Windpark Trierweiler GmbH & Co. KG
Selbe AdresseElektrizitätserzeugung aus erneuerbaren Energieträgern zur Verteilung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Alexander Harry Sprunk seit 29.4.2024 | Prokura |
Ann-Kathrin Stoldt seit 24.1.2023 | Prokura |
Broder Heepmann seit 2.5.2020 | Prokura |
Jörg Karl Gustav Warnke seit 13.6.2016 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 5.36% | |
| 4.65% | |
A******** S******** | 4.48% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EBS Concept GmbHGlückstadtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für die EBS Concept GmbHA. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Die EBS Concept GmbH (EBSC) produziert Ersatzbrennstoff aus Abfall und versorgt das nahestehende Unternehmen Steinbeis Energie GmbH (STE) und weitere Kunden. Die Geschäftsanteile an der EBS Concept GmbH halten seit 2010 zu je 50 % die Steinbeis Holding GmbH (SH) sowie die Umweltdienste Bohn GmbH. Die wirtschaftliche Lage der EBSC wird im Wesentlichen von der Entsorgungsdienstleistung von Abfällen sowie der Lieferung von Ersatzbrennstoff (EBS) bestimmt. Die Versorgung der EBSC mit Abfall konnte während des gesamten Jahres sichergestellt werden. Basis hierfür sind langfristige Abnahmeverträge über kommunale Abfälle sowie die Annahme von Gewerbeabfall. Die EBSC wird jährlich als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert. 2. Steuerungssystem Die Leitung und die Steuerung der Gesellschaft erfolgen durch die Geschäftsführung. Weitere Organe sind der Beirat und die Gesellschafterversammlung. Der Beirat berät und überwacht die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens. Zur Steuerung der Leistung im Hinblick auf die Unternehmensziele wird insbesondere die Abfallannahme betrachtet. Im finanzbezogenen Bereich sind die daraus resultierenden Umsatzerlöse relevant. Das EBITDA beschreibt die operative Leistungsfähigkeit vor Investitionsaufwand und stellt einen weiteren bedeutsamen steuerungsrelevanten finanziellen Leistungsindikator dar. Diese Kennzahlen werden im Rahmen des monatlichen Berichtswesens aggregiert aufbereitet und durch die Geschäftsführung und den Beirat kontinuierlich überwacht. Die im Rahmen der Planungsprozesse ermittelten Kennzahlen werden durch regelmäßige Soll-Ist-Vergleiche überprüft. Die Geschäftsführung trägt die Gesamtverantwortung für das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem. Über definierte Führungs- und Berichtsorganisationen sowie regelmäßige Beiratssitzungen sind grundsätzlich alle relevanten Entscheidungsträger des Unternehmens eingebunden und informiert. 3. Forschung und Entwicklung, Basis und Zukunft Das Unternehmen EBSC ist insbesondere durch den Austausch mit den weiteren EBS-Aufbereitungsanlagen der Muttergesellschaft Umweltdienste Bohn GmbH stets nah mit aktuellen Entwicklungen sowie dem Forschungsstand verbunden. 4. Umweltschutz als Unternehmensphilosophie Umweltschutz ist Kernbestandteil der Unternehmensphilosophie der Steinbeis-Gruppe und der Umweltdienste Bohn GmbH. Konsequent werden ressourcenschonende Verfahren entwickelt, Altbereiche saniert sowie zusätzliche Maßnahmen ergriffen. Die Aufbereitung von Abfall zu Ersatzbrennstoff liefert einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz und unterstützt die Energiewende. B. Wirtschaftsbericht 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gemäß dem Internationalen Währungsfonds betrug das globale Wachstum in 2023 3,1 %. Für das laufende Jahr erwartet der IWF ein globales Wachstum von ebenfalls 3,1 %. Dabei wird zu Grunde gelegt, dass sich viele Volkswirtschaften resilienter gegenüber den weltwirtschaftlichen Problemen gezeigt haben, als zunächst erwartet. Auch die Inflation sank schneller als angenommen. Der IWF erklärte, dass in der Eurozone in 2024 ein Wachstum von 0,5 % zu erwarten sei. Im vergangenen Jahr war die