Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 715504
Vorher
Vitra Systems Operations GmbH
Eingetragen
17.11.2016
Branche
Herstellung von BüromöbelnHerstellung von Ladenmöbeln und sonstigen ObjektmöbelnGroßhandel mit Flachglas
Gegenstand
Die Fabrikation von und der Handel mit Ladeneinrichtungen und Teilen solcher Einrichtungen weltweit.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Vitra Holding GmbH

Weil am Rhein

Vitra Holding GmbH - Teilkonzern 2018

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Vitra Holding GmbH

Eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht

Wir haben den Konzernabschluss der Vitra Holding GmbH, Weil am Rhein, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern) - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzerneigenkapitalveränderungsrechnung und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Vitra Holding GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss mit Ausnahme der Auswirkungen des im Abschnitt "Grundlagen für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht" beschriebenen Sachverhalts in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften. Der Konzernabschluss vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2018 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung, mit Ausnahme der genannten Einschränkung des Prüfungsurteils zum Konzernabschluss, zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht

Entgegen den Regelungen des IAS 24 sind die Transaktionen mit nahe stehenden Gesellschaften im Anhang hinsichtlich der Art der Transaktionen nicht vollständig aufgegliedert bzw. angegeben worden.

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser eingeschränktes Prüfungsurteil zum Konzernabschluss und unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Freiburg i. Br., 16. Dezember 2019

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Nietzer, Wirtschaftsprüfer

Schmidt, Wirtschaftsprüfer

Konsolidierte Bilanz zum 31. Dezember 2018

AKTIVA

Anhang 31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Flüssige Mittel 2 778 393
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.1 13.217 13.294
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 3.1 56.705 56.088
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.2 9.781 3.703
Übrige Forderungen 4.1 2.891 2.409
Ertragsteuerforderungen 4.2 394 3
Vorräte 5 38.387 26.689
Kurzfristige Vermögenswerte 122.153 102.579
Sachanlagen 6.1 16.398 14.655
Immaterielles Vermögen 6.2 114.098 127.721
Finanzanlagen 6.6 1.640 1.951
Latente Steuerguthaben 15 3.941 5.140
Langfristige Vermögenswerte 136.077 149.467
Total Aktiva 258.230 252.046

PASSIVA

Anhang 31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.1 13.489 11.903
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen 7.1 21.806 9.758
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.2 1.880 5.775
Steuerverbindlichkeiten 86 1.185
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 8 8.209 8.939
Kurzfristige Rückstellungen 10.1 370 1.617
Kurzfristige Verbindlichkeiten 45.840 39.177
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 9 189.938 185.000
Langfristige Rückstellungen 10.2 8.510 9.127
Latente Steuerverbindlichkeiten 15 384 879
Langfristige Verbindlichkeiten 198.832 195.006
Fremdkapital 244.672 234.183
Eingezahltes Stammkapital 25 25
Kapitalrücklagen 42.111 32.111
Gewinnrücklagen (28.578) (14.273)
Eigenkapital 11 13.558 17.863
Total Passiva 258.230 252.046

Konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung 2018

Anhang 2018
TEUR
2017
TEUR
Warenumsatzerlöse 304.306 307.317
Serviceerlöse 3 0
Frachterlöse 1.228 629
Sonstige Erlöse 371 1.091
Erlösminderungen (8.337) (9.404)
Umsatzerlöse 297.571 299.633
Bestandsveränderungen 5.737 1.973
Gesamtleistung 303.308 301.606
Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (162.904) (157.594)
Aufwand für bezogene Leistungen (34.699) (34.339)
Bruttobeitrag 105.705 109.673
Personalaufwand 12 (48.583) (47.563)
Abschreibungen 6.3 (20.169) (12.631)
Sonstige betriebliche Aufwände 13 (67.093) (68.042)
Sonstige betriebliche Erträge 13.4 18.443 23.282
Betriebsergebnis (11.697) 4.719
Finanzertrag 14 24 65
Finanzaufwand 14 (1.478) (3.295)
Finanzergebnis (1.454) (3.230)
Ergebnis der ordentlichen Geschäftstätigkeit (13.151) 1.489
Steueraufwand 15 (2.171) (3.320)
Konzernverlust (15.322)

Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung 2018

Anhang 2018
TEUR
2017
TEUR
Konzernverlust (15.322) (1.831)
Posten die bei Erfüllung bestimmter Bedingungen später erfolgswirksam umgegliedert werden:
Währungsumrechnung (43) (10)
Posten die später nicht erfolgswirksam umgegliedert werden:
IAS 19 Buchungen aus deutschen Gesellschaften 16 84 230
Sonstiges Ergebnis 41 220
Konzern-Gesamtergebnis (15.281) (1.611)
Im Gesamtergebnis sind Ertragsteuern enthalten. Diese teilen sich wie folgt auf:
Ertragsteuern
Währungsumrechnung 0 0
IAS 19 Buchungen aus deutschen Gesellschaften 16 (35) (107)
Total (35) (107)

Konsolidierte Eigenkapitalveränderungsrechnung zum 31. Dezember 2018 (in TEUR)

Einbezahltes Stammkapital Kapitalrücklagen Gewinnrücklagen Total
Gewinnvortrag Währungsumrechnungsdifferenzen IAS 19
Stand 01.01.2017 25 32.111 (11.759) (22) (881) 19.474
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 (10) 230 220
Konzernverlust 0 0 (1.831) 0 0 (1.831)
Gesamtes Periodenergebnis 0 0 (1.831) (10) 230 (1.611)
Zuführungen 0 0 0 0 0 0
Stand 31.12.2017 25 32.111 (13.590) (32) (651) 17.863
Stand 01.01.2018 25 32.111 (13.590) (32) (651) 17.863
Sonstiges Ergebnis 0 0 0 (43) 84 41
Konzernverlust 0 0 (15.322) 0 0 (15.322)
Gesamtes Periodenergebnis 0 0 (15.322) (43) 84 (15.281)
Veränderung aus Konsolidierungskreis 0 0 976 0 0 976
Zuführungen 0 10.000 0 0 0 10.000
Stand 31.12.2018 25 42.111 (27.936) (75) (567) 13.558

Konsolidierte Kapitalflussrechnung 2018

Anhang 2018
TEUR
2017
TEUR
Betriebliche Aktivität
Konzernverlust (15.322) (1.831)
Abschreibungen und Amortisationen 6.3 20.169 12.631
Zunahme (Abnahme) der Rückstellungen 10 (1.864) (642)
Abnahme (Zunahme) des Nettoumlaufvermögens (21.860) 227
Übrige * 382 (47)
Mittelfluss aus betrieblicher Aktivität (18.495) 10.338
Investitionstätigkeit
Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagen 6 (4.656) (6.171)
Erlöse aus Verkauf von Sachanlagen 15 315
Akquisitionen von Geschäftseinheiten, abzüglich übernommener Zahlungsmittel 1.674 0
Einzahlungen aus der Vergabe von Krediten 311 345
Mittelfluss aus Investitionstätigkeit (2.656) (5.511)
Finanzierungstätigkeit
Einzahlung aus Eigenkapitalzuführung 10.000 0
Mittelfluss aus Finanzierungstätigkeit 10.000 0
Umrechnungsdifferenz auf flüssigen Mitteln (51) (4)
Zunahme (Abnahme) der Flüssigen Mittel/Kontokorrentforderungen (11.202) 4.823
Flüssige Mittel/kurzfristige Finanzverbindlichkeiten/Kontokorrentforderungen/-verbindlichkeiten
Stand am Jahresanfang ** 47.986 43.163
Abnahme aus Zugang in Konsolidierungskreis (484) 0
Stand am Jahresende ** 36.300 47.986
Nettoveränderung (11.202) 4.823
* Unter "Übrige" sind folgende wesentliche Positionen enthalten:
Verlust (Gewinn) aus Verkauf von Sachanlagen TEUR 13.3 (138) (140)
Ertragsteuern, sonstige Steuern und latente Steuern TEUR 15 2.171 3.320
Bezahlte Steuern TEUR (2.559) (3.553)
Finanzergebnis TEUR 14 1.454 3.230
Erhaltene Zinsen TEUR 24 65
Bezahlte Zinsen TEUR (1.478) (3.295)
*** Andere nicht zahlungswirksame Posten TEUR 908 326

** Die Position Flüssige Mittel/Kontokorrentforderung setzt sich wie folgt zusammen:Flüssige Mittel TEUR 778 (Vorjahr TEUR 393) und Kontokorrentforderung TEUR 56.464 (Vorjahr TEUR 55.640) und Kontokorrentverbindlichkeiten TEUR 20.942 (Vorjahr TEUR 8.047)
*** Die Position Andere nicht zahlungswirksamen Posten beinhalten in 2018 TEUR 976 aus dem Zugang in Konsolidierungskreis.

Anhang zum Konzernabschluss 2018

A. Vorbemerkungen

Die Vitra Holding GmbH (nachfolgend als ,Vitra' bezeichnet) hat ihren Sitz in der Charles-Eames-Straße 2 in Weil am Rhein, Deutschland und ist im Handelsregister B des Amtsgericht Freiburg i. Br. mit der Nummer HRB 413127 eingetragen. Die Vitra produziert Möbel für Büros, den öffentlichen Bereich sowie für den Wohnbereich und entwickelt und verkauft Ladenbausysteme sowie Leuchten.

Die Vitra hat ihren konsolidierten Abschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union zum 31. Dezember 2018 anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e (1) HGB i.d.F. vom 31. Dezember 2018 anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften, erstellt.

Der konsolidierte Abschluss der Vitra wird seinerseits in den konsolidierten Abschluss der Vitra Holding AG, Muttenz/Schweiz, einbezogen.

In 2018 wurden verschiedene Gesellschaften von der Vitra Holding AG an die Vitra Holding GmbH übertragen. Diese Reorganisation dient der effizienteren Führung der verschiedenen Bereiche.

Die Vitra Holding GmbH und die Vitra Holding AG unterstehen einer gemeinsamen Führung. Es handelt sich um eine Übertragung unter "common control", IFRS 3 kommt somit nicht zur Anwendung. Für die Übertragung wurde die "Pooling of Interest Methode" angewandt. Die Bewertung der abgehenden Vermögenswerte und Schulden erfolgte zu den Buchwerten zum Zeitpunkt der Übertragung.

B. Konsolidierungsgrundsätze

Konsolidierungskreis

Der konsolidierte Abschluss der Vitra umfasst die Einzelabschlüsse der Vitra Holding GmbH sowie aller Gesellschaften in Deutschland und im Ausland, die von der Vitra direkt oder indirekt kontrolliert werden (in der Regel mit einem Stimmenanteil von mehr als 50 Prozent der Stimmrechte). Tochtergesellschaften werden vom Datum an konsolidiert, an dem die Vitra die Kontrolle über sie übernimmt. Akquisitionen von Tochtergesellschaften werden nach der Erwerbsmethode erfasst. Die Konsolidierung endet mit dem Datum, an dem die Vitra die Kontrolle abgibt. Eine Liste aller konsolidierten Gesellschaften ist in den Erläuterungen zum konsolidierten Abschluss wiedergegeben.

Beteiligungen an assoziierten Gesellschaften, bei denen die Vitra einen wesentlichen Einfluss ausübt (im Allgemeinen bei einer Beteiligung von 20 - 50 Prozent der Stimmrechte), werden nach der Kapitalzurechnungsmethode (Equity Methode) bewertet. Alle übrigen Minderheitsbeteiligungen der Vitra werden gemäss Fair Value Ansatz bewertet. Falls dieser nicht bestimmbar ist, werden sie zum Anschaffungswert abzüglich angemessener Abschreibungen ausgewiesen. Allfällige Wertminderungen auf assoziierte Beteiligungen werden erfolgswirksam in der Position Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Beteiligungen von Dritten / Nahestehenden an konsolidierten Gesellschaften werden als nicht beherrschende Anteile innerhalb des Eigenkapitals separat ausgewiesen. Per 31. Dezember 2018 bestehen keine Beteiligungen von Dritten / Nahestehenden.

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen

Als verbundene Gesellschaften werden jene Gesellschaften ausgewiesen, bei welchen die Vitra Holding AG eine mittelbare oder unmittelbare Beteiligung hält.

Als nahestehende Gesellschaften werden jene Gesellschaften ausgewiesen, bei welchen durch personelle Verbindungen oder finanzielle Beziehungen, ein gewisser Einfluss besteht.

Transaktionen mit verbundenen und nahestehenden Unternehmen und Personen werden im Grundsatz offengelegt.

Grundsätzlich erhalten die dem Verwaltungsrat und dem Gruppenmanagement angehörenden Personen jährlich vereinbarte Gehälter und geschäftsmässig begründete Spesenentschädigungen. Die Festsetzung dieser Gehälter erfolgt durch Ausschüsse des Verwaltungsrats resp. des Group Managements.

Die Auszahlungen werden durch definierte Kontrollinstanzen (CFO + Head of HR) geprüft und freigegeben. Es bestehen keine Aktien- oder Optionspläne.

Transaktionen mit verbundenen und nahestehenden Unternehmen werden grundsätzlich zu marktüblichen Bedingungen durchgeführt.

Einheitlichkeit

Die Rechnungslegung der Gruppe basiert auf dem Prinzip der historischen Anschaffungskosten, sofern in den nachstehenden Grundsätzen nicht ausdrücklich Ausnahmen davon erwähnt sind.

Dem konsolidierten Abschluss zugrundeliegende Einzelabschlüsse werden gemäss einheitlichen Bewertungsgrundsätzen erstellt. Alle Aufwands- und Ertragspositionen werden periodengerecht abgegrenzt. Alle gruppeninternen Transaktionen sowie Forderungen und Verbindlichkeiten, wie auch die aus Gruppensicht noch nicht realisierten Gewinne aus gruppeninternen Lieferungen und Leistungen, werden im Rahmen der Konsolidierung eliminiert.

Generell wird eine Unterteilung in kurz- und langfristige Positionen vorgenommen. Kurzfristige Positionen beinhalten Vorgänge, deren Tilgung innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag fällig werden. Darunter fallen auch Anteile langfristiger Positionen, welche innerhalb der nächsten 12 Monate fällig werden.

Die jährliche Berichtsperiode der einzelnen konsolidierten Gesellschaften endet per 31. Dezember. Soweit nichts anderes angegeben ist, wurden alle in diesem konsolidierten Abschluss enthaltenen Informationen auf die nächsten EURO 1.000 gerundet.

Währungsumrechnung

Der konsolidierte Abschluss wird in EURO, der funktionalen Währung des Mutterunternehmens, aufgestellt. Jedes Unternehmen innerhalb der Vitra legt seine eigene funktionale Währung fest.

In den lokalen Abschlüssen werden Fremdwährungsaktivitäten zu den entsprechenden monatlich aktualisierten Umrechnungskursen, die sich dem am Tag des Geschäftsvorfalls aktuellen Kurs annähern, umgerechnet. Die aus der Stichtagbewertung resultierenden Wechselkursgewinne und -verluste werden erfolgswirksam verbucht. Sämtliche Fremdwährungsdifferenzen sind aus Gründen der unterjährigen Abrechnungskursverbuchung in der Position Material-/Warenaufwand erfasst. Die erfolgswirksam erfassten Währungseffekte sind für die Gruppe nicht wesentlich.

Nicht-monetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit historischen Anschaffungskosten umgerechnet. Die Umrechnung der in den lokalen Bilanzen enthaltenen Aktiva und Passiva in EURO (Translation) erfolgt zum Stichtagskurs, die Erfolgsrechnung und die Mittelflussrechnung zum Durchschnittskurs des Jahres. Die durch die Umrechnung von Bilanzen und Erfolgsrechnungen in lokaler Währung in EURO resultierenden, währungsbedingten Umrechnungsdifferenzen der Tochtergesellschaften und Equity Beteiligungen werden direkt dem Eigenkapital zugewiesen oder belastet.

C. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erstmalige Anwendung neuer oder geänderter IFRS

Abgesehen von den nachfolgenden Standards stimmen die angewendeten Rechnungslegungsgrundsätze mit jenen des Vorjahres überein.

Folgende, für den Abschluss der Vitra relevanten IFRS Neuerungen und Änderungen wurden im Geschäftsjahr 2018 erstmals wirksam, haben aber keinen wesentlichen Einfluss auf die Berichterstattung der VVA:

IFRS 9 Finanzinstrumente: Der Standard beinhaltet Neuregelungen zur Klassifizierung und Bewertung sowie zur Wertminderung und Sicherungsbilanzierung (Hedge Accounting) (anzuwenden ab den 1. Januar 2018).

Die Wertminderungen auf Finanzanlagen, einschliesslich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie aus Leasingverhältnissen, werden künftig anhand eines Expected-Credit-Loss-Modells anstelle des bisherigen Incurred-Loss-Modells bewertet. In Anbetracht der Art der Finanzanlagen von Vitra hat diese Veränderung keinen wesentlichen Einfluss auf seine Wertminderungen hat. Das neue Hedge-Accounting-Modell, das durch den Standard eingeführt wird, schreibt vor, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen auf der Strategie und den Zielen des konzerneigenen Risikomanagements basieren und nur dann beendet werden, wenn sie die Bedingungen für die Bilanzierung als Sicherungsgeschäft nicht mehr erfüllen.

Vitra wendet die modifizierte retrospektive Methode an, wonach der kumulative Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 per 1. Januar 2018 gegen die Gewinnrücklagen zu erfassen sind. Dabei werden frühere Jahre nicht angepasst. Die Analyse hat ergeben, dass der neue Standard keine wesentliche Auswirkung auf die Bilanz, das Eigenkapital und die Kategorisierung hat.

IFRS 15 Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden: Der neue Standard beinhaltet ein einziges, umfassendes Modell sowie umfangreiche Anwendungsleitlinien darüber, wie Unternehmen Erlöse aus Verträgen mit Kunden zu erfassen haben. Er ersetzt die bisherigen Erlösvorschriften in IAS 11: Fertigungsaufträge, IAS 18: Erlöse und die zugehörigen Interpretationen (anzuwenden ab den 1. Januar 2018).

Zum 31. Dezember 2017 hat Vitra eine detaillierte Analyse der aktuell relevanten und aller bedeutenden offenen und kürzlich abgeschlossenen Kaufverträge durchgeführt. Hierbei wurde festgestellt, dass die Umsatzrealisierung nach IFRS 15 im Wesentlichen unverändert bleibt und daher keine wesentlichen Auswirkungen auf die Abschlussposten hat. Vitra hat daher beschlossen, den "Full Retrospective Approach" vollumfänglich für die erstmalige Anwendung von IFRS 15 anzuwenden.

IFRIC 22 Klarstellung zur Bestimmung des Transaktionskurses bei geleisteten und erhaltenen Vorauszahlungen, die als nicht finanzieller Vermögenswert klassifiziert werden, bei Leistung oder Erhalt der zugrundeliegenden Aufwendungen und Erträge bzw. empfangenen Vermögenswerte. (anzuwenden ab den 1. Januar 2018).

Verbesserungen zu IFRS (2014 - 2016); Sammelstandard, der Änderungen in verschiedenen IFRS zum Gegenstand hat: IFRS 1, IAS 28 (anzuwenden ab dem 1. Januar 2018).

Veröffentlichte, aber noch nicht verpflichtend anzuwendende IFRS

Die folgenden, für den Abschluss der Vitra relevanten neuen oder überarbeiteten Richtlinien werden für die Berichtsjahre beginnend am oder nach dem 1. Januar 2019 wirksam. Die Vitra hat keine dieser Richtlinien bereits im Berichtsjahr vorzeitig angewandt, sondern wird diese Standards ab dem jeweiligen Inkrafttreten anwenden.

IFRS 16 Leasingverhältnisse: Der Standard regelt den Ansatz, die Bewertung, den Ausweis sowie die Angabepflichten bezüglich Leasingverhältnissen und ersetzt den bisherigen Leasingstandard IAS 17. Vitra wird per 1. Januar 2019 IFRS 16 - Leases anwenden. Basierend auf einer ersten Analyse wurden die nachfolgenden aufgeführten Effekte ermittelt. Die Analyse ist jedoch noch nicht abgeschlossen und wird von Vitra stetig aktualisiert. Vitra hat bislang überwiegend Operating-Leasingverhältnisse über bewegliche Vermögenswerte sowie Immobilien abgeschlossen. Bisher sind diese Zahlungsverpflichtungen nicht bilanzwirksam und lediglich im Anhang anzugeben. Künftig sind jedoch die resultierenden Rechte und Verpflichtungen verpflichtend zu bilanzieren. In der Erfolgsrechnung wird der Aufwand aus Operating Leasing bisher in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. Künftig werden stattdessen Abschreibungen auf das Nutzungsrecht und Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeiten ausgewiesen. Vitra erwartet daraus eine Erhöhung der Bilanzsumme zum Erstanwendungszeitpunkt um rund 148 Mio EUR. Ferner wird das Betriebsergebnis bis zu rund 3,6 Mio EUR steigen und das Finanzergebnis sinken. Auf den Konzerngewinn und das Konzerneigenkapital wird die Erstanwendung keinen wesentlichen Einfluss haben. In der Kapitalflussrechnung wird der geänderte Ausweis der Leasingaufwendungen zu einer Verschlechterung der Cashflows aus Finanzierungstätigkeit und zu einer Verbesserung der Cashflows aus betrieblicher Tätigkeit führen. (anzuwenden ab den 1. Januar 2019).

IFRIC 23 Unsicherheiten bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung. Vitra erwartet aus der Erstanwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. (anzuwenden ab den 1. Januar 2019).

Änderungen an IAS 19 Die Änderungen an IAS 19 stellen klar, dass bei einer Änderung, Kürzung oder Abgeltung eines leistungsorientierten Versorgungsplans der laufende Dienstzeitaufwand und die Nettozinsen für das restliche Geschäftsjahr neu zu ermitteln sind. Es sollen hierzu die bei der erforderlichen Neubewertung der Nettoschuld (Vermögenswert) verwendeten versicherungsmathematischen Annahmen zugrunde gelegt werden. Vitra erwartet derzeit keine Sonderereignisse für leistungsorientierte Versorgungszusagen, so dass der geänderte IAS 19 keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben wird. (anzuwenden ab dem 1. Januar 2019).

Änderungen an IAS 28 Klarstellung zwischen den Vorschriften von IFRS 10 und IAS 28 im Zusammenhang mit dem Verlust der Beherrschung über ein Tochterunternehmen, das an ein assoziiertes Unternehmen oder Gemeinschaftsunternehmen veräußert oder in dieses eingebracht wird. Vitra erwartet aus der Erstanwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (anzuwenden ab dem 1. Januar 2019).

Änderungen an IFRS 9 Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung. Vitra erwartet aus der Erstanwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (anzuwenden ab dem 1. Januar 2019).

Jährliche Verbesserungen zu IFRS (2015 - 2017); Sammelstandard, der Änderungen in verschiedenen IFRS zum Gegenstand hat: IFRS3, IFRS11, IAS12, IAS23. Vitra erwartet aus der Erstanwendung keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (anzuwenden ab dem 1. Januar 2019).

Der IASB hat nachfolgend aufgelistete Standards und Interpretationen veröffentlicht, die im Geschäftsjahr 2018 noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. Diese Standards und Interpretationen wurden von der EU bislang nicht anerkannt und werden vom Konzern nicht angewandt. Der Konzern beabsichtigt, die für Ihn relevanten Standards anzuwenden, sobald sie in Kraft getreten sind.

Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards (anzuwenden ab dem 1. Januar 2020)

Änderungen an IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse (anzuwenden ab dem 1. Januar 2020)

Änderungen an IAS 1 und IAS 8 in Bezug auf die Definition von Wesentlichkeit (anzuwenden ab dem 1. Januar 2020).

IFRS 17 Versicherungsverträge (anzuwenden ab dem 1. Januar 2021).

Aus heutiger Sicht wird mit Ausnahme von IFRS 16 keiner dieser neuen veröffentlichten Standards einen wesentlichen Einfluss auf die Verbuchung und Bewertung von Geschäftsvorfällen und somit auf den Abschluss der Vitra haben.

Ansätze und Bewertungen von Bilanzpositionen

Flüssige Mittel

Die flüssigen Mittel umfassen Kassenbestände, Bankguthaben sowie Geldanlagen mit einer Gesamtlaufzeit von drei Monaten oder weniger. Die Geldflussrechnung basiert auf dem Fonds Flüssige Mittel inklusive Kontokorrentforderungen.

Die flüssigen Mittel, die Bankguthaben und -schulden werden zur Abdeckung des operativen Geldbedarfs verwendet. Die ausgewiesenen Buchwerte entsprechen dem Marktwert.

Kontokorrentforderungen / -verbindlichkeiten

Unter Kontokorrentforderungen / -verbindlichkeiten sind Forderungen / Verbindlichkeiten zu verstehen, die aus kurzfristigen Ausleihungen von flüssigen Mitteln zu verbundenen / nahestehenden Gesellschaften entstehen. Die Forderungen und Verbindlichkeiten werden zu marktüblichen Konditionen verzinst.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen werden bei erstmaliger Erfassung zum Fair Value bilanziert, der dem Nominalwert entspricht. Nach der erstmaligen Erfassung werden sie unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen

Die Bewertung bei erstmaliger Erfassung erfolgt zum Fair Value, der dem Nominalwert entspricht. Nach der erstmaligen Erfassung werden sie unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Für Delkredere werden Wertberichtigungen gebildet. Diese Wertberichtigungen für mutmaßliche Debitorenverluste beziehen sich entweder auf spezifisch bekannte Forderungen oder basieren auf generellen Schätzungen über das Ausfallrisiko insbesondere anhand des Alters der Forderung.

Übrige Forderungen umfassen nicht umsatzbezogene Forderungen gegen Dritte, Darlehen an Mitarbeiter, geleistete Anzahlungen für noch nicht empfangene Güter und Dienstleistungen.

Vorräte

Vorräte umfassen Rohmaterial, Handelswaren, Produkte in Arbeit und Fertigprodukte. Sie werden zu Gruppen-Herstellungskosten beziehungsweise zum aus gewichteten Durchschnittspreisen abgeleiteten Anschaffungswert oder, falls niedriger, zum netto realisierbaren Veräusserungswert bewertet. Die Herstellungskosten umfassen sämtliche Produktionskosten inklusive anteiliger Produktionsgemeinkosten.

Sachanlagevermögen

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungskosten abzüglich betriebswirtschaftlich notwendiger Abschreibungen. Die Abschreibungen erfolgen linear über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Anlagegutes.

Die Nutzungsdauer beträgt für

Fahrzeuge 4 bis 6 Jahre
Maschinen / Produktionsanlagen 5 Jahre
Andere Anlagen / Fabrik / Büro Betriebsausstattung 4 bis 5 Jahre
Werkzeuge 3 Jahre
Geschäftsausstattung 4 bis 5 Jahre
Hardware 3 Jahre
Gebäude / Grundstücke 25 bis 40 Jahre
Mietereinbauten individuelle Lebensdauer, maximal jedoch über die Mietdauer

Die Abschreibungssätze reflektieren die erwartete, wirtschaftliche Nutzungsdauer des betreffenden Anlagegutes. Sämtliche Liegenschaften werden selbst genutzt, es bestehen keine Renditeliegenschaften. Die Unterhaltskosten werden erfolgswirksam erfasst. Zum Verkauf stehende langfristige Vermögenswerte werden nicht mehr abgeschrieben und in das Umlaufvermögen umgegliedert. Per 31. Dezember 2018, wie auch per 31. Dezember 2017, existieren keine zum Verkauf stehenden langfristigen Vermögenswerte.

Immaterielle Vermögenswerte

Von Dritten gekaufte immaterielle Vermögenswerte wie EDV-Software und Patente werden aktiviert und über die erwartete, wirtschaftliche Nutzungsdauer linear amortisiert. Intern generierte Vermögenswerte werden nicht aktiviert, wenn die spezifischen IFRS Voraussetzungen zur Aktivierung nicht erfüllt sind. Die immateriellen Vermögenswerte werden nach befristeter (mit Abschreibung) und unbefristeter Nutzungsdauer (mit jährlichem Impairmenttest) aufgeteilt. Die Nutzungsdauer der aktivierten immateriellen Vermögenswerte beträgt:

EDV-Programme 3 Jahre

Goodwill

Der Goodwill wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der übertragenen Gesamtgegenleistung und des Betrags des Anteils ohne beherrschenden Einfluss über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden der Vitra bemessen. Liegt diese Gegenleistung unter dem beizulegenden Zeitwert des Reinvermögens des erworbenen Tochterunternehmens, wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. Allfällige Wertminderungen werden erfolgswirksam verbucht. Es erfolgt keine lineare Abschreibung über die erwartete Nutzungsdauer.

Finanzanlagen (Langfristige Darlehen)

Darlehen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden zum Ansatz "expected credit loss Modells" bewertet. Wertberichtigungen werden gebucht, sobald die Bonität des zugrundeliegenden Darlehensnehmers nicht mehr gegeben ist.

Wertminderungen im Anlagevermögen ("Impairment")

Die Werthaltigkeit von Sachanlagen und übrigem Anlagevermögen, einschliesslich Goodwill und anderen immateriellen Werten wird immer dann überprüft, wenn aufgrund von Ereignissen oder veränderten Umständen etwas auf eine Überbewertung der Buchwerte hindeutet. Wenn der Buchwert den realisierbaren Wert übersteigt, erfolgt eine Sonderabschreibung auf jenen realisierbaren Wert. Der realisierbare Wert stellt den Barwert der zukünftigen abdiskontierten Geldflüsse (Nutzwert) oder den höheren Fair Value (Verkehrswert) aus der Verwendung des Vermögensgegenstandes dar. Bei Goodwill und immateriellen Werten mit unbefristeter Nutzungsdauer wird, unabhängig ob Ereignisse auf ein Impairment hindeuten, jährlich eine Impairment-Analyse durchgeführt.

Finanzierungskosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Kapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen. Die Vitra aktivierte keine Fremdkapitalkosten in 2018 und in 2017.

Leasingobjekte

Bei Leasingverträgen wird zwischen "Financial Leasing" und "Operational Leasing" unterschieden.

Folgende Merkmale lassen auf Financial Leasing (auch Capital Leasing) schließen:

gemäß Leasingvertrag wird das Eigentum am Ende der Vertragszeit auf den Leasingnehmer übertragen;

der Leasingvertrag enthält eine Kaufoption zu einem Preis der deutlich unter dem Verkehrswert des Leasingobjektes liegt (Bargain purchase option), so dass i.d.R. von der Ausübung dieser Option ausgegangen werden kann;

die Dauer des Leasingvertrages entspricht überwiegend der Nutzungsdauer des Anlagegegenstandes;

der Barwert der Mindestleasingraten zu Beginn der Vertragsdauer (nach Abzug der Betriebskosten) erreicht mindestens 90% des Zeitwertes des Leasing-Gegenstandes;

das Leasingobjekt ist von einer derart speziellen Beschaffenheit, dass es nur der Leasingnehmer ohne bedeutende Modifikationen nutzen kann.

