Berlin Brands Group TopCo GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Julian Beggs seit 1.8.2024 | Prokura |
Ulrich Genschel seit 1.8.2024 | Prokura |
Katrin Neubert seit 29.1.2024 | Prokura |
Frank Briegmann seit 19.5.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Universal Music GmbHEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
Abella Versand GmbHAufgelöst | 100.00% |
UPV Verwaltungsgesellschaft mbHAufgelöst | 100.00% |
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Universal Music GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2021
Anhang für das Geschäftsjahr 2021A. Allgemeines Die Universal Music GmbH mit Sitz in Berlin weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale für eine große Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB auf. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 158632 B im Register des Amtsgerichts Charlottenburg eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches sowie den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB. Im Berichtsjahr wurde die Darstellung der Weiterbelastung von Aufwendungen an verbundene Unternehmen angepasst. Die weiterbelasteten Aufwendungen werden nicht mehr aufwandsmindernd in den Herstellungs-, Vertriebs- sowie allgemeinen Verwaltungskosten, sondern in den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Zur Gewährleistung der Vergleichbarkeit wurden die Vorjahresbeträge entsprechend angepasst. Die "Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen sowie Anschaffungskosten der verkauften Erzeugnisse (ohne Musik)" betragen EUR 30.648.504,71 (vorher: EUR 30.190.004,71); die "Herstellungs- und An-schaffungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen des Musik- und Lizenzbereiches" betragen EUR 253.897.415,19 (vorher: EUR 251.701.788,55); die Vertriebskosten betragen EUR 93.148.547,93 (vorher: EUR 86.884.094,80; die allgemeinen Verwaltungskosten betragen EUR 42.122.356,33 (vorher: EUR 41.839.910,63) und die sonstigen betrieblichen Erträge betragen EUR 16.479.299,67 (vorher: EUR 7.278.274,20). Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 kommen im Wesentlichen unverändert die nachfolgend erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Ansatz. B. Bilanzierungs und Bewertungsmethoden Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände vorgenommen. Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich nutzungsbedingter Abschreibungen. Die Abschreibungen werden nach der linearen Abschreibungsmethode über die wirtschaftliche Nutzungsdauer der Anlagegegenstände vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 800,00 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Die unter den Finanzanlagen ausgewiesenen Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen betreffen die unter D. I. aufgeführten Gesellschaften. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Vorräte werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Für nicht bzw. schwer verkäufliche Waren wurden Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert vorgenommen. Die im Umlaufvermögen ausgewiesenen Vorauszahlungen an Repertoiregeber werden zu Anschaffungskosten abzüglich verrechneter Einspielungen angesetzt. Bei Nichteinspielbarkeit werden die Vorauszahlungen individuell wertberichtigt. Durch nachträgliche Einspielungen gegenstandslos gewordene Wertberichtigungen werden im Jahr der Einspielung vereinnahmt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für alle erkennbaren Risiken wurden individuelle Wertberichtigungen vorgenommen. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bilanziert. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden nach dem versicherungsmathematischen Anwartschaftsbarwertverfahren (Projected-Unit-Credit-Method) gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt (§ 285 Nr. 24 HGB):
Für bei der Universal Music GmbH ausgewiesene Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen hat die Universal Music Entertainment GmbH, Berlin, einen Schuldbeitritt erklärt und damit wirtschaftlich die Verpflichtungen aus Pensionszusagen von der Universal Music GmbH übernommen. Den sich aus diesem Schuldbeitritt ergebenden Erfüllungsanspruch hat die Universal Music GmbH als Forderung gegen das Mutterunternehmen innerhalb des Postens Forderungen gegen verbundene Unternehmen aktiviert. Die Bewertung dieses Anspruchs erfolgte mittels externer Pensionsgutachten auf Basis der auf der Passivseite ausgewiesenen Pensionsrückstellungen zum gleichen Stichtag. Sonstige Rückstellungen werden nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt und mit ihrem notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt; allen erkennbaren Risiken wird angemessen Rechnung getragen. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Währungsumrechnung Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. D. Erläuterungen zur Bilanz I. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Die Angaben zum Anteilsbesitz der Universal Music GmbH am 31. Dezember 2021 gemäß § 285 Nr. 11 HGB stellen sich wie folgt dar:
1) Ergebnis vor Ergebnisabführung. Die
Ergebnisübernahmen aufgrund von Beherrschungs- und
Ergebnisabführungsverträgen sind unter E. VI.
vermerkt.
