Beteiligungsgesellschaften
RWE Pensionsfonds AG
RWE-Platz 1, 45141 Essen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Thurid Wagner-Henk seit 6.1.2026 | Vorstandsmitglied |
Rolf Uwe Dr. Becker seit 8.1.2021 | Vorstandsmitglied |
Stephan Dr. Wildner seit 9.12.2016 | Vorstandsmitglied |
Karl-Heinz Adermann seit 17.2.2016 | Vorstandsmitglied |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RWE Pensionsfonds AGEssenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Bericht des Aufsichtsratsder RWE Pensionsfonds AGSehr geehrte Damen und Herren, im Geschäftsjahr 2024 führte die RWE Pensionsfonds AG Versorgungsleistungen im Rahmen des Pensionsplans "RWE-Rente" durch. In dem Pensionsplan gab es im Jahr 2024 kein Neugeschäft. Insgesamt erhalten rund 15 Tausend Rentnerinnen und Rentner sowie deren Hinterbliebene ihre Betriebsrente von der RWE Pensionsfonds AG. Mit einem Sicherungsvermögen von rund 2,4 Milliarden Euro gehört die im Jahr 2007 gegründete und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zum Geschäftsbetrieb zugelassene RWE Pensionsfonds AG zu den größeren Pensionsfonds in Deutschland. Aufsichtsratstätigkeit im Geschäftsjahr 2024 Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2024 sämtliche ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung regelmäßig beraten und die Geschäftsführungsmaßnahmen überwacht. Dabei war er in alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden. Der Vorstand hat den Aufsichtsrat sowohl schriftlich als auch mündlich umfassend und zeitnah über die Geschäftsentwicklung informiert. Im abgelaufenen Geschäftsjahr kam der Aufsichtsrat zu zwei regulären Sitzungen zusammen. Die Sitzungen fanden teilweise in hybrider Form unter Zuschaltung von sonstigen Sitzungsteilnehmern per Videokonferenz statt, wobei die Mitglieder des Aufsichtsrats an den Sitzungen jeweils in Präsenz vor Ort teilgenommen haben. Über Geschäftsvorgänge von besonderer Bedeutung wurde der Aufsichtsrat auch zwischen den Sitzungen informiert. Auf Basis der Berichte und Beschlussvorschläge des Vorstands fasste der Aufsichtsrat in seinen Sitzungen entsprechende Beschlüsse, soweit dies nach Gesetz oder Satzung erforderlich war. Darüber hinaus stand die Vorsitzende des Aufsichtsrats in ständigem Kontakt mit dem Vorstand. Ereignisse von besonderer Wichtigkeit konnten so ohne Zeitverzug erörtert werden. Ein inhaltlicher Schwerpunkt in der Sitzung des Aufsichtsrats vom 20. Februar 2024 war die Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023. In der Sitzung des Aufsichtsrats am 12. November 2024 wurden schwerpunktmäßig die Risikostrategie und das Risikomanagementsystem der RWE Pensionsfonds AG erörtert. Darüber hinaus wurde der Aufsichtsrat regelmäßig über neue regulatorische Anforderungen und deren Umsetzung bei der RWE Pensionsfonds AG informiert. Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen regelmäßig an Schulungen, die sie beim Erwerb der für ihre Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse unterstützen, teil. Das Unternehmen hat dafür ein festes Schulungsprogramm entwickelt, das unter anderem Veranstaltungen zu den Themen Kapitalanlage, Pensionsfondstechnik, Rechnungslegung und Abschlussprüfung beinhaltet. Am 20. Februar 2024 fand eine entsprechende Schulung zur Pensionsfondstechnik statt. Am 12. November 2024 fand eine Schulung zu Themen der Informationssicherheit statt. Die entsprechenden Nachweise der Schulungen werden auch an die BaFin übersandt. Jahresabschluss 2024 Der vom Vorstand nach den Regeln des Handelsgesetzbuches einschließlich der rechtsform- und branchenspezifischen Vorschriften für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds aufgestellte Jahresabschluss und der Lagebericht wurden von der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, Zweigniederlassung Düsseldorf, unter Einbeziehung der Buchführung geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer wurde von der Hauptversammlung am 20. Februar 2024 gewählt und daraufhin vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Jahresabschlusses beauftragt. Die Jahresabschlussunterlagen, der Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars zur versicherungsmathematischen Bestätigung sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers wurden allen Mitgliedern des Aufsichtsrats rechtzeitig zugeleitet. Der Vorstand und der Verantwortliche Aktuar erläuterten die Unterlagen in der Bilanzsitzung des Aufsichtsrats am 20. Februar 2025 auch mündlich. Die verantwortlichen Abschlussprüfer berichteten in dieser Sitzung zudem über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung und standen für ergänzende Auskünfte zur Verfügung. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gesellschaft, den Vorschlag für die Gewinnverwendung sowie den Erläuterungsbericht des Verantwortlichen Aktuars auch seinerseits eingehend geprüft und keine Einwendungen erhoben. Der Aufsichtsrat hat dem Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses durch den Abschlussprüfer zugestimmt und den Jahresabschluss der RWE Pensionsfonds AG zum 31. Dezember 2024 gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an. Bericht des Vorstands über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) Der Abschlussprüfer prüfte auch den vom Vorstand nach § 312 AktG erstellten Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht"). Der Abschluss- prüfer hat dem Abhängigkeitsbericht folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass 1. die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, 2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." Der Aufsichtsrat hat bei seiner eigenen Prüfung des Abhängigkeitsberichts gemäß § 314 AktG keine Anhaltspunkte für Beanstandungen festgestellt und stimmte dem Ergebnis der Prüfung des Abschlussprüfers ohne Einwände zu. Der Aufsichtsrat hat nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung keine Einwendungen gegen die im Abhängigkeitsbericht enthaltene Schlusserklärung des Vorstands. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie allen weiteren Beteiligten für ihr unverändert großes Engagement im Geschäftsjahr 2024.
