L A P GMBH LASER APPLIKATIONEN
Zeppelinstraße 23, 21337 Lüneburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Marlit Süling seit 23.5.2023 | Geschäftsführer |
Thomas Simmerer seit 21.1.2021 | Geschäftsführer |
Katja Harms seit 17.12.2018 | Prokura |
Jens Christoph Gauthier seit 5.9.2016 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (3)
| Name | Anteil |
|---|---|
Alphafour International S.à r.l. | 91.30% |
| 4.70% | |
| 4.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
L A P GMBH LASER APPLIKATIONENLüneburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023
Anlage zur Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
|
| 31.12.2023 | 31.12.2022 | |
| EUR | EUR | |
| 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände | ||
| - davon Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr | 0,00 | 0,00 |
| 2. Verbindlichkeiten | ||
| Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 0,00 | 0,00 |
| - davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr | 46.596.921,65 | 46.596.921,65 |
| - davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre | 0,00 | 0,00 |
| Übrige Verbindlichkeiten | ||
| - davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr | 7.116.104,20 | 35.242.627,35 |
| - davon mit einer Restlaufzeit über einem Jahr | 0,00 | 0,00 |
| - davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre | 0,00 | 0,00 |
| 3. Sonstige Verbindlichkeiten | ||
| - davon aus Steuern | 160.944,98 | 163.335,92 |
| - davon im Rahmen der sozialen Sicherheit | 42.085,27 | 30.084,46 |
| - davon gegenüber Kreditinstituten aus Zinsabgrenzung | 532.054,00 | 345.731,00 |
| 4. Unterschiedsbetrag gem § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB | 45.914,00 | 213.089,00 |
| 5. Sonstige betriebliche Erträge | ||
| - davon aus Währungsumrechnung | 1.672.019,61 | 962.767,73 |
| 6. Soziale Abgaben und Aufwendungen für Alterversorgung | ||
| - davon für Alterversorgung | -13.687,88 | 225.857,71 |
| 7. Sonstige betriebliche Aufwendungen | ||
| - davon aus Währungsumrechnung | 1.166.502,17 | 2.096.175,09 |
| 8. Erträge aus Beteiligungen | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 0,00 | 1.180.972,61 |
| 9. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 1.344.069,89 | 884.203,24 |
| 10. Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 346.661,04 | 1.333.313,54 |
| 11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 297.307,22 | 163.731,10 |
| 12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen | ||
| - davon aus verbundenen Unternehmen | 506.514,29 | 1.223.698,86 |
| - davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen | 37.842,00 | 115.750,00 |
Zum Bilanzstichtag bestehen zugunsten der LAP Group Holding GmbH Haftungsverhältnisse aus Bürgschaften in Höhe von TEUR 28.403 (Vj. TEUR 28.403) aus der gesamtschuldnerischen Haftung der Konzernfinanzierung durch Kreditinstitute.
Lüneburg, 28. März 2024
L A P GMBH LASER APPLIKATIONEN
Geschäftsführung
Thomas Simmerer
Jens Christoph Gauthier
Marlit Süling
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die L A P GMBH LASER APPLIKATIONEN, Lüneburg
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresabschluss der L A P GMBH LASER APPLIKATIONEN, Lüneburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter zusätzlicher Beachtung der §§ 265 bis 277 HGB.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.
Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt
Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurden kein Anhang und kein Lagebericht aufgestellt.
Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter zusätzlicher Beachtung der §§ 265 bis 277 HGB in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
| • |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
| • |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
| • |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
| • |
ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, 28. März 2024
RSM
Ebner Stolz GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Jürgen Richter, Wirtschaftsprüfer
Stefan Gahl, Wirtschaftsprüfer
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