II. Umlaufvermögen Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen resultieren im Wesentlichen aus Tonträgerverkäufen an Dritte und enthalten, wie im Vorjahr, keinen Posten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten Darlehensforderungen einschließlich Zinsen und sonstige Vermögensgegenstände gegen die EMI Recorded Music Services GmbH, Berlin, in Höhe von insgesamt TEUR 60.207 (Vorjahr: TEUR 60.169) und haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Diese Forderungen ergeben sich im Wesentlichen aus der Schuldübernahmevereinbarung zwischen der Universal Music Entertainment GmbH und der EMI Recorded Music Services GmbH vom 2. Oktober 2006. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind außerdem Forderungen gegenüber der Gesellschafterin Universal Music Entertainment GmbH in Höhe von TEUR 94.587 (Vorjahr: TEUR 85.209) enthalten. Davon entfallen TEUR 122.187 (Vorjahr: TEUR 109.227) auf Forderungen aus dem Cash-Pooling, die, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr haben, sowie TEUR 44.288 (Vorjahr: TEUR 43.731) aus Ansprüchen gegen das Mutterunternehmen aus dem von diesem erklärten Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen. Diese Forderungen aus Schuldbeitritt haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Den Forderungen stehen Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistungen sowie interner Leistungsverrechnung von insgesamt TEUR 71.887 (Vorjahr: TEUR 67.749) gegenüber. Diese haben ebenfalls, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen die übrigen verbundenen Unternehmen sind inhaltlich auch den sonstigen Vermögensgegenständen zuzuordnen und haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Von den ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenständen ist, wie im Vorjahr, kein Betrag nach mehr als einem Jahr fällig. III. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt unverändert EUR 25.600.000,00. IV. Bilanzergebnis Es besteht mit der alleinigen Gesellschafterin, der Universal Music Entertainment GmbH, Berlin, ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag, nach welchem der im Geschäftsjahr erzielte Jahresüberschuss an die Universal Music Entertainment GmbH abzuführen war. V. Rückstellungen für Pensionen Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt TEUR 5.393. VI. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 137.754 betreffen Rückstellungen für Personalkosten (TEUR 6.083), für noch ausstehende Rechnungen (TEUR 14.837), für Verkaufsförderungsmaßnahmen (TEUR 10.353), für Lizenzprüfungen (TEUR 13.584), für Retouren (TEUR 21.559) und für sonstige Risiken (TEUR 7.326) sowie Lizenzrückstellungen (TEUR 64.012). VII. Verbindlichkeiten Die Aufteilung der Verbindlichkeiten inklusive der Restlaufzeiten ist aus der Bilanz ersichtlich. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen sind inhaltlich den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen zuzuordnen. Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. E. Erläuterungen zur Gewinn und Verlustrechnung I. Umsatzerlöse Die Aufteilung der Umsatzerlöse nach geographischen Märkten stellt sich wie folgt dar:
Die Umsatzerlöse lassen sich weiter nach der Umsatzart wie folgt aufteilen:
II. Materialaufwendungen und Aufwendungen für den Musik- und Lizenzbereich
Aufgrund der oben erläuterten Anpassung weiterbelasteter Aufwendungen wurden die Vorjahresbeträge dieser Tabelle ebenfalls angepasst. Diese betrugen im Vorjahr: Aufwand für bezogene Waren EUR 30.190; Dienstleistungen EUR 10.369 und Lizenzaufwendungen EUR 237.010. III. Personalaufwendungen
IV. Periodenfremde Erträge und Aufwendungen Bei den periodenfremden Erträgen im Geschäftsjahr 2021 in Höhe von insgesamt TEUR 9.158 (Vorjahr: TEUR 6.663) handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (TEUR 9.155). Bei den im Geschäftsjahr 2021 angefallenen periodenfremden Aufwendungen in Höhe von insgesamt TEUR 65 (Vorjahr: TEUR 7) handelt es sich im Wesentlichen um Aufwendungen (TEUR 63) aus der Ausbuchung von nicht einbringbaren Forderungen. Diese Aufwendungen sind in den übrigen sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten. V. Sonstige betriebliche Erträge
VI. Sonstige betriebliche Aufwendungen
VII. Aufwendungen aus Ergebnisabführungsverträgen Mit dem nachstehend aufgeführten verbundenen Unternehmen besteht ein Ergebnis-abführungsvertrag.
F. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Künstlern, Repertoiregebern und sonstigen Vertragspartner bestehen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 96.993 (Vorjahr: TEUR 84.307). Diese haben eine Restlaufzeit von bis zu sechs Jahren. II. Organmitglieder Geschäftsführer der Gesellschaft war im Geschäftsjahr: Frank Briegmann, Kaufmann, Berlin III. Bezüge und Kredite an Organmitglieder Die Angabe der Gesamtbezüge des Geschäftsführungsorgans gemäß § 285 Nr. 9 HGB erfolgt gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht, da sich anhand dieser Angabe die Bezüge des Geschäftsführers feststellen lassen. IV. Abschlussprüferhonorare Die Angaben zum Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr sind im Konzernabschluss der Universal Music Group N.V., Hilversum, Niederlande, enthalten. V. Belegschaft Im Durchschnitt waren während des Geschäftsjahres 380 (Vorjahr: 401) Mitarbeiter beschäftigt. Davon lassen sich 5 Mitarbeiter der Gruppe der leitenden Angestellten und 375 Mitarbeiter der Gruppe der Angestellten zuordnen. VI. Nachtragsbericht Es gab keinerlei Ereignisse mit Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2021 nach dem Stichtag. VII. Name und Sitz des Mutterunternehmens und Konzernverhältnisse Die Gesellschaft hat mit Verweis auf § 296 Abs. 2 HGB i. V. m. § 290 Abs. 5 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses verzichtet. Durch eine Einbeziehung des unter D. I aufgeführten Tochterunternehmens würden sich keine Veränderungen an den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Universal Music GmbH ergeben. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss Universal Music Group N.V., Hilversum, Niederlande, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird von Universal Music Group N.V. nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IFRS) aufgestellt. Der Konzernabschluss ist auf Anforderung bei der genannten Gesellschaft erhältlich.
Berlin, den 13. Juni 2022 Universal Music GmbH gez. Frank Briegmann (Geschäftsführer) Entwicklung des Anlagevermögens 2021
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20211. Grundlagen der Gesellschaft Geschäftsmodell Die Universal Music GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Universal Music Entertainment GmbH, Berlin, und somit Teil der Universal Music Group N.V., Hilversum, Niederlande, der weltweit führenden Musikfirma. Sie befasst sich mit ihren angeschlossenen Labels im Tonträger- und Musikmarkt mit dem Aufbau neuer Künstler, dem Schaffen neuer Trends sowie der Vermarktung und dem Vertrieb des nationalen und internationalen Repertoires. 2. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen In 2021 verzeichnete der deutsche Musikmarkt nach der Statistik des Bundes-verbandes der Musikindustrie (BVMI) ein deutliches Umsatzplus. Die Umsätze aus physischen und digitalen Musikverkäufen wuchsen insgesamt um 10,1 % von 1,785 Mrd. Euro im Jahr 2020 auf 1,965 Mrd. Euro im Jahr 2021. Damit setzt der viertgrößte Musikmarkt der Welt sein Wachstum aus 2020 fort und folgt dem globalen Wachstumskurs der vergangenen Jahre. Der Markt der physischen Ton- und Bildträger ging in 2021 mit Umsatzeinbußen von 9,1 % von 510 Mio. EUR in 2020 auf 463 Mio. EUR in 2021 weniger stark zurück als noch im Vorjahr. Die globale Corona-Pandemie und einhergehende, temporäre Schließungen des stationären Handels, hatten zwar nach wie vor einen negativen Einfluss auf die Entwicklung des physischen Marktes. Eine Reihe starker Releases (ABBA, Adele, Helene Fischer, Udo Lindenberg, Santiano) sorgten jedoch für einen insgesamt moderaten Rückgang des physischen Marktes. 