aarema Technologies GmbH
Selbe AdresseGroßhandel mit chemischen Erzeugnissen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Katrin Bahr-Eulenhöfer seit 11.7.2023 | Geschäftsführer |
Jens-Olliver Bode seit 6.8.2021 | Geschäftsführer |
Mareike Langen seit 26.9.2017 | Prokura |
Uwe Hain seit 14.10.2002 | Geschäftsführer |
Hans-Jürgen Seipp seit 14.10.2002 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RGS Seipp GmbHDietzenbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 01.01.2023 bis 31.12.2023der RGS SEIPP GmbH1. Der Gebäudereinigungsmarkt und die allgemeine wirtschaftliche Lage Das Gebäudereiniger-Handwerk ist mit knapp 700.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Deutschlands beschäftigungsstärkstes und am schnellsten wachsendes Handwerk. Leistungsstarke, qualitätsorientierte Betriebe und nicht zuletzt die gezielte Diversifizierung der Leistungsangebote haben das Gebäudereiniger-Handwerk zu einem modernen, industrienahen Dienstleistungshandwerk, einem wichtigen Wirtschaftsfaktor und zu einem interessanten und sicheren Arbeitgeber gemacht. Die RGS Seipp GmbH ist ein Betrieb von insgesamt 30.199 Unternehmen welche einen Branchenjahresumsatz von Teuro 26.264.209 im Jahr 2023 (Quelle: https://www.die-gebaeudedienstleister.de/die-branche/daten-und-fakten) erwirtschaftet haben. Vom Standort Dietzenbach, im Zentrum des Rhein Main Gebietes, erbringt die RGS Seipp GMBH als Dienstleister im Gebäudedienstleistungsmarkt vielfältige Dienstleistungen. Von der klassischen Unterhalts- und Sonderreinigungsleistung über Glasreinigung bis hin zur Erbringung von Hausmeisterservice, Gartenpflege- und Winterdienst werden im Raum Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und Bayern von über 1.100 Mitarbeitern Arbeiten durchgeführt. Der Gebäudedienstleistungsmarkt ist ein Käufermarkt, auf dem ein klassischer Verdrängungswettbewerb herrscht. Wachstum und dadurch mehr Marktanteile lassen sich in der Regel nur durch Spezialisierung oder auf Kosten der Mitbewerber erzielen. Die Umverteilung, sowohl Wachstum als auch Verlust, finden über Qualität aber vor allem über den Preis statt. Trotz der allgemeinen unsicheren Wirtschaftslage hat sich die Branchenkonjunktur der Gebäudereiniger weiterhin leicht positiv entwickelt. Wie schon 2022 ergibt sich auch für 2023 eine steigende Branchenumsatzentwicklung von rund 9,4%. Im Unterschied zu anderen Branchen bestimmen die Lohnkosten in besonderen Umfang den Preis. Der branchenweite Durchschnitt von 85% Lohnkostenanteil im Vergleich einem Lohnkostenanteil von im Schnitt 33% bei sonstigen wirtschaftsnahen Dienstleistungen verdeutlicht die hohe Arbeitsintensität in der Gebäudereinigung. Für die Branche ist daher in besonderem Maße prägend der einheitliche Tariflohn, welcher ab dem 01.01.2024 auf 13,50 EUR steigen wird. Die Gebäudereinigung hat einen allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag; dieser hat nichts mit dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn zu tun. Auf eine tiefere Darstellung, der allgemeinen wirtschaftlichen Lage, sowie zukünftiger konjunktureller Erwartungen, wird in diesem Bericht bewusst verzichtet, da diese in allen Einzelheiten den aktuellen Bundesbankberichten entnommen werden können. 2. Geschäftsverlauf und Entwicklung der Gesellschaft Der Umsatz der RGS SEIPP GMBH ist 2023 analog zur Branche um 9,3% zum Vorjahr gestiegen. Viele der positiven Wachstumsweichen wurden bereits in 2022 gestellt; sämtliche Bestandsaufträge konnten in den Preisverhandlungen gehalten und fortgeschrieben werden. Das zeigt sehr deutlich, dass die RGS Seipp GmbH ein zuverlässiger Marktteilnehmer ist. Im Bereich der Unterhaltsreinigung entwickelt sich im Rhein/Main Gebiet durch die Ansiedlung weiterer Rechenzentren im Frankfurter Raum ein attraktiver Markt, in dem die RGS bereits seit mehreren Jahren tätig ist. Des Weiteren wurden im Geschäftsjahr nur Investitionen im Rahmen der mehrjährigen Investitionsplanung getätigt. Der Geschäftsverlauf erfüllte die Erwartungen der Gesellschaft. Als bedeutsamster finanzieller Leistungsindikator werden die Umsatzerlöse sowie die Personalkostenquote genutzt. 