Gin City Management GmbH
Selbe AdresseTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Wein, Sekt und Spirituosen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Max Lautenbach seit 9.5.2023 | Geschäftsführer |
Franz Hubert Dr. Klaus seit 9.2.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
werkkraft GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Anhang zum 31. Dezember 2023werkkraft GmbH Atelierstraße 1, 81671 MünchenINHALTSVERZEICHNIS I. Allgemeines II. Erläuterungs- und Angabepflichten zu den Bilanzierungsmethoden III. Erläuterungs- und Angabepflichten zu den Bewertungsmethoden IV. Sonstige Erläuterungs- und Angabepflichten I. Allgemeines Der Jahresabschluss der werkkraft GmbH (vormals: "Werk Kraft GmbH"), München, wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt. Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die entsprechenden größenabhängigen Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen. Der Jahresabschluss der weiterhin noch im Aufbau befindlichen Projekt- und Betreibergesellschaft ist unter der Annahme der Unternehmensfortführung aufgestellt. Aufgrund der im Geschäftsjahr 2023 erreichten Auslastung der BHKW und der damit einhergehenden positiven Entwicklung der Gesellschaft konnten sämtliche Investitions- und Bauprojekte aus Eigenmitteln finanziert werden, so dass die Aufnahme zusätzlicher Fremdmittel nicht erforderlich war. Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. II. Erläuterungs- und Angabepflichten zu den Bilanzierungsmethoden Die angewandten Bilanzierungsmethoden entsprechen den Grundsätzen ordnungsmäßiger Bilanzierung. Etwaige Wahlrechte im Bilanzansatz wurden durchgängig nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches ausgeübt. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt, und soweit abnutzbar, um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Risiken durch angemessene Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Die übrigen Forderungen werden wegen des Ausfallwagnisses, des Zinsverlustes und der Kosten der Beitreibung der Außenstände pauschalwertberichtigt. Der Wertberichtigungssatz beläuft sich auf 2,0 %. Die flüssigen Mittel sind unbefristet; sie sind zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zum Nennwert angesetzt, sie betreffen Ausgaben / Einnahmen vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand / Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die sonstigen Rückstellungen werden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und tragen der erwarteten Inanspruchnahme Rechnung. Die Bewertung erfolgte zum Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 HGB). Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen bewertet (§ 253 Abs. 1 HGB). III. Erläuterungs- und Angabepflichten zu den Bewertungsmethoden Die Darstellung und Entwicklung des Anlagevermögens ergeben sich aus der Anlage zum Anhang. Von den Anschaffungskosten werden Baukostenzuschüsse abgesetzt, soweit kein Eigentumsübergang vereinbart wurde. Ebenso werden öffentliche Zuschüsse abgesetzt. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres ergeben sich ebenfalls aus der Anlage (§ 268 II HGB). Die planmäßigen Abschreibungen im Anlagevermögen werden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen. Soweit handelsrechtlich zulässig, wird die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände entsprechend den steuerlichen Vorschriften gewählt. Im Geschäftsjahr wurde die Nutzungsdauer der Strom- sowie Wärme- und Kältemengenzähler der technischen Nutzungsdauer analog der Eichdauer der Geräte wie folgt angepasst:
Folgende Bewertungseinheiten wurden gebildet zur Beurteilung etwaiger Drohverlustrückstellungen von langfristigen Absatzgeschäften entsprechend IDW RS ÖFA 3 bzgl. zusammengehöriger Geschäfte, insbesondere - Strombezugs- oder -absatzgeschäfte sowie - Wärme-/ Kälteabsatzgeschäfte sowie damit produzierter Strom. IV. Sonstige Erläuterungs- und Angabepflichten Verbindlichkeitenspiegel
In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von EUR 110,00 mit einer Laufzeit von über einem Jahr enthalten. Die übrigen Forderungen haben eine Laufzeit bis ein Jahr. Rückstellungen Ein wesentlicher Anteil der Sonstigen Rückstellungen betrifft die Rückstellung für Schadensbeseitigungen in Höhe von TEUR 157. Daneben wurden Rückstellungen für das Regulierungskonto Netz nach § 5 ARegV einschließlich Zinsen in Höhe von TEUR 52 gebildet. Aufgrund bislang nicht abgerechneter Wasserkosten für Rückkühler war die Bildung einer Rückstellung in Höhe von TEUR 120 notwendig. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Im Geschäftsjahr bestanden sonstige Verpflichtungen aus Miet- und Serviceverträgen in Höhe von TEUR 3.374 (Vj. TEUR 3.647). In 2020 wurde die Errichtung und störungsfreier Betrieb einer Clean Voltage Anlage vereinbart. Dies ist mit Inbetriebnahmeprotokoll vom 09.12.2021 erfolgt, damit hat der Kunde die Abnahme bestätigt. Da jedoch der Lieferant noch nicht die vereinbarte Spezifikation erfüllt hat, hat sich werkkraft sämtliche Rechte vorbehalten. Von der BAFA gewährte Investitionszuschüsse für das Wärme- und Kältenetz stehen unter der Bedingung, dass in 36 Monaten ab Inbetriebnahme die Versorgung der Abnehmenden zu bestimmten KWK-Anteilen erfolgt. Die Inbetriebnahme erfolgte in 2019 bzw. 2020. Bestellobligo Aus Bestellungen und Vertragsabschlüssen, die noch nicht fakturiert oder geliefert wurden, ergab sich zum 31. Dezember 2023 ein Bestellobligo von rund TEUR 477 (i.Vj. TEUR 250). Eigentumsvorbehalte und Sicherungsübereignungen Im Geschäftsjahr wurden für ein am 31.12.2023 in Anspruch genommenes Bankdarlehen der RaiBa Aresing in Höhe von TEUR 365 zukünftige Forderungen aus der Photovoltaik-Einspeisevergütung abgetreten sowie eine Buchgrundschuld eines Gesellschafters gestellt. Sitz der Gesellschaft und Registerinformation Die Firma der Gesellschaft lautet werkkraft GmbH. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in 81671 München, Atelierstraße 1. Die Gesellschaft ist im Handelsregister des Amtsgerichtes München unter HRB 221963 eingetragen. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres 2023 wurde die Geschäftsführung durch Herrn Dr. Franz Klaus, Rechtsanwalt, und Herrn Franz Völkl, Dipl.-Ing., wahrgenommen. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB nicht befreit und einzelvertretungsberechtigt. Herr Franz Völkl ist mit Wirkung zum 09.05.2023 aus der Geschäftsführung ausgeschieden. Herr Max Lautenbach wurde am selben Tag als Geschäftsführer bestellt. Arbeitnehmerzahl Im gesamten Geschäftsjahr wurden zwei Mitarbeiter beschäftigt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Die folgenden Positionen bestehen gegenüber Gesellschaftern:
Angaben gemäß § 6b Abs. 2 EnWG Im Jahr 2023 tätigte die werkkraft Netz die folgenden Geschäfte größeren Umfangs mit den nachfolgend assoziierten Unternehmen:
Geänderter Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung Abweichend zum Vorjahr wurden - bei WKS und WKN die monatlichen Abrechnungen aus den (korrigierten) Bilanzkreisabrechnungen unsaldiert in den Umsatzerlösen bzw. Materialaufwendungen ausgewiesen. Im Vorjahr wären hiernach die Umsatzerlöse sowie die Aufwendungen um EUR 2.430.069,58 (WKS) bzw. um EUR 2.018.295,26 (WKN) höher gewesen. - das Ergebnis aus dem Regulierungskonto als Umsatzerlöse ausgewiesen. Im Vorjahr wären hiernach die Umsatzerlöse um EUR 143.269,00 niedriger bzw. die Materialaufwendungen entsprechend höher gewesen. Das Ergebnis aus dem Regulierungskonto war im Vorjahr negativ. Periodenfremdes Ergebnis Das Geschäftsjahr ist belastet durch periodenfremden Aufwand in Höhe von TEUR 163 (Vj. TEUR 254). Periodenfremder Ertrag ist entstanden in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 194). Ergebnisverwendung Der Jahresüberschuss i.H.v. EUR 1.745.187,77 soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
München, den 12. September 2024 Max Lautenbach, Geschäftsführer Dr. Franz Klaus, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zu den Tätigkeiten gem. § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG 1. Erläuterungen zu den Tätigkeiten Die werkkraft GmbH hat gemäß § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und § 3 Abs. 4 Satz 2 Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ihr Rechnungswesen nach den Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb sowie nach sonstigen Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors zu entflechten. Mit der Erstellung des Jahresabschlusses sind Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen (Tätigkeitsabschlüsse) für die Bereiche Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb zu erstellen. Die im Anhang der werkkraft GmbH genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden finden auf die jeweiligen Tätigkeitsabschlüsse entsprechende Anwendung. 2. Zuordnungs- und Schlüsselungsgrundsätze der Tätigkeitsabschlüsse In den Bilanzen und in den Gewinn- und Verlustrechnungen erfolgt im Regelfall eine direkte Zuordnung der Aktiv- und Passivposten sowie der Aufwendungen und Erträge auf die verschiedenen Tätigkeiten. Dabei wird in Einzelfällen auch eine Einzelpostenanalyse durchgeführt. In den Fällen, in denen nur ein mittelbarer Sachbezug zu den einzelnen Aktivitäten vorliegt oder die weitere Zuordnung der Konten mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden wäre, werden Schlüsselungen und Kostenumlagen sachgerecht vorgenommen. Als Bezugsgrößen für eine indirekte Zuordnung werden Mengen- (Anzahl der Mitarbeiter, qm, Nutzungsarten, Versicherungssummen) als auch Wertmaßstäbe (Restbuchwerte) angewandt. Zusätzlich werden Informationen aus der internen Rechnungslegung in Form von sachgerechten Zuordnungen zu den Tätigkeitsbereichen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden soweit möglich direkt den Tätigkeiten zugeordnet. Sofern dies nicht weiter möglich ist, werden sachgerechte Schlüsselungen, analog der Verteilung in der Gewinn- und Verlustrechnung, angewandt. Die aufgrund der direkten und indirekten Aufteilung entstehenden Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den jeweiligen Unternehmenstätigkeiten erfolgen über den Bankbestand. 3. Erläuterungen zu einzelnen Posten der Tätigkeitsabschlüsse Die Verbindlichkeiten gem. § 268 Abs. 5 Satz 1 HGB der Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung und Messstellenbetrieb gem. § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr und mehr als ein Jahr sind in den entsprechenden Bilanzen ausgewiesen.
gez. Dr. Franz Klaus, Geschäftsführer gez. Max Lautenbach, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 10.09.2024 festgestellt. |
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