Hannoversche Lebensversicherung AG
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit aktivem Versicherungsgeschäft
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Alexandra Seidler seit 27.10.2025 | Prokura |
Carsten Dr. Dewald-Werner seit 1.9.2025 | Prokura |
Matthias Freiherr von Mirbach seit 25.11.2024 | Prokura |
Arndt Bickhoff seit 11.6.2024 | Vorstandsmitglied |
Ulrich Schneider seit 11.6.2024 | Vorstandsmitglied |
Sebastian Stark seit 11.6.2024 | Vorstandsmitglied |
Thomas Voigt seit 11.6.2024 | Vorsitzender des Vorstands |
Nancy Hetzke seit 24.11.2021 | Prokura |
Norman Michael Schorl seit 8.9.2020 | Prokura |
Stefan Sebastian Hüntelmann seit 26.2.2020 | Prokura |
Christian Dorka seit 26.2.2020 | Prokura |
Henrik Metzlaff seit 30.5.2016 | Prokura |
Frank Hoffmeyer seit 21.2.2012 | Prokura |
Siddhartha Ramakrishna Dr. Schwenzer seit 28.3.2007 | Prokura |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
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Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VHV Holding SE (vormals: VHV Holding AG)HannoverJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
GLOSSAR *)A Abgewickelte / bilanzielle Schadenquote Die abgewickelte / bilanzielle Schadenquote ist der in Prozent ausgewiesene Anteil der im Geschäftsjahr angefallenen Aufwendungen für Versicherungsfälle, einschließlich der Aufwendungen aus der Abwicklung der in den Vorjahren angefallenen Versicherungsfälle, an dem verdienten Beitrag. Abwicklung Die Abwicklung ist die Differenz aus in den Vorjahren gebildeten Schadenrückstellungen und den daraus im Berichtsjahr geleisteten Schadenzahlungen sowie den im Berichtsjahr neu gebildeten Schadenrückstellungen. Anwartschaftsbarwertverfahren Es handelt sich um ein versicherungsmathematisches Bewertungsverfahren für Verpflichtungen aus betrieblicher Altersversorgung, bei dem zu jedem Bewertungsstichtag nur der Teil der Verpflichtung bewertet wird, der bereits erdient ist. B Beiträge Die gebuchten Beiträge stellen den Bruttoumsatz im Prämiengeschäft dar und beinhalten die Beiträge der Kunden zu den entsprechenden Versicherungsprodukten. Der verdiente Beitrag beinhaltet die auf das Geschäftsjahr entfallenden Beiträge, zuzüglich der Überträge des Vorjahres und abzüglich der Überträge in Folgejahre. Bruttoinlandsprodukt (BIP) Das Bruttoinlandsprodukt gibt den Gesamtwert aller Waren und Dienstleistungen an, die in einem Jahr innerhalb der Landesgrenzen einer Volkswirtschaft hergestellt wurden und dem Endverbrauch dienen. Bei der Berechnung werden Güter, die nicht direkt weiterverwendet, sondern auf Lager gestellt werden, als Vorratsveränderung berücksichtigt. C Combined Ratio (Schaden-Kosten-Quote) Die Combined Ratio ist der Quotient aus Aufwendungen für den Versicherungsbetrieb und Schadenaufwendungen (einschließlich Abwicklung) zu den verdienten Beiträgen. D Deckungsrückstellung Deckungsrückstellungen sind die aus dem Lebensversicherungsvertrag oder einem anderen Vertrag mit lang andauerndem Versicherungsschutz resultierenden Verpflichtungen. E Eigenmittel Gesamtheit des freien, unbelasteten Vermögens, welches zur Bedeckung der Solvenzkapital- und Mindestkapitalanforderung dient. G Gewinnzerlegung In der Gewinnzerlegung wird der Rohüberschuss nach seinen Quellen aufgeteilt. Somit gibt die Gewinnzerlegung im Rahmen der Nachkalkulation Auskunft darüber, woher der Überschuss stammt. Dabei wird für jede Ergebnisquelle der tatsächliche Geschäftsverlauf den bei der Beitragsfestsetzung zugrunde gelegten Rechengrößen gegenübergestellt. N Nettoergebnis aus Kapitalanlagen Die Erträge aus Kapitalanlagen abzüglich der Aufwendungen für Kapitalanlagen ergeben das Nettoergebnis. Nettoverzinsung Die Nettoverzinsung ist definiert als Quotient aus sämtlichen Erträgen der Kapitalanlagen abzüglich der Aufwendungen für Kapitalanlagen und dem mittleren Bestand der Kapitalanlagen zum Jahresanfang und zum Jahresende. P Produktivität Die Produktivität entspricht dem Verhältnis der bearbeiteten Verträge zu den internen und externen Beschäftigungsgraden. R Rechnungszins Der Rechnungszins ist eine Rechnungsgrundlage für die Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstellungen in der Lebensversicherung. Der höchstzulässige Rechnungszins für Deckungsrückstellungen im Neugeschäft wird in der DeckRV festgelegt. Risikotragfähigkeit Die Risikotragfähigkeit ist die Fähigkeit eines Unternehmens, die aus den eingegangenen Risiken resultierenden unerwarteten Verluste mit dem definierten Sicherheitsniveau abdecken zu können. Übersteigen die Eigenmittel den Risikokapitalbedarf, so ist die Risikotragfähigkeit gegeben. Die Risikotragfähigkeit wird definiert über die Bedeckung des Risikokapitalbedarfs durch die Eigenmittel. Rohüberschuss Mehrbetrag der Erträge über den Aufwendungen vor Dotierung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung und der Direktgutschriften sowie der Rücklagen und der Dividenden in der Lebensversicherung. Rückstellung für Beitragsrückerstattung Es handelt sich um eine versicherungstechnische Rückstellung, die den Anspruch der Versicherungsnehmer auf zukünftige Überschussbeteiligungen abbildet, soweit er aufgrund ausgewiesener Überschüsse bereits entstanden ist oder durch rechtliche Verpflichtungen unabhängig davon besteht. Rückversicherung Vertrag oder Verträge, die den Transfer von versicherungstechnischem Risiko zum Gegenstand haben und die ein (Erst-)Versicherungsunternehmen mit einem anderen Versicherungsunternehmen schließt. S Schadenquote Quotient aus Aufwendungen für Versicherungsfälle und verdienten Beiträgen. Schwankungsrückstellung Versicherungstechnische Rückstellung in der Schaden- und Unfallversicherung sowie in der Rückversicherung, die zum Ausgleich der Volatilitäten im Schadenverlauf im handelsrechtlichen Jahresabschluss gebildet wird. Solvabilität Solvabilität ist die Ausstattung eines Versicherungsunternehmens mit Eigenmitteln, die dazu dienen, Risiken des Versicherungsgeschäfts abzudecken und somit die Ansprüche der Versicherungsnehmer auch bei ungünstigen Entwicklungen zu sichern. Solvency II Solvency II ist das aktuell gültige Aufsichtsregime, das u. a. weiterentwickelte Solvabilitätsanforderungen für Versicherungsunternehmen/-gruppen definiert, denen eine ganzheitliche Risikobetrachtung zugrunde liegt. Ausgangsbasis ist die Solvabilitätsübersicht, in der die Vermögenswerte und Verbindlichkeiten zu Marktwerten anzusetzen sind. Zusätzlich umfasst Solvency II umfangreiche qualitative Anforderungen an das Governance-System sowie erweiterte Berichtspflichten von Versicherungsunternehmen/-gruppen. Stornoquote Die Stornoquote gibt den Prozentsatz der vor Vertragsablauf gekündigten oder beitragsfrei gestellten Verträge von Versicherungen an. Strategische Kapitalanlageallokation Unter der strategischen Kapitalanlageallokation wird die Zielgewichtung der einzelnen Anlagekategorien verstanden. Die strategische Kapitalanlageallokation stellt sicher, dass die langfristigen Zielsetzungen bei der konkreten Ausgestaltung des Portfolios ausreichend berücksichtigt werden. Stückkosten Die Stückkosten entsprechen dem Verhältnis der angefallenen Personal- und Sachkosten zu den bearbeiteten Verträgen. U Unisex Versicherungstarif, der das Geschlecht des Versicherungsnehmers in der Risikobewertung außer Acht lässt. V Value at Risk (VaR) Spezifisches Risikomaß mit Anwendungen im Bereich der Finanzrisiken (Risiko), insbesondere der versicherungswirtschaftlichen Risiken. Ausgehend von einem fixierten Zeitintervall und einer vorgegebenen Ausfallwahrscheinlichkeit (Konfidenzniveau) ist der VaR einer Finanzposition diejenige Ausprägung der Verlusthöhe, die mit der vorgegebenen Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird. Verwaltungskostenquote Die Verwaltungskostenquote ist das Verhältnis der Verwaltungsaufwendungen zu den verdienten Bruttobeiträgen. LAGEBERICHTVHV HOLDING AGGESCHÄFTSMODELLDas Geschäftsmodell der VHV Holding besteht in der Konzernplanung und operativen Steuerung der Tochtergesellschaften der VHV Gruppe sowie der Verwaltung diverser Beteiligungen. Die Gesellschaft ist in Hannover ansässig. WIRTSCHAFTSBERICHTGesamtwirtschaftliche EntwicklungDie Weltwirtschaft entwickelte sich im Jahr 2023 im Spannungsfeld zwischen weiterhin hohen, aber rückläufigen Inflationsraten und einer nachlassenden konjunkturellen Dynamik. Die Wachstumsrate des globalen BIP verlangsamte sich im Jahr 2023 auf 3,1 % nach 3,5 % im Vorjahr. Das BIP der USA legte im Jahr 2023 um 2,5 % zu, jenes der Eurozone um 0,1 %. In Deutschland kam es hingegen zu einer Rezession. Die Wirtschaftsleistung hierzulande schrumpfte um 0,3 % und entwickelte sich damit deutlich schwächer als die Wirtschaftsleistung Frankreichs (+0,7 %), Italiens (+0,5 %) und Spaniens (+2,0 %). Die türkische Wirtschaft stand unter dem Einfluss hoher Inflation und einer schwachen Landeswährung. Die beiden führenden asiatischen Volkswirtschaften, Japan und China, vermeldeten für das Jahr 2023 ein BIP-Wachstum in Höhe von 1,9 % bzw. 5,2 %. Die Inflationsraten bewegten sich im Jahr 2023 weiterhin auf erhöhten Niveaus, entwickelten sich insgesamt jedoch rückläufig. Sinkende Energiepreise trugen zu dieser Entwicklung maßgeblich bei. Die Eurozone wies für das Gesamtjahr eine Inflationsrate in Höhe von 5,4 % aus, in Deutschland betrug die Teuerungsrate im Jahresdurchschnitt 5,9 %. Vergleichbar entwickelten sich die Preise in Frankreich (+5,7 %), Italien (+5,7 %) und Spanien (+3,4 %). Die US-Inflationsrate sank auf 3,4 %. Die Kerninflationsrate in der Eurozone - ohne Berücksichtigung von Energie und Nahrungsmitteln - lag zum Jahresultimo im Vergleich zum Vorjahresmonat bei 3,4 %. Versicherungswirtschaftliches UmfeldGemäß der mit Stand November veröffentlichten Hochrechnung des GDV kann für das Geschäftsjahr 2023 im direkt abgeschlossenen inländischen Schaden- und Unfallversicherungsgeschäft mit einem Beitragswachstum von 6,7 % bei einer Zunahme der Geschäftsjahresschadenaufwendungen von 12,7 % gerechnet werden. Die Combined Ratio wird im Geschäftsjahr 2023 bei ca. 98 % und damit über dem Vorjahresniveau erwartet. In der Kraftfahrtversicherung zeichnet sich laut Prognose des GDV eine Zunahme der Beitragseinnahmen um 4,1 % bei einer erheblichen Zunahme der Geschäftsjahresschadenaufwendungen um 13,6 % ab. Die signifikante Zunahme des Schadenaufwands ist sowohl auf die Kraftfahrt-Haftpflicht- als auch insbesondere auf die Kaskosparten zurückzuführen (Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung: +11,5 %, Vollkasko-Versicherung: +16,5 %, Teilkasko-Versicherung: +16,5 %). Die Zunahme resultiert laut GDV, neben einer im Vergleich zum Vorjahr angestiegenen Schadenhäufigkeit, aus einem deutlichen Anstieg des Schadendurchschnitts, insbesondere bedingt durch die hohe Inflation, die weiterhin äußerst dynamische Entwicklung der Kraftfahrzeug-Ersatzteilpreise sowie die Engpässe in Werkstätten und bei Mietwagen. Infolge der Hagelereignisse aus August 2023 wird zudem von einem überdurchschnittlichen Elementarschadenjahr ausgegangen. Ein nahezu unverändertes Abwicklungsergebnis und eine nahezu unveränderte Kostenquote unterstellt, würde laut GDV für die Kraftfahrtversicherung insgesamt ein versicherungstechnisches Ergebnis von ca. EUR -2,9 Mrd. (Vorjahr: ca. EUR -400 Mio.) und eine Combined Ratio von 110 % (Vorjahr: 101,2 %) resultieren. Gemäß den vorläufigen Angaben des GDV aus dem Januar 2024 verringerten sich die gebuchten Bruttobeiträge der Lebensversicherung im Geschäftsjahr 2023. Es zeichnet sich der Trend eines sinkenden Bestands gemessen an den Verträgen für 2023 ab, die laufenden Beiträge für ein Jahr blieben hingegen konstant. Die beschriebenen Rahmenbedingungen beeinflussen über die Entwicklung der Dienstleistungsempfänger der VHV Gruppe den nachfolgend beschriebenen Geschäftsverlauf der VHV Holding. Geschäftsentwicklung der VHV Holding und ihrer Tochtergesellschaften
