Windenergie Merzig GmbH
Selbe AdresseHerstellung von Turbinen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Jörg Fritz seit 11.1.2022 | Geschäftsführer |
Daniel Barth seit 19.10.2006 | Geschäftsführer |
Wolfgang Augustin seit 7.4.2006 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Kreisstadt Merzig | 50.10% |
| 28.21% | |
Encevo S.A. | 13.68% |
| 3.85% | |
| 3.84% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 10.00% | |
| 9.76% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Merzig Gesellschaft mit beschränkter HaftungMerzigJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG, TKG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31.12.2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023
Anhang 2023I. VORBEMERKUNG ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGDie Stadtwerke Merzig Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Merzig, ist beim Amtsgericht Saarbrücken (Handelsregister B) unter der Handelsregisternummer HRB 63710 gemeldet. Die Stadtwerke Merzig GmbH hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 entsprechend den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes erstellt. Zusätzlich wurden gem. § 6b Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Tätigkeitsabschlüsse aufgestellt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Zahlenangaben erfolgen in Tausend Euro (T€) oder in Euro (€). Die Gliederung der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach den Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 (Gesamtkostenverfahren) des HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 Abs. 2 HGB wurde erweitert um die Posten: - Stromsteuer/Energiesteuer auf Erdgas - Wasserentnahmeentgelt - Konzessionsabgaben - Aufwendungen aus Verlustübernahme - Ausgleichszahlungen an Dritte - Aufwand aus Ergebnisabführungsvertrag Der Bilanzausweis ist bei den Sachanlagen entsprechend den Erfordernissen für Versorgungsunternehmen erweitert. Die Stromsteuer (T€ 1.640; Vj. T€ 1.734) und die Energiesteuer (T€ 905; Vj. T€ 859) auf Erdgasverkäufe sowie das Grundwasserentnahmeentgelt (T€ 162; Vj. T€ 162) werden offen von den Umsatzerlösen abgesetzt. II. ERLÄUTERUNGEN UND ERGÄNZENDE ANGABEN ZU EINZELNEN POSTEN VON BILANZ SOWIE GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG BEZÜGLICH AUSWEIS, BILANZIERUNG UND BEWERTUNG1. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend: Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen berechnen sich aus Nutzungsdauern zwischen 3 bis 5 Jahren. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen wurden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten einbezogen. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear bzw. degressiv vorgenommen (Zugänge bis 2007 sowie für das Jahr 2009). Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu einer höheren Jahresabschreibung führt. Im Einzelnen liegen den Wertansätzen folgende unterstellte Nutzungsdauer zugrunde:
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 800,00 (mit Ausnahme der Zähler) wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Die Abschreibung auf alle Zugänge des Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig. Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten (= Nominalwert). Die Vorräte wurden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt, sofern das Niederstwertprinzip keinen geringeren Ansatz vorschreibt. Der Ausweis der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Erkennbare Risiken wurden durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen berücksichtigt. Die Flüssigen Mittel sind zu Nennwerten bilanziert. Für Auszahlungen im Berichtsjahr, die Aufwand in Folgejahren darstellen, wird ein Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag bilanziert. Die Baukostenzuschüsse Nutzungsberechtigter und die Erstattungsbeträge für Hausanschlusskosten bis zum 31.12.2002 werden als empfangene Ertragszuschüsse passiviert. Sie werden planmäßig mit 5 % p.a. aufgelöst. Ab dem 01.01.2003 bis 31.12.2009 wurden die Baukostenzuschüsse gem. den ertragsteuerlichen Vorschriften von den Anschaffungs- und Herstellungskosten des Versorgungsanschlusses abgezogen. Durch Einführung des BilMoG und dem damit verbundenen Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 254 HGB a.F.) werden die Baukostenzuschüsse ab 01.01.2010 wieder passivisch als Sonderposten ausgewiesen. Die im Anlagevermögen saldierten Vorjahreswerte für die Jahre 2002 bis 2009 wurden zum 01.01.2010 entsprechend umgebucht. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie decken sämtliche erkennbaren Risiken ab. Zum Bilanzstichtag bestehen sonstige Rückstellungen in Höhe von T€ 84 (Vj. T€ 84), die unter Anwendung des Wahlrechts des Artikels 67 Abs. 1 EGHGB beibehalten wurden. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Bewertungseinheit gem. § 254 HGB zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos aus einem variabel verzinsten Darlehen in Form eines Mikro-Hedge Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken (Zahlungsstromänderungsrisiken), die aus variabel verzinslichen (3-Monats-EURIBOR) Darlehen (Laufzeit 40 Jahre) resultieren, hat die Stadtwerke Merzig GmbH im Jahr 2012 einen Zinsswap (Laufzeit 20 Jahre) abgeschlossen. Unter einem Zahlungsstromänderungsrisiko wird die Gefahr verstanden, dass die tatsächliche Höhe künftiger Zahlungen aus einem Grundgeschäft von der ursprünglich erwarteten Höhe in einer für den Bilanzierenden negativen Weise abweicht. Die ökonomisch eingegangene Sicherungsbeziehung wird dabei durch einen sog. Mikro-Hedge abgebildet. Es wird sichergestellt, dass die wertbestimmenden Faktoren (Währung, Referenzzinssatz, Zins- und Tilgungstermine) bei Grundgeschäft und Sicherungsinstrument übereinstimmen (sog. perfekter Mikro-Hedge). Die Hedge-Beziehung wird daher über die gesamte Sicherungsperiode als wirksam eingestuft. Soweit sich während der Laufzeit der Sicherungsbeziehungen die bewertungsrelevanten Parameter von Grund- und Sicherungsgeschäft nicht ändern und von einem vollständigen Ausgleich der Zahlungsströme auszugehen ist, bleiben die gegenläufigen Änderungen der beizulegenden Zeitwerte von Grund- und Sicherungsgeschäfte bilanziell und ergebnismäßig unberücksichtigt (Einfrierungsmethode). Die Effektivität der Sicherungsbeziehung wird zu jedem Bilanzstichtag prospektiv und retrospektiv festgestellt. Das mit der Bewertungseinheit nach § 254 HGB gesicherte Kreditvolumen beläuft sich am Bilanzstichtag auf T€ 4.774 (Vorjahr T€ 4.941). Am Bilanzstichtag hat das Swapgeschäft einen positiven Marktwert von T€ 28 (Vorjahr T€ 291). Im Jahr 2014 wurde ein weiteres derartiges Zinsswap-Geschäft abgeschlossen. Hier beträgt die Darlehenslaufzeit und die Laufzeit des Swapgeschäfts 20 Jahre. Das mit der Bewertungseinheit nach § 254 HGB gesicherte Kreditvolumen beläuft sich am Bilanzstichtag auf T€ 1.500 (Vorjahr T€ 1.650). Am Bilanzstichtag hat das Swapgeschäft einen positiven Marktwert von T€ 18 (Vorjahr T€ 81). Für Einzahlungen im Berichtsjahr, die Ertrag in Folgejahren darstellen, wird ein Passiver Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Latente Steuern werden auf die Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz angesetzt, sofern sich diese in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Falle eines Aktivüberhangs der latenten Steuern zum Bilanzstichtag wird von dem Aktivierungswahlrecht des § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB kein Gebrauch gemacht. 