2020 lag der digitale Umsatzanteil bei 76,4 %, der Umsatzanteil physischer Tonträger bei 23,6 %. Die digitalen Geschäftsfelder konnten ein starkes Wachstum von 17,7 % auf 1,502 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,276 Mrd. Euro) aufweisen. Dies wurde insbesondere vom Wachstum im Audio Streaming (2021: +18,6 %) getrieben. Für 2022 wird, auf Basis der GfK Musikmarktprognose, ein Umsatzwachstum zu Endverbraucherpreisen von +7,4% im Markt erwartet (Stand Februar 2022). [1] Universal dominierte auch 2021 den Musikmarkt. Die Chart-Marktanteile bei den Singles betrugen 42,3%, bei den Longplays 45,1% und bei den Compilations 42,3%. [2] Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft a. Ertragsentwicklung Aus den Gewinn- und Verlustrechnungen der beiden letzten Geschäftsjahre ergibt sich nach Zusammenfassungen und Verrechnungen, die nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten vorgenommen wurden, die nachfolgende Ertragsübersicht. [1] Quelle: Bundesverband der Musikindustrie, Jahrbuch
2021; Bundesverband der Musikindustrie, Jahrbuch 2021
Das Betriebsergebnis des laufenden Geschäftsjahres und das Ergebnis vor Steuern liegt im Wesentlichen aufgrund der deutlich gestiegenen Vertriebs- und Verwaltungskosten unterhalb der Prognose des Vorjahres für das Geschäftsjahr 2021. Die Umsätze betreffen zu 70,9% (Vorjahr 71,5%) Lizenzumsätze, zu 19,4 % (Vorjahr 19,3 %) den Vertrieb von digitalen Produkten und zu 9,8 % (Vorjahr 9,2 %) den physischen Vertrieb von Tonträgern. Die Umsätze werden insgesamt zu 83,6 % im Inland erzielt (Vorjahr 84,1 %). In den Herstellungskosten sind hauptsächlich Lizenzaufwendungen in Höhe von 239,6 Millionen Euro (Vorjahr 237,0 Millionen Euro) enthalten. Außerdem werden in dieser Position Leistungen sowie Anschaffungskosten der verkauften Erzeugnisse, Gemeinkosten inklusive Personalaufwendungen und andere Musikkosten ausgewiesen. Der Anstieg der Kosten hat sich im Wesentlichen analog zum Wachstum der Umsatzerlöse entwickelt. Der Anstieg der Vertriebs- und Verwaltungskosten resultiert vorwiegend aus höheren Umlagen von verbundenen Unternehmen und Aufwendungen für Lagerhaltung sowie gestiegenen Pensionsaufwendungen. Die Position beinhaltet außerdem Aufwendungen für Marketing und Logistik sowie Personalaufwen-dungen. Die sonstigen betrieblichen Erträge und sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten in der Hauptsache Erträge aus der Weiterbelastung von Aufwendungen in Höhe von 9,6 Millionen Euro (Vorjahr 9,2 Millionen Euro) sowie Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 9,2 Millionen Euro (Vorjahr 6,1 Millionen Euro). Die sonstigen betrieblichen Erträge weisen im Berichtsjahr außerdem Erträge aus der Erhöhung des Schuldbeitritts für Pensionen gegenüber der Universal Music Entertainment GmbH in Höhe von 0,6 Millionen Euro aus. Im Vorjahr wurden diese in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen als Aufwendungen aus der Verminderung der Forderung aus dem Schuldbeitritt für Pensionen gegenüber der Universal Music Entertainment GmbH in Höhe von 1,3 Millionen Euro ausgewiesen. Bezogen auf den Umsatz beläuft sich das Betriebsergebnis auf 6 % (Vorjahr 8 %). Das Finanz- und Beteiligungsergebnis beinhaltet im Wesentlichen Zinserträge von verbundenen Unternehmen vornehmlich aus der Verzinsung von Darlehen in Höhe von 2,9 Millionen Euro (Vorjahr 2,9 Millionen Euro) und von Verrechnungskonten in Höhe von 0,1 Millionen Euro (Vorjahr 0,1 Millionen Euro), denen Zinsen und ähnliche Aufwendungen, vorwiegend Pensionszinsen von 2,0 Millionen Euro (Vorjahr 2,4 Millionen Euro), gegenüberstehen. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen die Phononet GmbH, Hamburg. Die Aufwendungen aus Verlustübernahmen betreffen die Centre Stage Artist Management GmbH, Berlin. Der Jahresüberschuss wird aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages an die Universal Music Entertainment GmbH abgeführt. b. Vermögens- und Finanzlage