Schaden- und UnfallversicherungDie VHV Allgemeine erzielte gemessen an der Hochrechnung des GDV von November 2023 unter Berücksichtigung ihrer Bestandszusammensetzung ein leicht unterdurchschnittliches Bestandswachstum bei leicht überdurchschnittlichem Beitragswachstum. Die Anzahl der Versicherungsverträge ist gegenüber dem Vorjahr um 0,6 % auf 10.947.610 Stück angestiegen. Der verdiente Bruttobeitrag erhöhte sich aufgrund des Bestandswachstums auf EUR 2.656,1 Mio. (Vorjahr: EUR 2.487,2 Mio.). Die Geschäftsjahresschadenquote im selbst abgeschlossenen Versicherungsgeschäft lag bei einem Geschäftsjahresschadenaufwand von EUR 2.145,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1.994,5 Mio.) mit 85,6 % über dem Vorjahresniveau (Vorjahr: 84,3 %). Die Zunahme des Schadenaufwands entsprach unseren Prognosen, lag aufgrund eines deutlichen Anstiegs der Schadenstückzahlen jedoch in der Höhe über unseren Erwartungen. Für die Erhöhung der Geschäftsjahresschadenquote waren neben höherer Schadenstückzahlen auch ein größerer Schadenaufwand aus Elementarschadenereignissen sowie ein inflationsbedingter Anstieg der Durchschnittsschäden ausschlaggebend. Die bilanzielle Schadenquote im selbst abgeschlossenen Geschäft verbesserte sich aufgrund eines erhöhten Abwicklungsergebnisses leicht von 74,8 % im Vorjahr auf 74,7 % im Geschäftsjahr. Die Combined Ratio im selbst abgeschlossenen Geschäft ist von 96,3 % im Vorjahr auf 96,6 % im Geschäftsjahr gestiegen. Im in Rückdeckung übernommenen Versicherungsgeschäft sind die verdienten Beiträge erwartungsgemäß von EUR 119,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 149,7 Mio. im Geschäftsjahr gestiegen. Demgegenüber sind die Aufwendungen für Geschäftsjahresschäden im Vergleich zum Vorjahr um 94,0 % gestiegen, was ist im Wesentlichen auf Elementarschäden aus einem Erdbebenereignis in der Türkei im Geschäftsjahr zurückzuführen war. Die Geschäftsjahresschadenquote betrug 109,4 % (Vorjahr: 70,5 %). Unter Berücksichtigung eines positiven Abwicklungsergebnisses unter Vorjahresniveau und einer leicht gestiegenen Betriebskostenquote ergab sich eine Combined Ratio von 140,7 % (Vorjahr: 98,6 %). Nach einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung und ähnlichen Rückstellungen in Höhe von EUR 15,5 Mio. (Vorjahr: EUR 15,5 Mio.) ergab sich ein versicherungstechnisches Ergebnis für eigene Rechnung von EUR -35,2 Mio. (Vorjahr: EUR -22,0 Mio.). Der Gewinn nach Steuern von EUR 232,1 Mio. (Vorjahr: EUR 226,8 Mio.), der den Erwartungen entsprach, wurde im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags vollständig an die VHV Holding abgeführt. Ein starkes Wachstum an Neuverträgen und Kundenbeziehungen kennzeichneten einerseits das Geschäftsjahr 2023 der österreichischen VAV. Die verdienten Beiträge sind im Jahr 2023 um 21,2 % auf EUR 185,8 Mio. angestiegen. Andererseits führte insbesondere das hochinflationäre Umfeld (7,8 % im Jahr 2023) zu einem deutlichen Anstieg des durchschnittlichen Schadenaufwandes und in Kombination mit einer hohen Elementarschadenbelastung und Großschäden zu einem Rückgang des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von im Vorjahr EUR 10,8 Mio. auf EUR 1,3 Mio. und damit zu einem Ergebnis unterhalb der Unternehmensziele. LebensversicherungBei der HL sind die gebuchten Bruttobeiträge um 1,0 % von EUR 1.047,6 Mio. auf EUR 1.036,7 Mio. leicht gesunken. Entgegen dem Markttrend stieg der Versicherungsbestand von 1.113.935 Verträgen um 12.633 Verträge auf 1.126.568 Verträge. Die Stornoquote bezogen auf den Mittelwert des laufenden Beitrags ist mit 2,4 % (Vorjahr: 2,5 %) gesunken und liegt damit immer noch deutlich unter dem Branchendurchschnitt von 4,7 % im Jahr 2023. Die Verwaltungskosten, bezogen auf die verdienten Bruttobeiträge, liegen mit 1,29 % auf Vorjahresniveau und voraussichtlich - auf Basis des Marktdurchschnitts 2022 und der Hochrechnung 2023 - deutlich unter dem Marktdurchschnitt von 2,40 %. Die Abschlusskosten, bezogen auf die Beitragssumme des Neugeschäfts, liegen mit 5,29 % deutlich über dem Vorjahr (4,80 %). Das Nettoergebnis aus Kapitalanlagen (ohne fondsgebundene Versicherungen) belief sich auf EUR 212,7 Mio. (Vorjahr: EUR 247,6 Mio.) und ergab damit eine Nettoverzinsung von 2,1 % (Vorjahr: 2,4 %). Der Rohüberschuss nach Steuern betrug EUR 388,0 Mio. (Vorjahr: EUR 420,3 Mio.). Davon führte die HL EUR 145,5 Mio. (Vorjahr: EUR 187,7 Mio.) der RfB zu und EUR 190,9 Mio. (Vorjahr: EUR 188,3 Mio.) wurden als Direktgutschrift ausgeschüttet. Auf den Jahresüberschuss entfielen EUR 52,2 Mio. (Vorjahr: EUR 44,3 Mio.). WAVEDie Kapitalanlagegesellschaft WAVE erreichte im Jahr 2023 ein Ergebnis, welches über dem Vorjahr lag. Ohne Berücksichtigung der performanceabhängigen Vergütung ist das Ergebnis ebenfalls gestiegen. In einigen Mandaten konnten performanceabhängige Vergütungen erreicht werden, die die Höhe des Geschäftsergebnisses 2023 positiv beeinflussten. Das Volumen der Assets under Management im institutionellen Drittkundengeschäft inkl. Publikumsfonds entwickelte sich 2023 positiv über Plan auf EUR 293 Mio. (Vorjahr: EUR 263 Mio.). Der Grund hierfür ist die Entwicklung der Anlagen in den Publikumsfonds. Im Geschäftsjahr ergaben sich im Wesentlichen Provisionserträge aus den Dienstleistungen mit verbundenen Unternehmen von EUR 23,2 Mio. (Vorjahr: EUR 20,8 Mio.). Analog zu den gestiegenen Assets under Management stiegen die Erträge aus Beratungs- und Dienstleistungen für Dritte von EUR 2,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 2,2 Mio. im Geschäftsjahr infolge höherer Erträge aus Folgeprovisionen und Fondssteuerung. Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen ergaben sich mit EUR 11,5 Mio. auf Vorjahresniveau (Vorjahr: EUR 11,5 Mio.). Per Saldo ergab sich für das Geschäftsjahr 2023 ein überplanmäßiges Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit in Höhe von EUR 14,3 Mio. (Vorjahr: EUR 11,4 Mio.), welches aufgrund der höheren performanceabhängigen Vergütung über dem Vorjahr lag. Dies entspricht dem Jahresergebnis, das im Rahmen des Ergebnisabführungsvertrags an die VHV Holding abgeführt wird. VHV HoldingWesentliche Ergebnisquellen des Jahresüberschusses der VHV Holding in Höhe von EUR 156,0 Mio. (Vorjahr: EUR 39,1 Mio.) sind die Erträge aus den Gewinnabführungen der VHV Allgemeine mit EUR 232,1 Mio. (Vorjahr: EUR 226,8 Mio.) und der WAVE mit EUR 14,3 Mio. (Vorjahr: EUR 11,4 Mio.). Weitere Ergebnisquellen sind die Erträge aus Beteiligungen in Höhe von EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.) und der auf die konzernintern erbrachten Dienstleistungen anfallende Dienstleistungszuschlag in Höhe von EUR 1,0 Mio. (Vorjahr: EUR 1,0 Mio.). Den dargestellten Erträgen stehen unter anderem Aufwendungen aus der Abschreibung auf Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen in Höhe von EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 79,1 Mio.) gegenüber. ERTRAGSLAGEIm Jahr 2023 betrugen die Umsatzerlöse aus Dienstleistungsverrechnungen EUR 193,6 Mio. (Vorjahr: EUR 198,5 Mio.). Weiterhin wurden Erträge aus der Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen in Höhe von EUR 13,0 Mio. (Vorjahr: EUR 9 Mio.) und sonstige betriebliche Erträge in Höhe von EUR 2,1 Mio. (Vorjahr: EUR 1,1 Mio.) erzielt. Der Materialaufwand betrug EUR 8,3 Mio. (Vorjahr: EUR 4,2 Mio.). Der Personalaufwand hat sich im Vergleich zum Vorjahr von EUR 75,6 Mio. auf EUR 72,4 Mio. reduziert. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen betrugen EUR 11,0 Mio. (Vorjahr: EUR 12,0 Mio.). Weiterhin sind sonstige betriebliche Aufwendungen von EUR 152,4 Mio. (Vorjahr: EUR 160,7 Mio.) im Wesentlichen zur Erfüllung der Dienstleistungsverpflichtung angefallen. Die Erträge aus Beteiligungen betrugen EUR 2,0 Mio. (Vorjahr: EUR 2,0 Mio.). Erträge aus Gewinnabführungsverträgen konnten in Höhe von EUR 247,2 Mio. (Vorjahr: EUR 238,8 Mio.) erzielt werden, was im Rahmen der Erwartungen lag. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens ergaben sich in Höhe von EUR 1,1 Mio. (Vorjahr: EUR 0,3 Mio.). Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge betrugen EUR 4,0 Mio. (Vorjahr: EUR 0,1 Mio.). Nach Abschreibungen auf Finanzanlagen in Höhe von EUR 1,6 Mio. (Vorjahr: EUR 79,1 Mio.), Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von EUR 6,3 Mio. (Vorjahr: EUR 4,2 Mio.) und Berücksichtigung des Steueraufwands von insgesamt EUR 55,1 Mio. (Vorjahr: EUR 75,0 Mio.) wies die VHV Holding einen Jahresüberschuss von EUR 156,0 Mio. (Vorjahr: EUR 39,1 Mio.) aus, der über der vom Vorstand erwarteten Größenordnung lag. VERMÖGENSLAGEDie Bilanzsumme der VHV Holding betrug zum 31. Dezember 2023 EUR 2.241,4 Mio. (Vorjahr: EUR 2.058,8 Mio.). AktivaAuf der Aktivseite erhöhten sich die Anteile und Ausleihungen an verbundenen Unternehmen im Wesentlichen durch die Einzahlung in die Kapitalrücklage bei der VHV Allgemeine sowie durch eine Darlehensgewährung an die Eucon GmbH. EigenkapitalDas Eigenkapital der VHV Holding ist aufgrund des Jahresüberschusses 2023 von EUR 156,0 Mio. auf EUR 1.977,1 Mio. angestiegen.
Neben dem Eigenkapital erhöhten sich auf der Passivseite im Wesentlichen die Pensionsrückstellungen um EUR 11,5 Mio. auf EUR 159,2 Mio. FINANZLAGEDie Finanzlage der VHV Holding wird überwiegend durch die konzerninterne Dienstleistungs- und Finanzierungstätigkeit, durch das Projekt- und Beteiligungsgeschäft bestimmt. Die Entwicklung der Cashflows wird laufend analysiert und auf Basis einer rollierenden Liquiditätsplanung überwacht. Darauf aufbauend werden ausreichende liquide Mittel in Form von laufenden Guthaben bei Kreditinstituten zur Erfüllung der laufenden Verpflichtungen vorgehalten. Im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung mit verbundenen Unternehmen räumen sich die Parteien zusätzlich die Möglichkeit ein, Liquiditätsausgleiche innerhalb der kurzfristigen Liquiditätssteuerung durchzuführen. PERSONALBERICHTDie Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt betrug im Geschäftsjahr 605 Personen (Vorjahr: 588 Personen). Die Schwerpunkte der Personalarbeit im Geschäftsjahr 2023 lagen - wie bei den übrigen Konzernunternehmen - in den Themen Rekrutierung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Mitarbeiterbindung. Weitere Themen waren die Begleitung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in strategischen Veränderungsprozessen, Weiterentwicklung der Führungskräftequalifikation sowie laufende fachliche und methodische Weiterqualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Arbeitsunfähigkeitsquote ist auf 4,2 % gesunken (Vorjahr: 4,6 %). Sie befindet sich weiterhin unter vergleichbaren Werten des Versicherungsmarkts (ca. 6,3 %). Die Quote an Mitarbeiterkündigungen liegt mit 4,3 % über dem Vorjahr (Vorjahr: 2,9 %). Unser Dank gilt allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit ihrem persönlichen Einsatz, ihrem Wissen und ihren Erfahrungen die Herausforderungen des Jahres 2023 erfolgreich bewältigt haben. Dem Sprecherausschuss der leitenden Angestellten, dem Gesamtbetriebsrat und den örtlichen Betriebsräten dankt der Vorstand für die konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit. ANGABEN ZUR FRAUENQUOTEAufgrund des Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst ist die VHV Holding verpflichtet, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils und Fristen zu deren Erreichung festzulegen. Für den Aufsichtsrat wurde eine Zielgröße von 11,1 % und den Vorstand eine Zielgröße von 0,0 % bestimmt. Der Aufsichtsrat wird sich intensiv bemühen, im Fall einer zukünftigen Neubesetzung im Vorstand geeignete weibliche Kandidatinnen zu berücksichtigen, um die Geschlechterproportionalität und Diversität im Vorstand zu erhöhen. Auf Ebene der Leitenden Angestellten (erste Führungsebene unterhalb des Vorstands) wurde eine Zielgröße von 14,0 % festgelegt. Auf Gruppenleiterebene (zweite Führungsebene unterhalb des Vorstands) wurden 27,0 % beschlossen. Frist zur Erreichung der Zielgrößen ist der 30.06.2027. Die bisherige Zielquote für den Aufsichtsrat wurde im Geschäftsjahr 2023 mit 11,1 % erreicht. Für den Vorstand wurde die Zielquote erreicht und bei den leitenden Angestellten mit 17,7 % übertroffen. Bei den Gruppenleitern wurde die Zielquote mit 17,5 % jedoch nicht erreicht. Die strategischen Überlegungen zur Förderung weiblicher Führungskräfte sind in der nichtfinanziellen Erklärung des Konzernlageberichts der VHV Gruppe dargestellt. GESAMTAUSSAGE DES VORSTANDSDas Ergebnis vor Steuern der VHV Holding konnte erwartungsgemäß erheblich gesteigert werden, was bei einer den Erwartungen entsprechenden Ergebnisabführung der VHV Allgemeine im Wesentlichen aus deutlich geringeren Abschreibungen auf Finanzanlagen resultierte. Die Digitalisierungsprojekte sowie die weiteren Großprojekte verliefen im Wesentlichen planmäßig. CHANCEN- UND RISIKOBERICHT
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konsequente Etablierung der Risikokultur innerhalb der VHV Holding, |
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Unterstützung und Absicherung der Geschäftsstrategie, |
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Herstellung von Transparenz zu allen wesentlichen Risiken und angemessene Risikosteuerung, |
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Erfüllung der gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an das Risikomanagement. |
Der Prognosezeitraum des Chancen- und Risikoberichts beträgt ein Jahr.
