Capnamic Ventures Management GmbH

Kaiser-Wilhelm-Ring 17, 50672 Köln, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 75847
Vorher
Capnamic Ventures Management GmbHIris Capnamic Management GmbH
Eingetragen
29.6.2012
Branche
Wagniskapital-BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem AnteilsbesitzBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
die kollektive Verwaltung von Spezial-AIF bis zu einem Anlagevolumen von insgesamt maximal EUR 500 Mio. ohne Einsatz von Leverage als gemäß § 44 Abs. 1 KAGB i.V.m. § 2 Abs. 4 KAGB registrierte AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Gesellschaft wird insbesondere keine Tätigkeiten ausüben, die einer Erlaubnis unter dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Kreditwesengesetz bedürfen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Niklas Raberg
seit 29.5.2024
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Christian Knott
seit 1.7.2021
Geschäftsführer
Olaf Jacobi
seit 9.12.2016
Geschäftsführer
Geschäftsführer
Jörg Binnenbrücker
seit 29.6.2012
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (4)

Gesellschafter
Beta

4 Gesellschafter

GmbH-Struktur

3 von 4 angezeigt

Name
Ort
Betrag
Anteil
Jörg Binnenbrücker
St. Augustin
10.192 €
40.77%
Christian Siegele
Stuttgart
6.795 €
27.18%
O*** J*****
5.512 €
22.05%

Beteiligungen
Beta

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Capnamic Ventures Management GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 195.640,07 73.754,07
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 5.359,00 13.398,00
II. Sachanlagen 162.300,00 32.375,00
III. Finanzanlagen 27.981,07 27.981,07
B. Umlaufvermögen 3.689.409,86 2.831.111,39
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 335.431,95 486.693,52
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 157.093,86 150.935,30
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 3.353.977,91 2.344.417,87
C. Rechnungsabgrenzungsposten 136.563,78 117.089,74
Aktiva 4.021.613,71 3.021.955,20

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 3.504.842,71 2.532.839,74
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 3.479.842,71 2.507.839,74
davon Gewinnvortrag 2.507.839,74 720.473,06
B. Rückstellungen 233.841,00 243.460,00
C. Verbindlichkeiten 282.930,00 245.655,46
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 282.930,00 245.655,46
Passiva 4.021.613,71 3.021.955,20

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft ist im Handelsregister beim Amtsgericht Köln, HRB 75847 unter der Firma Capnamic Ventures Management GmbH eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist Köln.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften in §§ 242 ff HGB und grundsätzlich unter Beachtung der für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Anforderungen an die Rechnungslegung erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Darüber hinaus ist die Gesellschaft eine nach § 44 KAGB registrierte Kapitalverwaltungsgesellschaft i.S.d. § 2 Abs. 4 KAGB. Die Regelungen gemäß §§ 264 ff HGB sowie der ergänzenden Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) wurden beachtet. Es wurde daher gemäß § 45 KAGB i. V. m. § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB nicht von den Aufstellungserleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch gemacht und ein Lagebericht erstellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB).

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen nach der gewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgte zum Nennwert unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken.

Das Guthaben bei Kreditinstituten wird zum Nominalwert angesetzt.
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag sind, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, zeitanteilig unter Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen enthalten die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten in ausreichendem Maße in Höhe des Betrages gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig.

Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

C. Angaben zur Bilanz

Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben T€ 266 (Vorjahr: T€ 277) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von T€ 9 (Vorjahr: T€ 18).

Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

D. Sonstige Angaben

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen aus bestehenden Miet- und Leasingverträgen beträgt zum Bilanzstichtag 2023 rd. T€ 2.105 (Vorjahr: T€ 2.381).

Davon sind fällig:

< 1 Jahr

2-5 Jahre

> 5 Jahre
T€

T€

T€
285

910

910



Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich, ohne Geschäftsführer, auf 14 Angestellte (Vorjahr: 11).

Die Geschäftsführung oblag im Geschäftsjahr den Herren
Jörg Binnenbrücker, Christian Siegele, Olaf Jacobi und Christian Knott.
Die Geschäftsführer sind jeweils einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

E. Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn auf neue Rechnung vorzutragen.

sonstige Berichtsbestandteile


Capnamic Ventures Management GmbH

Köln, 30. April 2024
Die Geschäftsführer

Jörg Binnenbrücker
Christian Siegele
Olaf Jacobi
Christian Knott


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2024 festgestellt.

Bestätigungsvermerk

In dem beigefügten, zur Offenlegung bestimmten verkürzten Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Anhang, wurden die größenabhängigen Erleichterungen § 326 HGB in Anspruch genommen. Zu dem vollständigen Jahresabschluss und dem Lagebericht wurde folgender Bestätigungsvermerk erteilt:

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Capnamic Ventures Management GmbH, Köln:

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Capnamic Ventures Management GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft.

Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Capnamic Ventures Management GmbH, Köln, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

· entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und

·  vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 45a Abs. 1 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

· identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

· gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

· beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

· ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

· beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

· beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

· führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Köln, den 19. August 2024


Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Stramitzer, Wirtschaftsprüfer

gez. Schönhals, Wirtschaftsprüfer

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