Stammdaten

Register
Amtsgericht Mannheim HRB 721676
Vorher
EnBW Omega Siebenundsechzigste Verwaltungsgesellschaft mbH
Eingetragen
9.3.2015
Branche
Tätigkeiten von Strom- und Erdgasmaklerinnen und -maklernSpeichern von Gas zu VersorgungszweckenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Abwicklung und Erbringung von Energielösungen und -dienstleistungen sowie alle damit im Zusammenhang erforderlichen und verbundenen Leistungen und Lieferungen, insbesondere die Übernahme der Lieferantenrolle für Stromund Gasgeschäfte und die direkte und indirekte Belieferung von Endkunden mit Strom und Gas. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach dem Gesetz über Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG) oder nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG).

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Andreas Dr. Bader
seit 26.7.2024
Geschäftsführer
Benjamin Jens Karsten
seit 26.7.2024
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
Germany
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Interconnector GmbH

Karlsruhe

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

A. Bilanz

der Interconnector GmbH, Karlsruhe

Anhang 31.12.2023
31.12.2022
AKTIVA
A. Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (1) 31.910.718,48 69.405.564,04
31.910.718,48 69.405.564,04

PASSIVA

A. Eigenkapital (2)
Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
B. Rückstellungen (3) 29.057.415,61 50.836.361,96
C. Verbindlichkeiten (4) 2.828.302,87 18.544.202,08
31.910.718,48 69.405.564,04

B. Gewinn- und Verlustrechnung

der Interconnector GmbH, Karlsruhe

Anhang 2023
2022
1. Bruttoumsatzerlöse 357.968.317,64 954.554.233,66
2. Strom- und Erdgassteuer -76.273,89 -14.728.108,01
3. Nettoumsatzerlöse (5) 357.892.043,75 939.826.125,65
4. Sonstige betriebliche Erträge (6) 1.542.147,14 286.183,15
5. Materialaufwand (7) -363.209.961,86 -991.719.818,04
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen (8) -1.405.220,52 -6.189.375,57
7. Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit -5.180.991,49 -57.796.884,81
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge (9) 317.206,75 0,00
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (10) -267.020,23 -188.177,07
10. Ergebnis nach Steuern -5.130.804,97 -57.985.061,88
11. Erträge aus Verlustübernahme 5.130.804,97 57.985.061,88
12. Jahresüberschuss 0,00 0,00

C. Anhang

C. I. Allgemeine Grundlagen

Die Interconnector GmbH hat ihren Sitz in Karlsruhe und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Mannheim (Reg. Nr. 721676).

Der Jahresabschluss der Interconnector GmbH zum 31. Dezember 2023 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB, des GmbHG und des EnWG erstellt und in Euro ausgewiesen. Es gelten die Vorschriften für große Kapitalgesellschaften.

Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt.

Mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG), ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Ein Organschaftsverhältnis besteht bezüglich Körperschaft- und Gewerbesteuer, für die Steuerumlagen erhoben werden, sowie hinsichtlich der Umsatzsteuer.

Die Interconnector GmbH ist ein verbundenes Unternehmen der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe, im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss der Interconnector GmbH wird in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen, der im Bundesanzeiger offengelegt wird.

Die EnBW Energie Baden-Württemberg AG erstellt somit den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis an Unternehmen.

Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt.

Die Interconnector GmbH hat einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Erfüllung von Stromlieferungsverträge für Gewerbekunden (sog. Smart-Energy Geschäft). Im Jahr 2022 wurde beschlossen, dieses Tätigkeitsfeld einzustellen. Dementsprechend weist die Interconnector GmbH im Jahr 2023 deutlich niedrigere Umsatzerlöse und Aufwendungen aus, da das Geschäftsvolumen deutlich niedriger ist als im Vorjahr.

C. II. Bilanzierung und Bewertung

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert zum Vorjahr die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch angemessene Wertberichtigungen berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko wird eine Pauschalwertberichtigung gebildet. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Erlösabgrenzungen enthalten, die durch ein Hochrechnungsverfahren ermittelt werden.

