beizulegende Zeitwert nicht verlässlich bestimmt werden, erfolgt die Folgebewertung zu Anschaffungskosten. Bei den Ausleihungen handelt es sich um Kredite, die nach IAS 39 als "Loans and Receivables" klassifiziert werden. Die Folgebewertung wird zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode vorgenommen. Forderungen und sonstige VermögenswerteDie Forderungen und sonstigen Vermögenswerte unterteilen sich in "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" sowie "Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte". Bei der erstmaligen Bilanzierung werden "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung aufgrund der Klassifizierung als "Loans and Receivables" zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Unter "Übrige Forderungen und sonstige Vermögenswerte" werden sowohl nichtfinanzielle Vermögenswerte als auch finanzielle Vermögenswerte einschließlich derivativer Finanzinstrumente ausgewiesen. Die finanziellen Vermögenswerte sind - mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente - der Bewertungskategorie "Loans and Receivables" des IAS 39 zugeordnet, die im Zeitpunkt der erstmaligen Bilanzierung zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt und in den Folgeperioden zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bewertet werden. Die nichtfinanziellen Vermögenswerte werden entsprechend den jeweils anzuwendenden Standards bewertet. Zahlungsmittel und ZahlungsmitteläquivalenteUnter dieser Position werden Wertpapiere sowie Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ausgewiesen. Die Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden der Bewertungskategorie "Loans and Receivables" des IAS 39 zugeordnet und im Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert unter Berücksichtigung direkt zurechenbarer Transaktionskosten angesetzt und anschließend zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode bilanziert. Fremdwährungsbestände sind zum Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Die Guthaben bei Kreditinstituten sowie im Finanzmittelbestand enthaltene Wertpapiere weisen bei Erwerb eine Restlaufzeit von bis zu drei Monaten auf. Im Konzern werden Wertpapiere grundsätzlich den Kategorien "Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss" oder "Available-for-Sale Financial Assets" zugeordnet, die bei der erstmaligen Erfassung und in den Folgeperioden zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden. Zur Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte der Wertpapiere zum Bilanzstichtag werden entsprechende Quotierungen von Kreditinstituten eingeholt bzw. Marktpreise aus Handelssystemen übernommen. Wertänderungen bei den als "Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss" klassifizierten Wertpapieren werden erfolgswirksam in den Finanzerträgen und Finanzaufwendungen erfasst, bei den Wertpapieren der Kategorie "Available-for-Sale Financial Assets" werden sie unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital ausgewiesen. Zum Zeitpunkt des Verkaufs wird der realisierte Gewinn oder Verlust erfolgswirksam in den Finanzerträgen und Finanzaufwendungen erfasst. Finanzielle VerbindlichkeitenOriginäre Finanzinstrumente umfassen Finanzverbindlichkeiten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie nicht derivative sonstige finanzielle Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie die nicht derivativen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten beinhalten abgegrenzte Schulden für ausstehende Rechnungen sowie abgegrenzte Schulden aus dem Personalbereich. Originäre finanzielle Verbindlichkeiten werden nach IAS 39 bei der erstmaligen Erfassung zum beizulegenden Zeitwert angesetzt. Dabei werden direkt zurechenbare Transaktionskosten berücksichtigt. In den Folgeperioden erfolgt die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Effektivzinsmethode. Derivative FinanzinstrumenteIm Konzern sind unter derivativen Finanzinstrumenten Sicherungsgeschäfte zu verstehen, die zur Steuerung von Risiken aus Zins- und Währungsschwankungen eingesetzt werden. Sie dienen der Reduzierung von Ergebnisvolatilitäten. Für Handelszwecke werden keine Derivate gehalten. Jedoch werden Derivate, die die Dokumentationsanforderungen des IAS 39 für Hedge Accounting nicht erfüllen oder deren Grundgeschäft nicht mehr existiert, als "Held for Trading" klassifiziert. Der Umfang der Sicherung durch Finanzderivate erstreckt sich auf gebuchte, schwebende und hochwahrscheinliche antizipierte Grundgeschäfte. Nach IAS 39 erfüllen Derivate die Ansatzkriterien für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, deshalb sind sie zwingend mit ihren beizulegenden Zeitwerten zu aktivieren (sonstige Vermögenswerte) bzw. zu passivieren (sonstige Verbindlichkeiten). Bei ihrem Abschluss werden derivative Geschäfte mit ihren Anschaffungskosten, die im Allgemeinen den beizulegenden Zeitwerten entsprechen, zum Handelstag angesetzt. In den Folgeperioden werden sie ebenfalls zu ihren beizulegenden Zeitwerten bilanziert. Daraus resultierende Gewinne oder Verluste fließen, sofern die Voraussetzungen für einen Cashflow Hedge nicht erfüllt sind, in das Ergebnis der jeweiligen Periode ein. Bei wirksamen Cashflow Hedges werden die Gewinne und Verluste der Periode erfolgsneutral unter Berücksichtigung latenter Steuereffekte mit dem Eigenkapital verrechnet. Die Umgliederung aus dem Eigenkapital in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt in der Periode, in der das abgesicherte Grundgeschäft ergebniswirksam oder der Eintritt des gesicherten Grundgeschäfts nicht mehr erwartet wird. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.Die für Leistungspläne zu bildenden Rückstellungen für die Versorgungsverpflichtungen gegenüber Anwärtern und Pensionären werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Methode) gebildet. Bei diesem Verfahren werden nicht nur die am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften, sondern auch künftig zu erwartende Steigerungen von Renten und Gehältern unter Einschätzung der relevanten Einflussgrößen berücksichtigt. Das zum beizulegenden Zeitwert bewertete Planvermögen wird mit den Verpflichtungen aus Leistungsplänen saldiert. Eine aus den Vorauszahlungen auf zukünftige Beiträge resultierende negative Nettoverpflichtung wird nur insoweit als Vermögenswert berücksichtigt, wie hieraus eine Rückvergütung aus dem Plan oder eine Reduzierung zukünftiger Beiträge entsteht (sogenannte "Vermögensobergrenze"). Ein übersteigender Betrag wird sofort im Eigenkapital erfasst. Die Verzinsung des Planvermögens und der Versorgungsverpflichtungen erfolgt entsprechend der Vorschriften des IAS 19 mit einem einheitlichen Zinssatz. Der Zinssatz für die Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen ist gemäß IAS 19.83 zu jedem Bewertungsstichtag neu zu bestimmen. Er bemisst sich grundsätzlich nach der Rendite erstrangiger, festverzinslicher und damit risikoarmer Industrieanleihen. Die Laufzeiten der zugrunde gelegten Industrieanleihen haben mit den voraussichtlichen Fristigkeiten der zu erfüllenden Verpflichtungen übereinzustimmen. Unverändert zum letzten Bilanzstichtag verwendet die Diebold Nixdorf AG das Zinsermittlungsverfahren RATE:Link zur Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen. Die Erfassung des gesamten Pensionsaufwands erfolgt im Jahresergebnis. Dabei werden der Dienstzeitaufwand in den Funktionskosten und der Nettozinsaufwand auf die Nettoverpflichtung im Finanzergebnis ausgewiesen. Effekte aus Neubewertungen der Nettoverpflichtung werden vollständig in dem Geschäftsjahr erfasst, in dem sie eintreten. Sie werden als Bestandteil des sonstigen Ergebnisses in der Konzern-Gesamtergebnisrechnung ausgewiesen. Auch in den Folgeperioden werden sie nicht mehr erfolgswirksam. Sonstige Rückstellungen.Sonstige Rückstellungen werden für rechtliche oder faktische Verpflichtungen gegenüber Dritten, die aus Ereignissen aus der Vergangenheit resultieren, sowie für belastende Verträge angesetzt, wenn der Mittelabfluss zur Begleichung der Verpflichtungen wahrscheinlich und zuverlässig schätzbar ist. Die Bewertung der sonstigen Rückstellungen erfolgt nach IAS 37 "Provisions, Contingent Liabilities and Contingent Assets" oder nach IAS 19 "Employee Benefits". Der Wertansatz der Rückstellungen basiert dabei auf bestmöglichen Schätzungen. Soweit erforderlich, werden Rückstellungen abgezinst. Erstattungsansprüche gegenüber Dritten werden getrennt von den Rückstellungen aktiviert, soweit ihre Realisation nahezu sicher ist. Rückstellungen für Restrukturierungsmaßnahmen werden nach IAS 37.70 ff. nur dann gebildet, soweit ein detaillierter, formaler Restrukturierungsplan erstellt und den betroffenen Parteien mitgeteilt worden ist. Die Rückstellungen beinhalten nur die den Restrukturierungsmaßnahmen direkt zuordenbaren Aufwendungen, die notwendig für die Restrukturierung sind und nicht mit dem zukünftigen operativen Geschäft in Verbindung stehen. Rückstellungen für drohende Verluste aus belastenden Verträgen werden in Höhe des Differenzbetrags zwischen Erträgen und Aufwendungen gebildet, wenn der aus dem Vertrag resultierende erwartete wirtschaftliche Nutzen geringer ist als die zur Vertragserfüllung unvermeidbaren Kosten. Werden in Liefer- und Leistungsverträgen Verzugs- und Vertragsstrafen vereinbart und ist der Eintritt der Strafen aufgrund der aktuellen Situation wahrscheinlich, wird eine entsprechende Rückstellung für Verzugs- und Vertragsstrafen gebildet. Aktienbasierte Vergütungstransaktionen.Die aktienorientierte Vergütung umfasst verbindlichkeitsbasierte Vergütungspläne, deren Ausgleich durch Barausgleich erfolgt. Die verbindlichkeitsbasierten Vergütungspläne werden bis zu ihrem Ausgleich an jedem Bilanzstichtag zum beizulegenden Zeitwert bewertet und die Verpflichtung wird als sonstige finanzielle Verbindlichkeit ausgewiesen. Das in der Berichtsperiode zu berücksichtigende Ergebnis entspricht der Veränderung des beizulegenden Zeitwerts der Verbindlichkeit zwischen den Bilanzstichtagen zuzüglich des in der Berichtsperiode ausbezahlten Dividendenäquivalents und wird in den Funktionskosten ausgewiesen. Für weitergehende Erläuterungen zu den aktienbasierten Vergütungstransaktionen wird auf die Verbindlichkeiten [21] verwiesen. Veräußerungsgruppen (Disposal Groups)Der Konzern weist Vermögenswerte und Verbindlichkeiten als Veräußerungsgruppe aus, wenn diese als Gruppe in einer Transaktion verkauft oder auf andere Weise abgegeben werden sollen und insgesamt die in IFRS 5 "Non-current Assets held for Sale and Discontinued Operations" definierten Kriterien erfüllen. Die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppe werden in der Bilanz gesondert in den Zeilen "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" und "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte" ausgewiesen. Umgliederungen von immateriellen Vermögenswerten, Sachanlagen und Finanzanlagen werden unter den "Sonstigen Veränderungen" der jeweiligen Entwicklung des Konzernanlagevermögens ausgewiesen. Die Aufwendungen und Umsätze einer Veräußerungsgruppe sind bis zur Veräußerung im Ergebnis aus fortgeführten Aktivitäten enthalten, es sei denn, die Veräußerungsgruppe qualifiziert sich für die Berichterstattung als eine "Nicht fortgeführte Aktivität" (Discontinued Operation). Eine Veräußerungsgruppe wird zunächst nach den für sie einschlägigen IFRS-Standards bewertet und danach wird der sich daraus ergebende Buchwert der Gruppe dem Nettozeitwert gegenübergestellt, um den niedrigeren anzusetzenden Wert zu bestimmen. Wertminderungen auf Grund der erstmaligen Klassifizierung als zur Veräußerung gehalten werden ebenso wie spätere Wertminderungsaufwendungen und Wertaufholungen bis zur Höhe des kumulierten Wertminderungsaufwands in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Führt die Änderung eines Veräußerungsplans dazu, dass die Kriterien für eine Einstufung als Veräußerungsgruppe nicht mehr erfüllt werden, wird der separate Bilanzausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppe in den Zeilen "Zur Veräußerung vorgesehene Vermögenswerte" bzw. "Verbindlichkeiten in Verbindung mit zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerten" für das Vorjahr trotz geänderter Einstufung unverändert beibehalten und es erfolgt nur für das Berichtsjahr ein Wiederausweis der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten der Veräußerungsgruppe in den einzelnen Bilanzpositionen. Dabei ist die Veräußerungsgruppe mit dem niedrigeren Wert aus fortgeführten Anschaffungskosten und erzielbarem Betrag zu bewerten. Die Veräußerungsgruppe beinhaltet dabei auch einen bei einem Unternehmenszusammenschluss erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert, sofern die Veräußerungsgruppe eine zahlungsmittelgenerierende Einheit darstellt und der Geschäfts- oder Firmenwert dieser zugeordnet wurde. Stellt die Veräußerungsgruppe lediglich einen Teil der zahlungsmittelgenerierenden Einheit dar, wird dieser entsprechend ein anteiliger Geschäfts- oder Firmenwert zugewiesen und als "zur Veräußerung vorgesehenen Vermögenswerte" ausgewiesen. ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERN-GEWINN- UND -VERLUSTRECHNUNG.(1) Umsatzerlöse.Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
(2) Bruttoergebnis vom Umsatz.Die Bruttomarge vom Umsatz beträgt 24,8 % und liegt somit 1,3 Prozentpunkte über dem Vorjahr (2016/2017: 23,5 %). Innerhalb der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung sind Währungsgewinne und Währungsverluste in Summe von 1.166 T € (2016/2017: 295 T €) erfasst und werden im Wesentlichen in den Umsatzkosten ausgewiesen. (3) Vertriebs- und Verwaltungskosten.Enthalten sind überwiegend die Personal- und Sachkosten der Vertriebs- und Verwaltungsstellen sowie die sonstigen Steuern. (4) Sonstige betriebliche Erträge/ Sonstige betriebliche Aufwendungen.Als Folge des im Rumpfgeschäftsjahr fortgeführten Transformationsprogramms DN2020 wurden Gesellschaften in einzelnen Ländern zusammengelegt, um auf den entsprechenden Märkten als "Diebold Nixdorf" auftreten zu können sowie entsprechend Verwaltungskosten zu verringern, die durch doppelte legale Strukturen in einem Land entstehen. Im Rahmen der Zusammenlegung hat die Diebold Nixdorf AG sowohl Unternehmen erworben und veräußert sowie einzelne Vermögenswerte im Rahmen von Asset-Deals veräußert. Das sonstige betriebliche Ergebnis für das abgelaufene Rumpfgeschäftsjahr beträgt 12.157 T € (2016/2017: 25.840 T €). Die darin enthaltenen sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von insgesamt 14.277 T € (2016/2017: 33.949 T €) setzen sich im Wesentlichen aus zwei Sachverhalten zusammen. Zum einen aus den Entkonsolidierungen der drei Gesellschaften WINCOR NIXDORF (Proprietary) Ltd, South Africa, WINCOR NIXDORF Australia Pty. Ltd und der Dynasty Technology Brazil Software mit einem Gesamtertrag von insgesamt 8.295 T €, bedingt durch die Veräußerung sämtlicher Anteile an den jeweiligen Gesellschaften. Des Weiteren resultieren aus der Veräußerung von verschiedenen Vermögenswerten und Schulden aufgrund des zuvor genannten Transformationsprogramms weitere sonstige betriebliche Erträge in Höhe von 5.982 T €. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 2.120 T € (2016/2017: 8.109 T €) resultieren zum einen aus der Entkonsolidierung der Wincor Nixdorf Oil & Gas IT LLC, Moskau (Russland) sowie aus der Veräußerung von verschiedenen Vermögenswerten und Schulden im Rahmen der oben beschriebenen Aktivitäten und damit zusammenhängenden Wertberichtigungen unmittelbar vor der Veräußerung, da sämtliche Transaktionen jeweils zum beizulegenden Zeitwert der Vermögenswerte und Schulden im Veräußerungszeitpunkt erfolgt sind. (5) Finanzerträge und Finanzaufwendungen.Die Finanzerträge und Finanzaufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
(6) Ertragsteuern.