Essen, 20. Februar 2025 Der Aufsichtsrat Katja van Doren, Vorsitzende Otger Wewers, stellv. Vorsitzender Christoph Meyer-Haferkamp, Mitglied des Aufsichtsrats LageberichtWirtschaftliche EntwicklungDas Jahr 2024 war geprägt durch angespannte politische Verhältnisse, regional unterschiedlich ausgeprägte wirtschaftliche Entwicklungen und eine überwiegend positive Entwicklung der Märkte. Die rückläufige Inflationsentwicklung aus dem Jahr 2023 setzte sich 2024 in geringerem Maße fort. In den USA sank die Verbraucherpreisinflation von 3,4 % zu Beginn des Jahres auf 2,9 % zum Jahresende. Diese Entwicklung war vor allem in der ersten Jahreshälfte stärker, während die Inflationsrate im vierten Quartal wieder leicht zunahm. In der Eurozone war die Entwicklung ähnlich. Dort sank die Preisänderungsrate von 2,9 % zu Beginn des Jahres auf 2,4 % zum Jahresende. Hier war der Rückgang im dritten Quartal besonders stark, während die Zahlen zum Ende des Jahres auch in Europa wieder leicht anstiegen. Zinspolitisch zeigte sich 2024 von einer anderen Seite als das Vorjahr. Während 2023 noch von zum Teil deutlichen Zinserhöhungen der Zentralbanken geprägt war, drehte sich der Fokus 2024 nun auf Zinssenkungen. Insbesondere im Euroraum wuchs aufgrund der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung der Druck auf die Europäische Zentralbank (EZB), größere Zinssenkungen vorzunehmen. Insgesamt wurde in vier Schritten der Hauptrefinanzierungssatz von 4,50 % auf 3,15 % gesenkt. In den USA nahm die Federal Reserve ebenfalls größere Zinssenkungen vor und senkte die Leitzinsspanne um einen Prozentpunkt von 5,25 % - 5,50 % auf 4,25 % - 4,50 %. Aufgrund der robusten wirtschaftlichen Entwicklung der USA im Jahr 2023, fiel die Notwendigkeit von Zinssenkungen dort geringer aus. Dies macht sich in der Entwicklung der Anleiherenditen bemerkbar. In den USA stieg die Rendite von 10-jährigen Staatsanleihen im Jahresverlauf von 3,9 % auf 4,6 % an. Die vom Markt erwarteten Zinssenkungen haben sich im Laufe des Jahres 2024 verringert. Dies hängt unter anderem auch mit einer gestiegenen Unsicherheit hinsichtlich der Inflationsentwicklung nach der Wahl des neuen US-Präsidenten zusammen. Die Renditen von 10-jährigen Bundesanleihen entwickelten sich moderater und stiegen im Laufe des Jahres von 2,0 % auf 2,4 % an. Das Jahr 2024 war wie auch das Vorjahr von überaus positiven Ergebnissen an den Aktienmärkten geprägt, der deutsche Leitindex Dax 40 konnte mit einer Performance von 18,9 % überzeugen und schloss das Jahr somit besser ab als der europäische Stoxx Europe 600 mit 8,2 % (inklusive Dividenden) oder der amerikanische Dow Jones Industrial Index, der 15,1 % (inklusive Dividenden) bzw. 22,5 % (in Euro, inklusive Dividenden) erzielte. Besonders angetrieben wurde die Marktentwicklung von Technologieunternehmen, die von Durchbrüchen im Bereich der künstlichen Intelligenz profitierten. Anleihen entwickelten sich deutlich zurückhaltender als Aktien. Ein gemischtes Portfolio von US-Staatsanleihen konnte zum Beispiel über das Jahr hinweg nur eine Performance von - 1,1 % erzielen. In der Eurozone war das Bild etwas freundlicher. Dort erzielten Staatsanleihen eine Performance von 1,9 %. Europäische Unternehmensanleihen entwickelten sich etwas schwächer. So zeigte sich bei einem aus langlaufenden Euro-Unternehmensanleihen bestehenden Index wie dem iBoxx € Corporates AA 10+ eine Performance von 1,6 %. PensionsfondsmarktMit der Verordnung (EU) 2022/2554 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor und zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1060/2009, (EU) Nr. 648/2012, (EU) Nr. 600/2014, (EU) Nr. 909/2014 und (EU) 2016/1011 (Digital Operational Resilience Act - DORA) hat die Europäische Union eine finanzsektorweite Regulierung für die Themen Cybersicherheit, Informations- und Kommunikationstechnologie-Risiken und digitale operationale Resilienz geschaffen. Gemäß Artikel 2 Absatz 3 lit. c) DORA gilt die Verordnung nicht für Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV), die Altersversorgungssysteme mit insgesamt weniger als 15 Versorgungsanwärtern betreiben. Die RWE Pensionsfonds AG hatte zum 31. Dezember 2024 vier Versorgungsanwärter und fällt somit nicht in den Geltungsbereich der genannten Verordnung. Das Rundschreiben 10/2018 (VA) zu den versicherungsaufsichtlichen Anforderungen an die IT (VAIT) wurde am 