2. ANGABEN ZU DEN POSTEN DER BILANZ UND DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 1. Darstellung der Entwicklung des Anlagevermögens (Anlagengitter § 284 Abs. 3 HGB) Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im separaten Anlagengitter als Anlage des Anhangs dargestellt. 2. Finanzanlagen In den Anteilen an verbundenen Unternehmen ist die 100%-ige Beteiligung am Stammkapital der Netzwerke Merzig GmbH (NWM) mit T€ 100 enthalten. Das Eigenkapital der NWM beläuft sich am 31.12.2023 auf T€ (Vj. T€ 100). Zwischen der NWM und der Stadtwerke Merzig GmbH besteht ein Ergebnisabführungsvertrag. Beteiligungen (T€ 8.649) werden an der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Saar mbH (KBS, T€ 6.260), an der Bioenergie Merzig GmbH (BMG, T€ 329 = 10 % des Betriebsvermögens), am Wassergewinnungs- und -lieferverband "Stocksbruch" (T€ 240 = 50 % des Betriebsvermögens), an der Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG (WPS, T€ 3), DigitalWerk Saar GmbH (T€ 87) und an der Windenergie Merzig GmbH (WEM, T€ 1.626 = 49,2 %) gehalten. Des Weiteren hält die Gesellschaft einen Kommanditanteil an der Neustromland GmbH & Co. KG (T€ 104). Es bestehen Ausleihungen gegenüber der WEM von T€ 843 (Vj. T€ 1.018), der BMG in Höhe von T€ 387 (Vj. T€ 457), der KBS in Höhe von T€ 390 (Vj. T€ 390) und der Next2Sun von T€ 3 (Vj. T€ 3). 3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen in Höhe von T€ 841 (Vj. T€ 428) berücksichtigt. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wurden pauschale Wertberichtigungen in Höhe von T€ 146 (Vj. T€ 74) gebildet. Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen belaufen sich auf T€ 954 (Vj. T€ 168). Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, in Höhe von T€ 0 (Vj. T€ 621) resultieren wie im Vorjahr aus Lieferungen und Leistungen an die Windenergie Merzig GmbH. Von den Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenständen haben keine eine Restlaufzeit über einem Jahr. 4. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet ausschließlich Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Versicherungen T€ 122 (Vj. T€ 107). 5. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt T€ 15.340 und ist vollständig eingezahlt. 6. Empfangene Ertragszuschüsse Die Baukostenzuschüsse werden als Ertragszuschüsse passiviert und im Berichtsjahr in Höhe von T€ 300 (Vj. T€ 281) aufgelöst. 7. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen die Körperschaftsteuer- und Solidaritätszuschlags-Abschlusszahlungen für 2023 (T€ 81; Vorjahr T€ 19). Bei den Sonstigen Rückstellungen handelt es sich um: Sonstige Rückstellungen 2023
8. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten werden im Folgenden im separaten Verbindlichkeitenspiegel als Anlage des Anhangs dargestellt. Zu den Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen Ausfallbürgschaften der Kreisstadt Merzig und des Saarlandes in Höhe von ursprünglich 6,7 Mio. €. Das damit verbundene Darlehen valutiert bei 4,8 Mio. €. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die NWM mit T€ 0 (Vj. T€ 2.439). Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt betreffen wie im Vorjahr der Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen wie im Vorjahr die Ergebnisabführung. 9. Passive Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Wesentlichen Finanzierungskosten aus dem Verkauf der Contracting-Forderung gegenüber der MBG GmbH an die Saar LB (T€ 9; Vj. T€ 19). Die Auflösungen erfolgen linear analog den Laufzeiten der zugrunde liegenden Verträge. 10. Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse wurden wie im Vorjahr ausschließlich im Inland erzielt. 11. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge (T€ 812; Vj. T€ 669) beinhalten im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Passiven Rechnungsabgrenzungsposten (T€ 9; Vj. T€ 9); Schadensersatzleistungen und Mahnkosten (T€ 191; Vj. T€ 19), Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 71; Vj. T€ 2), Bonuszahlungen (T€ 449; Vj. T€ 441), Erlöse aus abgeschriebenen Forderungen (T€ 31; Vj. T€ 74), Erträge aus Anlageabgängen (T€ 5; Vj. T€ 46) und Erträge aus Versicherungserstattungen (T€ 56; Vj. T€ 49). 12. Materialaufwand Beim Materialaufwand haben sich die Aufwendungen für Energiebeschaffung und Netznutzungsentgelte erhöht, was insgesamt zu einer Erhöhung führte. Die Fremdleistungen stiegen um T€ 18. 13. Personalaufwand Von den Personalaufwendungen betreffen rd. T€ 327 (Vj. T€ 317) die Altersversorgung. 14. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen EDV-Aufwand (T€ 672; Vj. T€ 567), Aufwendungen aus der Niederschlagung und Wertberichtigung von Forderungen (T€ 536; Vj. T€ 118), THG-Quote (T€ 186, Vj. T€ 58), Instandhaltungsaufwendungen für Gebäude (T€ 10; Vj. T€ 11), Versicherungsaufwendungen (T€ 130; Vj. T€ 137), Kosten für Werbung (T€ 106; Vj. T€ 156), Gebühren und Beiträge (T€ 66; Vj. T€ 67), Verluste aus Anlagenabgängen (T€ 45; Vj. T€ 34) sowie Inkassokosten (T€ 48; Vj. 60 T€). 15. Erträge aus Beteiligungen Die Beteiligungserträge betreffen die Gewinnausschüttung der Kommunalen Beteiligungsgesellschaft Saar mbH (T€ 191, Vj. T€ 264), die Gewinnausschüttung der Windenergie Merzig GmbH (T€ 394, Vj. T€ 344), der Windpark Saar GmbH & Co. Repower KG (T€ 3; Vj. T€ 1), der Neustromland GmbH & Co. KG (T€ 47; Vj. T€ 6) und der Bioenergie Merzig GmbH (T€ 50; Vj. T€ 28). 16. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens Der Posten betrifft im Wesentlichen die Zinserträge aus den Ausleihungen an die Bioenergie Merzig GmbH (T€ 20; Vj. T€ 7), die Kommunale Beteiligungsgesellschaft Saar mbH (T€ 10; Vj. T€ 10) und die Windenergie Merzig GmbH (T€ 38; Vj. T€ 44). 17. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Die Zinserträge betreffen Zinsen aus dem Finanzclearing (T€ 61; Vj. T€ 55) und aus Rückbauverpflichtungen (T€ 2; Vj. T€ 0,2). 18. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsaufwendungen (T€ 774; Vj. T€ 613) betreffen mit T€ 580 (Vj. T€ 557) Darlehenszinsen. Der Restbetrag entfällt i.W. auf kurzfristige Finanzvorlagen (T€ 193; Vj. T€ 56). 19. Aufwendungen aus Verlustübernahme Der Posten zeigt den Aufwand aus der Verlustausgleichsverpflichtung 2023 gegenüber der Netzwerke Merzig GmbH (T€ 1.689; Vj. € 1.374). 20. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (T€ 287; Vj. T€ 189) beinhalten Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag auf die Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter energis GmbH. 21. Aufwendungen aus der Ergebnisabführung Der Posten zeigt die Ergebnisabführung an die BGM. III. SONSTIGE ANGABEN 1. Angabe der Geschäftsführer und der Mitglieder des Aufsichtsrates (§ 285 Nr. 10 HGB) Im Geschäftsjahr gehörten folgende Personen der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat an: Geschäftsführung: Herr Dipl.-Ing. Daniel Barth, Techn. Geschäftsführer Herr Jörg Fritz, Kfm. Geschäftsführer Aufsichtsrat: Vorsitzender des Aufsichtsrates: Oberbürgermeister Marcus Hoffeld Stellvertreter: Michael Dewald, Geschäftsführer, energis GmbH, Saarbrücken Weitere Mitglieder des Aufsichtsrates: Jürgen Auweiler, Diplom-Betriebswirt, Stadtratsmitglied Alexander Boos, Kaufmann, Stadtratsmitglied Matthias Görgen, Bahnbeamter i.R., Stadtratsmitglied Frank Hackenberger, Dipl.-Ing. Maschinenbau, Stadtratsmitglied Manfred Klein, Techn. Leiter i.R., Stadtratsmitglied Manfred Klein, Verwaltungsdirektor, Stadtratsmitglied Wolfgang Klose, Dipl.-Ing. Nachrichtentechnik, Stadtratsmitglied Aljoscha Pilger, Master of Science, Enovos Deutschland SE Saarbrücken Martin Backes, Jurist (Ass.jur), VSE AG, Saarbrücken Roman Fixemer, Diplom-Ingenieur, energis GmbH, Saarbrücken Manuel Klingler, Diplom-Wirtschaftsingenieur MBA, VSE AG, Saarbrücken Stefan König, Geschäftsführer, FAMIS GmbH, Saarbrücken Georg Schmitt, Rechtsanwalt, VSE AG, Saarbrücken Felix Kremser, Syndikusrechtsanwalt, VSE AG, Saarbrücken ab 01.03.2023 Arbeitnehmervertreter: Thomas Büdinger, Vorarbeiter Dirk Kolbusch, kfm. Angestellter 2. Angabe der Bezüge des Geschäftsführungsorgans und des Aufsichtsrates Die Angabe der Bezüge der Geschäftsführer wird gemäß § 286 (4) HGB unterlassen. Aufsichtsratvergütungen wurden in Höhe von insgesamt T€ 26 (Vj. T€ 26) gezahlt. 3. Gesamthonorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB werden im Konzernabschluss der Muttergesellschaft gemacht. 4. Weitere Angaben - Anteilsbesitz Die Gesellschaft hält unverändert 100 % des Stammkapitals der Netzwerke Merzig GmbH (T€ 100). Sie ist gem. § 291 (1) HGB von der Aufstellung eines Konzernabschlusses befreit, da sie als Tochterunternehmen der Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig mbH in deren Konzernabschluss einbezogen ist. Der Konzernabschluss der Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig mbH, Merzig, wird im Unternehmensregister hinterlegt (http://www.unternehmensregister.de). Darüber hinaus ist die Gesellschaft unverändert mit 49,2 % am Stammkapital der Windenergie Merzig GmbH beteiligt (T€ 25). - Konzernbeziehung Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig mbH, Merzig, einbezogen. Der Konzernabschluss ist am Sitz der Muttergesellschaft erhältlich. Die Angaben nach § 285 Nr. 17 HGB werden für die Gesellschaft in diesem Konzernabschluss dargestellt. Der Kreis der in den Konzernabschluss einbezogenen drei inländischen Unternehmen sind die Stadtwerke Merzig GmbH, die Netzwerke Merzig GmbH und die Merziger Bäder-Gesellschaft mbH. Das Stammkapital der Gesellschaft wird unverändert mit 50,1 % (T€ 7.685,3) von der Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig mbH und mit 49,9 % (T€ 7.654,7) von der energis GmbH gehalten. - Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen keine wesentlichen finanziellen Verpflichtungen und keine Haftungsverhältnisse. - Nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetretene Vorgänge von besonderer Bedeutung Es ergaben sich keine nach dem Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung gemäß § 285 Nr. 33 HGB. - Angabe der durchschnittlichen Arbeitnehmerzahl (§ 285 Nr. 7 HGB) Während des Geschäftsjahres 2023 betrug die durchschnittliche Arbeitnehmerzahl "70" (Vj. "72"). Die Arbeitnehmer sind folgenden Gruppen zugeordnet:
5. Angaben nach § 6b EnWG Geschäfte größeren Umfangs, die mit verbundenen oder assoziierten Unternehmen der Netzwerke Merzig GmbH getätigt wurden Im Geschäftsjahr wurden Geschäfte größeren Umfangs, die aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht von untergeordneter Bedeutung sind, mit der Netzwerke Merzig GmbH (NWM) auf Grund folgender Verträge getätigt:
Bei Ableitung der Spartenbilanzen werden die Posten der Handelsbilanz retrograd den einzelnen Sparten zugerechnet. Insbesondere durch die spartengenaue Zuordnung der jährlich erfolgenden Gewinn- bzw. Verlustverrechnungen gemäß Ergebnisabführungsvertrag können bei Forderungen und Verbindlichkeiten in der Handelsbilanz auf einzelne Sparten gesehen, auch negative Teilbeträge entstehen. Es wird aus Gründen der Übersichtlichkeit auf eine rein spartenmäßige Umgliederung von Teilbeträgen (Verbindlichkeiten zu Forderungen oder Forderungen zu Verbindlichkeiten) verzichtet, um den direkten Zusammenhang mit den jeweiligen Handelsbilanzposten hinsichtlich des Ausweises und Gesamtsumme zu erhalten. Angaben über die Zuordnungsregeln Die Tätigkeitsabschlüsse nach § 6b (3) EnWG werden als separate Anlage beigefügt. Grundsätzlich werden für die einzelnen Tätigkeitsbereiche getrennte Konten geführt. Soweit eine direkte Zuordnung von Konten zu den einzelnen Tätigkeiten nicht möglich ist oder mit unvertretbarem Aufwand verbunden wäre, erfolgt folgende Schlüsselung: Bilanz Basis ist der HGB-Abschluss. Aus dieser Gesamtsumme der Bilanzposten werden die den Tätigkeiten Stromnetz (Elektrizitätsverteilung) und Gasnetz (Gasverteilung) zuzurechnenden Aktiva und Passiva herausgezogen. Für die Zuordnung der Finanzmittel und Bankverbindlichkeiten wird eine zusätzliche Verrechnungssparte, der Finanzfond, eingerichtet. Hier werden die finanzrelevanten Posten zusammengefasst und von hier werden im Rahmen der Kapitalverrechnung die Tätigkeitsbilanzen mit ihrem individuellen Kapitalbedarf ausgestattet. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel werden als zusätzlicher Posten bei den sonstigen Vermögensgegenständen (Ausweis unter B.II.3. Sonstige Forderungen aus ILV) Verbindlichkeiten (Ausweis unter D.5. bzw. D.6. Sonstige Verbindlichkeiten aus ILV) ausgewiesen. 1. Aktiva 1. 1 Anlagevermögen Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen sind über Kostenstellen einzelnen Tätigkeiten zugeordnet. Für diese Tätigkeiten sind differenzierte Anlagengitter erstellt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die Netzwerke Merzig GmbH und sind analog deren Stammkapitalzuordnung den Sparten Strom- und Gasnetz zugewiesen. 1.2 Umlaufvermögen Bei den Vorräten sind die Einzelmaterialien im Materialstamm direkt den Sparten zugeordnet. Somit konnten Teilsummen für die einzelnen Sparten ermittelt werden. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird der Gesamtsaldo der Forderungen im Verhältnis der Umsatzerlöse (Umsatzschlüssel) verteilt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen und die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, können direkt zugeordnet werden und betreffen nicht die Netzsparten. Die sonstigen Forderungen konnten fast vollständig direkt zugeordnet werden. Lediglich das Umsatzsteuerguthaben wird mit dem Umsatzschlüssel verteilt, auf eine Zuordnung des geringfügigen Restbetrages wurde verzichtet. Dieser verbleibt bei den übrigen Sparten außerhalb der Netzbetriebe. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind dem Finanzfond zugeordnet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Versicherungsprämien und die Kraftfahrzeugsteuer und wird wegen Geringfügigkeit nicht verteilt. 2. Passiva 2.1 Eigenkapital Die Verteilung des Eigenkapitals erfolgt nach der Theorie, dass die für das Gesamtunternehmen geltende Bilanzregel des Verhältnisses von Eigenkapital zu Anlagevermögen auch für die einzelnen Tätigkeiten anzuwenden ist. Die Verteilung der einzelnen EK-Posten erfolgt nach dem Anlageschlüssel. 2.2 Empfangene Ertragszuschüsse Die empfangenen Ertragszuschüsse werden direkt den jeweiligen Sparten zugeordnet. Somit konnten Teilsummen für die einzelnen Sparten ermittelt werden. 2.3 Rückstellungen Die Steuerrückstellungen, werden nach dem Verhältnis der Ergebnisse vor Steuern den Tätigkeiten zugeordnet. Bei Sparten mit negativem Ergebnis ergeben sich ggf. theoretische Steuerforderungen, die aus Gründen der Nachvollziehbarkeit nicht auf die Aktivseite umgegliedert wurden, sondern als negative Posten in den Tätigkeitsabschlüssen verbleiben. Bei den sonstigen Rückstellungen sind die Einzelsachverhalte gewürdigt und die Beträge soweit wie möglich den jeweiligen Sparten zugeordnet worden. Rückstellungen, die den Personalbereich betreffen (i.W. die Rückstellungen für Urlaub, Betriebsjubiläen), sind mit dem Personalkostenschlüssel verteilt. 2.4 Verbindlichkeiten Die Bankverbindlichkeiten sind dem Finanzfond zugeordnet. Darüber hinaus werden Kassenkredite über die Kreisstadt von der Sparkasse bezogen. Daher wurde auch dieser bei den Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt enthaltene Kassenkredit dem Finanzfond zugeordnet. Ebenso wurde mit den in den Sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Verbindlichkeiten aus dem Finanzclearing mit der VSE AG verfahren. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden soweit möglich den Sparten zugeordnet. Der Restbetrag wird nach dem Verhältnis der Summe der Materialaufwendungen und sonstigen Aufwendungen (Aufwandsschlüssel) aufgeteilt. Die ILV-Verbindlichkeiten aus L+L betreffen innerbetriebliche Leistungen von einzelnen Sparten an andere Sparten des Unternehmens und können den betreffenden Sparten zugeordnet werden. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen die Netzwerke Merzig GmbH und sind anlog zur Spartenbilanz der Netzwerke Merzig zugeordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen die Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig GmbH und die energis GmbH und resultieren im Wesentlichen aus der Ergebnisabführung. Die energis GmbH hat darüber hinaus Forderungen aus Erneuerungsmaßnahmen im Stromnetz in Rechnung gestellt, die der Stromnetzsparte zugeordnet werden müssen. Die in den Sonstigen Verbindlichkeiten enthaltenen Strom- und Energiesteuern können der jeweiligen Vertriebssparte direkt zugeordnet werden. Verbindlichkeiten aus sogenannten Solarbausteinen und Windscheinen (= Kleindarlehen zur Finanzierung von Fotovoltaikanlagen und der Windenergie Merzig GmbH) werden aufgrund des Finanzierungscharakters ebenfalls dem Finanzfond zugerechnet. Die kreditorischen Debitoren werden im Verhältnis der Umsatzerlöse verteilt (Umsatzschlüssel). Die Verbindlichkeiten aus Lohn- und Gehalt, Lohnsteuer und sozialen Abgaben werden nach dem Personalschlüssel verteilt. Sofern die Umsatzsteuer bei den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen wird, erfolgt die Verteilung gem. Umsatzschlüssel. Darüber hinaus wurde für den Restbetrag des Postens auf eine weitere Schlüsselung verzichtet. 3. Gewinn- und Verlustrechnung Alle Buchungen werden in der Spartenrechnung durch Buchung mit Kostenstellen auf die Sparten zugeordnet. In den Tarifen der Strom- und der Gasversorgung werden die Netzentgelte je Kunde in jedem Tarif individuell ermittelt. Die Verbuchung der Netznutzungsentgelte erfolgt auf gesonderten Ertrags- und Aufwandskonten und getrennt nach Sparte. Umlage des allgemeinen Bereichs Die Zuordnung der Aufwendungen und Erträge nach Sparten erfolgt im Basissystem NTS.ERP von Neutrasoft. Umlagebuchungen werden in diesem System nicht vorgenommen. Für die Erstellung der Segmentabschlüsse sind zwangsläufig Umlagen des allgemeinen Bereichs vorzunehmen. Dies erfolgt weitgehend im Kostenrechnungstool KOSY. Hierzu sind einzelne Kostenarten mit individuellen Schlüsseln umgelegt worden. 4. Umlageschlüssel 4.1. Umsatz Mit dem Verhältnis der Umsatzerlöse werden die Erträge und Aufwendungen aus der Forderungsbewertung (Einzel- und Pauschalwertberichtigungen, Forderungsausbuchungen, Eingang abgeschriebener Forderungen, Inkassokosten und Erträge aus Mahnkosten) verteilt. 4.2 Personal Die Personalkosten des allgemeinen Bereiches beinhalten die Gehälter der Verwaltungsbereiche. Für die Verteilung dieser Kosten auf die Tätigkeiten wurde je Abteilung eine prozentuale Verteilung der Arbeitslast auf die Tätigkeiten durch die Geschäftsführung objektiv ermittelt und mit den Gehaltskosten gewichtet. Folgende Kostenarten werden mit dem Schlüssel verteilt: - Personalkosten, sonstige Personalkosten, Lehrgangsgebühren etc. - Beiträge Berufsgenossenschaft etc. 4.3 Verwaltungsschlüssel Der Verteilungsschlüssel soll den Beitrag der einzelnen Sparten zu den "Grundkosten" der Gesellschaft abbilden. Die Netze sind sehr anlagevermögensintensiv und bringen viel Verwaltungsaufwand. Die Vertriebssparten haben ihrerseits viel Aufwand in der Verbrauchsabrechnung. Letztendlich erscheint eine Gleichverteilung über die Sparten angemessen. Die Strom-, Gasnetz- und Vertriebsabteilungen bekommen je 20 % und 20 % gehen auf den Rest. Vom 20 % Anteil des Stromnetzes werden 2 % dem Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme zugeordnet. Mit diesem Schlüssel werden - Umsatzerlöse - Sonstige Erträge - Treib- und Schmierstoffe, Öl und Wärmebezug, Entsorgungskosten - Mieten und Pachten -Kosten für Aufsichtsrat, Abschlussprüfung und die übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen verteilt. 4. 4 Werbung Die Kosten für Werbung werden mit 55 % dem Stromvertrieb, mit 40 % dem Gasvertrieb und mit 5 % der Wärmesparte zugeordnet. 4. 5 Anlageschlüssel Mit dem Anlageschlüssel werden die - aktivierten Eigenleistungen - Erträge aus Anlageabgängen und die Abschreibungen verteilt. Der Anlageschlüssel wird jährlich an die Entwicklung der Anlagevermögen der einzelnen Sparten angepasst. 4. 6 Allgemeine Umlage Mit diesem Umlageschlüssel werden verteilt: - Sonstige Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe - Bezogene Leistungen - Versicherungen 4. 7 Zinsverteilung Die Erträge und Aufwendungen aus Zinsen werden, soweit nicht einzeln zuordenbar, im Verhältnis des Kapitalverrechnungspostens auf die Tätigkeiten verteilt. 4.8 Steuern Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag werden nach dem Verhältnis des Ergebnisbeitrages verteilt.
