Motor Ai
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
3.454.740,38 |
1.532.983,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.705.347,35 |
951.610,69 |
| II.
Sachanlagen |
723.946,58 |
555.925,99 |
| III.
Finanzanlagen |
25.446,45 |
25.446,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
384.176,55 |
1.811.463,31 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
153.014,95 |
151.929,27 |
| davon
gegen Gesellschafter |
4.509,88 |
2.956,72 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
231.161,60 |
1.659.534,04 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.907,34 |
17.217,60 |
| D.
Aktive latente Steuern |
167.277,06 |
|
| Aktiva |
4.025.101,33 |
3.361.664,04 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
114.720,04 |
562.959,96 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
32.569,00 |
32.569,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
2.628.171,63 |
2.628.171,63 |
| III.
Bilanzverlust |
2.546.020,59 |
2.097.780,67 |
| davon
Verlustvortrag |
2.097.780,67 |
788.470,14 |
| B.
Rückstellungen |
72.782,03 |
435.872,76 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.837.599,26 |
2.362.831,32 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
3.837.599,26 |
2.362.831,32 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
34,90 |
| Passiva |
4.025.101,33 |
3.361.664,04 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin. Sie ist im
Handelsregister des Amtsgerichts Berlin (Charlottenburg)
unter der Nummer 187497 eingetragen.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
wurde gemäß den Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kaufleute (§§ 242
ff. HGB) und den ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB)
aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden
die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen GmbH im Sinne von
§ 267 Abs. 1-3 HGB auf.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren/Umsatzkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gesellschaft hat ihren Jahresabschluss unter
Zugrundelegung der Going-Concern-Prämisse
gemäß § 252 Abs. 1 Nummer 2 HGB
aufgestellt.
AKTIVA
Anlagevermögen
Das Aktivierungswahlrecht für
selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
wird dahingehend ausgeübt, dass diese mit den bei
deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet
werden. Die Herstellungskosten wurden gemäß
§ 255 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. 2a HGB bewertet,
wobei Materialeinzel- und Materialgemeinkosten mangels
Anfall nicht angesetzt wurden. Auf den Ansatz des
Werteverzehrs der Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde aus
Geringfügigkeitsgründen verzichtet. Die
selbsterstellten immateriellen
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
sind noch nicht fertiggestellt und werden folglich aktuell
noch nicht abgeschrieben.
Entgeltlich von Dritten erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer
voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im
Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden
entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von zwei bis drei
Jahren abgeschrieben. Eine Ausnahme bilden die
EDV-Programme mit Anschaffungskosten unter EUR 250;
diese werden sofort in voller Höhe aufwandswirksam
erfasst.
Das
Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
des Sachanlagevermögens beträgt 3 bis 13 Jahre.
In Bezug auf die Bilanzierung
geringwertiger Wirtschaftsgüter wird
handelsrechtlich die steuerrechtliche Regelung des
§ 6 Abs. 2 EStG angewendet. Anschaffungs-
oder Herstellungskosten von abnutzbaren beweglichen
Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer
selbständigen Nutzung fähig sind, werden im
Geschäftsjahr der Anschaffung in voller Höhe als
Aufwand erfasst, wenn die Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen
Vorsteuerbetrag, für das einzelne Wirtschaftsgut
EUR 250,00 nicht übersteigen. Geringwertige
Anlagegüter mit Anschaffungskosten von mehr als
EUR 250,00 und nicht mehr als EUR 800,00
sind unter Angabe des Tages der Anschaffung sowie der
Anschaffungskosten in das Anlagenverzeichnis aufgenommen,
gleichzeitig in voller Höhe abgeschrieben und fiktiv
als Abgang erfasst worden (Abgangsfiktion).
Das Finanzanlagevermögen wurde mit den
Anschaffungskosten unter Beachtung des gemilderten
Niederstwertprinzips bewertet.
Liegen für Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens Anhaltspunkte für eine dauernde
Wertminderung vor, erfolgt eine
außerplanmäßige Abschreibung.
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert
bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren
Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit
erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene
Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen
werden abgeschrieben.
Die
flüssigen Mittel sind zum Nennwert am
Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Auszahlungen
vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
PASSIVA
Das
gezeichnete Kapital wird zum Nennwert bilanziert.