Wirtschaft der Eurozone lediglich um 0,5 % gewachsen. Nach ersten Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes war das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Gesamtjahr um 0,3% gegenüber 2022 gefallen. Demnach kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in einem krisengeprägten Umfeld weiter ins Stocken. Hohe Preise auf allen Wirtschaftsstufen, ungünstige Finanzierungsbedingungen durch gestiegene Zinsen sowie eine geringere Nachfrage aus dem In- und Ausland dämpften die konjunkturelle Entwicklung. Auch für 2024 wird mit keiner Erholung gerechnet. So verminderte jüngst die Bundesregierung ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 auf 0,2 %. Die Geschäftsentwicklung der EBSC ist deutlich stärker von abfallwirtschaftlichen als von allgemeinen weltwirtschaftlichen Entwicklungen geprägt. 2. Geschäftsverlauf Der Betrieb der Aufbereitungsanlage verlief im Berichtsjahr planmäßig. Die zuverlässige Anlieferung von Abfall sorgt für eine stabile Versorgung des Kraftwerkes mit Brennstoff. Die Steinbeis Energie GmbH konnte das gesamte Jahr vollständig mit EBS versorgt werden. Der überwiegend stabile Lauf des Kraftwerks ist außerdem die Basis für eine reibungslose Entsorgung des gelieferten Abfalls. Die Aufbereitungsanlage ist gut ausgelastet. Im Jahr 2023 wurde überwiegend im 3-Schicht-Betrieb produziert und eine Menge von 173.824 to Abfall angenommen. Dieser Wert hat die Erwartungen nicht ganz erfüllt, da die Belieferung eines externen Kunden mit Ersatzbrennstoff unter den Budgetannahmen blieb und somit auch weniger Abfall angenommen wurde. Die spezifischen Erlöse bewegen sich unter dem Vorjahresniveau und über dem Budgetansatz Die Steigerung des EBITDA ist insbesondere den reduzierten Instandhaltungsaufwendungen geschuldet. Eine Basismenge des Inputs ist über langfristig vereinbarte Abnahmeverträge über kommunale Abfälle gesichert 3. Lage a) Ertragslage Bei der EBSC ergibt sich im Geschäftsjahr 2023 ein Umsatz von 14.907 T€ nach 16.683 T€ im Vorjahr, und ist somit um der somit um 10,6 % gesunken. Das Rohergebnis verringerte sich im selben Maße von 4.854 T€ auf 4.287 T€.
Das EBITDA konnte trotz dieser Entwicklung und auch entgegen der Planungsrechnung für das Geschäftsjahr auf 1.248 T€ erhöht werden. Dies ist hauptsächlich auf die gesenkten Instandhaltungskosten zurückzuführen. Die Höhe des EBIT entwickelt sich mit einer Erhöhung auf von 412 T€ auf 882 T€ kongruent zur Erhöhung des EBITDA, da die Abschreibungen sich nur sehr gering verändert haben. Im Geschäftsjahr konnte das Unternehmen mit 8 T€ erstmals ein positives Finanzergebnis ausweisen. Dies war durch eine kurzfristige Geldanlage und hiermit die Partizipation am allgemein gestiegenen Zinsniveau in Deutschland möglich. Der Steueraufwand erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 114 T€ auf 253 T€. Der Jahresüberschuss 2023 beträgt 621 T€ und konnte nahezu verdoppelt werden. Die Steigerung gegenüber dem Vorjahr betrug 300 T€ und somit 94 %. b) Finanzlage: Kapitalflussrechnung
Die Cash Earnings (Jahresergebnis + Abschreibungen) der EBSC sind im Vergleich zum Vorjahr um 44,4 % auf 988 T€ gestiegen. Der Cash-flow aus laufender Geschäftstätigkeit verringerte sich im Berichtsjahr trotz der gesteigerten Cash Earnings um 11 % auf 1.027 T€. Dies ist insbesondere auf die Verringerung der Rückstellungen zurückzuführen. Der Cash-flow aus der Investitionstätigkeit beläuft sich auf -185 T€, welcher im Wesentlichen auf die Anschaffung eines neuen Gabelstaplers in Höhe von 69 T€ und einer Teleskopbühne in Höhe von 67 T€ zurückzuführen ist. Des Weiteren wurde die im Vorjahr begonnene Erneuerung der Kompressorenanlage beendet. Hierfür hat die Gesellschaft einen nicht rückzahlbaren, zweckgebundenen Investitionszuschuss in Höhe von TEUR 8 erhalten. Der Cash-flow aus Finanzierungstätigkeit verringerte sich um 900 T€ auf -500 T€. Dies resultiert aus verringerten Gewinnausschüttungen. Insgesamt verringert erhöhte sich der Finanzmittelbestand um TEUR 342 auf 1.560 T€. Die Fähigkeit der Gesellschaft, ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen, war im Berichtsjahr jederzeit erfüllt. Die Gesellschaft verfügt außerdem über ausreichende nicht in Anspruch genommene Kreditlinien. c) Vermögenslage