17. Januar 2025 formell aufgehoben. Unabhängig davon ist die RWE Pensionsfonds AG verpflichtet, Maßnahmen zum angemessenen Umgang mit IT- und Cyberrisiken zu treffen. Am 22. April 2024 veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Ergebnisse ihrer Erhebung zu der 2023 durchgeführten Kostenbestandsaufnahme der deutschen EbAV. Es gibt aus Sicht der BaFin kein strukturelles Kostenproblem im deutschen Markt. Die Kosten der RWE Pensionsfonds AG lagen im Erhebungsjahr 2021 unterhalb der durchschnittlichen Gesamtkosten deutscher EbAV. Im Mai/Juni 2024 hat die BaFin zudem eine Erhebung zum Thema "Fachkräftemangel bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung" durchgeführt, an der auch die RWE Pensionsfonds AG teilgenommen hat. Am 18. September 2024 veröffentlichte die BaFin das Merkblatt 02/2024 (VA) zur elektronischen Übermittlung der im Vermögensverzeichnis vorgenommenen Eintragungen gemäß § 126 Absatz 2 VAG. Neben Hinweisen zur Art und zur Form der elektronischen Einreichung des Sicherungsvermögensverzeichnisses (SVV) enthält das Merkblatt zudem Hinweise zur elektronischen Führung des SVV und zur Sicherung der eingetragenen Daten. Die RWE Pensionsfonds AG wird die Vorgaben bei der elektronischen Einreichung entsprechend berücksichtigen. Darüber hinaus hat die BaFin das technische Meldeformat für alle Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds unter ihrer Aufsicht überarbeitet. Der Schwerpunkt der Umstellung lag auf dem quantitativen Berichtswesen mit dem Ziel, die Berichtsformate und die Meldungsvalidierung zu vereinheitlichen. Das künftige Meldeformat wird XBRL (eXtensible Business Reporting Language) sein und für Meldeinhalte gelten, deren Berichtsstichtage nach dem 31.12.2024 liegen. Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority - EIOPA) hat zudem die Taxonomie für das für EbAV geltende EIOPA-Berichtswesen überarbeitet und auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Die Umsetzung obliegt den nationalen Aufsichtsbehörden. Die BaFin hat in dem Zusammenhang angekündigt, eine Allgemeinverfügung zur Umsetzung der geänderten Taxonomie zu konsultieren. Die geänderte Taxonomie 2.9.0 ist für Berichtsstichtage nach dem 31.12.2024 anzuwenden. Die Anzahl der von der BaFin zugelassenen Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit in Deutschland beträgt mittlerweile 35. Darunter befinden sich elf Unternehmenspensionsfonds, auf die aktuell rund die Hälfte der Deckungsmittel entfällt. Neben der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen stellen Beitragszusagen mit Mindestleistung den Schwerpunkt der Tätigkeit der Pensionsfonds dar. Darüber hinaus ist nun auch die reine Beitragszusage auf Grundlage von Tarifverträgen durch das Sozialpartnermodell etabliert. Geschäftsentwicklung der RWE Pensionsfonds AGDie RWE Pensionsfonds AG wurde am 18. Juni 2007 gegründet und hat nach Zulassung zum Geschäftsbetrieb durch die BaFin am 1. November 2007 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die RWE Pensionsfonds AG hat mit der RWE Aktiengesellschaft (RWE AG) einen Funktionsausgliederungsvertrag geschlossen. Die RWE AG übernimmt auf dieser Grundlage die Verwaltungsaufgaben der RWE Pensionsfonds AG. Die Erfüllung der Aufgaben erfolgt durch die RWE AG oder durch von ihr bestellte Dritte (z.B. externe Dienstleister). Die RWE Pensionsfonds AG benötigt daher keine eigenen Mitarbeiter. Die RWE Pensionsfonds AG betrieb im Geschäftsjahr 2024 den Gruppen-Pensionsplan "RWE Rente". Dem Gruppen-Pensionsplan bzw. dem entsprechenden Pensionsfondsvertrag sind neben dem Trägerunternehmen RWE AG weitere Gesellschaften des RWE-Konzerns als Arbeitgeber beigetreten. Der Pensionsplan "RWE Rente" umfasst die Durchführung ehemals unmittelbarer Leistungszusagen und Unterstützungskassenzusagen i. S. des § 1 des Betriebsrentengesetzes für Versorgungsempfänger. Die RWE Pensionsfonds AG gewährt den Versorgungsberechtigten Versorgungsleistungen nach folgenden Grundsätzen:
Im Jahr 2024 wurden keine neuen Überführungen vorgenommen. Über den Pensionsplan "RWE Rente" werden derzeit 15.106 Versorgungsverpflichtungen durchgeführt. Die RWE Pensionsfonds AG hat im Geschäftsjahr 2024 Rentenanpassungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen der Arbeitgeber vorgenommen. Details zur Bestandsentwicklung im Geschäftsjahr 2024 sind der folgenden Übersicht zu entnehmen: Bewegung des Bestandes an Versorgungsverhältnissen im Geschäftsjahr 2024