Die strategischen Vorgaben zum Risikomanagement sind in der Risikostrategie formuliert. Die Risikostrategie leitet sich aus der Geschäftsstrategie ab und regelt den Umgang mit den sich daraus ergebenden Risiken. Die Risikostrategie wird jährlich durch den Vorstand überprüft und verabschiedet. Die Risikostrategie dokumentiert, welche Risiken in der Verfolgung der Geschäftsstrategie bewusst eingegangen werden und wie diese zu steuern sind. Sie dient weiterhin der Schaffung eines übergreifenden Risikoverständnisses und der Etablierung einer konzernweiten Risikokultur. Das wichtigste Element einer gelebten Risikokultur ist der offene unternehmensinterne Austausch über die Risikolage. Durch eine eindeutige Zuordnung von Risikoverantwortung wird durch den Vorstand das Ziel verfolgt, die Risikokultur zu fördern, das Engagement der benannten Personen zu erhöhen und insgesamt die Transparenz durch klare Ansprechpartner sicherzustellen.
Die Gesamtverantwortung für ein gruppenweit funktionierendes Risikomanagement liegt beim Vorstand der VHV a.G. sowie den jeweiligen Vorständen der Einzelgesellschaften, die eine aktive Rolle im Zuge des ORSA-Prozesses einnehmen. Die Verantwortung liegt insbesondere in
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der Genehmigung der verwendeten Methoden, |
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der Diskussion und kritischen Durchsicht der Ergebnisse des ORSA-Prozesses, |
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der Genehmigung der Gesellschaftsrichtlinie zum Risikomanagement und des ORSA-Berichts. |
Das Risk Committee ist als gesellschaftsübergreifendes Risikomanagementgremium in der VHV Gruppe eingerichtet. Die Hauptaufgabe des Risk Committees besteht darin, im Auftrag der Vorstandsorgane die konzerneinheitliche Weiterentwicklung der Risikomanagementsysteme, -methoden und -verfahren sicherzustellen. Das Risk Committee bietet zudem eine Plattform für die gesellschaftsübergreifende Diskussion der Risikolage und kann Entscheidungen initiieren. Dem Risk Committee gehören die Vorstände der VHV a.G., der VHV Holding, Vertreter der Tochtergesellschaften sowie die verantwortlichen Personen der URCF, der Compliance-Funktion und der internen Revision an.
Zusätzlich ist ein Unterausschuss des Risk Committees eingerichtet, der Hilfestellungen in technischen und operativen Fragestellungen zu den Risikomodellen gibt.
Die VHV Gruppe hat das ESG Committee eingerichtet, das die Etablierung eines gruppenweit einheitlichen Nachhaltigkeitsmanagements unter Berücksichtigung der regulatorischen Anforderungen steuert.
Nach dem Prinzip der Funktionstrennung wird innerhalb der VHV Holding die Verantwortung für die Steuerung von Risiken und deren unabhängige Überwachung aufbauorganisatorisch auf Ebene der Vorstandsressorts getrennt. Wenn eine Funktionstrennung unverhältnismäßig ist, werden stattdessen flankierende Maßnahmen (z. B. gesonderte Berichtswege) ergriffen.
In den Unternehmenseinheiten sind Risikoverantwortliche in strenger Funktionstrennung zur URCF benannt, die für die operative Steuerung der Risiken und die Einhaltung von Limiten verantwortlich sind. Durch eine eindeutige interne Zuordnung der Risikoverantwortung wird insbesondere das Ziel verfolgt, die Risikokultur im Unternehmen zu fördern.
Der Risikoausschuss des Aufsichtsrats dient der Unterstützung des Aufsichtsrats bei der Kontrolle des Risikomanagements sowie sämtlicher Schlüsselfunktionen inklusive deren Berichterstattung. In den Sitzungen der Risikoausschüsse werden die Risikostrategie und die Berichte der Schlüsselfunktionen unter Solvency II (URCF, VMF, Compliance-Funktion und interne Revision) mit dem Vorstand und den verantwortlichen Personen der Schlüsselfunktionen erörtert. Dies beinhaltet vor allem die Erörterung des ORSA-Berichts, des Berichts über Solvabilität und Finanzlage und der Ergebnisse der internen Überprüfung der Geschäftsorganisation. Darüber hinaus werden die Methoden und Instrumente der Schlüsselfunktionen sowie Veränderungen in der Organisation behandelt.
Aufgabe der URCF ist die operative Umsetzung eines konsistenten und effizienten Risikomanagementsystems. Die URCF wird zentral in einer Organisationseinheit unter Leitung der verantwortlichen Person der URCF ausgeübt. Die verantwortliche Person der URCF berichtet direkt an den jeweiligen Gesamtvorstand der Versicherungsunternehmen.
Für die Gewährleistung der Einhaltung von gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Vorschriften ist die Compliance-Funktion zuständig. Zu den vier Kernaufgaben der Compliance-Funktion zählen die Beratungs-, Risikokontroll-, Überwachungs- und Frühwarnaufgabe. Zur Compliance-Funktion zählen im weiteren Sinne neben dem Chief Compliance Officer als verantwortliche Person weitere Mitarbeiter sowie Unternehmensbeauftragte und deren Mitarbeiter, die insbesondere die Themengebiete Aufsichts- und Kartellrecht, Vertriebsrecht, Versicherungsvertragsrecht, Geldwäschegesetz, Finanzsanktionen und Embargo, Datenschutzrecht, Steuerrecht und Anti-Fraud-Management abdecken.
Das Tax Compliance Management System dient der vollständigen und zeitgerechten Erfüllung der steuerlichen Pflichten und trägt zur steuerlichen Risikofrüherkennung und Risikominimierung bei. Der Leiter Rechnungswesen ist für den Betrieb des Tax Compliance Management Systems zuständig. Die Gesellschaftsrichtlinie Steuern beschreibt die Organisation des Tax Compliance Management Systems, legt die Rollen und Verantwortlichkeiten aller involvierten Organisationseinheiten fest und regelt steuerlich relevante Prozesse einheitlich. Die Operationalisierung erfolgt durch spezifische Gesellschaftsrichtlinien.
Das Themengebiet Datenschutz wird gemeinsam mit dem Informationssicherheitsmanagementsystem in einer eigenen Organisationseinheit bearbeitet, in der der für die inländischen Versicherungsunternehmen der VHV Gruppe bestellte betriebliche Datenschutzbeauftragte angesiedelt ist.
Die Geldwäsche- und Wirtschaftskriminalitätsbekämpfung (inklusive Finanzsanktionen und Embargo, Anti-Fraud-Management) werden in einer eigenen Organisationseinheit unter Leitung des Geldwäschebeauftragten wahrgenommen.
Die interne Revision prüft selbstständig und prozessunabhängig alle Geschäftsbereiche, Prozesse, Verfahren und Systeme innerhalb der VHV Holding auf Basis eines jährlich fortzuschreibenden risikoorientierten Prüfungsplans. Die interne Revision untersteht lediglich den Weisungen des Vorstands, bleibt jedoch in Ausübung ihrer Funktion unabhängig und objektiv. Sie hat dabei die folgenden Rechte und Pflichten:
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die interne Revision beurteilt die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Sicherheit und Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse |
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die interne Revision erhält unverzüglich Kenntnis, wenn wesentliche Mängel erkannt oder wesentliche finanzielle Schäden aufgetreten sind oder ein konkreter Verdacht auf sonstige Unregelmäßigkeiten besteht. |
Den Risikomanagementprozess verstehen wir als die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen von der Risikoidentifikation bis zur Risikosteuerung.
Ziel der Risikoidentifikation ist die Erfassung und Dokumentation aller wesentlichen Risiken. Hierzu werden regelmäßig Risikoinventuren durchgeführt. Stichtagsbezogen erfolgt eine unternehmensweite Risikoerhebung, bei der halbjährlich sämtliche Risiken bei den Risikoverantwortlichen in allen Unternehmensbereichen und Projekten systemgestützt abgefragt und aktualisiert werden. Identifizierte Einzelrisiken werden durch die URCF plausibilisiert. Darüber hinaus erfolgt eine Erhebung von prozessorientierten Risiken auf Basis einer systemgestützten Geschäftsprozessdokumentation.
Zur unterjährigen Identifikation von Risiken oder wesentlichen Veränderungen bestehen zudem weitreichende Ad-hoc-Meldepflichten. Zusätzlich werden anlassbezogene Risikoanalysen bei risikorelevanten Vorhaben erstellt, deren Ergebnisse bei der Entscheidung durch den Vorstand berücksichtigt werden.
Unter Risikobewertung werden alle Methoden und Prozesse verstanden, die der Messung und Bewertung von identifizierten Risiken dienen. Die Bewertung von operationellen und strategischen Risiken sowie Reputationsrisiken erfolgt in der halbjährlichen Risikoerhebung über eine Expertenschätzung der Risikoverantwortlichen nach den Kriterien Eintrittswahrscheinlichkeit und ökonomisches Verlustpotenzial. Zusätzlich zu dieser quantitativen Bewertung erfolgt eine Beurteilung gemäß qualitativer Kriterien (Ordnungsmäßigkeit und Reputation). Erkenntnisse aus der regelmäßigen Überprüfung des IKS werden bei der Bewertung operationeller Risiken ebenfalls berücksichtigt.
Die Risikoüberwachung wird auf aggregierter Ebene durch die URCF sichergestellt. Hierzu wurde ein umfangreiches Limitsystem zur operativen Umsetzung der Risikostrategie implementiert, das permanent weiterentwickelt und an umweltbedingte Veränderungen angepasst wird. Das Limitsystem stellt sicher, dass die im Risikotragfähigkeitskonzept definierten Risikotoleranzgrößen durch eine Vielzahl von Risikokennzahlen überwacht werden. Die VHV Holding wird im Limitsystem über die Limitkennzahlen auf Gruppenebene berücksichtigt. Unterschiedliche Eskalationsprozesse stellen sicher, dass im Falle einer wesentlichen Abweichung von Zielwerten eine unverzügliche Ad-hoc-Meldung ausgelöst und eine Frühwarnung an den Vorstand abgegeben wird.
Die Berichterstattung zur unternehmenseigenen Risiko- und Solvabilitätsbeurteilung erfolgt sowohl turnusmäßig als auch anlassbezogen. Die Regelberichterstattung erfolgt neben den quartalsweisen Meldungen im Rahmen der Modellberechnungen der Standardformel insbesondere über den jährlichen ORSA-Bericht sowie unterjährig über die monatlichen Limitberichte. Der ORSA-Bericht wird vom Vorstand genehmigt und den Mitgliedern der Risikoausschüsse der Aufsichtsräte sowie der Aufsichtsbehörde zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus umfasst die jährliche Regelberichterstattung der URCF den internen IKS-Bericht. Bei Bedarf werden zudem Ad-hoc-Risikoanalysen erstellt. Zusätzlich werden die Ergebnisse entscheidungsrelevanter anlassbezogener Risikoanalysen an den Vorstand berichtet.
Unter Risikosteuerung sind unter Berücksichtigung der risikostrategischen Vorgaben das Treffen von Entscheidungen und die Umsetzung von Maßnahmen zur Bewältigung einer Risikosituation zu verstehen. Dazu zählen die bewusste Risikoakzeptanz, die Risikovermeidung, die Risikoreduzierung sowie der Risikotransfer. Insbesondere neue Geschäftsfelder, neue Kapitalmarkt- und Versicherungsprodukte sowie Auslagerungsvorhaben werden vor der Beschlussfassung einer Risikoprüfung durch die URCF bzw. weitere Schlüsselfunktionen unterzogen, sodass hierauf aufbauend risikoorientierte Vorstandsentscheidungen getroffen werden können.
Die VHV Holding hat in der Gesellschaftsrichtlinie für das interne Kontrollsystem einheitliche Mindestanforderungen verbindlich festgelegt, welche durch Gesellschaftsrichtlinien operationalisiert sind. Die Gesellschaftsrichtlinien sind sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich. Das IKS der VHV Holding besteht aus der Gesamtheit der internen Vorgaben, organisatorischen Maßnahmen und Kontrollen.
Die wesentlichen Geschäftsprozesse, einschließlich der enthaltenen Risiken sowie die hiermit in Verbindung stehenden Kontrollen, werden nach einheitlichen Vorgaben durch die Risikoverantwortlichen der jeweiligen Organisationseinheiten beurteilt und dokumentiert. Die Bewertung der geschäftsprozessbezogenen Risiken erfolgt anhand von finanzwirtschaftlichen Kriterien (quantitative Risiken) und qualitativen Kriterien (qualitative Risiken).
Das IKS wird gruppenweit auf Basis eines Regelprozesses mindestens einmal jährlich nach einem einheitlichen Verfahren systematisch überprüft und bewertet (IKS-Regelprozess). Die Koordination des IKS-Regelprozesses erfolgt durch die URCF. Der IKS-Regelprozess ist dabei primär auf eine Beurteilung der Schlüsselkontrollen sowie eine ganzheitliche Bestätigung der Funktionsfähigkeit des IKS durch alle leitenden Angestellten der VHV Holding ausgerichtet. Zusätzlich werden Erkenntnisse der Schlüsselfunktionen, z. B. Prüfungsergebnisse der internen Revision, Risikoanalysen der URCF sowie Erkenntnisse aus den Compliance-Aktivitäten, bei der Beurteilung berücksichtigt. Die Ergebnisse des IKS-Regelprozesses werden durch die URCF mindestens jährlich an den Vorstand und den Risikoausschuss des Aufsichtsrats berichtet.
Das IKS stellt rechnungslegungsbezogen insbesondere die Vollständigkeit und Richtigkeit der Rechnungslegung und damit des Jahresabschlusses sicher.
Im Folgenden werden die Risikokategorien beschrieben. Die Risikolage der VHV Holding ist maßgeblich durch die Wertentwicklung der von ihr unmittelbar und mittelbar gehaltenen Tochterunternehmen bestimmt. Somit ist das Risikoprofil der VHV Holding durch die Risiken in den Tochterunternehmen bestimmt. Im Folgenden wird das Risikoprofil auf Einzelgesellschaftsebene der VHV Holding dargestellt, welches durch das Beteiligungsrisiko als wesentliches Marktrisiko dominiert wird.
Das Marktrisiko der VHV Holding ist wesentlich und resultiert aus den gehaltenen Beteiligungen. Diese werden laufend im Rahmen des aktiven Beteiligungsmanagements und -controllings auf Ebene der VHV Holding, welches die wesentlichen Risiken erfasst, überwacht.