3. Lage der Gesellschaft Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft sind geordnet. Das Gesamtvermögen der Gesellschaft beläuft sich auf TEuro 4.692 (im Vorjahr: TEuro 4.029) und ist in Höhe von TEuro 1.403 (im Vorjahr: TEuro 1.135) durch Eigenkapital finanziert. Die Eigenkapitalquote beträgt 29,9%. Vom Gesamtvermögen entfallen rund TEuro 343 (im Vorjahr: TEuro 360) auf Anlagevermögen und rund TEuro 4.344 (im Vorjahr: Teuro 3.662) auf Umlaufvermögen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen steigen um TEuro 159 bzw. 8,1%, dies spiegelt das durchgängige Wachstum der Umsatzerlöse der Gesellschaft wider und beruht nicht auf einem Stichtagseffekt Von den Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind TEuro 1.298 Pensionsrückstellungen (im Vorjahr: TEuro 887). Verbindlichkeiten und kurzfristige Rückstellung mit einer Restlaufzeit von bis zum einem Jahr betragen TEuro 1.990 (im Vorjahr: TEuro 2.008), Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen wie im Vorjahr nicht. Die kurzfristigen Rückstellungen betragen TEuro 391 (im Vorjahr: TEuro 240). Der Anstieg der Pensionsrückstellung um TEuro 412 ist durch die Rückzahlung einer bis zur Rückzahlung verpfändeten und daher mit der Rückstellung saldierten Rückdeckungsversicherung über TEuro 461 zu Beginn des Jahres zu erklären. Die kurzfristigen Rückstellungen steigen alleine durch Steuerrückstellungen um TEuro 90, weitere TEuro 44 entfallen auf höhere Rückstellungen für nicht genommen Urlaubstage. Die Gesellschaft verfügt zum Stichtag über liquide Mittel von TEuro 2.102 (im Vorjahr: TEuro 1.310) und kurzfristige Forderungen von TEuro 2.171 (im Vorjahr: TEuro 2.215). Damit waren zum Bilanzstichtag und sind bis heute alle fälligen Verbindlichkeiten jederzeit bedienbar. Das Ergebnis liegt vor Steuern bei TEuro 820 (im Vorjahr: TEuro 409), die Zunahme übertrifft die Prognose des Vorjahres. Dabei wurde ein Geschäftsergebnis von TEuro 843 (im Vorjahr TEuro 409) und ein Finanzergebnis von TEuro -23 (im Vorjahr TEuro +12) erzielt. Das verbesserte Ergebnis der Gesellschaft, welches sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt hat, resultiert vornehmlich aus einem branchenüblichen, aber dennoch beachtlichen Umsatzwachstum von 9,36%. Wesentliche Umsatzsteigerungen konnten in den Leistungssparten der Unterhaltsreinigung, bedingt durch verbesserte Preiseffekte als auch teilweise durch Nachholeffekte aus der im Oktober 2022 erfolgten Tarifanpassung generiert werden. Sowohl im Gartenbau als auch in der Leistungsart Winterdienst waren vereinzelte Mengeneffekte die Umsatztreiber. Dem steht ein Anstieg der Personalkosten lediglich von TEuro 907 bzw. 6,7% gegenüber. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass in 2023 keine Tariferhöhung zu gewähren waren, dies wird erst in 2024 erneut der Fall sein. Die letzte Erhöhung der Tarife hat in 2022 stattgefunden, sodass der höhere Lohnaufwand die Gesellschaft bereits im Vorjahr getroffen hat. Die Weitergabe der gestiegenen Lohnkosten an die Kunden ist zum Teil erst in 2023 über reguläre Preisanpassungen erfolgt. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind trotz gestiegener Kosten auf Grund von Einsparungen konstant geblieben. 4. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Das Management der RGS Seipp GmbH versucht dem allgemeinen Geschäftsrisiko zu begegnen, indem mit einer stringenten monatlichen Analysestruktur die wirtschaftliche Entwicklung überwacht wird. Mit einem intensiven Auftrags- und Ergebniscontrolling, das Änderungen der wirtschaftlichen Entwicklung aufzeigt, werden notwendige Maßnahmen kurzfristig eingeleitet. Das wesentliche Auftragsvolumen ist über vertragliche Vereinbarungen bis in das Jahr 2024 gesichert. Hinweise bezüglich existenter Risiken, die bestehende Auftragsstrukturen beeinträchtigen könnten sind zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichtes nicht ersichtlich. Die über Jahre aufgebaute Vertriebsstruktur und das organische Wachstum über die Ausweitung der Dienstleistungen bei Bestandskunden kompensieren organische Kundenverluste. Kurzfristige Anpassungen/ Reduzierungen der Flächen oder Intervalle auf der einen Seite und zusätzliche Leistungen auf der anderen Seite heben sich nach bisherigen Erfahrungswerten auf, bzw. führen zu einem leicht steigenden Umsatzvolumen und zusätzlich zu einem überproportional steigenden Ertrag in diesem Bereich. In der regionalen Positionierung und der über Jahrzehnten aufgebauten Vernetzung in der Region, in Verbindung mit einer breitgefächerten, permanent optimierten Leistungspalette, liegen die Chancen der Gesellschaft. Diese Faktoren und das Engagement der Mitarbeiter waren in der Vergangenheit und sind in der Zukunft der Schlüssel für ein qualitatives Wachstum. Mit Blick auf die Ertragskraft beobachtet die RGS Seipp GmbH die aktuellen Tarifverhandlungen zwischen IG Bau und Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks mit Sorge. Tariferhöhungen von bis zu 30% würden nicht nur die Personalkosten drastisch erhöhen, sondern die Preise für die Dienstleistungserbringung ebenfalls erheblich ansteigen lassen. Die aktuelle Tarifvereinbarung endet 2024, bis dahin beobachtet die RGS Seipp GmbH die Verhandlung weiterhin genau. 5. Prognosebericht Ziel des Unternehmens ist es, die qualitative Marktführung in der Region auszubauen, qualitativ zu wachsen und nachhaltig diese Umsatzdimension im schwierigen Gesamtmarkt der Gebäudedienstleister im Großraum Rhein-Main zu festigen und zu behaupten. Ertragsstabilisierung bei gleichzeitiger Verbesserung der Qualität, steht im Mittelpunkt unserer Bestrebungen. In der momentanen Unternehmenssituation sehen wir uns gut positioniert und planen für das Geschäftsjahr 2024 wiederum einen leichten Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahr. Auch beim Ergebnis vor Steuern erwarten wir einen leichten Anstieg, insbesondere auf Grund der positiven Vertriebsaktivitäten aus 2023, die sich auch in das Geschäftsjahr 2024 auswirken. Negative Auswirkungen auf das Ergebnis könnten aus gestiegenen Fuhrparkkosten für die Verlängerung und den Abschluss neuer Leasingverträge resultieren. Eingeplant im Ergebnis sind bereits die zum 01.01.2024 wirkenden Tariferhöhungen, die den Stundenlohn von Euro 13,00 auf Euro 13,50 anheben werden. Erklärung zur Unternehmensführung Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen * Die RGS GmbH unterliegt als Gesellschaft mit mehr als 500 Arbeitnehmern der Mitbestimmung (§ 1 (1) Nr. 3 DrittelbG). Die Geschäftsführung ist somit verpflichtet (§ 36 S.1 GmbHG), Zielgrößen für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung festzulegen. Die Geschäftsführung der RGS hat für den Frauenanteil in den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführung eine Zielgröße von Null festgelegt. Unabhängig von der Position stellt die Gesellschaft basierend auf der Qualifikation der Bewerber ein. In allen Positionen sind Bewerbungen jeglichen Geschlechtes jederzeit erwünscht und möglich. Da die Zielgröße bereits erreicht wird, wurde von der Geschäftsführung keine Frist zur Erreichung der Zielgröße festgelegt.
