Stahlmann-Consulting GmbH
Bayreuth
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
12.500,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
8.588,00 |
5.903,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.321,00 |
5.425,21 |
| II.
Sachanlagen |
2.267,00 |
477,79 |
| C.
Umlaufvermögen |
15.261,88 |
15.595,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.236,65 |
4.967,37 |
| 1.
Umsatzsteuerforderungen |
1.626,55 |
0,00 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.025,23 |
10.628,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
36.349,88 |
33.998,89 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.357,23 |
26.575,21 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.575,21 |
0,00 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
217,98 |
-1.575,21 |
| B.
Rückstellungen |
0,00 |
644,75 |
| C.
Verbindlichkeiten |
9.992,65 |
6.778,93 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.992,65 |
6.703,63 |
| 1.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
75,30 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
0,00 |
75,30 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
36.349,88 |
33.998,89 |
Anhang
I. Grundlagen der Rechnungslegung
1 Der Jahresabschluss der Schlussbilanz zum 31.
Dezember 2010 wurde auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des HGB in Euro erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten
2 Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
3 Größenabhängige
Erleichterungen nach § 288 HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wurden in Anspruch
genommen.
4 Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
5 In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275
Abs. 2 HGB gewählt.
6 Der Jahresabschluss ist vor Gewinnverwendung
aufgestellt.
B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
7 Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage
der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches aufgestellt. Im Einzelnen waren dies
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden:
8 Die immateriellen
Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, angesetzt.
9 Das Sachanlagevermögen wurde zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt
und, soweit abnutzbar, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
10 Bei der Bemessung der Abschreibungen wurden die
steuerlichen Abschreibungstabellen zu Grunde gelegt. Als
Abschreibungsmethode kommt ausschließlich die lineare
Methode zur Anwendung. Sämtliche Wirtschaftsgüter
werden pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige
Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG
(Anschaffungskosten bis 410 Euro) werden im Jahr des
Zugangs in vollem Umfang abgeschrieben. Das
Niederstwertprinzip wurde bei dauerhafter Wertminderung
beachtet.
11 Die Finanzanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bewertet.
12 Die Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken zum Nennwert bewertet. Bevorstehende
Ausfälle wurden durch eine
Einzelwertberichtigung berücksichtigt.
13 Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum
Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag
niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
14 Flüssige Mittel wurden zum Nominalwert
angesetzt.
15 Der Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet
Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag
darstellen.
16 Eigenkapitalpositionen sind zum Nennbetrag
angesetzt.
17 Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung alle erkennbaren
Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten.
18 Verbindlichkeiten wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
19 Haftungsverhältnisse aus nicht
bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251
HGB bestanden nicht.
C. Erläuterungen zur Bilanz
20 Die Gesellschaft als kleine
Kapitalgesellschaft stellt eine verkürzte Bilanz
gemäß § 266 Abs. 1 S. 3 HGB auf.
21 Die nach den gesetzlichen Vorschriften
geforderten Vermerke werden überwiegend in
der Bilanz aufgeführt.
22 Gemäß der Erleichterungsvorschriften
nach § 274a HGB für kleine
Kapitalgesellschaften wird auf die
Veröffentlichung des Anlagespiegels nach § 268
Abs. 2 HGB verzichtet.
23 Sämtliche Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
24 Verbindlichkeiten mit einer
voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als fünf
Jahren lagen am Bilanzstichtag nicht vor.
25 Die Steuerrückstellungen betreffen noch
nicht veranlagte Steuern für die Vorjahre.
D. Sonstige Angaben
26 Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
den Geschäftsführer Jörg Stahlmann
geführt. Er ist zur alleinigen Vertretung berechtigt
und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.08.2011 festgestellt.
|