Der Ausweis der laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betrifft im Inland Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer bzw. Erträge aus der teilweisen Auflösung von im Vorjahr gebildeten Steuerrückstellungen und bei den Auslandsgesellschaften ertragsabhängige Steuern, die nach den für die einzelnen Gesellschaften maßgeblichen nationalen Steuervorschriften ermittelt werden. In den laufenden Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind periodenfremde Steuererträge in Höhe von 2.532 T € (2016/2017: Steueraufwendungen 3.142 T €) enthalten. Die latenten Steuern resultieren aus zeitlich abweichenden Wertansätzen zwischen den Steuerbilanzen der Einzelgesellschaften und den Wertansätzen in der Konzernbilanz entsprechend der Liability-Methode sowie aus steuerlichen Verlustvorträgen. Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit aktiver latenter Steuern ist die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit der Umkehrung der Bewertungsunterschiede und der Nutzbarkeit der Verlustvorträge, die zu aktiven latenten Steuern geführt haben. Dies ist abhängig von der Entstehung künftiger steuerpflichtiger Gewinne während der Perioden, in denen sich steuerliche Bewertungsunterschiede umkehren und steuerliche Verlustvorträge geltend gemacht werden können. Aufgrund der Erfahrung aus der Vergangenheit und der zu erwartenden steuerlichen Einkommenssituation geht die Diebold Nixdorf AG davon aus, dass die entsprechenden Vorteile aus den aktivierten latenten Steuern realisiert werden können. Latenzen werden in dem Umfang angesetzt, in dem die Verwendung der steuerlichen Verluste in den nächsten Jahren wahrscheinlich ist. Zum 31. Dezember 2017 bestehen steuerliche Verlustvorträge in Höhe von 40.496 T € (2016/2017: 41.370 T €) sowie temporäre Differenzen in Höhe von 12 T € (2016/2017: 25 T €), auf die keine latenten Steuern aktiviert wurden. Von den steuerlichen Verlustvorträgen, auf die keine aktiven latenten Steuern angesetzt wurden, entfallen 16.497 T € (2016/2017: 19.405 T €) auf den Zeitraum bis 2025. Der tatsächliche Steueraufwand im Rumpfgeschäftsjahr liegt um 7.054 T € unter dem zu erwartenden Steueraufwand (2016/2017: 4.586 T € unter), der sich bei Anwendung des Steuersatzes der Obergesellschaft ergeben würde. Zum 31. Dezember 2017 wurden alle inländischen latenten Steuern auf temporäre Differenzen unverändert gegenüber dem Vorjahr auf der Basis eines kombinierten Steuersatzes von gerundet 30 % ermittelt. Für den Ansatz der latenten Steuern auf Verlustvorträge wurden analog zum Vorjahr durchgängig Steuersätze von 14 % für die Gewerbesteuer und von 16 % für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag zugrunde gelegt. Die Überleitung des erwarteten Steueraufwands auf den tatsächlichen Steueraufwand zeigt die folgende Tabelle:
Der effektive Steuersatz beträgt 18,7 % (2016/2017: 27,2 %). Die Steuerabgrenzungen sind folgenden Bilanzposten zuzuordnen:
Die Veränderungen der zuvor dargestellten aktiven und passiven latenten Steuern werden im Periodenergebnis erfasst mit den folgenden Ausnahmen, die direkt mit dem Eigenkapital verrechnet werden: In den aktiven latenten Steuern zu Pensionsrückstellungen sind erfolgsneutral erfasste Neubewertungen der Nettoverpflichtung mit einem eigenkapitalerhöhenden Effekt in Höhe von 12.176 T € (2016/2017: 12.623 T €) erfasst. Erfolgsneutrale Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten, welche die Anforderungen des IAS 39 für Hedge Accounting erfüllen, hatten einen eigenkapitalerhöhenden Effekt aus latenten Steuern in Höhe von 572 T € (2016/2017: 256 T €) und sind in den passiven latenten Steuern zu den Forderungen und sonstigen Vermögenswerten in Höhe von 700 T € (2016/2017: 1.144 T €) sowie in den aktiven latenten Steuern zu den Verbindlichkeiten in Höhe von 1.272 T € (2016/2017: 1.400 T €) ausgewiesen. (7) Ergebnis je Aktie.Das Ergebnis je Aktie wird ermittelt, indem der Ergebnisanteil der Aktionäre der Diebold Nixdorf AG durch den gewichteten Durchschnitt der Zahl der im Umlauf befindlichen Aktien dividiert wird. Eine Verwässerung des Ergebnisses je Aktie aufgrund von Aktienoptionsprogrammen ist ausgeschlossen, da sämtliche laufenden Aktienoptionsprogramme (siehe Anmerkung [21]) aufgrund vertraglicher Vereinbarungen mit der Diebold Nixdorf, Inc. nicht mehr in Aktien bedient werden können, sondern in bar auszugleichen sind.
ERLÄUTERUNGEN ZUR KONZERNBILANZ.(8) Immaterielle Vermögenswerte.Die immateriellen Vermögenswerte entwickelten sich wie folgt:
Die Zugänge des Rumpfgeschäftsjahres betreffen den Erwerb neuer Schutzrechte, ähnlicher Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten in Höhe von 20.408 T € (2016 /2017: 4.344 T €) sowie Zugänge zu den selbsterstellten immateriellen Vermögenswerten in Höhe von 4.914 T € (2016/2017: 12.235 T €). Von den Zugängen bei den Rechten entfallen 19.191 T € auf die WINCOR NIXDORF International GmbH, Paderborn aus der Akquisition von Kundenverträgen innerhalb des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns für die Region Europa. Von den Zugängen auf die selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte entfallen 2.358 T € (2016/2017: 5.987 T €) auf die Geschäftseinheit AEVI für die Entwicklung neuer Technologien im Umfeld des bargeldlosen Bezahlens und 2.556 T € (2016/2017 6.248 T €) auf die WINCOR NIXDORF International GmbH, Paderborn für die Entwicklung von Software für den Betrieb von Geldautomaten und Kassensysteme. Die Netto-Veränderungen des Konsolidierungskreises bei den Schutzrechten und Lizenzen sind dem Erwerb der PT. Diebold Indonesia, Jakarta, (Indonesien) und der Entkonsolidierung der Wincor Nixdorf Oil & Gas IT LLC, Moskau (Russland) sowie der Dynasty Technology Brazil Software Ltda., Säo Paulo (Brasilien) zuzurechnen. (9) Sachanlagen.Die Sachanlagen entwickelten sich wie folgt:
Die Zugänge bei den Sachanlagen betragen 15.215 T € (2016/2017: 27.520 T €). Die größten Einzelposten sind hier: Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 13.761 T €. Es handelt sich im Wesentlichen um EDV-Ausstattung und Spezialwerkzeuge. Die Netto-Veränderungen des Konsolidierungskreises sind auf neu konsolidierte bzw. auf entkonsolidierte Unternehmen zurückzuführen. Die Zugänge zum Konsolidierungskreis betreffen PT. Diebold Indonesia, Jakarta (Indonesien). Die Abgänge durch Entkonsolidierung betreffen die WINCOR NIXDORF AUSTRALIA PTY LTD, Sydney (Australien), die WINCOR NIXDORF (PTY) LTD, Hurlingham-Sandton (Südafrika), die Wincor Nixdorf Oil & Gas IT LLC, Moskau (Russland) sowie die Dynasty Technology Brasil Software Ltda., Säo Paulo (Brasilien). Bei den Vermieteten Erzeugnissen handelt es sich überwiegend um Geldausgabeautomaten, die im Rahmen von Operating-Leasing-Verhältnissen vermietet werden. Die Grundmietzeit beträgt drei bis zehn Jahre mit teilweisen Verlängerungsoptionen. Die zukünftigen Mindestleasingzahlungen aller unkündbaren Mietverträge stellen sich wie folgt dar:
(10) Finanzanlagen und nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligungen.Unter den Finanzanlagen werden nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen, Beteiligungen, Darlehen und sonstige Ausleihungen ausgewiesen. Die nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung an dem assoziierten Unternehmen Aisino-Wincor hat sich gegenüber dem Vorjahr unter Berücksichtigung von anteiliger Zwischengewinn-eliminierung um 3.540 T € auf insgesamt 13.841 T€ erhöht (2016/2017: 10.301 T €). An dem Gemeinschaftsunternehmen werden Anteile in Höhe von 43,6% gehalten. Die 6%ige Beteiligung an der WINCOR NIXDORF Immobilien GmbH & Co. KG, Paderborn, wird wie im Vorjahr als "Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (FVO)" eingestuft. Der Buchwert der Beteiligung zum 31. Dezember 2017 hat sich gegenüber dem Vorjahr um 377 T € erhöht auf insgesamt 1.441 T € (2016/2017: 1.064 T €). Diese Finanzanlage verfügt über keinen auf einem aktiven Markt notierten Marktpreis, somit wurden bestehende vertragliche Regelungen zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts berücksichtigt. Die 25%ige Beteiligung an der CI Tech Components AG, Burgdorf (Schweiz) wird als "Available for sale" eingestuft, da aufgrund vertraglicher Regelungen kein maßgeblicher Einfluss ausgeübt werden kann. Der beizulegende Zeitwert dieser Beteiligung beträgt unverändert gegenüber dem Vorjahr 2.513 T €. Darüber hinaus werden unter den Finanzanlagen Anteile an nicht konsolidierten Tochterunternehmen in Höhe von 45.215 T€ (2016/2017: 4.851 T€) ausgewiesen. Der Anstieg gegenüber dem 30.September 2017 in Höhe von 40.364 T € resultiert im Wesentlichen aus dem Erwerb sämtlicher Anteile an der Diebold France SARL, Guyancourt, Frankreich. Da diese Gesellschaft zum Stichtag für den Diebold Nixdorf AG-Konzern von untergeordneter Bedeutung ist, wurde die Gesellschaft nicht vollkonsolidiert. (11) Reparable Ersatzteile.Es wurde, soweit dies erforderlich war, der niedrigere Nettoveräußerungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Vertriebs- und Herstellungskosten angesetzt. Der Gesamtbuchwert der mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzten reparablen Ersatzteile belief sich am 31.Dezember 2017 auf 32.608 T € (2016/2017: 32.650 T €). Die im Aufwand in den Umsatzkosten erfassten Wertminderungen auf reparable Ersatzteile belaufen sich auf 1.077 T € (2016/2017: 2.913 T €). (12) Forderungen und sonstige Vermögenswerte.Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:
Von den ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben 6.310 T € (2016/2017: 7.080 T €) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen entwickelten sich wie folgt:
Zum Abschlussstichtag bestehen überfällige, nicht wertberichtigte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in folgender Höhe:
Bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die am Bilanzstichtag überfällig, aber nicht wertgemindert sind, gibt es keine Hinweise, dass die Kunden, basierend auf der Kredithistorie und den aktuellen Bonitätseinstufungen, nicht in der Lage sind, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Dies gilt ebenso für die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die zum Bilanzstichtag weder überfällig noch wertgemindert sind. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen aus Finanzierungsleasing in Höhe von 10.022 T € (2016/2017: 13.468 T €) enthalten. Die zugrunde liegenden Leasingverträge sind ursprünglich mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren abgeschlossen worden. Auf Forderungen aus Finanzierungsleasing wurden im Rumpfgeschäftsjahr Wertberichtigungen in Höhe von 101 T € (2016/2017: 136 T €) gebildet. Restlaufzeit des Barwerts der ausstehenden Mindestleasingzahlungen.
Restlaufzeit der Bruttoinvestitionen aus Finanzierungsleasing.
Die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Der Rückgang der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen zum Stichtag begründet sich im Wesentlichen aus dem Ausgleich der zum vorherigen Stichtag bestehenden Kaufpreisforderungen, welche aus der Veräußerung von Anteilen an Tochtergesellschaften sowie von Vermögenswerten und Schulden einzelner Tochtergesellschaften der Diebold Nixdorf AG innerhalb des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns resultierten. Die sonstigen Vermögenswerte setzen sich wie folgt zusammen:
Die übrigen finanziellen sonstigen Vermögenswerte beinhalten mit einem Betrag in Höhe von 13.740 T € Zahlungsmittel (2016/2017: 17.781 T€), welche beschränkt verfügbar sind. In den übrigen finanziellen Vermögenswerten sind des Weiteren Forderungen im Zusammenhang mit der Veräußerung von bislang konsolidierten verbundenen Unternehmen enthalten. Diese betragen unverändert gegenüber dem Vorjahresstichtag 32.395 T €. (13) Latente Steuern.Die Abgrenzung latenter Steuern erfolgt gemäß dem "temporary-concept" des IAS 12 "Income Taxes". Dabei finden die am Bilanzstichtag geltenden bzw. beschlossenen und bekannten Steuersätze Anwendung. Die Posten beinhalten zum 31. Dezember 2017 nach Saldierung von aktiven mit passiven latenten Steuern latente Steueransprüche in Höhe von 27.568 T € (2016/2017: 27.765 T €) bzw. passive latente Steuern in Höhe von 23.913 T € (2016/2017: 20.119 T €). Aktive latente Steuern in Höhe von 1.679 T € (2016/2017: 1.876 T €) resultieren aus der wahrscheinlichen zukünftigen Nutzung von steuerlichen Verlustvorträgen. Weitere Erläuterungen zu den latenten Steuern sind unter Anmerkung [6] Ertragsteuern enthalten. (14) Vorräte.
Es wurde, soweit dies erforderlich war, der niedrigere Nettoveräußerungswert unter Berücksichtigung noch anfallender Vertriebs- und Herstellungskosten angesetzt. Der Gesamtbuchwert der mit dem niedrigeren beizulegenden Zeitwert angesetzten Vorräte belief sich am 31. Dezember 2017 auf 88.759 T € (2016/2017: 87.369 T €). Die im Aufwand in den Umsatzkosten erfassten Wertminderungen auf Vorräte betragen 2.365 T € (2016/2017: 4.788 T €). (15) Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente.Bei dem Kassenbestand in Höhe von 15.654 T € (2016/2017: 13.716 T €) handelt es sich im Wesentlichen um Testgeld für die Geldausgabeautomaten und Gelder im Zusammenhang mit Kundenverträgen. Die Sichteinlagen bei Kreditinstituten betragen 104.645 T € (2016/2017: 81.363 T €). Der Scheckbestand beläuft sich auf 379 T € (2016/2017: 236 T €). Darüber hinaus wurden Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von 8.649 T € (2016/2017: 9.471 T €) als "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" ausgewiesen. (16) Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte.Das im Geschäftsjahr 2016/2017 innerhalb des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns gestartete Transformationsprogram "DN2020" wurde im Rumpfgeschäftsjahr weiter fortgeführt. Wesentlicher Bestandteil dieses Programms ist die Zusammenlegung von Gesellschaften in einzelnen Ländern, um auf den entsprechenden Märkten als Diebold Nixdorf auftreten zu können sowie entsprechend Verwaltungskosten zu verringern, die durch doppelte legale Strukturen in einem Land entstehen. Zum 31. Dezember 2017 sind für folgende Gesellschaften die Voraussetzungen des IFRS 5 erfüllt und entsprechend eine Darstellung als Veräußerungsgruppe vorzunehmen:
Zum 31. Dezember 2017 wurden daher kumuliert folgende Hauptgruppen von Vermögenswerten und Schulden gesondert in der Bilanz als "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" bzw. "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte" ausgewiesen:
(17) Konzern-Eigenkapital.Das Konzern-Eigenkapital und seine einzelnen Komponenten werden in der "Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals" gesondert dargestellt. Ausgleichszahlung.Abweichend zu den Vorjahren erfolgt für das Berichtsjahr keine Ausschüttung einer Dividende. Aufgrund des mit der Diebold Nixdorf KGaA abgeschlossenen und im Geschäftsjahr 2016/2017 wirksam gewordenen BGAV darf die Diebold Nixdorf AG weder ihren Bilanzgewinn noch einen Gewinnvortrag oder sonstige Rücklagen, die vor Wirksamwerden des BGAV entstanden sind, zur Ausschüttung verwenden. Der BGAV enthält folgende Ausgleichsverpflichtung, die den außenstehenden Aktionären der Diebold Nixdorf AG für die Dauer des BGAV als angemessenen Ausgleich die Zahlung einer wiederkehrenden Geldleistung ("Ausgleichszahlung" oder "Ausgleich") zusichert: Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der Diebold Nixdorf AG für jede auf den Inhaber lautende Stückaktie der Diebold Nixdorf AG (Aktien ohne Nennbetrag) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 brutto EUR 3,13 ("Bruttoausgleichsbetrag"), abzüglich eines etwaigen Betrages für Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das jeweilige Geschäftsjahr geltenden Steuersatz ("Nettoausgleichsbetrag"), wobei dieser Abzug nur auf einen etwaigen in dem Bruttoausgleichsbetrag enthaltenen Teilbetrag vorzunehmen ist, der sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne bezieht. Dieser Teilbetrag beträgt vorliegend nach kaufmännischer Rundung auf einen vollen Cent-Betrag EUR 1,97 je Diebold Nixdorf AG-Aktie. Daraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des BGAV ein Ausgleich in Höhe von EUR 2,82 je Diebold Nixdorf AG-Aktie für ein volles Geschäftsjahr der Diebold Nixdorf AG. Klarstellend wird vereinbart, dass von dem Nettoausgleichsbetrag, soweit gesetzlich vorgeschrieben, die gegebenenfalls anfallenden Quellensteuern (wie etwa Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag) einbehalten werden. Die Ausgleichszahlung ist am ersten Bankarbeitstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der Diebold Nixdorf AG für das abgelaufene Geschäftsjahr, jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf dieses Geschäftsjahres fällig. Die nächste ordentliche Hauptversammlung der Diebold Nixdorf AG wird im Mai 2018 stattfinden. Aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ist die Diebold Nixdorf AG verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung für das Rumpfgeschäftsjahr in Höhe von 42.741 T € (2016/2017: 123.623 T €) an die Diebold Nixdorf KGaA abzuführen; eine Auszahlung dieses Betrages an die Diebold Nixdorf KGaA hat zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2017 nicht stattgefunden. Kapitalmanagement.Diebold Nixdorf AG nutzt das buchhalterische Kapital des Konzerns aufgrund des im Geschäftsjahr 2016/2017 mit der Diebold Nixdorf KGaA abgeschlossenen BGAV nur noch als passives Steuerungskriterium, da das in den Vorjahren verfolgte Ziel - Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite auf das eingesetzte Kapital - durch die vertragliche Ergebnisabführung der Diebold Nixdorf AG nicht länger verfolgt werden kann. Gezeichnetes Kapital.Das Grundkapital besteht aus 33.084.988 nennwertlosen Stückaktien. Alle bis zum 31. Dezember 2017 ausgegebenen Aktien sind voll eingezahlt. Jede Aktie gewährt gleichrangiges Stimmrecht sowie gleichrangigen Dividendenanspruch. Die Anzahl der ausgegebenen dividendenberechtigten Aktien hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
Eigene Anteile.Der gesamte Bestand an eigenen Aktien beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf 3.268.777 Stück. Dies entspricht 9,88 % des Grundkapitals. Die Anschaffungskosten in Höhe von 173.712 T € (inklusive Anschaffungsnebenkosten in Höhe von 111 T €) wurden in einer Summe vom Eigenkapital abgezogen. Genehmigtes Kapital.Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 20. Januar 2014 ist der Vorstand ermächtigt worden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 19. Januar 2019 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 16.542.494,00 € zu erhöhen. Bedingtes Kapital.Das Grundkapital ist um bis zu 1.654.249,00 €, eingeteilt in bis zu 1.654.249 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I 2014). Diese bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktienoptionen an Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft und an Mitglieder der Geschäftsleitungsorgane nachgeordneter in- und ausländischer verbundener Unternehmen sowie an weitere Führungskräfte und Mitarbeiter der Gesellschaft und ihrer nachgeordneten verbundenen Unternehmen nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Januar 2014 sowie nach näherer Maßgabe des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 20. Januar 2014 in der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Januar 2016 geänderten Fassung. Sie wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft die Gegenleistung nicht in bar oder mit eigenen Aktien erbringt. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausgabe entstehen, am Gewinn teil. Erfolgt die Ausgabe vor der ordentlichen Hauptversammlung, so nehmen die neuen Aktien auch am Gewinn des letzten abgelaufenen Geschäftsjahres teil. Ermächtigung zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelgenussscheinen, Options-, Wandel- und/oder Gewinnschuldverschreibungen und zum Ausschluss des Bezugsrechts.Der Vorstand war von der Hauptversammlung am 21. Januar 2013 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Januar 2018 einmalig oder mehrmals
sowie anstelle bzw. daneben
Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Options- und/oder Wandelgenussscheine und/oder Options- und/oder Wandelanleihen durfte 500.000.000,00 € nicht übersteigen. Options- beziehungsweise Wandlungsrechte durften nur auf Aktien der Gesellschaft mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von insgesamt bis zu 10.000.000,00 € ausgegeben werden. Für Details sowie die weiteren Bedingungen der Ermächtigung und des Ausschlusses des Bezugsrechts wird auf den Abschnitt "Übernahmerelevante Angaben" des Konzernlageberichts verwiesen. Gewinnrücklagen.Die Gewinnrücklagen enthalten die thesaurierten erwirtschafteten Gewinne der in den Konzernabschluss einbezogenen Tochtergesellschaften, das Periodenergebnis, die sonstigen Konsolidierungsrücklagen, Rücklagen aus ausgelaufenen Aktienoptionsprogrammen, erfolgsneutral erfasste versicherungsmathematische Gewinne und Verluste und Auswirkungen der Vermögensobergrenze sowie entsprechende latente Steuereffekte. Sonstige Eigenkapitalbestandteile.Die Sonstigen Eigenkapitalbestandteile enthalten die Differenzen aus der erfolgsneutralen Währungsumrechnung von Abschlüssen ausländischer Tochterunternehmen, die Effekte aus der erfolgsneutralen Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten, erfolgsneutral erfasste latente Steuern sowie Teile der Aufgelder aus der Ausgabe von Aktien. Sonstiges Ergebnis.Die nachfolgende Übersicht zeigt die ergebnisneutralen Bestandteile des Gesamtergebnisses mit den damit verbundenen Steuereffekten: Steuereffekte Sonstiges Ergebnis.