Merzig, den 13. September 2024 DANIEL BARTH, Geschäftsführer JÖRG FRITZ, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens 2023 - Anlagengitter
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023
Bilanz zum 31.12.2023 - Elektrizitätsverteilung -AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023 - Elektrizitätsverteilung -
Entwicklung des Anlagevermögens 2023 - Anlagengitter - Sparte Strom Netz -
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 - Elektrizitätsverteilung -
Bilanz zum 31.12.2023 - Gasverteilung -AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023 - Gasverteilung -
Entwicklung des Anlagevermögens 2023 - Anlagengitter - Sparte Gas Netz -
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 - Gasverteilung -
Bilanz zum 31.12.2023 - Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme -AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023 - Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme -
Verbindlichkeitenspiegel zum 31.12.2023 - Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme -
Lagebericht 2023I. Grundlagen der Gesellschaft Die Stadtwerke Merzig GmbH (kurz: SWM) wurde mit Gesellschaftsvertrag vom 6. Juni 1989 errichtet. Die SWM besitzt in der Kreisstadt Merzig das Strom- und Erdgasnetz, welches sie an die Netzwerke Merzig GmbH verpachtet, und das Wasser- und Wärmenetz. Weiterhin ist sie als Lieferant von Strom, Erdgas, Wasser und Wärme tätig. Gesellschafter der SWM sind die Beteiligungsgesellschaft der Kreisstadt Merzig mbH, Merzig, mit 50,1 % und die energis GmbH, Saarbrücken, mit 49,9 %. II. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und energiewirtschaftliche Rahmenbedingungen Nach der Corona-Krise und dem wirtschaftlichen Einbruch im Jahr 2020 erhoffte sich die deutsche Wirtschaft eine Regeneration in den Folgejahren. Durch den Krieg in der Ukraine, den steigenden Energiepreisen und der Rekordinflation fiel die ökonomische Regeneration im Jahr 2022 jedoch geringer aus, im Jahr 2023 kam es nun sogar zu einer Rezession.1 Die Energiekrise, der Russland-Ukraine-Krieg, die hohe Inflation und die Folgen der Covid-Pandemie belasten weiterhin die Haushalte und die Unternehmen in Deutschland. Im Jahr 2023 ist das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % gesunken. Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland stagniert. Hinzu kamen ungünstige Finanzierungsbedingungen durch steigende Zinsen und eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland. Laut der Prognose der Bundesregierung wird das BIP im Jahr 2024 um 0,2 % wachsen. Die Auswirkungen der ansteigenden Preise im Energiesegment und der hohen Inflation sowie die Folgen des Krieges in der Ukraine, belasten die deutsche Wirtschaft deutlich stärker als angenommen.2 Der im Februar 2024 vom BMWi veröffentlichte Jahreswirtschaftsbericht erwartet eine leichte Zunahme des Bruttoinlandsprodukts (BIP) für das laufende Jahr um 0,2 %. Die Preissteigerung sollte sich auf 2,8 % verringern. Zusammen mit einer erwarteten Steigerung von 3,8 % bei den verfügbaren Einkommen, ist daher wieder mit steigenden Reallöhnen zu rechnen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine lastet weiterhin auf der deutschen Wirtschaft. Die starke Exportwirtschaft in Deutschland ist besonders betroffen. Hinzu kommen die Kaufkraftverluste durch hohe Inflation und weniger Investitionen wegen hoher Zinsen. Zudem sei die Sparquote gestiegen und die Binnennachfrage gesunken.3 Im ersten Jahr nach der Energiekrise hat sich die deutsche Energiewirtschaft erfolgreich stabilisiert. Zusätzliche Gaslieferungen aus Westeuropa und zuverlässige LNG-Importe sorgten für eine gesicherte Gasversorgung. Seit Beginn 2023 sanken die Energiepreise wieder, liegen aber immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. Der Endkundenpreis für Haushalte ist nach dem Höchststand seit Jahresbeginn 2023 kontinuierlich gesunken. Für das Jahr 2024 sinken die Steuern, Abgaben und Umlagen geringfügig. Auch die Gaspreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 12 ct/kWh gedeckelt hat, für eine spürbare Entlastung der Haushaltskunden gesorgt.1 2023 stammte erstmals mehr als die Hälfte des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Sowohl die Stromerzeugung als auch der Stromverbrauch waren rückläufig (11%). Günstigere Erzeugungsoptionen im Ausland führten zu einem Stromimportüberschuss, erstmals seit 20 Jahren. Die CO 2 -Emissionen der Energiewirtschaft sind im Vergleich zum Vorjahr um 18 % gesunken.5 Die Strompreisbremse, die im Jahr 2023 den Arbeitspreis für 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs auf 40 ct/kWh gedeckelt hat, sorgte für eine spürbare Entlastung der Stromrechnung für Haushaltskunden. Laut dem Klimastatusbericht des DWD erreichte das Temperaturmittel im Jahr 2023 erstmals 10,6 °C und lag damit um 2,4 Grad über dem Wert der international gültigen Referenzperiode. Im Saarland war das Jahr 2023 mit einem Mittel von 11,5 °C nach 2022 das Zweitwärmste. Der Auftakt im Januar sowie die Wintermonate waren rekordmild und kratzten an der 16-Grad-Marke. Mit 1.835 Sonnenscheinstunden zeigt das Saarland ein positives Ergebnis. Im Ländervergleich war das Saarland die wärmste und zweitnasseste Region 2023. In der Jahresniederschlagbilanz standen überdurchschnittliche 1.135 l/m 2 , die aus den regenreichen Monaten Oktober und November hervorgehen.6 Der Primärenergieverbrauch in Deutschland ist 2023 auf ein historisches Tief gefallen. Laut AG Energiebilanzen liegt der Verbrauch an Primärenergien in Deutschland um mehr als ein Viertel unter dem bisherigen Höchststand von 1990, teilte die AG Energiebilanzen mit. Der Rückgang beläuft sich auf 7,9 % mit 368,2 Mio. t SKE. Den größten Einfluss auf den Rückgang des Energieverbrauchs hat die zurückgehende wirtschaftliche Leistung in Deutschland. Witterungsbereinigt hat sich der Energieverbrauch um etwa 7,4 Prozent vermindert. Die unterschiedlichen Entwicklungen der einzelnen Energieträger im Vergleich 2022/2023 zeigt die nachfolgende Tabelle7: PRIMÄRENERGIEVERBRAUCH IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 2022/2023 ( *)
AGEB Stand: 12/2023 1 SKE = Steinkohleeinheit Betrachtet man die einzelnen Energieträger, so bleibt Mineralöl auch 2023 mit einem leichten Abstieg bei einem Anteil von über 35 % nach wie vor der wichtigste Energieträger in Deutschland, gefolgt vom Erdgas, mit einem Anteil von 25 %. Die Erneuerbaren Energien deckten den Primärenergieverbrauch Deutschlands zu 19,6 %. Der Verbrauch an Stein- und Braunkohle ist nach dem Anstieg im letzten Jahr wieder gesunken. Die Energieträgeranteile an der Bruttostromerzeugung in Deutschland zeigt die nachfolgende Aufstellung7:
Quellen: Destatis, ZSW, BDEW * vorläufig Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 449,8 kWh Strom erzeugt und in das Netz eingespeist. Dies sind 11,9 % weniger als im letzten Jahr. Der Rückgang resultiert aus einem geringeren Strombedarf infolge der konjunkturellen Abschwächung in den energieintensiven Industriezweigen sowie der gestiegene Import von Strom aus dem Ausland. Mit einem Anteil von 56,0 % stammt der erzeugte Strom mehrheitlich aus erneuerbaren Energieträgern. Im Jahr 2022 hatte der Anteil noch 46,3 % betragen. Die Einspeisung von Strom aus konventionellen Energien sank dagegen um 27,8 %. 2023 war das erste Jahr, in dem in fast allen Monaten mehr Strom aus erneuerbaren Energien als aus konventionellen Energieträgern eingespeist wurde. Insgesamt erreichte die Einspeisung aus erneuerbaren Energien im Jahr 2023 so einen neuen Höchstwert von 251,8 Milliarden Kilowattstunden und einen Anteil von 56,0 %. Bereits in den vorhergehenden Jahren hatte der Abstand zwischen der Stromeinspeisung aus konventionellen und erneuerbaren Energieträgern abgenommen. Während 2018 noch 62,8 % der Stromeinspeisung aus konventionellen Energieträgern erzeugt wurde, waren es 2023 nur noch 44,0 %. Dabei muss allerdings beachtet werden, dass der Strommarkt 2023 von der geringeren Stromnachfrage und den gestiegenen Importen beeinflusst wurde. Im Jahr 2023 ist die Zahl der Unternehmen in der Gas-, Strom- und Fernwärmewirtschaft leicht zurückgegangen. Von der Erzeugung von Strom und Fernwärme, der Förderung von Erdgas über den Betrieb der Netze bis hin zur Belieferung der Kunden waren zum Jahresende 2.289 Unternehmen aktiv (Vorjahr 2.365), davon viele in unterschiedlichen Wertschöpfungsstufen.8 Die Zahl der Beschäftigten in der Energieversorgung stieg von 204.737 auf 210.200 und zeigt im Jahr 2023 ein Plus von 2,7 % gegenüber dem Vorjahr und somit eine steigende Tendenz.8 Das dynamische Umfeld der Energiewirtschaft ist weiterhin von anhaltendem Wettbewerb, einschneidender Regulierung, der Energiewende, Digitalisierung und nicht zuletzt durch die Nachfrage nach Elektromobilität geprägt. Staatliche Eingriffe verstärken bestehende Unsicherheiten in der langfristigen energiepolitischen Entwicklung, mit der Folge, dass die gewohnte Investitionssicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Sinkende Margen im Kerngeschäft, steigende Kundenerwartungen sowie durch neue Technologien entwickelte Geschäftsmodelle werden die Zukunftsaussichten der Energieversorger auf lange Sicht beeinflussen. Dabei zählen die Unternehmen der deutschen Strom- und Gasversorgung zu den größten Investoren in Deutschland. Mit Ausnahme des Fahrzeugbaus investiert keine andere Industriebranche mehr als die Energiewirtschaft. Der größte Teil der Investitionssummen fließt in den Ausbau der Stromnetze. Quellen: AGEB, BDEW, BMWi, Destatis, DWD, ZSW 2. Geschäftsverlauf Vertrieb 2.1 Strom Die Stromabgabe lag mit 86,6 GWh um rund 3,8 % unter dem Absatz des Vorjahres. Bei den Haushalts- und Gewerbekunden ist die Stromabgabe um 0,1 GWh gestiegen. Der Verbrauch der Industriekunden ist um 8,8 % gesunken. Im Einzelnen entwickelte sich die Stromabgabe wie folgt:
2.2 Gas Der Erdgasabsatz verringert sich leicht im abgelaufenen Geschäftsjahr von 165,6 GWh auf 165,0 GWh.
2.3 Wasser Die Trinkwasserabgabe ist im Berichtsjahr rückläufig. Der größte Rückgang ist beim Brauchwasser zu verzeichnen, da die Nutzung durch die Firma V&B Fliesen GmbH im Jahr 2023 weggefallen ist. Das Heilwasser ist leicht gestiegen gegenüber dem Vorjahr.
2.4 Wärme Die Wärmeabgabe lag mit 9,9 GWh um 11,2 % über dem Absatz des Vorjahres.
3. Ertragslage Die Umsatzerlöse (bereinigt um Strom- und Energiesteuern sowie Wasserentnahmeentgelt) aus der Lieferung von Energie und Wasser sind gegenüber dem Vorjahr gestiegen (rd. 15 Mio. Euro). Die aktivierten Eigenleistungen enthalten neben den direkt zuordenbaren Lohnkosten zusätzliche Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Sonstigen betrieblichen Erträge sind von 669 T€ auf 813 T€ gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Beim Materialaufwand haben sich die Aufwendungen für Energiebeschaffung im Strom- und Gasbereich erhöht. Dagegen sind die Kosten für die Wasserbeschaffung geringer ausgefallen. Insgesamt hat sich der Materialaufwand um 12.328 T€ erhöht. Die Personalaufwendungen haben sich gegenüber dem Vorjahr leicht erhöht (345 T€). Die Abschreibungen haben sich um 309 T€ erhöht, sowie die sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 603 T€. Das Beteiligungsergebnis hat sich gegenüber dem Vorjahr um T€ 51 verbessert. Die Verlustausgleichsverpflichtungen gegenüber der NWM ist von 1.374 T€ im Vorjahr auf 1.689 T€ gestiegen. Das Finanzergebnis hat sich um T€ 151 verschlechtert. Das Ergebnis nach Steuern zeigt sich mit 4,1 Mio. Euro und somit 1,3 Mio. Euro über dem Vorjahresniveau. Die ursprüngliche Planung 2023 sah einen Jahresüberschuss vor Ertragsteuern und Ergebnisabführung von 2.706 T€ vor, der mit 4.364 T€ deutlich überschritten wurde. 4. Vermögenslage Das Anlagevermögen (nach Verrechnung mit dem Sonderposten für erhaltene Ertragszuschüsse) stellt mit 83 % (Vorjahr 85 %) den wesentlichsten Aktivposten der Gesellschaft dar. Darüber hinaus bestehen 11 % (Vorjahr 5 %) der um die Ertragszuschüsse bereinigten Bilanzsumme aus Kundenforderungen. Die Eigenkapitalquote beträgt 27 % (Vorjahr 29 %). Darüber hinaus sind 29 % (Vorjahr 32 %) der Bilanzsumme durch langfristige Bankdarlehen mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren finanziert. Die restlichen Passivposten sind dem mittel- und kurzfristigen Fremdkapital zuzuordnen, wobei die Bankverbindlichkeiten mit 12 % (Vorjahr 11 %), die Verbindlichkeiten im Verbundbereich 3 % (Vorjahr 4 %), die Lieferantenverbindlichkeiten mit 6 % (Vorjahr 3 %) und die Verbindlichkeiten gegenüber der Kreisstadt mit 0,1 % (Vorjahr 0,4 %) den größten Anteil ausmachen. 5. Finanzlage Zur Beurteilung der Finanzlage verweisen wir auf nachfolgende Kapitalflussrechnung: Kapitalflussrechnung für die Zeit vom 01.01. - 31.12.2023
6. Investitionen Die Stadtwerke Merzig GmbH investierte im Jahr 2023 insgesamt 5,2 Mio. Euro (Vorjahr 3,1 Mio. Euro) in Sachanlagen (nach Abzug von erhaltenen Investitionszuschüssen in Höhe von 0,5 Mio. Euro). Davon entfielen auf die Stromversorgung rd. 1,7 Mio. Euro (Vorjahr 1,0 Mio. Euro), die Gasversorgung 0,4 Mio. Euro (Vorjahr 0,4 Mio. Euro), auf das Wassernetz 1,4 Mio. Euro (Vorjahr 1,2 Mio. Euro), auf die Nahwärme 0,1 Mio. Euro (Vorjahr 0,1 Mio. Euro) und auf den allgemeinen Bereich 0,7 Mio. Euro (Vorjahr 0,4 Mio. Euro). 7. Beteiligungen Im Jahr 2023 wurde die Beteiligung an der DigitalWerk Saar mit 20 % (nominal T€ 20) erworben. 8. Personal Die Stadtwerke Merzig GmbH beschäftigt am Bilanzstichtag 75 (Vorjahr 72) Mitarbeiter und 2 Auszubildende. 