Das Marktrisiko der VHV Holding wird dabei vor allem von den versicherungstechnischen Risiken, dem Marktrisiko sowie dem Kredit-/ Ausfallrisiko der von der VHV Holding gehaltenen operativen Versicherungsunternehmen (im Wesentlichen VHV Allgemeine und HL) mittelbar geprägt. Bei der VHV Allgemeine entstammt das versicherungstechnische Risiko der Schaden-/ Unfallversicherung schwerpunktmäßig den gezeichneten Sparten Kraftfahrzeug-Haftpflicht, Allgemeine Haftpflicht und Kraftfahrt Kasko und wird in das Prämien-, Reserve- und Katastrophenrisiko unterteilt. Zum versicherungstechnischen Risiko in der Lebensversicherung der HL zählen die biometrischen Risiken sowie das Zinsgarantie-, das Storno-, das Kosten-, und das Katastrophenrisiko. Das Marktrisiko der VHV Allgemeine und der HL besteht insbesondere aus dem Aktien-, dem Immobilien- und dem Zinsänderungsrisiko.
Das Kredit-/Ausfallrisiko bezeichnet das Risiko eines Verlustes oder einer nachteiligen Veränderung der Vermögens- und Ertragslage, das sich aufgrund eines Ausfalls oder aufgrund einer Veränderung der Bonität oder der Bewertung der Bonität von Wertpapieremittenten, Gegenparteien und anderen Schuldnern ergibt, an die das Unternehmen Forderungen hat. Das Kreditrisiko ist aufgrund des geringen Exposures für die VHV Holding nicht wesentlich.
Die VHV Holding misst dem Konzentrationsrisikomanagement der Kapitalanlagen eine hohe Bedeutung bei. Gemäß dem Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht wird auf eine breite Mischung und Streuung der Kapitalanlagen geachtet.
Das Liquiditätsrisiko bezeichnet das Risiko, dass ein Unternehmen aufgrund zeitlicher Inkongruenzen in den Zahlungsströmen oder mangelnder Liquidierbarkeit von Vermögenswerten nicht in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen bei Fälligkeit nachzukommen. Die VHV Holding war im Geschäftsjahr 2023 jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Die VHV Holding steuert das Liquiditätsrisiko durch ein aktives Liquiditätsmanagement.
In der VHV Holding fallen erhebliche zahlungswirksame Personal- und Steueraufwendungen an. Die VHV Holding unterliegt daher aufgrund der Abhängigkeit vom Ertrag der Beteiligungen, insbesondere der VHV Allgemeine, einem besonderen Liquiditätsrisiko. Dieses Risiko wird laufend überwacht und ist aufgrund von konzernintern eingeräumten Rahmenkreditvereinbarungen als unwesentlich einzustufen.
Das operationelle Risiko bezeichnet das Verlustrisiko, das sich aus der Unangemessenheit oder dem Versagen von internen Prozessen, Mitarbeitern oder Systemen oder durch externe Ereignisse ergibt. Die VHV Holding hat Teile ihrer Prozesse an interne und externe Dienstleister ausgelagert bzw. von Unternehmen der VHV Gruppe Dienstleistungstätigkeiten übernommen. Infolge der sorgfältigen Auswahl der Partner und entsprechender Kontrollmechanismen ist der Einfluss auf die Risikolage als gering einzuschätzen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auch auf die Prozesse bei den Dienstleistern bzw. Tochtergesellschaften.
Die VHV Holding ist gegenüber den folgenden operationellen Risiken exponiert, die in der halbjährlichen Risikoerhebung identifiziert und bewertet werden.
Das Rechtsrisiko bezeichnet Risiken von Nachteilen aufgrund der unzureichenden Beachtung der aktuellen Rechtslage sowie der falschen Anwendung einer gegebenenfalls unklaren Rechtslage. Zu dem Rechtsrisiko zählt auch das Rechtsänderungsrisiko, das sich aufgrund einer Änderung der Rechtsgrundlagen ergibt. Das Rechtsrisiko wird durch den Einsatz von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie durch die bedarfsweise Einholung von externer Beratung beschränkt. Es ist sichergestellt, dass Änderungen der Rechtsgrundlagen und der Rechtsprechung zeitnah berücksichtigt werden. Zur Reduzierung des Rechtsrisikos ist ferner ein Compliance-Management-System eingerichtet, in dem die Beratungsaufgabe, die Frühwarnaufgabe, die Risikokontrollaufgabe und Überwachungsaufgabe zur Reduzierung des Rechtsrisikos wahrgenommen werden. Das Datenschutzrisiko wird zudem durch die Tätigkeit des Datenschutzbeauftragten im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben und Verantwortlichkeiten reduziert. Die Mitarbeiter der VHV Holding werden regelmäßig zu den Vorschriften des Datenschutzes geschult und es sind Verfahren zur Meldung und Behebung von datenschutzrechtlichen Risiken eingerichtet. Ergänzend werden das Geldwäscherisiko sowie das Fraudrisiko explizit im Risikomanagementsystem berücksichtigt und durch die im Compliance-Management-System eingerichteten Kontrollen reduziert. Hierzu sind die Rollen des Geldwäschebeauftragten und des Anti-Fraud-Managers in der VHV Holding etabliert. Die Mitarbeiter der aus dem Geldwäschegesetz verpflichteten Gesellschaften der VHV Gruppe erhalten jährlich bzw. beim Einstieg in das Unternehmen Schulungen zur Geldwäscheprävention. Zur internen und externen Meldung von geldwäschebezogenen Verdachtsfällen wurde ein Verfahren eingerichtet. Gleiches gilt für die interne Meldung und Verfolgung von strafbaren Handlungen.
Das Organisationsrisiko kann aus der Organisationsstruktur des Unternehmens entstehen, wie z. B. aus komplexen Geschäftsprozessen, hohem Abstimmungsaufwand oder unzureichend definierten Schnittstellen. Um dieses Risiko zu reduzieren, wird die Geschäftsorganisation regelmäßig überprüft. Ferner besteht ein internes Kontrollsystem, in dem alle wesentlichen Geschäftsprozesse einschließlich der enthaltenen Risiken und der hiermit in Verbindung stehenden Kontrollen in einer einheitlichen Prozessmodellierungssoftware abgebildet sind. Relevante Richtlinien werden den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugänglich gemacht.
Die Prozesse der Risikoselektion sind grundsätzlich mit operationellen Risiken behaftet. Diese beziehen sich insbesondere auf das Individualgeschäft der Schaden-/ Unfallversicherung sowie das Lebensversicherungsgeschäft. Dieses Risiko wird durch eine sorgfältige Risikoprüfung und entsprechende Zeichnungsrichtlinien gemindert. Die Einhaltung der Zeichnungsrichtlinien wird über ein Controllingsystem überwacht.
Das Risiko aus IT-Systemen bezeichnet die Gefahr der Realisierung von Verlusten, die infolge der Verletzung eines oder mehrerer Schutzziele (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Authentizität) durch IT-Systeme entstehen können. IT-Risiken bestehen durch ständig steigende Anforderungen an die IT-Architektur und IT-Anwendungen durch sich verändernde Marktanforderungen sowie steigende regulatorische Anforderungen. Hierdurch erhöhen sich die Komplexität und die Fehleranfälligkeit der IT-Landschaft. Neben den operationellen Risiken im Falle einer nicht funktionsfähigen IT resultiert ferner ein Reputationsrisiko, falls unseren Kunden und Geschäftspartnern die IT nicht zur Verfügung steht. Zur Sicherstellung der nachhaltigen Zukunftsfähigkeit der IT-Anwendungslandschaft sowie der Modernisierung des IT-Betriebs wurde das Digitalisierungsprogramm "goDIGITAL" im Berichtsjahr mit weiterhin hoher Priorität fortgeführt. Das Programm "goDIGITAL" bildet die Grundlage künftiger Digitalisierungsinitiativen der VHV Gruppe. Sowohl in den Vorstands- als auch in den Aufsichtsratssitzungen wird regelmäßig über den Status der IT und des Programms "goDIGITAL" berichtet. Die bestehenden IT-Risiken werden intensiv überwacht. Ein wesentliches Risiko wird in einem Ransomware-Angriff mit weitreichenden Auswirkungen auf die Systemverfügbarkeit sowie einer Beeinträchtigung der Geschäftsprozesse gesehen. Zwecks Risikominderung ist insbesondere eine Online-Spiegelung der wichtigsten Systeme an zwei Standorten eingerichtet. Vor dem Hintergrund stetig wachsender technischer, gesetzlicher und regulatorischer Anforderungen sowie zunehmender Cyberrisiken werden die IT-Risiken der VHV Holding laufend im Rahmen des IT-Risikomanagements überwacht und aktuelle Methoden und Anwendungen zur Erkennung und zur Abwehr von Angriffen verprobt und eingesetzt. Die Wirksamkeit von Sicherungsmaßnahmen wird regelmäßig im Rahmen von IT-Notfallübungen überprüft und dokumentiert. Die mit der Umsetzung des Programmes "goDIGITAL" und den Herausforderungen der anstehenden Transformation einhergehenden Risiken werden mittels einer programmübergreifenden Governance-Struktur entsprechend gesteuert. Das aus der Transformation resultierende Personalrisiko wird über ein Personalmanagement in der Informatik gesteuert. Neben der Prävention von Ausfällen der Datenverarbeitungssysteme, Dienstleister, Gebäude und des Personals spielt die Informationssicherheit und insbesondere der Schutz vor Angriffen auf IT-Systeme eine wichtige Rolle. Hierfür hat die VHV Holding entsprechende Vorsorgemaßnahmen implementiert und überwacht deren Wirksamkeit.
Das Risiko aus Auslagerungen bezeichnet Risiken von fehlerhaften Entscheidungen, Verträgen oder einer fehlerhaften Durchführung eines Auslagerungsprozesses sowie weitere operationelle Risiken, die aus einer Auslagerung resultieren können. Die VHV Holding hat Teile ihrer Prozesse an interne und externe Dienstleister ausgelagert. Wichtige Funktionen und Tätigkeiten sind ausschließlich konzernintern ausgegliedert. Diese Gesellschaften sind vollständig in die Steuerungsmechanismen der VHV Holding integriert. An den Auslagerungsprozess sind über die Gesellschaftsrichtlinie für den Auslagerungsprozess Mindestanforderungen verbindlich vorgegeben, welche durch Gesellschaftsrichtlinien operationalisiert sind. Für die wesentlichen Auslagerungen wurden Risikoanalysen erstellt, die bei wesentlichen Veränderungen überprüft und bei Bedarf aktualisiert werden. Infolge der sorgfältigen Auswahl der Partner bei externen Auslagerungen und entsprechender Kontrollmechanismen entsteht keine wesentliche Steigerung des operationellen Risikos.
Das Personalrisiko betrifft Risiken mit Bezug zu den Mitarbeiterkapazitäten der Unternehmensbereiche, der Mitarbeiterqualifikation, etwaigen Kopfmonopolen sowie der Mitarbeiterfluktuation. Um diesen Risiken zu begegnen, werden Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen durchgeführt, die eine hohe fachliche Qualifikation der Mitarbeiter sicherstellen. Vertretungs- und Nachfolgeregelungen mindern das Risiko von Störungen in den Arbeitsabläufen.
Ergänzend zu den dargestellten operationellen Risiken werden das Datenqualitätsrisiko, das Risiko aus externen Ereignissen und Infrastruktur sowie das Projektrisiko systematisch identifiziert, bewertet, berichtet und gesteuert.
Die VHV Holding verfügt des Weiteren über umfassende Schutzbedarfsanalysen und führt regelmäßige Business Impact Analysen durch, in denen Extremszenarien, wie beispielsweise ein IT- oder Gebäudeausfall, modelliert werden, um das operationelle Risiko zu kontrollieren. Aus den Ergebnissen dieser Analysen werden Notfallpläne abgeleitet, die regelmäßig aktualisiert und an aktuelle Gegebenheiten angepasst werden. Sofern Ressourcen wie Mitarbeiter, Gebäude oder IT-Systeme nur eingeschränkt zur Verfügung stehen, bleibt die VHV Holding somit weiterhin handlungsfähig, sodass auch im Notfall der Geschäftsbetrieb aufrechterhalten werden kann.
Das strategische Risiko ist das Risiko, das sich aus strategischen Geschäftsentscheidungen ergibt. Zu dem strategischen Risiko zählt auch das Risiko, das sich daraus ergibt, dass Geschäftsentscheidungen nicht einem geänderten Wirtschaftsumfeld angepasst werden.
Strategische Risiken resultieren im Wesentlichen aus den operativen Einzelversicherungsunternehmen und den von der VHV Gruppe gehaltenen Beteiligungen. Die VHV Holding steuert die strategischen Risiken der VHV Gruppe.
Das strategische Risiko der VHV Holding ist unwesentlich.
Das Reputationsrisiko ist das Risiko, das sich aus einer möglichen Schädigung des Rufs des Unternehmens infolge einer negativen Wahrnehmung in der Öffentlichkeit ergibt.
Die VHV Holding tritt selbst nicht in wesentlichem Umfang am Markt auf, sodass auf Einzelunternehmensebene kein unmittelbares Reputationsrisiko besteht.
Bei Emerging Risks handelt es sich um neuartige Risiken, deren Gefährdung sich gar nicht oder nur schwer einschätzen lässt (u. a. bedingt durch den Klimawandel oder die Entwicklung neuer Technologien). Sie zeichnen sich ferner durch ein hohes Potenzial für große Schäden aus, sodass einer frühzeitigen Risikoidentifizierung eine entscheidende Bedeutung beikommt. Daher werden Emerging Risks explizit im Rahmen der Risikoerhebung von den Risikoverantwortlichen identifiziert und bewertet, um durch eine frühzeitige Identifizierung das Zeitfenster zur Gegensteuerung zu erhöhen.
Die Beurteilung der Risikotragfähigkeit erfolgt insbesondere unter Einbeziehung der Tochterunternehmen auf der Ebene der VHV Gruppe. Die Risikotragfähigkeit der VHV Gruppe war während des gesamten Berichtszeitraums zu jeder Zeit in vollem Umfang und im Einklang mit den risikostrategischen Vorgaben gegeben.
Auch in diesem Berichtsjahr wurde das Nachhaltigkeitsrisikomanagement kontinuierlich weiterentwickelt. Hinsichtlich der Marktentwicklungen im Geschäftsjahr sowie der zu erwartenden Entwicklung im Jahr 2024 wird auf den Wirtschafts- sowie Prognosebericht verwiesen.