Das gezeichnete Kapital/Stammkapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (das heißt einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Stromsteuer wird offen von den Umsatzerlösen abgesetzt.

C.III. Erläuterungen zur Bilanz

(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.12.2023
31.12.2022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 284.162,87 33.216.823,42
Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen 30.110.609,63 23.558.432,61
Sonstige Vermögensgegenstände 1.515.945,98 12.630.308,01
31.910.718,48 69.405.564,04

Alle Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen handelt es sich im Wesentlichen um Verbrauchsabgrenzungen für noch nicht in Rechnung gestellte Stromlieferungen. Im Saldo der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen sind ebenfalls Erlösabgrenzungen für ausstehende Stromlieferungen enthalten.

Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich überwiegend um Forderungen gegenüber der Gesellschafterin EnBW Energie Baden-Württemberg AG. Diese stammen im Wesentlichen aus Cash-Pooling sowie der Übernahme der Verluste.

Durch den mit der EnBW AG abgeschlossenen Cash-Pool-Vertrag werden die in das Cash-Pooling-System einbezogenen Konten der Interconnector GmbH durch einen valutagerechten Saldenübertrag an die EnBW AG glattgestellt. Diese werden valutagerecht seit dem 1. Januar 2023 wie folgt verzinst:

Ein Forderungssaldo der Interconnector GmbH gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Ein Verbindlichkeitssaldo der Interconnector GmbH gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Weist der €STR-Zinssatz einen negativen Wert aus, fließt dieser mit dem Wert Null in die Berechnung ein. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert.

Die Salden aus dem Forderungs- und Verbindlichkeitsclearing werden ab dem Zeitpunkt der internen Zahlung valutagerecht verzinst.

(2) Eigenkapital

Das voll eingezahlte Stammkapital zum 31. Dezember 2023 in Höhe von 25.000 € wird zu 100 % von der EnBW Energie Baden-Württemberg GmbH, Karlsruhe, gehalten.

(3) Rückstellungen

31.12.2023
31.12.2022
Stromrückstellungen 6.686.121,87 17.877.205,25
Übrige sonstige Rückstellungen 22.371.293,74 32.959.156,71
29.057.415,61 50.836.361,96

Die Stromrückstellungen belaufen sich auf 6,7 Mio. € (Vj. 17,9 Mio. €). Davon betreffen 1,0 Mio. € (Vj. 3,5 Mio. €) ausstehende Rechnungen für Netznutzung sowie 5,6 Mio. € (Vj. 14,3 Mio. €) ausstehende Rechnungen für Strombezug.

Die übrigen sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Drohverlustrückstellungen in Höhe von 18,4 Mio. € (Vj. 28,5 Mio. €) sowie Rückstellungen für Schadensersatz aufgrund von fehlenden Anmeldevollmachten in der Direktvermarktung in Höhe von 3,6 Mio.€ (Vj. 3,6 Mio. €).

(4) Verbindlichkeiten

31.12.2023
31.12.2022
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 906,59 524.550,64
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen u. Beteiligungen 1.789.004,15 8.790.195,10
Sonstige Verbindlichkeiten 1.038.392,13 9.229.456,34
davon aus Steuern (13.044,56) (2.311.212,62)
2.828.302,87 18.544.202,08

Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen ausschließlich energiewirtschaftliche Abgrenzungen für Strombezüge in Höhe von 1,7 Mio. € (Vj. 7,7 Mio. €).

Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Stromsteuerverbindlichkeiten für die Jahre 2022 und 2023 und sind in geringer Höhe zu verzeichnen (Vj. 2,3 Mio. €) sowie aus Direktvermarktungsverbindlichkeiten in Höhe von 1,0 Mio. € (Vj. 6,9 Mio. €).