Die Eigenkapitalquote des laufenden Geschäftsjahres entspricht der Prognose des Vorjahres für das Geschäftsjahr 2021. Der Anstieg des Anlagevermögens resultiert im Wesentlichen aus dem Zugang von Katalogrechten gemindert um planmäßige Abschreibungen. Weiterhin sind im Anlagevermögen im Wesentlichen Finanzanlagen enthalten. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen die Gesellschafterin Universal Music Entertainment GmbH in Höhe von 44,3 Millionen Euro (Vorjahr 43,7 Millionen Euro) aus Ansprüchen gegen das Mutterunternehmen aus dem von diesem erklärten Schuldbeitritt zu den Pensionsverpflichtungen. Diese Forderungen aus Schuldbeitritt haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr, die übrigen Forderungen haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten außerdem Darlehensforderungen einschließlich Zinsen und sonstiger Forderungen gegen die EMI Recorded Music Services GmbH, Berlin, in Höhe von insgesamt 60,2 Millionen Euro (Vorjahr 60,2 Millionen Euro) mit einer Laufzeit über einem Jahr. In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind weitere Forderungen gegen die Gesellschafterin in Höhe von 50,3 Millionen Euro (Vorjahr 41,5 Millionen Euro) enthalten. Die ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 6,9 Millionen Euro (Vorjahr 4,1 Millionen Euro) sind innerhalb eines Jahres fällig. Die Rückstellungen enthalten Pensionsrückstellungen in Höhe von 94,2 Millionen Euro (Vorjahr 91,4 Millionen Euro). Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für Lizenzen, Verkaufsförderungsmaßnahmen, Retouren und Personalkosten. Die Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 14,9 Millionen Euro (Vorjahr 12,8 Millionen Euro), Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 4,4 Millionen Euro (Vorjahr 6,9 Millionen Euro), und Sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 1,6 Millionen Euro (Vorjahr 1,4 Millionen Euro). Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt 350 Tausend Euro (Vorjahr 342 Tausend Euro) nach mehr als einem Jahr fällig. Die Gesellschaft finanziert sich ausschließlich innerhalb der Gruppe. Sämtliche Finanzierungen der Gesellschaft erfolgen über einen Cash-Pool, der von der Universal Music Entertainment GmbH verwaltet und verzinst wird. Die Liquiditätslage der Gesellschaft spiegelt sich daher im Wesentlichen in der Veränderung der mit diesem Unternehmen bestehenden Verrechnungssalden wider. Die Cash-Pool Forderung gegen die Universal Music Entertainment GmbH zum Stichtag belief sich auf 122,2 Millionen Euro (Vorjahr 109,2 Millionen Euro). Im abgelaufenen Geschäftsjahr war die Gesellschaft daher jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Aufgrund des hohen Inlandsanteils an den Gesamterlösen besteht nur ein geringes Wechselkursrisiko. Gesamtaussage zur Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage Die Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage im Geschäftsjahr 2021 behauptet sich auf dem Niveau des starken Vorjahres und weist aufgrund gestiegener Vertriebs- und Verwaltungskosten einen etwas geringeren Jahresüberschuss vor Ergebnis-abführung aus. Insgesamt wird die Entwicklung des Geschäftsjahres als noch zufriedenstellend eingeschätzt. Finanzielle Leistungsindikatoren Zu den für die Gesellschaft bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren zählen das Betriebsergebnis, das Ergebnis vor Steuern sowie die Eigenkapital-quote. Das Betriebsergebnis ist um 6,2 Millionen Euro gesunken, bezogen auf den Umsatz ist dieses ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahr von 8% auf 6% und liegt damit unter der Prognose des Vorjahres. Das Ergebnis vor Steuern beläuft sich auf 29,7 Millionen Euro beziehungsweise 7 % vom Umsatz (Vorjahr 34,4 Millionen Euro oder 8 % vom Umsatz) und liegt ebenso leicht unter der Prognose des Vorjahres. Die Eigenkapitalquote der Gesellschaft beträgt zum Stichtag 9,2 % und ist damit unverändert zum Vorjahr (9,2 %). 