Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 212736
Vorher
8weltwunder UG (haftungsbeschränkt)8WELTWUNDER Verwaltungs GmbH
Eingetragen
1.7.2014
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von ergotherapeutischen DienstleistungenErbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie
Gegenstand
User Experience, Beratung zu digitalen Produkten. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt, insbesondere keine Rechtsberatung.

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Varro
seit 29.7.2015
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

Identifizierte Personen (3)

NameAnteil
67.00%
16.50%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
8reasons Holding GmbH
Germany
26.800 €
67.00%
ImpressSol GmbH
Germany
13.200 €
33.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

8WELTWUNDER Verwaltungs GmbH (vormals: 8weltwunder UG (haftungsbeschränkt))

München (vormals: Bad Tölz)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

219,94

219,94

B. Rechnungsabgrenzungsposten

142,44

142,44

C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

5.025,64

4.968,03

Summe Aktiva

5.388,02

5.330,41



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

1.000,00

1.000,00

II. Verlustvortrag

-5.968,03

-974,29

III. Jahresfehlbetrag

-57,61

-4.993,74

IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

5.025,64

4.968,03

B. Rückstellungen

2.100,00

1.300,00

C. Verbindlichkeiten

3.288,02

4.030,41

Summe Passiva

5.388,02

5.330,41

ANHANG

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die 8WELTWUNDER Verwaltungs GmbH (vormals 8weltwunder UG haftungsbeschränkt) hat ihren Sitz in München und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht München (HRB 212736); die Eintragung wurde am 19.06.2018 vollzogen.

Der Jahresabschluss wurde in Übereinstimmung mit den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich beibehalten worden.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt. Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Bankbestände wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die vorliegende Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) in Staffelform aufgestellt.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 1000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

31.12.2016

31.12.2015

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr

2.491,09 EUR

4.030,41 EUR

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 1 Jahr bis 5 Jahre

0,00 EUR

0,00 EUR

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

0,00 EUR

0,00 EUR

Summe Verbindlichkeiten

2.491,09 EUR

4.030,41 EUR

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

31.12.2016

31.12.2015

Ausleihungen

0,00 EUR

0,00 EUR

Forderungen

0,00 EUR

0,00 EUR

Verbindlichkeiten

2.446,93 EUR

3.904,29 EUR

Die Teilbeträge der Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern haben dabei folgende Restlaufzeiten:

31.12.2016

31.12.2015

· Teilbetrag Restlaufzeit bis 1 Jahr

3.243,86 EUR

3.904,29 EUR

· Teilbetrag Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre

0,00 EUR

0,00 EUR

· Teilbetrag Restlaufzeit größer 5 Jahre

0,00 EUR

0,00 EUR

Sonstige Pflichtangaben

Mitglieder der Geschäftsführung

Der Geschäftsführung gehörte im Berichtsjahr an:

Herrn Alexander Varro, Holzkirchen

Anzahl der Arbeitnehmer

Die Gesellschaft beschäftigte während des Geschäftsjahrs durchschnittlich 0 Arbeitnehmer.

Ergebnisverwendung:

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt die folgende Ergebnisverwendung vor:

Der Jahresfehlbetrag ist auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München, den 30. Januar 2019

gez. Julian Wagner und Alexander Varro

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 30. Januar 2019

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