1) z.B. Reaktivierung, Wiederinkraftsetzung, Anwärter und Rentner aus Versorgungsausgleich, Ausweis einer durchgeführten Rentenanpassung als Erhöhung der Jahresrentensumme 2) Bestandsübertragung 3) z.B. für Neuwitwen Absenkung der lfd. Rente auf die endgültige Witwenrente nach Ablauf eines dreimonatigen Übergangszeitraums Kapitalanlagen Die RWE Pensionsfonds AG unterscheidet ihre Kapitalanlagen in das Sicherungsvermögen des Pensionsplans "RWE Rente" sowie das Eigenvermögen. Die Anlage des Eigenvermögens erfolgt unter Berücksichtigung des Grundsatzes der kaufmännischen Vorsicht in Produkte, bei denen Risiko und Renditeerwartung in einem angemessenen Verhältnis stehen. Dabei soll eine attraktive Eigenmittelverzinsung und damit die Deckung der erwarteten Verwaltungsaufwendungen der RWE Pensionsfonds AG erreicht werden. Bei der Anlage des Sicherungsvermögens besteht das Kapitalanlageziel der RWE Pensionsfonds AG darin, langfristig die Bedienung der durchgeführten Versorgungsverpflichtungen sicherzustellen. Der Anlageschwerpunkt des Sicherungsvermögens "RWE Rente" liegt auf Rentenpapieren, neben in- und ausländischen Staatsanleihen kommen auch höherverzinsliche Anleihen zur Steigerung der Durchschnittsverzinsung zum Einsatz. Zudem wird auch in geringerer Höhe in Aktien aus verschiedenen Regionen investiert. Die RWE Pensionsfonds AG konnte auf die Kapitalanlagen des Sicherungsvermögens im Jahr 2024 Erträge in Höhe von 79,5 Mio. Euro erzielen, denen Aufwendungen für Kapitalanlagen in Höhe von 250 Tsd. Euro entgegenstanden. Am Ende des Berichtsjahres lag im Sicherungsvermögen des Pensionsplans "RWE Rente" ein Kapitalanlagebestand von 2.411 Mio. Euro vor. Die Kapitalanlagen des Eigenvermögens des Pensionsfonds beliefen sich zu diesem Zeitpunkt auf 3,9 Mio. Euro. Die RWE Pensionsfonds AG fällt aufgrund der in Artikel 2 Nummer 7 genannten Ausnahmeregelung nicht unter die Verordnung (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 des Europäischen Parlaments und des Rates über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung). Kostenentwicklung Im Geschäftsjahr 2024 entwickelten sich die tatsächlichen Kosten der RWE Pensionsfonds AG erwartungsgemäß. Jahresergebnis und finanzielle Leistungsindikatoren Das Geschäftsjahr 2024 schloss die RWE Pensionsfonds AG nach Einstellung von Mitteln in die gesetzliche Rücklage in Höhe von 2.317 Euro und unter Berücksichtigung des Gewinnvortrags in Höhe von 219.851 Euro mit einem Bilanzgewinn in Höhe von 263.867 Euro ab. Risiko- und ChancenberichtZuständigkeiten für das Risikomanagement Die Verantwortung für das Risikomanagement trägt bei der RWE Pensionsfonds AG der gesamte Vorstand. Die Verantwortlichkeit für die obligatorische unabhängige Risikocontrollingfunktion der RWE Pensionsfonds AG liegt hierbei beim Vorstandsvorsitzenden. Diese wird bei den operativen Aufgaben des Risikomanagements punktuell durch Fach- und Führungskräfte des Trägerunternehmens bzw. dessen beauftragte Dienstleister unterstützt. Als interne und externe Kontrollinstanzen wirken zudem der Informationssicherheitsbeauftragte, die interne Revision, der Aufsichtsrat, der Wirtschaftsprüfer, der Treuhänder des Sicherungsvermögens und der Verantwortliche Aktuar. Die Aufsichtsbehörden kontrollieren die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sowie der aufsichtsrechtlichen Vorgaben. Relevante Risiken Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass der Pensionsplan "RWE Rente" nicht-versicherungsförmig ausgestaltet ist, sind die Risiken der RWE Pensionsfonds AG nicht mit denen eines Lebensversicherungsunternehmens vergleichbar. Die RWE Pensionsfonds AG nutzt keine Rückversicherung; Forderungen gegen Versicherungsnehmer oder -vermittler bestehen nicht. Daher bestehen keine Risiken des Ausfalls von Forderungen aus dem Versicherungsgeschäft. Ebenso bestehen keine versicherungstechnischen Risiken, da die RWE Pensionsfonds AG mit dem Pensionsplan "RWE Rente" keine versicherungsförmigen Garantien erteilt. Somit entfallen Zins- und biometrische Risiken. Da sämtliche Funktionen unentgeltlich auf die RWE AG ausgegliedert sind, besteht auch kein Kostenrisiko. Operationale Risiken ergeben sich aus den internen Abläufen eines Unternehmens, z.B. durch Unzulänglichkeiten der Prozesse oder Technik, durch Mitarbeiter