TANDEM
Kommunikation GmbH
Freiburg im
Breisgau
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
171.968,50 |
173.030,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,50 |
0,50 |
| II.
Sachanlagen |
171.968,00 |
173.029,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
546.621,84 |
601.110,58 |
| I.
Vorräte |
16.028,48 |
9.886,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
482.569,00 |
492.626,02 |
| III.
Guthaben bei Kreditinstituten |
48.024,36 |
98.597,89 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.179,75 |
3.772,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
722.770,09 |
777.912,90 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
612.150,19 |
502.997,28 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
400.000,00 |
400.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
405.000,00 |
25.000,00 |
| III.
Bilanzverlust |
192.849,81 |
-77.997,28 |
| B.
Rückstellungen |
55.331,00 |
96.138,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
55.209,70 |
178.697,86 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
79,20 |
79,20 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
722.770,09 |
777.912,90 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN
Die TANDEM Kommunikation GmbH, mit Sitz in Freiburg
i. Br., ist im Handelsregister des Amtsgerichts Freiburg i.
Br. unter der Register-Nummer HRB 4284 eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend waren die
Vorschriften des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 HGB auf.
Die Gliederungsvorschriften des § 266 HGB
für die Bilanz wurden beachtet. Posten der Bilanz, die
weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag
ausweisen, wurden gemäß
§ 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.
B. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS- UND
BEWERTUNGSMETHODEN
Entgeltlich erworbene
immaterielle Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, mit Ausnahme geringwertiger
Software, sind mit ihren Anschaffungskosten, abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen, angesetzt.
Erworbene, im Einzelfall geringwertige Software wird im
Anschaffungsjahr vollständig als Aufwand verrechnet.
Das Wahlrecht gemäß § 248 Abs. 2 HGB zur
Aktivierung selbsterstellter immaterieller
Vermögensgegenstände wird nicht ausgeübt.
Das
Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und, soweit abnutzbar, unter
Berücksichtigung planmäßiger Abschreibungen
bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen
erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear.
Die Zugänge der geringwertigen
Wirtschaftsgüter mit Einzelanschaffungskosten bis
EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs in voller
Höhe abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen werden vorgenommen, soweit der
Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich ist.
Unfertige Erzeugnisse und unfertige Leistungen
werden mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
oder niedrigeren Tageswerten unter Berücksichtigung
aller erkennbaren Risiken bewertet. Dem allgemeinen
Kreditrisiko wird ggf. durch die Bildung von Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen.
Bankguthaben sind zu Anschaffungskosten bewertet,
soweit nicht in Einzelfällen ein niedrigerer
Wertansatz geboten ist.
Rechnungsabgrenzungsposten sind entsprechend §
250 HGB gebildet worden.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erforderlich ist und berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Künftige
Preis- und Kostensteigerungen wurden bei der Ermittlung
berücksichtigt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem
fristenkongruenten durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre der Deutschen
Bundesbank abgezinst.
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. ANGABEN ZUR BILANZ
Sämtliche
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit
von bis zu einem Jahr.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren
aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit diesen
Gesellschaften.
Wie im Vorjahr haben sämtliche
Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von bis zu einem
Jahr.
Mit Ausnahme der nicht einzeln ermittelten
Verbindlichkeiten aus Dienstleistungen sind
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von EUR 21.123,87 durch Eigentumsvorbehalte
gesichert.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren aus dem Liefer- und
Leistungsverkehr mit diesen Gesellschaften.
D. SONSTIGE ANGABEN
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
|
|
gesamt
|
|
bis 1 Jahr
|
|
|
TEUR
|
|
TEUR
|
Mietverpflichtungen aus
mehrjährigen Verträgen
|
|
182
|
|
106
|
| davon an verbundenen
Unternehmen |
|
71
|
|
35
|
Mitarbeiterzahl
Im Geschäftsjahr 2018 waren durchschnittlich 35
Arbeitnehmer beschäftigt.
Im abgelaufenen Berichtsjahr waren
Geschäftsführer der Gesellschaft:
| • |
Herr Dirk Pinter, Lahr und
|
| • |
Herr Winfried Jürgen Ernst
Heiner Mantwill, Offenburg (ab 12.09.2018),
|
jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft
mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Die Berufe der Geschäftsführer entsprechen
jeweils der Organstellung.
Haftungsverhältnisse
Die Gesellschaft hat zugunsten der LEITWERK AG und
der LEITWERK Immobilien GmbH & Co. KG gegenüber
der Volksbank Lahr eG Sicherheiten in Form der
Sicherungsübereignung von Kraftfahrzeugen bestellt.
Ergebnisverwendungsvorschlag
Es ist vorgesehen, den Bilanzverlust in Höhe von
EUR 192.849,81 auf neue Rechnung vorzutragen.
Freiburg i. Br., den 26.04.2019
gez. Dirk Pinter, Winfried Mantwill
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2019 festgestellt.
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