Das Anlagevermögen reduzierte sich um 176 T€ gegenüber dem Vorjahr. Abschreibungen in Höhe von 367 T€ standen Investitionen in Höhe von 192 T€ gegenüber. Das Umlaufvermögen erhöhte sich um 8,2 % auf 3.764 T€. Die Steigerung resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der liquiden Mittel. Das Eigenkapital erhöhte sich um 121 T€ auf 5.800 T€ und liegt somit 2,1 % höher als im Vorjahr. Dies ist im Grunde der vorgezogenen Gewinnausschüttung über 500 T€ im Dezember 2023 geschuldet. Daraus ergibt sich eine Eigenkapitalquote von 80,7 % (Vorjahr 80,2 %). Die Rückstellungen verringern sich um 174 T€ auf 532 T€. Ursächlich für die Abnahme sind insbesondere die gesunkenen Rückstellungen für Entsorgungskosten und die Zahlung der Steuerrückstellungen für Vorjahre. Nach Einschätzung der Geschäftsführung steht die Gesellschaft gut da. Der gut behauptete Umsatz, die Ertragsentwicklung (EBITDA) und die weiteren Finanzkennzahlen erfüllen die Erwartungen. 4. Mitarbeiterentwicklung Gemäß § 267 HGB waren im Berichtsjahr durchschnittlich 16 Mitarbeiter bei der EBSC beschäftigt. Die Betriebsmannschaft der EBSC verfügt über nennenswerte operative Erfahrungen. Zwischen der nahestehenden Steinbeis Papier GmbH (STP) und der EBSC sowie Umweltdienste Bohn (UWD) und der EBSC wurden auch im Geschäftsjahr 2023 auf Basis von Geschäftsbesorgungsverträgen Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen der Administration, erbracht. D. Prognosebericht Im Jahr 2024 wird eine Ersatzbrennstoffmenge auf Vorjahresniveau erwartet. Die Umsatzerlöse sind insbesondere aufgrund fallender Abfallpreise rückläufig. Dies resultiert auch aus der ansteigenden Abfallmenge aus dem Ausland, die aufgrund der Transportentfernung geringere Erlöse als inländische Mengen mitbringt und zur Stabilisierung der Versorgung beiträgt. Ab dem Jahr 2024 unterliegt die Abfallverbrennung dem Brennstoffemissionshandelsgesetz, so dass Emissionszertifikate erworben und abgegeben werden müssen. Die Erstattung der CO 2 - Kosten durch die Abfalllieferanten war bei Erstellung der Pläne noch unsicher. Kurz vor Jahresende wurde der CO 2 - Kostensatz von 40 €/to. durch den Gesetzgeber auf 45 €/to erhöht - diese Steigerung konnte von den kommunalen Abfalllieferanten nicht mehr in der Kostenkalkulation berücksichtigt werden und stellt ein zusätzliches Risiko dar. Das EBITDA wird sich entsprechend der Planung als Folge gesunkener Annahmeerlöse und steigender Kosten reduzieren. Aus diesem Grund erwarten wir auch ein planmäßig reduziertes Jahresergebnis. Es wird weiterhin eine stabile Entwicklung der Vermögens- und Finanzlage erwartet. Die Bedienung der finanziellen Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern und Gläubigern ist für 2024 gesichert. Die Aussagen im Lagebericht sind zukunftsbezogen und damit unsicher, so dass Ergebnisabweichungen nicht auszuschließen sind. Die Prognose berücksichtigt alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung bekannten Ereignisse, wesentliche Risiken, die die Prognose gefährden, sind im Risikobericht genannt. E. Chancen- und Risikobericht 1. Risikomanagementsystem: Potenzielle Herausforderungen Im Rahmen der ganzheitlichen Risikostrategie erlaubt EBSC nur Risiken, die im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit unumgänglich sind. Ein systematisches Management- und Kontrollsystem wird dazu zur Steuerung und Überwachung eingesetzt. Dazu gehört auch abteilungsübergreifendes Denken und Handeln entlang der