(18) Nicht beherrschende Anteile.Die Nicht beherrschenden Anteile werden insgesamt in der "Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals" dargestellt. Die wesentlichen Nicht beherrschenden Anteile sind die Anteile am AEVI-Teilkonzern. Die Muttergesellschaft ist die AEVI International GmbH, Paderborn. Die zusammengefassten Finanzinformationen nach IFRS sind Informationen vor Eliminierungen, die zwischen den anderen Unternehmen des Konzerns vorgenommen werden: AEVI-Teilkonzern
(19) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen.Für Teile der Mitarbeiter des Diebold Nixdorf AG-Konzerns bestehen betriebliche Altersversorgungssysteme. Diese können je nach rechtlichen, wirtschaftlichen und steuerlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes unterschiedlich sein und sind überwiegend als Leistungspläne, aber auch als Beitragspläne ausgestaltet. Für Leistungspläne werden für die Nettoverpflichtungen nach Berücksichtigung von als Vermögenswerten zu erfassenden Beträgen Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gebildet:
Die Überdeckung (als Vermögenswert erfasster Betrag) in Höhe von 12.316 T € (30.09.2017: 21.642 T €) wird unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten ausgewiesen. LeistungspläneDie wesentlichen Leistungspläne sind für Mitarbeiter in Deutschland eingerichtet. Darüber hinaus bestehen u.a. auch Leistungspläne in Großbritannien, Frankreich und der Schweiz. In Deutschland gibt es für die Mitarbeiter sowohl arbeitgeberfinanzierte Altersversorgungspläne als auch Entgeltumwandlungspläne (Deferred Compensation). Die inländischen arbeitgeberfinanzierten Altersversorgungsverpflichtungen basieren arbeitsrechtlich grundsätzlich auf Direktzusagen in Form von beitragsorientierten Leistungsplänen. Jeder Anwärter erhält hiernach in Abhängigkeit von seiner tariflichen oder vertraglichen Eingruppierung bzw. seiner Einkommenshöhe unterschiedliche jährliche Altersversorgungsbeiträge. Die Beiträge werden nach der jeweils geltenden Versorgungsordnung mit einem Altersfaktor multipliziert und als sogenannter Versorgungsbaustein dem Versorgungskonto des Mitarbeiters gutgeschrieben. Diese Versorgungskonten können bei Eintritt des Versorgungsfalls wahlweise als Einmalzahlung oder in maximal zehn Jahresraten ausbezahlt werden. Versorgungsfälle sind Invalidität, Tod und Erreichen der Altersgrenze. Im Juni 2006 hat Diebold Nixdorf AG im Rahmen eines Contractual Trust Arrangement ("CTA") Planvermögen im Sinne von IAS 19 durch die Übertragung von Vermögenswerten auf einen eingetragenen Verein (Alme Pensions-Stiftung, vormals Wincor Nixdorf Pension Trust e.V) zur Finanzierung der Pensionsverpflichtungen gegenüber Mitarbeitern geschaffen. Der Verein investiert sowohl in kurz- als auch langfristige Vermögenstitel und berücksichtigt hierdurch die Fälligkeitsstruktur der zugrunde liegenden Pensionsverpflichtungen. Die Anlagestrategie wird in regelmäßigen Abständen überprüft, indem die Vermögensentwicklung sowie die aktuelle Finanzmarktsituation analysiert werden. Die gewichtete durchschnittliche Laufzeit der Leistungspläne liegt unverändert gegenüber dem letzten Bilanzstichtag bei 11 Jahren. Das einzig nennenswerte Risiko der Pensionspläne des Diebold Nixdorf AG-Konzerns stellt die Kapitalmarktentwicklung dar. Diese beeinflusst sowohl den Rechnungszins, der zur Bewertung der Verpflichtungen herangezogen wird, als auch die Erträge des Planvermögens. Entwicklung der Versorgungsverpflichtungen.
Entwicklung des Planvermögens.
Für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 werden Zuführungen von Arbeitgeberbeiträgen zum Planvermögen in Höhe von 1,1 Mio. € erwartet. Die Anlage des Planvermögens erfolgte in folgenden Vermögenswerten:
Das Planvermögen umfasst keine eigenen Finanzinstrumente. Die Immobilien werden vom Konzern im Wesentlichen nicht selbst genutzt. Die Aktien, Schuldpapiere, Investmentfonds, Immobilienfonds und Sonstigen Kapitalanlagen sind an einem aktiven Markt notiert. Für das Immobilienvermögen und die Versicherungsverträge liegt keine Marktpreisnotierung an einem aktiven Markt vor. Auswirkung der Vermögensobergrenze.
Entwicklung der Nettoverpflichtungen.
Versicherungsmathematische Annahmen.Bei den Gesellschaften des Konzerns ist der Rechnungszinsfuß (gewichteter Durchschnitt) die wesentliche versicherungsmathematische Annahme für die Bewertung der Leistungspläne:
Bei der Ermittlung der Versorgungsverpflichtungen werden je nach Ausgestaltung des Leistungsplans Einkommens- und Rententrends, aber auch Annahmen zur Fluktuation berücksichtigt. Weiterhin werden Annahmen zur Lebenserwartung anhand der aktuellen Sterbetafeln mit in die Ermittlungen einbezogen. In Deutschland werden hierfür die Heubeck-Tafeln (2005G) zugrunde gelegt. Sensitivitätsanalyse.Für den Diebold Nixdorf AG-Konzern wurde die Sensitivität des Rechnungszinsfußes als wesentliche versicherungsmathematische Annahme analog der Ermittlung der Barwerte für die Versorgungsverpflichtungen ermittelt. Eine Erhöhung bzw. Verminderung des Rechnungszinsfußes um 0,25 Prozentpunkte hätte die folgenden Auswirkungen auf den Barwert der Versorgungsverpflichtungen zum 31. Dezember 2017:
Pensionsaufwand.
Beitragspläne.Bei Beitragsplänen (Defined Contribution Plans) geht das Unternehmen über die Entrichtung von Beitragszahlungen hinaus keine weiteren Verpflichtungen ein. Der Personalaufwand des Rumpfgeschäftsjahres enthält Aufwendungen für Beitragspläne in Höhe von 8.067 T € (2016/2017: 29.009 T €). (20) Sonstige Rückstellungen.
Die Rückstellungen basieren auf Schätzungen aufgrund historischer Daten ähnlicher Sachverhalte. Der Konzern erwartet, den überwiegenden Teil der Rückstellungen im kommenden Jahr zu begleichen. Innerhalb der sonstigen Rückstellungen sind Beträge für Restrukturierungsmaßnahmen im Personalbereich in Höhe von 24.461 T € (2016/2017: 34.387 T €) enthalten. Die Rückstellungen für Personal wurden im Wesentlichen für Altersteilzeit, Urlaubsrückstände, Gleitzeitrückstände, Jubiläumsrückstellungen sowie Abfindungen gebildet. Als Möglichkeit zum vorzeitigen Übertritt in den Ruhestand bieten einige inländische Gesellschaften das firmenseitig geförderte Altersteilzeit-Modell in der "Blockvariante" an. Die Laufzeit beträgt zwischen zwei und sechs Jahre, der Eintritt ist frühestens mit Vollendung des 55. Lebensjahres möglich. Grundsätzlich wird in der Arbeitsphase die volle Arbeitsleistung bei 50 % der Bezüge erbracht. In der Freistellungsphase arbeitet der Mitarbeiter nicht mehr und erhält die restlichen 50 % der Bezüge. Die Förderung durch den Arbeitgeber erfolgt durch Aufstockung der Bezüge sowie der Beiträge zur Rentenversicherung. Die insolvenzrechtliche Absicherung erfolgt mittels eines mit einem Kreditinstitut abgeschlossenen Bürgschaftsvertrags. Es werden Rückstellungen für Umweltschutzverpflichtungen im Rahmen von gesetzlichen Bestimmungen zur Entsorgung von in Umlauf gebrachten Erzeugnissen gebildet. Rückstellungen für Gewährleistungen werden für gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistungspflichten, für vertraglich vereinbarte Gewährleistungspflichten und für faktisch entstandene Gewährleistungspflichten bei Produkten gebildet. In den übrigen kurzfristigen Rückstellungen sind Verpflichtungen aus drohenden Rechtsstreitigkeiten sowie Rückstellungen für Jahresabschlusskosten berücksichtigt. (21) Verbindlichkeiten.
Die Vorjahresvergleichszahlen sind jeweils in Klammern angegeben. Finanzverbindlichkeiten.Die Finanzverbindlichkeiten unterteilen sich in Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind zu fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Diese entsprechen im Wesentlichen den beizulegenden Zeitwerten. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich zum Stichtag auf insgesamt 2.540 T € (2016/2017: 1.910 T €). Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing betragen zum Stichtag 168 T € (2016/2017: 229 T €). Dem gegenüberstehend werden die Vermögenswerte unter den Sachanlagen als Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von 219 T € (2016/2017: 212 T €) ausgewiesen. Im Zuge des Zusammenschlusses mit der Diebold Nixdorf, Inc. wurde am 8. August 2016 ein Vertrag über eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von 300.000 T € mit der Diebold Self-Service Solutions S.A.R.L. (im Folgenden: Diebold S.A.R.L.) mit einer Laufzeit bis zum 8. August 2021 abgeschlossen. Zum Stichtag wurde aus der revolvierenden Kreditlinie ein Teilbetrag von 228.619 T€ (2016/2017: 208.950 T€) inklusive einem Betrag von 7.209 T € (2016/2017: 5.920 T €), der in der Position "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte" ausgewiesen wird, gezogen. Restlaufzeit der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing.
Restlaufzeit der künftigen Mindestleasingzahlungen.
Sonstige Verbindlichkeiten.Aufgliederung der sonstigen Verbindlichkeiten.