C.IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

(5) Umsatzerlöse

2023
2022
Stromerlöse 357.627.077,22 787.077.408,75
abzüglich Stromsteuer -76.273,89 -14.728.108,01
Summe Stromerlöse 357.550.803,33 772.349.300,74
Umsatzerlöse Dienstleistungen 857.497,21 166.550.586,43
Sonstige Umsatzerlöse -516.256,79 926.238,48
357.892.043,75 939.826.125,65

Die Umsatzerlöse werden ausschließlich im Inland erzielt.

In den Umsatzerlösen sind 2,8 Mio.€ periodenfremde Erlöse (Vj. geringfügige periodenfremde Erlöse) enthalten.

(6) Sonstige betriebliche Erträge

Im Geschäftsjahr 2023 sind periodenfremde Erträge in Höhe von 1,3 Mio.€ zu verzeichnen. Diese betreffen im Wesentlichen Erträge aus Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 0,6 Mio. € (Vj. 0,2 Mio. €).

(7) Materialaufwand

2023
2022
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 362.807.249,71 951.384.977,70
davon Strombezugskosten (362.806.521,14) (951.384.977,70)
Aufwendungen für bezogene Leistungen 402.712,15 40.334.840,34
davon Aufwendungen für Netznutzung (402.712,15) (40.333.167,62)
363.209.961,86 991.719.818,04

Im Materialaufwand sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 7,7 Mio. € (Vj. 1,2 Mio. €) enthalten.

(8) Sonstige betriebliche Aufwendungen

Im Geschäftsjahr 2023 sind periodenfremde sonstige betriebliche Aufwendungen sind in Höhe von 0,1 Mio. € (Vj. geringfügige Höhe) zu verzeichnen.

(9) Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

2023
2022
Zinsen und ähnliche Erträge 317.206,75 0,00
davon an verbundene Unternehmen (317.206,75) (0,00)
317.206,75 0,00

Die Zinsen und ähnlichen Erträge enthalten ausschließlich Zinserträge gegenüber der EnBW AG für das Cash-Pooling betreffend das Geschäftsjahr 2023.

(10) Zinsen und ähnliche Aufwendungen

2023
2022
Zinsen und ähnliche Aufwendungen 267.020,23 188.177,07
davon an verbundene Unternehmen (231.535,16) (188.016,46)
267.020,23 188.177,07

Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen enthalten überwiegend Zinsaufwendungen gegenüber der EnBW AG für das Cash-Pooling betreffend das Geschäftsjahr 2023.

C.V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Es bestehen keine abgabepflichtigen Haftungsverhältnisse.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Insgesamt bestehen nur geringfügige sonstige finanzielle Verpflichtungen. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen bestehen im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, die weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind.

Mitarbeiter

Die Gesellschaft beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter.

Geschäftsführung

Herr Benjamin Gehrke, Mannheim, Leiter Controlling Handel & Erzeugung nuklear EnBW AG, Stuttgart

Herr Daniel Hacki, Ettlingen, Leiter virtuelles Kraftwerk EnBW AG, Stuttgart

Angaben zu den Organen

Die Mitglieder der Geschäftsführung erhielt in 2023 keine Vergütung von der Gesellschaft.

Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Organmitglieder gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern eingegangen.

Angaben zur globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln)

Der EnBW-Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Modellregelungen zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung (Säule 2-Modellregeln). Die Regelungen sind demnach auf die Interconnector GmbH anzuwenden. Das Mindeststeuergesetz ist in Deutschland, der Jurisdiktion, in der die Interconnector GmbH steuerlich ansässig ist, am 28. Dezember 2023 in Kraft getreten und gilt, sofern nichts anderes bestimmt ist, erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen.