Durch Financial Leasing finanzierte Anlagen werden gemäß den Grundsätzen für Sachanlagen aktiviert und abgeschrieben, längstens aber über die Vertragsdauer. Die entsprechenden Leasingverpflichtungen sind in den finanziellen Verbindlichkeiten enthalten.

In allen anderen Fällen handelt sich um Operational Leasing. Die Leasingraten werden periodisch der Erfolgsrechnung belastet. Die geleasten Güter werden nicht aktiviert.

Verbindlichkeiten

Die kurzfristigen Verbindlichkeiten umfassen alle Verbindlichkeiten, welche innerhalb von 12 Monaten fällig werden.

Die langfristigen Verbindlichkeiten umfassen alle Verbindlichkeiten, welche ab 12 Monaten fällig werden.

Finanzverbindlichkeiten

Die Finanzverbindlichkeiten werden nach der amortized-cost Methode bewertet.

Rückstellungen

Die Rückstellungen umfassen alle zum Bilanzstichtag bekannten Verbindlichkeiten, deren Ereignis im Berichts- oder den Vorjahren liegt, die verlässlich beziffert werden können und deren Eintretenswahrscheinlichkeit größer als 50% beträgt, wie z.B.:

Pensionsrückstellungen

Rückstellungen für Rechtsangelegenheiten

Rückstellungen für Garantien

Die Rückstellungen für Pensionen werden jährlich von unabhängigen Gutachtern nach dem international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren (projected unit credit method) nach IAS 19 bewertet. Bei diesem Verfahren werden neben den am Bilanzstichtag bekannten Renten und erworbenen Anwartschaften auch künftig zu erwartenden Steigerungen von Gehältern und Renten berücksichtigt. Die Berechnung der Pensionsverpflichtungen erfolgt nach versicherungsmathematischen Methoden. Die Zinsen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Garantierückstellungen werden in den langfristigen Rückstellungen ausgewiesen. Die Personalrückstellungen werden gesondert als kurz- oder langfristige Rückstellungen ausgewiesen. Alle anderen Fälle werden als sonstige Rückstellungen den kurz- oder langfristigen Rückstellungen zugeordnet.

Rückstellungen für Restrukturierungskosten werden dann gebildet, wenn nebst den erwähnten Kriterien zusätzlich ein detaillierter Restrukturierungsplan existiert, welcher den betroffenen Parteien mitgeteilt wurde.

Steuern

Die Ertragsteuern werden nach betriebswirtschaftlichen Kriterien ausgewiesen und periodengerecht abgegrenzt. Rückstellungen für latente Steuern werden nach der "Balance sheet liability method" gebildet. Entsprechend dieser Methodik werden die ertragsteuerlichen Auswirkungen von temporären Differenzen zwischen den gruppeninternen und den steuerlichen Bilanzwerten erfasst. Latente Steuerguthaben werden nur dann berücksichtigt, wenn deren zukünftige Realisierung durch prognostizierte steuerbare Gewinne wahrscheinlich ist.

In der Rechnungslegung werden die latente Steuerschuld und das latente Steuerguthaben, berechnet auf der Basis entsprechender lokaler Steuersätze, gesondert in der Bilanz aufgeführt. Das Total des auf das Berichtsjahr entfallenden Betrages wird in der Erfolgsrechnung berücksichtigt. Die Kapitalsteuern werden innerhalb der Position Steueraufwand ausgewiesen.

Die latenten Steuerguthaben aus Verlustvorträgen werden bezüglich ihrer Werthaltigkeit bzw. Aktivierung jährlich pro Gruppengesellschaft kritisch geprüft. Allfällige Veränderungen / Berichtigungen werden erfolgswirksam erfasst.

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der Konzern bewertet Finanzinstrumente und nicht-finanzielle Vermögenswerte zu jedem Abschlussstichtag mit dem beizulegenden Zeitwert. Die beizulegenden Zeitwerte von zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten Finanzinstrumenten sind in Angabe 17 aufgeführt.

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt, entweder auf dem:

Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld oder

vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nicht-finanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die höchste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die höchste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichenden Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher, beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Fair-Value-Hierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1 ln aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise

Stufe 2 Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist

Stufe 3 Bewertungsverfahren, bei denen der Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist

Bei Vermögenswerten und Schulden, die auf wiederkehrender Basis im Abschluss erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputparameter der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Um die Angabeanforderungen über die beizulegenden Zeitwerte zu erfüllen, hat der Konzern Gruppen von Vermögenswerten und Schulden auf der Grundlage ihrer Art, ihrer Merkmale und ihrer Risiken sowie der Stufen der oben erläuterten Fair-Value-Hierarchie festgelegt.

Erfolgsrechnung

Die konsolidierte Erfolgsrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren dargestellt.

Die Realisierung von Umsätzen ist folgendermaßen geregelt:

Realisierung von Erträgen aus Produktverkauf und Dienstleistungen

Verkäufe von Gütern werden erfolgswirksam verbucht, sobald die Verfügungsgewalt auf den Käufer übergegangen ist.

Erträge aus dem Verkauf von Dienstleistungen werden in der Rechnungsperiode, in der die Dienstleistung erbracht wird, verbucht.

Die Erträge werden abzüglich Rabatte erfasst.

Umsatzerlöse aus Verträgen mit Kunden:

Standard Verträge sind nach folgenden Aspekten systematisch aufgebaut:

Identifikation des Vertrags: Die Kundenverträge sind üblicherweise als Rahmenvereinbarung ausgestaltet unter welchen vordefinierten Bestellungen für einzelne Ausstattungen von z.B. Büros abgewickelt werden.

Identifikation der Leistungsversprechen: Das Leistungsversprechen wird durch Vitra eingegangen und betrifft unter den einzelnen Bestellungen separat identifizierte Produkte, welche üblicherweise in Vertragsanhängen abschliessend definiert und mit Preisen versehen sind. Neben Produkten werden Produktinstallation und -auslieferung im Vertrag gesondert spezifiziert. Allfällige Bemusterungen in separaten Klauseln geregelt, verbunden mit einer separat abgerechneten Kostenteilung.

Feststellung des Transaktionspreises: Über die fest gegebenen Listenpreise werden gegebenenfalls Skontorabatte und Umsatzboni gewährt, die jeweils als Erlösminderung verbucht werden. Listenpreise werden periodisch neu verhandelt und in der Vertragsdokumentation nachgeführt. Die vertraglichen Zahlungsziele beinhalten keine bedeutende Finanzierungskomponente.

Zuweisung des Transaktionspreises auf die Erlöskomponenten: Aufgrund der Preislisten können die Erlöse eindeutig den Erlöskonten resp. den Konten für Erlösminderungen zugewiesen werden.

Verbuchung der Umsatzerlöse: Der Risikoübergang ist üblicherweise dokumentiert mit der Installation des Bestellumfanges und der formellen Abnahme der Leistungen gemäss Bestellung und wird daher in der Regel zeitpunktbezogen erfasst. Rücknahmeverpflichtungen, bill-and-hold- resp. Konsignationsvereinbarungen bestehen nicht.

Für Verträge, die nicht dem oben beschriebenen Standardmuster folgen hat Vitra eine Liste von qualitativen und quantitativen Kriterien vorgegeben, für welche Ermittlung, Verbuchung und Offenlegung von Erlösen aus Kundenverträgen gesondert aufzuarbeiten ist.

Es wird gem. IFRS 15.121 auf die Angabe und Erläuterung der den noch nicht erfüllten Leistungsverpflichtungen zugeordneten Transaktionspreise verzichtet, da die Verträge eine erwartete ursprüngliche Laufzeit von maximal einem Jahr aufweisen.

Klassifizierung von Fremdwährungsdifferenzen

Die gesamten Fremdwährungsdifferenzen werden im Material-/Warenaufwand verbucht, da sie im Wesentlichen im Zusammenhang mit den zu Budgetkursen erfassten operativen Transaktionen entstehen.

Ermessensspielräume und Bewertungsunsicherheiten

Das Erstellen des konsolidierten Abschlusses in Übereinstimmung mit IFRS erfordert die Verwendung bestimmter entscheidender buchhalterischer Schätzungen. Außerdem hat das Management in der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze der Gruppe sein Ermessen auszuüben. Vitra macht Schätzungen und Annahmen bezüglich der Zukunft. Die daraus resultierende Rechnungslegung entspricht nicht zwingend den entsprechenden effektiven Ergebnissen. Die Bereiche, die einen höheren Grad an Urteil oder Komplexität bedingen, oder Bereiche, in denen Annahmen und Schätzungen für den konsolidierten Abschluss von großer Bedeutung sind, werden im Folgenden erläutert:

Ertragsteuern

Vitra ist in verschiedenen Ländern ertragsteuerpflichtig. Die definitive Veranlagung durch die jeweilige Steuerbehörde kann sich von den deklarierten Werten unterscheiden. Wo der definitive Steuerbetrag sich von der zuvor verbuchten Rückstellung unterscheidet, wirkt sich die betreffende Differenz auf den Steueraufwand in der Periode aus, in der die betreffende Veranlagung erfolgt.

Latente Steuerguthaben auf steuerlichen Verlustvorträgen und abzugsfähigen temporären Differenzen werden nur dann aktiviert, wenn deren Realisierung durch künftige steuerliche Gewinne wahrscheinlich ist. Dabei sind Schätzungen und Annahmen bezüglich der künftigen Ertragskraft der einzelnen Gesellschaften zu treffen.

Garantierückstellungen

Die Berechnung der Garantierückstellung basiert auf den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahren. Es wird erwartet, dass der wesentliche Teil innerhalb der nächsten zwei Jahre anfallen wird. Es besteht eine Bewertungsunsicherheit im Zusammenhang mit der Eintrittswahrscheinlichkeit von Garantiefällen.

Umsatzrückstellungen

Die Berechnung der Umsatzrückstellungen basiert auf Erfahrungswerten. Es besteht eine Bewertungsunsicherheit im Zusammenhang mit der Eintrittswahrscheinlichkeit von Umsatzgutschriften.

Vorsorgeverbindlichkeiten

Für die Berechnung der Vorsorgeverbindlichkeiten der vorhandenen Vorsorgepläne müssen Annahmen bezüglich diverser Variablen, welche die künftigen Kosten für die Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestimmen, getroffen werden. Die gemachten Annahmen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Berechnung des Barwertes der Vorsorgeverbindlichkeiten.

Goodwill

Die erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte wurden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet. Der erzielbare Betrag wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt. Die Cashflow-Prognosen basieren auf einem von der Unternehmensleitung erstellten Finanzplan. Aktuelle Entwicklungen wurden berücksichtigt. Die bei der Berechnung des Nutzungswertes bestehenden Schätzungsunsicherheiten sind in Note 6.5 im Detail erläutert.

Wertberichtigungen von Forderungen

Die Berechnung der Wertberichtigungen von Forderungen basiert auf Erfahrungswerten und zukünftigen Schätzungen über das Ausfallrisiko anhand des Alters der Forderungen. Es besteht eine Bewertungsunsicherheit im Zusammenhang mit der Eintrittswahrscheinlichkeit von Forderungsausfällen.

Finanzinstrumente (Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten)

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und beim anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

I. Finanzielle Vermögenswerte

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Vermögenswerte werden anlässlich der Ersterfassung klassifiziert und zu fortgeführten Anschaffungskosten oder zum beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte anlässlich der Ersterfassung hängt von den vertraglichen Cashflow Bestimmungen und deren Ausprägungen sowie von dem von Vitra angewendeten Geschäftsmodell ab. Mit den Ausnahmen von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bewertet Vitra finanzielle Vermögenswerte zum beizulegenden Zeitwert und im Falle, von Finanzinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, zum Transaktionswert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Transaktionswert gemäss IFRS 15 bewertet. Damit ein finanzieller Vermögenswert zu den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet werden kann, dürfen sein vertraglichen Cashflows nur Zins- und Tilgungszahlungen aufweisen. Käufe und Verkäufe von finanziellen Vermögenswerten, die üblicherweise zu einem zuvor anhand von marktspezifischen Konventionen oder Regulierungen vereinbarten Zeitraum ausgeliefert werden, werden zu diesem Datum erfasst, also zu dem Datum an welchem die Gruppe den finanziellen Vermögenswert kauft oder verkauft.

Folgebewertung

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste bei Ausbuchung (Eigenkapitalinstrumente)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten,

und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente)

Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht,

und die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)

Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument. Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Diese Kategorie umfasst derivative Finanzinstrumente und börsennotierte Eigenkapitalinstrumente, bei denen sich der Konzern nicht unwiderruflich dafür entschieden hat, sie als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet zu klassifizieren. Dividenden aus börsennotierten Eigenkapitalinstrumenten werden ebenfalls als sonstiger Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, wenn Rechtsanspruch auf Zahlung besteht.

Ein in einen hybriden Vertrag eingebettetes Derivat mit einer finanziellen oder nichtfinanziellen Verbindlichkeit als Basisvertrag wird vom Basisvertrag getrennt und separat bilanziert, wenn die wirtschaftlichen Merkmale und Risiken des eingebetteten Derivats nicht eng mit dem Basisvertrag verbunden sind, ein eigenständiges Instrument mit den gleichen Bedingungen wie das eingebettete Derivat die Definition eines Derivats erfüllen würde und der hybride Vertrag nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird. Eingebettete Derivate werden zum beizulegenden Zeitwert bewertet, wobei Änderungen des beizulegenden Zeitwerts erfolgswirksam erfasst werden. Eine Neubeurteilung erfolgt nur bei einer Änderung von Vertragsbedingungen, wenn es dadurch zu einer signifikanten Änderung der Cashflows kommt, die sich sonst aus dem Vertrag ergeben hätten, oder bei einer Umgliederung eines finanziellen Vermögenswerts aus der Kategorie "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet". Ein Derivat, das in einen hybriden Vertrag eingebettet ist, der einen finanziellen Vermögenswert als Basisvertrag enthält, wird nicht separat bilanziert. Der als Basisvertrag fungierende finanzielle Vermögenswert und das eingebettete Derivat sind in ihrer Gesamtheit als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte zu klassifizieren.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird hauptsächlich dann ausgebucht, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.

Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn er im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht über den Vermögenswert überträgt, erfasst er den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.

Wertminderung von finanziellen Vermögenswerten

Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).

Zur Beurteilung, ob sich das Ausfallrisiko bei einem Finanzinstrument seit der erstmaligen Erfassung signifikant erhöht hat, vergleicht der Konzern das Risiko eines Ausfalls zum Bilanzstichtag mit dem entsprechenden Risiko eines Ausfalls zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung. Hierbei berücksichtigt der Konzern sowohl quantitative als auch qualitative Informationen, die angemessen und nachvollziehbar sind, einschliesslich historischer Erfahrungen und zukunftsorientierter Informationen, wie beispielweise Zukunftsaussichten der Branche des Schuldners oder prognostizierte Wirtschaftsinformationen, die sich auf das Kerngeschäfts des Konzerns beziehen.

Ein objektiver Hinweis auf Wertminderung liegt vor, wenn ein oder mehrere Ereignisse eingetreten sind, die einen negativen Einfluss auf die geschätzten zukünftigen Cashflows haben. Der Nachweis, dass ein objektiver Hinweis auf Wertminderung vorliegt, beinhaltet die folgenden Ereignisse:

erhebliche finanzielle Schwierigkeiten des Kreditnehmers

es wahrscheinlich ist, dass der Kreditnehmer in Konkurs oder eine andere finanzielle Restrukturierung vornehmen muss

eine Verletzung der vertraglich vereinbarten Financial Covenants, wie z.B. einen Ausfall oder die Überfälligkeit einer Zahlung; oder

das Verschwinden eines aktiven Marktes für diesen finanziellen Vermögenswert aufgrund finanzieller Schwierigkeiten.