Die Vorjahresvergleichszahlen sind jeweils in Klammern angegeben. Weiter gehende Erläuterungen zu den sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten finden sich unter Anmerkung [22]. Aktienoptionsprogramme.Diebold Nixdorf AG hat seit 2004 insgesamt 13 Aktienoptionsprogramme (2004 - 2016) für Führungskräfte aufgelegt. Für die Programme 2014 bis 2016 gelten die nachfolgenden Bedingungen: Die Haltefrist der Optionen beträgt vier Jahre. Jede Aktienoption berechtigt zum Bezug einer Aktie der Gesellschaft zum Ausübungspreis. Es gibt keine Begrenzung des Bezugsgewinns. Der Ausübungspreis entspricht jeweils 112 % des durchschnittlichen Börsenpreises an den 30 Börsenhandelstagen, die der Ausgabe der Aktienoptionen am 26. März 2014 (Programm 2014), 25. März 2015 (Programm 2015) und 12. April 2016 (Programm 2016) unmittelbar vorausgingen (Programm 2014: 56,20 €, Programm 2015: 43,93 €, Programm 2016: 53,12 €); dabei sind Ausschüttungen, insbesondere Dividendenzahlungen, und etwaige Bezugsrechte oder sonstige Sonderrechte während der Laufzeit der jeweiligen Aktienoptionen zu berücksichtigen. Die Erfolgsziele wurden bisher während der Laufzeit der Programme nicht nachträglich abgesenkt. Die Aktienoptionen sind einmalig zum Laufzeitende binnen einer Frist von zehn Börsenhandelstagen im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse, beginnend mit dem Ablauf der Vier-Jahres-Frist, ausübbar (Ausübungszeitraum). Die Ausübungsbedingungen sehen auch vor, dass die Ausübungserklärung innerhalb der Laufzeit der Vier-Jahres-Haltefrist binnen der letzten zehn Börsenhandelstage im Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse mit Wirkung zum Ablauf des letzten Tages der Haltefrist oder zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden darf oder muss. Der Optionshalter muss grundsätzlich bis zum Ende der Haltefrist im Unternehmen beschäftigt bleiben. Alle Aktienoptionsprogramme werden seit dem Geschäftsjahr 2015/2016 als Verpflichtung zum Barausgleich eingestuft und bilanziert. Hierzu wird auf den Ausweis in der "Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals" innerhalb der Zeile "Aktienoptionen Reklassifizierung" im Vorjahr verwiesen. Bis zur Begleichung der jeweiligen Verpflichtung wird der beizulegende Zeitwert zu jedem Berichtsstichtag neu ermittelt und ratierlich im Zeitablauf zugeführt. Aus der Bewertung resultierende Änderungen werden dabei erfolgswirksam erfasst. Die beizulegenden Zeitwerte der laufenden Aktienoptionsprogramme wurden mittels der Black-Scholes Formel von einem externen Gutachter ermittelt. Die der Bewertung zugrunde gelegten Annahmen für die laufenden Programme stellen sich wie folgt dar:
Der in der Berichtsperiode erfasste Gesamtaufwand für alle laufenden Aktienoptionsprogramme beträgt in Summe 244 T € (2016/2017: 6.778 T €). Der Gesamtaufwand im Vorjahr beinhaltet neben den Aufwendungen der Bewertung der laufenden Aktienoptionsprogramme zum Stichtag des Weiteren die Aufwendungen aus der Bewertung des im März 2017 abgelaufenen Aktienoptionsprogramms 2013. Die als finanzielle Verbindlichkeit erfasste Gesamtverpflichtung aus den laufenden Aktienoptionsprogrammen 2014 bis 2016 beträgt insgesamt 1.408 T €. Die zum Stichtag 31. Dezember 2017 ausgewiesenen Aktienoptionen setzen sich aus den Aktienoptionsprogrammen 2014 bis 2016 zusammen. Das Programm 2014 läuft im März 2018, das Programm 2015 im März 2019 und das Programm 2016 im März 2020 aus. Die durchschnittliche, gewichtete Restlaufzeit der Aktienoptionsprogramme beträgt ca. 1 Jahr. Am 22. März 2017 ist die Haltezeit für das Aktienoptionsprogramm 2013 abgelaufen. Von den 774.806 ausgegebenen Aktienoptionen sind 643.076 Optionen ausgeübt worden. Der Ausübungspreis unter Berücksichtigung von Dividenden betrug 38,26 €. Der relevante Börsenkurs wurde anhand des ungewichteten Durchschnitts des Börsenkurses der Aktie im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse in der Schlussauktion der 30 Börsenhandelstage unmittelbar vor dem Ausübungsstichtag ermittelt und beträgt 69,20 €. Der hieraus abgeleitete Gewinn je Option beläuft sich auf 30,94 €. Die Ablösung der Optionen wurde durch Barausgleich vorgenommen. Die erwartete Volatilität wurde ermittelt als Durchschnitt aus der 3-Monats- und 12-Monats-Volatilität von EUREX-Optionen auf die Diebold Nixdorf AG-Aktie. Die Entwicklung der Aktienoptionen stellt sich wie folgt dar:
"Performance-based cash incentive awards" (im Folgenden "DN Performance Awards").Mit dem Ziel, die leistungsorientierte Vergütung zu vereinheitlichen, billigte der Vergütungsausschuss des Board of Directors von Diebold Nixdorf, Inc. am 25. April 2017 das einmalige Angebot an bestimmte Mitarbeiter, die von den Mitarbeitern gehaltenen ausstehenden Aktienoptionen der Diebold Nixdorf AG durch eine leistungsorientierte, variable Vergütung ("DN Performance Awards") zu ersetzen. Die Gewährung der DN Performance Awards setzte das Einverständnis des Mitarbeiters mit der Kündigung der ausstehenden Optionen voraus. Das oben erläuterte Angebot der Diebold Nixdorf AG betraf die Optionen, die im März 2018, 2019 bzw. 2020 ausübbar werden. Der Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit sowie der Wert der "im Geld" liegenden Aktienoptionen war bei jeder Tranche der Aktienoptionen unterschiedlich; jede Tranche wurde daher durch einen DN Performance Award mit dem gleichen Bewertungsstichtag (z. B. 2018, 2019 oder 2020) ersetzt. Darüber hinaus ist jeder Award so strukturiert, dass er bei der Zielvorgabe in etwa dem ursprünglichen Wert der "im Geld" liegenden, gekündigten Optionen, beim Schwellenwert in etwa dem Wert, ab dem die Option keinen positiven inneren Wert mehr besitzt (also "under water" ist) und an der Obergrenze rund 155 % des Aktienkurses von Diebold Nixdorf, Inc. entspricht. Die DN Performance Awards basierten auf einem Aktienkurs der Diebold Nixdorf, Inc. von 26,18 USD. Auszahlungen erfolgen bei sinkendem Aktienkurs der Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie nur bis zu einem als Schwellenwert festgelegten bestimmten Durchschnittskurs der Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie, der individuell je Programm basierend auf dem Wert der "under water"-Optionen vorgegeben ist; sollte dieser Schwellenwert im jeweiligen Ausübungszeitraum unterschritten werden, erfolgt keine Auszahlung mehr. Die Ermittlung des relevanten Aktienkurses erfolgt auf der Grundlage der durchschnittlichen Schlusskurse der Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie an der New York Stock Exchange (NYSE) innerhalb von 20 Börsenhandelstagen vor und einschließlich des letzten Handelstages des jeweiligen Ausübungszeitraums. Weitere aktienbezogene Programme.Über das Programm DN Performance Awards hinaus partizipieren bestimmte Mitarbeiter des Diebold Nixdorf AG-Konzerns im Rahmen des "Diebold Nixdorf, Incorporated 1991 Amended and Restated Equity and Performance Incentive Plan" (im Folgenden "LTI Plan 1991") bzw. ab dem Jahr 2018 an dem "2017 Equity and Performance Incentive Plan" an den Programmen Performance Stock Units, Restricted Stock Units sowie Stock Options auf die Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie. Performance-Based Shares (im Folgenden "PSUs"): PSUs werden basierend auf einem dreijährigen Leistungszeitraum (1. Januar 2017 bis 31. Dezember 2019) gewährt. Ihr Wert bemisst sich nach dem Rang der Aktionärsrendite ("TSR-Ranking") des S&P 400 Midcap Index im Vergleich zu Diebold Nixdorf, Inc. über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Anzahl der zum Ende des Leistungszeitraums übertragenen Aktien kann zwischen 0 % und 200 % des Zielwerts liegen, je nach dem relativen TSR-Ranking im Verhältnis zu den beiden Zielkategorien. Restricted Stock Units (im Folgenden "RSUs"): Zweck dieser Anwartschaften ist es, die Fortführung der Leistungen der Führungskraft für einen bestimmten Zeitraum sicherzustellen sowie einen höheren Anreiz für die Erreichung der durch Diebold Nixdorf, Inc. definierten Ziele zu bieten. Restricted Stock Units (im Folgenden "RSUs") werden anteilig mit einer Sperrfrist von drei Jahren zum Jahrestag der Gewährung ausübbar. Der Zeitraum der Zuteilung von RSUs beträgt insgesamt drei Jahre. Nach jedem Jahr wird ein Drittel (1/3) der zugeteilten RSUs ausübbar und unverfallbar, und die entsprechende Aktienanzahl wird dem Depot des Berechtigten gutgeschrieben. In den Jahren, in denen die RSUs noch nicht unverfallbar werden, erhalten die Berechtigten ausschüttungsgleiche Zahlungen, die ebenso wie bei Aktionären von Diebold Nixdorf, Inc. ermittelt werden. Die Ausübung und unverfallbare Zuteilung von RSUs sind ausschließlich mit der Fortführung der Leistungen des Berechtigten für das Unternehmen verbunden und unterliegen bestimmten Einschränkungen hinsichtlich deren Besitz. Der Wert jeder RSU zum Datum der Zuteilung wurde anhand der DieboldNixdorf, Inc. -Aktien als ungewichteter Durchschnitt aus den 20 Börsentagen, die dem Tag der Gewährung unmittelbar vorausgehen, ermittelt. Aktienoptionen: Der Wert von Aktienoptionen resultiert ausschließlich aus Aktienkurssteigerungen. Die gewährten Aktienoptionen haben eine Laufzeit von zehn Jahren und werden mit einer Sperrfrist von drei Jahren anteilig ausübbar. Der Ausübungskurs basiert auf dem Schlusskurs der Stammaktien am Tag der Gewährung und wird mit dem Black-Scholes-Modell für Aktienoptionen bewertet. Alle aktienbezogenen Programme werden, da die Diebold Nixdorf AG grundsätzlich zum Ausgleich gegenüber den berechtigten Mitarbeitern verpflichtet ist, als Verpflichtung zum Barausgleich eingestuft und bilanziert. Bis zur Begleichung der jeweiligen Verpflichtung wird der beizulegende Zeitwert zu jedem Berichtsstichtag neu ermittelt und ratierlich im Zeitablauf zugeführt. Aus der Bewertung resultierende Änderungen werden dabei erfolgswirksam erfasst. Im Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2017 wurden aus diesen Programmen ein Gesamtaufwand in Höhe von 1.282 T € (2016/2017: 3.161 T €) sowie zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von 4.443 T € (2016/2017: 3.161 T €) erfasst. SONSTIGE ANGABEN.(22) Berichterstattung zu Finanzinstrumenten.Finanzinstrumente sind vertragliche Vereinbarungen, die Ansprüche auf Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten. Gemäß IAS 32 und IAS 39 gehören hierzu originäre sowie derivative Finanzinstrumente. Zu den originären Finanzinstrumenten zählen insbesondere die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Kredite und Darlehen. Die derivativen Finanzinstrumente umfassen im Wesentlichen Devisentermingeschäfte sowie Zinssicherungsinstrumente. Die nachfolgenden Tabellen stellen die Buchwerte und die beizulegenden Zeitwerte der einzelnen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten für jede einzelne Kategorie von Finanzinstrumenten dar und leiten diese auf die entsprechenden Bilanzpositionen über. Dabei werden auch die Forderungen und Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing sowie die Derivate mit bilanzieller Sicherungsbeziehung berücksichtigt sowie die Verkaufsoptionen für Anteile Nicht beherrschender Gesellschafter, obwohl sie keiner Bewertungskategorie des IAS 39 angehören. Da die Bilanzpositionen "Sonstige Vermögenswerte" und "Sonstige Verbindlichkeiten" sowohl Finanzinstrumente als auch nichtfinanzielle Vermögenswerte bzw. Verbindlichkeiten (im Wesentlichen Vorauszahlungen für zukünftig zu erhaltende/zu erbringende Leistungen sowie Forderungen/Verbindlichkeiten aus sonstigen Steuern) enthalten, dient die Spalte "davon außerhalb IFRS 7" dieser Überleitung. Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien zum 31.12.2017.
LaR: Loans and Receivables.
Buchwerte, Wertansätze und beizulegende Zeitwerte nach Bewertungskategorien zum 30.12.2017.
LaR: Loans and Receivables.
Zum Fair Value bilanzierte Finanzinstrumente werden gemäß IFRS 7 in verschiedene Bewertungsstufen eingeteilt. Hierbei handelt es sich um Finanzinstrumente, die 1. zu aktuellen Marktpreisen in einem aktiven Markt für identische Finanzinstrumente bewertet werden (Stufe 1), 2. zu aktuellen Marktpreisen in einem aktiven Markt für vergleichbare Finanzinstrumente oder mit Bewertungsmodellen, deren wesentliche Inputfaktoren auf beobachtbare Marktdaten zurückzuführen sind, bewertet werden (Stufe 2) oder 3. mit Hilfe von Inputfaktoren bewertet werden, die nicht auf beobachtbaren Marktpreisen basieren (Stufe 3). Die Einteilung in Bewertungsstufen stellt sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar: Zuordnung zur Fair-Value-Hierarchie.
Die Vorjahresvergleichzahlen sind jeweils in Klammern angegeben. Sofern Umgruppierungen zwischen den verschiedenen Fair-Value-Hierarchiestufen erfolgen, werden diese zum Ende der Berichtsperiode, in der die Änderung eingetreten ist, erfasst. Weder im Rumpfgeschäftsjahr noch im Vorjahr gab es Umgliederungen zwischen den einzelnen Fair-Value-Hierarchiestufen. Der in der Stufe 3 ausgewiesene Vermögenswert betrifft die 6 %ige Beteiligung an der WINCOR NIXDORF Immobilien GmbH & Co. KG. Das Ergebnis dieser Gesellschaft wird anteilig zugerechnet und verändert entsprechend den ausgewiesenen Fair Value. Die erfolgswirksame Veränderung wird innerhalb des Finanzergebnisses ausgewiesen. Für eingeräumte Verkaufsoptionen für die Anteile Nicht beherrschender Gesellschafter in Höhe des Barwerts der erwarteten künftigen Ausübungspreise wird bei einer erfolgsneutralen Erfassung gegen die Gewinnrücklagen eine sonstige finanzielle Verbindlichkeit ebenfalls in der Stufe 3 ausgewiesen. Diese Bewertung ist abgeleitet aus erwarteten Umsatzbeiträgen, dem operativen Ergebnis (EBITA) sowie einem gewichteten Kapitalkostensatz (WACC). Die nachstehende Tabelle zeigt die Überleitung des Anfangsbestands auf den Endbestand für beizulegende Zeitwerte der Stufe 3:
Infolge der geringfügigen Wertveränderungen der 6 %igen Beteiligung als solche führt eine Sensitivitätsanalyse bewertungsrelevanter Parameter zu keinen wesentlichen und entscheidungsnützlichen Informationen. Die Bewertung der Stufe 3 der Verkaufsoptionen für Anteile Nicht beherrschender Gesellschafter wurde auf Basis eines Discounted Cashflow (DCF) Verfahrens vorgenommen. Eine Sensitivitätsbetrachtung der wesentlichen nicht beobachtbaren Inputfaktoren bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts zeigt die nachfolgende Tabelle:
Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften ergeben sich aus marktgehandelten Terminkursen. Zur Bestimmung der Marktwerte von Zinsswaps zum Bilanzstichtag werden entsprechende Quotierungen von Kreditinstituten eingeholt, die den Marktwert auf Basis von internen Mark-to-Market-Modellen ermitteln. Aufgrund der kurzen Laufzeit der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen und Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten wird angenommen, dass der jeweilige beizulegende Zeitwert dem Buchwert entspricht. Die beizulegenden Zeitwerte der langfristigen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden als Barwert der zukünftig erwarteten Cashflows ermittelt. Zur Diskontierung werden marktübliche Zinssätze, bezogen auf die entsprechenden Fristigkeiten, verwendet. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, sonstigen Vermögenswerte und Finanzanlagen sind zum Bilanzstichtag nicht überfällig oder wertgemindert. Bei den zu Anschaffungskosten bilanzierten "Available-for-Sale Financial Assets" handelt es sich um Beteiligungen an nicht vollkonsolidierten Tochterunternehmen sowie sonstigen Beteiligungen. Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien gemäß IAS 39 stellen sich wie folgt dar: Nettoergebnis der Bewertungskategorien.
Das Nettoergebnis aus der Kategorie "Loans and Receivables" resultiert im Wesentlichen aus Zinserträgen aus finanziellen Forderungen, Wertberichtigungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Kursgewinnen und Kursverlusten aus Fremdwährungsforderungen. In der Kategorie "Financial Assets at Fair Value through Profit or Loss (FVO)" werden die Veränderungen des beizulegenden Zeitwerts der Beteiligung an der WINCOR NIXDORF Immobilien GmbH & Co. KG ausgewiesen. Die Gewinne und Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Zinsderivaten und Devisentermingeschäften, die nicht die Anforderungen des IAS 39 für Hedge Accounting erfüllen, sind in der Kategorie "Financial Assets or Financial Liabilities at Fair Value through Profit or Loss (HIT)" enthalten. Das Nettoergebnis der Kategorie "Financial Liabilities at Amortized Cost" setzt sich im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für finanzielle Verbindlichkeiten sowie aus Kursgewinnen und Kursverlusten aus Fremdwährungsverbindlichkeiten zusammen. Im Nettoergebnis sind keine Ergebniseffekte aus Finanzierungsleasing und aus Derivaten mit bilanzieller Sicherungsbeziehung berücksichtigt, da diese keiner Bewertungskategorie des IAS 39 angehören. Die Gesamtzinserträge und -aufwendungen für finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wurden, stellen sich wie folgt dar: Zinsergebnis aus Finanzinstrumenten.
Risiken aus Finanzinstrumenten.Typische Risiken aus Finanzinstrumenten sind das Kreditrisiko, das Liquiditätsrisiko und die einzelnen Marktrisiken. Das Risikomanagementsystem des Konzerns wird einschließlich seiner Ziele, Methoden und Prozesse im Risikobericht des Konzernlageberichts dargestellt. Auf Basis der nachfolgend dargestellten Informationen sehen wir keine expliziten Risikokonzentrationen aus Finanzrisiken. Kreditrisiken.Diebold Nixdorf AG versucht das Ausfallrisiko originärer Finanzinstrumente durch Handelsauskünfte, Kreditlimits und Debitorenmanagement einschließlich Mahnwesen und offensiven Inkassos zu verringern. Eine Risikokonzentration hinsichtlich Kreditrisiken besteht insofern nicht, da im Rumpfgeschäftsjahr und im Geschäftsjahr 2016/2017 auf keinen Einzelkunden mehr als 10 % der Konzernumsatzerlöse entfielen. Zur Absicherung von Forderungen gegenüber Kunden in Kreditrisikoländern wie zum Beispiel Argentinien, Nigeria, Pakistan und der Ukraine werden Akkreditive eingesetzt. Das maximale Ausfallrisiko ergibt sich aus den Buchwerten der in der Bilanz angesetzten finanziellen Vermögenswerte. Bei derivativen Finanzinstrumenten ist der Konzern einem Kreditrisiko ausgesetzt, das durch die Nichterfüllung der vertraglichen Vereinbarungen seitens der Vertragspartner entsteht. Dieses Risiko wird dadurch minimiert, dass Geschäfte nur mit Vertragspartnern guter Bonität abgeschlossen werden. Als Teil des Managements des Kreditrisikos ist der Gesamtbestand an derivativen Finanzinstrumenten grundsätzlich auf mehrere Banken verteilt. Bei den Derivaten entsprechen die Ausfallrisiken ihren positiven beizulegenden Zeitwerten. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten aus Derivaten, die Netting-, Collateral- oder ähnlichen Vereinbarungen unterliegen.
