Minerals Value Service GmbHLiquidiert

80992 München, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 195765
Eingetragen
9.12.2011
Branche
Erbringung von Dienstleistungen für den sonstigen Bergbau und die Gewinnung von Steinen und ErdenGroßhandel mit NE-Erzen, NE-Metallen und NE-MetallhalbzeugGroßhandel mit Eisenerzen, Eisen, Stahl, Eisen- und Stahlhalbzeug
Gegenstand
Bereitstellung von Dienstleistungen zur Bewertung und zum Handel von Rohstoffen sowie der Betrieb einer entsprechenden Internetplattform.

Historie

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Management

NameRolle
Kevin Wise
seit 12.6.2019
Geschäftsführer
Etha Paul
seit 22.8.2016
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Minerals Value Service GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz zum 31. Dezember 2017

Aktiva

31.12.2017 31.12.2016
EUR EUR EUR
A. Anlagevermögen      
I. Immaterielle Vermögensgegenstände   78.558,00 156.719,00
II. Sachanlagen   452.913,00 230.252,39
III. Finanzanlagen   118,49 118,49
B. Umlaufvermögen      
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.625.104,53   1.230.805,52
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 120,38   0,00
    2.625.224, 91 1.230.805,52
- davon gegen Gesellschafter EUR 120,38 (EUR 0,00)      
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   57.834,32 261.408,82
C. Rechnungsabgrenzungsposten   6.024,80 0,00
    3.220.673,52 1.879.304,22

Passiva

     
    31.12.2017 31.12.2016
    EUR EUR
A. Eigenkapital      
I. Gezeichnetes Kapital   33.792,00 33.792,00
II. Kapitalrücklage   3.611.724,59 3.611.724,59
III. Verlustvortrag   -2.589.603,51 -2.734.018,29
IV. Jahresfehlbetrag   -498.317,61 144.414,78
B. Rückstellungen   247.631,54 215.064,90
C. Verbindlichkeiten   2.415.446,51 608.326,24
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr EUR 2.415.446,51 (EUR 608.326,24)      
    3.220.673,52 1.879.304,22

Anhang für 2017

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die Erleichterungsvorschriften für kleine Kapitalgesellschaften wurden bei der Erstellung der Bilanz, des Anhangs und der Gewinn- und Verlustrechnung teilweise in Anspruch genommen. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene und selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die als Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an der Minerals Value Service UK Ltd. werden derzeit im Rahmen eines Liquidationsverfahrens abgewickelt. Das Verfahren ist zum Berichtszeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind auf der Basis von Einzelkalkulationen, die auf der aktuellen Betriebsabrechnung beruhen, zu. Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt zurechenbaren Einzelkosten auch Fertigungslöhne und Sondereinzelkosten berücksichtigt werden.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen; das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale. Abschläge berücksichtigt. Unverzinsliche oder niedrigverzinsliche Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr sind abgezinst.

Wertpapiergebundene Pensionszusagen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert der Wertpapiere bewertet, soweit dieser den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt. Kongruent rückgedeckte Altersversorgungszusagen, deren Höhe sich somit ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, sind mit diesem bewertet, soweit er den garantierten Mindestbetrag (diskontierter Erfüllungsbetrag der Garantieleistung) übersteigt. Eine Rückdeckungsversicherung ist als kongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr resultierenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Zeitpunkte mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten deckungsgleich sind. Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem sog. geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zzgl. eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung) .

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt.

Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Sonstige Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden im Wesentlichen für Urlaubsansprüche, Boni und ausstehende Rechnungen gebildet.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse gemäß §§ 251 und 268 Abs. 7 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende Personen geführt:

Herr Dr. Oliver Gausmann, Igling

Frau Etha Paul, Bad Homburg

Mitarbeiter

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeiter: 8

Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss wird in den Konzernabschluss der S&P Global Inc. (bisher: McGraw-Hill Companies Inc.) einbezogen.

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag von EUR 498.317,61 auf neue Rechnung vorzutragen.

 

München, 29. Mai 2018

Geschäftsführung

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