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und Vertragsvermögenswerten wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL. Der Konzern hat eine Wertberichtigungsmatrix erstellt, die auf seiner bisherigen Erfahrung mit Kreditverlusten basiert und um zukunftsbezogene Faktoren, die für die Kreditnehmer und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen spezifisch sind, angepasst wurde.

Der Konzern geht bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall aus, wenn vertragliche Zahlungen 360 Tage überfällig sind. Außerdem kann er in bestimmten Fällen bei einem finanziellen Vermögenswert von einem Ausfall ausgehen, wenn interne oder externe Informationen darauf hindeuten, dass es unwahrscheinlich ist, dass der Konzern die ausstehenden vertraglichen Beträge vollständig erhält, bevor alle von ihm gehaltenen Kreditbesicherungen berücksichtigt werden. Dies ist beispielweise der Fall, wenn der Schuldner sich in einen Liquidations- oder Insolvenzverfahren befindet. Ein finanzieller Vermögenswert wird abgeschrieben, wenn keine begründete Erwartung besteht, dass die vertraglichen Cashflows realisiert werden. Bereits voll abgeschriebene Vermögenswerte können noch Gegenstand von Zwangsvollstreckungsmassnahmen des Konzerns sein. Etwaige daraus erhaltenen Rückflüsse werden bei Eintritt erfolgswirksam erfasst.

II. Finanzielle Verbindlichkeiten

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert. Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Folgebewertung

Die Folgebewertung finanzieller Verbindlichkeiten hängt folgendermaßen von deren Klassifizierung ab:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden. Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst. Die Einstufung finanzieller Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind.

Darlehen

Die Kategorie "Darlehen" hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode. Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisition sowie von Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten. In diese Kategorie fallen in der Regel verzinsliche Darlehen.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

III. Saldierung von Finanzinstrumenten

Finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten werden saldiert und der Nettobetrag in der Konzernbilanz ausgewiesen, wenn zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht, die erfassten Beträge miteinander zu verrechnen, und beabsichtigt ist, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen oder gleichzeitig mit der Realisierung des betreffenden Vermögenswerts die dazugehörige Verbindlichkeit abzulösen.

Die nächsten drei Seiten geben eine Übersicht über die per Bilanzstichtag vorhanden Klassen/ Kategorien an finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten. Die Vergleichszahlen wurden in den neuen Kategorien dargestellt und entsprechend übergeleitet.

Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten bezüglich ihrer Bewertungsbasis 31.12.2018

AKTIVA
(in TEUR)
Anhang 31.12.2018 fortgeführten Anschaffungskosten Zinsaufwand Zinsertrag Währungsdifferenzen realisiert
Flüssige Mittel 2 778 778 1
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.1 13.217 13.217 16
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 3.1 56.705 56.705 2
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.2 9.781 9.781
Übrige Forderungen 4.1 931 931 2 (20)
Kurzfristige Vermögenswerte 81.412 81.412
Finanzanlagen 6.6 1.640 1.640 23
Total 83.052 83.052 0 25 (1)
PASSIVA
(in TEUR)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.1 13.489 13.489 6
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen 7.1 21.806 21.806 (30)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.2 1.880 1.880
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 8 1.823 1.823 (28)
Kurzfristige Verbindlichkeiten 38.998 38.998
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 9 189.938 189.938 (1.362)
Langfristige Verbindlichkeiten 189.938 189.938
Fremdkapital 228.936 228.936 (1.420) 0 6
AKTIVA
(in TEUR)
Währungsdifferenzen nicht realisiert Wertberichtigungen Verlust aus den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Impairment) Total
Flüssige Mittel 1 2
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (8) (83) (75)
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 2
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0
Übrige Forderungen 2 (16)
Kurzfristige Vermögenswerte
Finanzanlagen (54) (31)
Total (59) (83) 0 (118)
PASSIVA
(in TEUR)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 7
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen (1) (31)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (28)
Kurzfristige Verbindlichkeiten
0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten (1.362)
Langfristige Verbindlichkeiten
Fremdkapital 0 0 0 (1.414)

Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten bezüglich ihrer Bewertungsbasis 31.12.2017

AKTIVA
(in TEUR)
Anhang 31.12.2017 fortgeführten Anschaffungskosten Zinsaufwand Zinsertrag Währungsdifferenzen realisiert
Flüssige Mittel 2 393 393 (5)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.1 13.294 13.294 (38)
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 3.1 56.088 56.088 3
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.2 3.703 3.703
Übrige Forderungen 4.1 640 640 27 (4)
Kurzfristige Vermögenswerte 74.118 74.118
Finanzanlagen 6.6 1.951 1.951 38
Langfristige Vermögenswerte 1.951 1.951
Total 76.069 76.069 0 65 (44)
PASSIVA
(in TEUR)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.1 11.903 11.903 4
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen 7.1 9.758 9.758 (16) 1
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.2 5.775 5.775
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 8 1.261 1.261 (89)
Kurzfristige Verbindlichkeiten 28.697 28.697
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 9 185.000 185.000 (3.147)
Langfristige Verbindlichkeiten 185.000 185.000
Fremdkapital 213.697 213.697 (3.252) 0 5
AKTIVA
(in TEUR)
Währungsdifferenzen nicht realisiert Wertberichtigungen Verlust aus den finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten (Impairment) Total
Flüssige Mittel (3) (8)
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3 (12) (47)
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 3
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 0
Übrige Forderungen (3) 20
Kurzfristige Vermögenswerte
Finanzanlagen 38
Langfristige Vermögenswerte
Total (3) (12) 0 6
PASSIVA
(in TEUR)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 8 12
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen (15)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten (89)
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 4 (3.143)
Langfristige Verbindlichkeiten
Fremdkapital 12 0 0 (3.235)

Klassifizierung der finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten bezüglich ihrer Bewertungsbasis 2017

2017 Original
AKTIVA
(in TEUR)
Anhang 00.01.1900 Zum Marktwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (erfolgswirksam zum fair value) Finanzielle Vermögenswerte, die bis zur Fälligkeit gehalten werden Darlehen und Forderungen Zur Veräusserung verfügbare finanzielle Vermögenswerte
Flüssige Mittel 2 393 393
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.1 13.294 13.294
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 3.1 56.088 56.088
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.2 3.703 3.703
Übrige Forderungen 4.1 2.409 640
Ertragsteuerforderungen 4.2 3
Vorräte 5 26.689
Kurzfristige Vermögenswerte 102.579
Sachanlagen 6.1 14.655
Immaterielles Vermögen 6.2 127.721
Finanzanlagen 6.6 1.951 1.951
Latente Steuerguthaben 15 5.140
Langfristige Vermögenswerte 149.467
Total 252.046 0 0 76.069 0
PASSIVA
(in TEUR)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 7.1 11.903
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen 7.1 9.758
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7.2 5.775
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 8 8.939
Kurzfristige Rückstellungen 10.1 1.617
Steuerverbindlichkeiten 1.185
Kurzfristige Verbindlichkeiten 39.177
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 9 185.000
Langfristige Rückstellungen 10.2 9.127
Latente Steuerverbindlichkeiten 15 879
Langfristige Verbindlichkeiten 195.006
Fremdkapital 234.183 0 0 0 0
Eingezahltes Stammkapital 25
Kapitalrücklagen 32.111
Gewinnrücklagen (14.273)
Total Eigenkapital 11 17.863
Total 252.046 0 0 0 0
2017 Original 2017 Neu
AKTIVA
(in TEUR)
Zum Marktwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (erfolgswirksam zum fair value) Andere finanzielle Verbindlichkeiten Nicht finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten fortgeführten Anschaffungskosten
Flüssige Mittel 393
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.294
Forderungen gegen nahestehende Unternehmen 56.088
Forderungen gegen verbundene Unternehmen 3.703
Übrige Forderungen 1.769 640
Ertragsteuerforderungen 3
Vorräte 26.689
Kurzfristige Vermögenswerte
Sachanlagen 14.655
Immaterielles Vermögen 127.721
Finanzanlagen 0 1.951
Latente Steuerguthaben 5.140
Langfristige Vermögenswerte
Total 0 0 175.977 76.069
PASSIVA
(in TEUR)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.903 11.903
Verbindlichkeiten gegenüber nahestehende Unternehmen 9.758 9.758
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 5.775 5.775
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.261 7.678 1.261
Kurzfristige Rückstellungen 1.617
Steuerverbindlichkeiten 1.185
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 185.000 185.000
Langfristige Rückstellungen 9.127
Latente Steuerverbindlichkeiten 879
Langfristige Verbindlichkeiten
Fremdkapital 0 213.697 20.486 213.697
Eingezahltes Stammkapital 25
Kapitalrücklagen 32.111
Gewinnrücklagen (14.273)
Total Eigenkapital 17.863
Total 0 213.697 38.349 213.697

D. Erläuterungen zu den Einzelposten der Bilanz und der Erfolgsrechnung

1. Angewandte Wechselkurse

Währung 2018 Erfolgsrechnung
EUR
2018 Bilanz
EUR
2017 Erfolgsrechnung
EUR
2017 Bilanz
EUR
1 CHF 0,86583 0,88739 0,89954 0,85455
1 GBP 1,13032 1,11791 1,14067 1,12710
1 USD 0,84677 0,87336 0,88521 0,83382
1 HUF 0,00314 0,00311 0,00323 0,00322
1 JPY 0,00767 0,00795 0,00789 0,00741
1 PLN 0,23466 0,23248 0,23491 0,23941
1 NOK 0,10419 0,10052 0,10722 0,10162
1 SEK 0,09748 0,09752 0,10379 0,10159
1 AED 0,23079 0,23769 0,24113 0,22706
1 INR 0,01239 0,01254 0,01360 0,01305

Erfolgsrechnung: Jahresdurchschnittskurse

Bilanz: Jahresendkurse

2. Flüssige Mittel

2018
TEUR
2017
TEUR
Flüssige Mittel Deutschland 178 270
Flüssige Mittel Auslandsgesellschaften 600 123
Total Flüssige Mittel 778 393

3. Forderungen

3.1 gegen Dritte und nahestehende Unternehmen

2018
TEUR
2017
TEUR
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte 13.217 13.294
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen nahestehende Unternehmen 241 448
Kontokorrentforderungen gegen nahestehende Unternehmen 56.464 55.640
Total 69.922 69.382

3.2 gegen verbundene Unternehmen

2018
TEUR
2017
TEUR
Forderungen gegen verbundene Unternehmen ohne Kontokorrentforderungen 9.781 3.703
Total 9.781 3.703

Die Forderungen sind werthaltig.

Die Fälligkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte stellt sich per Bilanzstichtag wie folgt dar:

2018
TEUR
2017
TEUR
Forderungen
nicht fällig 10.780 11.624
fällig bis 30 Tage 2.046 1.219
fällig 31 bis 90 Tage 354 511
fällig 91 bis 180 Tage 224 (11)
fällig 181 bis 360 Tage 56 84
fällig größer 360 Tage 175 249
Total 13.635 13.676
Wertberichtigungen
nicht fällig - Wertberichtigung (173) (182)
fällig bis 30 Tage - Wertberichtigung (4) (18)
fällig 31 bis 90 Tage - Wertberichtigung (24) (18)
fällig 91 bis 180 Tage - Wertberichtigung (48) 0
fällig 181 bis 360 Tage - Wertberichtigung (17) (2)
fällig größer 360 Tage - Wertberichtigung (152) (162)
Total (418) (382)
Total Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.217 13.294

Überleitungsrechnung für das Wertberichtigungskonto auf den Forderungen:

2018
TEUR
2017
TEUR
Anfangsbestand 01.01. 382 376
Zugang neue Firmen im Konsolidierungskreis 11 0
Bildung Wertberichtigung 296 138
Auflösung Wertberichtigung (188) (120)
Definitive Abschreibung (83) (12)
Endbestand 31.12. 418 382

Forderungen werden erst vollständig ausgebucht, wenn die Forderung aufgrund einer Insolvenz eines Kunden nicht mehr eingebracht werden kann. In allen anderen Fällen wird die Forderung über ein Wertberichtigungskonto korrigiert.

Die weder überfälligen noch wertgeminderten Forderungen bestehen gegenüber Schuldnern mit guter Zahlungsfähigkeit und sind werthaltig.

4.1 Übrige Forderungen

2018
TEUR
2017
TEUR
Umsatzsteuerforderungen 731 617
Geleistete Anzahlungen 861 714
Aktive Rechnungsabgrenzung 368 438
Forderungen gegen Personal 106 97
Debitorische Kreditoren 333 98
Lieferantenboni 249 256
Übrige Forderungen gegen Dritten 243 189
Total 2.891 2.409

Die Forderungen sind werthaltig.

4.2 Ertragsteuerforderungen

2018
TEUR
2017
TEUR
Deutschland 57 0
Ungarn 37 3
USA 300 0
Total 394 3

Die Ertragsteuerforderungen beinhalten Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerguthaben.

5. Vorräte

2018
TEUR
2017
TEUR
Roh- und Halbteile DE 23.019 18.681
Roh- und Halbteile Auslandsgesellschaften 4.883 1.723
Total Roh- und Halbteile 27.902 20.404
72,7% 76,5%
Fertigwaren DE 8.780 6.059
Fertigwaren Auslandsgesellschaften 1.705 226
Total Fertigwaren 10.485 6.285
27,3% 23,5%
Total 38.387 26.689
100,0% 100,0%

Im Jahr 2018 entstand in den Vorräten ein Aufwand in Höhe von TEUR 1.220 (Vorjahr TEUR 1.658), im Wesentlichen aus Verschrottungen. Dieser wurde im Wareneinsatz erfasst. Davon wurden TEUR 1.014 (Vorjahr TEUR 957) bereits in Vorperioden abgewertet.

Abgesehen von handelsüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Vorräte frei von Rechten Dritter, insbesondere von Verpfändungen.

