Joka Enterprises GmbHLiquidiert

81541 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 108955
Eingetragen
11.1.2022
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens

Finanzübersicht

Historie

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Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
25.500 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Joka Enterprises GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 26.667,00 26.667,00
I. Finanzanlagen 26.667,00 26.667,00
B. Umlaufvermögen 62.954,40 20.431,31
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 49,74 17.935,69
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 62.904,66 2.495,62
Aktiva 89.621,40 47.098,31

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 85.021,40 44.198,31
I. Gezeichnetes Kapital 25.500,00 25.500,00
II. Kapitalrücklage 25.000,00 25.000,00
III. Verlustvortrag 6.301,69 782,19
IV. Jahresüberschuss 40.823,09 -5.519,50
B. Rückstellungen 4.600,00 2.900,00
Passiva 89.621,40 47.098,31

Anhang

Allgemeine Angaben
Name: Joka Enterprises GmbH
Sitz: Köln
Gesellschaftsform: GmbH
Amtsgericht:Köln
Handelsregister Nr.: HRB 108955

A.  Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss 2023 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne von § 267 Abs.1 HGB geltenden Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Es wurden die Regelungen des am 23.07.2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) angewendet. Von den Befreiungen im Rahmen der §§ 266 Abs.1 HGB, §§ 274a Nr.1 bis Nr.3 HGB und § 288 Abs.1Nr.1 HGB wurde Gebrauch gemacht, da die Gesellschaft im Jahr 2021 neu gegründet wurde. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Fremdwährungsposten sind nicht enthalten.   

Die Abschreibungen wurden nach handels- und steuerrechtlichen Angaben durchgeführt, sofern diese im Einklang sind.

Die Gesellschaft ist eine Holding.

Die auf die Posten von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Ausweisgrundsätze entsprechenden Vorschriften des Dritten Buches HGB (§§238 ff. HGB) unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen der §§ 264 ff. HGB.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt und um die planmäßige Abschreibung vermindert, sofern dies erlaubt ist.
Die Abschreibungen für die beweglichen Wirtschaftsgüter wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear vorgenommen.

Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und die Wertigkeit zum Abschussstichtag von der Geschäftsführung überprüft und bestätigt.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet, es wurden keine Bewertungsvereinfachungsverfahren genutzt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt.

Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wurden die Forderungen von der Geschäftsleitung überprüft. Zweifelhafte oder uneinbringliche Forderungen sind laut Geschäftsleitung nicht vorhanden.

Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.

Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen sind in der Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellungen decken nach Angaben des Auftraggebers die zukünftigen Risiken. Drohende Verluste aus schwebenden Geschäften wurden von der Geschäftsführung verneint.

Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Soweit durch die neuen Rechnungslegungsvorschriften nach BilRUG Wahlrechte zur Erhöhung eines Aktivposten bzw. zur Auflösung ein es Passivpostens bestehen, wurden diese überprüft. Es mussten hier jedoch keine Anpassungen vorgenommen werden, da die Gesellschaft hiervon nicht tangiert ist.

B. Informationen zur Bilanz / Gewinn- und Verlustrechnung

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren betrug zum Bilanzstichtag:  0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Der Gesamtbetrag der gewährten Vorschüsse und Kredite betrug zum Bilanzstichtag: 0,00 Euro.

Die Rückstellungen sind hauptsächlich Rückstellungen für die Erstellung des Jahresabschlusses. Pensionsverpflichtungen bestehen nicht.

Die Aufwendungen und Erträge aus der erstmaligen Anwendung der Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG werden gem. Art. 67 (7) EGHGB im außerordentlichen Ergebnis ausgewiesen. Die latenten Steuern hierauf wären nach § 274 (2) HGB gesondert auszuweisen. Die Gesellschaft ist hiervon aber nicht tangiert.

Die Gesellschafterversammlung entscheidet nach Fertigstellung der Bilanz über die Verwendung des Bilanzergebnisses.

Gemäß den §§ 268 Abs. 7 HGB i. V. m. § 251 HGB sind keine Angaben zu machen.

Die Gesellschaft hat einen Geschäftsführer der alleinvertretungsberechtigt ist.

C. Sonstige Angaben

Nach § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft anzusehen.

An den maßgeblichen Abschlussstichtagen am 31.12.202 und am 31.12.2023 werden keine der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB überschritten:

-Die Bilanzsumme liegt an beiden Stichtagen unter Euro 6.000.000,00, nach Abzug eines auf der Aktivseite ausgewiesenen Fehlbetrages ( § 268 Abs. 3 HGB)

-Die Umsatzerlöse betrugen in den Wirtschaftsjahren weniger als Euro 12.000.000,00.

-Die Mitarbeiterzahl der tätigen Arbeitnehmer betrug in beiden Wirtschaftsjahren unter 50 Mitarbeiter.
  
Eine Ausschüttungssperre nach § 268 (8) HGB besteht nicht.
 
Geschäftsführungsorgane

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Jochen Steffens als Geschäftsführer geführt. Herr Jochen Steffens hat mir den Auftrag zur Erstellung des Jahresabschlusses erteilt.

 

Köln, den 28.03.2024


Die Geschäftsleitung:

Gez. Jochen Steffens

sonstige Berichtsbestandteile


gez.: Der Geschäftsführer Herr Jochen Steffens


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.03.2024 festgestellt.

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