3. Prognose-, Chancen und Risikobericht Risikomanagement Die Gesellschaft unterhält ein in die laufende Berichterstattung eingebundenes Risikomanagementsystem, in dem die wesentlichen Risiken systematisch erfasst, bewertet und überwacht werden. Darunter fallen unter anderem die Marktrisiken (Umsatzrisiken, Kundenrisiken) wie auch die wichtigsten Vertragsrisiken (inklusive Ausfallrisiken von Forderungen). Ziel des Risikomanagementsystems ist es, mögliche Risiken aus operativen Geschäften zu erkennen und zu steuern. Nach gegenwärtiger Einschätzung bestehen mittelfristig folgende Chancen und Risiken, wobei bestandsgefährdende Risiken aus vergangenen oder zukünftigen Entwicklungen nach gegenwärtigem Erkenntnisstand jedoch nicht erkennbar sind: 3.1 Risiken (a) Entwicklung des Musikmarktes Die Entwicklung der Gesellschaft wird auch künftig in starkem Maße von der Entwicklung des Musikmarktes abhängen. Aufgrund der großen Vielfalt unserer Künstler und unseres Repertoires sind wir als Marktführer gut aufgestellt und erzielen unsere Erfolge in den zahlreichen Teilbereichen unseres Geschäftsmodells. Der Musikmarkt hat in den letzten Jahren eine positive Entwicklung aufgewiesen und derzeit sind keine gegenläufigen Tendenzen erkennbar. Es muss beobachtet werden, wie sich die derzeit abzeichnende Abschwächung des Wirt-schaftswachstums in Deutschland und weltweit auf die Musikmärkte auswirken. Aufgrund der absehbaren weiteren Markt- und Umsatzrückgänge im Bereich der physischen Tonträger ist es wichtig, durch die fortschreitende Digitalisierung des Musikkonsums diesen Umsatz zu ersetzen und auch weiterhin durch die Entwicklung neuer Erlösmodelle das Geschäftsmodell der Vermarktung von Musik und musiknahen Produkten und Inhalten fortzuentwickeln. Die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und die zur Eindämmung der Pandemie umgesetzten Maßnahmen, insbesondere Kontaktverbote und Schließungen von Geschäften stellen für die Gesellschaft ein wirtschaftliches Risiko dar. Zumindest vorübergehend sind Rückgänge der physischen Umsätze als auch der Merchandising-Verkaufserlöse im Live-Geschäft zu erwarten. Auswirkungen der Krise sind vor allem Einschränkungen im Warenverkehr und im Handel sowie das sich negativ verändernde Konsumentenverhalten. Insbesondere die damit einhergehende Verschiebung von Releases und Absage bzw. Verschiebung von Live-Veranstaltungen führen zu negativen Auswirkungen auf die Lizenzeinnahmen. Im bisherigen Verlauf der Pandemie sind die genannten Risiken eingetreten, hatten aber kein bestandsgefährdendes Ausmaß erreicht. Die Kundenstrukturen unterliegen einem fortwährenden Wandel, der durch sorgfältige Marktbeobachtung und regelmäßigen Austausch mit Kunden in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden kann. Die Neuordnung der Kundenkonzentration hatte jedoch in der Vergangenheit keinen wesentlichen Einfluss auf den wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens. Infolgedessen überprüft die Gesellschaft fortwährend Kostenstrukturen, um den oben geschilderten Risiken angemessen Rechnung zu tragen. Aktuell sind im Bereich der Herstellung und Auslieferung physischer Tonträger starke Kostensteigerungen und auch Kapazitätsgrenzen zu beobachten, die das Geschäft beeinträchtigen, aber keine bestandsgefährdende Wirkung haben. (b) Einspielbarkeit von Vorauszahlungen / Kreditausfallrisiko Darüber hinaus existiert das allgemeine Geschäftsrisiko hinsichtlich der Einspielbarkeit von Vorauszahlungen an Künstler. Die Absicherung wesentlicher Vorauszahlungen erfolgt durch vorsorgliche betriebswirtschaftliche Erfolgs- und Risikoabschätzungen. Darüber hinaus besteht ein umfangreiches Planungs- und Budgetierungssystem zur Steuerung der Kosten und zur Sicherung der Ertragskraft. Zahlungsausfallrisiken werden durch gezielte Kreditprüfungsmaß-nahmen und teilweise durch Versicherungsschutz begrenzt. Die Gesellschaft setzt keine Finanzinstrumente ein. (c) Verlust durch Urheberrechtsverletzungen Im Tonträgergeschäft besteht das Risiko durch illegale Angebote (z.B. Raubkopien, illegale Downloads, Streamripping-Angebote) weiterhin Umsatzeinbrüche zu erleiden und damit Ertragskraft zu verlieren. Allerdings ist dies als ein zurückgehendes Risiko zu betrachten, da das Streamingangebot der legalen Dienste zunehmend an Attraktivität gewinnt und Raubkopieren überflüssig macht. 