6. Anlagenspiegel

6.1 Sachanlagen

2017 Fahrzeuge
TEUR
Maschinen/ Produktionsanlagen
TEUR
Andere Anlagen/ Fabrik/ Büro
TEUR
Anschaffungswerte am 1. Januar 4.164 3.960 50.153
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen 0 3 0
Umbuchungen 0 285 1.256
Zugänge 990 84 3.656
Abgänge (322) 2.823 2.725
Anschaffungswerte am 31. Dezember 4.832 7.155 57.790
2017 Gebäude und Grundstücke
TEUR
Mietereinbauten
TEUR
Anlagen im Bau
TEUR
Anschaffungswerte am 1. Januar (739) 12.134 1.687
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen 0 0 0
Umbuchungen 0 32 (1.573)
Zugänge 0 923 516
Abgänge 739 696 0
Anschaffungswerte am 31. Dezember 0 13.785 630
2017 Total
TEUR
Anschaffungswerte am 1. Januar 71.359
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen 3
Umbuchungen 0
Zugänge 6.169
Abgänge 6.661
Anschaffungswerte am 31. Dezember 84.192
2017 Fahrzeuge
TEUR
Maschinen/ Produktionsanlagen
TEUR
Andere Anlagen/ Fabrik/ Büro
TEUR
Abschreibungen und Amortisationen am 1. Januar 2.200 2.642 43.454
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen (1) 2 (1)
Zugänge 878 721 3.981
Abgänge (258) 2.826 2.823
Abschreibungen und Amortisationen am 31. Dezember 2.819 6.191 50.257
Nettowerte per 31. Dezember 2.013 964 7.533
2017 Gebäude und Grundstücke
TEUR
Mietereinbauten
TEUR
Anlagen im Bau
TEUR
Abschreibungen und Amortisationen am 1. Januar (739) 8.459 0
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen 0 (1) 0
Zugänge 1.106 0
Abgänge 739 706 0
Abschreibungen und Amortisationen am 31. Dezember 0 10.270 0
Nettowerte per 31. Dezember 0 3.515 630
2017 Total
TEUR
Abschreibungen und Amortisationen am 1. Januar 56.016
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen (1)
Zugänge 6.686
Abgänge 6.836
Abschreibungen und Amortisationen am 31. Dezember 69.537
Nettowerte per 31. Dezember 14.655
2018 Fahrzeuge
TEUR
Maschinen/ Produktionsanlagen
TEUR
Andere Anlagen/ Fabrik/ Büro
TEUR
Anschaffungswerte am 1. Januar 4.832 7.155 57.790
Zugang neue Firmen im Konsolidierungskreis 33 1.973 8
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen (8) (44) (5)
Umbuchungen 0 0 31
Zugänge 768 78 3.119
Abgänge (472) 2.335 591
Anschaffungswerte am 31. Dezember 5.153 11.497 61.534
2018 Gebäude und Grundstücke
TEUR
Mietereinbauten
TEUR
Anlagen im Bau
TEUR
Anschaffungswerte am 1. Januar 0 13.785 630
Zugang neue Firmen im Konsolidierungskreis 1.497 0 22
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen 0 (28) (1)
Umbuchungen 0 0 (31)
Zugänge 0 379 301
Abgänge 739 322 (42)
Anschaffungswerte am 31. Dezember 2.236 14.458 879
2018 Total
TEUR
Anschaffungswerte am 1. Januar 84.192
Zugang neue Firmen im Konsolidierungskreis 3.533
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen (86)
Umbuchungen 0
Zugänge 4.645
Abgänge 3.473
Anschaffungswerte am 31. Dezember 95.757
2018 Fahrzeuge
TEUR
Maschinen/ Produktionsanlagen
TEUR
Andere Anlagen/ Fabrik/ Büro
TEUR
Abschreibungen und Amortisationen am 1. Januar 2.819 6.191 50.257
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen (5) (42) (4)
Zugänge 835 525 4.318
Abgänge (393) 2.336 346
Abschreibungen und Amortisationen am 31. Dezember 3.256 9.010 54.917
Nettowerte per 31. Dezember 1.897 2.487 6.617
2018 Gebäude und Grundstücke
TEUR
Mietereinbauten
TEUR
Anlagen im Bau
TEUR
Abschreibungen und Amortisationen am 1. Januar 0 10.270 0
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen 0 (10) 0
Zugänge 0 855 0
Abgänge 739 322 0
Abschreibungen und Amortisationen am 31. Dezember 739 11.437 0
Nettowerte per 31. Dezember 1.497 3.021 879
2018 Total
TEUR
Abschreibungen und Amortisationen am 1. Januar 69.537
Fremdwährungsumrechnungsdifferenzen (61)
Zugänge 6.533
Abgänge 3.350
Abschreibungen und Amortisationen am 31. Dezember 79.359
Nettowerte per 31. Dezember 16.398

6. Anlagenspiegel

6.2 Immaterielles Vermögen

2017 Goodwill
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung
TEUR
Total
TEUR
Anschaffungswerte am 1. Januar 162.336 7.886 0 170.222
Zugänge 0 2 0 2
Abgänge 0 0 0 0
Anschaffungswerte am 31. Dezember 162.336 7.888 0 170.224
2017 TEUR TEUR TEUR TEUR
Abschreibungen und Amortisationen am 1. Januar 30.293 6.265 0 36.558
Zugänge 4.337 1.608 0 5.945
Abgänge 0 0 0 0
Abschreibungen und Amortisationen am 31. Dezember 34.630 7.873 0 42.503
Nettowerte per 31. Dezember 127.706 15 0 127.721
2018 Goodwill
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte
TEUR
Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung
TEUR
Total
TEUR
Anschaffungswerte am 1. Januar 162.336 7.888 0 170.224
Zugang neue Firmen im Konsolidierungskreis 0 2 0 2
Zugänge 0 11 0 11
Abgänge 0 (7.387) 0 (7.387)
Anschaffungswerte am 31. Dezember 162.336 514 0 162.850
2018 TEUR TEUR TEUR TEUR
Abschreibungen und Amortisationen am 1. Januar 34.630 7.873 0 42.503
Zugänge 13.620 16 0 13.636
Abgänge 0 (7.387) 0 (7.387)
Abschreibungen und Amortisationen am 31. Dezember 48.250 502 0 48.752
Nettowerte per 31. Dezember 114.086 12 0 114.098

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten hauptsächlich einen Kundenstamm der Visplay GmbH, welcher über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben wurde und in 2018 abgegangen ist.

6.3 Abschreibungen und Amortisationen Gesamtübersicht

2018
TEUR
2017
TEUR
Sachanlagen (6.533) (6.686)
Immaterielle Vermögenswerte (13.636) (5.945)
Total Abschreibungen und Amortisationen (20.169) (12.631)

6.4 Unterscheidung immaterielles Vermögen nach befristeter und unbefristeter Nutzungsdauer

2018
TEUR
2017
TEUR
Anschaffungswert
befristete Nutzungsdauer 514 7.888
unbefristete Nutzungsdauer 162.336 162.336
Nettowert
befristete Nutzungsdauer 12 15
unbefristete Nutzungsdauer 114.086 127.706

6.5 Bewertung des Goodwills/Impairment

2018
TEUR
2017
TEUR
Goodwill Retail 35.100 48.720
Goodwill Vitra 78.986 78.986
Total Goodwill 114.086 127.706

Der der zahlungsmittelgenerierenden Einheit Retail zugeordnete Geschäfts- oder Firmenwert setzt sich aus dem Geschäftsbereich Visplay und die zahlungsmittelgenerierenden Einheit Vitra aus dem Geschäftsbereich Vitra zusammen. Die Geschäfts- oder Firmenwerte wurden einer Werthaltigkeitsprüfung unterzogen.

Der für die Prognosen verwendete Abzinsungsatz vor Steuern beträgt für den Goodwill "Retail" 6,50% (Vorjahr 6,50%), sowie für den Goodwill "Vitra" 5,8% (Vorjahr 5,8%). In der zweiten Phase (ewige Rente) wurde mit einem Wachstumsabschlag für den Goodwill "Retail" 0% (Vorjahr 0%), sowie für den Goodwill "Vitra" 1% (Vorjahr 1,0%) gerechnet. Diese entsprechen der geschätzten Entwicklungen der Branche.

Der erzielbare Betrag der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten wird auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt.

Die Cashflow-Prognosen basieren auf einem von der Unternehmensleitung für einen Zeitraum von 5 Jahren erstellten Finanzplan. Aktuelle Entwicklungen wurden berücksichtigt.

Bei der Berechnung des Nutzungswertes bestehen für nachfolgende wesentliche Annahmen Schätzungsunsicherheiten:

(a) Umsatzerlöse

Trotz inflationsbedingter Preissteigerungen bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Preisschwankungen bei Erzeugnissen, die auf Metallen basieren, wird von langfristig stabilen Bruttogewinnmargen ausgegangen. Wir erwarten leicht steigende Umsatzerlöse mit einer langfristigen Durchschnittsrate von jährlich zwischen 0% bis 10% bei gleichzeitig unterproportional ansteigenden nicht produktionsbezogenen Aufwendungen im Prognosezeitraum (2019 bis 2023). Die Planungsparameter können aufgrund der Entwicklung in der Vergangenheit nachvollzogen werden.

(b) Abzinsungssätze

Die Abzinsungssätze spiegeln die Einschätzung der Unternehmensleitung hinsichtlich den dem "Konzern Vitra" zugeordneten spezifischen Risiken wider.

Infolge der Analyse identifizierte das Management einen Spielraum von TEUR 107.739 für den Goodwill "Vitra" und sieht keine Wertminderung für diese zahlungsmittelgenerierenden Einheit. Für den Goodwill "Retail" identifizierte das Management eine Wertminderung in Höhe von TEUR -13.620 zwischen den beizulegenden Zeitwerten und den Buchwerten, der in der GuV-Position Abschreibungen erfasst wurde.

Der Wertminderungsaufwand spiegelt die Einschätzung der zukünftigen Marktpotentiale in dem verunsicherten Marktumfeld, in welchem sich die Branche befindet, mit einem erwarteten Nachfragerückgang wieder.

Die Unternehmensleitung ist beim Goodwill "Vitra" der Auffassung, dass keine nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich mögliche Änderung einer der zur Bestimmung des Nutzungswerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten getroffenen Grundannahmen dazu führen könnte, dass der Buchwert der Einheit ihren erzielbaren Wert wesentlich übersteigt.

Durch den erfassten Wertminderungsaufwand beim Goowill "Retail" ist der erzielbare Betrag gleich dem Buchwert. Demzufolge würden eine etwaige ungünstige Entwicklung der wesentlichen Annahmen zu einer weiteren Wertminderung führen.

6.6 Finanzanlagen

2018
TEUR
2017
TEUR
Darlehen an Dritte 1.640 1.951
Total Finanzanlagen 1.640 1.951

Darlehen an Dritte beinhalten hauptsächlich Lieferantendarlehen. Es gelten marktübliche Konditionen. Der Bilanzwert der Darlehen entspricht dem Marktwert. Die Darlehen sind teilweise durch Bürgschaften bzw. Verpfändungen gesichert.

7. Verbindlichkeiten

7.1 gegenüber Dritten und nahestehenden Unternehmen

2018
TEUR
2017
TEUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Dritte 13.489 11.903
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber nahestehenden Unternehmen 864 1.711
Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Unternehmen 20.942 8.047
Total 35.295 21.661

7.2 gegenüber verbundenen Unternehmen

2018
TEUR
2017
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ohne Kontokorrentverbindlichkeiten 1.880 5.775
Kontokorrentverbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 0 0
Total 1.880 5.775

Wo möglich werden Skontoabzüge in Höhe von bis zu 4% geltend gemacht.

8. Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten

2018
TEUR
2017
TEUR
Umsatz- und andere Steuern 2.625 3.437
Übrige Verbindlichkeiten gegenüber Dritten 5.584 5.502
Total 8.209 8.939
Die übrigen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten beinhalten: 2018
TEUR
2017
TEUR
Übrige Verbindlichkeiten 1.823 1.261
Löhne und Gehälter 2.614 3.468
Erhaltene Anzahlungen 956 687
Krankenkassen und Sozialversicherungen 191 86
Total 5.584 5.502

9. Langfristige Finanzverbindlichkeiten

2018
TEUR
2017
TEUR
Langfristige Finanzverbindlichkeiten nahestehende Unternehmen 4.938 0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten Dritte 185.000 185.000
Total 189.938 185.000

Es gibt keine Veränderung der Finanzverbindlichkeiten aus nicht zahlungswirksamen Effekten.

10. Rückstellungen

10.1 Kurzfristige Rückstellungen

Personal Umsatz Sonstige Total
1. Januar 2017 219 1.750 0 1.969
Zugänge 33 1.476 0 1.509
Aufgelöste Rückstellungen 0 (577) 0 (577)
Erfolgswirksam 33 899 0 932
Im laufenden Jahr benötigt (219) (1.065) 0 (1.284)
31. Dezember 2017 33 1.584 0 1.617
Personal Umsatz Sonstige Total
1. Januar 2018 33 1.584 0 1.617
Zugang neue Firmen im Konsolidierungskreis 0 27 0 27
Zugänge 16 290 0 306
Aufgelöste Rückstellungen 0 (433) 0 (433)
Erfolgswirksam 16 (143) 0 (127)
Im laufenden Jahr benötigt 0 (1.147) 0 (1.147)
31. Dezember 2018 49 321 0 370

Umsatzbezogene Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen ungewisse Gutschriften.

10.2 Langfristige Rückstellungen

Pension Jubiläum Garantie Total
1. Januar 2017 4.400 2.466 2.551 9.417
Zugänge 0 299 215 514
Aufgelöste Rückstellungen 0 0 (57) (57)
Erfolgswirksam 0 299 158 457
Im laufenden Jahr benötigt (506) (54) (187) (747)
31. Dezember 2017 3.894 2.711 2.522 9.127
Pension Jubiläum Garantie Total
1. Januar 2018 3.894 2.711 2.522 9.127
Zugang neue Firmen im Konsolidierungskreis 0 111 0 111
Zugänge 0 78 1.742 1.820
Aufgelöste Rückstellungen 0 0 (8) (8)
Erfolgswirksam 0 78 1.734 1.812
Im laufenden Jahr benötigt (261) (306) (1.973) (2.540)
31. Dezember 2018 3.633 2.594 2.283 8.510

In den langfristigen Rückstellungen sind in den Veränderungen ein nicht wesentlicher Teil an Zinsen enthalten.

11. Eigenkapital

Im laufenden Geschäftsjahr, sowie im Vorjahr fanden keine Ausschüttung statt.

12. Personalaufwand

2018
TEUR
2017
TEUR
Personalaufwand (47.847) (46.599)
Sonstige personalbezogene Aufwendungen (736) (964)
Total Personalaufwand (48.583) (47.563)

Im Personalaufwand sind Löhne und Gehälter incl. Sozialabgaben in Höhe von TEUR 47.506 (Vorjahr TEUR 46.270), sowie Kosten der Altersvorsorge in Höhe von TEUR 341 (Vorjahr TEUR 329) enthalten.

13. Sonstige betriebliche Aufwände

13.1 Betriebsaufwand

2018
TEUR
2017
TEUR
Raum / Unterhalt (22.283) (21.908)
Übriger Aufwand (1.842) (1.742)
Total Betriebsaufwand (24.125) (23.650)

13.2 Vertriebsaufwand

2018
TEUR
2017
TEUR
Marketingaktivitäten (15.165) (18.695)
Vertriebsaktivitäten (3.302) (2.980)
Total Vertriebsaufwand (18.467) (21.675)

13.3 Verwaltungsaufwand

2018
TEUR
2017
TEUR
Administration- und IT-Aufwand (18.253) (17.770)
bezogene Dienstleistungen für Personalbereich, Produktionsbereich und allg. Verwaltung (5.166) (4.171)
Verluste aus dem Abgang von Sachanlagen (48) (53)
Verluste aus der Zuführung von Einzelwertberichtigungen (296) (138)
Sonstiger Aufwand (738) (585)
Total Verwaltungsaufwand (24.501) (22.717)
Total sonstige betriebliche Aufwände (67.093) (68.042)

13.4 Sonstige betriebliche Erträge

2018
TEUR
2017
TEUR
Gewinn aus Abgang von Sachanlagen 186 193
Ertrag aus Schaden 39 95
Ertrag aus Auflösung von Einzelwertberichtigungen 188 120
Übriger Ertrag verbundene Unternehmen 15.200 20.106
Übriger Ertrag nahestehende Unternehmen 245 266
Übriger Ertrag 2.585 2.502
Total sonstige betriebliche Erträge 18.443 23.282

14. Finanzergebnis

2018
TEUR
2017
TEUR
Zinsertrag kurzfristig 2 27
Zinsertrag langfristig 22 38
Total Finanzertrag 24 65
2018
TEUR
2017
TEUR
Zinsaufwand kurzfristig (58) (148)
Zinsaufwand langfristig (1.420) (3.147)
Total Finanzaufwand (1.478) (3.295)

15. Steuern

2018
TEUR
2017
TEUR
Laufende Ertragsteuern (617) (2.251)
Steuern Vorjahre (452) (1.350)
Latenter Steuerertrag (1.102) 281
Total Steueraufwand (2.171) (3.320)

Der anwendbare Steuersatz beträgt 29,2% (Vorjahr: 29,2%). Dieser entspricht dem Steuersatz der Muttergesellschaft. Die effektive Steuerbelastung weicht aus folgenden Gründen vom erwarteten Steueraufwand ab:

2018
TEUR
2017
TEUR
Gewinn vor Steuern (13.151) 1.489
Anwendbarer Steuersatz gemäß IAS 12 29,2% 29,2%
Erwarteter Steueraufwand (3.840) 435
Einfluss aus Veränderung latenter Steuersatz 0 65
Einfluss aus Abweichung der Steuersätze der Einzelgesellschaften zum Gruppensteuersatz (2) 41
Auswirkung von steuerlich nicht abzugsfähigem Aufwand / nicht steuerbarem Ertrag 5.772 1.680
Einfluss aus Steuern der Vorjahre (inkl. BP) 452 1.350
Übrige (211) (251)
Effektiver Steueraufwand 2.171 3.320

Die latenten Steuerguthaben und -verbindlichkeiten entstehen aufgrund von Bewertungsdifferenzen zwischen den Gruppen- und Steuerwerten und betreffen die folgenden Bilanzpositionen:

2018
TEUR
2017
TEUR
Latente Steuerguthaben
Sachanlagen/Immaterielle Werte 1) 1.952 1.424
Finanzanlagen 318 0
Vorräte 589 372
Verbindlichkeiten 100 92
Rückstellungen 461 643
Aktivierte Steuerguthaben aus Verlustvorträgen 2) 521 2.609
3.941 5.140
Latente Steuerverbindlichkeiten
Sachanlagen/Immaterielle Werte 0 509
Finanzanlagen 6 0
Vorräte 61 42
Forderungen 13 28
Rückstellungen 304 300
384 879

Zum 31. Dezember 2018 sind wie im Vorjahr keine passiven latenten Steuern auf nicht ausgeschüttete Gewinne der Tochtergesellschaften erfasst, da die Gewinnausschüttungen aufgrund der bestehenden Steuerabkommen der involvierten Länder zumeist keine steuerlichen Konsequenzen verursachen und der Konzern die Gewinnausschüttung kontrollieren kann.