31 (Vorjahr 30) Mitarbeiter sind im technischen Bereich und 42 (Vorjahr 41) Mitarbeiter im kaufmännischen Bereich tätig. Die Auszubildenden sind jeweils im technischen und kaufmännischen Bereich tätig. III. Angaben nach § 6b Absatz 7 i. v. m. § 6b Absatz 3 EnWG Die Stadtwerke Merzig GmbH führt nach § 6b Abs. 3 EnWG die Tätigkeiten Elektrizitätsverteilung, Gasverteilung, andere Tätigkeiten innerhalb des Elektrizitäts- und des Gassektors sowie andere Tätigkeiten außerhalb des Elektrizitäts- und Gassektors aus. Die Netze sind seit 2007 an die Tochtergesellschaft Netzwerke Merzig GmbH verpachtet. Hieraus werden Pachterlöse erzielt. Ferner entstehen Erlöse aus der Weiterbelastung der Kosten für die Geschäftsbesorgung, die Betriebsführung und die Konzessionsabgaben. Die demgegenüber stehenden wesentlichen Kosten entfallen insbesondere auf die Abschreibungen für die Netze, Personalaufwendungen und Materialaufwendungen für die Geschäftsbesorgung und die Betriebsführung sowie Aufwendungen aus den abzuführenden Konzessionsabgaben an die Kreisstadt und die Zinsen für das gebundene Kapital. IV. Risikobericht Die regelmäßige Überprüfung der Risiken im Rahmen des Risikomanagements hat ergeben, dass aus derzeitiger Sicht keine den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken erkennbar sind, dennoch ist die Gesellschaft grundsätzlich Bonitäts- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Bei Großkunden und Sondervertragskunden werden im Vorfeld einer Belieferung weiterhin Bonitätsbetrachtungen durchgeführt. Daneben wird dem Forderungsmanagement bei allen Kundengruppen ein hoher Stellenwert beigemessen. Sollte sich die finanzielle Lage eines Kunden verschlechtern, werden bei Bedarf zusätzliche Sicherheitsleistungen und Vorauszahlungen vereinbart. Die Änderungen im Insolvenzrecht haben hier die Risiken grundsätzlich erhöht. Aufgrund der aktuellen Kundenstruktur werden derzeit aber keine wesentlichen Bonitätsrisiken für die Stadtwerke Merzig GmbH erwartet. Den Liquiditätsrisiken wird durch die Vereinbarung angemessener Abschlagszahlungen Rechnung getragen. Die Finanzierung von Investitionen erfolgt in der Regel fristenkongruent durch Fremdkapital. Vor allem im Bereich der Erdgasbeschaffung bestehen Preisänderungsrisiken. Hinsichtlich Großkunden erfolgt eine sogenannte Back-to-back-Beschaffung, so dass sich Preisänderungsrisiken nur bei Wegfall des Vertragspartners ergeben. In Bezug auf die Tarifkunden werden zu einem gewissen Teil Standard-Handelsprodukte beschafft. Die restlich benötigten Mengen werden über den Spotmarkt beschafft. Zur Steuerung der Betriebsrisiken wurde bereits in 2003 ein Qualitätsmanagement und Umweltmanagementsystem eingeführt. Für die Stadtwerke Merzig GmbH ergeben sich aufgrund des Ergebnisabführungsvertrages mit der Netzwerke Merzig GmbH indirekt auch rechtliche und regulatorische Risiken. Diese stellen die Risiko-Schwerpunkte in Bezug auf die betragsmäßige Höhe und die Eintrittswahrscheinlichkeit dar. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtrisikoposition im Berichtsjahr nicht wesentlich verändert. Bedingt durch die Energiewende ergeben sich weiterhin Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Versorgungsbranche. Das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgelte mit einer Neugestaltung der vermiedenen Netznutzungsentgelte führt im bundesweiten Durchschnitt zu sinkenden Netzentgelten. Die Minderung der Strom-Netzentgelte sowie der Gas-Netzentgelte bei der Netzwerke Merzig GmbH werden durch den Ergebnisabführungsvertrag auf die Stadtwerke Merzig GmbH eine entsprechende Ergebnisauswirkung haben. Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken aus einem variabel verzinslichen Darlehen werden Zinsswaps eingesetzt. Durch stark steigende Einflüsse einer politisch geförderten Energie-, Wärme- und Verkehrswende sowie des Klimaschutzes sehen wir neue Herausforderungen und Kostenbelastungen für die kommenden Jahre in der Veränderung der klassischen Geschäftsfelder. Die Digitalisierung der Wirtschaft und damit die Durchdringung aller Branchen mit neuen Informations- und Kommunikationstechnologien hat Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette der Stadtwerke Merzig. Es werden keine Risiken gesehen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden würden. V. Prognose- und Chancenbericht Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich im vergangenen Jahr angesichts steigender Zinsen, einer geringeren Nachfrage aus dem In- und Ausland und der Energiekrise nicht weiter erholt. Nach ersten vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes nahm das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Gesamtjahr um 0,3 % ab.2 Die Bundesregierung erwartet für das Jahr 2024 ein Wachstum von 0,3 %. Die Wirtschaft soll sich langsam aus der Schwächephase herausbewegen. Die Strom- und Gaspreise sind zum jetzigen Zeitpunkt so hoch wie vor dem Energiepreisschock.9 Auch die Inflationsrate soll weiterhin rückläufig sein. Für die Stadtwerke Merzig GmbH ist im 1. Halbjahr 2024 die Stromabgabe bei den Haushalts- und Gewerbekunden rückläufig (ca. 7 %). Auch die Erdgasabgabe ist weiterhin rückläufig (ca. 3 %). Gründe dafür sind die milden Witterungsbedingungen und Einsparungen in der Industrie und bei privaten Verbrauchern. Bei der Wasserversorgung rechnen wir weiterhin mit stabilen bzw. leicht sinkenden Abgabemengen. Durch die langfristige Energiebeschaffungsstrategie und die wieder gesunkenen Energiepreise, ist das Risikopotenzial für die Gesellschaft im Bereich des Marktes weiterhin hoch. Viele Discountanbieter, die ihre Kunden in der Krise abgekündigt haben, sind wieder im Markt. Somit ist die Wechselquote bei den Privat- und Gewerbekunden sowohl im Strom- als auch im Gasmarkt wieder auf dem Niveau vor der Krise angekommen. Aufgrund der Preissensibilität und Wechselbereitschaft der Kunden besteht das Risiko von Mengen- und Margenverlusten. Die Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben (z.B. Abrechnung Energiepreisbremsen, §14a EnWG steuerbare Verbrauchseinrichtungen, dynamische Tarife) führt weiterhin zu erheblichem zusätzlichem Personaleinsatz und auch systembedingten Mehraufwendungen. Diesen zusätzlichen Kosten kann nur mit guter Servicequalität und fairer Vertrags- und Preisgestaltung entgegengewirkt werden, sowie attraktive "neue" Energiedienstleistungen. Durch das schleppende Genehmigungsverfahren mussten die Netzentgelte für Strom ohne genehmigte Erlösobergrenze ermittelt werden, hierdurch kann es zu regulatorisch bedingten Verlustausgleichen für die Netzgesellschaft kommen. In Kenntnis der gängigen Regulierungspraxis wurde eine angemessene Vorsorge bei Kalkulation der Netzentgelte berücksichtigt. Für die beiden abgelaufenen Perioden Erdgas (2018-2022) und Strom (2019-2023) liegen inzwischen Bescheide vor. Unter Berücksichtigung der vorgenannten Aspekte rechnen wir für das Geschäftsjahr 2024 mit einem positiven Ergebnis nach Ergebnisabführung bzw. Verlustausgleich der Tochtergesellschaft Netzwerke Merzig GmbH und vor Steuern in einer Größenordnung zwischen 2,4 bis 2,8 Mio. Euro. Als Dienstleister vor Ort garantieren wir im laufenden und kommenden Jahr eine gewisse Investitionshöhe in der Region und planen zur Aufrechterhaltung einer