PM Abwicklungs GmbHLiquidiert

77731 Willstätt, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Freiburg HRB 704956
Vorher
Phoenix Metall GmbH
Eingetragen
28.8.2003
Branche
Herstellung von Maschinen für die Metallerzeugung, von Walzwerkseinrichtungen und GießmaschinenHerstellung von Werkzeugmaschinen für die MetallbearbeitungHerstellung von Maschinen für die Papiererzeugung und -verarbeitung
Gegenstand
Die Herstellung von Maschinen, insbesondere Späneförderern, von Maschinen- und Apparatebaueinrüstungen aus Blech und anderen Materialien und Erzeugnissen für die Verwendung in technischen Gebäudeausrüstungen sowie in Geräten und die Herstellung von Heizkörpern und zu Heizungsanlagen gehörenden Teile.

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Klaus Rudolf Quasi
75.000 €
33.33%
75.000 €
33.33%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Phoenix Metall GmbH

Willstätt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 456.011,00 520.378,66
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 9.557,00 4.513,75
II. Sachanlagen 446.454,00 515.864,91
B. Umlaufvermögen 1.315.917,78 1.727.768,89
I. Vorräte 554.743,42 583.977,86
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 425.169,43 1.049.368,03
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 336.004,93 94.423,00
C. Rechnungsabgrenzungsposten 12.337,81 237,67
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 1.872.203,20 952.626,88
Bilanzsumme, Summe Aktiva 3.656.469,79 3.201.012,10

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 225.000,00 225.000,00
II. Gewinnrücklagen 225.843,64 225.843,64
III. Verlustvortrag 1.403.470,52 2.287.890,48
IV. Jahresfehlbetrag 919.576,32 -884.419,96
V. nicht gedeckter Fehlbetrag 1.872.203,20 952.626,88
B. Rückstellungen 307.087,47 414.240,28
C. Verbindlichkeiten 3.349.382,32 2.786.771,82
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.279.382,32 2.523.470,49
Bilanzsumme, Summe Passiva 3.656.469,79 3.201.012,10

Anhang 2017

 
Phoenix Metall GmbH,
Willstätt


I. Allgemeines

Die Phoenix Metall GmbH hat am 10. Januar 2018 beim Amtsgericht Offenburg einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Diesem Antrag wurde am 29. März 2018 zugestimmt und das Verfahren zum 1. April 2018 eröffnet. Zum Sachwalter wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Pehl der Kanzlei Schultze & Braun, Achern, bestellt.

Trotz der bilanziellen Überschuldung wurde der Jahresabschluss unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt, da davon ausgegangen wird, dass eine Sanierung der Gesell­schaft im Eigenverwaltungsverfahren erfolgen kann.

I.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Phoenix Metall GmbH

Firmensitz laut Registergericht: Willstätt

Registereintrag: Handelsregister

Registergericht: Freiburg

Register-Nr.: 704956

I.2 Größenmerkmale und Gliederungsschema

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Bilanz ist nach § 266 HGB gegliedert.


II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

II.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände linear vorgenommen.

Die Abschreibung der Sachanlagen erfolgt ebenfalls nach der linearen Methode monatsgenau. Die zugrunde gelegte Abschreibungsdauer entspricht der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Zur Bestimmung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauern werden die den jeweils aktuellen Erfahrungen der steuerlichen Betriebsprüfung entsprechenden amtlichen AfA-Tabellen des Bundesministers der Finanzen herangezogen.

Bei den Vermögensgegenständen mit einem Anschaffungswert zwischen 150,- € und 1.000,- € wird in Anlehnung an die steuerliche Regelung ab 2008 eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 5 Jahren unterstellt. Die Abschreibung erfolgt in gleichen Teilen im Jahr der Anschaffung sowie den 4 Folgejahren. Die Darstellung erfolgt in Form eines Sammelpostens.

Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind zu Anschaffungskosten bewertet. Für die Ermittlung der Anschaffungskosten wird das Verbrauchsfolgeverfahren nach der Fifo-Methode angewendet
(§ 256 HGB). Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Altbestände aus Vorjahren, wurden mit den Bewertungspreisen der Vorjahre angesetzt, sofern diese niedriger als der Teilwert waren, wurden diese angesetzt.

Für den geringen, seit mehreren Jahren relativ gleich bleibenden Bestand an Verpackungsmaterial, Lacken, Profilmaterial sowie sonstigem Kleinmaterial wird ein Festwert angesetzt, dieser wurde zum 31. Dezember 2017 im Rahmen des Drei-Jahres-Rhythmus gem. § 240 Abs. 3 Satz 2 HGB neu ermittelt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit den Herstellkosten bewertet. In den Herstellkosten wurden dabei Material- und Fertigungsgemeinkosten berücksichtigt. Kosten für Verwaltung und Vertrieb sind nicht mit einbezogen. Ebenfalls nicht einbezogen in die Herstellungskosten sind Zinsen für Fremdkapital.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfallrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung auf den Nettoforderungsbestand der nicht versicherten bzw. nicht einzelwertberichtigten Forderungen Rechnung getragen. Zudem wurden Mahn- und Zinsverluste und Skontierungen im Rahmen der Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert ausgewiesen.

Die Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Urlaubs- und Gleitzeitrückstellungen sind nach den Grundsätzen zur Bewertung von Geldleistungsverpflichtungen dotiert.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.


III. Angaben zur Bilanz

III.1 Abschreibung auf Geschäfts- oder Firmenwert

Der in 2003 erworbene Geschäfts- und Firmenwert wird gemäß § 255 Abs. 4 Satz 3 HGB a. F. (vor BilMoG) in Anlehnung an die steuerlichen Vorgaben linear über 15 Jahre abgeschrieben.

III.2 Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beläuft sich auf 541.899,41 €.



IV. Sonstige Angaben

IV.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 89.

 

Willstätt, den 13. April 2018

gez. Gert Bergmann

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2018 festgestellt.

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