Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 137243
Vorher
Picea Invest UG (haftungsbeschränkt)
Eingetragen
14.10.2011
Branche
BeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Der Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung sowie als Treuhänder, sowie damit verbundene Geschäfte, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Matthias Behrnd
seit 20.5.2021
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Hanno Fichtner
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Hanno Fichtner
San Francisco, USA
25.000 €
100.00%

Beteiligungen

NameAnteil
No data available

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Picea Invest GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 40.658,88 40.658,88
B. Umlaufvermögen 50.446,32 59.857,08
Aktiva 91.105,20 100.515,96

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 86.909,87 95.796,55
B. Rückstellungen 1.248,28 4.521,63
C. Verbindlichkeiten 2.947,05 197,78
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 2.947,05 197,78
Summe Passiva 91.105,20 100.515,96

Anhang


zum 31.Dezember 2023
Picea Invest GmbH
Allgemeine Angaben
Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) wie folgt registriert:

Firmenname: Picea Invest GmbH
Sitz: Dircksenstr. 4, 10179 Berlin
Register-Nummer: HRB 137243

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242 ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2 HGB angewendet.
Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276, 288 HGB) wurden in Anspruch genommen.
Darüber hinaus wurden Offenlegungserleichterungen nach § 326 HGB in Anspruch genommen.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages. Darüber hinaus hat die Gesellschaft die ergänzenden Vorschriften zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden für Kapitalgesellschaften beachtet.
Die entgeltlich von Dritten erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt und - sofern sie der Abnutzung unterliegen - um planmäßige Abschreibungen vermindert. Planmäßige Abschreibungen erfolgen nach der linearen Methode über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagegüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten von 250,00 EUR bis 800,00 EUR) werden gemäß § 6 Abs. 2 S.1 EStG sofort abgeschrieben. Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR werden mit den Anschaffungskosten als Aufwand gebucht.
Anteile an einer Beteiligung, die aufgrund der vertraglichen Vereinbarung in unterschiedliche Klassifizierungen zu unterteilen waren, wurden einzeln mit ihren tatsächlichen Anschaffungskosten bewertet. Dementsprechend wurden die Erlöse und der Buchwert bei der Veräußerung der Beteiligung den einzelnen Klassifizierungen der Anteile einzeln zugeordnet.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nomi­nalwert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungspostenwerden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem darstellen.
Die Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, und berücksichtigen alle bis zur Jahresabschlusserstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, soweit ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Verbindlichkeiten werden mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert.
Die Gesellschaft nimmt bezüglich der Abgrenzung von latenten Steuern § 274 a Nr. 4 HGB in Anspruch.
Forderungen in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Alle übrigen Fremdwährungsforderungen werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Erstverbuchung oder dem niedrigeren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.
Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Erstverbuchung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

Vorgänge von besonderer Bedeutung
Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Gesellschaft, die nach dem Schluss des Geschäftsjahrs eingetreten und weder in der Gewinn- und Verlustrechnung noch in der Bilanz berücksichtigt sind, haben nicht stattgefunden.
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind aus der GuV ersichtlich. Die Fälligkeit der Verbindlichkeiten ergibt sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:

Verbindlichkeiten / Restlaufzeit
insgesamt
bis 1 Jahr
1 bis 5 Jahre
über 5 Jahre

EUR
EUR
EUR
EUR
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
20,71
20,71
0
0
sonstige Verbindlichkeiten
2.926,34
2926,34
0
0
Summe
2.947,05
2.947,05
0
0


Haftungsverhältnisse
Am Abschlussstichtag liegen weder Eventualverbindlichkeiten noch andere nicht aus der Bilanz ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB vor.
Sachverhalte nach § 268 (7) HGB und § 285 Nr. 9 c) HGB liegen nicht vor.

Geschäftsführer


Familienname
Vorname
ausgeübter Beruf

Ab 18.5.2021
Behrnd
Matthias
Kaufmann



Berlin, den 8.05.2024

Matthias Behrnd

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zum Unterzeichner

 

Berlin, 8.5.2024

gez. Matthias Behrnd


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.05.2024 festgestellt.

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