oder Organisationsstrukturen sowie durch externe Faktoren. Für das Eigenvermögen trägt die RWE Pensionsfonds AG selbst die Risiken aus der Kapitalanlage. Im Gegensatz dazu liegen aufgrund der nicht-versicherungsförmigen Finanzierung der übernommenen leistungsorientierten Zusagen (§ 236 Abs. 2 VAG) die Anlagerisiken des Vermögens für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bei der RWE AG als Trägerunternehmen und den jeweiligen Konzerngesellschaften. Die RWE Pensionsfonds AG ist bestrebt und im Rahmen der Vorgaben der RWE AG beauftragt, dieses Risiko zu minimieren. Dabei unterstützen geeignete interne Kapitalanlagegrundsätze und Kontrollverfahren des Pensionsfonds. Ziele und Maßnahmen des Risikomanagements Ziele des betriebenen Risikomanagements sind die Ermittlung der unternehmensindividuellen und trägerunternehmensspezifischen Risiken, die Einschätzung der Bedeutung dieser Risiken und ggf. die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung der Risikopositionen. Das Vorgehen hierzu unterscheidet sich je nach Art des Risikos. Den betrieblichen Risiken als Teil der operationalen Risiken begegnet die RWE Pensionsfonds AG zusammen mit ihren Dienstleistern durch regelmäßige interne Kontrollen und Sicherungen. Rechtliche Risiken, die gleichfalls den operationalen Risiken zuzuordnen sind, ergeben sich aus vertraglichen Beziehungen und rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere aus den arbeits- und steuerrechtlichen sowie regulatorischen Rahmenbedingungen im Bereich der betrieblichen Altersversorgung. Diese werden von der RWE Pensionsfonds AG in enger Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern beobachtet und abgeschätzt. Die Kapitalanlagerisiken finden in der Anlagepolitik Berücksichtigung. Aus Sicht der RWE Pensionsfonds AG sind insbesondere Marktrisiken und das Bonitätsrisiko von Belang. Ein Liquiditätsrisiko ist aufgrund der Vermögensstruktur zu vernachlässigen. Die Mischung verschiedener Anlageklassen steht im Mittelpunkt der Anlage des Eigenvermögens, gleichzeitig erfolgt eine bewusste Streuung. Die Anlage in marktgängige festverzinsliche Anleihen sowie Publikumsfonds sichert die ständige Liquidität des Eigenvermögens. Grundlage der Kapitalanlagestrategie für das Sicherungsvermögen des Pensionsplans "RWE Rente" ist eine detaillierte Analyse der Risiken auf der Aktiv- und Passivseite und das Verhältnis beider Seiten zueinander (Asset Liability Management - ALM). Basierend auf der 2023 vorgenommenen ALM-Analyse und damit unter Berücksichtigung der Art und Dauer der Altersversorgungsleistungen wurde die strategische Asset Allokation fortentwickelt und in einer zuletzt zum 1. Juli 2024 aktualisierten Kapitalanlagerichtlinie festgeschrieben. Die Einhaltung der Kapitalanlagerichtlinie ebenso wie die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Vorgaben der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV) wird durch geeignete beauftragte externe Dritte überwacht. Durch die Anlageorientierung am Cashflow-Profil der abzudeckenden Verpflichtungen, das überwiegende Investment in liquide Rentenpapiere sowie die jederzeitige Möglichkeit der Liquidierbarkeit der Anlagen werden die Liquiditätserfordernisse für das Sicherungsvermögen berücksichtigt. Die beschriebenen Maßnahmen des Risikomanagements werden durch ein umfassendes Kontroll- und Berichtswesen flankiert. Dem Verantwortlichen Aktuar obliegt die regelmäßige Ermittlung des Mindestvermögens für den Pensionsplan "RWE Rente". Der Treuhänder überwacht fortlaufend das Sicherungsvermögen und achtet u.a. auf eine ausreichende Bedeckung der Verpflichtungen und die ordnungsgemäße Führung des Vermögensverzeichnisses. Der Vorstand des Pensionsfonds wird laufend über die Prüfungsergebnisse unterrichtet. Er berichtet dem Aufsichtsrat über die Ergebnisse in regelmäßigen Abständen. Die Ergebnisse werden in Monats- und Jahresberichten festgehalten. Anhand dieser Berichte lässt sich die aktuelle Risikoposition der RWE Pensionsfonds AG erkennen und ihre Entwicklung nachvollziehen. Chancen Die RWE Pensionsfonds AG wurde in 2007 mit dem Ziel gegründet, Pensionsverpflichtungen des RWE-Konzerns administrativ zu bündeln und die Finanzierung sicherzustellen. Die Übernahme von Versorgungsverpflichtungen erfolgt gegen Einmalbeiträge. Aufgrund der Unternehmensbezogenheit unterliegt das Neugeschäft grundsätzlich