Den potentiellen Netting-Vereinbarungen liegt der deutsche Rahmenvertrag für Finanztermingeschäfte zu Grunde. Liquiditätsrisiken.Das operative Liquiditätsmanagement umfasst einen Cash Concentration Process, durch den eine Zusammenführung von liquiden Mitteln erfolgt. Dadurch können Liquiditätsüberschüsse und -anforderungen entsprechend den Bedürfnissen des Konzerns sowie einzelner Konzerngesellschaften gesteuert werden. In das kurz- und mittelfristige Liquiditätsmanagement werden die Fälligkeiten finanzieller Vermögenswerte und finanzieller Verbindlichkeiten sowie Schätzungen des Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit einbezogen. Für die Deckung des Liquiditätsbedarfs stehen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in Höhe von insgesamt 129.327 T € (2016/2017: 104.786 T €) zur Verfügung inklusive einem Betrag von 8.649 T € (2016/2017: 9.471 T €), der in der Position "Zur Veräußerung gehaltene Vermögenswerte" ausgewiesen wird. Im Zuge des Zusammenschlusses mit der Diebold Nixdorf, Inc. wurde am 8. August 2016 ein Vertrag über eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von 300.000 T € mit der Diebold Self-Service Solutions S.A.R.L. (im Folgenden: Diebold S.A.R.L.) mit einer Laufzeit bis zum 8. August 2021 abgeschlossen. Zum Stichtag wurde aus der revolvierenden Kreditlinie ein Teilbetrag von 228.619 T€ (2016/2017: 208.950 T€) inklusive einem Betrag von 7.209 T € (2016/2017: 5.920 T €), der in der Position "Schulden im Zusammenhang mit zur Veräußerung gehaltener Vermögenswerte" ausgewiesen wird, gezogen. Insgesamt verfügt Diebold Nixdorf AG zum 31. Dezember 2017 über nicht ausgeschöpfte Kreditlinien in Höhe von 117.381 T € (2016/2017: 141.050 T €). Davon entfallen 46.000 T € (2016/2017: 50.000 T €) auf nicht in Anspruch genommene Kontokorrentlinien und 71.382 T € (2016/2017: 91.050 T €) auf die revolvierende Kreditlinie von Diebold S.A.R.L. Das Liquiditätsrisiko von Diebold Nixdorf AG wird insgesamt als sehr gering eingestuft. Aus den finanziellen Verbindlichkeiten resultieren in den nächsten Jahren voraussichtlich die folgenden (nicht diskontierten) Zahlungen:
Marktrisiken.Als Marktrisiko wird das Risiko bezeichnet, dass die beizulegenden Zeitwerte oder künftige Zahlungsströme eines originären oder derivativen Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Risikofaktoren schwanken. Die wesentlichen Marktrisiken, denen Diebold Nixdorf AG ausgesetzt ist, sind das Währungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko. Aus diesen Risiken können Ergebnis-, Eigenkapital- und Cashflow-Schwankungen resultieren. Die nachstehend beschriebenen Analysen sowie die mit Hilfe von Sensitivitätsanalysen ermittelten Beträge stellen hypothetische, zukunftsorientierte Angaben dar, die sich aufgrund unvorhersehbarer Entwicklungen an den Finanzmärkten von den tatsächlichen Ereignissen unterscheiden können. Zudem sind hier nicht Risiken berücksichtigt, die nichtfinanzieller Natur oder nicht quantifizierbar sind, wie zum Beispiel Geschäftsrisiken. Währungsrisiken.Innerhalb des Diebold Nixdorf AG-Konzern erfolgen Einnahmen und Ausgaben auch in verschiedenen Fremdwährungen, wodurch sich ein Währungsrisiko ergibt. Bei Diebold Nixdorf AG sind dies vor allem der US-Dollar und das Britische Pfund. Durch natürliches Hedging, d. h. durch die Steuerung der Einnahmen und Ausgaben, wie zum Beispiel durch entsprechende Standortwahl oder Auswahl der Lieferanten, wird das Risiko beträchtlich verringert. Das Nominalvolumen der Devisentermingeschäfte für die Währungen US-Dollar und Britisches Pfund beläuft sich zum Bilanzstichtag auf umgerechnet 87.583 T € (2016/2017: 106.958 T €). Das Risiko wird rollierend auf Monatsbasis für ein Jahr im Voraus durch entsprechende Gegengeschäfte mit externen Kontrahenten (Banken) abgesichert. Da die Sicherungsbeziehung als hochwirksam eingestuft wird, wird nach den Vorgaben des IAS 39 "Financial Instruments: Recognition and Measurement" ein Cashflow Hedge bilanziert. Die im Cashflow Hedge Accounting designierten Devisentermingeschäfte sichern Fremdwährungszahlungsströme für die kommenden 12 Monate ab. Die darauf entfallenden beizulegenden Zeitwerte, die sich aus der Bewertung zu Marktpreisen ergeben, betragen zum Bilanzstichtag 3.215 T € bzw. -209 T € (2016/2017: 4.407 T € bzw. -258 T €) und sind unter Berücksichtigung latenter Steuern erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst worden. Der Ausweis des beizulegenden Zeitwertes erfolgt in den sonstigen Vermögenswerten bzw. den sonstigen Verbindlichkeiten. Die beizulegenden Zeitwerte von Devisentermingeschäften ergeben sich aus marktgehandelten Terminkursen. Die Devisentermingeschäfte werden bei Fälligkeit erfolgswirksam aufgelöst. Im Laufe des Geschäftsjahres sind aus den zum Ende des Vorjahres bestehenden Devisentermingeschäften 2.478 T € (2016/2017: -6.243 T €) erfolgswirksam aufgelöst worden. Der Ausweis erfolgt in den Umsatzkosten. Das verbleibende, nicht durch Devisentermingeschäfte gesicherte Nettowährungsrisiko beläuft sich auf ca. 20 Mio. US-Dollar (2016/2017: ca. 29 Mio. US-Dollar) sowie auf ca. 8 Mio. Britische Pfund (2016/2017: ca. 9 Mio. Britische Pfund) und ist insgesamt als gering einzuschätzen. Konzernweit werden die verbleibenden Fremdwährungszahlungsströme zentral erfasst und wenn möglich gegenseitig ausgeglichen. Im Geschäftsjahr und im Vorjahr wurden keine Devisenoptionsgeschäfte durchgeführt. Wenn der Euro gegenüber dem US-Dollar zum 31. Dezember 2017 um 10 % aufgewertet bzw. abgewertet gewesen wäre, wären die sonstigen Eigenkapitalbestandteile (vor latenten Steuern) und der beizulegende Zeitwert der Derivate um 4.224 T € höher bzw. 5.152 T € niedriger gewesen (2016/2017: 5.858 T € höher bzw. 7.143 T € niedriger). Wenn der Euro gegenüber dem Britischen Pfund zum 31.Dezember 2017 um 10 % aufgewertet bzw. abgewertet gewesen wäre, wären die sonstigen Eigenkapitalbestandteile (vor latenten Steuern) und der beizulegende Zeitwert der Derivate um 3.142 T € höher bzw. 3.836 T € niedriger gewesen (2016/2017: 3.141 T € höher bzw. 3.835 T € niedriger). Zinsrisiken.Um Zinsänderungsrisiken zu reduzieren, schließt Diebold Nixdorf AG Zinssicherungsgeschäfte ab. Am 28. Mai 2010 wurde ein Zinsswap mit einer zehnjährigen Laufzeit vom 1. Oktober 2010 bis zum 30. September 2020 über 50.000 T € abgeschlossen. Der im Cashflow Hedge Accounting designierte Zinsswap sichert Zinszahlungsströme für die nächsten vier Jahre ab. Bei diesem Zinsswap wird der 3-Monats-EURIBOR empfangen und ein Festzins von 2,974 % gezahlt. Der beizulegende Zeitwert, der sich aus der Bewertung zu Marktpreisen ergibt, beträgt zum Bilanzstichtag -4.569 T € (2016/2017: -6.112 T €). Dieser Zinsswap mit einem Clean Value in Höhe von -4.239 T € (2016/2017: -4.666 T €) ist erfolgsneutral unter Berücksichtigung von latenten Steuern im Eigenkapital erfasst worden, da der Swap in das Hedge Accounting einbezogen wurde. Innerhalb des Rumpfgeschäftsjahr wurden 413 T € (2016/2017: 1.637 T €) aus dem Eigenkapital erfolgswirksam in das Periodenergebnis umgegliedert. Die verbleibenden, nicht gegen Zinsrisiken abgesicherten Finanzverbindlichkeiten betragen zum Stichtag 179 Mio. €. Das verbleibende Nettozinsrisiko ist insgesamt aufgrund des aktuellen Zinsumfeldes als gering einzuschätzen. Im Berichtsjahr wurden keine weiteren Zinsswaps abgeschlossen. Bei am Bilanzstichtag um jeweils 100 Basispunkte abweichenden Zinssätzen hätten sich die sonstigen Eigenkapitalbestandteile (vor latenten Steuern) um 1.309 T € erhöht bzw. 1.365 T € verringert (2016/2017: 2.945 T € erhöht bzw. 3.014 T € niedriger). (23) Materialaufwand.
Im Rumpfgeschäftsjahr verminderten sich die Bestände an fertigen und unfertigen Erzeugnissen um 12.034 T € (2016/2017: 19.225 T €). (24) Personalaufwand und Mitarbeiter.
Im Durchschnitt des Berichtsjahres wurden 8 445 (2016/2017: 8 851) Mitarbeiter beschäftigt (ohne Auszubildende). Die Mitarbeiter waren in folgenden Funktionen tätig:
(25) Haftungsverhältnisse.Die Haftungsverhältnisse aus Eventualverbindlichkeiten belaufen sich auf 19.760 T € (2016/2017: 18.871 T €) und bilden mögliche Steuerrisiken ab. Darüber hinaus haftet die Diebold Nixdorf AG für Kundengelder Dritter, die sich am 31. Dezember 2017 im Besitz von Diebold Nixdorf AG befanden. Die Kundengelder wurden zu Beginn des neuen Geschäftsjahres zur Gutschrift auf die Kundenkonten einbezahlt oder zur Befüllung von Geldautomatenkassetten verschiedener Geldinstitute genutzt. Mit einer Inanspruchnahme wird nicht gerechnet, da eine regelmäßige Abstimmung mit den Kunden erfolgt. Ergänzend sind für die Risiken des möglichen Untergangs der Kundengelder externe Versicherungen abgeschlossen worden. (26) Sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Die Vorjahresvergleichszahlen sind jeweils in Klammern angegeben. Die Mietverhältnisse für Gebäude und sonstige Miet-/Leasingverhältnisse entsprechen den zukünftigen Mindestleasingzahlungen aus Operating-Leasing-Verhältnissen gemäß IAS 17. Gegenstand der Verträge sind die Anmietung von Gebäuden sowie das Leasing von Fahrzeugen. Die Miet- und Leasingaufwendungen betrugen im Berichtsjahr 13.259 T € (2016/2017: 57.528 T €). (27) Beziehungen zu nahestehenden Personen und Unternehmen.Als "related parties" im Sinne des IAS 24 "Related Party Disclosures" kommen neben dem Vorstand grundsätzlich der Aufsichtsrat, Unternehmen des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns außerhalb des Konsolidierungskreises der Diebold Nixdorf AG, Beteiligungen sowie die Anteilseigner in Betracht. Im August 2016 hatte die Diebold Nixdorf KGaA mit Sitz in Eschborn die Mehrheit an der Diebold Nixdorf AG (ehem. Wincor Nixdorf Aktiengesellschaft) erworben. Am 26. September 2016 wurde von den Aktionären der Diebold Nixdorf AG auf einer außerordentlichen Hauptversammlung ein BGAV mit der Diebold Nixdorf KGaA beschlossen, der durch Eintragung im Handelsregister am 14. Februar 2017 wirksam geworden ist. Im Zusammenhang mit dem BGAV hat die Diebold Nixdorf, Inc., ohne dem Vertrag als Vertragspartner beizutreten, mit gesonderter Erklärung eine Patronatserklärung gegenüber der Diebold Nixdorf AG abgegeben. In dieser Patronatserklärung verpflichtet sich die Diebold Nixdorf, Inc., uneingeschränkt und unwiderruflich dafür Sorge zu tragen, dass die Diebold Nixdorf KGaA in einer Art und Weise finanziell ausgestattet wird, dass die Diebold Nixdorf KGaA stets in der Lage sein wird, ihren möglichen Verlustausgleichsverpflichtungen nach § 302 AktG gegenüber der Diebold Nixdorf AG vollständig und fristgemäß zu erfüllen. Die Diebold Nixdorf AG wird in den Konzernabschluss der Diebold Nixdorf, Inc., North Canton, Ohio, USA zum 31. Dezember 2017 einbezogen. Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns
Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat.Die Vergütung des Vorstands setzt sich wie folgt zusammen:
Die Werte für die aktienbasierte Vergütung beziehen sich auf den beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung. Die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses beinhalten die Zuführungen zum Alterskapital (current service costs). Im Zuge der Umstellung der betrieblichen Altersversorgung von Renten- auf Kapital- oder Ratenzahlungen wurde auch die betriebliche Altersversorgung des Vorstands entsprechend angepasst. Der Kapitalanspruch des Vorstands bei Erreichen der Altersgrenze (Alterskapital) beläuft sich zum 31. Dezember 2017 auf insgesamt 2.368 T € (2016/2017: 2.347 T €). Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats halten zum 31. Dezember 2017, analog zum 30. September 2017 keine Aktienoptionen aus den noch laufenden Optionsprogrammen 2014 bis 2016 der Diebold Nixdorf AG, da diese gegen Eigenkapitalinstrumente basierend auf der Diebold Nixdorf, Inc.-Aktie eingetauscht wurden. Nach der Umstellung der aktienbasierten Vergütung hält der Vorstand insgesamt 56.776 Performance-based shares ("PSUs"), 26.389 Restricted Stock Units ("RSUs") und 174.656 Aktienoptionen auf die Aktie der Diebold Nixdorf, Inc. Im Vorjahr beträgt die Anzahl für diese aktienbasierten Instrumente jeweils 0. Die Vergütung des Aufsichtsrats setzt sich wie folgt zusammen: Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben im Berichtsjahr Aufwandsentschädigungen in Höhe von 117 T € (2016/2017: 585 T €) erhalten. Eine langfristige Vergütungskomponente für Mitglieder des Aufsichtsrats ist nicht vereinbart. Über die Aufsichtsratsvergütung hinaus erhalten die Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer im Konzern sind, Entgeltleistungen, die nicht im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Aufsichtsrat stehen. In Summe erhielten die Arbeitnehmervertreter aus solchen Tätigkeiten 137 T € (2016/2017: 747 T €). Weitere Details zu den individuellen Bezügen der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder enthält der Vergütungsbericht, der Bestandteil des Konzernlageberichts ist. Die Gesamtbezüge der früheren Vorstandsmitglieder und ihrer Hinterbliebenen betrugen im Rumpfgeschäftsjahr 32 T € (2016/2017: 4.435 T €; hierin enthalten sind Bezüge resultierend aus der Aufhebung des Anstellungsvertrags mit Eckard Heidloff in Höhe von insgesamt 4.311 T €). Für die Pensionsverpflichtungen gegenüber früheren Vorstandsmitgliedern und ihren Hinterbliebenen sind 4.783 T € (2016/2017: 4.756 T €) zurückgestellt. Geschäftsbeziehungen mit Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen.Der Konzern hat Geschäftsbeziehungen zum Gemeinschaftsunternehmen CROWN B.V., Delft. Diese Transaktionen resultieren aus dem normalen Liefer- und Leistungsverkehr und sind von geringem Umfang. Des Weiteren hält der Konzern Geschäftsbeziehungen zu den assoziierten Unternehmen Aisino-Wincor Retail & Banking Systems (Shanghai) Co., Ltd, Shanghai, Aisino-Wincor Manufacturing (Shanghai) Co., Ltd, Shanghai und Aisino-Wincor Engineering Pte. Ltd., Singapur. Aus diesen Beziehungen resultierten innerhalb des Rumpfgeschäftsjahres Erträge in Höhe von 2.015 T € (2016/2017: 13.552 T €) bzw. Aufwendungen in Höhe von 2.193 T € (2016/2017: 37.142 T €). Darüber hinaus bestehen zum Bilanzstichtag Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit assoziierten Unternehmen in Höhe von 9.372 T€ (2016/2017: 22.094 T €) sowie Finanzforderungen mit assoziierten Unternehmen in Höhe von 3.504 T € (2016/2017: 2.314 T €). Des Weiteren bestehen Verbindlichkeiten gegen assoziierte Unternehmen in Höhe von 17.165 T € (2016/2017: 31.079 T €). (28) Erläuterungen zur Konzern-Kapitalflussrechnung.Die Konzern-Kapitalflussrechnung wurde in Übereinstimmung mit IAS 7 "Statements of Cash Flows" erstellt. Die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente beinhalten neben den Zahlungsmitteln in Höhe von 129.327 T € (2016/2017: 104.786 T €) auch jederzeit fällige Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 1.390 T € (2016/2017: 883 T €), da diese der Zahlungsmitteldisposition zugerechnet werden können. Ausgangsgröße für die Konzern-Kapitalflussrechnung ist das EBITA (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Amortisation von Geschäfts- oder Firmenwert), dass sich im Berichtsjahr auf 62.420 T € beläuft (2016/2017: 165.684 T €). Unter Hinzurechnung von Abschreibungen und Wertminderungen auf gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen und Sachanlagen sowie Wertminderungen auf reparable Ersatzteile ergibt sich ein EBITDA in Höhe von 76.394 T € (2016/2017: 218.731 T €). Darüber hinaus führten im Wesentlichen die gezahlten Ertragsteuern in Höhe von -9.396 T € (2016/2017: -24.469 T €), die Eliminierung des Ergebnisses aus der Veräußerung von konsolidierten verbundenen Unternehmen in Höhe von -12.157 T € (2016/2017: -25.840 T €), die Veränderung des Working Capital in Höhe von 21.116 T € (2016/2017: 32.061 T €) sowie die Veränderung der sonstigen Vermögenswerte und der übrigen sonstigen Verbindlichkeiten und die Veränderung der Rückstellungen in Höhe von 2.779 T € (2016/2017: -7.335 T €) zu einem Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit in Höhe von 73.046 T € (2016/2017: 165.338 T €). Leasingzahlungen von Kunden für Diebold Nixdorf AG-Produkte sowie von Diebold Nixdorf AG gezahlte Leasingraten für Operating-Leasing-Vermögenswerte werden im Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit ausgewiesen. Von Diebold Nixdorf AG gezahlte Leasingraten für Vermögenswerte, die hingegen die Kriterien eines Finanzierungsleasings erfüllen und aktiviert werden, werden dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit zugeordnet. Durch das im Geschäftsjahr 2016/2017 innerhalb des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns gestartete Transformationsprogramm "DN2020" wurden auch im Rumpfgeschäftsjahr Gesellschaften in einzelnen Ländern zusammengelegt, um auf den entsprechenden Märkten als Diebold Nixdorf auftreten zu können sowie entsprechend Verwaltungskosten zu verringern. Dabei wurden durch die Diebold Nixdorf AG sowohl Unternehmen als auch Vermögenswerte und Schulden in einzelnen Ländern veräußert und erworben. Die Auswirkungen der Transaktionen auf die Bilanzposten zeigt die folgende Aufstellung:
(29) Erläuterungen zur Segmentberichterstattung.Gemäß den Regeln von IFRS 8 "Operating Segments" werden die Aktivitäten des Konzerns im Rahmen der Segmentberichterstattung nach Geschäftssegmenten abgegrenzt. Im Konzern erfolgt die interne Berichterstattung auf Basis der Kundenprofile Banking und Retail sowie auf regionaler Ebene; in Übereinstimmung mit IFRS 8.10 wurden die Bereiche Banking und Retail als Geschäftssegmente definiert. Auf Basis des Berichtswesens beurteilt unser Vorstand als Hauptentscheidungsträger gemäß IFRS 8 (Chief Operating Decision Maker, CODM) die Leistung dieser beiden operativen Segmente und trifft Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen. Die Leistung der operativen Segmente wird insbesondere anhand der Größen "Umsatz mit externen Kunden" sowie "EBITA" gemessen. Die Arten der Produkte und Dienstleistungen der Segmente Banking und Retail sind im Abschnitt "Allgemeine Angaben" und im Konzernlagebericht dargestellt. Den Segmentinformationen liegen grundsätzlich die gleichen Ausweis-, Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wie dem Konzernabschluss zugrunde. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es keine Änderungen der Bewertungsmethoden. Die Segmentergebnisgröße "EBITA" setzt sich zusammen aus dem Bruttoergebnis vom Umsatz, den Vertriebs- und Verwaltungskosten, den Forschungs- und Entwicklungskosten, den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen sowie dem Ergebnis aus nach der Equity-Methode bilanzierten Beteiligungen. Bei den Informationen nach Regionen richten sich die Außenumsätze nach dem Sitz der Kunden. In dem Rumpfgeschäftsjahr und Geschäftsjahr 2016/2017 entfielen auf keinen Einzelkunden mehr als 10 % der Konzernumsatzerlöse. Die Angaben zu den langfristigen Vermögenswerten beziehen sich auf die immateriellen Vermögenswerte ohne Geschäfts- oder Firmenwert, die Sachanlagen sowie die reparablen Ersatzteile. Die Zuordnung erfolgt nach dem Standort des betreffenden Vermögens. Überleitung Segmentergebnis zu Konzernergebnis.