Dietzenbach, 19. Juli 2024 RGS Seipp GmbH Uwe Hain, Geschäftsführer Hans-Jürgen Seipp, Geschäftsführer Jens-Olliver Bode, Geschäftsführer Katrin Bahr-Eulenhöfer, Geschäftsführerin Mit * gekennzeichnete Abschnitte wurden keiner inhaltlichen Prüfung durch den Abschlussprüfer unterzogen, § 317 Absatz 2 Satz 6 HGB. BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
AnhangI. Allgemeine Angaben Die RGS Seipp GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften und unter Berücksichtigung der Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft lt. Registergericht
I. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind gegenüber dem Vorjahr unverändert. Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungskosten und, soweit abnutzbar, unter Abzug planmäßiger Abschreibungen. Die Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und in Anlehnung an die steuerlichen AfA-Tabellen linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Neuzugänge erfolgten pro rata temporis. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden bis zu einem Betrag von Euro 250,00 sofort als Aufwand berücksichtigt, darüber hinaus wurden in Ausübung des steuerlichen Wahlrechts nach § 6 Abs. 2 a EStG (GWG-Pool) Wirtschaftsgüter bis zu einem Betrag von Euro 1.000,00 in einen Sammelposten eingestellt, der über einen Zeitraum von 5 Jahren aufgelöst wird. Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Die Entwicklung ist dem nachfolgenden Anlagenspiegel zu entnehmen.
Das Vorratsvermögen wurde zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Teilwert bewertet. Von dem Wahlrecht nach § 255 Abs. 3 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert, bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert (§ 253 HGB). Soweit erforderlich werden, zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos, Pauschalwertberichtigungen gebildet, und für zweifelhaft einbringliche Forderungen Einzelwertberichtigungen gebildet. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten betrifft Vorauszahlungen für Versicherungen für das nächste Geschäftsjahr. Der Ansatz des gezeichneten Kapitals erfolgte zum Nennbetrag. Die Rückstellungen für unmittelbare Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der Projected Unit Credit Methode ermittelt. Die versicherungsmathematische Bewertung erfolgte durch Anwendung der biometrischen Grundlagen aus den Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Der Rechnungszinsfuß wurde auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze angesetzt. Dabei wurde auf der Grundlage des § 253 Abs. 2 S. 2 HGB eine pauschale Restlaufzeit der Verpflichtung von 15 Jahren angesetzt. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Bestehen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen, werden sich daraus insgesamt ergebende Steuerbelastungen passiviert. Sich insgesamt ergebende Steuerentlastungen werden gemäß dem Wahlrecht nach § 274 Abs. 1 S. 2 HGB nicht aktiviert. Die Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag passiviert. II. Erläuterungen zur Bilanz zum 31.12.2023 Entwicklung des Anlagevermögens Die in der Bilanz ausgewiesenen Posten des Anlagevermögens sind hinsichtlich der Entwicklung der historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und der kumulierten Abschreibungen je nach Anlageposten in 2023 im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen keine Forderungen gegenüber Gesellschaftern. Eigenkapital Zum 01.01.2023 liegt ein Gewinnvortrag in Höhe von Euro 471.641,14 vor. Folgende Beträge unterliegen der Ausschüttungssperre: Der Differenzbetrag der Bewertung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre zur Bewertung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre beträgt Euro 11.603,00. In Höhe dieses Betrages liegt eine Ausschüttungssperre vor. Rückstellungen Die Rückstellungen für unmittelbare Pensionen und ähnliche Verpflichtungen (Anwartschaften) wurden unter Berücksichtigung eines Rechnungszinsfußes von 1,82 % (durchschnittlicher Marktzinssatz der vergangenen 10 Jahre) ermittelt. Auf Grund vertraglicher Vereinbarungen wurde bei den Anwartschaften die Anwartschaftsdynamik mit 0,00 % angesetzt, die Rentendynamik wurde mit 0,00 % berücksichtigt. Die Höhe des Erfüllungsbetrags der Pensionsrückstellung beläuft sich am Bilanzstichtag auf Euro 1.298.377,00. Ein gemäß § 277 (5) HGB in der GuV unter dem Posten "Zinsen und ähnliche Aufwendungen" zu erfassender Zinsaufwand beträgt Euro 23.531,00 und enthält die Aufwendungen aus der laufenden Abzinsung der Pensionsrückstellung. Aufwendungen aus der Änderung des Diskontierungszinssatzes werden als Aufwendungen für Altersversorgung ausgewiesen. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