Schwankungen. Der RWE Pensionsfonds AG bieten sich aber auch weiterhin Chancen, im Zusammenhang mit der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen des RWE-Konzerns weitere Versorgungsverpflichtungen zu übernehmen. Besondere Ereignisse nach Ende des Berichtsjahres und weitere AussichtenWirtschaftliche Rahmenbedingungen Die wirtschaftlichen Aussichten für 2025 sind aktuell gemischt. Während in den USA seitens der Federal Reserve für das Jahr 2025 ein robustes Wachstum von 2,1 % nach Inflation erwartet wird, sind die Prognosen hierzulande zurückhaltender. Für die Eurozone erwartet die Europäische Zentralbank aktuell ein reales Wachstum von 1,1 % in 2025. In Deutschland rechnet die Bundesbank aktuell sogar nur mit einer Steigerung von 0,2 % im nächsten Jahr. Bei der Inflation sind die Aussichten für das Jahr 2025 etwas zuversichtlicher als beim Wirtschaftswachstum, wobei die Prognosen unterschiedlich ausfallen. Während die EZB in der Eurozone mit erwarteten Preissteigerungen von 2,2 % für das kommende Jahr weiterhin einen leichten Rückgang in Richtung des Inflationsziels von 2,0 % prognostiziert, ging die Federal Reserve zuletzt von einer PCE-Inflation von 2,5 % im Laufe des Jahres aus, was einer leichten Steigerung gegenüber den jüngsten Werten von 2,4 % entspräche. Abhängig ist dies unter anderem auch von dem Einfluss, den der neue Präsident der USA, Donald Trump, auf diese Entwicklung haben wird. Aktuell herrscht noch Unklarheit darüber, welche seiner angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden, und welchen Effekt sie am Ende auf die Wirtschaft haben werden. Neben wirtschaftlichen Konflikten, die unter dem neuen Präsidenten wieder stärker in den Fokus rücken könnten, gibt es auch weiterhin gravierende militärische Konflikte, die sich als starke Unsicherheitsfaktoren auf die Märkte auswirken. Insgesamt erwartet die RWE Pensionsfonds AG ein herausforderndes Jahr an den Kapitalmärkten. Kapitalanlagestrategie Auch im Geschäftsjahr 2025 beabsichtigt die RWE Pensionsfonds AG ihr Eigenvermögen überwiegend in marktgängige festverzinsliche Anleihen sowie Publikumsfonds zu investieren. Für das Sicherungsvermögen des Pensionsplans "RWE Rente" wird die bisherige Anlagestrategie unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklungen fortgeführt. Geschäftsentwicklung Die RWE Pensionsfonds AG erwartet für das Jahr 2025 ein ausgeglichenes Jahresergebnis. Vorbehalt bezüglich Zukunftsaussagen Soweit die RWE Pensionsfonds AG in diesem Bericht Prognosen oder Erwartungen äußert oder ihre Aussagen die Zukunft betreffen, können diese mit bekannten sowie unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Entwicklungen und Ergebnisse können daher im Extremfall wesentlich von den geäußerten Prognosen, Erwartungen und Aussagen abweichen. Die RWE Pensionsfonds AG übernimmt keine Verpflichtung, die in diesem Bericht enthaltenen Prognosen, Erwartungen und Aussagen zu aktualisieren. Schlusserklärung zum Bericht des Vorstands der RWE Pensionsfonds AG über die Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht)Die RWE Pensionsfonds AG ist ein im Sinne von § 17 AktG von der RWE AG abhängiges Unternehmen. Der Vorstand der RWE Pensionsfonds AG hat für das Geschäftsjahr 2024 einen Bericht über die Beziehung der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen ("Abhängigkeitsbericht") nach § 312 AktG aufgestellt. Der Abhängigkeitsbericht des Vorstands der RWE Pensionsfonds AG schließt mit der folgenden Erklärung: "Wir erklären, dass nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, unsere Gesellschaft bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt oder Nachteile ausgeglichen wurden. Andere Maßnahmen im Sinne von § 312 Abs. 1 AktG wurden weder getroffen noch unterlassen." Jahresbilanz zum 31. Dezember 2024RWE Pensionsfonds AG (Essen)AKTIVA
Ich bestätige hiermit entsprechend § 128 Abs. 5 VAG, dass die in den Vermögensverzeichnissen aufgeführten Vermögensanlagen den gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen gemäß angelegt und vorschriftsmäßig sichergestellt sind.
Essen, den 6. Februar 2025 Marion Prinz, Treuhänderin Es wird bestätigt, dass die in der Bilanz unter dem Posten B.I der Passiva eingestellte Deckungsrückstellung unter Beachtung des § 341f HGB sowie unter Beachtung der auf Grund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen berechnet worden ist.