Prozesskette. Getragen und abgesichert wird dies durch eine Supply Chain Organisation in Zusammenarbeit mit der STP. Eine integrierte Unternehmensplanung, strukturierte Projektdurchführungen und ein abgestimmtes Berichtswesen sichern die angemessene Überwachung während der Durchführung und Abwicklung von Unternehmensprozessen ab. Die Zweckmäßigkeit und Effizienz des Risikomanagements sowie der Kontrollsysteme werden in regelmäßigen Zeitabständen von den Geschäftsführungen der Muttergesellschaften und dem Beirat überprüft. Nachfolgend sind wesentliche Chancen und Risiken, die das Geschäft und die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinflussen können, beschrieben. 2. Chancen und Risiken Geschäftsrisiko Im Vorfeld der Investition in eine Abfallaufbereitungsanlage wurden umfangreiche, mehrjährige Business-Pläne erstellt. Sämtliche Risiken wurden im Rahmen der Due-Diligence-Aktivitäten der Bank evaluiert. Die Businesspläne werden jährlich aktualisiert und die Entwicklung der Gesetzgebung, der Absatz- und Beschaffungsmärkte sowie des technischen Zustands der Anlage entsprechend berücksichtigt. Operatives Risiko / Operative Chancen Die Betriebsmannschaft konnte auch in 2023, abgesehen von kleineren Ausfällen der Aufbereitungsanlage, einen nahezu störungsfreien Betrieb gewährleisten. Es wurde durch den Verzicht auf den ursprünglich im November geplanten kurzen Reparaturstillstand des Kraftwerkes eine höhere Betriebszeit erreicht. Laufende und vorbeugende Instandhaltungsmaßnahmen erhöhen die Sicherheit der Aufbereitung und die Beherrschbarkeit der technischen Risiken. Auch die Installation einer umfassenden Brandfrüherkennungsanlage lässt das Ausfallrisiko jedoch nicht vollständig ausschließen. In der mittelfristigen Planung sind Aufwendungen berücksichtigt, um die bisher durchgeführten Brandschutzmaßnahmen auf dem hohen Niveau zu erhalten. Absatz- und Marktrisiken Die EBSC hat mit der STE langfristige Verträge zur Abnahme der EBS Mengen abgeschlossen, sodass eine Auslastung der Aufbereitungsanlage zu auskömmlichen Erlösen gesichert ist. Durch die enge Verbundenheit mit der STE besteht für die EBSC das Risiko, dass sich eventuelle wirtschaftliche Schwierigkeiten der STE auch auf die EBSC auswirken. Aktuell sind derartige für die EBSC relevanten Schwierigkeiten nicht zu erkennen. Beschaffungsmarktrisiken und -chancen Die relevanten Risiken liegen insbesondere in der ausreichenden Deckung des Abfallbedarfs zu angemessenen Preisen. Die Versorgung der EBSC mit Abfällen ist durch langfristige Verträge gesichert. Auf dem regionalen Abfallmarkt waren Angebot und Nachfrage in 2023 weitgehend ausgeglichen. Es gibt erste Signale, dass temporär ein Nachfrageüberhang nicht ausgeschlossen werden kann. Es wurden bereits Maßnahmen in die Wege geleitet, um die Versorgung der EBSC mit Rohabfall sicher zu stellen. Die mengenmäßige Belieferung der STE aus den langfristigen Verträgen wird voraussichtlich weiterhin planmäßig erfolgen. Es sind keine wesentlichen Risiken erkennbar, dass die in der Planungsrechnung angesetzten Zuzahlungen insgesamt nicht erreicht werden. Die EBSC ist von den steigenden Energiekosten betroffen. Die Folgen einer Einbeziehung von Abfall in den Geltungsbereich des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sind derzeit noch nicht abschließend zu beurteilen. Finanztechnische und Investitionsrisiken Die laufenden Aktivitäten der EBSC sind solide finanziert. Fremdwährungsrisiken treten nur in beschränktem Umfang und indirekt auf, da der zu importierende Abfall im Regelfall aus Euro-Ländern stammt. Das Risikomanagement umfasst alle wesentlichen Risiken und ist ein lernendes System, das ständig weiterentwickelt wird. Aktuell sind keine Risiken sichtbar, die die Unternehmensfortführung gefährden. Es stehen dem Unternehmen genügend Ressourcen zur Verfügung, um sich bietende Chancen zu nutzen.