Sonstige Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Die
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von
temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen
den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden diese mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und die Beträge
der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung nicht
abgezinst. Aktive und passive Steuerlatenzen werden
verrechnet. Der Bewertung wurde ein Steuersatz von 30,18%
zugrunde gelegt.
FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNGGeschäftsvorfälle
in fremder Währung werden grundsätzlich mit dem
Kurs zum Zeitpunkt der Entstehung erfasst. Zum
Abschlussstichtag werden gem. § 256a HGB auf fremde
Währung lautende Vermögensgegenstände und
Verbindlichkeiten mit dem Devisenkassamittelkurs
umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
werden dabei das Vorsichtsprinzip und das
Anschaffungskostenprinzip beachtet.
Erläuterungen zu Bilanzposten
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der
Abschreibungen des Geschäftsjahres im
Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen haben (wie im Vorjahr) eine
Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die sonstigen
Vermögensgegenstände enthalten Posten mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von EUR
49.150 (Vorjahr: TEUR 28.800).
Latente Steuern
Zum Bilanzstichtag ergibt sich nach Saldierung der
aktiven und passiven latenten Steuern
(Gesamtdifferenzenbetrachtung) ein Aktivüberhang der
latenten Steuern. Die ermittelten aktiven und passiven
latenten Steuern resultieren im Wesentlichen aus selbst
erstellten immateriellen Vermögenswerten,
Bewertungsunterschieden im Sachanlagevermöge sowie
einem anteilig berücksichtigtem Verlustvortrag.
Insbesondere die Nutzung des bestehenden Verlustvortrags
ist von der zukünftigen Entwicklung des
Unternehmenserfolges abhängig und daher mit starken
Unsicherheiten verbunden. Für die kommenden
Wirtschaftsjahre besteht eine Unternehmensplanung, die von
zukünftigen Gewinnen ausgeht.
A
usschüttungssperre
In Höhe der aktivierten selbst geschaffenen
Vermögensgegenstände und der aktiven latenten
Steuern besteht gemäß § 268 Abs. 8 HGB eine
Ausschüttungssperre. Dies bedeutet, dass Bilanzgewinne
und/oder Rücklagen aus dem Eigenkapital nur insoweit
an die Gesellschafter ausbezahlt werden dürften, als
ein frei für Ausschüttungen zur Verfügung
stehendes Eigenkapital noch mindestens dem Betrag der
selbstgeschaffenen immateriellen
Vermögensgegenstände von TEUR 2.705 (Vorjahr:
TEUR 952) zuzüglich der aktiven latenten Steuern von
TEUR 1.084 (Vorjahr: TEUR 0) und abzüglich der
passiven latenten Steuern von TEUR 917 (Vorjahr: TEUR 286)
entsprechen würde. Somit ergibt sich ein
ausschüttungsgesperrter Betrag in Höhe von TEUR
2.872 (Vorjahr: TEUR 952).
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten liegt wie im
Vorjahr vollständig innerhalb des nächsten
Jahres.
Gewinn- und Verlustrechnung
Die anderen aktivierten Eigenleistungen von TEUR
1.893 (Vorjahr: TEUR 913) resultieren aus der Aktivierung
der selbst erstellten immateriellen
Vermögensgegenstände.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Eventualverbindlichkeiten oder andere nicht aus der Bilanz
ersichtliche wesentliche Haftungsverhältnisse i.S.d.
§ 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 39
Mitarbeiter (Vj. 25 Mitarbeiter) beschäftigt.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen belaufen
sich auf jährlich TEUR 106 und entfallen auf auf Miet-
und Leasingverträgen.
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft waren im
Geschäftsjahr:
Familienname
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Vorname
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Bahlke
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Adam
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Uhlmann
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Roy
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Ein gesetzliches Aufsichtsorgan existiert nicht.
Vorgänge besonderer Bedeutung nach dem
Bilanzstichtag
Zum 30.06.2024 wurden im Rahmen einer
Finanzierungsrunde bestehende und zum Stichtag 31.12.2023
bilanzierte Wandeldarlehensverträge in Eigenkapital
mit einem Gesamtvolumen von rund. TEUR 4.067 gewandelt.
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Berlin, 22.07.2024,
gez.
Bahlke / Uhlmann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.07.2024
festgestellt.
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