1) Die latenten Steuerforderungen resultieren im Wesentlichen aus dem Unterschiedsbetrag des Anlagevermögens der deutschen Gesellschaften.
2) Die latenten Steuerguthaben sind nur in dem Maße erfasst, in dem die Realisierung wahrscheinlich ist. Die vorliegende Planung stützt die Aktivierung der latenten Steuerguthaben. Allerdings können wesentliche, unerwartete Abweichungen von der Planung in der Zukunft zu einem Wertberichtigungsbedarf führen.

2018
TEUR
2017
TEUR
Steuerliche Verlustvorträge für die latente Steuern gebildet wurden
Vitra Holding GmbH, DE 1.603 8.936
Visplay Inc. , USA 140 0
Rega GmbH, DE 67 0
Total 1.810 8.936
Aktivierte latente Steueraktiven auf den oben erwähnten Verlustvorträgen
Vitra Holding GmbH, DE 468 2.609
Visplay Inc. , USA 29 0
Rega GmbH, DE 20 0
Total 517 2.609

16. Pensionsverpflichtung

Neben den staatlich geregelten Sozialversicherungen bestehen im Teilkonzern, mit Ausnahme von Deutschland, keine Vorsorgeeinrichtungen. Die Pensionskosten sind im Personalaufwand erhalten.

Deutschland

Die Vorsorgeverpflichtungen der deutschen Gruppengesellschaften basieren auf einem leistungsorientierten Plan. Die Li die versicherten Mitarbeiter werden dabei überwiegend mit einem festen Betrag pro Dienstjahr berechnet. Die Höhe der Invalidenrente ist von den zurückgelegten Dienstjahren bei Eintritt des Versorgungsfalles und der vorgenommenen Gruppe abhängig. Insgesamt bestehen vier Gruppen von Versorgungsberechtigten mit unterschiedlichen Ruhegeldansprüchen notwendigen versicherungsmathematischen Bewertungen werden jährlich vorgenommen. Es bestehen Leistungszusagen für Alters- und Witwenrenten. Die Witwenrente beträgt 60% der Rente, auf die der Berechtigte Ableben Anspruch oder Anwartschaft hatte. Für die Ermittlung der Pensionsverpflichtungen des leistungsorientierten F folgende Annahmen getroffen: Diskontsatz 1,75% (Vj 1,55%), Rentenentwicklung/Inflation 1,50% (Vj 1 versicherungsmathematischen Berechnungen erfolgen gemäß den Bestimmungen von IAS 19 nach der "projected method". Das Versorgungswerk ist geschlossen.

Ein Planvermögen zur Erfüllung der Pensionsverpflichtung existiert nicht.

31.12.20
TEUR
Barwert der Vorsorgeverpflichtungen 3.63
Nicht passivierte versicherungsmathematische Gewinne
Erfasste langfristige Rückstellung 3.63
Veränderung des Barwertes der Vorsorgeverpflichtung: 20
Barwert der Vorsorgeverpflichtung zu Beginn des Jahres 3.89
Dienstzeitaufwand der Periode
Zinsaufwand 58
Versicherungsmathematische Verluste (Gewinne) (111
davon aus finanziellen Annahmen (73
davon aus demographischen Annahmen 54
davon aus erfahrungsbedingten Annahmen (99
Bezahlte Vorsorgeleistungen (20
Barwert der Vorsorgeverpflichtung am Ende des Jahres 3.633
Der Barwert der Vorsorgeverpflichtungen betrifft ausschließlich nicht finanzierte Vorsorgepläne.
Zusammensetzung des berechneten Nettoaufwandes für die Leistungsprimateinrichtungen der deutschen Gesellschaften 20
Dienstzeitaufwand der Periode 0
Zinsaufwand 5
Netto Pensionskosten 5
Eine Veränderung der Annahmen würden sich auf den Barwert der Vorsorgeverpflichtung wie folgt auswirken: 31.12.20
TEUR
Diskontsatzreduzierung um 1% 393
Diskontsatzerhöhung um 1% (33
Rentenentwicklungserhöhung um 0,25% 89
Rentenentwicklungsreduzierung um 0,25% (8

Die vorstehende Sensivitätsanalyse wurde mittels eines Verfahrens durchgeführt, welches die Auswirkung realistischer der wichtigsten Annahmen zum Ende des Berichtszeitraums auf die leistungsorientierten Verpflichtungen extrapoliert. H für die Erstellung der Sensivitätsanalyse verwendeten Methoden und getroffenen Annahmen ergeben sich gegenüber keine Veränderungen.

Folgende Beträge werden voraussichtlich in den nächsten Jahren im Rahmen der leistungsorientierten Verpflichtung ausgezahlt: 31.12.20
TEUR
Innerhalb der nächsten 12 Monate 24
Zwischen 2 und 5 Jahren 93
Über 5 Jahren 1.04

Bei den Arbeitgeberbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland handelt es sich um Zahlungen in eine Beitragsplan. Diese betrugen im Berichtsjahr 2.703 EUR.

17. Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

17.1 Beizulegender Zeitwert

Die nachfolgende Tabelle zeigt, gegliedert nach Kategorien, Buchwerte und beizulegende Zeitwerte, sämtliche im Konzern erfassten Finanzinstrumente mit Ausnahme derer, deren Buchwerte angemessene Annäherungen des beizulegenden Zeitwerts sind:

Buchwert Beizulegender Zeitwert
31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
31.12.2018
TEUR
31.12.2017
TEUR
Finanzielle Verbindlichkeiten
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 189.938 185.000 186.602 189.992
Variabel verzinsliche Finanzverbindlichkeiten 0 0 0 0
Festverzinsliche Finanzverbindlichkeiten 189.938 185.000 186.602 189.992

Die Buchwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten, mit Ausnahme der oben aufgeführten Positionen, entsprechen annähernd den beizulegenden Zeitwerten.

Die beizulegenden Zeitwerte der verzinslichen Darlehen werden mittels der Discounted-Cashflow-Methode ermittelt. Dabei wird ein Abzinsungssatz zugrunde gelegt, der den Fremdfinanzierungszinssatz des Emittenten zum Ende des Berichtszeitraums widerspiegelt. Das eigentliche Nichterfüllungsrisiko wurde zum 31. Dezember 2018 als gering eingestuft.

Sämtliche beizulegenden Zeitwerte der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten sind der Hierarchiestufe 2 zuzuordnen.

Im Berichtsjahr und im Vorjahr gab es keine Umgruppierung zwischen den Stufen der Bewertungshierarchien.

E. Sonstige Angaben

1. Art und Umfang finanzieller Risiken

Marktrisiko

Das Marktrisiko beinhaltet die Auswirkungen von Wechselkurs-, Zinssatzänderungen und andere Marktwertverändungen auf die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns.

Währungsrisiko

Die Vitra Gruppe ist aufgrund internationaler Ausrichtung im Grunde Fremdwährungsrisiken ausgesetzt. Diese Fremwährungsrisiken treten bei Transaktionen auf, welche in von der Funktionalwährung der betroffenen Gesellschaft unterschiedlichen Währungen stattfinden.

Die Währungsrisiken aus den Hauptwährungen sind über die Gesamtgruppe abgesichert, so dass bei der Vitra Gruppe keine wesentlichen Währungsrisiken vorliegen.

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Währungsrisiken aus den kurzfristigen Forderungen und Verbindlichkeiten, bei denen die Währung von der Funktionalwährung der Einzelgesellschaft abweicht:

Währungsrisiken Forderungen / Verbindlichkeiten

2018 (in TEUR)

CHF/EUR GBP/EUR USD/EUR PLN/EUR AED/EUR
Bestand in TEUR (22) 1.505 (77) 68 56
Sensivitätsanalyse:
Veränderung +/- 10% 10% 10% 10% 10%
Veränderung +10% (2) 137 (7) 6 5
Veränderung -10% 2 (167) 9 (8) (6)

2018 (in TEUR)

HUF/EUR EUR/HUF EUR/USD
Bestand in TEUR 417 (938) (83)
Sensivitätsanalyse:
Veränderung +/- 10% 10% 10%
Veränderung +10% 38 (85) (8)
Veränderung -10% (46) 104 9

2017 (in TEUR)

CHF/EUR JPY/EUR GBP/EUR USD/EUR PLN/EUR
Bestand in TEUR (41) 1 655 60 (76)
Sensivitätsanalyse:
Veränderung +/- 10% 10% 10% 10% 10%
Veränderung +10% (4) 0 60 5 (7)
Veränderung -10% 5 0 (73) (7) 8

2017 (in TEUR)

AED/EUR HUF/EUR EUR/INR EUR/HUF
Bestand in TEUR 31 (1.481) (44) 20
Sensivitätsanalyse:
Veränderung +/- 10% 10% 10% 10%
Veränderung +10% 3 (135) (4) 2
Veränderung -10% (3) 165 5 (2)

Zinssatzrisiken

Zinssatzrisiken ergeben sich aus Zinssatzänderungen, die negative Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage haben könnten. Zinssatzschwankungen führen zu Veränderungen des Zinsertrages und -aufwandes der verzinslichen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. Das Risikomanagement wird auf Ebene der Gesamtgruppe durchgeführt. Die Vitra Gruppe hat für die wesentlichen Fremdkapitalfinanzierungen und Anlagen von Mitteln variable Zinssätze vereinbart. Eine Aufteilung hierzu ist in der Angabe 17 dargestellt. Die folgende Tabelle zeigt das Zinsrisiko für am Bilanzstichtag bestehende finanzielle Vermögenswerte und Verbindlichkeiten mit variablem Zinssatzvereinbarungen.

Zinsrisiko (variable Zinssätze)
finanzielle Vermögenswerte mit Zinsrisiko

Sensitivitätsanalyse 2018
TEUR
2017
TEUR
Zinserhöhung 1% (Mehrertrag p. a.) 581 556
Zinssenkung 1% (Minderertrag p.a.) (581) (556)

finanzielle Verbindlichkeiten mit Zinsrisiko

Sensitivitätsanalyse 2018
TEUR
2017
TEUR
Zinserhöhung 1% (Mehraufwand p.a.) 2.109 1.930
Zinssenkung 1% (Minderaufwand p.a.) (2.109) (1.930)

Kreditrisiken

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen bestehen die marktüblichen Kreditrisiken, die durch ein entsprechendes Risikomanagement überwacht werden. Das Risikomanagement wird auf Ebene der Gesamtgruppe durchgeführt.

Das maximale Kreditrisiko ist durch die Buchwerte der finanziellen Aktiven in der konsolidierten Bilanz ausgewiesen.

Die folgende Tabelle zeigt die erwarteten Geldzuflüsse der finanziellen Vermögenswerten in einer Zeitachse:

2018 (in TEUR)

zukünftige Cashflows (inkl. Zinsen)
bis 3 Mte. bis 1 Jahr bis 5 Jahre länger
Flüssige Mittel/Wertschriften 778 778 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.217 13.217 0 0 0
Forderungen gegen Verbundene 9.781 9.781 0 0 0
Forderungen gegen Nahestehende 56.705 56.708 0 0 0
Übrige Forderungen 931 688 243 0 0
Finanzanlagen 1.640 74 197 960 432
Total 83.052 81.246 440 960 432
100,0% 97,8% 0,5% 1,2% 0,5%

2017 (in TEUR)

zukünftige Cashflows (inkl. Zinsen)
bis 3 Mte. bis 1 Jahr bis 5 Jahre länger
Flüssige Mittel/Wertschriften 393 393 0 0 0
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 13.294 13.211 83 0 0
Forderungen gegen Verbundene 3.703 3.703 0 0 0
Forderungen gegen Nahestehende 56.088 56.090 0 0 0
Übrige Forderungen 640 105 535 0 0
Finanzanlagen 1.951 89 204 1.009 672
Total 76.069 73.591 822 1.009 672
100,0% 96,7% 1,1% 1,3% 0,9%

Liquiditätsrisiko

Es bestehen ausreichend fest zugesagte Kreditlinien, die gewährleisten, dass die Vitra Gruppe die finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllen kann.

Die folgende Tabelle zeigt die erwarteten Geldabflüsse der finanziellen Verbindlichkeiten in einer Zeitachse:

2018 (in TEUR)

Buchwerte zukünftige Cashflows (inkl. Zinsen) Buchwerte
31.12.2018 31.12.2018 bis 3 Mte. bis 1 Jahr bis 5 Jahre länger
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 13.489 13.489 13.461 28 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden 21.806 21.806 21.806 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen 1.880 1.880 1.880 0 0 0
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.823 1.823 864 959 0 0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 189.938 191.404 366 1.099 189.938 0
Total 228.936 230.402 38.377 2.086 189.938 0
100,0% 16,7% 0,9% 82,4% 0,0%

2017 (in TEUR)

Buchwerte zukünftige Cashflows (inkl. Zinsen) Buchwerte
31.12.2017 31.12.2017 bis 3 Mte. bis 1 Jahr bis 5 Jahre länger
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 11.903 11.903 11.903 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Nahestehenden 9.758 9.758 9.758 0 0 0
Verbindlichkeiten gegenüber Verbundenen 5.775 5.775 5.775 0 0 0
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.261 1.261 45 1.216 0 0
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 185.000 186.352 338 1.014 185.000 0
Total 213.697 215.049 27.819 2.230 185.000 0
100,0% 12,9% 1,0% 86,0% 0,0%

Kapitalbewirtschaftung

Ziele der Kapitalbewirtschaftung sind:

Wahrung einer gesunden und soliden Bilanzstruktur auf Basis von Fortführungswerten

Sicherstellung des notwendigen finanziellen Handlungsspielraums für zukünftige Investitionen

Erzielung einer risikoadäquaten Rendite auf das eingesetzte Kapital.

