Urotech GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit medizinischen und orthopädischen Artikeln, Dental- und Laborbedarf
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Lehner seit 12.6.2019 | Geschäftsführer |
Christian Klein seit 25.3.2018 | Geschäftsführer |
Nikolaus Dr. König seit 15.8.2017 | Geschäftsführer |
Hannes Raßbach seit 19.10.2016 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Medi-Globe Group GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 30.11.2018Bilanz zum 30. November 2018Aktiva
Passiva
Gewinn-
und Verlustrechnung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vorjahr | |||
| EUR | TEUR | ||
| 1. | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -15.994,50 | -10 |
| 2. | Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 15.719.106,23 | 17.895 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 15.719.106,23 (Vj. TEUR 17.895) | |||
| 3. | Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -1.218,00 | -88 |
| davon an verbundene Unternehmen: EUR 1.218,00 (Vj. TEUR 88) | |||
| 4. | Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -10,85 | 0 |
| 5. | Ergebnis nach Steuern | 15.701.882,88 | 17.797 |
| 6. | Aufgrund eines Gewinnabführungsvertrags abgeführte Gewinne | -15.701.882,88 | -17.797 |
| 7. | Jahresüberschuss | 0,00 | 0 |
Registergericht Frankfurt am Main, HRB-Nr. 104871
Die Medi-Globe Group GmbH ist zum Bilanzstichtag 30.
November 2018 eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des
§ 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss wird nach den
Rechnungslegungsvorschriften für Kapitalgesellschaften
des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung
des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.
Mit Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 29.
Oktober 2018 hat die Medi-Globe Group GmbH das
Geschäftsjahr umgestellt. Das Geschäftsjahr
umfasst den Zeitraum 1. Dezember bis zum 30. November des
Folgejahres. Das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum
30. November 2018 ist ein Rumpfgeschäftsjahr.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt teilweise die Befreiungen nach
§ 288 Abs. 1 HGB in Anspruch.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang zu machen sind, sind zur
Verbesserung der Übersichtlichkeit des
Jahresabschlusses insgesamt im Anhang aufgeführt.
Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind zum
Nominalwert bilanziert.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert bilanziert. Ist der Wert der
Forderung am Abschlussstichtag niedriger als ihr Nennwert,
so ist die Forderung handelsrechtlich als
Vermögengegenstand des Umlaufvermögens mit dem
niedrigeren Wert ausgewiesen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum
Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen sind so bemessen, dass
die erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt sind. Die Bewertung erfolgt jeweils in
Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist, um zukünftige
Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Zukünftige Preis-
und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern
ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt
vorliegen.
Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
In den Ausleihungen an verbundene Unternehmen sind
langfristige Darlehensforderungen mit einer Restlaufzeit
von mehr als einem Jahr gegen die Medi-Globe Technologies
GmbH, Frankfurt am Main, (TEUR 109.500, Laufzeit bis 18.
Juli 2026) sowie gegen die DS Rose Acquisition II GmbH,
Rohrdorf OT Achenmühle, (TEUR 129.084, Laufzeit bis
25. April 2026) enthalten.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in
Höhe von TEUR 18.334 (Vj. TEUR 20.593) enthalten
kurzfristige Forderungen aus dem Cash Pooling Vertrag mit
der Medi-Globe Technologies GmbH (TEUR 18.334; Vj. TEUR
20.593).
Die Forderungen sind insgesamt kurzfristig.
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 54.960,00.
Es besteht eine Kapitalrücklage in Höhe von
EUR 240.718.650,35.
Der Gewinn des Geschäftsjahres 2018 in Höhe
von TEUR 15.702 wird aufgrund des
Ergebnisabführungsvertrages an die DS Rose Investment
Holding GmbH abgeführt.
In den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von TEUR 15.702 (Vj. TEUR 17.810)
sind Verbindlichkeiten gegenüber der DS Rose
Investment Holding GmbH aus Ergebnisabführungen
enthalten. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Haftungsverhältnisse bestanden zum Bilanzstichtag
nicht.
Dr. Nikolaus König, einzelvertretungsberechtigt
Dr. Michael Meyerhoff, Geschäftsführer (bis 8.
Januar 2018)
Christian Klein, einzelvertretungsberechtigt (ab 8.