Überleitung des Segmentvermögens und der Segmentverbindlichkeiten.
Die nicht operativen sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich aus den sonstigen Verbindlichkeiten ohne passive Rechnungsabgrenzungsposten zusammen. (30) Konsolidierungskreis zum 31. Dezember 2017.Vollkonsolidierte Tochterunternehmen
Nicht vollkonsolidierte Tochterunternehmen
Gemeinschaftsunternehmen
Assoziierte Unternehmen
Folgende inländische Tochtergesellschaften der Diebold Nixdorf AG haben im Rumpfgeschäftsjahr teilweise oder komplett von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 bzw. § 264b HGB Gebrauch gemacht:
(31) Honorar für Dienstleistungen des Abschlussprüfers.Für die im Rumpfgeschäftsjahr und im Geschäftsjahr 2016/2017 erbrachten Dienstleistungen des Konzernabschlussprüfers KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind folgende Honorare als Aufwand erfasst worden:
Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bezieht sich vor allem auf die Prüfung des Konzernabschlusses und des Jahresabschlusses der Diebold Nixdorf AG sowie auf die Jahres- und Konzernabschlussprüfungen verschiedener Tochterunternehmen. Zudem erfolgte eine Prüfung des Berichtspakets der Diebold Nixdorf AG und verschiedener deutscher Tochterunternehmen für Zwecke der Einbeziehung in den Konzernabschluss der Diebold Nixdorf, Inc., North Canton, Ohio, USA. Die Steuerberatungsleistungen umfassen Strukturierungsberatungen, Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung von Verrechnungspreisdokumentationen, allgemeine Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem grenzüberschreitenden Einsatz von Mitarbeitern und Entsendungsprozessen, ohne lohnsteuerliche Beratungsleistungen, sowie Unterstützungsleistungen bei der Erstellung betrieblicher Steuererklärungen und Steuervoranmeldungen. Die sonstigen Leistungen betreffen allgemeine Beratung bei der Anwendung oder Ersteinführung von Rechnungslegungsgrundsätzen. (32) Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex.Vorstand und Aufsichtsrat der Diebold Nixdorf AG haben die Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex nach § 161 AktG abgegeben und den Aktionären auf der Internetseite www.dieboldnixdorfag.com unter der Rubrik Diebold Nixdorf - Investor Relations dauerhaft zugänglich gemacht. Die Informationen gemäß § 15a WpHG ("Directors' Dealings") sind ebenfalls auf der zuvor genannten Internetseite ersichtlich. (33) Ereignisse nach dem Bilanzstichtag.Nach dem Bilanzstichtag wurden im Rahmen des Transformationsprogramms "DN2020" durch die jeweiligen Landesgesellschaften des Konzerns die Anteile an der Wincor Nixdorf Canada Inc., Mississauga, Ontario innerhalb des Diebold Nixdorf, Inc.-Konzerns veräußert.
Paderborn, den 15. März 2018 Diebold Nixdorf AG, Paderborn Dr. Wunram,Vorstandsvorsitzender Chapman, Vorstand Heyden, Vorstand Dr. Näher,Vorstand Pfeil, Vorstand VERSICHERUNG DER GESETZLICHEN VERTRETER.Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt und im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung des Konzerns beschrieben sind.
Paderborn, den 15. März 2018 Diebold Nixdorf AG, Paderborn Dr. Wunram, Vorstandsvorsitzender Chapman, Vorstand Heyden, Vorstand Dr. Näher, Vorstand Pfeil, Vorstand Bestätigungsvermerk DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft, PaderbornVermerk über die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsPrüfungsurteileWir haben den Konzernabschluss der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft, Paderborn, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern oder Diebold Nixdorf) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2017, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzern-Gesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Entwicklung des Konzern-Eigenkapitals für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft, Paderborn, für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des KonzernabschlussesBesonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Konzernabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Konzernabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Die periodengerechte Realisierung von Umsatzerlösen aus den Geschäftsarten Hardware, Software und ServicesZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Abschnitt "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und zur Zusammensetzung der Umsatzerlöse auf die Angabe 1 des Konzernanhangs. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSDiebold Nixdorf weist in seiner Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse in Höhe von insgesamt EUR 567 Mio aus den verschiedenen Geschäftsarten Hardware, Software und Services aus. Dabei werden Umsatzerlöse für einzelne Liefer- oder Leistungsbestandteile aus den verschiedenen Geschäftsarten je nach Art der Lieferung oder Leistung entweder im Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung als Umsatzerlöse erfasst oder für nachfolgende Leistungen im Bereich Software und Services abgegrenzt und die Umsatzerlöse über die Vertragslaufzeit erfasst. Das Risiko für den Abschluss besteht darin, dass die Abgrenzung und Realisierung der Umsatzerlöse aus den verschiedenen Geschäftsarten nicht periodengerecht erfolgt. Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um einen der bedeutsamsten Leistungsindikatoren zur internen Steuerung des Konzerns. Die Höhe der Umsatzerlöse hat auch Einfluss auf die variable Vergütung von Führungskräften des Konzerns. Es besteht das Risiko der bewussten Beeinflussung des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung, um Konzernziele zu erreichen und die Höhe der variablen Vergütung zu beeinflussen. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGIm Rahmen unserer Prüfung haben wir für die unterschiedlichen Lieferungen und Leistungen aus den einzelnen Geschäftsarten sowohl den Aufbau und die Implementierung als auch die Wirksamkeit interner Kontrollen zur Sicherstellung der periodengerechten Umsatzrealisierung beurteilt, wie z. B. Kontrollen, die eine Umsatzbuchung nur beim Vorliegen entsprechender Lieferscheine oder Leistungsnachweise sicherstellen. Zur Abdeckung des Risikos der bewussten Beeinflussung des Zeitpunktes der Umsatzrealisierung haben wir unter anderem risikoorientiert Umsatzbuchungen unmittelbar vor und nach dem Bilanzstichtag sowie nicht-systemgestützte Buchungen analysiert, um eine periodengerechte Umsatzerlöserfassung sicherzustellen. Dazu haben wir durch Einsichtnahme in geeignete Unterlagen wie Versandpapiere, Lieferscheine oder Abnahmeprotokolle die vorausgesetzte Liefer- oder Leistungserbringung zur Umsatzrealisierung untersucht. Bei vertraglichen Vereinbarungen über Leistungen, die über einen bestimmten Zeitraum erbracht werden, haben wir darüber hinaus anhand der vertraglichen Vereinbarungen überprüft, ob die Abgrenzung und Erfassung der Umsatzerlöse über die Vertragslaufzeit korrekt erfolgt ist. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Vorgehensweise von Diebold Nixdorf bei der Periodenabgrenzung der Umsatzerlöse ist sachgerecht. In diesem Zusammenhang wurden auch keine Anzeichen für eine bewusste Beeinflussung des Zeitpunkts der Umsatzrealisierung festgestellt. Bewertung von Verpflichtungen aus leistungsorientierten Plänen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und des PlanvermögensZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Abschnitt "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze" und zur Zusammensetzung und Entwicklung der Verpflichtungen aus leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen sowie der Rückstellungen für Pensionen verweisen wir auf die Angabe [19] des Konzernanhangs. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm Diebold Nixdorf Konzern existieren insbesondere für Mitarbeiter in Deutschland leistungsorientierte Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus denen Nettoversorgungsverpflichtungen in Höhe von EUR 46,7 Mio resultieren. Diese Verpflichtungen werden unter Berücksichtigung eines unter den langfristigen sonstigen Vermögenswerten ausgewiesenen Pensionsvermögens in Höhe von EUR 12,3 Mio mit EUR 59,0 Mio unter der Bilanzposition "Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen" ausgewiesen. Die Nettoverpflichtungen ergeben sich dabei aus dem Saldo des Barwerts der Versorgungsverpflichtungen von insgesamt EUR 311,1 Mio und dem beizulegenden Zeitwert des Planvermögens in Höhe von EUR 264,4 Mio. Zur Bewertung dieser Verpflichtungen nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ist die Schätzung versicherungsmathematischer Annahmen notwendig. Insbesondere der Zinssatz zur Diskontierung der Verpflichtungen hat wesentliche Auswirkungen auf die Höhe der zu bilanzierenden Verpflichtungen. Der Diskontierungszinssatz ist auf der Grundlage der Renditen, die am Abschlussstichtag für hochwertige festverzinsliche Unternehmensanleihen am Markt erzielt werden, zu bestimmen. Ferner sind je nach Leistungsplan Annahmen über die Sterbewahrscheinlichkeit, den langfristigen Einkommens- und Rententrend sowie zur Fluktuation zu treffen. Die Schätzung der versicherungsmathematischen Annahmen ist mit erheblichem Ermessen behaftet und erfordert zum Teil tiefgehende versicherungsmathematische Kenntnisse. Das Planvermögen umfasst neben finanziellen Vermögenswerten, die an einem aktiven Markt gehandelt werden, auch nicht-finanzielle Vermögenswerte, die an keinem aktiven Markt gehandelt werden (z. B. Immobilienvermögen). Die Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes der Vermögenswerte des Planvermögens, die an keinem aktiven Markt gehandelt werden, beruht insbesondere auf Annahmen und Schätzungen hinsichtlich der erzielbaren Erträge aus diesen Vermögenswerten. Diese Annahmen und Schätzungen sind ebenfalls mit erheblichem Ermessen behaftet. Da die Bewertung der betragsmäßig bedeutsamen Versorgungsverpflichtungen und des Planvermögens wie dargestellt in hohem Maße auf Annahmen und Schätzungen des Vorstands beruht, besteht für den Konzernabschluss ein erhöhtes Risiko, dass das Pensionsvermögen und die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen nicht richtig bewertet sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGIm Rahmen unserer Prüfung haben wir die von Diebold Nixdorf eingeholten externen versicherungsmathematischen Gutachten untersucht. Dabei haben wir unter Einbeziehung unserer Aktuare insbesondere gewürdigt, ob die in diesen Gutachten getroffenen versicherungsmathematischen Annahmen und Schätzungen geeignet sind, um die Versorgungsverpflichtungen in Übereinstimmung mit IAS 19 sachgerecht zu ermitteln. Für die Prüfung des beizulegenden Zeitwertes des Planvermögens lagen uns Bankbestätigungen, andere Vermögensnachweise sowie ein Gutachten über die Bewertung einer im Planvermögen gehaltenen Immobilie vor. Die Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität des von der Gesellschaft beauftragten Gutachters haben wir beurteilt, ein Verständnis seiner Tätigkeit gewonnen sowie die Eignung seiner Tätigkeit als Prüfungsnachweis beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie von Diebold Nixdorf getroffenen Annahmen und Schätzungen zur Bewertung der leistungsorientierten Versorgungsverpflichtungen und des Planvermögens sind geeignet, um die Nettoverpflichtung aus leistungsorientierten Pensionsplänen sachgerecht zu ermitteln. Der Ansatz und die Bewertung von Ertragsteuern im KonzernabschlussZu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf den Abschnitt "Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze". Zur Zusammensetzung und weiteren Erläuterung des Steueraufwands und der Steuerpositionen wird auf die Angaben 6 und 13 des Konzernanhangs verwiesen. DAS RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSSIm vergangenen Geschäftsjahr 2016/2017 wurde ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag (BGAV) zwischen der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft und der hundertprozentigen Tochtergesellschaft der Diebold Nixdorf, Incorporated, der Diebold Nixdorf Holding Germany Inc. & Co. KGaA (Diebold Nixdorf KGaA), durch Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn wirksam. Durch den damit verbundenen Eintritt der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft und der bisher zum Organkreis der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft gehörenden inländischen Gesellschaften in die ertragsteuerliche Organschaft der Diebold Nixdorf KGaA erlosch die ertragsteuerliche Steuerschuldnerschaft der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft. Sämtliche Ergebnisse des inländischen Organkreises unterliegen nun rechtlich der Besteuerung bei der Diebold Nixdorf KGaA, die nicht in den Konzernabschluss der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft einbezogen wird. Die Diebold Nixdorf hat abweichend von der formalrechtlichen Betrachtungsweise eine wirtschaftliche Zurechnung der relevanten Steuerpositionen gewählt. Diese Methode basiert auf der Fiktion einer eigenständigen Steuerschuldnerschaft der zum Konzern gehörenden Organgesellschaften. Dementsprechend wurden alle Folgen der Besteuerung dieser Gesellschaften im Konzernabschluss von Diebold Nixdorf berücksichtigt. Dazu gehören neben der Erfassung der laufenden Steuern auch die Berücksichtigung von Steuerrisiken und evtl. Nachzahlungen oder Erstattungen von Steuern für Vorperioden sowie daraus resultierende Folgen auf latente Steuerpositionen. Diebold Nixdorf übt seine Geschäftstätigkeit über den inländischen Organkreis hinaus weltweit in verschiedenen Rechtskreisen mit den daraus resultierenden Herausforderungen und Risiken hinsichtlich der jeweiligen lokalen Steuergesetzgebungen aus. Risiken ergeben sich dabei insbesondere aus der steuerlichen Beurteilung konzerninterner Geschäftsvorfälle und Transaktionen durch die jeweiligen Steuerbehörden und den unterschiedlichen sich ändernden Steuergesetzen in den jeweiligen Rechtskreisen. Die Einschätzung, ob und inwieweit einzelne Sachverhalte und Geschäftsvorfälle bei laufenden und künftigen Steuerveranlagungen oder -prüfungen zu steuerlichen Nachzahlungen führen, ist daher mit erheblichen Unsicherheiten verbunden. Die Berücksichtigung dieser Steuerrisiken innerhalb der Ermittlung des Steueraufwands des Organkreises sowie bei Ansatz und Bewertung von Rückstellungen für steuerliche Verpflichtungen von Konzerngesellschaften außerhalb des Organkreises erfordert aufgrund dieser Schätzunsicherheiten daher ein hohes Maß an Ermessen durch Diebold Nixdorf. Es besteht daher das Risiko für den Konzernabschluss, dass die Ertragsteuern über- oder unterdotiert sind. UNSERE VORGEHENSWEISE IN DER PRÜFUNGWir haben unsere eigenen auf lokales und internationales Steuerrecht spezialisierten Mitarbeiter in das Prüfungsteam eingebunden, um die Steuerberechnung einschließlich der Risikoeinschätzung von Diebold Nixdorf zu würdigen. In Gesprächen mit der Geschäftsführung der betroffenen Konzerngesellschaften und Mitarbeitern des Steuerbereichs haben wir uns ein Verständnis über bestehende steuerliche Risiken verschafft. Außerdem haben unsere Spezialisten die Annahmen zur Ermittlung des Steueraufwands für den inländischen Organkreis und zur Ermittlung der Steuerrückstellungen für nicht zum Organkreis gehörende Gesellschaften auf der Grundlage ihrer Kenntnis und ihrer Erfahrungen über die derzeitige Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften durch Steuerbehörden und Gerichte und durch Einsichtnahme in die Korrespondenz mit den jeweiligen Steuerbehörden beurteilt. UNSERE SCHLUSSFOLGERUNGENDie Annahmen von Diebold Nixdorf hinsichtlich der Berücksichtigung von Steuerrisiken bei der Ermittlung des Steueraufwands für den inländischen Organkreis sowie bei Ansatz und Bewertung der Rückstellungen für steuerliche Verpflichtungen für Gesellschaften außerhalb des Organkreises sind sachgerecht. Verantwortung des Vorstands und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den KonzernlageberichtDer Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu. Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des KonzernlageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit dem Aufsichtsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber dem Aufsichtsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Aufsichtsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Konzernabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche AnforderungenÜbrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVOWir wurden durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 19. Januar 2018 auf Antrag des Vorstands als Abschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 bestellt. Nach § 318 Abs. 2 HGB gelten wir auch als zum Konzernabschlussprüfer bestellt. Wir wurden am 12. Februar 2018 ergänzend vom Aufsichtsrat beauftragt. Wir sind einschließlich erfolgter Verlängerung gemäß § 318 Abs. 1a HGB ununterbrochen seit dem Geschäftsjahr 2003/2004 als Konzernabschlussprüfer der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft tätig. Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss nach Artikel 11 EU-APrVO (Prüfungsbericht) in Einklang stehen. Verantwortlicher WirtschaftsprüferDer für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Carsten Nölgen.