sicheren und preiswerten effizienten Versorgung mit Energie und Wasser im Geschäftsjahr 2024 Neu- und Ersatzinvestitionen in Höhe von 4,98 Mio. Euro. Die Investition in eine PV-Freiflächenanlage im Jahr 2024 beträgt ca. 7,4 Mio. Euro. Risiken und Chancen können sich aus der sog. energetischen Transformation ergeben. Bis zum Jahr 2045 soll gemäß dem Bundes-Klimaschutzgesetz Netto-Treibhausgasneutralität erreicht werden. Obwohl damit keine rechtsverbindliche Vorgabe zum Ausstieg aus der Erdgasnutzung existiert, gilt das Gesetz derzeit als zuverlässigste Quelle für einen verbindlich gesetzten Ausstiegszeitpunkt. Insbesondere der Umstand, dass die vor Ort verteilende Gasnetzinfrastruktur, die nicht für andere Energieträger (z.B. Wasserstoff) umgewidmet werden kann, nach 2045 nicht mehr nutzbar sein dürfte, wirft viele Fragen bei den Erdgasnetzbetreibern auf. Die Netzbetreiber werden hierbei aktuell nicht durch einen konkreten Transformationspfad unterstützt. Das Agieren des Gesetzgebers scheint noch nicht bis in die wesentlichen Detailreglungen abgestimmt. Weitere regulatorische Vorgaben sowie eine klare Äußerung der Finanzverwaltung werden von der Branche erwartet. Die politischen Vorgaben haben das unternehmerische Risiko deutlich erhöht, da eine strategische Technologiefestlegung und die Verdrängung vom bisher konkurrenzarmen Markt realistisch geworden ist. Ob dem kommunalen Gasnetzbetreiber ein profitabler Geschäftsbereich weiterhin ermöglicht wird, hat eine nicht zu unterschätzende politische Tragweite.
Merzig, den 13. September 2024 DANIEL BARTH, Geschäftsführer JÖRG FRITZ, Geschäftsführer 1 Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1251/umfrage/entwicklung-des-bruttoinlandsprodukts-seit-dem-jahr-1991/ 2 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/01/PD24_019_811.html 3 Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/jahreswirtschafsbericht-2024-2261242 4 Quelle: BDEW, "Die Energieversorgung 2023 - Jahresbericht", S. 56/57 5 Quelle: https://www.bdew.de/service/publikationen/jahresbericht-energieversorgung/ 6 Quelle: DWD https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2023/20231229_deutschlandwetter_jahr2023_news.html 7 Quelle: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/03/PD24_087_43312.html 8 Quelle : https://www.bdew.de/media/documents/Pub_20230601_Jahresvericht-2022-UPDATE-mai-2023.pdf 9 Quelle: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/04/20240424-fruehjahrsprojektion-2024.html Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersNach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung erteilen wir dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 der Stadtwerke Merzig GmbH den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk: BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Stadtwerke Merzig GmbH, Merzig Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Merzig GmbH, Merzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Merzig GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentliche falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Dartstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung", "Gasverteilung" und "Messstellenbetriebe für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft. • Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten. • Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entsprechen die beigefügten Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätsmanagementstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Die gesetzlichen Vertreter sind auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, - ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben und - ob die Tätigkeitsabschlüsse in allen wesentlichen Belangen den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG entsprechen. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Saarbrücken, den 17.09.2024 W+ST
PUBLICA REVISIONSGESELLSCHAFT MBH
Richard Boßlet, Wirtschaftsprüfer Roman Woll, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratsDie Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat regelmäßig mündlich und schriftlich über den Geschäftsverlauf und die Lage des Unternehmens sowie über die beabsichtigte Geschäftspolitik unterrichtet. Der Aufsichtsrat hat die wesentlichen Angelegenheiten mit der Geschäftsführung beraten und die nach Gesetz und Satzung erforderlichen Beschlüsse gefasst. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind von dem durch den Aufsichtsrat gewählten Abschlussprüfer der W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Saarbrücken geprüft worden. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt. Der Aufsichtsrat hat von dem Ergebnis dieser Prüfung Kenntnis genommen. Auch die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes durch den Aufsichtsrat selbst ergab, dass keine Einwendungen zu erheben sind. Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung den Abschluss für das Geschäftsjahr 2023 in der vorliegenden Fassung festzustellen. Für die Leistungen und den Erfolg des Jahres 2023 spricht der Aufsichtsrat der Geschäftsführung den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Dank und Anerkennung aus. Die weiterhin bestehende Belastung des Jahresergebnisses 2023 durch die erfolgte Kürzung der Netznutzungsentgelte für die 2. Regulierungsperiode Strom und die 3. Regulierungsperiode Gas und Strom bei der Netzwerke Merzig GmbH wurde in vorangegangenen Sitzungen im Aufsichtsrat erläutert. Auf entsprechende Risiken der 4. Regulierungsperiode Gas (2023-2027) und Strom (2024-2028) für die Folgejahre aufgrund des auch hier erneut fehlenden Bescheids wurde hingewiesen. Ebenso ist für 2023 eine Ergebnisbelastung infolge der stark volatilen Börsennotierungen für die Energiebeschaffung und weiterer Belastungen aus gestiegenen vorgelagerten Netzentgelten sowie die Umsetzung der gesetzlich angeordneten Energiepreisbremsen zu bemerken. Die Auswirkungen der russischen Invasion in der Ukraine auf die Energiebeschaffungskosten konnten weitgehend beherrscht werden, stellen jedoch auch in den Folgejahren Ergebnisrisiken dar. Mit Blick auf das Gesamtergebnis erfreulich zeigte sich die Entwicklung beim Engagement der Stadtwerke Merzig GmbH im Bereich der Stromerzeugung- und -vermarktung aus Erneuerbaren Energieanlagen im Zuge der Börsenpreisentwicklung auch im Jahr 2023 bei gleichzeitig überdurchschnittlichem Wind- und Solarertrag. Die in den vergangenen Jahren bei der Stadtwerke Merzig GmbH erfolgreich durchgeführte Diversifizierung im Aufbau neuer Geschäftsmodelle und neuer Produkte und Dienstleistungen konnte den Ergebnisrisiken erfolgreich entgegenwirken.
Merzig, 01.10.2024 Marcus Hoffeld, Aufsichtsratsvorsitzender ErgebnisverwendungsbeschlussDie Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Merzig GmbH hat den Jahresabschluss zum 31.12.2023 in der Sitzung am 01.10.2024 festgestellt. |
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