Januar 2018)
Die Geschäftsführer erhalten keine Bezüge
von der Gesellschaft.
Die Mutterunternehmen der Gesellschaft sind die
Medi-Globe Technologies GmbH, Frankfurt am Main, zu 54,51 %
und die Medi-Globe Corporation, Tempe, Arizona, USA, zu
45,49 %.
Das oberste Mutterunternehmen ist die DS Rose HoldCo
Prime GmbH, Frankfurt am Main. Die Medi-Globe Group GmbH
wird in den Konzernabschluss der Muttergesellschaft DS Rose
HoldCo Prime GmbH einbezogen.
Der Kreis der verbundenen Unternehmen der Medi-Globe
Group GmbH umfasst im Sinne des § 271 HGB das oberste
Mutterunternehmen, größter Kreis ist zugleich
auch kleinster Kreis, und sämtliche Tochterunternehmen
dieses Mutterunternehmens.
Frankfurt am Main, den 12. April 2019
Die Geschäftsführung der Medi-Globe Group GmbH
Dr. Nikolaus König
(Geschäftsführer/Chief Financial Officer)
Christian Klein
(Geschäftsführer/Chief Operating Officer)
| Anschaffungs- und Herstellungskosten | Abschreibungen | |||||
| 1.1.2018 | Zugänge | Abgänge | 30.11.2018 | 1.1.2018 | Zugänge | |
| € | € | € | € | € | € | |
| Finanzanlagen | ||||||
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 238.584.239,00 | 0,00 | 0,00 | 238.584.239,00 | 0,00 | 0,00 |
| Summe | 238.584.239,00 | 0,00 | 0,00 | 238.584.239,00 | 0,00 | 0,00 |
| Abschreibungen | Buchwerte | |||
| Abgänge | 30.11.2018 | 30.11.2018 | 31.12.2017 | |
| € | € | € | € | |
| Finanzanlagen | ||||
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 0,00 | 0,00 | 238.584.239,00 | 238.584.239,00 |
| Summe | 0,00 | 0,00 | 238.584.239,00 | 238.584.239,00 |
Aus dem Jahresabschluss und den sonstigen geprüften
Unterlagen heben wir folgende Aspekte hervor, die für
die Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft
von besonderer Bedeutung
| ― |
In der am 29. Oktober 2018 abgehaltenen Gesellschafterversammlung wurde das Geschäftsjahr der Gesellschaft geändert und umfasst nunmehr den Zeitraum vom 1. Dezember bis zum 30. November des Folgejahres. Für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. November 2018 wird ein Rumpfgeschäftsjahr gebildet. |
| ― |
Die Gesellschaft ist weiterhin selbst nicht operativ tätig. Im Rumpfgeschäftsjahr 2018 erzielte die Gesellschaft im Wesentlichen Erträge aus den Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 15.719 (Vj. TEUR 17.895). Der Rückgang ist auf das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. November 2018 zurückzuführen. Der Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung beträgt im Rumpfgeschäftsjahr TEUR 15.702 (Vj. TEUR 17.797) und wird aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrags an die DS Rose Investment Holding abgeführt. Die DS Rose Investment Holding ist mittelbar an der Gesellschaft zu 100 % beteiligt. |
Wir haben dem Jahresabschluss für das
Rumpfgeschäftsjahr 2018 der Medi-Globe Group GmbH,
Frankfurt am Main, in der Fassung der Anlage 1 den
folgenden unter dem 12. April 2019 unterzeichneten
Bestätigungsvermerk erteilt:
An die Medi-Globe Group GmbH, Frankfurt am Main
Wir haben den Jahresabschluss der Medi-Globe Group GmbH,
Frankfurt am Main, - bestehend aus der Bilanz zum 30.
November 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für
das Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30.
November 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der
Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -
geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen
Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt
unter Beachtung der deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30.