Das Identifizieren von Chancen stellt einen wesentlichen Bestandteil einer zukunftsorientierten Unternehmensführung dar. Im Rahmen der strategischen Planung werden die aktuellen Rahmenbedingungen analysiert, um die sich hieraus bietenden Chancen frühzeitig zu identifizieren und entsprechend zu handeln. Aufgrund des andauernden Ukrainekriegs und den aktuellen Entwicklungen im Nahostkonflikt sind die Ausführungen zu den Chancen mit Unsicherheit behaftet.
Die Gesellschaftsstruktur der VHV Gruppe mit einem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit als obersten Mutterunternehmen bietet im jetzigen Marktumfeld Chancen. In einem dynamischen Marktumfeld mit sich ändernden internen und externen Rahmenbedingungen kann die VHV Gruppe aufgrund ihrer Unternehmensstruktur schnell und effizient agieren und sich somit im Marktumfeld überdurchschnittlich behaupten.
Die voranschreitende Digitalisierung wird die Zukunft der Versicherungsbranche aufgrund des sich verändernden Kundenverhaltens und technischer Innovationen entscheidend beeinflussen. Gerade für einen mittelständischen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit mit langfristig ausgerichteter Strategie und der Aufstellung der VHV Gruppe bieten sich hier im Zuge der Umsetzung der ausgearbeiteten Digitalisierungsstrategie Chancen im künftigen Wettbewerb.
Mit Gründung der VHV International plant die VHV Gruppe, ihr Kompositgeschäft außerhalb Deutschlands zu bündeln und auszubauen. Ziel ist eine weitere regionale und portfolioseitige Diversifizierung sowie die Realisierung neuer Wachstumspotenziale. So kann die langjährige Expertise aus Deutschland, insbesondere im Bausegment, in neue internationale Märkte transferiert und eine Positionierung als anerkannter europäischer Kompositversicherer und Partner der Bauindustrie angestrebt werden.
Die aktuellen Erkenntnisse und die Einschätzung der künftigen Entwicklung lassen auf Basis der verfügbaren Informationen derzeit keine nachhaltigen und wesentlichen Beeinträchtigungen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der VHV Holding erwarten. Die Beurteilung erfolgt insbesondere unter Einbeziehung der Tochterunternehmen. In den durchgeführten Stresstests und Szenarioanalysen ist der Fortbestand der VHV Holding auch bei den betrachteten Extremereignissen nicht gefährdet. Alle wesentlichen Risiken werden frühzeitig erkannt, bewertet und gesteuert.
Für das Jahr 2024 wird von Ökonomen eine gebremste konjunkturelle Dynamik erwartet. Rückläufige Inflationszahlen, globalwirtschaftliche Abschwächung und erhöhte geopolitische Unsicherheit dürften die Entwicklung der Weltwirtschaft determinieren.
Eine nochmalige Verlangsamung des globalen Wirtschaftswachstums ist unter diesen Rahmenbedingungen denkbar. Es wird erwartet, dass die Wachstumsraten in den USA weiterhin höher ausfallen werden als in Europa. Speziell das Wirtschaftswachstum Deutschlands dürfte aufgrund angekündigter fiskalischer Sparmaßnahmen im europaweiten Vergleich unterdurchschnittlich gering ausfallen. Geopoltische Risiken in der Ukraine, Nahost und Taiwan könnten sich im Falle einer Eskalation zusätzlich belastend auswirken. Der offene Ausgang der US-Präsidentschaftswahlen im November erhöht die gesamtwirtschaftliche Prognoseunsicherheit.
Die Inflationsraten werden im Jahr 2024 mit voraussichtlich geringer Dynamik weiter sinken, in Deutschland und der Eurozone aber über der von der EZB angestrebten Zielmarke von 2,0 % verharren. Infolge der erwarteten wirtschaftlichen Abkühlung dürfte sich auch die Kerninflation ermäßigen.
Neben den genannten Faktoren wird die Entwicklung von Wirtschaft und Kapitalmärkten vor allem unter dem Einfluss der Geldpolitik stehen. Die Marktteilnehmer erwarten ein Ende des Zinserhöhungszyklus und rechnen im Jahresverlauf mit mehreren Zinssenkungen der EZB und der Fed.
Ein aufgrund der Rahmenbedingungen aus nachlassendem Inflationsdruck und gebremstem Wirtschaftswachstum erwartbarer Renditerückgang sollte die Wertentwicklung von Anleihen im Jahr 2024 grundsätzlich unterstützen. Die zahlreichen ökonomischen und insbesondere geopolitischen Risiken könnten hingegen negativ auf die Risikoneigung der Marktteilnehmer Einfluss nehmen. Ein Anstieg der Risikoaufschläge bei mit Bonitätsrisken behafteten Zinstiteln wäre die Folge.
In der erwarteten Gemengelage aus wirtschaftlicher Abschwächung, geopolitischen Risiken und niedrigeren Renditeniveaus dürften sich die Aktienmärkte volatil entwickeln.
Die VHV Allgemeine ist bezogen auf die Marktentwicklung in ihren Kerngeschäftsfeldern überdurchschnittlich aufgestellt und wird sich aus heutiger Sicht auch zukünftig in einem schwierigen Marktumfeld mit wettbewerbsfähigen Tarifen und Produkten behaupten können. Für die kommenden Jahre wird von einem positiven Bestands- und Beitragswachstum ausgegangen. Für das Jahr 2024 wird erwartet, dass der Schadenaufwand weiter insbesondere inflationsbedingt steigen wird. Bei einem im Jahr 2024 geplanten niedrigeren Vertragsbestand und gleichzeitig moderat steigenden Beitragseinnahmen werden Schadenmanagementmaßnahmen, vor allem im Kraftfahrtgeschäft, und Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungskosten eine hohe Priorität haben, um die aktuelle Wettbewerbsposition auch zukünftig zu sichern. Nach einem Wachstum der verdienten Bruttobeiträge im selbst abgeschlossenen Geschäft um 5,9 % im Jahr 2023 erwartet die VHV Allgemeine für das kommende Jahr 2024 nach einer Zuführung zur Schwankungsrückstellung ein rückläufiges Ergebnis.
Mit dem Zinsanstieg der letzten beiden Jahre konnte die HL in größerem Umfang als die Branche deutliche Auflösungen aus der Zinszusatzreserve (ZZR) vornehmen. Bei einem anhaltenden Zinsniveau ist auch in dem kommenden Jahr mit weiteren Auflösungen zu rechnen. Im Rahmen der ZZR wurden seit 2011 Rückstellungen bei den Lebensversicherern gebildet, um im Niedrigzinsumfeld den Zinsverpflichtungen nachkommen zu können. Die HL sieht sich aufgrund der gezielten Durationssteuerung und des im Marktvergleich geringen Anteils von Rentenversicherungen im Portfolio im Marktumfeld wettbewerbsfähig aufgestellt. Weiterhin werden die Auswirkungen von hohen Zinsanstiegen sowie -rückgängen mittels ALM-Studien bei der HL laufend überprüft, um die Kapitalanlagepolitik auch in Zukunft entsprechend auf die Anforderungen der Passivseite ausrichten zu können.
In der Kapitalanlage ist für 2024 eine Anlage in langlaufende Titel mit guter Bonität (Investmentgrade) geplant. Es ist überdies eine Fortführung der Anlageklassen Immobilien, Private Equity und Infrastruktur geplant. Die HL erwartet für das Jahr 2024 einen leichten Rückgang des Buchwerts der Kapitalanlagen. Aufgrund der Anlagestruktur wird von einer Nettoverzinsung der Kapitalanlagen leicht unter dem Niveau von 2023 ausgegangen.
Im Jahr 2024 wird weiter auf den Ausbau von Biometrieprodukten gesetzt und insbesondere die Marktführerschaft im Neugeschäft bei Risikolebensversicherungen gemessen an den eingelösten Versicherungsscheinen wie auch am laufenden Beitrag wird verteidigt. Durch eine innovative und bedarfsgerechte Produktentwicklung, die fortlaufende Überprüfung und Adjustierung des bestehenden Produktportfolios sowie die hohe Vertriebs- und Servicequalität sieht sich die HL am Markt wettbewerbsfähig positioniert. So konnte der Marktanteil am Neugeschäft bei den Risikoversicherungen in den vergangenen Jahren auf einem hohen Niveau gehalten werden. Dieser Anteil soll in einem von zunehmender Wettbewerbsintensität geprägten Umfeld gehalten, zudem soll die Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung insbesondere im Vermittlermarkt ausgebaut werden.
Die staatliche Rente wird auch 2024 weiter unter Druck stehen, weshalb mit einem zunehmenden Bedarf der Bürger in Bezug auf die eigenverantwortliche Vorsorge zu rechnen ist. Entsprechend hoch ist weiterhin das Potenzial, insbesondere bei geförderten Altersvorsorgeprodukten.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden Verunsicherung bezüglich der weiteren wirtschaftlichen Entwicklung ist die Haltung vieler Verbraucher geprägt durch ihre Abneigung gegenüber risikobehafteten Anlagen und gegen langfristige Kapitalbindung. Entsprechend ist bei den Einmalbeiträgen zu erwarten, dass das Geschäft durch die Nachfrage nach Produkten mit kurzen Laufzeiten dominiert wird.
Insgesamt erwartet die HL im kommenden Jahr Beitragseinnahmen über Vorjahresniveau. Erwartungsgemäß wird der Jahresüberschuss nach Steuern 2024 im Vergleich zu 2023 leicht zurückgehen.
Die WAVE wird weiterhin hauptsächlich als Asset-Management-Gesellschaft der VHV Gruppe agieren, die zusätzlich eine fokussierte Produktfamilie an Publikumsfonds anbieten wird. Durch den Fokus auf das Asset Management innerhalb der VHV Gruppe ist das Geschäftsergebnis der WAVE maßgeblich vom Kapitalanlagebestand der Konzerntöchter abhängig. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass sich dieser Bestand leicht rückläufig entwickeln wird.
Die Planung der Gesellschaft geht nach den derzeitigen Annahmen von einer stabilen Geschäftsentwicklung in den kommenden beiden Geschäftsjahren aus. Durch Produktivitätssteigerungen können die rückläufig erwarteten Erträge aus Kapitalanlagebeständen der Konzernmandate (ohne Berücksichtigung der performanceabhängigen Vergütung) ausgeglichen werden.
Für das institutionelle Drittgeschäft inkl. Publikumsfonds wird für das Geschäftsjahr 2024 mit einem leicht sinkenden Ergebnis gerechnet. Der Grund hierfür sind niedriger erwartete Folgeprovisionen.
Für die Jahre 2024 und 2025 wird ohne Berücksichtigung von performanceabhängigen Vergütungen mit einem konstanten Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit gerechnet.
Die VHV Holding wird im kommenden Jahr weiterhin die planmäßigen Großprojekte steuern. Der Fokus liegt auch künftig auf der Fortführung des Digitalisierungsprogramms "goDIGITAL".
Für das Jahr 2024 rechnet die VHV Holding mit deutlich steigenden Umsatzerlösen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen. Es wird ein wesentlich geringeres Ergebnis vor Steuern erwartet, das weitestgehend auf eine geringere Ergebnisabführung der VHV Allgemeine zurückzuführen ist.
Der vorliegende Prognosebericht beinhaltet Einschätzungen für die kommende Entwicklung des Unternehmens. Unter Abwägung aller bekannten Chancen und Risiken und auf Basis von Planungen und Hochrechnungen wurden Annahmen getroffen, die aufgrund unbekannter Risiken und Unsicherheiten so nicht eintreten oder nicht vollständig eintreffen müssen.
Aufgrund der sich dynamisch verändernden Rahmenbedingungen können die nachhaltigen Auswirkungen auf die konjunkturelle Entwicklung, die Kapitalmärkte sowie die Geschäftsentwicklung der VHV Holding zum aktuellen Zeitpunkt weiterhin nicht abschließend beurteilt werden. Insofern sind die genannten prognostischen Aussagen mit höheren Unsicherheiten behaftet.
Es bestehen Beherrschungs- und Ergebnisabführungsverträge mit der VHV Allgemeine, der WAVE, der HDV, der HC und der VVH.
Weiterhin besteht ein Beherrschungsvertrag mit der HL.
Es bestehen Verträge zur Ausgliederung von Funktionen und Versicherungstätigkeiten sowie Dienstleistungsverträge mit der überwiegenden Anzahl der verbundenen Unternehmen in unterschiedlichem Ausmaß.
Darüber hinaus existieren Schuldbeitrittsvereinbarungen der VHV Holding mit den wesentlichen verbundenen Unternehmen, in der sich die VHV Holding verpflichtet hat, den Zahlungsverpflichtungen aus sämtlichen bestehenden und künftigen Pensionszusagen der verbundenen Unternehmen als Gesamtschuldnerin beizutreten und die handelsbilanziellen Pensionsrückstellungen ausschließlich in ihrer Bilanz zu passivieren. Die jeweiligen Konzernunternehmen erstatten der VHV Holding die erforderlichen Aufwendungen.
Gemäß § 312 AktG wurde ein Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen (Abhängigkeitsbericht) aufgestellt. Am Schluss dieses Berichts vom 28. Februar 2024 hat der Vorstand erklärt: "Wir stellen zusammenfassend fest, dass nach den Umständen, die uns zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, die VHV Holding bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt. Berichtspflichtige Maßnahmen wurden nicht vorgenommen oder unterlassen."