Bielefeld, den 15. März 2018 KPMG
AG
gez. Ufer, Wirtschaftsprüfer gez. Nölgen, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATSSehr geehrte Damen und Herren, in ihrem Geschäft war die Diebold Nixdorf AG mit anhaltend schwierigen Rahmenbedingungen vor allem im Hardwaregeschäft des Bereichs Banking konfrontiert. Mit Nachdruck trieb das Unternehmen daher seine Anstrengungen zur Steigerung der operativen und vertrieblichen Effizienz weiter voran. Die Umsätze in den ersten drei Monaten dieses verkürzten Geschäftsjahres, die eigentlich einem ersten Quartal im bisherigen Berichtsturnus entsprachen, verliefen den Erwartungen entsprechend. Das Ergebnis entwickelte sich erfreulicherweise besser als ursprünglich erwartet: Die seit der zweiten Geschäftsjahreshälfte 2016/2017 mit Nachdruck weiter vorangetriebenen Transformations- und Integrationsaktivitäten inklusive der Zusammenlegung von Tochtergesellschaften wirkten sich früher als geplant positiv aus. Infolge der Angleichung des Geschäftsjahres der Diebold Nixdorf AG an das Geschäftsjahr der Diebold Nixdorf, Incorporated erfolgt zukünftig eine dem Kalenderjahr angeglichene Berichterstattung. Mit dem Ziel als Konzern insgesamt effizienter und zukunftsfähiger zur werden sowie sich noch besser auf die steigernde Veränderungsdynamik im Zuge der Digitalisierung einzustellen und bestärkt durch seinen bis dahin sehr erfolgreichen Verlauf wurde das vom Mutterkonzern gestartete Transformations- und Integrationsprogramm DN2020 mit Nachdruck für alle Konzernbereiche und -funktionen des integrierten Konzerns fortgesetzt und vorangetrieben. Entsprechend seiner Konzeption bezog DN2020 alle der Diebold Nixdorf AG zuzurechnenden Einheiten und Funktionen mit ein. Daraus ergaben - wie zuvor schon im vorausgegangenen Geschäftsjahr - erneut positive Effekte für das Ergebnis der Diebold Nixdorf AG. Weiterhin wurden Aktivitäten und legale Einheiten in weiteren Ländern rechtlich zusammengeführt. Dies führte im Konsolidierungskreis der Diebold Nixdorf AG sowohl zu Zugängen als auch zu Abgängen. Durch diese Aktivitäten nimmt die Vergleichbarkeit der Abschlüsse des Diebold Nixdorf AG-Konzerns mit Vorperioden weiter ab. Die Arbeit des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat der Diebold Nixdorf AG hat im abgelaufenen Geschäftsjahr, welches als Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2017 lief, die ihm nach gesetzlichen Vorschriften, dem Deutschen Corporate Governance Kodex und der Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. An erster Stelle stand dabei die regelmäßige Beratung und Überwachung des Vorstands bei der strategischen Ausrichtung und Führung des Unternehmens. Die Zusammenarbeit zeichnete sich dadurch aus, dass alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Diebold Nixdorf AG und ihre Konzernunternehmen unmittelbar mit dem Aufsichtsrat abgestimmt wurden. Der Vorstand informierte den Aufsichtsrat in mündlichen und schriftlichen Berichten regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle wesentlichen Fragen zur Unternehmensplanung, zur strategischen Ausrichtung und Entwicklung, zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns einschließlich der Risiken und des Risikomanagements. Alle bedeutenden Geschäftsvorgänge wurden anhand der Berichte des Vorstands im Aufsichtsrat erörtert. In der einzigen Aufsichtsratssitzung im Rumpfgeschäftsjahr 2017, welche am 20. Dezember 2017 stattfand, informierte der Vorstand den Aufsichtsrat über die Lage und Entwicklung des Unternehmens. Elf Aufsichtsratsmitglieder haben an dieser Aufsichtsratssitzung teilgenommen, so dass die Teilnahme bei 91,7 % gelegen hat. Herr Mattes, der Anfang Dezember 2017 als CEO der Diebold Nixdorf, Incorporated, ausgeschieden war, entschuldigte seine fehlende Teilnahme an dieser Sitzung. An der Sitzung nahmen auch Vertreter des Vorstands teil. Hierbei wurden alle erforderlichen Beschlüsse auf der Grundlage von vorbereiteten Entscheidungsvorlagen gefasst. Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat auch außerhalb dieser Aufsichtsratssitzung durch kontinuierlichen Kontakt unverzüglich und umfassend über die aktuelle Geschäftslage und wichtige Geschäftsvorfälle und Entscheidungen, die für die Beurteilung der Lage und Entwicklung sowie für die Leitung des Unternehmens von besonderer Bedeutung waren. Schwerpunkte der Beratungen im Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat hat sich regelmäßig mit der Geschäfts-, Umsatz- und Ergebnisentwicklung des Konzerns und seiner Segmente sowie mit der Finanzlage sowie der strategischen Ausrichtung beschäftigt. Gegenstand der Aufsichtsratssitzung vom 20. Dezember 2017 war neben der Billigung des Jahresabschlusses der Diebold Nixdorf AG und des Konzernjahresabschlusses für das zum 30. September 2017 endende Geschäftsjahr die Genehmigung des Budgets für das Geschäftsjahr 2018, die Aktualisierung der Erklärung nach § 161 AktG zum Corporate Governance Kodex und die Verlängerung der Amtszeit des Ende April 2018 auslaufenden Mandats des Vorstandsmitglieds Olaf Heyden um 10 Monate. Arbeit der Ausschüsse. Die Arbeit des Aufsichtsrats wird unterstützt durch vier von ihm eingerichtete Ausschüsse. Sie haben die Aufgabe, Beschlüsse des Aufsichtsrats vorzubereiten sowie Themen zu bearbeiten, die im Plenum behandelt werden. In einzelnen Fällen hat der Aufsichtsrat Entscheidungsbefugnisse auf die Ausschüsse übertragen. Mit Ausnahme des Prüfungsausschusses, dem das Aufsichtsratsmitglied Dr. Dieter Düsedau vorsteht, führt der Aufsichtsratsvorsitzende in den Ausschüssen den Vorsitz. Der Prüfungsausschuss hat im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr einmal getagt. Schwerpunkte seiner Arbeit waren dabei die Prüfung des Jahres- und des Konzernabschlusses der Diebold Nixdorf AG. Der Personalausschuss trat im abgelaufenen Rumpfgeschäftsjahr einmal zusammen und hatte neben der Vorbereitung der Vorstandsverträge im Hinblick auf Nebenleistungen (Steuerberatungskosten) die Vorbereitung der Verlängerung des Vorstandsmandats von Herrn Heyden zum Gegenstand. Der Nominierungsausschuss trat im Berichtszeitraum nicht zusammen. Der Vermittlungsausschuss musste auch im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht einberufen werden. Corporate Governance und Entsprechenserklärung. Über die Corporate Governance berichtet der Vorstand zugleich auch für den Aufsichtsrat gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance Kodex in einem eigenen Bericht, welcher auf der Internetseite des Unternehmens veröffentlicht ist. Die von Vorstand und Aufsichtsrat erst am 20. Dezember 2017 nach § 161 AktG abgegebene Entsprechenserklärung bedurfte keiner Aktualisierung; die Entsprechenserklärung ist den Aktionären einschließlich der Ausnahmen auf der Website der Gesellschaft dauerhaft zugänglich gemacht. Feststellung des Jahresabschlusses, Billigung des Konzernabschlusses. Das Amtsgericht Paderborn hat gemäß § 318 Abs. 4 HGB mit Beschluss vom 19. Januar 2018 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bielefeld, zum Abschlussprüfer für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 bestellt. Die KPMG hat den für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 gemäß § 315 e HGB nach IFRS aufgestellten und um einen Konzernlagebericht ergänzten Konzernabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dies gilt ebenso für den nach deutschen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellten Jahresabschluss der Diebold Nixdorf AG für das Rumpfgeschäftsjahr und den Lagebericht für das Rumpfgeschäftsjahr 2017. Die Abschlussunterlagen sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers haben dem Prüfungsausschuss und dem Aufsichtsrat jeweils rechtzeitig vor der Sitzung vorgelegen. Sie wurden vom Prüfungsausschuss und anschließend vom Aufsichtsratsplenum eingehend geprüft und im Beisein des Abschlussprüfers erörtert, der für Fragen und weitere ergänzende Angaben zur Verfügung stand. Nach eigener Überprüfung des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts sowie des Jahresabschlusses der Diebold Nixdorf AG und des Lageberichts ist der Aufsichtsrat zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat hat daher in Übereinstimmung mit der Empfehlung seines Prüfungsausschusses dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers zugestimmt und die vom Vorstand aufgestellten Abschlüsse und Lageberichte in seiner Bilanzsitzung am 15. März 2018 gebilligt. Der Jahresabschluss der Diebold Nixdorf AG war damit festgestellt. Der Bericht des Aufsichtsrats über die Prüfung des nichtfinanziellen Berichts wird gesondert verabschiedet und veröffentlicht. Weiterhin hat der Aufsichtsrat als Termin für die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft, in der das Geschäftsjahr 2016/2017 und das Rumpfgeschäftsjahr Oktober bis Dezember 2017 behandelt wird, den 17. Mai 2018 festgelegt und den vorliegenden Bericht des Aufsichtsrats verabschiedet. Besetzung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat besteht gemäß § 7 der Satzung aus je sechs Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmervertreter. Im Berichtszeitraum traten im Aufsichtsrat keine Interessenskonflikte auf. Die Amtszeit der in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 26. September 2016 neugewählten Aufsichtsratsmitglieder Elizabeth C. Radigan endet mit der Hauptversammlung der Gesellschaft, in der über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2020 entschieden wird. Die Amtszeiten der sechs Arbeitnehmervertreter und der Frau Dr. Julia Barth sowie die Amtszeit des Unterzeichners enden mit der Hauptversammlung der Gesellschaft, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet. Die Amtszeit des Herrn Dr. Dieter Düsedau und die Amtszeit des am 25. April 2017 gerichtlich bestellten Herrn Stefan Merz endet mit der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 entscheidet. Die Amtszeit des am 20. Februar 2018 gerichtlich bestellten Herrn Jonathan B. Leiken endet mit der nächsten ordentlichen Hauptversammlung am 17. Mai 2018. Die eingangs dieses Berichts angesprochenen herausfordernden Rahmenbedingungen in den Märkten sowie die noch anstehenden Integrationsaktivitäten im Konzern werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Diebold Nixdorf AG auch zukünftig weiter fordern. Ihnen wird unverändert die Fähigkeit und Bereitschaft zu beträchtlichen Veränderungen abverlangt werden. Insofern bedankt sich der Aufsichtsrat an dieser Stelle ausdrücklich für das bislang gezeigte hohe Engagement in diesem Zusammenhang - und wünscht eine weiterhin erfolgreiche Tätigkeit zum Wohle des Gesamtunternehmens und damit auch der Diebold Nixdorf AG.
Paderborn, den 15. März 2018 Dr. Alexander Dibelius, Vorsitzender des Aufsichtsrats CORPORATE GOVERNANCE BERICHTFür Diebold Nixdorf ist eine verantwortliche, transparente und auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -überwachung wesentliche Grundlage für den geschäftlichen Erfolg. Corporate Governance ist seit Jahren zentraler Bestandteil der Unternehmensführung. Vorstand und Aufsichtsrat haben die gesetzliche Entsprechenserklärung nach § 161 AktG abgegeben, nach der Diebold Nixdorf bis auf die dort angegebenen Ausnahmen sämtlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entspricht. Vorstand und Aufsichtsrat überwachen die Einhaltung des Kodex. Die Entsprechenserklärung wird jährlich abgegeben und im Internet allen Aktionären dauerhaft zugänglich gemacht. Sie ist zu finden unter https://www.dieboldnixdorfag.com/en-us/about-us/investor-relations/dieboldnixdorfag/corporate-governance/corporate-governance. Enge Zusammenarbeit zwischen Vorstand und Aufsichtsrat. Es besteht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Vorstand und den Mitgliedern des Aufsichtsrats. Der Vorstand berichtet an den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über den Geschäftsverlauf. Auch in Bezug auf Strategie, Unternehmensplanung, die Rentabilität des Unternehmens, Risikolage und Risikomanagement sowie Compliance erfolgt ein konstruktiver und kontinuierlicher Austausch. Nähere Informationen dazu erhalten Sie im Bericht des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat hat sich im vergangenen Rumpfgeschäftsjahr 2017 zu einer Sitzung getroffen. Nähere Informationen zu dieser Aufsichtsratssitzung können Sie dem Bericht des Aufsichtsrats entnehmen. Der Aufsichtsrat hat vier Ausschüsse gebildet: den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG, den Personalausschuss, der die den Vorstand betreffenden Personalentscheidungen des Aufsichtsrats sowie die Vergütungsstruktur im Wesentlichen vorbereitet, den Nominierungsausschuss, der für Aufsichtsratswahlen die Kandidatenvorschläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vorbereitet, sowie den Prüfungsausschuss (Audit Committee). Interessenskonflikte von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern mit Ausnahme derjenigen Interessenskonflikte, die naturgemäß zwischen den Organmitgliedern der Diebold Nixdorf Inc. und denjenigen der Diebold Nixdorf AG bestehen, jedoch durch den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geregelt werden, traten nicht auf. Transparenz und Compliance.Transparenz nach innen und außen. Im Umgang mit den Aktionären der Gesellschaft verfolgt Diebold Nixdorf den Grundsatz der umfassenden, kontinuierlichen und zeitnahen Information. Für die nächste Hauptversammlung werden wir wieder einen Stimmrechtsvertreter bestellen, um Aktionären auch bei Nichtteilnahme an der Hauptversammlung die Ausübung des Stimmrechts zu ermöglichen. Weisungen der Aktionäre können im Vorfeld der Hauptversammlung wieder über das Internet erteilt werden. Im Sinne einer zeitnahen und offenen Kommunikation mit der Öffentlichkeit stellen wir auf unserer Homepage detaillierte Unterlagen und Informationen bereit, wie zum Beispiel zur Hauptversammlung, Finanzberichte und aktuelle Ad-hoc- und Pressemeldungen. Auch die Satzung der Gesellschaft, der Verhaltenskodex sowie Angaben zu Directors' Dealings nach § 15a WpHG sind auf der Internetseite des Unternehmens zu finden. Eine Liste der Drittunternehmen, an denen die Diebold Nixdorf AG eine Beteiligung von für das Unternehmen nicht untergeordneter Bedeutung hält, ist im Jahresabschluss der Diebold Nixdorf AG enthalten. Der Jahresabschluss der Diebold Nixdorf AG ist unter anderem auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht. Die Diebold Nixdorf AG wird - wie bereits im Vorjahr - in den Konzernabschluss der Diebold Nixdorf, Incorporated, mit Sitz in North Canton, Ohio, USA, zum 31. Dezember 2017 einbezogen. ComplianceWerteorientierung und Unternehmenskultur. Eine Unternehmens- und Führungskultur, die sich neben der Einhaltung von Rechtsvorschriften auch an Werten wie Integrität und fairen Wettbewerb orientiert, ist für Diebold Nixdorf eine zentrale Voraussetzung für ein funktionierendes Compliance Management System. Rechtmäßiges Handeln ist dementsprechend eine Grundvoraussetzung für dauerhafte und stabile Geschäftsbeziehungen sowie für eine langfristige erfolgreiche Unternehmensentwicklung. Der Vorstand versteht Compliance daher als wesentliche Leitungsaufgabe und bekennt sich zur Rechtstreue und zu rechtmäßigem, sozialem und ethischem Handeln. Für die Mitarbeiter bietet ein funktionierendes Compliance Management System einen Handlungsrahmen auch in schwierigen Situationen. Auf diese Weise trägt es sowohl zum Schutz unseres Unternehmens vor Schäden durch rechts- oder regelwidriges Verhalten als auch zur Steigerung der Reputation und der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit bei. Diebold Nixdorf entwickelt sein Compliance Management System daher fortwährend weiter, um es an die sich ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Bedingungen unseres weltweiten Geschäfts anzupassen. Mit dem Zusammenschluss von Diebold und Wincor Nixdorf wurde das Compliance-Management-System von Diebold Nixdorf in das bestehende Compliance Programm der Diebold Nixdorf Incorporated integriert und hat die entsprechenden rechtlichen Regelungen und organisatorischen Maßnahmen angepasst. Compliance Management System. Geprägt durch das Compliance-Verständnis hat Diebold Nixdorf ein auf die Anforderungen eines international agierenden Konzerns zugeschnittenes Compliance Management System etabliert, das die Bereiche Prävention, Aufdeckung/Kontrolle und Reaktion umfasst. Der Schwerpunkt liegt auf dem präventiven Compliance-Ansatz, der eine Unternehmenskultur unterstützt, die einem potenziellen Fehlverhalten schon im Vorfeld durch Sensibilisierung und Aufklärung der Mitarbeiter vorbeugt. Vor diesem Hintergrund haben regelmäßige Compliance-Schulungen, die sowohl als Präsenzschulungen als auch über webbasierte Trainings durchgeführt werden, einen hohen Stellenwert. Auch das Compliance-Kommunikationsprogramm sowie die persönliche Beratung der Mitarbeiter durch das Corporate Compliance Office tragen dazu bei, dass die Mitarbeiter ein nachhaltiges Bewusstsein für Compliance und die damit verbundenen Risiken entwickeln. Kodex ethischer Geschäftsgrundsätze für Mitarbeiter und Lieferanten. Herzstück des Compliance Management Systems von Diebold Nixdorf ist der Kodex der ethischen Geschäftsgrundsätze, der die wertorientierte Unternehmenskultur