Die Gruppe steuert das Eigenkapital mittels der Eigenkapitalquote und der Quote der langfristigen Finanzverbindlichkeiten. Die Rendite des eingesetzten Kapitals wird auf Ebene der Gesamtgruppe jedoch nicht für den hier abgebildeten konsolidierten Abschluss ermittelt.

2. Eventualverpflichtungen

Am 31. Dezember 2018 und am 31. Dezember 2017 bestanden keine Eventualverbindlichkeiten.

3. Verpflichtungen aus operativem Leasing

a) Operatives Leasing Geschäftsfahrzeuge

2018
TEUR
2017
TEUR
Zukünftige Leasingzahlungen aus Leasingverträgen
Im Lauf des 1. Jahres 0 0
Im Lauf des 2. bis 5. Jahres 0 0
Nach dem 5. Jahr 0 0
0 0
2018
TEUR
2017
TEUR
Aufwand des Jahres 7 0
7 0

b) Mietverpflichtungen Büro-/Lagerräumlichkeiten/Showrooms

2018
TEUR
2017
TEUR
Zukünftige Mietzahlungen aus Mietverträgen
Im Lauf des 1. Jahres 18.299 18.674
Im Lauf des 2. bis 5. Jahres 74.230 73.985
Nach dem 5. Jahr 138.165 61.375
230.694 154.034

Bei langfristigen Mietverträgen sind preisindexbezogene Anpassungsklauseln vereinbart.

2018
TEUR
2017
TEUR
Aufwand des Jahres 18.908 19.033
18.908 19.033

c) Mietverpflichtungen für Maschinen und Büroausstattung

2018
TEUR
2017
TEUR
Im Lauf des 1. Jahres 13 21
Im Lauf des 2. bis 5. Jahres 25 33
Nach dem 5. Jahr 11 20
49 74
2018
TEUR
2017
TEUR
Aufwand des Jahres 488 241
488 241

Finanzierungs-Leasing ist nicht vorhanden.

4. Vergütungen an Mitglieder des Managements in Schlüsselpositionen

Grundsätzlich erhalten die Mitglieder des Managements jährlich vereinbarte Gehälter und geschäftsmäßig begründete Spesenentschädigungen. Die Festsetzung dieser Gehälter erfolgt durch die Ausschüsse des Verwaltungsrats resp. des Group Managements. Die Auszahlungen werden durch definierte Kontrollinstanzen (CFO + Head of HR) geprüft und freigegeben. Es bestehen keine Aktien- oder Optionspläne.

2018
TEUR
2017
TEUR
Kurzfristige Leistungen aus laufenden Bezügen 758 860
758 860

Es wurden keine zusätzliche Leistungen, wie

sonstige langfristige Leistungen

Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Kapitalbeteiligungsleistungen

Darlehen

gewährt.

5. Übrige finanzielle Verpflichtungen

Alle Verpflichtungen, inklusive Kauf- und Verkaufsverpflichtungen von Waren, sind nicht höher als die derzeitigen Marktwerte und entsprechen den üblichen Geschäftsbedingungen.

6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag

Nach dem Bilanzstichtag sind keine Ereignisse eingetreten, welche auf den vorliegenden Abschluss einen wesentlichen Einfluss hätten.

7. Konsolidierte Gesellschaften

Name der Gesellschaft Zweck Anteil 2018 Anteil 2017
Vitra Holding GmbH, Weil am Rhein Holding/Administration 100% 100%
a-factory oy, Helsinki, FI Produktion 100% 100%
Artek GmbH, Berlin Dienstleistungen 100% 100%
Contura GmbH, Neuenburg Produktion 100% 100%
Modo GmbH, Weil am Rhein Produktion 100% 100%
Rega Metallverarbeitung GmbH, Weil am Rhein *1 Produktion 100% 0%
Rega-Metall Fémfeldolgozó Kft., Táborfalva, HU *1 Produktion 100% 0%
Visplay Factory GmbH (vormals Vitra Systems Operations GmbH), Weil am Rhein Produktion, Logistik 100% 100%
Visplay GmbH (vormals Vitra Retail Systems GmbH), Weil am Rhein Produktion, Vertrieb 100% 100%
Visplay Inc., Allentown, US *1 Vertrieb 100% 0%
Visplay India Private Ltd., Mumbai, IN Vertrieb 100% 100%
Vitra Design Museum GmbH, Weil am Rhein Museum 100% 100%
Vitra Factory GmbH, Weil am Rhein Produktion 100% 100%
Vitra Factory Inc., New York, US Produktion 100% 100%
Vitra Factory Kft., Szombathely, HU Produktion 100% 100%
Vitra GmbH, Weil am Rhein Vertrieb 100% 100%
Vitra HR Services GmbH, Weil am Rhein *1 Administration 100% 0%
Vitra Services GmbH (vormals Vitra Central GmbH), Weil am Rhein Administration 100% 100%
Vitra Stores GmbH, Weil am Rhein Vertrieb 100% 100%

*1 Zugang 2018

Zugänge im Konzern

Zubgänge 2018

In 2018 wurden verschiedene Gesellschaften aus dem Teilkonzern der Vitra Holding AG, Schweiz übertragen. Die Vitra Holding AG und die Vitra Holding GmbH unterstehen einer gemeinsamen Führung. Es handelt sich um eine Übertragung unter "common control", IFRS 3 kommt somit nicht zur Anwendung. Für die Übertragung wurde die "Pooling of Interest Methode" angewandt. Die Bewertung der übertragenen Vermögenswerte und Schulden erfolgte zu den Buchwerten zum Zeitpunkt der Übertragung. Hierzu gehören folgende Gesellschaften:

Name der Gesellschaft Zweck
Rega Metallverarbeitung GmbH, Weil am Rhein, DE Produktion
Rega-Metall Fémfeldolgozó Kft., Táborfalva, HU Produktion
Visplay Inc., Allentown, US Vertrieb
Vitra HR Services GmbH, Weil am Rhein, DE Administration

Der Kaufpreis betrug TEUR 214 in bar. Das zugegangene Netto-Vermögen betrug TEUR 1.190 und der Unterschied wurde dem Gewinnvortrag zugewiesen.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die nach Hauptkategorien gegliederten Vermögenswerte und Schulden der zugegangenen Gesellschaften:

Vermögenswerte TEUR
Flüssige Mittel 300
Kontokorrentforderungen 2.636
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.464
Übrige Forderungen 408
Ertragsteuerforderungen 366
Vorräte 4.295
Kurzfristige Vermögenswerte 9.469
Sachanlagen 3.534
Immaterielles Vermögen 2
Latente Steuerguthaben 400
Langfristige Vermögenswerte 3.936
Total Vermögenswerte 13.405
Schulden
Kontokorrentverbindlichkeiten 3.419
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.343
Übrige kurzfristige Verbindlichkeiten 1.294
Kurzfristige Rückstellungen 27
Steuerrückstellungen 82
Kurzfristige Verbindlichkeiten 7.165
Langfristige Finanzverbindlichkeiten 4.938
Langfristige Rückstellungen 112
Langfristige Verbindlichkeiten 5.050
Total Schulden 12.215

8. Anhangsangaben gemäß § 315a HGB

I. Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer

2018 2017
Angestellte (inkl. Teilzeit) 426 420
Gewerbliche Arbeitnehmer (inkl. Teilzeit) 410 251
836 671

II. Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfungsunternehmens, das den Teilkonzernabschluss prüft

2018
TEUR
2017
TEUR
Honorar für die Abschlussprüfungen 87 114
davon aperiodisch 0 17
Honorar für Steuerberatungsleistungen 0 0
davon aperiodisch 0 0
Sonstige Bestätigungen 0 0
Sonstige Leistungen 0 0
87 114

III. Befreiungsoption nach § 264 Abs. 3 HGB

Die in diesen konsolidierten Abschluss einbezogenen und im Anteilsbesitz aufgeführten inländischen Tochterunternehmen nehmen die Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB in Anspruch.

IV. Geschäftsführung

Zu Geschäftsführern bestellt sind:

Nora Fehlbaum, CEO, Basel/Schweiz - einzeln vertretungsberechtigt -
Sonja Hornberger, Chief Human Resources Officer, Stuttgart - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - - bestellt per 10. Juli 2019
Wolfgang Lange, Chief Marketing Officer, Basel/Schweiz - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - - bestellt per 17. Juli 2019
Aglaia Lüthy, Chief Operations Officer, Magden/Schweiz - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - - bestellt per 2. April 2019
Rudolf Pütz, Market Leader Germany, Albbruck - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen -
Martin Sesiani, Head of Human Resources, Kandern - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - - bestellt per 17. Juli 2019
Christian Vetterer, CEO Visplay, Maulburg - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen -
Mark Macus, CFO, Uster/Schweiz - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - - abberufen per 10. Juli 2019
Harry Schöpflin, Head of Finance & Admin Market Germany, Wittlingen - gemeinsam vertretungsberechtigt oder zusammen mit einem Prokuristen - - abberufen per 13. September 2019

9. Aufstellung des Konzernabschlusses

Der Konzernabschluss wurde von der Geschäftsleitung aufgestellt und am 11. November 2019 verabschiedet.

 

Weil am Rhein, 11. November 2019

Nora Fehlbaum

Sonja Hornberger

Wolfgang Lange

Aglaia Lüthy

Rudolf Pütz

Martin Sesiani

Christian Vetterer

Konsolidierter Lagebericht 2018

1. Grundlagen des Konzerns

Die Geschäftstätigkeit der Gruppe erstreckt sich auf die Produktion sowie den nationalen und internationalen Vertrieb von Möbeln für Büroausstattungen (Stühle und Systeme), den Heimbereich und für den öffentlichen Bereich. Vitra setzt auf die Kraft guten Designs, um die Qualität von Büros, Wohnräumen und öffentlichen Einrichtungen nachhaltig zu verbessern. Vitra ist insbesondere in Deutschland direkt am Markt vertreten. Die internationalen Märkte werden über Vitra-Unternehmen bedient, die nicht im Konsolidierungskreis der Vitra Holding GmbH enthalten sind.

Zudem fertigt und vertreibt die Gruppe Produkte, welche in Ladenbausystemen verwendet werden, die Aktivitäten des Bereichs Visplay. Dieser Bereich wurde im Berichtsjahr neu ausgerichtet. Dies umfasste unter anderem die folgenden, 2018 abgeschlossenen Maßnahmen:

Neuformierung der Visplay Gesellschaften im Rahmen des deutschen Teilkonzerns Vitra Holding GmbH. Dazu hat die Visplay GmbH aus dem Gesamtkonzern der Vitra Holding AG, Birsfelden/ Schweiz die Gesellschaften Visplay Factory GmbH, Weil am Rhein/ Deutschland, Visplay, Inc., Allentown/ USA, Rega-Metall Fémfeldolgozó Kft., Táborfalva/ Ungarn und Rega Metallverarbeitung GmbH, Weil am Rhein/ Deutschland, erworben. Dies stellt somit eine Veränderung des Konsolidierungskreises (Zugänge) dar.

Schließung der verlustbringenden Rega Metallverarbeitung GmbH.

Stärkung des Eigenkapitals durch Vitra Holding AG mittels einer Zuführung in die Kapitalrücklagen von EUR 10,0 Mio.

Im Zuge des Abschlusses des in 2019 anstehenden Restrukturierungsprogramms wird die Visplay Factory GmbH in 2019 auf die Visplay GmbH verschmolzen werden.

Unabhängig von der Neuausrichtung des Geschäftsbereichs Visplay und den damit verbundenen Veränderungen im Konsolidierungskreis der Vitra Holding GmbH, wurde die Vitra HR Services GmbH, Weil am Rhein/ Deutschland aus dem Gesamtkonzern der Vitra Holding AG, Birsfelden/ Schweiz in den Konsolidierungskreis des Teilkonzernes der Vitra Holding GmbH übernommen. Im laufenden Geschäftsjahr 2019 werden zur Vereinfachung der Struktur die Gesellschaften Vitra Stores GmbH, Artek GmbH und Vitra HR Services GmbH auf die Vitra Central GmbH verschmolzen. Letztere wird in diesem Zusammenhang auf Vitra Services GmbH umfirmiert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das Jahr 2018 war geprägt von einem sich weltweit abschwächenden, aber akzeptablen konjunkturellen Umfeld. Sowohl in direkt als auch indirekt bedienten Märkten der Vitra-Gruppe hat teilweise Zurückhaltung bei Investitionen die Umsatzdynamik gebremst.

Die branchenbezogenen Rahmenbedingungen waren im Berichtsjahr weniger günstig als in den Vorjahren und von erhöhtem Wettbewerbsdruck geprägt. Dies hat insbesondere den Bereich Visplay mit seinen Produkten für den Ladenbau betroffen. Diese kurzfristige und von Branchenanalysten erwartete Eintrübung stellt die langfristig positiven Zukunftsaussichten allerdings nicht in Frage.

2.2 Geschäftsverlauf

2018 war für Vitra besonders in den Bereichen Büroausstattung, Home und Public Seating ansprechend und positiv. Alle Vertriebskanäle haben zu diesem Ergebnis beigetragen. Im Berichtsjahr hat Vitra ferner den eCommerce neu positioniert und eine globale Plattform lanciert, die auf einzelne Märkte zugeschnittene Onlineangebote bietet.

Weiterhin enttäuschend verlief dagegen die Entwicklung im Bereich Visplay. Die negative Geschäftsentwicklung erforderte tiefgreifende strukturelle und weitere bilanzielle Maßnahmen zur operativen Verbesserung. Diese Schritte konnten im Berichtsjahr noch nicht abgeschlossen werden; sie werden im Verlauf des Geschäftsjahres 2019 zu Ende geführt.

2.3 Vermögens- und Finanzlage

In TEUR 2018 2017
Kurzfristige Vermögenswerte 122.153 47,3% 102.579 40,7%
Langfristige Vermögenswerte 136.077 52,7% 149.467 59,3%
Kurzfristige Verbindlichkeiten 45.840 17,8% 39.177 15,5%
Langfristige Verbindlichkeiten und Eigenkapital 212.390 82,2% 212.869 84,5%
Bilanzsumme 258.230 100% 252.046 100%

Die Bilanz zum 31. Dezember 2018 enthält im Zuge der Veränderung des Konsolidierungskreises die erstmalig konsolidierten Gesellschaften. Aufgrund der bereits gegebenen gemeinsamen Beherrschung handelt es sich um Zugänge unter "common control."

Die Nettoliquidität (Saldo kurzfristiger Vermögenswerte und kurzfristiger Verbindlichkeiten) der Gruppe hat sich weiter von TEUR 63.402 auf TEUR 76.313 verbessert. Spiegelbildlich ist die Gruppe weiterhin solide langfristig durch Darlehen und Eigenkapital finanziert, welche 82% der Gesamtfinanzierung erreichen.

Der Veränderung der kurzfristigen Vermögenswerte ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen, so waren die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen mit TEUR 13.217 gegenüber dem Vorjahr (TEUR 13.294) stabil, wohingegen sich die Forderungen gegen verbundene Unternehmen um TEUR 6.078 auf TEUR 9.781 erhöhten. Das Vorratsvermögen hat weiter von TEUR 26.689 auf TEUR 38.387 stark zugenommen. Vom Lageraufbau entfallen TEUR 3.794 auf den Zugang der Rega-Metall Kft. zum Konsolidierungskreis. Der übrige Lageraufbau ist zu einem bedeutenden Anteil bedingt durch Maßnahmen zur Verbesserung der Lieferfähigkeit.