Hannover, den 28. Februar 2024
DER VORSTAND
Voigt
Bickhoff
Hilbert
Dr. Reddemann
Schneider
Stark
Aktivseite
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Anlagevermögen | ||
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände | ||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 43.892.888 | 36.545.313 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 0 | 9.737.562 |
| 43.892.888 | 46.282.875 | |
| II. Sachanlagen | ||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 16.782.520 | 14.336.769 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 86.139 | 134.828 |
| 16.868.659 | 14.471.597 | |
| III. Finanzanlagen | ||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.663.581.032 | 1.612.985.810 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 26.731.109 | 13.731.109 |
| 3. Beteiligungen | 44.362.149 | 41.926.040 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.000.000 | 0 |
| 1.737.674.289 | 1.668.642.959 | |
| 1.798.435.836 | 1.729.397.432 | |
| B. Umlaufvermögen | ||
| I. Vorräte | ||
| 1. Betriebsstoffe | 1.006.642 | 1.175.297 |
| 2. unfertige Leistungen | 27.051.187 | 19.772.430 |
| 3. geleistete Anzahlungen | 15.568.668 | 11.350.480 |
| 43.626.497 | 32.298.207 | |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5.041 | 195.437 |
| 2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 339.260.078 | 240.316.326 |
| 3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 100.667 | 0 |
| 4. sonstige Vermögensgegenstände | 54.196.082 | 47.483.511 |
| 393.561.867 | 287.995.274 | |
| III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten | 832.378 | 2.991.536 |
| 438.020.742 | 323.285.017 | |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten | 4.967.449 | 6.165.317 |
| SUMME DER AKTIVA | 2.241.424.027 | 2.058.847.766 |
|
Passivseite |
||
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
|
| A. Eigenkapital | ||
| I. Gezeichnetes Kapital | 310.000.000 | 310.000.000 |
| II. Kapitalrücklage | 337.917.787 | 337.917.787 |
| III. Gewinnrücklage | ||
| 1. andere Gewinnrücklagen | 1.251.160.624 | 1.153.589.124 |
| IV. Bilanzgewinn | 78.000.000 | 19.571.500 |
| 1.977.078.411 | 1.821.078.411 | |
| B. Rückstellungen | ||
| 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen | 159.156.080 | 147.692.865 |
| 2. Steuerrückstellungen | 22.854.318 | 26.263.194 |
| 3. sonstige Rückstellungen | 32.129.266 | 34.875.263 |
| 214.139.664 | 208.831.322 | |
| C. Verbindlichkeiten | ||
| 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.669.022 | 14.605.947 |
| 2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 45.953.366 | 12.308.429 |
| 3. sonstige Verbindlichkeiten | 1.583.564 | 2.023.656 |
| davon aus Steuern: EUR 1.460.182 (Vorjahr: EUR 1.815.884) | 50.205.951 | 28.938.033 |
| davon im Rahmen der sozialen Sicherheit: EUR 2.164 (Vorjahr: EUR 2.146) | ||
| SUMME DER PASSIVA | 2.241.424.027 | 2.058.847.766 |
| Posten |
2023
EUR |
2022
EUR |
| 1. Umsatzerlöse | 193.639.361 | 198.505.630 |
| 2. Erhöhung des Bestands an unfertigen Leistungen | 12.964.939 | 9.047.374 |
| 3. sonstige betriebliche Erträge | 2.148.334 | 1.089.373 |
| 4. Materialaufwand | ||
| a) Aufwendungen für bezogene Leistungen | -8.326.170 | -4.191.292 |
| -8.326.170 | -4.191.292 | |
| 5. Personalaufwand | ||
| a) Löhne und Gehälter | -57.243.287 | -63.999.548 |
| b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | -15.119.767 | -11.559.851 |
| davon für Altersversorgung: EUR 6.614.267 (Vorjahr: EUR 4.187.630) | -72.363.054 | -75.559.398 |
| 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | -10.953.788 | -12.009.275 |
| 7. sonstige betriebliche Aufwendungen | -152.427.335 | -160.652.484 |
| 8. Erträge aus Beteiligungen | 2.001.122 | 1.963.798 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 558.000 (Vorjahr: EUR 558.000) | ||
| 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | 247.231.072 | 238.793.868 |
| 10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | 1.144.738 | 268.762 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 1.044.072 (Vorjahr: EUR 268.762) | ||
| 11. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 4.017.824 | 118.788 |
| davon aus verbundenen Unternehmen: EUR 3.580.498 (Vorjahr: EUR 103.255) | ||
| 12. Abschreibungen auf Finanzanlagen | -1.635.801 | -79.086.891 |
| 13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | -6.270.688 | -4.186.775 |
| davon an verbundene Unternehmen: EUR 2.227.406 (Vorjahr: EUR 6.618) | ||
| 14. Aufwendungen aus Verlustübernahme | 0 | -7.455 |
| 15. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | -55.101.012 | -74.876.099 |
| 16. Ergebnis nach Steuern | 156.069.542 | 39.217.925 |
| 17. sonstige Steuern | -69.542 | -74.925 |
| 18. Jahresüberschuss | 156.000.000 | 39.143.000 |
| 19. Einstellung in andere Gewinnrücklagen | -78.000.000 | -19.571.500 |
| 20. BILANZGEWINN | 78.000.000 | 19.571.500 |
Sitz der VHV Holding AG ist Hannover. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 61051 im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Bilanzgliederung entspricht § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt und nach § 275 Abs. 2 HGB gegliedert.
Die Posten wurden kaufmännisch gerundet veröffentlicht. Hierdurch können sich gegebenenfalls Rundungsdifferenzen ergeben.
Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angesetzt. Die geleisteten Anzahlungen wurden zu Nennwerten bilanziert. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Nettoanschaffungskosten von mehr als EUR 250, aber nicht mehr als EUR 1.000, wurden die Anschaffungskosten in einem Sammelposten erfasst, der im Jahr der Anschaffung sowie in den vier folgenden Wirtschaftsjahren mit jeweils 20 % gewinnmindernd aufgelöst wird.
Die Finanzanlagen wurden mit den Anschaffungskosten bzw. dem ihnen am Abschlussstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Das Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB wurde beachtet.
Die in den Vorräten enthaltenen Betriebsstoffe wurden mit den Anschaffungskosten abzüglich eines Bewertungsabschlags bilanziert. Zum 31. Dezember 2023 wurde eine Vorratsinventur durchgeführt. Die unfertigen Leistungen wurden mit den Anschaffungs- und Nebenkosten angesetzt. Die geleisteten Anzahlungen auf die unfertigen Leistungen wurden zu Nennwerten bilanziert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sowie die übrigen Aktiva wurden zu Nennwerten angesetzt.
Die VHV Holding ist ertragssteuerlicher Organträger für fünf Gesellschaften des VHV Konzerns. Entsprechend werden dort entstehende zukünftige Steuerent- und -belastungen bei der VHV Holding berücksichtigt. Zukünftige Steuerentlastungen (aktive latente Steuern) und zukünftige Steuerbelastungen (passive latente Steuern) ergeben sich aus Unterschiedsbeträgen zwischen der Handels- und Steuerbilanz. Der größte Anteil dieser Differenzen ergibt sich aus Unterschiedsbeträgen bei den Organgesellschaften. Per Saldo ergibt sich ein Aktivüberhang.
Das Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wurde nicht ausgeübt. Daher wurde auf einen Ansatz des Überhangs aktiver latenter Steuern in der Bilanz verzichtet. Für die Ermittlung der künftigen Steuerent- und -belastungen wurde für die VHV Holding ein Steuersatz von 32,52 % herangezogen.
Die Pensionsrückstellungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB auf der Grundlage der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck berechnet. Dabei wurden die Einflussfaktoren Gehaltsdynamik 3,00 % (Vorjahr: 2,50 %) und Rentendynamik 2,50 % (Vorjahr: 2,00 %) berücksichtigt. Die Abzinsung erfolgte mit dem durchschnittlichen Zinssatz der letzten zehn Jahre bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Höhe von 1,83 % (Vorjahr: 1,79 %).
Sofern die Pensionszusagen durch Rückdeckungsversicherungen rückgedeckt wurden, wurde entsprechend dem IDW Rechnungslegungshinweis - Handelsrechtliche Bewertung von Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen aus rückgedeckten Direktzusagen (IDW RH FAB 1.021) - der rückgedeckte Teil der Pensionsrückstellung mit den fortgeführten Anschaffungskosten des korrespondierenden Rückdeckungsversicherungsanspruchs bewertet (Primat der Aktivseite).
Saldierungsfähige Vermögensgegenstände, die die Anforderungen des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB erfüllen (Aktivwerte aus Rückdeckungsversicherungen), wurden mit den zugehörigen Versorgungsverpflichtungen verrechnet.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden mit ihrem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Bei Rückstellungen mit Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Die Abzinsung erfolgte mit den von der Bundesbank zum 30. November 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Zinssätzen der letzten sieben Jahre.
Die Rückstellungen für Jubiläumsleistungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck mit einem Rechnungszins von 1,75 % (Vorjahr: 1,45 %), einer Gehaltsentwicklung von 3,00 % (Vorjahr: 2,50 %) sowie einer Fluktuationsrate von 3,25 % (Vorjahr: 3,00 %) ermittelt. Die Abzinsung erfolgte dabei mit dem von der Bundesbank veröffentlichten durchschnittlichen Zinssatz der letzten sieben Jahre unter der Annahme einer pauschalen Restlaufzeit der Verpflichtungen von 15 Jahren.
Die Altersteilzeitverpflichtungen wurden nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren unter Verwendung der Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck ermittelt. Die Abzinsung dieser Rückstellungen erfolgte für jede Verpflichtung individuell mit den von der Bundesbank zum 30. September 2023 veröffentlichten durchschnittlichen Zinssätzen der letzten sieben Jahre. Die zur Besicherung der Altersteilzeitrückstellungen gehaltenen Investmentzertifikate wurden gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 Satz 4 HGB mit ihren beizulegenden Zeitwerten bewertet und mit den Altersteilzeitrückstellungen verrechnet. Die Zeitwerte der Investmentfonds sind hierzu mit den Rücknahmepreisen am Bilanzstichtag bewertet worden.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Erträge und Aufwendungen wurden mit dem Devisenkurs zum Entstehungszeitpunkt umgerechnet.
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden die Zeitwerte nach dem Ertragswertverfahren berechnet bzw. wurde deren jeweiliger Buchwert oder das anteilige Eigenkapital als Zeitwert angesetzt.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen wurden mit einem systemgestützten Zinskurvenbewertungsverfahren bewertet. Hierbei wurden den Wertpapieren risikogerechte Zinskurven mit marktgängigen Risikozuschlägen zugeordnet. Die Zuordnung und Unterscheidung der Zinskurven erfolgte anhand von Wertpapierkategorien, Bonitätsklassen (Rating) sowie der Unterscheidung in erstrangige und nachrangige Wertpapiere. Eventuell vorhandene Kündigungsrechte wurden hier explizit bewertet.
Die Ausleihung in Form eines Wandeldarlehens an ein Unternehmen, mit dem ein Beteiligungsverhältnis besteht, wurde mittels eines manuellen Zinskurvenbewertungsverfahrens unter Verwendung der PDE-Methode (Partial Differential Equation) bewertet, welche sowohl das Wandlungsrecht als auch die enthaltenen Kündigungsoptionen explizit berücksichtigt. Die Bewertung basiert auf Daten des unterliegenden Basiswerts (Aktienkurs, Volatilität) sowie einer Zinsstrukturkurve zuzüglich eines emittentenspezifischen Risikoaufschlags (Credit Spread).
AKTIVA
Über die Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr gibt die folgende Darstellung Auskunft.
| Anschaffungskosten | |||||
|
Vortrag 01.01.2023
TEUR |
Zugänge
TEUR |
Umbuchungen des Geschäftsjahrs
TEUR |
Abgänge
TEUR |
Stand 31.12.2023
TEUR |
|
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | |||||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 183.069 | 2.205 | 9.738 | 5 | 195.007 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 9.738 | - | -9.738 | - | - |
| II. SACHANLAGEN | |||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 82.378 | 8.679 | 135 | 1.030 | 90.162 |
| 2. geleistete Anzahlungen | 135 | 86 | -135 | - | 86 |
| III. FINANZANLAGEN | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 1.690.640 | 52.231 | - | - | 1.742.871 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 13.731 | 14.000 | - | 1.000 | 26.731 |
| 3. Beteiligungen | 45.280 | 1.000 | - | - | 46.280 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | 3.000 | - | - | 3.000 |
| Insgesamt | 2.024.970 | 81.201 | - | 2.170 | 2.104.136 |
| Abschreibungen | |||||
|
Vortrag 01.01.2023
TEUR |
Veränderungen i.Z.m. Zugängen
TEUR |
Veränderungen i.Z.m. Abgängen
TEUR |
Zuschreibungen des Geschäftsjahrs
TEUR |
Abschreibungen des Geschäftsjahrs
TEUR |
|
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | |||||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 146.524 | - | 5 | - | 4.596 |
| 2. geleistete Anzahlungen | - | - | - | - | - |
| II. SACHANLAGEN | |||||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 68.041 | - | 1.020 | - | 6.358 |
| 2. geleistete Anzahlungen | - | - | - | - | - |
| III. FINANZANLAGEN | |||||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 77.654 | - | - | - | 1.636 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | - | - | - | - |
| 3. Beteiligungen | 3.354 | - | - | 1.436 | - |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | - | - | - | - |
| Insgesamt | 295.573 | - | 1.025 | 1.436 | 12.590 |
| Buchwerte | |||
|
Stand 31.12.2023
TEUR |
Stand 31.12.2023
TEUR |
Stand 01.01.2023
TEUR |
|
| I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE | |||
| 1. gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 151.115 | 43.892 | 36.545 |
| 2. geleistete Anzahlungen | - | - | 9.738 |
| II. SACHANLAGEN | |||
| 1. Betriebs- und Geschäftsausstattung | 73.379 | 16.783 | 14.337 |
| 2. geleistete Anzahlungen | - | 86 | 135 |
| III. FINANZANLAGEN | |||
| 1. Anteile an verbundenen Unternehmen | 79.290 | 1.663.581 | 1.612.986 |
| 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen | - | 26.731 | 13.731 |
| 3. Beteiligungen | 1.917 | 44.362 | 41.926 |
| 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | - | 3.000 | - |
| Insgesamt | 305.701 | 1.798.435 | 1.729.398 |
| 31.12.2023 | davon Restlaufzeit | 31.12.2022 | davon Restlaufzeit | |||
| TEUR | bis 1 Jahr TEUR> |
über 1 Jahr
TEUR |
TEUR |
bis 1 Jahr
TEUR |
über 1 Jahr
TEUR |
|
| Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 5 | 5 | - | 195 | 195 | - |
| Forderungen gegen verbundene Unternehmen | 339.260 | 335.133 | 4.127 | 240.316 | 236.254 | 4.063 |
| Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 101 | 101 | - | - | - | - |
| sonstige Vermögensgegenstände | 54.196 | 49.086 | 5.110 | 47.484 | 42.469 | 5.015 |
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen Ansprüche aus der Ergebnisführung der VHV Allgemeine.
Die nachstehende Tabelle zeigt die Buch- und Zeitwerte der Finanzinstrumente, deren Buchwerte über ihren jeweiligen Zeitwerten ausgewiesen wurden.
|
Buchwert
TEUR |
Zeitwert
TEUR |
|
| Ausleihungen an verbundene Unternehmen | 24.000 | 23.373 |
| Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht | 3.000 | 2.476 |
| Insgesamt | 27.000 | 25.849 |
Die Ausleihungen sind nach den für das Anlagevermögen geltenden Vorschriften bewertet worden. Die Wertminderungen wurden aufgrund der Bonität der Emittenten als nicht dauerhaft angesehen.
Mit dem beizulegenden Zeitwert wurden Investmentzertifikate zur Besicherung der Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 88) bewertet. Die Zeitwerte der Investmentfonds ergaben sich aus den Rücknahmepreisen am Bilanzstichtag.