Eine Erläuterung etwaiger Auswirkungen der Anwendung der Säule 2-Regelungen auf die Interconnector GmbH:

Die Säule 2-Regelungen sehen für in Deutschland ansässige Gesellschaften die Einführung einer nationalen Ergänzungssteuer vor, sollte das Mindeststeuerniveau von 15 % in Deutschland nicht erreicht werden. Die Gesellschaft unterliegt dann einer Ergänzungssteuer in Höhe der Differenz zwischen dem Säule 2-Effektivsteuersatz und dem in Deutschland geforderten Mindeststeuerniveau von 15 %. Es wird basierend auf dem länderbezogenen Bericht (CbCR) für 2022 sowie Planzahlen für die Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2023 beginnen, davon ausgegangen, dass die in Deutschland ansässigen Gesellschaften des EnBW-Konzerns bereits dem geforderten Mindeststeuerniveau von 15 % unterliegen und es nicht zur Anwendung der Ergänzungssteuerregelungen kommt.

Abschlussprüferhonorar

Auf eine Angabe nach § 285 Nr. 17 HGB wird verzichtet, da der Jahresabschluss der Gesellschaft in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen wird.

C.VI. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)

Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen.

Die EnBW AG übernimmt für die Interconnector GmbH die Funktionen Rechnungswesen und Steuern. Die Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise abgerechnet.

 

Karlsruhe, 13. Juni 2024

Die Geschäftsführung

Daniel Hacki

Benjamin Gehrke

Lagebericht

der Interconnector GmbH, Karlsruhe

1 Grundlagen des Unternehmens

1.1 Geschäftsmodell des Unternehmens

1.1.1 Struktur und Geschäftstätigkeit

Die Interconnector GmbH, Karlsruhe, gegründet 2016 als virtuelles Kraftwerk der EnBW AG und seit 2018 am Markt tätig, bietet bundesweit Direktvermarktung für dezentrale Stromerzeuger aus Erneuerbaren Energien an sowie auch Stromlieferungsverträge für Gewerbekunden.

Die Interconnector GmbH hat ihren Geschäftssitz in Karlsruhe und ist eine 100 Prozent-Tochter der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG). Mit dieser besteht ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Interconnector GmbH als beherrschter Gesellschaft. Ein Organschaftsverhältnis besteht bezüglich Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer.

1.1.2 Leitung und Überwachung

Die Geschäftsführung der Interconnector GmbH bestand im Geschäftsjahr 2023 aus zwei Personen, denen die alleinige Leitung der Gesellschaft oblag. Die Geschäftsführung verfolgt bei ihrer Arbeit das Ziel einer nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes. Geschäftsführer der Interconnector GmbH sind Daniel Hacki und Benjamin Gehrke.

1.1.3 Kunden und Märkte

Als bundesweiter Direktvermarkter und Energielieferant fokussiert sich die Interconnector GmbH auf das Gewerbekundensegment. Das Produktportfolio umfasst die Direktvermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien und die Stromlieferung an Gewerbekunden.

1.2 Steuerungssystem

Die Steuerung der Interconnector GmbH erfolgt im Performance Management System (PMS) der EnBW AG. Das PMS ist das Instrument der EnBW-Gruppe zur strategischen und operativen Steuerung sowie zur Berichterstattung. Bestandteile des PMS sind neben finanziellen Kennzahlen auch nicht finanzielle Messgrößen. Im Rahmen des PMS wurden auch im Jahr 2023 quartalsweise Performance Reviews durchgeführt, die über den erreichten Stand und über Maßnahmen zur Erreichung der finanziellen und nicht finanziellen Zielgrößen Auskunft gaben.

Zur Steuerung des Unternehmens verwendet die Interconnector GmbH operative Kennzahlen, die aus der IFRS-Ergebnisrechnung abgeleitet werden. Es handelt sich vor allem um die operativen Kosten nach IFRS, das adjusted EBITDA nach IFRS (Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen), das adjusted EBIT nach IFRS (Ergebnis vor Zinsen und Steuern) sowie das IFRS-Jahresergebnis. Die verwendeten Steuerungsgrößen enthalten somit auch die periodenfremden Erträge und Aufwendungen.

Die operativen Kosten nach IFRS umfassen den Materialaufwand sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (jeweils ohne periodenfremde Teilbeträge). Im Materialaufwand sind neben den Beschaffungskosten und den Netzentgelten sämtliche staatliche Abgaben und Umlagen enthalten. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich hauptsächlich aus Vertriebsaufwendungen und Fremdleistungsbezügen zusammen, darunter auch die Kosten für die Operations-Prozesse der Geschäftstätigkeit.