Verbindlichkeiten Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 1.599.830,06 (Vorjahr Euro 1.767.526,18). Die Fristigkeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit branchenüblichen Eigentumsvorbehalten der Lieferanten besichert. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Sonstige betriebliche Erträge Der Posten "sonstige betriebliche Erträge" umfasst im Wesentlichen Erträge aus Verkäufen des Anlagevermögens von Euro 7.855,03, sowie aus KFZ-Sachbezügen bzw. private PKW-und Fahrradnutzung mit Euro 114.415,91, Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von Euro 4.400,75, sowie Erstattungen aus dem Aufwendungsausgleichsgesetz in Höhe von Euro 28.282,38. Personalaufwand In der Position "Soziale Abgaben für Altersversorgung und für Unterstützung" sind Erträge für Altersvorsorge in Höhe von Euro 4.391,09 enthalten. IV. Sonstige Angaben Nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte Es bestehen Operating-Leasing-Verträge für PKW und betrieblich genutzte Maschinen mit einem Gesamtwert von Euro 504.639,42, davon sind innerhalb eines Jahres Euro 291.043,37 fällig. Zweck der Miet-/Leasinggeschäfte ist die Vermeidung von Anschaffungsvorgängen und der Notwendigkeit der späteren Verwertung der Miet-/Leasing-Gegenstände. Der Vorteil liegt in der Gleichmäßigkeit der liquiden Abflüsse und der Vermeidung von Verwertungsrisiken; das Risiko besteht in der vertraglichen Bindung über die Restlaufzeit. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen beläuft sich auf Euro 2.402.903,06. Hierbei handelt es sich um Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen für Immobilien und Betriebs- und Geschäftsausstattung, von denen ein Betrag von Euro 331.153,06 im nächsten Geschäftsjahr fällig ist. Mindeststeuergesetz Die Gesellschaft unterliegt den Mindeststeuergesetzen nicht, daher entfällt die Angabe des tatsächlichen Steueraufwands oder Steuerertrags, der sich nach dem Mindeststeuersteuergesetz und ausländischen Mindeststeuergesetzen für das Geschäftsjahr ergibt. Mitarbeiter im Durchschnitt Im Geschäftsjahr wurden im Durchschnitt 1.057 Mitarbeiter beschäftigt, davon waren 20 kaufmännische Mitarbeiter und 1.037 gewerblich beschäftigte Mitarbeiter. Gesamtbezüge der Geschäftsführer Die Geschäftsführerbezüge beliefen sich in 2023 auf Euro 473.663,28. Geschäftsführung Geschäftsführer waren im Berichtsjahr: Herr Uwe Hain, Geschäftsführer Herr Hans-Jürgen Seipp, Geschäftsführer Herr Jens-Olliver Bode, Geschäftsführer Frau Katrin Bahr-Eulenhöfer, Geschäftsführerin Frau Mareike Langen war Prokura erteilt.
Dietzenbach, den 19. Juli 2024 RGS Seipp GmbH Uwe Hain, Geschäftsführer Hans-Jürgen Seipp, Geschäftsführer Jens-Olliver Bode, Geschäftsführer Katrin Bahr-Eulenhöfer, Geschäftsführerin sonstige Berichtsbestandteile
gezeichnet: Uwe Hain, Geschäftsführer Hans-Jürgen Seipp, Geschäftsführer Jens-Olliver Bode, Geschäftsführer Katrin Bahr-Eulenhöfer, Geschäftsführerin Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 25.07.2024 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die RGS Seipp GmbH Prüfungsurteile Ich habe den Jahresabschluss der RGS Seipp GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus habe ich den Lagebericht der RGS Seipp GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erkläre ich, dass meine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Ich habe meine Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Meine Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und habe meine sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Meine Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der meine Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung übe ich pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahre eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifiziere und beurteile ich die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, plane und führe Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlange Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für meine Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinne ich ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteile ich die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehe ich Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls ich zu dem Schluss komme, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, bin ich verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, mein jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Ich ziehe meine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum meines Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteile ich Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteile ich den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führe ich Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehe ich dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteile die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen gebe ich nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Ich erörtere mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die ich während meiner Prüfung feststelle.
Köln, 19. Juli 2024 David Stollenwerk, Wirtschaftsprüfer |
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