BESAB
GmbH
Bonn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.698,00 |
579,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6,00 |
6,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.692,00 |
573,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
31.656,14 |
24.073,63 |
| I.
Vorräte |
500,00 |
500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.485,17 |
23.436,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
10.670,97 |
137,22 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.839,21 |
2.939,74 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
17.131,32 |
69.363,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
52.324,67 |
96.956,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
42.131,32 |
94.363,63 |
| davon
Verlustvortrag |
94.363,63 |
131.670,65 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
17.131,32 |
69.363,63 |
| B.
Rückstellungen |
2.608,40 |
1.863,40 |
| C.
Verbindlichkeiten |
49.716,27 |
95.092,60 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.757,85 |
65.457,17 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
52.324,67 |
96.956,00 |
BESAB GmbH, Bonn
Anhang zum 31. Dezember 2011
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 264 Abs. 1 i.V.m.
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind
entsprechend den Gliederungsschemata der
§§ 266, 275 HGB erstellt, wobei für die
Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren zur
Anwendung kommt.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1
Allgemeines
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB
aufgestellt. Darüber hinaus wurden die Vorschriften
des GmbHG beachtet.
Die Grundsätze wurden gegenüber dem Vorjahr
unverändert angewandt.
2.2
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Anlagevermögen
Die abnutzbaren immateriellen
Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu
Anschaffungs-/ Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige und außerplanmäßige
Abschreibungen angesetzt. Planmäßige
Abschreibungen werden degressiv oder linear auf der Basis
der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen,
wobei die steuerlich zulässigen
Abschreibungssätze zugrundegelegt werden, soweit diese
handelsrechtlich zulässig sind.
Außerplanmäßige Abschreibungen werden
- bei abnutzbaren und nicht abnutzbaren Gegenständen
des Sachanlagevermögens - bei einer voraussichtlich
dauernden Wertminderung vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände im Sinne
von § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG mit Anschaffungskosten bis
EUR 410,00 wurden bis zum Geschäftsjahr 2007 und
werden ab dem Geschäftsjahr 2010 im Anschaffungsjahr
unter Annahme ihres gleichzeitigen Abgangs voll
abgeschrieben.
In den Geschäftsjahren 2008 und 2009 wurden
bewegliche abnutzbare Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 150,00
im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Bewegliche abnutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit
Anschaffungs- oder Herstellkosten von mehr als EUR 150,00
bis zu EUR 1.000,00 wurden wegen der untergeordneten
wertmäßigen Bedeutung analog der steuerlichen
Vorschriften zu einem Sammelposten zusammengefasst. Dieser
Sammelposten wurde im Zugangsjahr und wird in den folgenden
vier Wirtschaftsjahren mit jeweils 1/5 Ergebnis mindernd
aufgelöst.
Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren sowie
geleistete Anzahlungen sind mit den
Anschaffungskosten oder soweit nach dem Niederstwertprinzip
niedrigere beizulegende Werte zum Bilanzstichtag zu
berücksichtigen waren, mit diesen bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum
Nennwert bewertet. Risikobehaftete und uneinbringliche
Forderungen werden einzeln wertberichtigt bzw.
abgeschrieben. Pauschalwertberichtigungen auf Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind berücksichtigt.
Liquide Mittel sind mit dem Nominalbetrag des
Kassenbestandes und der Bankguthaben angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind mit dem
Nominalzahlbetrag angesetzt.
Rückstellungen
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert bewertet.
3.
Angaben zu Posten der Bilanz
3.1
Anlagevermögen
Zur Aufgliederung der Entwicklung des
Anlagevermögens wird auf den nachfolgenden
Anlagenspiegel verwiesen.
Im Geschäftsjahr wurden EUR 503,52
planmäßige Abschreibungen vorgenommen, davon
entfallen EUR 0,00 auf Sofortabschreibung von
geringwertigen Wirtschaftsgütern.
3.2
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen enthalten im
Wesentlichen Rückstellungen für
Jahresabschlusserstellung, Garantieleistungen und
ausstehende Rechnungen.
4.
Ergebnisverwendung
Der Geschäftsführer schlägt vor, den
Bilanzverlust in Höhe von EUR 42.131,32 auf neue
Rechnung vorzutragen.
5.
Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung obliegt Herrn Eckhard
Bernard, Bad Honnef, Hauptgeschäftsführer
Verwaltung und Vertrieb.
Bonn, den 06.02.2012
Eckhard Bernard Geschäftsführer
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.02.2012 festgestellt.
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