des Konzerns widerspiegelt und verbindlich für alle Mitarbeiter gilt. Weiter konkretisiert wird er durch Richtlinien, wie zum Beispiel die Geschenke, Reisen und Unterhaltungsrichtlinie, die Mitarbeitern eine Orientierungshilfe beim rechtmäßigen Umgang mit Geschenken, Bewirtungen und Einladungen gibt, sowie die Richtlinie zur Vermeidung von und zum richtigen Umgang mit Interessenkonflikten, die Mitarbeiter für das Thema sensibilisiert und Rat und Hilfe nicht zuletzt im Umgang mit Zweifelsfällen bietet. Eine weitere Säule ist der Verhaltenskodex für die Lieferanten von Diebold Nixdorf, der in den Einkaufsprozess eingebunden und Bestandteil der Einkaufsverträge ist. Die Compliance-Organisation. Die Compliance-Organisation bei Diebold Nixdorf wird vom Chief Compliance Officer (CCO) geleitet, der unmittelbar an den Vorstand und Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats berichtet. Der CCO sorgt für die konzernweite Umsetzung und Weiterentwicklung des Compliance Management Systems. Hierbei wird er von einem konzernweiten Compliance Officer-System unterstützt, das aus Regional Compliance Officers, Area Compliance Officers und den Local Compliance Officers besteht. Sie stellen die Einhaltung des Compliance Management-Systems in ihren jeweiligen Verantwortungsbereichen sicher. Ein zentrales Compliance Office koordiniert die konzernweiten Compliance-Aktivitäten und berät die Mitarbeiter bei Fragen. Risikomanagementsystem für wertorientierte Unternehmensführung.Eine verantwortungsbewusste Unternehmensführung setzt ein funktionierendes Risikomanagementsystem voraus. Das Risikomanagement von Diebold Nixdorf ist an den praktischen Erfordernissen unseres Geschäfts ausgerichtet. Unser Risikomanagementsystem soll Risiken und Chancen frühzeitig erkennen und helfen, auftretende Risiken zu vermeiden oder einzugrenzen. Einzelheiten sind im Risikobericht des Konzernlageberichts aufgeführt. Ausnahmen vom Corporate Governance Kodex.Nach § 161 AktG haben Vorstand und Aufsichtsrat börsennotierter Aktiengesellschaften jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der »Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex« entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht. Die Ausnahmen vom Corporate Governance Kodex. Vorstand und Aufsichtsrat der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft haben am 20. Dezember 2017 eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG abgegeben. Seit der letzten Entsprechenserklärung vom 23. November 2016 in den aktualisierten Fassungen vom 15. Februar 2017 und vom 30. März 2017 hat die Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" in der Fassung vom 5. Mai 2015 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger am 12. Juni 2015) bzw. seit dessen Geltung in der Fassung vom 7. Februar 2017 (bekannt gemacht im Bundesanzeiger vom 24. April 2017) mit den folgenden sieben Ausnahmen entsprochen und wird diesen auch in Zukunft entsprechen: 1. Die von der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft vereinbarte D&O-Versicherung sieht für den Aufsichtsrat keinen Selbstbehalt vor (Ziff. 3.8 Abs. 3 DCGK). Begründung: Die D&O-Versicherung der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft sieht für den Aufsichtsrat keinen Selbstbehalt, insbesondere keinen von mindestens 10 % des Schadens bis mindestens zur Höhe des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung, vor. Die D&O-Versicherung wurde für eine Vielzahl von Führungskräften der ganzen Diebold NixdorfGruppe im In- und Ausland einschließlich der Organmitglieder abgeschlossen. Eine Unterscheidung bei der D&O-Versicherung zwischen Organmitgliedern einerseits und sonstigen Führungskräften andererseits erschien bei Abschluss des Vertrages nicht sachgerecht und war gesetzlich nicht vorgeschrieben. Für D&O-Versicherungsverträge besteht die gesetzliche Verpflichtung zu einer Vertragsanpassung gemäß § 93 Abs. 2 S. 3 AktG i. V. m. § 23 Abs. 1 S. 1 EGAktG seit dem 1. Juli 2010 nur für Versicherungen von Vorstandsmitgliedern. Der Gesetzgeber hat in § 116 S. 1 AktG den Selbstbehalt für den Aufsichtsrat nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern den Aufsichtsrat vom zwingenden Selbstbehalt vielmehr ausdrücklich ausgenommen. Der Charakter des Aufsichtsratsmandats, der auch durch die andersartige Ausgestaltung der Vergütung deutlich wird, lässt eine Differenzierung zwischen Vorstand und Aufsichtsrat angemessen erscheinen, zumal auch für sonstige Führungskräfte die Versicherungsverträge insoweit nicht geändert wurden. Die Ausdehnung des Selbstbehalts in der D&O-Versicherung der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft auch auf Aufsichtsratsmitglieder erscheint deshalb nicht sachgerecht. 2. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder weist hinsichtlich ihrer langfristig variablen Vergütungsbestandteile und damit auch insgesamt keine betragsmäßigen Höchstgrenzen auf (Ziff. 4.2.3 Abs. 2 S. 6 DCGK). Begründung: Im Zuge der Umstellung und Anpassung des Systems der langfristigen variablen Vergütung erhalten die Mitglieder des Vorstands nunmehr eine aktienbasierte Vergütung im Rahmen des Long-Term-Incentive-Programms der Diebold Nixdorf, Incorporated. Zwar ist die Anzahl der zu gewährenden Aktien begrenzt. Eine darüber hinausgehende Begrenzung auf den Aktienkurs der Diebold Nixdorf, Incorporated besteht jedoch nicht. Eine Reduzierung der aktienbasierten Vergütung für den Fall eines bestimmten Kursanstiegs erscheint nicht zweckmäßig, da dies den Gleichlauf der Interessen von Vorstandsmitgliedern und Aktionären verringern würde. 3. Eine nachträgliche Änderung der Erfolgsziele oder der Vergleichsparameter ist nicht ausgeschlossen (Ziff. 4.2.3 Abs. 2 S. 8 DCGK). Begründung: Im Nachgang zu der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags mit der Diebold Holding Germany Inc. & Co. KGaA hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Mitgliedern des Vorstands anzubieten, ihre unter dem bisherigen Aktienoptionsprogramm der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft noch ausstehenden Aktienoptionen gegen eine neue Vergütungskomponente mit langfristiger Anreizwirkung, die vom Aktienkurs der Diebold Nixdorf, Incorporated abhängt, zu tauschen. Dieses Angebot erfolgt, um die Mitglieder des Vorstands auf einen nachhaltigen Erfolg der Unternehmensgruppe zu incentivieren und vor dem Hintergrund, dass aufgrund der Eintragung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags und etwaiger Spekulationen der Aktienkurs der Gesellschaft zukünftig keinen sachgerechten Indikator für den Erfolg der unternehmerischer Tätigkeit darstellt. 4. Bei Zahlungen an ein Vorstandsmitglied im Falle vorzeitiger Beendigung der Vorstandstätigkeit kann einschließlich Nebenleistungen im Einzelfall mehr als die Restlaufzeit des Anstellungsvertrages vergütet werden (Ziff. 4.2.3 Abs. 4 S. 1 DCGK). Begründung: Im Zuge der Umstellung des Vergütungsprogramms sind einige Vorstandsmitglieder der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft in das Abfindungsprogramm der Diebold Nixdorf, Incorporated ("Severance Plan") einbezogen worden. Da in US-amerikanischen Gesellschaften üblicherweise keine befristeten Anstellungsverträge existieren, die eine Restlaufzeit haben, bemisst sich eine etwaige Abfindung an festen Parametern unter Berücksichtigung der vereinbarten Bezüge. In keinem Fall übersteigt die Abfindung jedoch einen Betrag von zwei Jahresvergütungen. 5. Ein Kompetenzprofil für das Gesamtgremium des Aufsichtsrats ist nicht erarbeitet worden (Ziff. 5.4.1 Abs. 2 S. 1 DCGK). Begründung: Vor dem Hintergrund der Eigentümerstruktur der Gesellschaft und des Umstands, dass der Aufsichtsrat nach seiner Einschätzung in seiner Gesamtheit bereits über alle für seine Arbeit erforderlichen Kompetenzen verfügt, kann und soll auf die Erarbeitung eines Kompetenzprofils verzichtet werden. 6. Bei der Festlegung der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder werden der Vorsitz in einem anderen Ausschuss als dem Prüfungsausschuss und die Mitgliedschaft in einem Ausschuss des Aufsichtsrats nicht berücksichtigt (Ziff. 5.4.6 Abs. 1 S. 2 DCGK). Begründung: Auf eine Vergütung für die bloße Mitgliedschaft in einem Ausschuss kann verzichtet werden. Die Praxis der Tätigkeit des Aufsichtsrats hat gezeigt, dass die Ausschusssitzungen zum überwiegenden Teil in engem zeitlichem und räumlichem Zusammenhang mit den Sitzungen des Aufsichtsrats selbst stattfinden. Zudem wird der Vorsitz im Prüfungsausschuss aufgrund des damit verbundenen Mehraufwands gesondert vergütet. 6. Zwischenberichte bzw. verpflichtende unterjährige Finanzinformationen werden nicht binnen 45 Tagen nach Ende des Berichtszeitraums öffentlich zugänglich gemacht (Ziff. 7.1.2 S. 3 DCGK). Begründung: Die Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft hat die Zwischenberichte nicht innerhalb von 45 Tagen nach Ende des jeweiligen Quartals veröffentlicht. Dies beruht insbesondere darauf, dass aufgrund des erfolgten Zusammenschlusses mit der Diebold Nixdorf, Incorporated im Rahmen der Konzernfinanzberichterstattung für die Diebold Nixdorf, Incorporated zusätzliche Zahlenwerke nach US-amerikanischen Rechnungslegungsgrundsätzen (US-GAAP) zu erstellen sind. Ziele des Aufsichtsrats bzgl. seiner Zusammensetzung und Stand der Umsetzung.Nach Ziff. 5.4.1 S. 5 DCGK sollen im Corporate-Governance-Bericht die konkreten Ziele des Aufsichtsrats bzgl. seiner Zusammensetzung im Hinblick auf die internationale Tätigkeit des Unternehmens, potenzielle Interessenskonflikte, eine nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder, eine festzulegende Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder und eine festzulegende Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat sowie Vielfalt (Diversity), letztere insbesondere im Hinblick auf eine mindestens 30%ige Beteiligung von Frauen, benannt und der Stand der Umsetzung veröffentlicht werden. Der Aufsichtsrat hat hierzu folgende Ziele benannt: Der mitbestimmte Aufsichtsrat der Diebold Nixdorf AG setzt sich aus sechs Anteilseignervertretern und sechs Arbeitnehmervertretern zusammen. Die Wahl der sechs Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat hatte, ohne dass der Aufsichtsrat oder die Gesellschaft auf die Wahlvorschläge Einfluss genommen haben, am 12. November 2015 stattgefunden, so dass deren Mandate mit Beendigung der Hauptversammlung enden werden, die über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet. Der Aufsichtsrat bzw. im Vorfeld sein Nominierungsausschuss kann durch das Vorschlagsrecht an die Hauptversammlung nur auf die Wahl der sechs Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat Einfluss nehmen. Zielsetzung:Die konkreten Ziele für die Zusammensetzung unseres Aufsichtsrats beschränken sich daher auf die Zusammensetzung der sechs Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat: a) Berücksichtigung der internationalen Tätigkeit des Unternehmens. Die internationale Tätigkeit der Diebold Nixdorf Aktiengesellschaft wurde bisher bei der Zusammensetzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat und wird auch weiterhin bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung berücksichtigt. Maßstab sind hierbei neben Kenntnis der englischen Sprache in Wort und Schrift erworbene Berufserfahrungen in anderen international tätigen deutschen oder ausländischen Gesellschaften vergleichbarer Größe, sei es im Management oder in Kontrollgremien, sowie das Verständnis globaler wirtschaftlicher Zusammenhänge, sei es im produzierenden Gewerbe, im Vertrieb oder bei der Erbringung von Dienstleistungen. Das Kriterium der Internationalität setzt bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht zwingend ein oder mehrere Aufsichtsratsmitglieder mit ausländischer Staatsangehörigkeit voraus, sondern es können auch deutsche Staatsangehörige den gewünschten Erfahrungshorizont einbringen, wie zum Beispiel aufgrund einer längeren Tätigkeit im Ausland. Anforderung ist allerdings das Beherrschen der englischen Sprache in Wort und Schrift. b) Vermeidung potenzieller Interessenskonflikte. Potenzielle Interessenskonflikte werden grundsätzlich bereits bei Wahlvorschlägen des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung vermieden. Mit Wirkung zum 25. April 2017 ist jedoch das Aufsichtsratsmitglied Stefan Merz, welches von Oktober 2016 bis Ende März 2017 Mitglied des Vorstandes war, gerichtlich in den Aufsichtsrat bestellt worden. Herr Merz wird auf Vorschlag des Mehrheitsgesellschafters der Hauptversammlung am 17. Mai 2018 zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagen. Bei Aufsichtsratsmitgliedern, die in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zum kontrollierenden Aktionär Diebold Nixdorf Inc. und/oder seinen Tochtergesellschaften stehen, bestehen nach Ansicht des Aufsichtsrats aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags keine potenziellen Interessenskonflikte. Darüber hinaus wird bei Kandidatenvorschlägen an die Hauptversammlung darauf geachtet, dass der jeweilige Kandidat nicht in Management- oder Beraterfunktion oder in Kontrollgremien von Wettbewerbsunternehmen, Lieferanten, Kreditgebern oder Kunden tätig ist, um Interessenskonflikte von vorhinein zu verhindern. Sollten während der Amtszeit eines Aufsichtsratsmitglieds etwaige Interessenskonflikte entstehen, hat das betreffende Aufsichtsratsmitglied diese dem Aufsichtsrat gegenüber zu Händen des Vorsitzenden offenzulegen und bei wesentlichen, nicht nur vorübergehenden Interessenskonflikten sein Amt niederzulegen. c )Nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessene Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder. Ein Aufsichtsratsmitglied ist nach der Kodexempfehlung insbesondere dann nicht als unabhängig anzusehen, wenn es in einer persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zu der Gesellschaft, deren Organen, einem kontrollierenden Aktionär oder einem mit diesem verbundenen Unternehmen steht, die einen wesentlichen und nicht nur vorübergehenden Interessenskonflikt begründen kann. Nach Einschätzung des Aufsichtsrats ist ausgehend von dieser Definition zumindest die Anteilseignervertreterin im Aufsichtsrat Frau Dr. Barth als unabhängig im Sinne von Ziff. 5.4.2 des Deutschen Corporate Governance Kodex anzusehen. Vor dem Hintergrund der Aktionärsstruktur der Gesellschaft sowie des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags ist es nach Einschätzung des Aufsichtsrats angemessen, dass lediglich ein Aufsichtsratsmitglied der Anteilseigner unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex ist. d) Festlegung einer Altersgrenze. Die Altersgrenze, d. h. das Amtszeitende mit Ablauf der auf die Vollendung des 70. Lebensjahres folgenden Hauptversammlung, ist bereits in der Gesellschaftssatzung festgelegt (§ 7 Abs. 6). e) Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat. Entsprechend der Kodexregelung der Ziffer 5.4.1 DCGK hat der Aufsichtsrat eine Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat aufgenommen. Als Regelgrenze sind vier Amtsperioden festgelegt worden. f) Berücksichtigung der Vielfalt (Diversity) einschließlich einer mindestens 30%igen Beteiligung von Frauen. Bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ist die Vielfalt zu berücksichtigen. Der Aufsichtsrat setzt sich zurzeit aus vier Frauen und acht männlichen Mitgliedern zusammen. Die Vielfalt im Aufsichtsrat spiegelt sich durch den unterschiedlichen beruflichen Werdegang und Tätigkeitsbereich sowie - im Hinblick auf die Internationalität - den unterschiedlichen Erfahrungshorizont der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat wider. Dabei werden bei gleicher Qualifikation und Geeignetheit Frauen angemessen berücksichtigt. Der Aufsichtsrat entspricht im Hinblick auf das zum 01.01.2016 in Kraft getretene Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen der gesetzlichen Vorgabe einer mindestens 30%igen Beteiligung von Frauen. Stand der Umsetzung der Ziele:Der Stand der Umsetzung der vorstehend unter a) bis f) aufgestellten Ziele für die Zusammensetzung im Aufsichtsrat stellt sich wie folgt dar: Die Ziele bzgl. a) »Berücksichtigung der internationalen Tätigkeit des Unternehmens«, b) »Vermeidung potenzieller Interessenskonflikte«, c) »angemessene Anzahl unabhängiger Aufsichtsratsmitglieder«, d) »Festlegung einer Altersgrenze« und e) »Festlegung einer Regelgrenze für die Zugehörigkeitsdauer zum Aufsichtsrat« und f) »Diversity einschließlich einer mindestens 30%igen Beteiligung von Frauen« sind bereits realisiert. Angaben zum Abschlussprüfer.Der Konzernabschluss der Diebold Nixdorf AG zum 31. Dezember 2017 wurde nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Absatz 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften erstellt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 19. Januar 2018 gemäß § 318 Absatz 4 HGB gerichtlich zum Abschlussprüfer Diebold Nixdorf AG für das Rumpfgeschäftsjahr 2017 (01.10.2017 - 31.12.2017) bestellt worden. Diese Bestellung gilt gemäß § 318 Absatz 2 HGB auch für die Prüfung des Konzernabschlusses. Verantwortlicher Abschlussprüfer für die Prüfung des Rumpfgeschäftsjahres 2017 ist der Wirtschaftsprüfer Carsten Nölgen. |
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