Die Entwicklung der operativen Kosten nach IFRS ist neben der Entwicklung der Umsatzerlöse der hauptsächliche Einflussfaktor für die Ergebnisgrößen adjusted EBITDA nach IFRS und adjusted EBIT nach IFRS. Auf das IFRS-Jahresergebnis wirken darüber hinaus noch das Finanzergebnis sowie das neutrale Ergebnis.

Die Unternehmenssteuerung erfolgt sowohl auf Basis nicht finanzieller als auch finanzieller Leistungsindikatoren.

Nicht finanzielle Leistungsindikatoren

Das Steuerungskonzept der Gesellschaft ist gekennzeichnet durch die monatliche Ermittlung der Energiemengen und Preise sowie die Analyse der Prognosegüte.

Finanzielle Leistungsindikatoren

Des Weiteren sieht das Steuerungskonzept eine monatliche Ermittlung der Stromerlöse und Strombezugskosten vor und die quartalsweise Ermittlung des EBITDAS mit der Analyse der Plan/Ist-Abweichungen vor.

1.3 Forschung und Entwicklung

Als Vermarktungs- und Vertriebsgesellschaft für Energie und Marketinggesellschaft betreibt die Interconnector GmbH keine mit produzierenden Unternehmen vergleichbare Forschung und Entwicklung.

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1 Markt und Wettbewerb

Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist eine zentrale Säule der Energiewende. Sie soll unsere Stromversorgung klima- und umweltverträglicher und uns unabhängiger von knapper werdenden, fossilen Brennstoffen machen. Gleichzeitig soll sie bezahlbar und verlässlich bleiben.

Seit 2016 müssen Neuanlagen, die mehr als 100 kW produzieren, ihren Strom direkt an der Börse vermarkten - oder vermarkten lassen. Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme vor 2014 konnten entscheiden, ob sie ihren Strom freiwillig direkt vermarkten und so Zusatzerlöse erzielen möchten. Obwohl von Direktvermarktung gesprochen wird, übernimmt kaum ein Anlagenbetreiber den Handel an der Börse selbst. Vielmehr übertragen die Grünstromerzeuger diese Aufgabe an sogenannte Direktvermarkter, die sich mit Börsenregeln und Marktprognosen auskennen und sich außerdem auf den Stromhandel spezialisiert haben. Etabliert und bewährt hat sich die Direktvermarktung nach dem Marktprämienmodell.

Im Zuge der EEG-Reform von 2014 wurde vorgesehen, dass zukünftig zumindest für größere Anlagen das Ausschreibungsmodell anstatt der bisher gültigen Einspeisevergütung verwendet werden soll. 2016 wurde vom Bundestag beschlossen, dass dies ab dem EEG 2017 tatsächlich gelten soll. Mit der Überarbeitung des EEG im Jahr 2017 wurde schließlich Wettbewerb beim Ausbau erneuerbarer Energien verstärkt. Bislang galten für die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen feste Fördersätze. Die Energiewende soll mit zwei Neuerungen systematisch weiterentwickelt werden:

Die Vergütung des EE-Stroms wird über Ausschreibungen geregelt. Damit wird die Höhe der Förderung vom Markt und nicht länger staatlich festgelegt. Dies bedeutet, dass der Staat regelmäßig Ausschreibungen organisiert, bei denen neue Projekte in einem vorgegebenen Umfang (entsprechend der politisch gewünschten Geschwindigkeit des Ausbaus) an die Anbieter vergeben werden, die dafür die geringste Vergütung verlangen. Dies gilt für die Bereiche Windenergie, Photovoltaik und Biomasse. Der EE-Ausbau wird mit dem Netzausbau synchronisiert. Für jede Technologie werden bestimmte Ausbaumengen festgelegt, die auch den verfügbaren Netzkapazitäten angepasst sind. Dazu wird der Ausbau der Windkraft an Land in Gebieten mit Netzengpässen beschränkt. Es werden Gebiete festgelegt, in denen der Ausbau der Windenergie auf 58% des durchschnittlichen Ausbaus der letzten drei Jahre begrenzt wird (Netzausbaugebiet) - solange, bis die Netze ausreichend ausgebaut sind. Dafür werden zusätzliche Anlagen, die im Netzausbaugebiet nicht gebaut werden können, in anderen Teilen Deutschlands errichtet.