Es wurde zwischen einem Rückdeckungsversicherungsvertrag mit einem Buchwert per 31. Dezember 2023 von TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 80) und einer Zahlungsverpflichtung mit einem Buchwert per 31. Dezember 2023 von TEUR 43 (Vorjahr: TEUR 80) gegenüber einem ehemaligen Mitarbeiter mit einer garantierten Laufzeit bis zum 1. Februar 2025 eine Bewertungseinheit gebildet (Micro Hedge), mit der eine Zinsverpflichtung von 2,0 % p. a. abgesichert wurde. Die Wirksamkeit der Sicherungsbeziehung wurde anhand der Critical-Term-Match-Methode ermittelt. Da sämtliche wertbestimmende Faktoren zwischen der Rückdeckungsversicherung und der Zahlungsverpflichtung übereinstimmen, liegt eine wirksame Bewertungseinheit vor (perfekter Micro Hedge). Im Rahmen der Bewertungseinheit wurden sonstige Vermögensgegenstände mit sonstigen Rückstellungen im oben aufgeführten Volumen saldiert.
Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert TEUR 310.000 und ist in 310.000.000 Stückaktien (Namensaktien) eingeteilt.
Die Kapitalrücklage ist unverändert und betrifft die Rücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 1 HGB in Höhe von TEUR 307.217 und nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 30.700.
| ENTWICKLUNG |
Stand 31.12.2022
TEUR |
Einstellungen aus dem Bilanzgewinn 2022
TEUR |
Einstellungen aus dem Jahresüberschuss 2023
TEUR |
Stand 31.12.2023
TEUR |
| 1. andere Gewinnrücklagen | 1.153.589 | 19.572 | 78.000 | 1.251.161 |
Die Rückstellungen betreffen arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Pensionszusagen.
Im Geschäftsjahr erfolgte eine Saldierung von Deckungsvermögen und zugehörigen Pensionsverpflichtungen nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB. Die Anschaffungskosten des verrechneten Deckungsvermögens betrugen TEUR 91.932 (Vorjahr: TEUR 89.099) und der beizulegende Zeitwert des verrechneten Deckungsvermögens betrug TEUR 84.110 (Vorjahr: TEUR 83.403). Der Erfüllungsbetrag vor Saldierung betrug TEUR 243.267 (Vorjahr: TEUR 231.095).
Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem Zehn-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem Sieben-Jahres-Durchschnittszinssatz gemäß § 253 Abs. 6 Satz 1 HGB betrug TEUR 2.425 (Vorjahr: TEUR 9.933). In dieser Höhe besteht eine Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB.
In den sonstigen Rückstellungen sind folgende wesentliche Beträge enthalten:
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| Rückstellungen aus dem Personalbereich | 12.124 | 15.518 |
| Rückstellungen für ausstehende Rechnungen | 11.680 | 10.887 |
| Rückstellungen für Zinsaufwendungen | 3.963 | 3.963 |
| Rückstellungen für Aufbewahrungspflichten | 1.937 | 2.011 |
| Rückstellungen für Jubiläumsverpflichtungen | 1.816 | 1.800 |
| Rückstellungen für Aufsichtsratvergütung | 536 | 694 |
| Rückstellungen für Altersteilzeit | 73 | 246 |
Der Ausweis der Rückstellungen für Altersteilzeit erfolgt abzüglich der zu deren Besicherung gehaltener Investmentzertifikate. Erträge aus den Investmentzertifikaten wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung mit dem Zinsaufwand aus den Altersteilzeitverpflichtungen saldiert. Im Geschäftsjahr sind Erträge in Höhe von TEUR 3 angefallen (Vorjahr: keine).
Die Investmentzertifikate zur Besicherung der Altersteilzeitrückstellungen wurden mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet. Die Zeitwerte der Investmentfonds ergaben sich aus den Rücknahmepreisen am Bilanzstichtag.
|
31.12.2023
TEUR |
31.12.2022
TEUR |
|
| Erfüllungsbetrag aus Altersteilzeitverpflichtungen | 164 | 334 |
| Anschaffungskosten der Investmentzertifikate | 89 | 89 |
| Differenz zum Zeitwert | 1 | -1 |
| Zeitwert der Investmentzertifikate | 90 | 88 |
| Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen | 73 | 246 |
| VERBINDLICHKEITEN | ||||
| 31.12.2023 | davon Restlaufzeit | |||
| TEUR |
bis 1 Jahr
TEUR |
über 1 bis 5 Jahre
TEUR |
über 5 Jahre
TEUR |
|
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 2.669 | 2.669 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 45.953 | 45.953 | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 1.584 | 1.584 | - | - |
| VERBINDLICHKEITEN | ||||
| 31.12.2022 | davon Restlaufzeit | |||
|
bis 1 Jahr
TEUR |
über 1 bis 5 Jahre
TEUR |
über 5 Jahre
TEUR |
||
| Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 14.606 | 14.606 | - | - |
| Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen | 12.308 | 12.308 | - | - |
| Sonstige Verbindlichkeiten | 2.024 | 2.024 | - | - |
Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus Dienstleistungen mit verbundenen Unternehmen aufgrund bestehender Funktionsausgliederungs- und Dienstleistungsverträge.
Erträge aus der Währungsumrechnung sind im laufenden Geschäftsjahr nicht angefallen (Vorjahr: TEUR 15).
Es wurden Erträge und Aufwendungen in Höhe von TEUR 73 (Vorjahr: TEUR 78) saldiert, die mit der Verrechnung von Deckungsvermögen und von arbeitnehmerfinanzierten Pensionsverpflichtungen im Zusammenhang standen.
Es handelt sich im Wesentlichen um Erträge aus Ausleihungen an verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 1.044 (Vorjahr: TEUR 269) ausgewiesen.
Unter dieser Position sind Zinserträge aus kurzfristigen Darlehen an verbundene Unternehmen in Höhe von TEUR 1.458 (Vorjahr: TEUR 103), Konzernzinsen in Höhe von TEUR 2.122 (Vorjahr: TEUR 15) sowie zinsinduzierte Erträge aus der Veränderung von Pensionsrückstellungen sowie sonstiger Rückstellungen in Höhe von TEUR 351 (Vorjahr: TEUR 0) ausgewiesen.
Es handelt sich im Wesentlichen um Zinsaufwendungen aus aufgenommen Krediten von verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 547 (Vorjahr: TEUR 0), Konzernzinsen in Höhe von TEUR 1.680 (Vorjahr: TEUR 7) und Zinsaufwendungen für sämtliche diskontierte Rückstellungen in Höhe von TEUR 5.289 (Vorjahr: TEUR 5.330). Diese betreffen Pensions-, Altersteilzeit- und Jubiläumsrückstellungen in Höhe von TEUR 5.264 (Vorjahr: TEUR 5.317) sowie langfristigen sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 25 (Vorjahr: TEUR 13). Reduziert werden die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen durch zu verrechnende Zinsen aus saldierungsfähigen Vermögensgegenständen in Höhe von TEUR 1.512 (Vorjahr: TEUR 1.774). In Summe sind in diesem Posten Aufwendungen aus der Aufzinsung in Höhe von TEUR 5.294 (Vorjahr: TEUR 5.336).
Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betreffen Aufwendungen für das Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 61.989 (Vorjahr: TEUR 67.936) sowie für Vorjahre in Höhe von TEUR -6.888 (Vorjahr: TEUR 6.940).
Unter Berücksichtigung der Einstellung in andere Gewinnrücklagen von TEUR 78.000 beträgt der Bilanzgewinn TEUR 78.000.000. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
VON DER HAUPTVERSAMMLUNG GEWÄHLTE MITGLIEDER:
Uwe H. Reuter
Vorsitzender (ab 5. Juli 2023)
Stellv. Vorsitzender (bis 5. Juli 2023)
Vorsitzender der Vorstände i. R. der VHV a.G. und der VHV Holding AG, Hannover;
Vorsitzender des Verwaltungsrats der PATRIZIA SE, Augsburg
Rechtsanwalt Fritz-Klaus Lange
Stellv. Vorsitzender
Vorsitzender des Vorstands i. R. der Gegenbauer Holding SE & Co. KG, Berlin; Vorsitzender der Geschäftsführung i. R. der RGM Facility Management GmbH, Berlin / Dortmund
Dr. Josef Adersberger (ab 5. Oktober 2023)
Geschäftsführer QAware GmbH, München;
Beirat TWIP Venture Studio GmbH & Co. KG, München
Dr. Thomas Birtel
Vorsitzender des Vorstands i. R. der STRABAG SE, Wien / Österreich;
Mitglied des Aufsichtsrats der Wienerberger AG, Wien / Österreich
Thomas Bürkle
Vorsitzender des Vorstands i. R. der NORD/LB
Norddeutsche Landesbank Girozentrale, Hannover; Senior Advisor Boston Consulting Group, Boston/USA
Sarah Rössler
Ehemaliges Mitglied des Vorstands der HUK-COBURG Versicherungsgruppe;
Vorsitzende des Aufsichtsrats der MLP SE, Wiesloch Vorsitzende des Aufsichtsrats der MLP Banking AG, Wiesloch
Dr. Peter Lütke-Bornefeld (bis 5. Juli 2023)
Vorsitzender
Vorsitzender des Vorstands i. R. der General Reinsurance AG, Köln
VON DEN ARBEITNEHMERN/-INNEN GEWÄHLTE MITGLIEDER:
Klaus Heinrich
Groß- und Außenhandelskaufmann,
Neustadt am Rübenberge
Andreas Hübner
Jurist, Hildesheim
Jens Rehpenning
Versicherungsfachwirt, Garbsen
Thomas Voigt
Vorsitzender
Hannover
Arndt Bickhoff
Informatik,
Hamburg
Frank Hilbert
Geschäftsbereich Lebensversicherung,
Hannover
Dr. Sebastian Reddemann
Geschäftsbereich Schaden-/Unfallversicherung,
Hannover
Ulrich Schneider
Kapitalanlagen,
Hannover
Sebastian Stark
Finanzen und Risikomanagement,
Hannover
Haftungsverhältnisse, Bürgschaften und Wechselverpflichtungen bestehen nicht.
Bei den Pensionszusagen wurden zum Zwecke der Insolvenzsicherung abgeschlossene Rückdeckungsversicherungen zugunsten der Versorgungsberechtigten in Höhe von TEUR 84.110 (Vorjahr: TEUR 83.403) verpfändet.
Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Besicherung von Altersteilzeitverpflichtungen wurden Investmentanteile mit einem Buchwert in Höhe von TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 88) zugunsten der Arbeitnehmer verpfändet. Davon wurden TEUR 90 (Vorjahr: TEUR 88) gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB mit dem zugehörigen Erfüllungsbetrag saldiert.
Es besteht eine Short-Put-Option der VHV Holding über den Erwerb von 3,5 % der Anteile an der InterEurope Beteiligung GmbH, Hannover (Rechtsnachfolgerin der IE Finanzinvestment GmbH, Hannover), von der LBL GmbH, München. Die Verpflichtung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass eine Seite die Übertragung der Anteile einfordert.
Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen belief sich bei der VHV Holding auf maximal TEUR 275.703 (Vorjahr: TEUR 307.943) und wird im Folgenden dargestellt:
Es bestanden finanzielle Verpflichtungen für das nicht eingezahlte gezeichnete Kapital gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 135.000 (Vorjahr: TEUR 135.000).
Aus zum Teil langfristigen Leasing-, Lizenz-, Wartungs- und Mietverträgen bestanden zukünftige Zahlungsverpflichtungen von TEUR 59.039 (Vorjahr: TEUR 72.943), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 18.018 (Vorjahr: TEUR 19.534).
Im Rahmen einer Finanzierungsvereinbarung mit verbundenen Unternehmen räumen sich die Parteien untereinander die Möglichkeit ein, Liquiditätsausgleiche im Rahmen der kurzfristigen Liquiditätssteuerung in Höhe von maximal TEUR 100.000 (Vorjahr: TEUR 100.000) durchzuführen. Davon wurde per 31.12.2023 ein Betrag in Höhe von TEUR 80.950 (Vorjahr: TEUR 100.000) nicht in Anspruch genommen.
Darüber hinaus besteht ein Darlehensvertrag mit der InterEurope Beteiligung GmbH über einen Kreditrahmen in Höhe von maximal TEUR 3.000 (Vorjahr: TEUR 0). Davon wurde per 31.12.2023 ein Betrag in Höhe von TEUR 714 (Vorjahr: TEUR 0) nicht in Anspruch genommen.
Die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt (ohne Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter in der passiven Altersteilzeit, Arbeitnehmer in der Elternzeit) betrug im Geschäftsjahr 605 (Vorjahr: 588) Personen.
Die Gesamtbezüge der Aufsichtsratsmitglieder betrugen TEUR 598 (Vorjahr: TEUR 669) und die der Vorstandsmitglieder TEUR 4.931 (Vorjahr: TEUR 6.418). Die gebildete Pensionsrückstellung für ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene betrug zum Bilanzstichtag TEUR 22.698 (Vorjahr: TEUR 22.777).
Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar wird im Konzernabschluss der VHV a.G. angegeben.
