Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 503695
Eingetragen
17.3.2009
Branche
Wärme- und KältehandelIngenieurbüros für Fachplanung von technischer GebäudeausrüstungGas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und Klimainstallation
Gegenstand
die Ausführung von Leistungen aller Art in den Bereichen Planung, Herstellung und Wartung von Heizungs-, Lüftungs- Sanitär und sonstigen energie- und wärmetechnischen Anlagen aller Art einschließlich Materialvertrieb und Erbringung von Serviceleistungen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Herr
seit 17.3.2009
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Alexander Herr
Erfurt
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Energietechnik HLS GmbH

Erfurt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

BILANZ

AKTIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Anlagevermögen

85.541,82 €

45.346,00 €

I. Sachanlagen

85.541,82 €

45.346,00 €

B. Umlaufvermögen

308.126,59 €

319.412,56 €

I. Vorräte

4.800,00 €

12.900,00 €

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

33.078,77 €

99.641,79 €

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

270.247,82 €

206.870,77 €

Summe Aktiva

393.668,41 €

364.758,56 €



PASSIVA

Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR

Gesamt
Geschäftsjahr
EUR

Einzelposten
Vorjahr
EUR

Gesamt
Vorjahr
EUR

A. Eigenkapital

281.601,80 €

265.087,88 €

I. Gesellschafterkapital

281.601,80 €

265.087,88 €

B. Rückstellungen

70.407,67 €

58.120,17 €

C. Verbindlichkeiten

41.658,94 €

41.550,51 €

Summe Passiva

393.668,41 €

364.758,56 €

ANHANG

I. Erläuterungen zur Bilanz

Allgemein

Der Jahresabschluss der Berichtsfirma wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der vorliegenden Bilanz handelt es sich um eine Handelsbilanz, die Vorschriften des BilMoG/ BilRUG wurden geprüft und angewendet. Es wurden hierbei teilweise aufgrund von saldierten Geringfügigkeiten (bezogen auf die vorhandene Bilanzsumme) auftragsgemäß Werte der Steuerbilanz berücksichtigt. Die Aussagekraft der Handelsbilanz wird hierdurch unter dem Aspekt der Wesentlichkeit nicht eingeschränkt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Angaben, die wahlweise in der Bilanz oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und der Satzung der Gesellschaft aufgestellt. Die größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gem. § 288 HGB werden in Anspruch genommen.

Bei der Erstellung der Bilanz wurden die Gliederungsvorschriften der §§ 266 und 275 HGB angewandt.

Posten der Bilanz, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bilanz

A) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagespiegel 2023.

Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind mit den Anschaffungs-/ Herstellungskosten vermindert um die planmäßige Abschreibung bewertet. Es wurde die lineare AfA-Methode angewendet.

Außerplanmäßige Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.

Sonderabschreibungen wurden gem. § 7g EStG wurden nicht vorgenommen.

Für die im Geschäftsjahr 2023 angeschafften abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgüter, die einer selbständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- und Herstellungskosten Euro 800,00 nicht übersteigen, können gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung bzw. Herstellung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden.

Eine analoge handelsrechtliche Anwendbarkeit der steuerlichen Regelungen für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten Euro 800,00 nicht übersteigen (§ 6 Abs. 2 EStG), ist jedoch im Hinblick auf den Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit (§ 5 Abs. 1 S. 2 EStG) eher kritisch zu sehen, da diese Vermögensgegenstände gemäß § 253 Abs. 3 HGB für den Zeitraum in dem sie genutzt werden, um planmäßige Abschreibungen zu vermindern sind.

Trotz dieser Bedenken wird unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit des Rechnungswesens die Vorgehensweise auch handelsrechtlich ausnahmsweise für zulässig erachtet, soweit den geringwertigen Wirtschaftsgütern keine wesentliche Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beizulegen ist.

B) Umlaufvermögen

Die Halbfertigen Arbeiten wurden mit den dem Grad der Fertigstellung entsprechenden Herstellungskosten bewertet.

Die Vorräte wurden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Forderungen sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Die in den Forderungen ruhenden Risiken wurden durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1 % des Netto - Forderungsbestandes berücksichtigt.

C) Rückstellungen

Für ungewisse Verbindlichkeiten wurden Beträge zurückgestellt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig waren.

D) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Saldenbestätigungen bzw. Kontoauszüge zum Bilanzstichtag nachgewiesen. Die Restlaufzeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel.

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind im branchenüblichen Umfang durch Eigentumsvorbehalt gesichert. Sonstige Sicherheiten sind nicht gegeben worden. Die Restlaufzeit beträgt in allen Fällen weniger als 1 Jahr. Sonstige Sicherheiten sind nicht gegeben worden.

II. Sonstige Angaben

Besondere Umstände, dass der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen nicht entsprechendes Bild bietet, liegen nicht vor. Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind ebenfalls nicht gegeben.

III. Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist

Herr Alexander Herr.

Angaben über die Gesamtbezüge unterbleiben gem. § 288 HGB.

 

Erfurt, den 26. März 2025

gez. Alexander Herr

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 26. März 2025

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