Zum 01.01.2021 ist das EEG 2021 in Kraft getreten. Ziel der Novelle ist es primär, insbesondere durch ansteigende Ausbaupfade für die einzelnen Technologien, die Deckung des Strombedarfs durch erneuerbare Energien von 65% bis 2030 zu erreichen. Die Aufteilung der Ausschreibungssegmente, Verbesserungen beim Mieterstrommodell sowie die Befreiung kleiner Anlagen von der EEG-Umlage waren bzgl. Solarstrom weitere Themen, die den Ausbau der Erneuerbaren gesetzlich vorantreiben sollen. Ein ebenso wichtiger sowie dringend notwendiger Punkt der Novelle war der Anbruch des Post-EEG-Zeitalters zum Jahreswechsel und die damit verbundenen Anschlussmöglichkeiten betroffener Anlagen. Hier wurde im EEG 2021 eine sogenannte Einspeisevergütung für ausgeförderte Anlagen eingeführt, welche als Übergangslösung die fortführende Vergütung von Post-EEG-Anlagen durch den Netzbetreiber regelt.

Das zum 01.01.2023 in Kraft getretenen EEG 2023 führte zu regulatorischen Anpassungen, welche jedoch keine Auswirkungen auf den operativen Geschäftsbetrieb der Interconnector haben.

Im Jahr 2023 sind die Strompreise im Vergleich zu 2022 gefallen, dennoch bleiben die Preise an den Märkten weiterhin volatil. Dadurch bestehen auch in der Direktvermarktung weiterhin nicht unerhebliche Risiken hinsichtlich der Ausgleichsenergie und damit einhergehend der Direktvermarktungskosten. Die Interconnector GmbH hat weiterhin, wenn auch zu hohen Preisen, Verträge angeboten und konnte dadurch Ihre Marktposition festigen. Laut Energate ist sie zusammen mit der Mutter EnBW AG Stand Januar 2024 weiterhin wie auch im Vorjahr größter Direktvermarkter Deutschlands.

Zum 31.12.2022 wurden die Dienste zur Erfüllung von Stromlieferungsverträgen für Gewerbekunden (sog. Smart-Energy Geschäft) eingestellt.

Aus Vertriebssicht war 2023 dahingehend erfolgreich, dass trotz Preisanpassungen weiter Wachstum bei Verträgen wie auch Vertriebspartner generiert werden konnten.

2.1.2 Energiewirtschaftlicher Ordnungsrahmen

Im Jahr 2023 ergaben sich aus der aktuellen Rechtsprechung und der Gesetzgebung keine wesentlichen Änderungen für die operative Tätigkeit der Interconnector GmbH.

2.2 Geschäftsverlauf

2.2.1 Ertragslage

Im Folgenden wird die Ertragslage anhand der HGB-Zahlen kommentiert, die jedoch nicht für Steuerungszwecke verwendet werden.

Die Interconnector GmbH hat einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit in der Erfüllung von Stromlieferungsverträge für Gewerbekunden (sog. Smart-Energy Geschäft). Im Jahr 2022 wurde beschlossen, dieses Tätigkeitsfeld einzustellen. Dementsprechend weist die Interconnector GmbH im Jahr 2023 deutlich niedrigere Umsatzerlöse und Aufwendungen aus, da das Geschäftsvolumen deutlich niedriger ist als im Vorjahr.