Nach dem Gesetz zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung für Unternehmensgruppen (Mindeststeuergesetz - MinStG) vom 21. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 397), mit Geltung seit 28. Dezember 2023, gelten die Regelungen im Grundsatz erstmals für Geschäftsjahre, die nach dem 30. Dezember 2023 beginnen (vgl. § 101 MinStG). Die VHV Gruppe weist als multinationale Unternehmensgruppe einen Konzernumsatz von mehr als EUR 750 Mio. aus und ist somit von den Regelungen der Mindestbesteuerung betroffen. Als Gruppenträger fungiert die VHV a.G. Weitergehende Erläuterungen zur Anwendung und Betroffenheit finden sich im Einzelabschluss sowie im Konzernabschluss der VHV a.G.
| Name des Unternehmens | Sitz des Unternehmens | Anteil am Kapital |
Eigenkapital
TEUR |
Jahresergebnis
TEUR |
|
| A. Inländische Unternehmen | |||||
| Adveq Europe IV B Erste GmbH | Frankfurt am Main | Deutschland | 37,88% | 16.771 | -3.236 |
| Adveq Opportunity II Zweite GmbH | Frankfurt am Main | Deutschland | 51,72% | 1.395 | -226 |
| Caruso GmbH | Ismaning | Deutschland | 0,56% | 4.100 | -1.048 |
| Deutsche Makler Akademie (DMA) GmbH | Bayreuth | Deutschland | 2,86% | 599 | 16 |
| digital broking GmbH | Hannover | Deutschland | 100,00% | 119 | 50 |
| Elvaston Capital Fund II GmbH & Co. KG | Berlin | Deutschland | 89,60% | 260 | -56 |
| ESB GmbH | Coburg | Deutschland | 18,32% | 343.951 | 26.282 |
| Eucon Digital GmbH | Münster | Deutschland | 100,00% | 13.197 | -10.110 |
| Eucon GmbH | Münster | Deutschland | 90,00% | 62.592 | -4.738 |
| EXTREMUS Versicherungs-Aktiengesellschaft | Köln | Deutschland | 1,00% | 61.746 | -1.719 |
| Ferrum Holding GmbH & Co. KG | Düsseldorf | Deutschland | 86,87% | 172 | -12 |
| GDV Dienstleistungs-GmbH | Hamburg | Deutschland | 1,91% | 30.866 | 1.213 |
| GiPA GmbH | Langenfeld | Deutschland | 100,00% | 299 | 80 |
| Hand schafft Wert GmbH | Münster | Deutschland | 50,00% | 341 | -448 |
| Hannover Marketing und Tourismus GmbH | Hannover | Deutschland | 1,53% | 863 | 51 |
| Hannoversche Direktvertriebs-GmbH | Hannover | Deutschland | 100,00% | 25 | Ergebnisabführung |
| Hannoversche Lebensversicherung AG | Hannover | Deutschland | 100,00% | 447.765 | 52.200 |
| Hannoversche-Consult GmbH | Hannover | Deutschland | 100,00% | 53 | Ergebnisabführung |
| InterEurope AG European Law Service | Düsseldorf | Deutschland | 100,00% | 5.420 | Ergebnisabführung |
| InterEurope Beteiligung GmbH | Hannover | Deutschland | 96,50% | 16.890 | -934 |
| KTI Kraftfahrzeugtechnisches Institut und Karosseriewerkstätte GmbH & Co. KG | Lohfelden | Deutschland | 6,94% | 822 | 248 |
| Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG | Mannheim | Deutschland | 34,02% | 26.638 | 2.537 |
| Protektor Lebensversicherungs-AG | Berlin | Deutschland | 1,74% | 7.856 | 2 |
| Roland Partner Beteiligungsverwaltung GmbH | Köln | Deutschland | 12,57% | 847 | -7 |
| Securess Mehrfachagentur GmbH | Essen | Deutschland | 100,00% | 25 | Ergebnisabführung |
| Securess Versicherungsmakler GmbH | Essen | Deutschland | 100,00% | 1.581 | 224 |
| Trustlog GmbH | Hamburg | Deutschland | 50,00% | 7.549 | -2.326 |
| VDG - Versicherungswirtschaftlicher Datendienst GmbH | Dortmund | Deutschland | 8,55% | 1.164 | 135 |
| VHV Allgemeine Versicherung AG | Hannover | Deutschland | 100,00% | 1.170.454 | Ergebnisabführung |
| VHV Dienstleistungen GmbH | Hannover | Deutschland | 100,00% | 1.244 | 92 |
| VHV digital services AG | Hannover | Deutschland | 100,00% | 418 | -1.630 |
| VHV International SE | Hannover | Deutschland | 100,00% | 681 | -1.439 |
| VST Gesellschaft für Versicherungsstatistik mbH | Hannover | Deutschland | 9,09% | 537 | 0 |
| VVH Versicherungsvermittlung Hannover GmbH | Hannover | Deutschland | 100,00% | 25 | Ergebnisabführung |
| WAVE Management AG | Hannover | Deutschland | 100,00% | 6.000 | Ergebnisabführung |
| B. Ausländische Unternehmen | |||||
| Aftermarket Intelligence Consulting (Shanghai) Co., Ltd. | Shanghai | China | 90,00% | 2.345 | 655 |
| Assicuratrice Val Piave S.p.A. | Belluno | Italien | 91,13% | 36.214 | -1.006 |
| Aurelis Consulting Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 60,00% | 764 | 393 |
| Centrum Badań Marketingowych INDICATOR Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 49,60% | 354 | 91 |
| Deutsche Rückversicherung Schweiz AG | Zürich | Schweiz | 23,75% | 215.886 | 7.420 |
| Eucon Americas LLC | Atlanta | USA | 100,00% | 6.497 | 1.586 |
| Eucon Canada Ltd. | Toronto | Kanada | 100,00% | -86 | 26 |
| Eucon LATAM S. de R.L. DE C.V. | Mexiko City | Mexiko | 99,99% | 37 | 32 |
| Fieldwork Quality S.L. | Madrid | Spanien | 100,00% | 207 | 47 |
| GiPA Argentina SA | Buenos Aires | Argentinien | 99,00% | 57 | 0 |
| GiPA China Ltd. | Shanghai | China | 100,00% | -56 | -272 |
| GiPA dynamic SAS | Paris | Frankreich | 70,76% | 13.519 | 1.138 |
| GiPA Ibérica S.L. | Madrid | Spanien | 100,00% | 3.115 | 380 |
| GiPA Italia S.r.l. | Mailand | Italien | 100,00% | 761 | 326 |
| GiPA LLC * | Moskau | Russland | 99,00% | -5 | -38 |
| GiPA SAS | Paris | Frankreich | 99,99% | 1.014 | 492 |
| GiPA UK Ltd. | London | Großbritannien | 100,00% | 511 | 224 |
| Grupo Interprofesional de Productos Automóviles S.A. de C.V. | Naucalpan de Juárez | Mexiko | 90,00% | 1.575 | 485 |
| Grupo Interprofissional de Produtos e Servicos Automotivos Gipa do Brasil Ltda. | Sao Caetano do Sul | Brasilien | 99,90% | 208 | 45 |
| Hannover Holding NL N.V. | Amsterdam | Niederlande | 100,00% | 45 | 0 |
| IRS Quality SARL | Rennes | Frankreich | 100,00% | 316 | 100 |
| Olimpia Managing General Agent S.r.l. | Rom | Italien | 50,00% | 265 | 12 |
| Ourui Automotive Consulting Services Co., Ltd. | Shanghai | China | 95,00% | -3 | -17 |
| Telebelluno S.r.l. | Belluno | Italien | 0,10% | 2.320 | 294 |
| "TopReport" Schadenbesichtigungs GmbH | Wien | Österreich | 12,50% | 283 | 0 |
| Ufficio Centrale Italiano di Assistenza Assicurativa Automobilsti in Circolazione Internazionale U.C.I. Soc.Cons.A R.L. | Mailand | Italien | 0,04% | 1.793 | 199 |
| VAV Versicherungs-Aktiengesellschaft | Wien | Österreich | 100,00% | 37.798 | 572 |
| VHV Allgemeine Sigorta A.S. | Istanbul | Türkei | 100,00% | 8.784 | 1.696 |
| VHV Informatyka Sp. z o.o. | Warschau | Polen | 100,00% | 1.127 | 40 |
| VHV Reasürans A.S. | Istanbul | Türkei | 100,00% | 25.495 | -353 |
| WAVE Private Equity SICAV-RAIF | Luxemburg | Luxemburg | 99,27% | 2.135.973 | 204.912 |
* Die Gesellschaft ist inaktiv und zur Liquidation vorgesehen.
Die Angaben beziehen sich auf das jeweils letzte Geschäftsjahr, für das der Jahresabschluss vorlag.
Abschlüsse in Fremdwährung wurden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Bilanzstichtag in Euro umgerechnet.
Die Hannover Holding NL N.V. hat die Geschäftstätigkeit erst im Geschäftsjahr 2023 aufgenommen. Es liegt noch kein endgültiger Jahresabschluss vor.
Die Angaben zur WAVE Private Equity SICAV-RAIF beziehen sich auf die Werte nach Umbewertung gemäß HGB.
Das gezeichnete Kapital der VHV Holding hält die VHV a. G. zu 100 %. Es besteht ein Abhängigkeitsverhältnis im Sinne des § 17 AktG. Die Mitteilung nach § 20 Abs. 1 und 4 AktG ist erfolgt.
Die VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a. G., Hannover, erstellt als Konzernobergesellschaft einen Konzernabschluss gemäß §§ 341i und 341j HGB, in den die VHV Holding einbezogen wird. Dieser Konzernabschluss befreit die VHV Holding von der Verpflichtung, einen eigenen Konzernabschluss aufzustellen. Der Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres 2023 sind nicht eingetreten.
Hannover, den 28. Februar 2024
DER VORSTAND
Voigt
Bickhoff
Hilbert
Dr. Reddemann
Schneider
Stark
An die VHV Holding AG
Wir haben den Jahresabschluss der VHV Holding AG, Hannover - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der VHV Holding AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Lagebericht enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und |
| • |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Wir geben kein Prüfungsurteil zu der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung ab. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrates verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung nach § 341a HGB i.V.m. § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Ferner umfassen die sonstigen Informationen weitere für den Geschäftsbericht vorgesehene Bestandteile, von denen wir eine Fassung bis zur Erteilung dieses Bestätigungsvermerks erlangt haben, insbesondere:
| • |
den Bericht des Aufsichtsrats, |
aber nicht den Jahresabschluss, nicht die in die inhaltliche Prüfung einbezogenen Lageberichtsangaben und nicht unseren Bestätigungsvermerk.
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
| • |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
| • |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den |
| • |
gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
| • |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
| • |
beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft; |
| • |
führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, 27. März 2024
EY
GMBH & CO. KG
WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT
Zeitler, Wirtschaftsprüfer
Offizier, Wirtschaftsprüfer
Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2023 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen und die Geschäftsführung laufend überwacht und beratend begleitet.
Der Vorstand berichtete dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Lage der Gesellschaft und der Beteiligungen, grundsätzliche Fragen der Unternehmenssteuerung, die Unternehmensplanung, die Risikosituation und über die beabsichtigte Geschäftspolitik. Der Aufsichtsratsvorsitzende hat in ständiger Verbindung zum Vorstandsvorsitzenden gestanden und ließ sich kontinuierlich und unverzüglich über alle Geschäftsvorfälle von besonderer Bedeutung in der Gesellschaft berichten. Er führte mit dem Vorstandsvorsitzenden regelmäßig Arbeitsgespräche im Interesse eines stetigen Informations- und Meinungsaustauschs zwischen Aufsichtsrat und Vorstand.
Der Aufsichtsrat hat im abgelaufenen Geschäftsjahr dreimal getagt. Gegenstand dieser Sitzungen waren wichtige Grundsatz- und Einzelfragen, die Strategie der Gesellschaft und der Tochtergesellschaften, die wirtschaftliche Lage einschließlich der Risikosituation und des Risikomanagements sowie die Entwicklung des Projektes zur Erneuerung der IT-Anwendungssysteme Komposit, Leben und Finanzen.
Der Vorstand berichtete in den Sitzungen laufend über die Entwicklung der Gesellschaft sowie über die Entwicklung der Kapitalanlagen und der versicherungstechnischen Entwicklung bei den Versicherungsunternehmen im In- und Ausland und über die Entwicklung der übrigen Tochterunternehmen der VHV Holding sowie der Beteiligungen. Die Entwicklungen in den wesentlichen Sparten des Schaden-/ Unfallversicherungsgeschäfts und in der Lebensversicherung wurden vom Vorstand genauso erläutert wie die Entwicklung der internen Produktivitäts- und Qualitätsparameter. Darüber hinaus wurden die Überlegungen des Vorstands zu Fusions-, Kooperations- und Akquisitionsbestrebungen erörtert.
Im Hinblick auf die anhaltenden Folgen der geopolitischen, demografischen, technologischen und wirtschaftlichen Verschiebungen, die starken Einfluss auf die Versicherungswirtschaft fanden Abstimmungen zu möglichen Auswirkungen auf die Entwicklung der Geschäftsfelder statt.
Darüber hinaus wurde der Kapitalanlageausschuss des Aufsichtsrats monatlich über die Situation der Kapitalanlagen schriftlich informiert.
| • |
Internationalisierung der VHV Gruppe - Überlegungen zur Konzernstruktur |
| • |
Geschäftsverlauf der VHV International |
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Auswirkungen der Erdbeben in der Türkei |
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Status der IT- und Digitalisierungsprojekte |
| • |
Wettbewerbsposition VHV 2023 |
| • |
Wertentwicklung wesentlicher Beteiligungen |
| • |
IT-Kostenprognose |
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Qualitative und quantitative Eckpunkte der Unternehmensplanung 2024 |
Von den aus Mitgliedern des Aufsichtsrats gebildeten Ausschüssen traten der IT-/Digitalisierungsausschuss und der Kapitalanlageausschuss dreimal, der Immobilienausschuss, der Personal- und Nominierungsausschuss, der Risiko- und Prüfungsausschuss jeweils zweimal zusammen. Über die Ergebnisse der Sitzungen wurde der Aufsichtsrat informiert.
Herr Dr. Peter Lütke-Bornefeld ist zum 5. Juli 2023 als Vorsitzender des Aufsichtsrats ausgeschieden. Der Aufsichtsrat dankt Herrn Dr. Lütke-Bornefeld für die langjährige erfolgreiche Arbeit.
Zum 5. Juli 2023 ist Herr Uwe H. Reuter zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt worden. Wir wünschen Herrn Uwe H. Reuter viel Erfolg bei seinen Aufgaben.
Zum 5. Oktober 2023 ist Herr Dr. Josef Adersberger als ordentliches Mitglied in den Aufsichtsrat gewählt worden. Wir wünschen Herrn Dr. Adersberger viel Erfolg bei seinen Aufgaben und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 einschließlich der Buchführung wurden von der EY GmbH Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Vorstand hat dem Aufsichtsrat den Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) sowie den hierzu vom Abschlussprüfer gemäß § 313 AktG erstatteten Prüfungsbericht vorgelegt, der mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen ist: "Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass
| 1. |
die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind, |
| 2. |
bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war." |
Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats hat den Jahresabschluss 2023 nebst Lagebericht mit dem Vorstand und dem Abschlussprüfer erörtert und geprüft. Einwendungen haben sich nicht ergeben. Der Ausschuss hat dem Aufsichtsrat über das Ergebnis berichtet. Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt, der damit festgestellt ist. Der Abhängigkeitsbericht des Vorstands wurde zustimmend zur Kenntnis genommen.
Hannover, den 17. April 2024
DER AUFSICHTSRAT
Uwe H. Reuter, Vorsitzender
Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgte am 17.04.2024
Es wurde am 19.6.2024 beschlossen, den Bilanzgewinn in Höhe von EUR 78.000.000 vollständig in die anderen Gewinnrücklagen einzustellen.
*) Das Glossar ist Bestandteil des Lageberichts
der VHV Holding.
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