Stammdaten

Register
Amtsgericht Köln HRB 68307
Vorher
DENUS Einhundertundachtunddreißig Unternehmensverwaltungs GmbHREVISCO Development GmbH
Eingetragen
26.1.2010
Branche
Kauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenVermittlung von Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden für DritteBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
a) der gewerbliche Erwerb von Grundstücken zur Bebauung und gewerblichen Veräußerung von bebautem Grundbesitz, b) die Vermittlung von Finanzierungsmitteln, Bauvorhaben sowie bebautem und unbebautem Grundbesitz, c) der Erwerb und die Veräußerung von bebautem und unbebautem Grundbesitz, d) die Betreuung und Beratung Dritter bei der Durchführung von Baumaßnahmen, e) die Verwaltung und Nutzung von eigenem Grundbesitz und Kapitalvermögen.

Historie

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Management

NameRolle
Rainer Freigeber
seit 21.4.2010
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
Rainer FreigeberRSW Rheinische SachWerte GmbH
70.00%
Tina StröerTS Beteiligungsgesellschaft mbH
30.00%

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Köln
12.500 €
50.00%
Germany
7.500 €
30.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

REVISCO Development GmbH

Köln

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Umlaufvermögen 59.623,54 22.498,40
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 32.293,03 21.794,33
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 27.330,51 704,07
Bilanzsumme, Summe Aktiva 59.623,54 22.498,40

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 43.135,35 20.147,95
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.852,05 0,00
III. Jahresüberschuss 22.987,40 -4.852,05
B. Rückstellungen 9.702,37 500,00
C. Verbindlichkeiten 6.785,82 1.850,45
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.785,82 1.850,45
Bilanzsumme, Summe Passiva 59.623,54 22.498,40

Anhang


A. ALLGEMEINE ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264 , 267 I HGB auf. Die größenabhängigen
Erleichterungen gemäß § 288 HGB sowie die Erleichterungen gemäß § 286 HGB wurden, soweit es sinnvoll erschien, in Anspruch genommen.


I.   Bilanzierungsvorschriften (§ 246-§ 251 HGB)


1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
 bestimmt ist.

2. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.

3. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs­abgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

4. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen.

5. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden.

6. Als Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

7. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht.


II. Bewertungsvorschriften (§ 252-§ 256a HGB)

1. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

2. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen.

 Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen.

3. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.

4. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn
diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekanntgeworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind.

5. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen  im Jahresabschluss berücksichtigt worden.

6. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten  Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

7. Forderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag  angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.

8. Rückstellungen sind nur in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.




B. SONSTIGE PFLICHTANGABEN


1. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Birga Schwartz, Beratende Betriebswirtin
Rainer Freigeber, Architekt


2. Mitarbeiter


Im Jahr 2011 wurden keine Mitarbeiter beschäftigt
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.12.2012 festgestellt.

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