Die in den Positionen kurzfristige Vermögenswerte resp. kurzfristige Verbindlichkeiten ausgewiesenen Forderungen / Verbindlichkeiten gegen nahestehende Unternehmen sind gesamthaft zu beurteilen und beinhalten im Wesentlichen die Kontokorrent-Positionen der Vitra Holding GmbH.

Die langfristigen Vermögenswerte haben sich infolge der Abschreibung auf den dem Geschäftsbereich Retail zuzuordnenden Goodwill in Höhe von TEUR 13.620 auf TEUR 136.077 verringert.

Zur Stärkung des Eigenkapitals wurden durch die Vitra Holding AG TEUR 10.000 den Kapitalrücklagen zugeführt. So konnte der negative Cashflow aus betrieblicher Aktivität (TEUR -18.495) und die Abnahme der flüssigen Mittel durch die Kapitalzuführung (Cashflow aus Finanzierungstätigkeit TEUR 10.000) teilweise kompensiert werden.

Wesentliches Ziel unseres Finanzmanagements ist die Zahlungsfähigkeit der Unternehmensgruppe, die im abgelaufenen Geschäftsjahr vollumfänglich sichergestellt war.

2.4 Ertragslage

Betriebliche Kennzahlen

In TEUR 2018 2017
Umsatzerlöse 297.571 299.633
Bestandsveränderungen 5.737 1.973
Gesamtleistung 303.308 100,0% 301.606 100,0%
Materialaufwand und Vorleistungen (197.603) -65,1% (191.933) -63,6%
Personalaufwand (48.583) -16,0% (47.563) -15,8%
Abschreibungen (20.169) -6,7% (12.631) -4,2%
Sonst. betrieblicher Aufwand Netto (48.650) -16,0% (44.760) -14,8%
Betriebsergebnis (11.697) -3,9% 4.719 1,6%
Konzernverlust (15.322) (1.831)

Umsatzentwicklung

Der konsolidierte Umsatz hat sich um 0,7% auf TEUR 297.571 zurückgebildet. Hauptursache war die Kontraktion im Segment Retail um 7,9%. Damit hat sich die erwartete negative Entwicklung des Vorjahres im Bereich Retail weiter verschärft und Kapazitätsanpassungsmaßnahmen im Geschäftsjahr 2018 erfordert. Die Umsatzerlöse im deutlich größeren Segment Vitra - mit den Bereichen Home, Office und Public Seating - sind dagegen leicht gestiegen, was im Rahmen der Vorjahresprognose lag.

Materialaufwand und Vorleistungen

Der Bruttobeitrag nach Material und Vorleistungen im Vergleich zur Gesamtleistung hat sich von 36,4% auf 34,9% abgeschwächt. Der Aufwand für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe ist in Bezug zur Gesamtleistung weiter von 52,3% auf 53,7% angestiegen, während der Aufwand für bezogene Leistungen unverändert bei 11,4% gehalten werden konnte. Der überproportionale Anstieg der Materialaufwendungen ist im Wesentlichen auf enthaltene Sonderkosten von EUR 5,5 Mio. aus der Restrukturierung in den vorgelagerten Stufen des Bereiches Visplay mit den beiden Gesellschaften, Rega-Metall Femfeldolgozo Kft., Taborfalva/ Ungarn und Rega Metallverarbeitung GmbH, Weil am Rhein/ Deutschland, zurückzuführen. Bei der Rega Metallverarbeitung GmbH lagen die außergewöhnlichen Aufwendungen in der Einstellung des operativen Geschäftsbetriebs begründet.

Personalaufwand

Die Personalaufwandsquote hat sich leicht von 15,8% auf 16,0% verschlechtert.

Die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer hat sich durch die Veränderungen im Konsolidierungskreis deutlich von 671 auf 836 erhöht. Der Personalaufbau betraf im Wesentlichen die neu im Konsolidierungskreis enthaltene Rega-Metall Femfeldolgozo Kft., Taborfalva, Ungarn, was anteilig berücksichtigt wurde. Damit hat sich der Umsatz pro Mitarbeiter von TEUR 447 auf TEUR 357 (2018) verringert. Der Rückgang ist jedoch auf die nun erhöhte Fertigungstiefe zurückzuführen und stellt somit kein Indikator für eine Abschwächung der Ertragskraft von Vitra dar.

Abschreibungen

Die Abschreibungen sind von EUR 12,6 Mio. auf EUR 20,2 Mio. (2018) angestiegen und enthalten neben den nicht wesentlich veränderten Abschreibungen auf Sachanlagevermögen von EUR 6,5 Mio. (2017 EUR 6,7 Mio.) außerplanmäßige Wertberichtigungen auf Goodwill von EUR 13,6 Mio. (2017 EUR 4,3 Mio.), was dem Segment Retail zuzuordnen ist. Der Anstieg des Wertberichtigungsbedarfs begründet sich in den Ergebnissen, welche eine Restrukturierung notwendig machten, und in den auf dieser schwachen Basis neu einzuschätzenden Zukunftsaussichten. Die im Vorjahr noch enthaltene Abschreibung auf übrige Immaterielles Vermögen vom EUR 1,6 Mio. ist im Jahr 2018 entfallen, da der betreffende Vermögensgegenstand damit vollständig abgeschrieben war.

Die Investitionen lagen mit EUR 4,7 Mio. unter den betrieblichen Abschreibungen von EUR 6,5 Mio. und unter dem Vorjahreswert.

Ergebnis

Das Konzernergebnis 2018 der Vitra Holding GmbH war geprägt durch außerordentliche Vorgänge. Die Entwicklung im Bereich Retail erforderte die Einleitung von Korrekturmaßnahmen mit den in der folgenden Tabelle aufgezeigten Kostenfolgen.

in TEUR 2018 2017
Konzernergebnis Sonderkosten Bereinigtes Ergebnis Konzernergebnis Sonderkosten
Umsatzerlöse 298.576 298.576 299.633
Bestandsveränderungen 5.737 5.737 1.973
Gesamtleistung 303.308 303.308 100,0% 301 .606
Materialaufwand und Vorleistungen -197.603 -5.537 -192.066 63,3% -191.933
Personalaufwand -48.583 -189 -48.394 16,0% -47.563
Abschreibungen -20.169 -13.620 -6.549 2,2% -12.631 -4.337
Sonst. Betrieblicher Aufwand Netto -48.650 -474 -48.176 15,9% -44.760
Betriebsergebnis -11.697 -19.820 8.123 2,7% 4.719 -4.337
Konzernverlust -15.322 -1.831
in TEUR 2017
Bereinigtes Ergebnis
Umsatzerlöse 299.633
Bestandsveränderungen 1.973
Gesamtleistung 301 .606 100,0%
Materialaufwand und Vorleistungen -191.933 63,6%
Personalaufwand -47.563
Abschreibungen -8.294
Sonst. Betrieblicher Aufwand Netto -44.760
Betriebsergebnis 9.056 3,0%
Konzernverlust

Die Restrukturierungskosten sind im Bereich Visplay angesiedelt und betreffen durch die Neuordnung der Vorstufe in der Wertschöpfungskette hauptsächlich den Materialaufwand sowie in geringerem Umfang Personal- und sonstige Aufwandspositionen. Das Kerngeschäft im Bereich Vitra hat sich in 2018 erwartungsgemäß entwickelt. Um die Vergleichbarkeit im Zeitablauf sicherzustellen, wurde die Goodwillabschreibung Visplay in beiden Geschäftsjahren bereinigt. Diese Analyse zeigt zudem, dass die um Sondervorgänge bereinigte betriebliche Ertragskraft der Vitra Holding GmbH mit einer Betriebsgewinnmarge von rund 3% unverändert solide ist.

2.5 Personal- und Sozialbereich

Die Vitra Gruppe beschäftigt qualifiziertes und engagiertes Fachpersonal. Der Personalbestand stieg im Geschäftsjahr kontinuierlich an. Die Rate der Fluktuation ist gering. Der prozentuale Anteil der Personalkosten liegt im Rahmen der Jahresplanung. Der Ausbildung junger Menschen fühlt sich Vitra in besondere Weise verpflichtet. So bestehen derzeit 31 Ausbildungsverhältnisse, weitere sind in Planung. Weiterbildungsmaßnahmen werden entsprechend den betrieblichen Bedürfnissen durchgeführt. Sozialleistungen werden in üblichem Maße erbracht. Arbeitsschutzmaßnahmen werden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen eingehalten.

2.6 Umweltschutz

Nachhaltigkeit ist ein fester Bestandteil unserer Unternehmenskultur und so ist ein effizienter Einsatz von Rohstoffen und Energie, Recycling und Wiederverwertung einzelner Komponenten sowie die Reduktion von Emissionen daher wesentlicher Bestandteil unserer Umweltstrategie. Vitra veröffentlicht jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht mit quantitativen und qualitativen Inhalten.

2.7 Gesamtaussage

Die im Geschäftsjahr 2018 erzielten Umsatzerlöse und das Jahresergebnis entsprachen weitestgehend den Erwartungen und deckten sich mit den Unternehmensplanungen der Geschäftsführung.

3. Risiko-, Chancen- und Prognosebericht

3.1 Risikomanagement

Ziel der Gruppe ist es, Risiken frühzeitig zu erkennen und angemessen zu reagieren. Im Folgenden werden die gegenwärtig erkennbaren Hauptrisiken und die Strategien zum Abfedern allfälliger negativer Effekte dargestellt:

Abhängigkeit vom Kernmarkt Deutschland

Vitra ist im deutschen Heimmarkt sehr stark verankert und den entsprechenden Konjunkturrisiken ausgesetzt. Die Gruppe hat dieses Risiko seit langer Zeit erkannt und als strategische Antwort die Expansion im Ausland gesucht. In der heutigen Konstellation ist dieses Risiko weitgehend abgefedert. Zudem ist die Gruppe bezüglich der verschiedenen Kundengruppen in Deutschland breit diversifiziert und bedient privatwirtschaftliche und öffentliche Direktkunden sowie ein breites Spektrum von Händlern und Wiederverkäufern.

Kreditrisiko

Das Dispositiv zum Abfangen von Kreditrisiken umfasst a) breite, auch internationale Diversifikation des Kundenspektrums mit im Normalfall kurzen Zahlungszielen, b) flächendeckende, effiziente Kreditprüfungen sowie c) den gezielten Einsatz von Instrumenten der Kreditrisikoversicherungen. Mit diesem Ansatz konnte Vitra sowohl im aktuellen Quervergleich als auch im Zeitreihenvergleich Debitorenverluste geringhalten.

Währungsfluktuation

Beschaffungsseitig ist Vitra Währungsschwankungen in überschaubarem Umfang ausgesetzt, welche das Betriebsergebnis beeinflussen können.

Operationelle Risiken

Jedes Unternehmen ist Betrugs- und anderen operationellen Risiken ausgesetzt. 2017 hat Vitra eine umfassende, neue Kompetenzrichtlinie eingeführt und mittels flächendeckenden elektronischen Freigabeprozessen umgesetzt. Dies wurde ebenfalls 2017 durch ein modernisiertes, konzernweites Internes Kontrollsystem (IKS) ergänzt.

Übrige Risiken

Detaillierte Analysen zum Umfang oben beschriebenen Risiken sowie zu weiteren Risikopositionen werden im Anhang E. ("Sonstige Angaben") dargelegt.

3.2 Chancen

Stärkung der Marktposition in unterentwickelten Märkten

Vitra verfügt in den wesentlichen europäischen Kernmärkten über eine starke und stabile Marktposition. Das Volumen des relevanten Marktes mit allen Anwendungen wird von verschiedenen Instituten auf rund EUR 5.0 Mrd. geschätzt. Dabei ist zu beachten, dass sich die Umsatzstruktur der Vitra Holding GmbH nicht vollständig mit der Marktdefinition dieser Analysen deckt. Obwohl der Markt weiterhin fragmentiert ist, zählt Vitra zu den führenden Anbietern und hat in den Märkten außerhalb der Kernmärkte klares Wachstumspotential.

Vor dem Hintergrund der starken Ausgangslage in Europa besteht außerdem in Nordamerika und Asien bedeutendes Entwicklungspotential. Vitra erzielt in diesen Märkten bereits ansprechende Umsätze, welche allerdings angesichts des nicht adressierten Marktpotentials deutliche Steigerungsmöglichkeiten aufweisen. Vitra verfolgt für Nordamerika und Asien differenzierte Strategien, um das Konzernwachstum weiterzuführen.

Verfeinerung der Portfolio-Steuerung

Vitra verfügt über ein sehr breites Produktprogramm mit einer großen Anzahl Varianten je Produkt. Um das wirtschaftliche Potential im Portfolio von Produkten mit herausragendem, oft ikonischem Design gezielter entwickeln zu können verfeinert Vitra die Steuerung seines Produkt-Portfolios. Damit können Opportunitäten rascher erkannt und entwickelt werden, Lücken im Angebot systematisch und schnell geschlossen werden und die strategischen Vorgaben der Portfolio-Entwicklung zielsicher erreicht werden.

Digitalisierung

Kundeninterface, die Interaktionen mit dem Umfeld, die Prozesse von Lieferanten bis hin zu Kunden wurden auch 2018 weiter digitalisiert. Mittels des im Berichtsjahrs ausgerollten CRM-Systems eines führenden Anbieters wird Vitra die B2B-Integration vertiefen und in einem weiteren Schritt die ERP-Plattform mit Fokus auf die lieferantenseitigen und internen Prozesse erneuern.

3.3 Prognosebericht

Die im Vorjahreslagebericht geäußerte zurückhaltende Erwartung für das Geschäftsjahr 2018 ist eingetreten. Die Akzentuierung der Herausforderungen im Bereich Visplay hat eine deutliche Reaktion erfordert und insbesondere mit der Goodwill-Abschreibung zu außerordentlichen Belastungen geführt.

Gegenüber dem Vorjahr stellen sich die Zukunftsaussichten 2019 nochmals leicht weniger optimistisch dar. Wir erkennen in gewissen Märkten des Kernsegments Vitra Zurückhaltung bezüglich des Investitionsverhaltens im Bereich der Büroausstattung. Für den Bereich Visplay erwarten wir nach der Restrukturierung im Jahr 2018 klar positive betriebliche Ergebnisse. Diese Beurteilung ist in die aktuelle Planung für den Vitra Holding GmbH Konzern eingeflossen. Die bisherigen Ergebnisse für das Jahr 2019 lassen eine Entwicklung für Umsatz und um Sondereffekte bereinigtes EBIT in Höhe des Geschäftsjahres 2018 erwarten. Für das Geschäftsjahr 2020 erwarten wir eine leichte Umsatzsteigerung und ein leicht verbessertes EBIT.

Folgende Faktoren und Maßnahmen dienen dazu, die wirtschaftlichen Ziele in einem weiterhin anspruchsvollen Umfeld umsetzen zu können:

Die 2018 erfolgreich durchgeführte Lancierung eines neuen CRM im Zusammenspiel mit weiteren Digitalisierungsschritten in B2C und B2B wird die Durchschlagskraft im Verkauf weiter stärken.

Breite Diversifikation mit qualitativ hochstehenden Produkten und laufende Erneuerung des Produktangebots,

Zusammenarbeit mit langfristig loyalen Kundengruppen sowie hochwertige Positionierung in den Märkten

Vor diesem Hintergrund setzt die Geschäftsführung auf eine weiterhin positive Entwicklung im Bereich Vitra und geht davon aus, dass die Maßnahmen im Bereich Retail innerhalb absehbarer Frist zu den erwarteten Verbesserungen führen werden.

 

Weil am Rhein, den 11. November 2019

gez. Nora Fehlbaum

gez. Sonja Hornberger

gez. Wolfgang Lange

gez. Aglaia Lüthy

gez. Rudolf Pütz

gez. Martin Sesiani

gez. Christian Vetterer

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