Die Nettoumsatzerlöse sind von 939,8 Mio. € auf 357,9 Mio. € gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Erträge nach HGB liegen im Jahr 2023 mit 1,5 Mio. € 1,3 Mio. € über Vorjahresniveau (0,3 Mio. €), was im Wesentlichen an höheren Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen liegt.

Der Materialaufwand ist von 991,7 Mio. € auf 363,2 Mio. € gesunken.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind von 6,2 Mio. € auf 1,4 Mio. € gesunken, sie beinhalten in der Hauptsache Provisionszahlungen an Vertriebspartner.

Somit ergibt sich ein Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit nach HGB i.H.v. -5,2 Mio. € (VJ. -57,8 Mio. €)

Das Finanzergebnis beträgt 0,05 Mio. € (Vorjahr -0,2 Mio. €).

Das Ergebnis nach Steuern ist dadurch von -58,0 Mio. € im Jahr 2022 auf -5,1 Mio. € im Jahr 2023 gestiegen.

Aus dem bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag wird das HGB-Jahresergebnis vollständig von der EnBW AG gedeckt.

Das für Steuerungszwecke relevante Jahresergebnis nach IFRS beträgt in 2023 -4,9 Mio, € (Vj.-57,8 Mio. €). Das Jahresergebnis nach IFRS weicht vom Ergebnis nach HGB ab, da die pauschale Wertberichtigung auf Stromerlöse und die Drohverlustrückstellung unterschiedlich bewertet werden.

2.2.2 Vermögens- und Finanzlage

Die Bilanzsumme im handelsrechtlichen Jahresabschluss der Interconnector GmbH ist im Vergleich zum 31. Dezember 2022 um 37,5 Mio. € auf 31,9 Mio. € gesunken.

Auf der Aktivseite resultiert die Veränderung aus der Verringerung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (-32,9 Mio. €) und Sonstigen Vermögensgegenständen (-11,1 Mio. €) sowie der Erhöhung der Forderungen gegen verbundene Unternehmen und Beteiligungen (+ 6,5 Mio. €).

Auf der Passivseite sind die Rückstellungen um 21,8 Mio. € und die Verbindlichkeiten um 15,7 Mio. € gesunken.

Die direkte Finanzierung der Interconnector über das EnBW Cash-Pool-System ermöglicht die flexible Abdeckung von Liquiditätsbedarf und Anlage von Liquiditätsüberschüssen. Das Cash Pool-Konto ist variabel verzinslich. Zum Stichtag wies das Forderungskonto aus Cash-Pooling einen Saldo von 29,8 Mio. € (Vorjahr i.H.v. 19,6 Mio. €) aus, was auch dem Liquiditätsstatus am 31. Dezember 2023 entspricht.

2.3 Vergleich der Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage mit der Prognose

Insgesamt entsprechen der Geschäftsverlauf und das Jahresergebnis aufgrund der hohen Ausgleichsenergieschäden nicht den Erwartungen. Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft ist geordnet.

2.4 Nicht finanzielle Kennzahlen

2.4.1 Mitarbeiter*innen

Zum 31. Dezember 2023 beschäftigte die Interconnector GmbH keine Mitarbeiter*innen.

2.5 Gesamtaussage der Geschäftsführung zur wirtschaftlichen Lage

Insgesamt stellt sich die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, auch im Zeitpunkt der Erstellung dieses Lageberichts, wie erwartet dar. Das Jahresergebnis wird sich nach der Umsetzung von in 2022 begonnenen und in 2023 erweiterten Maßnahmen und weiteren Optimierungen in 2024 nachhaltig verbessern

3 Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

3.1 Risikobericht

Bei der Muttergesellschaft EnBW AG besteht ein konzernweites Risikofrühwarnsystem, in das auch die Interconnector GmbH als Tochtergesellschaft eingebunden ist. Die Risikomanagementberichterstattung gemäß dem integrierten Risikomanagement (iRM) erfolgte wie bereits in den Vorjahren quartärlich gesamthaft für die Geschäftseinheit Handel (GE Handel), zu welcher die Interconnector GmbH zählt, an die EnBW AG.