November 2018 sowie ihrer Ertragslage für das
Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 30. November
2018.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB
erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen
Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des
Jahresabschlusses geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen
Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt
"Verantwortung des Abschlussprüfers für die
Prüfung des Jahresabschlusses" unseres
Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir
sind von dem Unternehmen unabhängig in
Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen
und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere
sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung
mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der
Auffassung, dass die von uns erlangten
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um
als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum
Jahresabschluss zu die-
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für
die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen,
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und
dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner
sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die
internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die
Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen,
der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten -falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die
gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die
Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren
haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang
mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit,
sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus
sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des
Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht
tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten
entgegenstehen.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit
darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes
frei von wesentlichen - beabsichtigten oder
unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen
Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser
Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an
Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in
Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der
vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche
Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen
können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten
resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn
vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass
sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses
Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen
Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir
pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine
kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| ― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| ― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben. |
| ― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| ― |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
| ― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung
Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die
Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame
Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger
Mängel im internen Kontrollsystem, die wir
während unserer Prüfung feststellen."
Gegenstand unserer Abschlussprüfung waren
| ― |
die Buchführung |
| ― |
der Jahresabschluss (bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) der Gesellschaft. |
Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB gesetzlich nicht zur
Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet; auch besteht
keine gesellschaftsvertragliche Verpflichtung dazu.
Die Buchführung und die Aufstellung des
Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften liegen in der Verantwortung der
Geschäftsführung der Gesellschaft; dies gilt auch
für die Angaben, die wir zu diesen Unterlagen erhalten
haben. Wir verweisen ergänzend auf den Abschnitt
"Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den
Jahresabschluss" unseres vorstehend wiedergegebenen
Bestätigungsvermerks.
Unsere Aufgabe ist es, diese Unterlagen und Angaben im
Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung zu
beurteilen. Unsere diesbezügliche Verantwortung wird
in den Abschnitten "Prüfungsurteil" und "Verantwortung
des Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks
beschrieben.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns
geprüfte und unter dem 19. April 2018 mit dem
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene
Vorjahresabschluss; er wurde am 18. Juni 2018 festgestellt.
Wir haben die Abschlussprüfung nach § 317 HGB
unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer
festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung
vorgenommen.
In Bezug auf die wesentlichen Grundzüge unseres
prüferischen Vorgehens verweisen wir auf die
Darstellungen im Abschnitt "Verantwortung des
Abschlussprüfers für die Prüfung des
Jahresabschlusses" unseres vorstehend in Abschnitt 3
wiedergegebenen Bestätigungsvermerks. Um diesen
Anforderungen gerecht zu werden, wenden wir unseren risiko-
und prozessorientierten Prüfungsansatz an; zu dessen
Umsetzung bedienen wir uns unserer Prüfungssoftware
Engagement Management System (EMS). Sie unterstützt
die Planung, Durchführung und Dokumentation der
Abschlussprüfung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich nach § 317
Abs. 4a HGB nicht darauf, ob der Fortbestand des
geprüften Unternehmens oder die Wirksamkeit und
Wirtschaftlichkeit der Geschäftsführung
zugesichert werden kann.
Die Prüfung wurde von uns in den Monaten Oktober
2018 (Vorprüfung) sowie Februar bis April 2019
(Hauptprüfung) durchgeführt.
Identifizierte relevante Kontrollverfahren der
Gesellschaft haben wir unserem Prüfungsplan
entsprechend auf Angemessenheit und gegebenenfalls
Wirksamkeit geprüft. Auf Grundlage der Ergebnisse
dieser Kontrollprüfung haben wir Art und Umfang
unserer aussagebezogenen Prüfungshandlungen
(analytische Prüfungshandlungen und
Einzelfallprüfungen von ausgewählten
Geschäftsvorfällen und Beständen)
festgelegt. Bei Einzelfallprüfungen haben wir
Nachweise in bewusster Auswahl bzw. unter Heranziehung von
Stichprobenverfahren eingeholt.
Folgende Prüfungsschwerpunkte wurden gesetzt:
| ― |
Ansatz und Bewertung der Rückstellungen |
| ― |
Werthaltigkeit der Ausleihungen an und Forderungen gegen verbundene Unternehmen |
Zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der
Buchführung der Gesellschaft haben wir uns im Rahmen
der Vorprüfung einen Überblick über die
Organisation der Buchführung und ein Verständnis
der prüfungsrelevanten Kontrollen verschafft sowie
entsprechende Aufbau- und Funktionsprüfungen,
insbesondere in Bezug auf die implementierten wesentlichen
Kontrollmaßnahmen, vorgenommen.