3.2 Chancen (a) Erschließung neuer Märkte Die Gesellschaft verfolgt konsequent das Ziel, neue Erlösquellen zu erschließen. Hier spielt der Export von lokalem Repertoire über Schwestergesellschaften in ausländische Märkte eine wichtige Rolle. Aufgrund der großen Repertoirebreite und dem hohen Bekanntheitsgrad zahlreicher Künstler gibt es auch andere erfolgsversprechende Anknüpfungspunkte. Auch gibt es erfolgreiche Kooperationen mit Künstlern zur gemeinsamen Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte unter Einbeziehung des Künstlers und seines Bekanntheitsgrades. (b) Entwicklung des digitalen Musikgeschäfts Die Chancen im Musikmarkt und damit auch der Gesellschaft liegen im überproportionalen Anstieg der digitalen Umsätze. Anhand der positiven Entwicklung kann der Umsatzrückgang mit physischen Tonträgern durch Digitalerlöse kompensiert werden. (c) Die Gesellschaft als Marktführer Wir sind davon überzeugt, dass die Gesellschaft im Bereich Musikentertainment einen hervorragenden Ruf sowie eine große Beliebtheit bei Künstlern genießt. Dies bietet unter anderem die Chance, unseren ohnehin weltweit breit aufgestellten Künstlerstamm um neue Künstler oder bereits etablierte Künstler auszuweiten. Gesamteinschätzung Trotz des kontinuierlichen Rückgangs des physischen Geschäfts und dessen mögliche Verstärkung durch die Corona-Pandemie und trotz der signifikanten Kostensteigerungen in einigen Geschäftsbereichen sind keine Anzeichen erkennbar, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden, da durch die positive Entwicklung des digitalen Geschäfts eine stabile bis positive Entwicklung des Gesamtumsatzes und somit die Erreichung der langfristigen finanziellen Planung zu erwarten ist. Prognosebericht Für die oben beschriebenen Herausforderungen ist das Unternehmen aufgrund seines erfolgreichen Artist Rosters, seiner qualifizierten und motivierten Mitarbeiter und seiner Reputation bei Künstlern und Marktpartnern gut gerüstet. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage durch den Ausbau neuer Erlösquellen sowie durch eine angemessene Kostenentwicklung im nächsten Jahr auf dem positiven Niveau des letzten Jahres zu halten. Für das Geschäftsjahr 2022 erwarten wir ein Betriebsergebnis zwischen 27 Millionen Euro und 32 Millionen Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern zwischen 28 Millionen Euro und 33 Millionen Euro. Weiterhin erwarten wir eine Eigenkapitalquote zwischen 8% und 10%. Aufgrund der derzeitigen Unsicherheit hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie und der damit verbundenen wirtschaftlichen Folgen auf das Geschäft der Gesellschaft, kann die tatsächliche Entwicklung von der Prognose abweichen.
Berlin, den 13. Juni 2022 Universal Music GmbH Frank Briegmann (Geschäftsführer) Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Universal Music GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Universal Music GmbH, Berlin, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Universal Music GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2021 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens , Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, 13. Juni 2022 Ernst
& Young GmbH
Canzler
Kim
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