Glückstadt, 28. Februar 2024 EBS Concept GmbH gez. Dipl.-Kfm. Jörg Warnke gez. Christian Walter Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2023
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023I. Allgemeine AngabenDie EBS Concept GmbH, Glückstadt, ist unter der Registernummer HRB 8549 PI beim Handelsregister des Amtsgerichts Pinneberg eingetragen. Der Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff und §§ 264 ff HGB sowie des GmbH-Gesetzes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft hat als mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB von den größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 288 Abs. 2 HGB teilweise Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wird das auch bisher angewandte Gesamtkostenverfahren beibehalten. II. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2022 wurden unverändert auf neue Rechnung vorgetragen. Der Grundsatz der Darstellungsstetigkeit gemäß § 246 Abs. 3 i. V. m. § 252 HGB wurde beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter der Annahme der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB. Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände betreffen ein Nutzungsrecht und werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Gebäude werden linear mit einer Nutzungsdauer von 25 Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen für das bewegliche Anlagevermögen werden ebenfalls nach der linearen Methode vorgenommen. Die Nutzungsdauern belaufen sich bei technischen Anlagen sowie Maschinen auf sechs bis zwanzig Jahre, bei anderen Anlagen und Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung auf drei bis dreizehn Jahre. In den Anschaffungskosten der Sachanlagen aus Vorjahren sind Bauzeitzinsen in Höhe von TEUR 83 enthalten. Im Geschäftsjahr erfolgte keine Aktivierung von Bauzeitzinsen. In Bezug auf die Bilanzierung geringwertiger Wirtschaftsgüter wird handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des § 6 Abs. 2 und Abs. 2a EStG angewendet. Abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die selbständig nutzbar sind und deren Anschaffungskosten mehr als EUR 250,00, aber nicht mehr als EUR 1.000,00 betragen, werden wie im Vorjahr im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2a EStG in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben. Für solche abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, deren Anschaffungskosten EUR 250,00 nicht übersteigen, werden die Aufwendungen im Jahr des Erwerbs voll aufwandswirksam erfasst. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten, vermindert um Gängigkeitsabschläge, oder - unter Beachtung des Niederstwertprinzips - zu niedrigeren Marktpreisen am Bilanzstichtag bewertet. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zu dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet worden. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Liquide Mittel sind mit ihrem Nennwert angesetzt. Fällt eine Zahlung in das Geschäftsjahr und die entsprechende Leistung in das Folgejahr, so wird der Wert der noch zu erbringenden Leistungen am Bilanzstichtag in aktiven oder passiven Posten der Rechnungsabgrenzung festgehalten. Aktive latente Steuerüberhänge auf Unterschiede in den Bilanzansätzen der Handelsbilanz und der Steuerbilanz des Anlagevermögens werden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht bilanziert. Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken angemessen berücksichtigt worden. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt worden. III. Angaben zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens sowie der Abschreibungen kann dem Anlagenspiegel (Anlage 1.4) entnommen werden. Unter den immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wird ein vertragliches Nutzungsrecht der Gesellschaft gegenüber der Steinbeis Papier GmbH ausgewiesen, welches bereits in Vorjahren vollständig abgeschrieben wurde. Der Vertrag regelt die Nutzung der Kläranlage der Steinbeis Papier GmbH (nahestehendes Unternehmen). Für den im Jahr 2023 erhaltenen, nicht rückzahlbaren, zweckgebundenen Investitionszuschuss in Höhe von TEUR 8 wurde gem.§ 265 Abs. 5 HGB ein gesonderter Passivposten gebildet. Dieser Passivposten wird über die Nutzungsdauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes anteilig aufgelöst. Umlaufvermögen Bei den Vorräten handelt es sich im Wesentlichen um Instandsetzungsmaterial und fertige Erzeugnisse (im Produktionsprozess gewonnene werthaltige Metalle). Die sonstigen Vermögensgegenstände bestehen im Wesentlichen aus Steuererstattungsansprüchen gegenüber dem Finanzamt. Von den Forderungen aus Steuererstattungsansprüchen betreffen TEUR 143 (Vorjahr: TEUR 112) Ansprüche, die rechtlich erst im Folgejahr entstehen. Alle ausgewiesenen Forderungen haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Eigenkapital Das Stammkapital beträgt TEUR 100. Gesellschafter sind die Steinbeis Holding GmbH, Brannenburg, und die Umweltdienste Bohn GmbH, Alsfeld, zu gleichen Anteilen. Die Kapitalrücklage hat sich im Geschäftsjahr 2023 nicht verändert und beträgt 1.350.000,00 EUR. Die Geschäftsführung hat mit Zustimmung der Gesellschafter die Bilanz unter Berücksichtigung der teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses nach § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt. Wie im Vorjahr wird in der Bilanz ein Bilanzgewinn ausgewiesen, der sich wie folgt entwickelte:
Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen die Gewerbesteuer der Geschäftsjahre 2021 (TEUR 13) und 2023 (TEUR 31) und die Körperschaftssteuer und den Solidaritätszuschlag (TEUR 35) des Geschäftsjahres 2023. Die sonstigen Rückstellungen gliedern sich wie folgt auf:
Verbindlichkeiten Unter den Verbindlichkeiten sind im Einzelnen folgende Posten zusammengefasst:
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte, Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen Es besteht ein Erbbaurechtsvertrag mit der Steinbeis Papier GmbH (nahestehendes Unternehmen). Dieser läuft bis zum 1. Oktober 2032 und ist im Grundbuch eingetragen. Des Weiteren bestehen ein Ersatzbrennstoffvertrag mit der Steinbeis Energie GmbH (nahestehendes Unternehmen) über die Lieferung und die Abnahme von Ersatzbrennstoff, ein Vertrag zur Entsorgung der Abluft der Maschinenhallen im Klärwerk der Steinbeis Papier GmbH, Geschäftsbesorgungsverträge mit der nahestehenden Gesellschaft Steinbeis Papier GmbH, der nahestehenden Steinbeis Energie GmbH sowie dem Gesellschafter Umweltdienste Bohn GmbH, sowie ein Beschaffungsvertrag für Gewerbemüll (Spuckstoffe) mit der Steinbeis Papier GmbH. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen sich auf TEUR 431 (davon TEUR 138 kurzfristig) und betreffen im Wesentlichen Erbbauzinsen für den o. g. Erbbaurechtsvertrag mit der Steinbeis Papier GmbH in Höhe von TEUR 150 (bis ins Geschäftsjahr 2032, davon TEUR 17 kurzfristig) und Leasingverträge für zwei Radlader in Höhe von TEUR 278 (bis ins Geschäftsjahr 2026, davon TEUR 119 kurzfristig). IV. Angaben zur Gewinn- und VerlustrechnungUmsatzerlöse Die Umsatzerlöse umfassen im Wesentlichen die Erlöse aus der Annahme und der Aufbereitung von Abfällen. Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 143 enthalten TEUR 113 aus Erträgen aus der Auflösung von Rückstellungen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag Die Steuern betreffen Gewerbe- und Körperschaftsteuer in Höhe von TEUR 210 für das Geschäftsjahr und in Höhe von TEUR 43 für Vorjahre. V. Sonstige AngabenVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres Es haben sich nach Schluss des Geschäftsjahres keine Vorgänge ereignet, die für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. Auch zu Beginn des Jahres 2024 konnten die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine weitgehend vom operativen Geschäft der EBSC ferngehalten werden. Honorare des Abschlussprüfers Im Berichtsjahr sind TEUR 9 Honorare der Jahresabschlussprüfung, TEUR 11 für Steuerberatungsleistungen und TEUR 6 für übrige Beratung angefallen. Personalzahlen Die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten setzte sich wie folgt zusammen:
Geschäftsführung Geschäftsführer der Gesellschaft waren im Berichtsjahr Jörg Warnke, Geschäftsführer der Steinbeis Energie GmbH Christian Walter, Geschäftsführer der Umweltdienste Bohn GmbH Eine Vergütung für die Geschäftsführer wurde im Berichtsjahr nicht gezahlt. Beirat
Die Vergütung der Beiräte im Berichtsjahr betrug TEUR 17. Gewinnverwendung Es wird vorgeschlagen, den Bilanzgewinn 2023 auf neue Rechnung vorzutragen.
Glückstadt, 28. Februar 2024 gez. Dipl.-Kfm. Jörg Warnke gez. Christian Walter Die Geschäftsführer Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersPrüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der EBS Concept GmbH, Glückstadt, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der EBS Concept GmbH, Glückstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und - vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Beirats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Beirat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus - identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. - gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. - beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. - ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. - beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. - beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. - führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Bremen, 28. Februar 2024 Hammer
& Brahms GmbH
Hammer, Wirtschaftsprüfer Schumacher, Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin. Feststellung des JahresabschlussesMit Datum vom 15. März 2024 wurde der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 festgestellt. |
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