Reutlingen, den 6. Februar 2025 Dipl.-Math. Peter Hermle, Verantwortlicher Aktuar Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2024RWE Pensionsfonds AG (Essen)
AnhangDie RWE Pensionsfonds AG wurde am 18. Juni 2007 gegründet und ist unter der Nummer HRB 19960 im Handelsregister des Amtsgerichts Essen eingetragen. Die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb wurde am 18. Oktober 2007 von der BaFin erteilt. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb von Pensionsfondsgeschäften im Sinne des Versicherungsaufsichtsgesetzes sowie der Betrieb und die Vermittlung von Geschäften, die damit in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Alleinaktionär ist der RWE Pensionstreuhand e.V. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB), insbesondere den §§ 238-289 HGB, den §§ 341ff HGB sowie den Vorschriften der Verordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds (RechPensV) und den §§ 6-9 Satz 1, §§ 11, 12, 18-20 und 22-24 der Verordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen (RechVersV) aufgestellt. Alle Beträge werden in Euro angegeben. Bilanzierungs-, Bewertungs- und ErmittlungsmethodenKapitalanlagen Die in der Bilanz unter dem Aktivposten A.I erfassten Kapitalanlagen für eigenes Risiko des Pensionsfonds sind dazu bestimmt, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen. Die Bewertung der Aktien, Anteile oder Aktien an Investmentvermögen und anderen nicht verzinslichen Wertpapiere sowie der Inhaberschuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapiere erfolgt gemäß § 341b Abs. 2 i. V. m. § 253 Abs. 3 HGB zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung des gemilderten Niederstwertprinzips. Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden gemäß den §§ 341 Abs. 4 Satz 2, 341d HGB i.V.m. § 36 RechPensV und den §§ 54-56 RechVersV mit dem Zeitwert unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Vorsicht bewertet. Bei den Kapitalanlagen handelt es sich um Anteile an inländischen Investmentvermögen. Die Bewertung erfolgte zu Rücknahmepreisen bzw. Nettoinventarwerten zum Bilanzstichtag. Das sonstige Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern wird zum Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen auf den am Abschlussstichtag beizulegenden Wert werden für jeden Vermögensgegenstand einzeln ermittelt. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Noch nicht fällige Zinsansprüche werden gemäß RechPensV als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Pensionsfondstechnische Rückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Der Wert der Deckungsrückstellung wird nach § 341f Abs. 1 Satz 2 HGB i.V.m. den aufgrund des § 240 Satz 1 Nr. 10-12 VAG erlassenen Rechtsverordnungen nach der retrospektiven Methode ermittelt, da gemäß § 17 Abs. 2 RechPensV nach den Festlegungen des Pensionsplans "RWE Rente" die Bildung des Vermögens aus geleisteten Beiträgen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern erfolgt und der Wert des Vermögens die Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 PFAV überschreitet. Für die Berechnung der Mindestdeckungsrückstellung wurden ein Rechnungszins von 3,90 % (Vorjahr: 4,20 %), modifizierte Richttafeln nach Heubeck 2005 G sowie die anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik verwendet. Rückstellungen, Verbindlichkeiten Rückstellungen sind in Höhe des Betrags anzusetzen, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung als Erfüllungsbetrag notwendig ist. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. Angaben zu den AktivaEntwicklung der Kapitalanlagen (§ 34 Abs. 2 RechPensV) Die unter dem Aktivposten A.I ausgewiesenen Kapitalanlagen des Eigenvermögens des Pensionsfonds haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt: Entwicklung der im Aktivposten A.I erfassten Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2024
Zeitwert der zum Anschaffungswert ausgewiesenen Kapitalanlagen (§§ 54-56 RechVersV) Der Zeitwert der unter dem Aktivposten A.I.1 erfassten Investmentanteile beträgt lt. Fondspreis zum Bilanzstichtag 660.359 Euro (Vorjahr: 1.311.183 Euro). Der Zeitwert der unter dem Aktivposten A.I.2 erfassten festverzinslichen Wertpapiere beträgt lt. Kurswert zum Bilanzstichtag 3.367.646 Euro (Vorjahr: 2.572.449 Euro). Die unter dem Aktivposten A.II erfassten festverzinslichen Wertpapiere weisen stille Reserven in Höhe von 105.636 Euro auf. Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Die unter dem Aktivposten B.I ausgewiesenen Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern haben sich im Geschäftsjahr 2024 wie folgt entwickelt: 1 Pensionsplan "RWE Rente": Entwicklung der im Aktivposten B.I erfassten Kapitalanlagen im Geschäftsjahr 2024
Angaben zu den PassivaEntwicklung des Eigenkapitals (§ 160 Abs. 1 Nr. 3 AktG, § 272 HGB) Das gezeichnete Kapital der RWE Pensionsfonds AG beträgt 3 Mio. Euro. Es ist unterteilt in 3 Mio. nennwertlose Stückaktien. Die Einlage erfolgte am 18. Juni 2007 und ist vollständig geleistet. In früheren Jahren geleistete Zuzahlungen des Gesellschafters in das Eigenkapital sind in die freie Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingestellt. Im Geschäftsjahr 2024 ist ein Jahresüberschuss in Höhe von 46.333 Euro (Vorjahr: 121.336 Euro) entstanden. Nach Einstellung von 2.317 Euro in die gesetzliche Rücklage ergibt sich zusammen mit dem Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von 219.851 Euro für das Geschäftsjahr 2024 ein Bilanzgewinn in Höhe von 263.867 Euro. Betrag der Deckungsrückstellung (§ 17 Abs. 2 RechPensV) Zum 31. Dezember 2024 betrug der Wert der Deckungsrückstellung entsprechend dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Passivposten B) 2.418.480.518 Euro (Vorjahr: 2.495.401.187 Euro). Die Mindestdeckungsrückstellung nach § 24 Abs. 2 PFAV beträgt 1.767.355.525 Euro (Vorjahr: 1.854.779.776 Euro). Sonstige Rückstellungen In den sonstigen Rückstellungen (Passivposten C.I) ist die Rückstellung für Jahresabschlusskosten enthalten. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungGebuchte Beiträge (§ 34 Abs. 4 RechPensV) Der Gesamtbetrag der gebuchten Beiträge (Posten I.1.a) im Geschäftsjahr 2024 belief sich auf 164.937 Euro (Vorjahr: - Euro). Dabei handelt es sich um einen Einmalbeitrag. Laufende Beiträge wurden nicht vereinnahmt. Der vereinnahmte Einmalbeitrag entfällt auf den Pensionsplan "RWE Rente", bei dem es sich um einen leistungsorientierten, nicht-versicherungsförmig ausgestalteten Pensionsplan ohne Gewinnbeteiligung handelt. Erträge aus Kapitalanlagen (§ 35 Nr. 6 RechPensV) Die im Posten I.2.a der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Erträge aus Kapitalanlagen enthalten in Höhe von 73.901.911 Euro (Vorjahr: 77.694.420 Euro) Erträge aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I). 75.289 Euro (Vorjahr: 80.118 Euro) entfallen auf Erträge aus Kapitalanlagen des Eigenvermögens (Aktivposten A.I). Die Erträge aus Zuschreibungen (Posten I.2.b) in Höhe von 10.570 Euro (Vorjahr: 105.412 Euro) resultieren aus der Wertaufholung von Wertpapieren der im Aktivposten A.I.1 erfassten Kapitalanlagen auf den zum Abschlussstichtag höheren beizulegenden Wert. Die Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen (Posten I.2.c) entstanden in Höhe von 5.620.674 Euro (Vorjahr: 5.911.847 Euro) durch die Veräußerung von Investmentanteilen aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I). 34.230 Euro (Vorjahr: - Euro) entfallen auf Gewinne aus dem Abgang von Kapitalanlagen des Eigenvermögens (Aktivposten A.I.1). Aufwendungen für Kapitalanlagen (§ 35 Nr. 7 RechPensV) Die im Posten I.6.a der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen für die Verwaltung von Kapitalanlagen in Höhe von 38.866 Euro (Vorjahr: 182.334 Euro) enthalten Aufwendungen für Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Posten B.I). Die Verluste aus dem Abgang von Kapitalanlagen (Posten I.6.b) in Höhe von 210.911 Euro (Vorjahr: - Euro) entstanden durch die Veräußerung von Investmentanteilen aus Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.I). Sonstige Erträge Im Posten II.1. der Gewinn- und Verlustrechnung sind Zinserträge aus laufenden Guthaben in Höhe von 592.646 Euro (Vorjahr: 562.500 Euro) enthalten. Hiervon entfallen 589.522 Euro (Vorjahr: 559.929 Euro) auf Guthaben, die dem Vermögen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Aktivposten B.II) zugeordnet sind. Sonstige Aufwendungen Im Posten II.2. der Gewinn- und Verlustrechnung sind insbesondere die erwarteten Jahresabschlusskosten in Höhe von 64.000 Euro (Vorjahr: 55.000 Euro) enthalten. Sonstige AngabenAnteile an inländischem Investmentvermögen (§ 285 Nr. 26 HGB) Bei den Anlagen im Sicherungsvermögen handelt es sich um einen Mischfonds, der täglich zurückgegeben werden kann. Die Bewertung erfolgt zum Zeitwert. Einzelheiten zur Entwicklung des Fonds ergeben sich aus den Anhangangaben zu den Kapitalanlagen für Rechnung und Risiko von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Im Geschäftsjahr erfolgten Ausschüttungen in Höhe von 72.779.449 Euro. Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (§ 285 Nr. 7 HGB) Die RWE Pensionsfonds AG beschäftigt keine Arbeitnehmer. Die betrieblichen Funktionen wurden vertraglich auf die RWE AG ausgegliedert. Geleistete PSV-Beiträge (§ 34 Abs. 6 RechPensV) Die PSV-Beiträge für die von der RWE Pensionsfonds AG durchgeführten Versorgungszusagen trägt der jeweilige Arbeitgeber aus der RWE-Gruppe. Honorar des Abschlussprüfers (§ 285 Nr. 17 HGB) Für Abschlussprüfungsleistungen des Abschlussprüfer Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft München, Zweigniederlassung Düsseldorf, sind Honorare in Höhe von 53.000 Euro und nichtabziehbare Vorsteuer von 10.070 Euro als Aufwand erfasst worden. Konzernzugehörigkeit (§ 285 Nr. 14 HGB) Die RWE Pensionsfonds AG ist mittelbar eine Tochtergesellschaft der RWE AG in Essen. In den Konzernabschluss nach § 315a Abs. 1 HGB der RWE AG wird sie aufgrund der Planvermögenseigenschaft nach IAS 19 nicht einbezogen. Der Konzernabschluss der RWE AG wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Zudem kann er über die Internetseite der RWE AG abgerufen werden. Geschäftsführung und Aufsicht (§ 285 Nr. 10 HGB) Der Aufsichtsrat und der Vorstand sind wie folgt besetzt:
Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats erhalten für ihre Tätigkeit keine gesonderte Vergütung. ErgebnisverwendungDer Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn in Höhe von 263.867 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.
Essen, den 6. Februar 2025 Der Vorstand Dr. Rolf Uwe Becker, Vorstandsvorsitzender Karl-Heinz Adermann Dr. Christian Kuhn Dr. Stephan Wildner BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RWE Pensionsfonds AG, Essen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der RWE Pensionsfonds AG, Essen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der RWE Pensionsfonds AG, Essen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter bzw. der Aufsichtsrat sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 7. Februar 2025 Deloitte
GmbH
Armin Feldmann, Wirtschaftsprüfer Wolfgang Balz, Wirtschaftsprüfer Beschluss der Hauptversammlung der RWE Pensionsfonds AG vom 20. Februar 2025 über die Verwendung des Bilanzgewinns (Ergebnisverwendung)Zum Punkt Ergebnisverwendung beschloss die Hauptversammlung der RWE Pensionsfonds AG einstimmig: Der Bilanzgewinn der RWE Pensionsfonds AG in Höhe von 263.867,19 Euro für das Geschäftsjahr 2024 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Essen, den 20. Februar 2025 Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 wurde am 20. Februar 2025 festgestellt. |
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