Zentrale und hohe Risiken betreffen im Besonderen die Entwicklung der Strompreise und damit einhergehende höhere Risiken für Ausgleichsenergieschäden.

Die Risiken werden überwacht und ihnen wird durch geeignete Steuerungsmaßnahmen entgegengewirkt.

Soweit absehbar, sind die Risiken durch Drohverlustrückstellungen abgebildet.

Laut definiertem Vorgehen aus der Verzahnung von Risikomanagement und internem Kontrollsystem werden für die GE Handel Risiken über der Berichtsschwelle von 5 Mio. € (nach Steuerungsinstrumenten) in die Konzernberichterstattung aufgenommen. Es erfolgt eine qualitative Bewertung der Risiken durch eine Risikobeschreibung sowie die Klassifizierung des Risikos unter Berücksichtigung der umgesetzten Steuerungsinstrumente.

3.2 Chancenbericht

Auch 2024 sieht sich die Interconnector GmbH gut gerüstet für die Herausforderungen des Strommarktes. Das Unternehmen richtet sich weiterhin daran aus, die Ergebnisziele zu erreichen. Dabei geht es der Interconnector GmbH vor allem darum, die Marktposition zu halten und die Werthaltigkeit der Verträge zu steigern. Außerdem wird ein Schwerpunkt darauf liegen, die Digitalisierung weiter voranzutreiben und die Kundenzufriedenheit auf hohem Niveau zu halten.

3.3 Prognosebericht

3.3.1 Erwartete Entwicklung des Marktumfelds

Das Marktumfeld wird nach unserer Einschätzung auch im Jahr 2024 durch energiewirtschaftliche Themen der Ampel-Bundesregierung, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Erreichung des Kohleausstiegs 2030, dem Ausbau erneuerbarer Energien und den Entwicklungen der Strompreise aufgrund des Ukrainekrieges geprägt.

3.3.2 Erwartete Entwicklung der finanziellen Steuerungsgrößen

In der Unternehmensplanung für 2024 ist ein IFRS Jahresergebnis in Höhe von -8,6 Mio. Euro hinterlegt.

Die wirtschaftliche Entwicklung des Direktvermarktungsgeschäfts von Interconnector bleibt weiterhin geprägt durch Preisschwankungen aufgrund geopolitischer Spannungen und dem fehlenden Netzausbau in Deutschland.

Dieser Lagebericht enthält in die Zukunft gerichtete Aussagen, die auf den gegenwärtigen Annahmen und Prognosen der Unternehmensleitung der Interconnector GmbH beruhen. Solche Aussagen sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen. Diese und andere Faktoren können dazu führen, dass die tatsächlichen Begebenheiten wie Ergebnisse, Finanzlagen, Entwicklungen oder Performance der Gesellschaft von den hier abgegebenen Einschätzungen abweichen können.

4 Entflechtung gemäß § 6b EnWG

Die Gesellschaft ist i.S.v. § 3 Nr. 38 EnWG verbunden zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen. Sie führt nach § 6b Abs. 3 EnWG andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitätssektors aus. Diese anderen Tätigkeiten im Elektrizitätssektor umfassen den Vertrieb von Elektrizität.

Für die verschiedenen Tätigkeiten werden im Rechnungswesen getrennte Konten geführt. Ein Tätigkeitsabschluss war nicht zu erstellen.

 

Karlsruhe, 13.06.2024

Geschäftsführung

Daniel Hacki

Benjamin Gehrke

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Interconnector GmbH

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Interconnector GmbH, Karlsruhe - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Interconnector GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

• gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben;

• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

• beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt;

• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens;

• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Prüfungsurteil

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben.

Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.

Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Stuttgart, 27. Juni 2024

EY GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Vogelgesang, Wirtschaftsprüfer

Jahn, Wirtschaftsprüfer

Feststellung Jahresabschluss

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26.08.2024

Nachrichten & Medien

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