Die Gesellschaft hat ihre gesamte Buchführung auf
das in Rohrdorf OT Achenmühle angesiedelte
Rechnungswesen der Medi-Globe Technologies ausgelagert. Die
Ordnungsmäßigkeit der ausgelagerten
Buchführung haben wir bei der Medi-Globe Technologies
geprüft.
Im Rahmen der Prüfung der Guthaben bei
Kreditinstituten und der Rückstellungen haben wir von
allen Kreditinstituten und allen Rechtsanwälten sowie
Steuerberatern der Gesellschaft Bestätigungen
über Guthaben, Ansprüche und Verpflichtungen der
Gesellschaft eingeholt.
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sowie die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen
wurden uns sowohl durch Intercompany-Abstimmungen als auch
durch die entsprechenden Vertragsunterlagen nachgewiesen.
Die Geschäftsführung hat alle gewünschten
Aufklärungen und Nachweise erbracht und unter dem 12.
April 2019 die berufsübliche
Vollständigkeitserklärung in schriftlicher Form
abgegeben. Darin wird insbesondere versichert, dass in der
Buchführung alle buchungspflichtigen Vorgänge und
in dem vorliegenden Jahresabschluss alle
bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände,
Schulden (Verpflichtungen, Wagnisse etc.),
Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten
berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und
Erträge enthalten sowie alle erforderlichen Angaben
gemacht sind.
Die Buchführung entspricht den gesetzlichen
Vorschriften einschließlich der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung. Die aus den
weiteren geprüften Unterlagen zu entnehmenden
Informationen sind in allen wesentlichen Belangen
ordnungsgemäß in Buchführung und
Jahresabschluss abgebildet.
Der Jahresabschluss zum 30. November 2018 ist diesem
Bericht als Anlagen 1.1 bis 1.3 beigefügt.
Der Jahresabschluss wurde ordnungsgemäß aus
der Buchführung und den weiteren geprüften
Unterlagen abgeleitet. Die gesetzlichen Vorschriften zur
Gliederung, Bilanzierung und Bewertung sowie zum Anhang
wurden in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Der Jahresabschluss insgesamt, d.h. das Zusammenwirken
von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang,
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
| 2018 *** | 2017 | 2016 ** | 2016 * | ||
| Finanzergebnis | TEUR | 15.718 | 17.807 | 7.201 | 586 |
| Jahresergebnis vor Ergebnisabführung | TEUR | 15.702 | 17.797 | 7.140 | 428 |
| Bilanzsumme | TEUR | 256.918 | 259.177 | 248.536 | 241.360 |
| davon Eigenkapital | TEUR | 241.201 | 241.201 | 241.201 | 241.201 |
| Eigenkapitalquote | % | 93,9 | 93,1 | 97,0 | 99,9 |
* Rumpfgeschäftsjahr vom 22. März bis
31. Juli 2016
** Rumpfgeschäftsjahr vom 1. August bis 31.
Dezember 2016
*** Rumpfgeschäftsjahr vom 1. Januar bis
30. November 2018
Hinsichtlich der wirtschaftlichen und rechtlichen
Grundlagen verweisen wir auf Anlage 3 zu diesem Bericht.
Den vorstehenden Bericht über unsere Prüfung
des Jahresabschlusses für das Rumpfgeschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 30. November 2018 der Medi-Globe
Group GmbH, Frankfurt am Main, erstatten wir in
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und
den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger
Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
(Prüfungsstandard des Instituts der
Wirtschaftsprüfer - IDW PS 450 n.F.).
Zu dem von uns erteilten uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk verweisen wir auf Abschnitt 3
"Wiedergabe des Bestätigungsvermerks".
Nürnberg, den 12. April 2019
Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
| (Martin Thiermann) | (Stefan Otto) |
| Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
Hinweis: Bei dieser PDF-Datei handelt es sich lediglich
um ein unverbindliches Ansichtsexemplar. Maßgeblich
ist ausschließlich die in Papierform erstellte
Berichterstattung.
Für Veröffentlichungen oder die Weitergabe des
Jahresabschlusses unter Hinweis auf unsere Prüfung
sowie für den Fall der Weitergabe unseres
Prüfungsberichts und/oder des
Bestätigungsvermerks bedarf es zuvor unserer erneuten
Stellungnahme; wir weisen hierzu ausdrücklich auf Nr.
6 der als Anlage beigefügten IDW-AAB hin.
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